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Dr. Kathrin Wahlmann

18.11.2025 4:24 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben ja schon das eine oder andere Mal darüber gesprochen. Heute ist es endlich so weit: Heute bringen wir den Gesetzentwurf dafür ein und schaffen möglicherweise bald die gesetzliche Grundlage dafür, dass das zweite juristische Staatsexamen zukünftig auch elektronisch geschrieben werden kann. Damit bleiben wir zukunftsfähig, damit bleiben wir modern, und damit bleiben wir vor allem wettbewerbsfähig. Wir stellen in Niedersachsen gerade mehr Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein als in den vorherigen Legislaturperioden. Das ist gut so. Als Rechtsstaat wollen wir aber nicht nur Masse. Wir wollen vor allem auch Klasse. Sprich: Wir wollen und wir brauchen die Besten. Die Besten bewerben sich aber erfahrungsgemäß vor allem dann auf eine Stelle in Niedersachsen, wenn sie vorher schon ihr Studium oder ihr Referendariat bei uns absolviert haben. Denn wenn man erst einmal irgendwo Fuß gefasst und in unserem Fall festgestellt hat, wie schön es in Niedersachsen ist, dann will man oft auch bleiben. Darum wollen wir bereits den Studienstandort und den Referendariatsstandort Niedersachsen für angehende Juristinnen und Juristen noch attraktiver machen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, das zweite Examen am Laptop zu schreiben. Ich habe noch die Stimmen der Handschrift-Nostalgiker im Ohr, die die Frage nach der Notwendigkeit dieser Veränderung gestellt haben. Einige der Argumente kann ich auch ganz gut nachvollziehen. Aber mit der Einführung des E‑Examens kommen wir nicht nur den Forderungen der Referendarvertretungen nach und erhalten unsere Konkurrenzfähigkeit mit den Nachbarbundesländern, sondern sorgen wir vor allem auch dafür, dass das Examen näher an die juristische Praxis rückt. Examensklausuren sind im weitesten Sinne auch Arbeitsplatzsimulationen. Geschrieben werden Gutachten, Urteile, Anklagen, anwaltliche Schriftsätze und behördliche Bescheide. Jemanden, der diese noch handschriftlich schreibt, müssen Sie in Niedersachsen aber mit der Lupe suchen. Allein für die Justiz wage ich einmal zu behaupten, dass weit über 99 % aller Anklagen und Urteile entweder diktiert oder getippt werden. Wenn wir am 12. Dezember die letzte E‑Akte in Strafsachen ausgerollt haben und als Justiz komplett digital arbeiten, dann wird auch noch das letzte Viertelprozent der Urteile diktiert oder getippt werden. Im Übrigen arbeiten auch am Arbeitsplatz die Referendarinnen und Referendare mit der E‑Akte digital. Es wäre also ein Anachronismus, allein die Examensklausuren mit der Hand zu schreiben. Auch der Korrekturaufwand verringert sich enorm, wenn unsere Prüferinnen und Prüfer nicht mehr 700 unterschiedliche Handschriften im Jahr entziffern müssen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir aber auch über das E‑Examen hinaus weitere Verbesserungen. Wir schaffen mehr Flexibilität im Studium und ermöglichen den Studierenden spannende Einblicke in die für sie interessanten Bereiche der Praxis. Künftig kann das Gerichtspraktikum auch bei Landgerichten, Staatsanwaltschaften, Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten absolviert werden. Auch die Schlüsselqualifikationen werden wir öffnen. Juristinnen und Juristen sollen in ihrer Ausbildung über den Tellerrand schauen können. Praxisrelevante Einblicke werden sie künftig auch in anderen Studiengängen erwerben können. Den Schwerpunktbereichen werden wir mehr Autonomie einräumen. Künftig sollen sie nicht mehr an die einheitliche Vorgabe von 16 Semesterwochenstunden gebunden sein. Hier setzen wir wie andere Bundesländer auf mehr Freiheit für die Fakultäten und die Studierenden. Auch im Vorbereitungsdienst schaffen wir mehr Gestaltungsspielraum. Künftig wird es möglich sein, das Speyer-Semester auch in der Anwaltsstation abzuleisten. Damit ermöglichen wir mehr Referendarinnen und Referendaren die Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften und stärken so die Attraktivität des Referendariats in Niedersachsen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie sehen, Niedersachsen ist am Puls der Zeit. Wir sind schon jetzt ein attraktiver Justizstandort und ebenso ein attraktiver Standort für das Jurastudium und das Referendariat. Damit das auch so bleibt und wir auch künftig im Wettbewerb um die besten Köpfe ganz vorne mit dabei sind, schlägt die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vor. Ich freue mich auf gute Beratungen. Vielen Dank.

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