Thorsten Paul Moriße
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen
Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute über die Änderungen im Gesetz zur Ausbildung der Juristen und Juristinnen. Dieses Gesetz ist zentral für die Qualität unseres juristischen Nachwuchses. Die Änderungen betreffen vor allen Dingen technische Details, Formulierungen, Fristen und Zulassungsvoraussetzungen. Wichtig ist aber, dass wir die Richtung erkennen. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Erstens. Die Digitalisierung ist im Antrag erwähnt. Künftig können, wie der Kollege Plett schon sagte, Aufsichtsarbeiten elektronisch angefertigt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung - weg vom Papier hin zu moderner Technik. Aber wir müssen auch darauf achten, meine Damen und Herren, dass dies nicht nur ein Austausch von Stift und Tastatur bleibt. Es braucht echte digitale Hilfsmittel, damit die Prüfungen effizienter und fairer werden. Zweitens: die Qualität und die Attraktivität. Das Gesetz orientiert sich am Deutschen Richtergesetz und soll sicherstellen, dass die Ausbildung hochwertig bleibt. Prüfungen müssen die Leistungen aller Kandidaten zuverlässig abbilden. Gleichzeitig muss die Ausbildung aber auch attraktiv und zukunftsfähig sein. Sonst verlieren wir junge Talente. Drittens: die Praxisnähe. Die Änderungen betreffen auch die Pflichtstationen und die Praktika. Künftig können diese flexibler gestaltet werden, etwa auch an Landgerichten, wie bereits erwähnt, oder in Speyer. Das erweitert die Möglichkeiten, birgt aber auch Risiken, meine Damen und Herren. Wir dürfen die Wahlfreiheit der Referendare nicht einschränken. Und vor allen Dingen müssen wir Standortnachteile vermeiden. Viertens: die Kosten und die Verantwortung. Die elektronische Prüfungsabwicklung verursacht jährliche Kosten von 1,2 Millionen Euro. Das ist kein kleiner Betrag, aber meiner Meinung nach gerechtfertigt. Wir brauchen eine starke Justiz. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die Investition auch spürbare Veränderungen bringt. Fünftens: die Kritik und Rückmeldungen. Die Verbände haben sich geäußert. Manche begrüßen die Digitalisierung das tue ich auch, andere warnen vor einer Doppelstruktur oder auch vor zu wenig Praxisnähe. Denn am Ende geht es nicht um die Verwaltung, meine Damen und Herren. Es geht um die Menschen, die in Niedersachsen als Juristen ausgebildet werden. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf darf nicht bei Papier und Bürokratie stehen bleiben. Eine gute Juristenausbildung ist die Grundlage für unseren Rechtsstaat, dafür, dass er auch funktioniert. Und wir haben gestern gesehen, wie erfolgreich Juristen mit einer guten Juristenausbildung sein können. Gestern hat ein guter Jurist die Klage der AfD gegen Herrn Kühme sehr gut abgewickelt. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Moriße. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
