Jessica Miriam Schülke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur abschließenden Beratung vor, der auf den ersten Blick vernünftig klingt. Endlich mehr Struktur und Ordnung an unseren Hochschulen: Wer will das nicht? Gewalt, Campusbesetzungen, als AStA getarnte linksextreme Gruppen, die Vorlesungen stürmen und durch studentische Zwangsbeiträge finanzierte Blockade-Workshops abhalten - das muss ein Ende haben. Genau das könnte Ihr Gesetzentwurf auch leisten, werte CDU: konsequent gegen Störungen, Straftaten und Missbrauch von Uniräumen vorgehen, Beleidigungen und Übergriffe auf jüdische Studenten und Dozenten, die zunehmend auf der Tagesordnung stehen, konsequent ahnden - durch Rüge, Ausschluss von Seminaren, Hausverbote und, als letztes Mittel, durch Exmatrikulation. Das ist richtig; das unterstützen wir. Unsere Universitäten dürfen dem linksextremen und radikalislamischen Gedankengut nicht hilflos gegenüberstehen. Aber dann kommt § 19 a Abs. 1 Nr. 6, und plötzlich wird aus einem guten Gesetz ein Risiko für die freie Forschung und Lehre. Denn hier soll schon bestraft werden, wer bewirkt, dass sich jemand in seiner Würde verletzt fühlt. Ist das Ihr Ernst - auch wenn eine wissenschaftliche Debatte stattfindet, auch wenn jemand nur seine Meinung sagt? Werte Kollegen der CDU, hier kommen Sie dem Wokismus, der in anderen Ländern gerade abgeschafft wird, gefährlich nahe. Stellen wir uns vor, eine Studentin sagt, sie fühle sich aufgrund der Massenzuwanderung immer unsicherer auf Niedersachsens Straßen, vor allem abends. Fremdenhass? Oder: Ein Student lehnt die Genderideologie ab und macht einer Kommilitonin ein Kompliment zu ihrem schönen Haar. Queerfeindlichkeit, Sexismus? Ein anderer wiederum sagt, er selbst ist überzeugter Christ. Islamophobie? Mit Ihrem Gesetz, werte CDU, müsste sich nur jemand auf den Schlips getreten fühlen, und es droht Exmatrikulation. Sie sagen: Wir wollen nur Mobbing verhindern. Aber warum dann diese weichen, subjektiven Formulierungen in Ihrem Antrag? Warum machen Sie sich die Kampfbegriffe der Linken wie Hass und Hetze und diffuse Begrifflichkeiten wie sexuelle Identität zu eigen? Und noch etwas: Wer soll am Ende darüber entscheiden, was freie Meinungsäußerung innerhalb einer Debatte oder eines Gesprächs ist und was eine persönliche Beleidigung? Wie soll das rechtlich funktionieren? Ein Gesetz ist ein scharfes Schwert. Umso wichtiger sind hier eine exakte, differenzierte Formulierung, akribische Ausarbeitung und ein eindeutiger Wortlaut. Ihr Gesetzentwurf ist an den Stellen, an denen er Präzision erfordert, völlig ungenau. Das ist sehr schade. Also: Streichen Sie in § 19a Abs. 1 die Nr. 6! Dann wird aus diesem Entwurf ein gutes Gesetz, eines, das Struktur und Ordnung schafft. Die AfD steht für Freiheit auf der Grundlage klarer Regeln, nicht für Gesinnungskontrolle im Hörsaal oder auf Hochschulkorridoren. In dieser Fassung lehnen wir, werte CDU, Ihren Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun spricht: von der Fraktion der SPD der Kollege Prange.
