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Ulf Thiele

CDU 18.11.2025 7:02 min Tagungsabschnitte 19/29

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rückblick auf die Beratung zu diesem Gesetzentwurf für die Errichtung der sogenannten Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA will ich für die CDU-Fraktion zunächst sagen: Es ist unübersehbar, dass viele Gebäude des Landes in keinem guten Zustand sind. Die Aufgabe, die Liegenschaften des Landes zu sanieren und zu erneuern, wird ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt. Das ist uns sehr bewusst. Allerdings löst die rot-grüne Landesregierung mit dieser Anstalt, die sie heute errichten möchte, dieses Problem eben nicht. Im Gegenteil: Rot-Grün läuft mit der NIA direkt in eine Sackgasse. Denn erstens ist die NIA eine unwirtschaftliche Konstruktion. Zweitens bleibt die Reform der niedersächsischen Bauverwaltung halbherzig. Drittens werden die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments deutlich eingeschränkt. Und viertens plant Rot-Grün mit diesem Gesetz zur Errichtung der NIA einen Verfassungsbruch mit Ansage. Meine Damen, meine Herren, diese Kreditanstalt ist ein rot-grüner Irrweg. Und diesen Irrweg gehen wir nicht mit, den lehnen wir ab. Die Landesregierung behauptet, die von ihr geplante Anstalt könne Bau und Sanierung von Liegenschaften wirtschaftlicher betreiben als die Landesverwaltung selbst. Mehrere Gutachter und der Landesrechnungshof widersprechen dem allerdings vehement. Der Landesrechnungshof kommt in seiner abschließenden Stellungnahme zu einem wirklich vernichtenden Urteil. Er kritisiert, die NIA wird Baumaßnahmen weder schneller noch wirtschaftlicher realisieren als das Staatliche Baumanagement. Mit Hilfe der NIA wird das Land nicht mehr Bauvolumen umsetzen. Stattdessen wird die Steuerung komplizierter. Die Kernprobleme der Bauverwaltung und der Liegenschaftsverwaltung werden durch die NIA nicht gelöst. Und auch der Landesrechnungshof sieht das erhebliche Risiko eines drohenden Verfassungsverstoßes wegen einer Umgehung der Schuldenbremse. Meine Damen, meine Herren, die von Rot-Grün geplante Anstalt taugt nicht, um für ein besseres Bau- und Liegenschaftsmanagement zu sorgen. Das haben Landesrechnungshof und Gutachter eindrucksvoll nachgewiesen. Dass die Landesregierung unsere Argumente in den Wind schlägt, das kennen wir. Dass aber Minister Heere und Rot-Grün die Warnungen und Ratschläge dieser externen Experten ignorieren, das ist ein unverzeihlicher Fehler. Warum klammert Rot-Grün sich trotz all der Warnungen so sehr an dieses Projekt? Der Grund dafür wiegt besonders schwer. Rot-Grün schöpft mit dem Nachtragshaushalt 2025, dem Haushalt 2026 und der mittelfristigen Finanzplanung die verfassungsrechtlich möglichen Kreditaufnahmen maximal aus. Trotzdem und trotz der zusätzlichen Milliarden aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes kommt die Landesregierung mit dem Geld nicht hin. Sie schafft es nicht, eine neue JVA in Hannover oder einen Gerichtssaal für Staatsschutzverfahren zu finanzieren. Den dafür notwendigen Sparwillen und die Kraft, Prioritäten zu setzen, hat Rot-Grün nicht, und Sie wollen das auch nicht. Daher soll jetzt neben der maximalen Kreditaufnahme im Haushalt und der Mipla diese Anstalt mit einer einzigen Funktion errichtet werden: Diese Anstalt soll für Rot-Grün zusätzliche Kredite organisieren. Die NIA ist keine Liegenschaftsanstalt; sie ist konstruiert als eine Kreditanstalt. Alle vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen angehörten juristischen Sachverständigen auch diejenigen, die von den Fraktionen SPD und Grünen benannt wurden, und auch der unabhängige Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Hohen Hauses kommen zu demselben Schluss: Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen zur Kreditaufnahme stellen eine unzulässige Umgehung der Regelungen zur Schuldenbremse dar. Sie alle erklären, dass die Kredite der Anstalt dem Land direkt zuzurechnen sind. Das bedeutet, dass dann, wenn Rot-Grün den Landeshaushalt mit maximal möglicher Kreditaufnahme beschließt, die erste Kreditaufnahme der NIA automatisch einen Verfassungsbruch auslöst. Der Verfassungsbruch ist in diesem Gesetz also von vornherein angelegt. Herr Minister Heere, das ist mit Ihrem Amtseid nicht vereinbar. Das ist nicht akzeptabel. Um die Liegenschaften des Landes, die Polizeigebäude, Gerichte, Finanzämter, Katasterämter, und, und, und wir kennen sie alle baulich, funktional und energetisch in Ordnung zu bringen, ist hingegen konsequentes Handeln erforderlich, statt der Irrweg dieser rot-grünen Kreditanstalt. Schritt 1 müsste eine umfassende Aufgabenkritik und Prozessoptimierung der Landesverwaltung und, darauf aufsetzend, eine realistische Raumbedarfsplanung sein, Schritt 2 eine Prozessoptimierung und unabhängige Prozesssteuerung in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Schritt 3 die vom Landesrechnungshof auch vorgeschlagene Integration der Liegenschaften in einen neu aufzubauenden Landesbetrieb, und zwar innerhalb der Haushaltsführung mit einem Vermieter-Mieter-Modell, Schritt 4 ein konsequenter Wirtschaftlichkeitsvergleich jedes Projektes zwischen Landesbetrieb, Marktmiete und PPP-Projektierung und Schritt 5 und das hat jeder Finanzminister selbst in der Hand eine ehrliche Haushaltsführung, ehrliche Haushaltsansätze für die Gebäudeunterhaltung. Meine Damen, meine Herren, ein solches Vorgehen der Landesregierung in diesen fünf Schritten wäre erfolgversprechend. Die rot-grüne Kreditanstalt NIA hingegen ist unwirtschaftlich. Sie erhöht unkontrolliert die Schuldenaufnahme, und sie führt direkt in die Sackgasse eines Verfassungsbruchs. Daher lehnen wir dieses Errichtungsgesetz ab, und wir bereiten uns darauf vor, das Land demnächst nach einem Regierungswechsel aus dieser rot-grünen Sackgasse wieder heraus zu manövrieren; denn eine bessere Finanzpolitik ist machbar. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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