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Dr. Andreas Philippi

19.11.2025 8:43 min Tagungsabschnitte 19/29

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserem Gesundheitssystem. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und natürlich der Zeit danach. Sie begleiten Frauen eigenverantwortlich in diesen herausfordernden Situationen. Es ist mir deshalb sehr wichtig, dass sich Frauen darauf verlassen können, überall in Niedersachsen Zugang zur Hebammenversorgung und zur Geburtshilfe zu haben. Die Landesregierung hält deswegen entschlossen daran fest, die bestehende gute bis sehr gute Versorgungsstruktur aufrechtzuerhalten. „Gut bis sehr gut" bedeutet dabei, dass nahezu 100 % aller Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens einen Kreißsaal in unter 40 Minuten Fahrtzeit erreichen können. In der jüngsten Vergangenheit ist im Zusammenhang mit diesem Thema Sie haben das eben sehr schön ausgeführt der neue Hebammenhilfevertrag in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit gerückt. Lassen Sie mich dazu ein paar Worte verlieren. Wie in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens gilt auch für Hebammen das Prinzip der Selbstverwaltung. Die Hebammenverbände drei an der Zahl schließen mit den Krankenkassen Verträge, in denen die Leistungserbringung geregelt wird. Im Falle des Hebammenhilfevertrages wurde nach langen Verhandlungen schließlich eine Entscheidung durch die Schiedsstelle herbeigeführt, die wiederum mit Vertreterinnen der Hebammen und der Krankenkassen paritätisch besetzt war. Die Landesregierung hat beim Hebammenhilfevertrag also eigentlich gar keine oder allenfalls geringe Möglichkeiten der Einflussnahme. Aber selbstverständlich beobachte ich sehr genau die Entwicklungen, die der Vertrag mit sich bringt, der seit Monaten Aufmerksamkeit erregt; denn ich muss als Minister die Entwicklungen in der Hebammenhilfe und geburtshilflichen Versorgung beobachten und auch bewerten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Wie Sie richtig bemerkt haben, haben wir zwölf Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend im Belegsystem arbeiten, gefragt, ob Kündigungen von Hebammen eingetroffen sind. Sechs dieser Einrichtungen, also 50 %, haben sich bei uns zurückgemeldet, dass sie Kündigungen von Dienst- und Beleghebammen zu verzeichnen haben. Betroffen ist zunächst das St. Marienhospital Vechta. Dort gibt es 14 Beleghebammen, davon haben 4 gekündigt. Beim Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem, Göttingen, gab es 6 Kündigungen von über 20 Beleghebammen. Die Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim hat bei 11 Beleghebammen eine Kündigung, das Krankenhaus Marienstift, Braunschweig, mit 12 Beleghebammen 3 Kündigungen und die Elbe-Jeetzel Klinik Dannenberg eine Kündigung erhalten, laut Klinik aber nicht wegen des besagten Vertrages. Die 21 Beleghebammen der Krankenhäuser Buchholz und Winsen haben ins Angestelltenverhältnis gewechselt und sind den Einrichtungen auf diesem Wege mit einer Ausnahme aus Winsen erhalten geblieben. Eine Kündigung steht also in Relation zu 10 Hebammen. Keine Frage an dieser Stelle: Auch die Landesregierung betrachtet die genannten Kündigungen der Beleghebammen mit Sorge. Natürlich würden wir es uns anders wünschen - für die schwangeren Frauen und auch für die Hebammen selbst. Wie in den Antworten auf die folgenden beiden Fragen näher ausgeführt wird, ist jedoch in Niedersachsen die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung damit nicht gefährdet. Das liegt unter anderem auch daran, dass letztlich nur 10 % bis 15 % der Hebammen Sie haben eben in Ihrer Frage von 12% gesprochen in Niedersachsen als Beleghebammen arbeiten. Zu 2: Zum jetzigen Zeitpunkt ist in den betroffenen Regionen keine Unterversorgung in der Geburtshilfe zu erwarten, da in gut erreichbarer, teilweise auch in unmittelbarer Nähe weitere Versorger für die Schwangeren und Gebärenden zur Verfügung stehen und die Versorgung und Behandlung der Mütter und ihrer Neugeborenen übernehmen und problemlos abdecken können. Bis auf das Krankenhaus Agaplesion Neu Bethlehem hat keine der betroffenen Kliniken mitgeteilt, dass der Betrieb der Kreißsäle gefährdet sei. Zu 3: Damit die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen auch weiterhin gewährleistet bleibt, werde ich die Situation aufmerksam weiterbeobachten und alle der Landesregierung zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreifen. Denn auch wenn die Einstellung und Vorhaltung von Personal den Trägern der Krankenhäuser selbst obliegt, ist es für die Landesregierung von zentraler Bedeutung, diese flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfestationen und Hebammen für die Schwangeren und ihre Familien sicherzustellen. Obwohl die Regelungskompetenz beim GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Hebammenverbänden auf der Bundesebene liegt, habe ich mich gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und ‑ministern anderer Bundesländer frühzeitig Anfang Juli dieses Jahres bereits an Bundesministerin Warken gewandt. Wir haben sie gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schiedsstellenentscheidung den Vertragspartnern zeitnah zugeleitet wird, damit diese ihre daraus folgenden Rechte umfänglich im Sinne einer Nachverhandlung oder einer Überprüfung der ausgehandelten Kompromisse wahrnehmen können. Darüber hinaus haben wir die Bundesministerin gebeten, die möglichen Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen aus dem Hebammenhilfevertrag eng zu beobachten. Die Zahl der Hebammen in Niedersachsen ist in den letzten Jahren konstant angestiegen. Durch den gleichzeitigen Anstieg von Teilzeitbeschäftigungen sind die besetzten Vollzeitäquivalente jedoch leider etwas zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken, wurde der Studiengang Hebammenwissenschaft an vier niedersächsischen Hochschulstandorten wirklich erfolgreich etabliert. Ich wünschte mir, wir hätten überall so viele Auszubildende wie bei den Hebammen. Da sind wir wirklich auch für die nächsten Jahre gut aufgestellt. 2024 wurde zudem die Hebammenschule am Diakonissen-Mutterhaus in Rotenburg (Wümme) als gleichwertige Einrichtung zur Durchführung von Anerkennungslehrgängen und Vorbereitungskursen zur Kenntnisprüfung für Hebammen mit ausländischer Berufsqualifikation anerkannt. Dadurch können in Niedersachsen Hebammen mit einer ausländischen Berufsqualifikation qualifiziert und effizient auf die deutschen Standards der Hebammenwissenschaft gebracht und anschließend in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Von der Hebammenschule in Rotenburg (Wümme) profitiert das Land insoweit besonders, weil sich viele Absolventinnen für eine anschließende Tätigkeit hier in Niedersachsen entscheiden. Ich bin also zuversichtlich, dass uns der Großteil der niedersächsischen Hebammen in den kommenden Jahren erhalten bleiben wird und wir neue Hebammen für diese wertvolle Tätigkeit gewinnen können. Ich werde weiterhin alles daransetzen, die hochwertige und qualitativ sehr gute Versorgung in der Geburtshilfe aufrechtzuerhalten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die erste Zusatzfrage

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