landtag-niedersachsen.de ↗

Evrim Camuz

GRÜNE 18.11.2025 3:18 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! In einer digitalisierten Welt darf die niedersächsische Justiz nicht zu einem Fossil verkommen. Der Satz stammt zwar nicht von mir, ist aber trotzdem sehr cool. Er ist von der Präsidentin unseres Oberlandesgerichts, Stefanie Otte, in Celle. Der Satz hat mich sehr tief geprägt. Daher freue ich mich sehr auf die Änderung des Gesetzes zur Ausbildung unserer JuristInnen. Denn es geht um nichts Geringeres als erstens um Digitalisierung und zweitens um Wahlfreiheit. Wenn ich mich hier so umschaue, sehe ich ganz viele Tablets und Laptops. Die allerwenigsten arbeiten ausschließlich mit Papier und Stift. Und wenn wir alle die Vorzüge von digitalem Arbeiten hier nutzen, warum sollten wir dann unsere angehenden JuristInnen dazu verpflichten, ihre Abschlussprüfungen handschriftlich abzuleisten? Acht Klausuren, jeweils fünf Stunden! Wenn man davon ausgeht, dass in jeder Klausur mindestens 20 Seiten geschrieben werden, haben die Prüflinge am Ende 160 Seiten in kürzester Zeit handschriftlich aufs Papier gebracht. Wenn Sie sich dort umgucken würden, würden Sie sehen, wie am laufenden Band die Finger, die Handgelenke, die Unterarme und Schultern massiert, gedehnt und gekreist werden. Denn das ist unglaublich anstrengend, und nicht wenige tragen Bandagen an der Hand. Dass diese Tortur aus der Zeit gefallen ist, ist offensichtlich. Zukünftig können die Klausuren für das Zweite Juristische Staatsexamen auch am Laptop geschrieben werden. Dabei liegt die Betonung auf „können". Auch wenn die Erfahrungen in den anderen Bundesländern gezeigt haben, dass sich 90 % der Studierenden für eine elektronische Anfertigung entscheiden, schließen wir eine handschriftliche Ausarbeitung, wenn gewollt, nicht aus. Die Ausbildung der angehenden JuristInnen dieses Landes muss auf dem neuesten Stand bleiben und aktuellen Entwicklungen entsprechen. Gerade auch, um qualitativ nicht hinter anderen Bundesländern zurückzubleiben, muss die niedersächsische JuristInnenausbildung dringend angepasst werden. Und genau das geht die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung an. Und es geht um Wahlfreiheit. Denn wir erweitern die Pflichtpraktika auf weitere Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften. Künftig können Praktika von angehenden JuristInnen nicht nur bei den Amtsgerichten, sondern auch bei den Land‑, Sonder- und Fachgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften absolviert werden. Denn Studierende haben eben verschiedene Neigungen. Die Landesregierung kommt ihnen nun mit einem breit gefächerten Angebot an Praktikumsplätzen entgegen. Aspekte wie die Ausweitung der Möglichkeiten des Gerichtspraktikums auf Fachgerichte sowie die Möglichkeit, ein Teil des Referendariats an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu absolvieren, sind für unsere angehenden JuristInnen relevant. Um einen bestehenden Wettbewerbsnachteil abzubauen, reduzieren wir außerdem den Umfang der Wochenstunden im Schwerpunktbereich. Sehr geehrte Abgeordnete, unsere Universitäten und wir bilden die StaatsanwältInnen, RichterInnen und RechtsanwältInnen von morgen aus. Die Änderung des Gesetzes zur Ausbildung von JuristInnen schafft dafür genau die richtigen Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen. Ich freue mich sehr auf die angehenden Beratungen. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Camuz. - Weitere Wortmeldungen liegen

Alle Reden von Evrim Camuz Rede ansehen ↗