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Volker Bajus

GRÜNE 18.11.2025 1:17 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Das ist doch eine simple Sache. Das hat sogar, und damit wäre ich wieder bei meiner Rede, Frau Präsidentin, das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das ist nicht irgendwer, das sind auch nicht die Grünen, das ist auch nicht die SPD oder die CDU, und es sind zum Glück auch nicht Sie. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Gewaltenteilung jetzt wiederholt entschieden: Die geschlechtliche Identität ist Teil der Artikel 1 und 2 und damit des geschützten Persönlichkeitsrechts, und Geschlechtszuordnungen können sich ändern. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der Staat ist verpflichtet auch die AfD, sollte sie jemals irgendwo Verantwortung haben, dies zu respektieren. Sie sollten das jetzt schon machen, aber das tun Sie nicht, und wir wissen auch warum. Ich komme zum Ende. Wenn es der AfD wirklich um Sicherheit im Strafvollzug gehen würde, wenn Sie wirklich hier die Beschäftigten oder die Gefangenen im Blick hätten, dann würden Sie sich mal mit den realen Problemen, mit Personalmangel, mit Auslastung, mit den baulichen Problemen im Justizvollzug beschäftigen. Stattdessen kommt immer das gleiche Muster: Hetze statt Lösung. Differenzierung können Sie nicht. Wir weisen Ihre Forderung, Ihren Gesetzentwurf hier entschieden zurück, weil er fachlich, verfassungsrechtlich und moralisch komplett daneben ist. Vielen Dank.

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