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Laura Hopmann

CDU 19.11.2025 3:02 min Tagungsabschnitte 19/29

Wie wirkt sich der neue Hebammenhilfevertrag auf die geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen aus?

Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. November 2025 gilt der überarbeitete Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134 a SGB V, kurz: Hebammenhilfevertrag. Er regelt die Vergütung von freiberuflich tätigen Hebammen für Leistungen wie zum Beispiel Wochenbettbesuche, Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, aber auch Beleggeburten oder Hausgeburten. Anfang April 2025 wurde der neue Hebammenhilfevertrag durch die zuständige Schiedsstelle festgesetzt, nachdem der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände zuvor keine Einigung erzielen konnten. Die neuen Vergütungsregelungen sind Gegenstand unterschiedlicher Einschätzungen und werden in ihren Auswirkungen verschieden bewertet. Insbesondere Beleghebammen befürchten Vergütungseinbußen von bis zu 30 %. Der Vertrag sieht für die aufsuchende Wochenbettbetreuung und weitere Leistungen eine Abrechnung in Fünf-Minuten-Einheiten vor, was nach Angaben aus der Praxis zu einer größeren Differenzierung und Transparenz, aber auch zu einem höheren Dokumentationsaufwand führt. In Niedersachsen arbeiten zwölf Kreißsäle überwiegend oder ausschließlich im Belegsystem. 12 % aller Geburtsvorgänge das heißt: 8 500 Geburten wurden in 2023 von Beleghebammen in Krankenhäusern begleitet. Der Hebammenverband Niedersachsen befürchtet aktuell, dass im Durchschnitt zwei bis vier der pro Tag eingesetzten Hebammen ihre Tätigkeit aufgeben werden. Im Marienstift Braunschweig hat bereits rund ein Viertel der Beleghebammen gekündigt. Auch weitere Einrichtungen sind betroffen. Nach Recherchen des NDR liegen unter anderem dem Krankenhaus Winsen, dem Agaplesion Krankenhaus Göttingen sowie dem St. Marienhospital in Vechta bereits Kündigungen vor. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, befürchten Praktikerinnen und Praktiker, dass in der Folge weitere Kreißsäle geschlossen werden könnten. Das hätte nicht nur längere Anfahrtswege für Schwangere zur Folge, sondern könnte nach Einschätzung einer Expertin auch die Risiken für Mutter und Kind während der Geburt erhöhen. Dies vorausschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Landesregierung gegebenenfalls von Kündigungen von Dienst-Beleghebammen in den zwölf niedersächsischen Kreißsälen, die im Dienst-Belegsystem arbeiten, und wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Entwicklung? 2. In welchen Landkreisen und Versorgungsregionen ist gegebenenfalls infolge dieser Entwicklung bereits von einer Unterversorgung in der Geburtshilfe auszugehen? 3. Welche Maßnahmen auf Landes- und/oder Bundesebene hat die Landesregierung bisher gegebenenfalls ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um den Fortbestand der zwölf Kreißsäle und somit die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen? Herzlichen Dank. Danke, Frau Hopmann. - Für die Beantwortung hat sich

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