Dr. med. vet. Ingo Kerzel
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die AfD-Fraktion ist klar: Diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes lehnen wir ab - ausdrücklich und aus guten Gründen. Er setzt weitere umfangreiche Pflichten auf kommunaler Ebene fest, ohne die Realisierbarkeit, die Kosten und den tatsächlichen Nutzen für die Menschen im Land belastbar zu belegen. Statt praktischer Hilfe entsteht vor allem mehr Planungs- und Berichtsbürokratie. Worum geht es? Bundesseitig verpflichten das Wärmeplanungsgesetz und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz alle Länder, Wärmepläne flächendeckend einzuführen und Klimaanpassung systematisch zu betreiben. Für Kommunen bedeuten diese Vorgaben enge Fristen und einen dauerhaften Fünf-Jahres-Takt zur Überprüfung und Fortschreibung der Pläne - ein permanenter Planungsbetrieb, dessen Umsetzung und Wirksamkeit offenbleiben. Mit der vorliegenden Novelle weitet die Landesregierung jetzt die Pflicht zur Wärmeplanung über die bisherigen Mittel- und Oberzentren hinaus auf die übrigen Gemeinden aus. Zugleich werden Übergangs- und Vereinfachungsregeln versprochen: Mehrere Gemeinden dürfen ihre Wärmeplanung gemeinsam aufstellen. Doch auch vereinfachte Verfahren binden Personal- und Haushaltsmittel, die vielerorts nicht vorhanden sind. Diese Ausdehnung der Pflicht wird den Kommunen als Entlastung verkauft, bedeutet in der Praxis aber zusätzliche Lasten. Zu den Kosten: Bis 2040 stellt das Land für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmepläne insgesamt 46 Millionen Euro bereit. Alles in allem ist von 60 Millionen Euro für die Wärmeplanung die Rede. Alle Summen zeigen: Wir sprechen nicht über eine einmalige Planungsaufgabe, sondern über eine auf Dauer angelegte Kostenlawine. Inhaltlich schreibt der Entwurf einen umfangreichen Katalog vor: Risiko- und Bestandsanalysen, ein Monitoringregime und anderes. Das mag auf dem Papier schlüssig wirken, verschärft aber den Bürokratieaufwand erheblich. Unser Fazit: Dieser Entwurf ist ein Planungsgesetz, das Pflichten ausweitet, Kosten verstetigt und Bürokratie vermehrt, ohne die praktische Umsetzbarkeit und Wirksamkeit zu sichern. Wer den Kommunen wirklich helfen will, sorgt für eine belastbare, dauerhafte Konnexitätsfinanzierung, für realistische Fristen und mehr Freiräume statt Detailvorgaben, für Priorität echter Umsetzungsmaßnahmen vor ständig neuen Konzeptzyklen. Deshalb appellieren wir an Sie, meine Damen und Herren: Stellen Sie sich an die Seite der Kommunen, die Leistung bringen müssen und dafür Verlässlichkeit brauchen! Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab! Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der CDU:
