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Evrim Camuz

GRÜNE 20.11.2025 3:15 min Tagungsabschnitte 19/29

Möglichkeiten der Einziehung bei Strafverfahren optimieren - Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung in Niedersachsen einrichten

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich weiß nicht, wie es anderen Kollegen geht, aber ich werde das komische Gefühl nicht los, dass Sie Ihre Anträge alle schon vorab geschrieben haben sogar schon in der letzten Wahlperiode, sie aus irgendeinem Grund nicht einbringen konnten und jetzt gar nicht schauen, was links und rechts passiert, sondern statisch einen Antrag nach dem anderen einbringen, auch wenn das überhaupt keinen Sinn mehr macht. Das war auch beim beschleunigten Verfahren in der 73. Plenarsitzung zu sehen. Wir als Niedersachsen sind Vorreiter bei dem beschleunigten Verfahren. Aber das hat sie nicht davon abgehalten, diesen Antrag einzubringen. Hier ist es nicht anders. Wir reden heute über Vermögensabschöpfung. Es stimmt, dass wir im Jahr 2023 noch einen negativen Trend bei der Vermögensabschöpfung im Kontext Organisierter Kriminalität zu verzeichnen hatten. Aber schauen wir auf das Jahr 2024, sehen wir genau das Gegenteil: Die Zahl der Vermögensabschöpfungen mit vorläufigen Sicherungen konnte auf 47 Vorgänge erhöht werden. In Summe handelt es sich dabei um ganze 7,5 Millionen Euro. Das freut nicht nur unseren Finanzminister, sondern das sollte alle Niedersachsen freuen. Denn diese 7,5 Millionen Euro landen wieder in unserem Haushalt. Damit können wir unsere Justiz, aber darüber hinaus auch im sozialen Bereich und im Kultusbereich sehr viele Projekte voranbringen. In Niedersachsen lohnt es sich nicht, illegale Geschäfte zu machen; denn unsere Strafverfolgungsbehörden sind da. In diesem Zusammenhang möchte ich auch allen Beschäftigten in unseren Strafverfolgungsbehörden danken. Es ist dieser politische, der kulturelle Wandel hier im Land, aber es ziehen wirklich alle an einem Strang und gehen entschlossen und erfolgreich gegen kriminelle Strukturen vor, wie auch diese 7,5 Millionen Euro zeigen. Mit ihnen liegen wir übrigens auch über dem Bundesdurchschnitt. Das sollte uns doch stolz machen. Die Vermögensabschöpfung ist ein essenzielles Instrument des Strafprozessrechts, um einerseits sicherzustellen, dass kein Anreiz zur Begehung gewinnorientierter Straftaten besteht, und andererseits, damit Taterträge nicht in kriminelle Strukturen reinvestiert werden können. Das ist eine gute Sache. Deshalb halten wir daran fest. Sie haben aber überhaupt nicht berücksichtigt leider auch nicht in Ihrer Rede; vielleicht kommt es dazu dann im Ausschuss, dass wir eine europäische Richtlinie haben, die sich erst mal in einem Bundesgesetz wiederfinden muss. Wir sind also viel zu früh dran. Wir warten darauf, dass der Bund jetzt endlich handelt, damit dann alle Rahmenbedingungen gegeben sind. Wir haben hier nämlich einen Gestaltungsspielraum, von dem wir Gebrauch machen können, weil es eben eine Richtlinie ist. Warten wir das doch erst mal ab! Ich freue mich auf die Unterrichtung. Dann ist es wieder eine prima Gelegenheit zu zeigen: Rot-Grün ist erfolgreich, und wir gehen unseren Weg weiter. Vielen Dank.

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