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Plenarprotokoll 18/124

17.06.2026 · 452 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (56)SPD (49)CDU (40)GRÜNE (35)AfD (29)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer heutigen, 124. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 28 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute von der Fraktion der CDU Thomas Okos. Herzlichen Glückwunsch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Präsident André Kuper tritt an das Redepult.) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute vor 73 Jahren schlug die Führung der DDR auch mithilfe russischer Panzer einen landesweiten und weitgehend friedlichen Volksaufstand gegen das SED-Regime mit brutaler Gewalt nieder. Aus einem Arbeiterprotest entwickelte sich innerhalb von wenigen Stunden ein politischer Massenprotest. Es gab Verhaftungen und Schikanierungen; es gab Verletzte, und es gab viele Tote. Für uns in der westlichen Welt wurde der 17. Juni 1953 zum Symbol für den Freiheitswillen der Bevölkerung in der damaligen DDR. Aus Solidarität mit den Opfern sowie mit allen Menschen in Ostdeutschland wurde dieser Tag bei uns zum Tag der Deutschen Einheit, und zwar bis zur Einheit Deutschlands. Einigkeit und Recht und Freiheit sind in unserem Land nicht einfach bloß große Begriffshülsen auf vielleicht noch größeren Transparenten. Nein, sie wurden teuer errungen. Das bleibt unvergessen. Und eines eint alle Demokratinnen und Demokraten in unserem Land: Wir werden sie niemals wieder preisgeben. – Ich danke Ihnen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Vor Eintritt in die Tagesordnung: Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der ursprünglich für heute unter Tagesordnungspunkt 19 vorgesehene Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Rheinquerungen zukunftssicher gestalten – Pilotprojekt für einen Rheintunnel unter Federführung von Straßen.NRW prüfen und auf den Weg bringen“ Drucksache 18/19783 zusammen mit der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 1 beraten werden soll. – Hiergegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann 17.06.2026 verfahren wir so. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Des Weiteren habe ich einen Antrag der SPD mit Datum von heute erhalten. Er betrifft die Änderung der Tagesordnung nach § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Die SPD beantragt, den Tagesordnungspunkt 7 „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Verantwortung der nordrhein-westfälischen Landesregierung unter Führung des Herrn Ministerpräsidenten Wüst wegen der Vorwürfe eines ‚Machtmissbrauches‘ und einer ‚Mangelnden Fürsorge‘ gegenüber Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen (PUA ‚Machtmissbrauch und mangelnde Fürsorge‘) – Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD Drucksache 18/19798 – von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und auf Freitag zu verschieben. Stattdessen soll heute unter Tagesordnungspunkt 7 der ursprünglich für Freitag unter Tagesordnungspunkt 2 vorgesehene Antrag der Fraktion der SPD mit dem Titel „NRW muss funktionieren: Große Ankündigungen, geringe Fortschritte – die Bilanz der schwarz-grünen Wohnungspolitik ist keine gute“ Drucksache 18/19793 aufgerufen werden. Weiterhin soll der ursprünglich für heute vorgesehene Tagesordnungspunkt 8 mit dem Titel „Wahl von Mitgliedern sowie des Vorsitzes des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses VI ‚Machtmissbrauch und mangelnde Fürsorge‘“ von der heutigen Tagesordnung genommen und als neuer Tagesordnungspunkt 3 auf die Tagesordnung für Freitag, den 19. Juni 2026, gesetzt werden. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die SPD-Fraktion bittet darum, vor Eintritt in die Tagesordnung eine Abstimmung herbeizuführen. Das werde ich jetzt machen. Gibt es gegen diese beantragte Änderung der Tagesordnung Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Änderung der Tagesordnung einstimmig so beschlossen. Ebenfalls vor Eintritt in die Tagesordnung erteile ich noch einen nachträglichen Ordnungsruf. Er betrifft die Abgeordnete Seli-Zacharias von der AfD-Fraktion. Frau Abgeordnete Seli-Zacharias hat sich in ihrer Rede zu Tagesordnungspunkt 7 der 123. Sitzung des Plenums am 8. Mai 2026 unparlamentarisch geäußert, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das macht sie nicht nur im Plenum!) indem sie der Gruppe der Roma pauschal die Begehung diverser Straftaten unterstellt und diese mit herabwürdigenden Begriffen beschrieben hat. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerungen nicht wiederholen und rufe Landtag Frau Seli-Zacharias wegen ihrer Äußerungen zur Ordnung. Ich darf an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, dass solche Äußerungen in diesem Parlament nicht zugelassen werden. Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund, dass es sich hier um einen wiederholten Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung wegen der pauschalen Diffamierung einer Personengruppe handelt. Sollten sich derartig gravierende Verstöße wiederholen, müssen die Betreffenden mit weiteren Ordnungsmaßnahmen einschließlich eines Ordnungsgeldes rechnen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Nun rufe ich auf: 1 Infrastruktur-Kollaps im Kölner Süden: Die akute Ablastung der Eifeltor-Brücke auf der A4 droht den Verkehr in ganz NRW lahmzulegen – Landesregierung muss sofort handeln! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19884 In Verbindung mit: NRW im Verkehrschaos: Gesperrte Rheinbrücke, A40-Vollsperrung und Zugausfälle zwischen Bonn und Köln verdeutlichen das Scheitern schwarz-grüner Verkehrspolitik Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19885 In Verbindung mit: Symbolpolitik statt Brückenbau: Hilft kostenfreier ÖPNV bei Brückensperrungen? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/19886 In Verbindung mit: NRW muss funktionieren – Schluss mit dem Dauerstau und dem Infrastruktur-Chaos für Pendlerinnen und Pendler! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19789 In Verbindung mit: 17.06.2026 Brückendesaster der Landesregierung beenden: Brückenbauturbo aktivieren – Dauerhafte Vollsperrung der Bonner Nordbrücke abwenden, Kontrollen verstärken und Dominoeffekt stoppen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19797 In Verbindung mit: Rheinquerungen zukunftssicher gestalten – Pilotprojekt für einen Rheintunnel unter Federführung von Straßen.NRW prüfen und auf den Weg bringen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/19783 Die Fraktion der SPD, die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD haben jeweils mit Schreiben vom 15. Juni 2026 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. In Verbindung damit behandeln wir die genannten weiteren Anträge. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat für die SPD ihr Abgeordneter Herr Vogt das Wort.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bonner Nordbrücke ist kurzfristig voll gesperrt. Die A4 ist beim Kölner Eifeltor für Lkw gesperrt. Die A43 wird demnächst gesperrt. Die A42 wird ebenfalls gesperrt. Das ist ein kurzer Auszug aus den Nachrichten der letzten sieben Tage. Die SPD hat zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde beantragt, auch mehrere andere Parteien haben eine Aktuelle Stunde beantragt, und es sind eine ganze Reihe von Anträgen zu dem Thema gestellt worden. Nur die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben es offenbar nicht für notwendig gehalten, die dramatische Infrastruktursituation in NRW hier im Parlament zu debattieren. Ausgerechnet die beiden Fraktionen, die die Verantwortung für die Verkehrspolitik in diesem Land tragen, ducken sich weg. Das sagt viel über die Prioritäten dieser Landesregierung aus. Das eigentliche Problem ist: CDU und Grüne behandeln diese Entwicklungen noch immer als einzelne Verkehrsprobleme. Tatsächlich reden wir aber längst über einen Infrastrukturnotstand in Nordrhein-Westfalen. Denn das, was wir jetzt erleben, ist ja nur der Anfang. Jede dritte Brücke in Nordrhein-Westfalen ist kaputt oder marode. Landtag Zum Vergleich: Im Jahr 2017 waren 400 Brücken sanierungsbedürftig. Danach hießen die Verkehrsminister Wüst, Brandes und Krischer. Wie viele Brücken sind jetzt sanierungsbedürftig? (Zuruf von den GRÜNEN) Es sind nicht mehr 400. Es sind 2.439 marode Brücken in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Diese unzähligen Brückensperrungen führen natürlich zu Stau. (Unruhe – Glocke) Insgesamt entsteht rund ein Drittel aller deutschen Staukilometer und Staustunden in Nordrhein-Westfalen. NRW ist inzwischen nicht mehr das Land der kurzen Wege. NRW ist das Land der langen Umleitungen. (Beifall von der SPD) Das Kernproblem ist dabei nicht einmal der Stau. Das größte Problem ist, dass die Landesregierung keinen Plan hat, wie sie mit diesem Infrastrukturnotstand umgehen will. Denn was machen eigentlich CDU und Grüne bei diesem ganzen Desaster? Schauen wir einmal auf die Situation an der Bonner Nordbrücke. Der Besuch des Bundesverkehrsministers ist mal wieder ein Paradebeispiel. Bedröppelt und tief betroffen stehen Sie, lieber Herr Krischer, Herr Liminski und die Kollegen – ausschließlich männlich – von CDU und Grünen dort und machen Fotos. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Aber was ist seitdem passiert? Schweigen! Seit diesem PR-Termin und diesen schönen Fotos ist es anscheinend recht uninteressant geworden. Es gibt wenig Unterstützung, nur ein paar Pressemitteilungen und – ja, das kommt ja gleich – eine Bundesratsinitiative, um von der eigenen Verantwortung für die Stadt und unser Land abzulenken. (Beifall von der SPD) Es braucht zwingend ein Hilfspaket für die Stadt Bonn, um mit den Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur und die lokale Wirtschaft umzugehen. Beenden Sie innerhalb Ihrer Koalition endlich den Streit um den Neubau der Brücke, setzen Sie sich an einen Tisch, und diskutieren Sie endlich aus, welche Art des Neubaus Sie als Landesregierung unterstützen wollen. Meine Damen und Herren, aber schauen wir noch einmal auf die Situation im gesamten Land. Was ist eigentlich der Plan der Landesregierung? Wie sollen Pendlerinnen und Pendler entlastet werden? Wie sollen Unternehmen mit den zusätzlichen Belastungen 17.06.2026 umgehen? Wie werden Kommunen unterstützt, wenn plötzlich Zehntausende Fahrzeuge durch ihre Städte umgeleitet werden? Und vor allem: Wie will die Landesregierung verhindern, dass aus der nächsten Brückensperrung die nächste Verkehrskrise wird? Genau darauf bleiben Sie die Antwort seit Monaten schuldig. Normalerweise könnte man jetzt sagen: Na gut, dann steigen die Menschen eben auf die Bahn um. – Das Problem ist nur: Auch dieser Plan scheitert regelmäßig an der Realität in NRW. Die Pünktlichkeit der Bahn in NRW hat im Vergleich zum Vorjahr noch weiter abgenommen. Fast 30 % aller Züge in NRW kamen im vergangenen Jahr zu spät. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Daran ist die Landesregierung schuld?) Selbst die Alternativen zur Straße funktionieren immer schlechter. Schauen wir zum Beispiel auf den Radverkehr. Da wird es nicht besser. Beim Radschnellweg Ruhr sind gerade einmal rund 10 % des Geplanten realisiert. Auch bei den selbst gesteckten Ausbauzielen für neue Radwege bleibt die Landesregierung deutlich hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück und schönt dazu ihre Zahlen noch mit der Umwidmung von Wirtschaftswegen. Für unsere Wirtschaft fällt zunehmend auch die Wasserstraße als verlässliche Alternative aus. Marode Schleusen, Sanierungsstau und Einschränkungen auf wichtigen Wasserwegen belasten Industrie und Logistik. Straße, Schiene, Radwege, Wasserstraßen – inzwischen hat jeder Verkehrsträger in Nordrhein-Westfalen seine eigene Krise. Für den jahrzehntelang aufgelaufenen Sanierungsstau tragen viele Verantwortung. Wofür Sie allerdings zuständig sind, Herr Krischer, ist der Umgang mit diesem Infrastrukturnotstand. Sie müssen Wirtschaft, Verbände, Kommunen, Verkehrsunternehmen, Straßen.NRW, Autobahn GmbH, Bund und Land an einen Tisch bringen. Es muss endlich besprochen werden, dass weitere zentrale Verkehrsachsen in Nordrhein-Westfalen jederzeit ausfallen können und welche Auswirkungen das auf die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land hat. Was früher ein Standortvorteil war, entwickelt sich zunehmend zu einem Standortnachteil für NRW. Genau deshalb braucht unser Land endlich eine starke zentrale Koordinierungsstelle, die Baustellen landesweit plant, priorisiert und aufeinander abstimmt. (Beifall von der SPD) Wenn gleichzeitig Brücken gesperrt sind, Schleusen kaputt sind, Straßen saniert werden und Schienenstrecken beeinträchtigt sind, muss irgendjemand den Überblick behalten und darf sich nicht mit Verweis auf fehlende Zuständigkeiten wegducken. Landtag Deshalb sehen wir Ihre Zusammenlegung von Umwelt- und Verkehrsressort auch weiterhin kritisch. Wenn in NRW die Infrastruktur an ihre Grenzen stößt, braucht Nordrhein-Westfalen einen Verkehrsminister, der sich auch für Verkehr zuständig fühlt. Denn die Situation zeigt deutlich: Das derzeitige Modell funktioniert nicht. Sehr geehrter Herr Krischer, sehr geehrter Herr Wüst, wer bei jedem Problem zuerst erklärt, warum er nicht zuständig ist, hat offenbar vergessen, warum er Regierungsverantwortung übernommen hat. Nur weil man meint, nicht für alles zuständig zu sein, heißt das nicht, dass man keine Verantwortung für unser Land trägt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Vogt. – Für die FDP hat unser Abgeordneter Herr Rasche das Wort.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mobilität, Logistik und Infrastruktur sind ein Grundpfeiler für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen erleben wir schon grundsätzlich viel Verkehrschaos. Der WDR berichtete heute während der Pkw-Fahrt in den Landtag – einige Stunden – ausführlich über dieses Thema. Wir haben Rekordstaus in Nordrhein-Westfalen, so viele wie noch nie. Der verlässliche Transport von Gütern und Personen ist nicht mehr möglich – obwohl Nordrhein-Westfalen das Logistikherz für ganz Deutschland ist, hier Wohlstand generiert wird und Lieferketten gesichert werden. All das ist in Gefahr. Wir haben weitere Rekorde zu verzeichnen – zum Beispiel so viele abgelastete Bundesstraßen, Autobahnen und Landesstraßen wie noch nie. Das führt zu gewaltigen Umwegen für sehr viele Schwertransporte, auf die die Industrie in Nordrhein-Westfalen angewiesen ist. Auch bei den anderen Verkehrsträgern verzeichnen wir Rekorde – Rekorde bei Zugausfällen, Rekorde bei Zugverspätungen und Rekorde bei überfüllten Zügen. Straße und Schiene – und das ist die Wahrheit, die man sich vor Augen führen muss – haben ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Deshalb müssen wir dringend – dringend! – sanieren und ausbauen. Hinzu kommt die aktuelle Entwicklung, die das Problem noch weiter verschärft, in Bonn, in Köln und an der Ruhr. Kollege Vogt hat gerade die einzelnen Maßnahmen aufgezählt, um die es geht: Bonner Nordbrücke: ein Desaster; Köln-Eifeltor: für die Logistik elementar wichtig; die Vollsperrung in Mülheim an der Ruhr. Gleichzeitig fallen auf der Schiene 17.06.2026 Regionalzüge aus. Das war eigentlich erst für die Sommerferien vorgesehen; jetzt passiert es vor den Sommerferien. Außerdem hat die DB AG bekannt gegeben, dass alle Bauprojekte in Nordrhein-Westfalen auf Eis gelegt werden, weil das Geld dafür fehlt. Dabei gibt es doch für genau diese Maßnahmen in Berlin ein Sondervermögen Infrastruktur. Das Geld müsste da sein. Wahrscheinlich hat Clemens Fuest vom ifo Institut München doch recht, wenn er sagt, dass rund 95 % dieser Gelder zweckentfremdet werden und nicht in die Infrastruktur gehen, sondern in den Konsum, also in den normalen Haushalt. Das ist ein absolutes No-Go. (Beifall von der FDP) Die Region Köln/Bonn wird also geradezu abgehängt. Woran liegt dieses negative Szenario? Die Staukoalition von CDU und Grünen wird sagen: Das liegt an Berlin. Woran denn sonst? – Aber die Kollegen der CDU regieren in Düsseldorf, sie regieren in Berlin, und sie stellen den OB in Bonn. Da fragt man sich: Wie läuft es denn mit der Kommunikation in der CDU auf den verschiedenen Ebenen? Auch Minister Krischer sagt mit Blick auf seinen Vorsitz in der Verkehrsministerkonferenz – das waren immerhin zwei Jahre –, dass er gute Kontakte und viel Einfluss in Berlin hat. Da fragt man sich: Zu welchem Ergebnis führt das denn? Kann man solche Überraschungen wie hier vermeiden oder nicht? Ich bin der Überzeugung, dass bei der Verkehrspolitik am Ende eines entscheidend ist: Will ich, oder will ich nicht? – Da muss sich diese Koalition bei vielen Fragen entscheiden. Will ich eine vernünftige Verkehrspolitik für Nordrhein-Westfalen, oder will ich diese vernünftige Verkehrspolitik nicht? (Beifall von der FDP) Die Grünen – das sagen sie auch in jedem Wahlkampf – haben den Verkehrsträger Straße immer wieder blockiert. Sie sind der natürliche Verbündete aller Bürgerinitiativen vor Ort gegen den Bau von Infrastruktur. Der natürliche Verbündete! (Lachen von den GRÜNEN – Mehrdad Mosto- fizadeh [GRÜNE]: Herr Lindner ist das Prob- lem gewesen, der Infrastrukturverhinderer!) Das ist bei mir zu Hause im Kreis Soest der Fall, und das ist in ganz Nordrhein-Westfalen der Fall. Jetzt kommen wir einmal zur Bonner Nordbrücke. Man hört von Chlorideinträgen, man hört von Spannungsrisskorrosionen, und man hört von Vergleichen zur Carolabrücke; wir wissen, was bei der Carolabrücke passiert ist. Der Minister und das Ministerium kümmern sich sicherlich auch schon vor kommendem Freitag darum, was denn da festgestellt wird und was denn passiert. Da schaut doch kein Ministerium einfach 14 Tage lang zu und lässt sich dann erneut überraschen. Landtag Natürlich muss schnell neu gebaut werden, und es muss bedarfsgerecht gebaut werden. Bedarfsgerecht heißt: auf jeder Seite eine Spur mehr. (Beifall von der FDP) Da fahren jetzt schon 120.000 Fahrzeuge am Tag, und laut den Verkehrsprognosen kommen noch viele dazu. Genau wegen dieser zwei Spuren mehr haben die Grünen in den lokalen Gremien das Vorhaben immer und immer wieder blockiert. Dann denkst man, bei dieser Katastrophe sei damit jetzt Schluss. Doch dann lesen wir von einem Treffen der Grünen am 28. Mai dieses Jahres – also praktisch ganz aktuell – und davon, dass die Grünen immer noch gegen einen bedarfsgerechten Ausbau mobilisieren und damit versuchen, das ganze Projekt auf Eis zu legen. Die Grünen reden von veralteten Prognosen und sagen, diese veralteten Prognosen seien die Begründung für ihren Weg. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das Problem sind nicht die alten Prognosen – das stimmt nämlich gar nicht –, sondern dass die Politik der Grünen alt ist. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die Politik der Grünen ist alt. Obwohl die Wirtschaft am Boden liegt, fordern sie statt dieser zwei Spuren für Pkw und für Lkw neue Radwege auf dieser Brücke. Das ist doch geradezu verrückt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP) Bonn, Köln, Nordrhein-Westfalen – wir können uns alle gemeinsam diese falsche Politik nicht mehr leisten. Wir brauchen eine andere Politik. Wir brauchen einen Politikwechsel. Aber worauf wird sich denn diese Staukoalition hier in Nordrhein-Westfalen einigen? Auf zwei Spuren mehr oder nicht? Was ist die Position der Grünen, was ist die Position der CDU, und was ist dann die gemeinsame Position? Gibt es überhaupt eine gemeinsame Position? Oder kommen Sie einfach auf die Idee, in dieser Koalition nichts zu tun, sich nicht zu einigen und sich gar nicht zu äußern, nur um den Eindruck zu erwecken, dass bei dieser Koalition in der Verkehrspolitik zwischen CDU und Grünen alles läuft und alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Wenn man sich bei solchen wichtigen Fragen nicht einigen kann, ist es genau das Gegenteil, nämlich eine verantwortungslose Politik für unser Land und für die Region Bonn und Köln. (Beifall von der FDP) Die Menschen in unserem Land fordern eine klare Politik für den Wirtschaftsstandort und Verlässlichkeit, 17.06.2026 erst recht vor dem Hintergrund der Verkehrsprognosen. Ich werde in der zweiten Runde noch verschiedene Beispiele benennen, wo es genau an dieser Verlässlichkeit fehlt, was zum Schaden von Nordrhein-Westfalen ist. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Rasche. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In diesen Zeiten ganz besonders auch: Liebe stau- und leidgeplagte Bürgerinnen und Bürger! Da ist sie wieder: große Betroffenheitswoche hier in NRW. Unsere Infrastruktur liegt am Boden: viel Jammern, viel Bedauern und noch mehr Erklärungen. Und am Ende – und das ist fast schon ein Wunder – soll für all das niemand schuld sein. Wir kennen das seit Jahren: koordinierte Verantwortungslosigkeit. Sie, meine Damen und Herren alle miteinander, fahren seit Jahrzehnten die Infrastruktur unseres Landes sehenden Auges vor die Wand. Damit wir uns richtig verstehen: Sie machen das nicht vorsätzlich. Aber Sie machen es mindestens fahrlässig. Im Wissen um die Situation bleiben Sie weitgehend untätig und gehen nicht die notwendigen Schritte, sondern verfolgen weiter Ihren ideologischen Weg und suchen stattdessen lieber nach Ausreden, um die Bürger für den Moment zu beruhigen. Kaum ein Thema wird nach der Vollsperrung der Bonner Nordbrücke derzeit so häufig aufgerufen wie die Schlagworte „Verkehrskollaps“, „Brückensperrungen“, „Baustellenchaos“ und die Frage, wie die Mobilität in unserem Land in Zeiten zerbröselnder Brücken eigentlich noch funktionieren soll. Es mangelt nicht an Anträgen, Aktuellen Stunden und Debatten, wie wir auch heute im Hohen Haus sehen. Was allerdings fehlt, sind konkrete Ergebnisse und endlich entschlossenes und zielgerichtetes Handeln. Statt zu handeln, wird lamentiert. Statt Lösungen vorzulegen, wird Betroffenheit zur politischen Ersatzhandlung erhoben. Statt Projekte auf den Weg zu bringen, werden Situationsbeschreibungen mantraartig wiederholt, die jeder Bürger längst kennt, weil er sie als Pendler auf seinem Arbeitsweg täglich erlebt. Herr Krischer reiht sich in die Riege seiner Vorgänger ein, die es ebenfalls nicht geschafft haben – stattdessen: weiter Symbolpolitik, das übliche Klein-Klein und von Planern perfekt gestaltete Radwege, die kaum jemand benutzt. Ich sage Ihnen etwas: In der aktuellen Situation dürfte eigentlich kein Ingenieur und kein Planungsbüro mehr an Radwegen für NRW arbeiten oder planen. In dieser katastrophalen Lage, die wir alle live miteinander erleben, müssten alle Landtag verfügbaren Kräfte Brücken und Tunnel planen, damit das Rückgrat unserer Infrastruktur in NRW nicht vollends zerbricht. (Beifall von der AfD) Die Bürger haben im wahrsten Sinne des Wortes die Schnauze voll. Die aktuellen Umfragewerte haben Sie sich wirklich alle redlich verdient. Betrachten wir einmal nur mit Blick auf das Rheinland, also wirklich einen ganz kleinen, südlich gelegenen Teil unseres Bundeslandes, in welche Situation Sie, die Altparteien, dieses Land sehenden Auges über Jahrzehnte geführt haben. Die Bonner Nordbrücke wurde für jeglichen Verkehr komplett gesperrt. Der Verkehr umfährt diese Sperrung momentan meist innerstädtisch über die Kennedybrücke oder weiter südlich über die Konrad-Adenauer-Brücke, die ihrerseits schon Probleme hat. Für Bonn, für die Pendler, für die Region Bonn ist das eine Katastrophe ungeahnten Ausmaßes – vergleichbar mit der Situation in Lüdenscheid an der Talbrücke Rahmede; So weit, so schlecht für Bonn, für den regionalen, für den Pendlerverkehr. Doch fast noch katastrophaler ist die Situation für die weiträumigen Umgehungsverkehre, für regionalen Lieferverkehr und Lkws, die zum Beispiel von den Seehäfen in Antwerpen und Rotterdam kommend Richtung Süden fahren. Diese Verkehrsströme bewegen sich nun wo entlang? Zum Beispiel über die A 4 bei Köln, über die Rodenkirchener Brücke. Das ist schlecht, weil sich die Rodenkirchener Brücke ihrerseits ebenfalls saniert wird. Ein bisschen vorher A4 könnte man von der A 4 auf die A 555 Richtung Bonn, Richtung Süden runterfahren, also kurz hinter Eifeltor, der berühmten Brücke am Güterterminal. Darüber darf mittlerweile aber nur noch mit 50 m Abstand gefahren werden. Auch diese Brücke geht in die Knie. Man könnte am Kreuz Köln-West einfach die A 1 Richtung Süden fahren. Aber denken wir kurz nach. Was fehlt? Richtig! Seit ungefähr 40, 50 Jahren fehlt der Lückenschluss der A 1 Richtung Rheinland-Pfalz. Da stehen Sie irgendwann in Blankenheim auf dem Feld und kommen nicht weiter. Man könnte auch den Tunnel der Rheinspange bei Wesseling nutzen. Aber auch da – oh Schreck! –: Geplant, seit 2017 ist man sich eigentlich einig, gebaut wird aber nicht. Es fehlt. Da bleibt nicht mehr viel. Vielleicht doch etwas weiträumiger umfahren, etwas weiter nördlich hier bei Düsseldorf den Rhein queren. Die Theodor-Heuss-Brücke ist aber auch schon mit massiven Schäden belastet. Na ja, dann müssen es eben die Deutsche Bahn und der ÖPNV rausreißen. So etwas Dummes: Am Bonner 17.06.2026 Hauptbahnhof fahren wegen Bauarbeiten gerade keine Regionalzüge. Die Deutsche Bahn kann aber doch für systemische Entlastung sorgen. Wir müssen nur mehr steuersubventionierte Deutschland-Tickets verkaufen. Ach nee, ist auch wieder blöd, weil exakt in dem Zeitkorridor, in dem Sie die Brücken sanieren müssten, in dem Abriss und Neubau geschehen müssen, die Deutsche Bahn ebenfalls seit Jahren Baumaßnahmen plant, um ihre Hochleistungskorridore zu schaffen und endlich die berühmte „Banane des Grauens“ in NRW zu überwinden. Sie sehen schon: Man kann dem Ganzen nur noch mit Sarkasmus begegnen. Nordrhein-Westfalen ist Transitland Nummer eins in Deutschland. Unsere Straßen, unsere Schienen und unsere Brücken sind die Lebensadern von Wirtschaft und Industrie – zumindest von dem, was Sie noch übriggelassen haben. Doch wer heute durch dieses Land fährt, erlebt vielerorts das Gegenteil: gesperrte Brücken, Umleitungen, Staus und immer neue Einschränkungen. Und was hören wir von Ihnen dazu? Immer neue Erklärungen, Gesprächsrunden, Ankündigungen. Man gewinnt inzwischen den Eindruck, dass die Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen vor allem aus dem Reden über Verkehrspolitik besteht. Keine zusätzliche Gesprächsrunde macht auch nur einen Meter Straße, Brücke oder Schiene baureif. Die Wahrheit ist doch, dass die Verkehrspolitik mit den Altparteien auf der Strecke bleibt. Sie verwalten den Mangel, Sie reagieren nur noch und kommen gar nicht ins Handeln. NRW hat keine baureifen Projekte in der Schublade. Wer keine baureifen Maßnahmen vorweisen kann, der verliert dann eben irgendwann Gelder – zum Beispiel nach Bayern, wie wir es vor einigen Jahren erlebt haben. Dort hatte man einen Planungsvorrat an baureifen Projekten in der Schublade liegen und konnte kurzfristig loslegen. Genau das erleben wir seit Jahren: Während andere Regionen längst neue Infrastruktur schaffen, verwaltet NRW vielerorts nur noch den Mangel. Die Bonner Nordbrücke ist nach der Leverkusener Rheinbrücke und der Brücke Rahmedeltal nun die dritte große Warnung für Sie, der dritte Ausfall im System, die dritte regionale Katastrophe. Die Lebensadern unseres Landes stehen kurz vor dem Kollaps. NRW droht ein Verkehrsinfarkt. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass viele Politiker momentan dafür beten, dass die Sperrung der Bonner Nordbrücke zumindest teilweise wieder aufgehoben wird. Für die Region um Bonn wäre es zu wünschen, aber das Grundproblem einer maroden Brücke und eines dringend notwendigen schnellen Neubaus erledigt sich damit nicht. Ich bete derweil für unser Land, dass es eine bessere Regierung bekommt, und ich bete für Sie, dass Sie endlich zur Erkenntnis Landtag kommen und die richtigen Schritte einleiten. – Vielen Dank bis hierhin für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Esser. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Krauß.

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Oliver Krauß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Fraktionen von CDU und Grünen im vergangenen Dezember hier eine Aktuelle Stunde zum Thema „Nordbrücke“ beantragt haben, mussten wir uns noch dafür rechtfertigen, warum ein lokales Thema hier im Landtag beraten werden müsse. Der Anlass für die heutige Aktuelle Stunde, die gleich dreimal beantragt worden ist, ist wiederum die Nordbrücke, die aus Sicherheitsgründen voll gesperrt werden musste. Hier werden Fakten verwechselt, Ursachen und Wirkungen völlig falsch dargestellt. Nichts von dem, was in den Anträgen steht oder bislang vorgetragen wurde, hilft denjenigen weiter, die von den Vollsperrungen akut betroffen sind, die von den Leistungsstörungen, die wir tagtäglich erleben, akut betroffen sind: auch auf der Schiene. Die Vollsperrungen der Bahn treffen uns zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Sie treffen uns besonders hart, können trotz aller Bemühungen aber leider nicht verschoben werden: Sperrpausen wurden festgelegt, Baufirmen sind verbindlich beauftragt. Es geht hier offensichtlich nicht darum, gemeinsam schnelle Lösungen für die Menschen zu finden, denn Sie möchten einfach nicht sehen, dass vieles von dem, was Sie fordern, bereits gemacht wird. Ihr Gerede vom Kurs der Untätigkeit, vom Scheitern, vom politischen Versagen ist faktisch falsch und absolut kontraproduktiv. So behauptet die SPD, NRW sei von der Leistungskraft her rein praktisch weit davon entfernt, einen Ersatzneubau in 12 Monaten errichten zu können. Meine Damen und Herren, seit vorgestern ist die A-3- Brücke in Oberhausen in beide Richtungen wieder frei. Dafür waren 12 Monate eingeplant, und nur acht Monate hat es gedauert. Das ist Leistungsvermögen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und das wollen Sie kleinreden: die Arbeit bei der Autobahn GmbH, bei Straßen.NRW und in den Firmen. Sie wollen eine politische Erklärung unterschieben, die besagt, der heutige Mangel sei ausschließlich die Folge früherer Versäumnisse. Ich erspare Ihnen die Erwähnung der finanziellen Belastungen durch die Pandemie und durch den Krieg. Doch die Folgen der Hochwasserkatastrophe, die sich in wenigen Tagen zum fünften Mal jährt, müssen erwähnt werden: 116 beschädigte Brücken – 15 17.06.2026 davon mussten komplett ersetzt werden –, 91 Hangrutsche, 2 beschädigte Tunnel, die Zerstörung auf den Bahnlinien. Der zügige Wiederaufbau hat gezeigt, was NRW wirklich leisten kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei der Autobahn GmbH gibt es heute das Brückenkompetenzzentrum, das enge Brückenmonitoring. Die SPD fordert nun ernsthaft, dass die Nordbrücke unverzüglich technisch geprüft wird. Was glauben Sie denn, was dort seit der Sperrung passiert? Nichts anderes als das: Es wird mit Hochdruck gearbeitet. NRW holt seit 2018, seit dem Masterplan, seit der Amtszeit des Verkehrsministers Hendrik Wüst den Sanierungsstau auf. Die Offensive für die externen Planer war seine Offensive. Von dieser profitiert heute ebenfalls die Autobahn GmbH, um auch das richtigzustellen. 47 Teilbauwerke von Autobahnbrücken werden in NRW pro Jahr instand gesetzt. Das ist der Schnitt allein der letzten fünf Jahre. Zurzeit werden in der Baulast des Landes 44 Brücken erneuert. 42 sind neu im Programm. Vor drei Jahren, im April 2023 hat Minister Oliver Krischer mit Nachdruck gewarnt: „Uns bröseln […] die Autobahnbrücken […] weg.“ Erinnern wir uns an das damalige Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung von Olaf Scholz: NRW sollte entweder allen 66 von der Bundesregierung vorgegebenen Autobahnteilprojekten zustimmen oder würde nichts bekommen. Das war die Alternative für NRW. Wasserstraßen gehörten natürlich nicht dazu – und die dringend notwendige Sanierung von Brücken erst recht nicht. Im April 2023 hieß der Bundesverkehrsminister Volker Wissing, FDP. Oliver Krischer schrieb ihm persönlich: Wenn der Bund seine Kapazitäten für die 66 Projekte vollständig bindet, wer saniert dann bitte die Autobahnbrücken? Allein 873 gibt es in NRW. Was ist mit den Bundesfernstraßen? – Das waren die Fragen von Oliver Krischer. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Regionalrat wandten FDP, SPD und CDU am 21. April 2023 gemeinsam ein: Die A 565 mit der Bonner Nordbrücke fehlt. Die FDP im Landtag war davon völlig unbeeindruckt: Das Land müsse dem Bund sofort grünes Licht für die 66 Projekte geben. – Ohne die Brücke! NRW müsse den Ball vom Bund aufnehmen, forderte die geschätzte Kollegin Stamm von der SPD am 3. Mai 2023. Das war am Bedarf vorbei, wie wir nun alle wissen. Die Politik, dass der Mangel im Verkehr nur verwaltet wird, hat Patrick Schnieder umgehend korrigiert. Heute werden auch im Bund alle Beschleunigungsmaßnahmen genutzt. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist auf Landtag dem Weg. Wenn es noch hakt, dann fragen Sie aus der SPD doch bitte mal vorsichtig beim Bundesumweltminister oder beim Bundesfinanzminister nach. Alles, was baureif ist, wird gebaut. 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen bis 2036, wovon allein 2 Milliarden Euro kommunal verplant werden: Dass wir keine Zeit verlieren, garantiert der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur. Dafür stehen Oliver Krischer und Hendrik Wüst. Mit mehr Mitteln als jemals zuvor wird der Sanierungsstau aufgeholt. Zu einem ehrlichen Bild gehört aber, dass das Sondervermögen Schulden sind. Diese sind nur gerechtfertigt, wenn Wert und Substanz entstehen, wenn kommende Generationen davon profitieren. Zur regionalen Situation wird gleich mein Kollege Dr. Christos Katzidis sprechen. Doch es gilt, was wir schon von allen Brücken kennen: Die Fachleute, die Ingenieure beurteilen, was für den Erhalt von Bauwerken zu tun ist und wie lange eine Brücke verkehrssicher Stand hält. Demzufolge sollte die Nordbrücke in Bonn sogar noch mehrere Jahre halten. Das seit Februar für die Nordbrücke geltende Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen wurde leider zu oft missachtet, obwohl die von der SPD nun geforderten Wiegeanlagen schon längst installiert wurden. Dass die SPD für Bonn darüber hinaus eine Schrankenanlage fordert, offenbart fehlende Ortskenntnis: Im Gegensatz zu Leverkusen fehlt es in Bonn an den zwingend notwendigen Ausleitspuren, um zu schwere Fahrzeuge von der Autobahn abzuleiten. Der schnellstmögliche Neubau ist und bleibt das Ziel. Der in der Region beschlossene Kompromiss sieht eine bedarfsgerechte Erweiterung der Nordbrücke auf sechs Fahrstreifen vor, nachdem es in Bonn keine Mehrheit für eine durchgehende Südumgehung gab. Eine Südumgehung vermisst der eine oder andere angesichts der gesperrten Brücke heute. Diese Koalition handelt entschlossen – und das gemeinsam mit dem Bundesverkehrsminister, der nicht nur vor Ort war, sondern sich seither intensiv für uns in der Region einsetzt. Anstatt gemeinsam mit uns anzupacken, träumt die SPD von ideologischen Grabenkämpfen in der Koalition. Nein: Wir stehen zusammen. Jetzt gilt es, die Prüfergebnisse abzuwarten, sodass das weitere Vorgehen zügig abgestimmt werden kann – auf dem Weg hin zu einem zügigen, bedarfsgerechten Neubau der Nordbrücke. Unser Dank gilt allen Beteiligten, die sich dafür einsetzen, insbesondere dem Bundesminister für Verkehr und Minister Oliver Krischer. Beide haben uns in der Region von Anfang an unterstützt. Wenn es darauf ankommt, dann gilt auch bei uns: Wir können schnell bauen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 17.06.2026

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André Kuper

Danke, Herr Krauß. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Metz das Wort.

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Vogt, es ist ein Unterschied, ob Frauen nicht da sind oder ob man sie einfach nicht sieht, so wie Sie Frau Dr. Höller bei dem Ortstermin an der Nordbrücke in Bonn. Sie war dabei, wie ich persönlich versichern kann. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Franziska Müller-Rech [FDP]: Ich auch! Ich war auch da! Mich hat er auch vergessen! – Zuruf von René Schneider [SPD]) – Er hatte sich auf Abgeordnete von CDU und Grünen bezogen. Aber liebe Kollegin Müller-Rech, Sie waren auch dort. Es waren überhaupt mehrere Frauen dort. (Jochen Ott [SPD]: Die durften nur nicht aufs Foto!) Was gut ist, denn das geht ja nun mal die gesamte Bevölkerung an. Die Lage unserer Brücken ist ernst. Die Lage unserer Verkehrsinfrastruktur, auch der Schienen und Wasserstraßen, ist ernst, und sie ist nicht erst seit gestern ernst. Wir haben es in Leverkusen, Duisburg, Bottrop gesehen; wir haben es in Lüdenscheid erlebt; wir sehen es jetzt wieder in Bonn und Köln: NRW steuert seit Jahrzehnten auf einem Verkehrsnetz, das zu lange auf Verschleiß gefahren wurde. Wenn ein Netz überstrapaziert ist, dann reißt es irgendwann, und das passiert jetzt. Wenn eine Brücke gesperrt wird, dann ist das nicht nur ein technisches Problem. Es ist ein Einschnitt in den Alltag von Hunderttausenden Menschen, ein Bremsklotz für Unternehmen, Logistik und Handwerk. Diese Landesregierung tut alles, um die Situation zu verbessern. Wir handeln. Erstens. Wir unterstützen in der Krise. Das haben wir in Lüdenscheid gezeigt. Das zeigen wir jetzt auch in Bonn. Wenn eine Bundesautobahn ausfällt, dann übernimmt auch das Land Verantwortung. Ministerium und Straßen.NRW koordinieren mit Bund und Kommunen, prüfen Entlastungsmaßnahmen, optimieren Verkehrsführung, stimmen Baustellen ab. Selbst wenn die Nordbrücke vielleicht noch mal teilweise bzw. eingeschränkt aufgemacht wird, werden diese Herausforderungen bleiben. Dabei wird NRW die Menschen in der Region nicht alleinlassen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag Zweitens. Wir modernisieren Verkehrsmanagement und Digitalisierung. Unter dem damaligen Verkehrsminister Hendrik Wüst wurde die Verkehrsleitzentrale in Leverkusen ganz neu aufgestellt. Wir reformieren das Straßen- und Wegegesetz. Heute Abend steht es zur Beschlussfassung an. Damit schaffen wir die Grundlage für eine umfassende digitale Baustellendatenbank, einen Meilenstein der Koordinierung. Außerdem treiben wir die Digitalisierung von Ampeln voran. Drittens. Wir ersetzen die Brücken an den Straßen, für die wir verantwortlich sind, schneller und effizienter. Die funktionale Ausschreibung für die Standardbrücke aus einer Hand wurde von Hendrik Wüst angestoßen und von Oliver Krischer jetzt in der Fläche ausgerollt. Das beschleunigt Verfahren und senkt Kosten. NRW ist Vorreiter beim schnellen Brückenbau. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Viertens – Kollege Krauß hat es gesagt –: Wir investieren Rekordsummen in unsere Landesstraßen. Das 400-Brücken-Programm von Minister Krischer ist mit historisch hohen Mitteln aus dem Landeshaushalt hinterlegt, plus obendrauf das Sondervermögen. Mit insgesamt 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen unterstützen wir die Kommunen bei der Sanierung ihrer maroden Brücken. Noch nie wurde in NRW so viel in den Brückenersatz investiert wie unter dieser Landesregierung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Klar ist: Wir sind noch nicht am Ende. Wir holen jahrzehntelange Versäumnisse auf, Schritt für Schritt, Brücke für Brücke. Einige haben ihre Hände, um immer auf andere zu zeigen. Wir haben die Hände zum Anpacken. (Lachen und Zuruf von Kirsten Stich [SPD]: Dir ist aber auch nix zu blöd, oder?) NRW arbeitet auch gegenüber der Bundesregierung, egal welche Farbe sie gerade hat, für die Interessen unseres Bundeslandes. Klar ist: Wir brauchen natürlich einen Wandel in der Infrastrukturpolitik, einen großen Konsens von Bund, Ländern und Kommunen, damit wir dieses Problem endlich wirklich nachhaltig in den Griff kriegen. Was muss denn jetzt eigentlich auf Bundesebene passieren? Natürlich muss auch da einiges passieren. Erstens. „Erhalt vor Neubau“ bei den Autobahnen nicht nur sagen, sondern auch machen. (Beifall von Michael Röls [GRÜNE]) Brücken bröseln, weil der Bund nicht Erhalt von Neubau gemacht hat. Der Neubau wurde gefeiert, der 17.06.2026 Ersatz vernachlässigt. Im Herbst wurde über die baureifen Projekte gestritten. Dabei ging es im Wesentlichen um Neubauprojekte. Gleichzeitig hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass der Bund nur 50 % der notwendigen Brückensanierungen schafft, die er sich eigentlich vorgenommen hat. (Beifall und Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) Auf diese Situation muss man doch hinweisen und sagen: Nein, Brückenersatz muss die oberste Priorität sein. (Beifall von den GRÜNEN, Oliver Krauß [CDU] und Dr. Christian Untrieser [CDU]) Zweitens; damit kommen wir auch ein Schrittchen Richtung Bonn. Straßenbaustandards flexibilisieren. Oft liegt es eben nicht an Umwelt und Beteiligung, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) sondern an überzogenen Standards, die nicht nur in Bonn diskutiert werden, sondern zum Beispiel auch in Duisburg mit einer FDP in Duisburg, die sich entsprechend positioniert, oder an vielen anderen Stellen. Es ist natürlich eine Frage: Muss es in einem dicht besiedelten Bundesland, im dicht besiedelten Raum, immer der XXL-Premiumstandard der sechsspurigen Autobahn als Fernautobahn plus Standstreifen plus zwei Auf- und Abfahrten je Richtung, also mit insgesamt zwölf Spuren, sein, weshalb Hunderte Menschen ihre Wohnung zu verlieren drohen und Mittelständler ihr Geschäft zu verlieren drohen? Die FDP ist offenbar in manchen Bereichen sehr für Enteignung. Es ist hochinteressant, wenn man sich anhört, lieber Kollege Rasche, wie einfach Sie es sich mit diesen komplizierten Diskussionen vor Ort machen. Erzählen Sie das mal den Leuten! Lieber Kollege Rasche, kommen Sie gerne mal nach Bonn und reden mit den Leuten, denen droht, ihre Wohnung aufgeben zu müssen, und zwar mit diesen Worten, die Sie eben hier gesagt haben. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Christos Katzidis [CDU]) Nein, es muss auch klüger gehen. Dann muss man auch die Frage stellen: Kann man nicht flexibler sein, eben örtlich angepasst? Das ist eine Debatte, die völlig legitim ist. (Beifall von den GRÜNEN) Drittens. Wir müssen einen Infrastrukturfonds auflegen. Wir wissen doch seit Jahren – da müssen wir alle zusammenhalten –, dass lange Planungsverfahren und lange Bauverfahren bei Infrastruktur nicht für die Logik jährlicher Haushalte geeignet sind. Das passt einfach nicht zusammen. Deshalb hat diese Landesregierung mit Verkehrsminister Oliver Krischer das Thema „überjähriger Infrastrukturfonds“ nach vorne gebracht. Diese Debatte hat in den letzten Landtag Jahren leider etwas an Fahrt verloren. Ich glaube, wir müssen sie wieder aufmachen, weil klar ist: Wenn wirklich etwas zur Beschleunigung und Verlässlichkeit der Sanierung unserer Infrastruktur beiträgt, dann ist es eine verlässliche Finanzierung. Genau das brauchen wir. (Beifall von den GRÜNEN) Viertens. Es wurde teilweise angedeutet: Wir müssen Schiene und Wasserstraße stärken. Auch die sind marode. Daran haben wir uns vielleicht schon längst gewöhnt, sodass es gar nicht mehr so viele Aktuelle Stunden wert ist. Brücken, Schleusen und Baustellen fallen auch da aus. Die Bundesregierung hat Gelder verschoben und gerade für die Schiene nicht alle Potenziale des Sondervermögens genutzt. Bei der Wasserstraße wird gespart. Jede Tonne, die jetzt auch wegen fehlendem Ausbau nicht auf der Schiene oder auf der Wasserstraße transportiert werden kann, wird über die Straße transportiert, über diese Brücken. Gerade Lkws belasten die Brücken. Auch daran müssen wir einiges ändern. Für eine nachhaltige Verkehrspolitik braucht es eine starke Schiene und auch eine starke Wasserstraße. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das ist das, was hilft. Nicht helfen tun Anträge der AfD. Normalerweise guckt man, wo man eine Straße neu bauen will, und dann guckt man, wie man baut. Die AfD sagt: Wir wollen einfach einen Tunnel buddeln. Wo? Das soll bitte die Landesregierung prüfen. – Verkehrspolitik ist aber nicht für kleine Jungs, die gerne buddeln wollen, (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Klaus Esser [AfD]) sondern es ist eine ernste Angelegenheit. Wir brauchen auch keine Anträge der SPD, die wie kleine rote Ballons zerplatzen, wenn man kurz mit der Inhaltsnadel reinsticht. (Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es geht darum, ein Infrastrukturversprechen einzulösen. Wir reden nicht über Verantwortung, sondern wir übernehmen sie, wo wir es können. Wir flüchten uns nicht in Zuständigkeiten, sondern wir handeln danach. Wir suchen keine Schuldigen, sondern wir finden Antworten auf die Probleme. (Kirsten Stich [SPD]: Nein! – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Alle, die daran konstruktiv mitwirken wollen, sind herzlich eingeladen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 17.06.2026

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André Kuper

Danke, Herr Metz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist völlig klar: Wenn eine Autobahnbrücke, über die tagtäglich 100.000 Fahrzeuge fahren, gesperrt werden muss, dann ist das ein Schlag für eine Region. Es ist selbstverständlich die Aufgabe einer Landesregierung, auch wenn wir formal gar nicht für die Autobahnen zuständig sind, nicht der Baulastträger sind, dass wir uns um dieses Thema kümmern, dass das eine absolute Priorität in der Landesregierung hat und dass die Landesregierung da auch Verantwortung übernimmt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genau deshalb habe ich keine Stunde, nachdem mich die Nachricht der Sperrung erreicht hat, Kontakt mit dem Bundesverkehrsminister aufgenommen. Wir haben vereinbart, dass wir noch an demselben Tag alle Akteure zusammenschalten, um notwendige Maßnahmen am allerersten Tag der Sperrung einzuleiten. Das hat gut funktioniert. Keine drei Stunden nach der Sperrung haben Oberbürgermeister, Landrat, Regierungspräsident, Landesregierung und Autobahn zusammen erste Maßnahmen verabredet, um dafür zu sorgen, dass die negativen Folgen für die Region und für Bonn abgemildert werden. Ich möchte deutlich sagen: Der Bundesverkehrsminister hat mir auch sofort zugesagt, dass er kommt. Er war zwei Tage später da und hat Präsenz gezeigt. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Sein Amtsvorgänger – Herr Rasche, der gehörte mal Ihrer Partei an – hat acht Monate gebraucht, bis er sich zum ersten Mal in Lüdenscheid gezeigt hat. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Hen- ning Höne [FDP]: Für Volker Wissing über- nehme ich keine Verantwortung! – Weitere Zurufe) Patrick Schnieder hat Verantwortung übernommen. Ich stehe nun wirklich nicht im Verdacht, diese Bundesregierung loben zu müssen, aber das war ein klares Signal. Er hat gesagt: Das hat oberste Priorität für die Bundesregierung. – Ich erkenne das ausdrücklich an. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In diesem Zusammenhang ist auch Folgendes wichtig: Es war gut, dass die Autobahn diese Brücke gesperrt hat, um die Ursachen für die Schäden zu ermitteln und gutachterlich klarzustellen. Das bedeutet aber auch: Bevor die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen, erledigt sich jede Spekulation darü-Landtag ber, was langfristig mit dem Bauwerk geschehen muss. Wir brauchen erst Klarheit. Manches, was ich heute in einzelnen Anträgen gelesen oder in den Reden der Opposition gehört habe, erweckt fast den Eindruck, Sie wünschten, dass diese Brücke nicht mehr benutzt werden kann. Meine Damen und Herren, wir sollten den Ingenieuren Zeit geben und da auf Sicherheit gehen. Die Autobahn hat da sehr vernünftig gehandelt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist ganz wichtig, dass es nun weitergeht und wir kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrslenkung und all dem, was vorhin angesprochen worden ist, ergreifen. Das passiert auch. Es tagt ein Lenkungskreis auf Spitzenebene mit der Staatssekretärin des Bundesverkehrsministeriums. Die Verkehrsfachleute prüfen alle Möglichkeiten zur Entlastung der Region. Das ist genau das, was eine Autobahn GmbH, was ein Bundesverkehrsministerium, eine Landesregierung mit den Kommunen bzw. den verschiedenen Verkehrsträgern zusammen machen muss. Es ist das notwendige staatliche Handeln in dieser schwierigen Situation. Alle Fragen, die das Bauwerk selbst betreffen, verantwortet aber der Baulastträger. Auch das muss klar sein. Sie sind auch nicht für das Gebäude Ihres Nachbarn verantwortlich. Da haben wir eine klare Trennung. Es gibt eine vernünftige Kommunikation und eine gute Zusammenarbeit, aber die Verantwortung dafür, wie es mit diesem Bauwerk insgesamt weitergeht, liegt am Ende bei der Autobahn und beim Bund. Selbstverständlich werden wir prüfen, ob bei weiteren Baustellen, die in der Region auch bei der Deutschen Bahn geplant sind, Veränderungen vorgenommen werden müssten, wenn das Bauwerk dauerhaft und länger gesperrt werden müsste und verkehrlich nicht benutzt werden könnte, und wir werden uns darum kümmern. Das ist doch völlig klar. Wir haben für die gesamte Wahlperiode eine Fokusgruppe Infrastruktur unter der Leitung des Staatssekretärs eingerichtet, die sowieso schon tagt und sich mit diesen Fragen auseinandersetzt. All das, was die Opposition hier fordert, machen wir zum Teil seit Jahren, um genau darauf entsprechend zu reagieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ina Blumenthal [SPD]: Nur nicht erfolgreich!) Ich möchte eines grundsätzlich sagen, weil es richtig und in diesem Hohen Hause oft diskutiert worden ist: Wir haben ein großes Problem mit unserer Infrastruktur. Wir haben es deshalb, weil deren Unterhaltung nicht mit dem Verkehrsaufkommen mitgewachsen ist. An vielen Stellen in unserem Land ist die Infrastruktur den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr gewachsen. Diese Landesregierung hat darauf reagiert. Wir haben 2023 eine Sanierungsoffensive gestartet, um 17.06.2026 endlich vor die Lage zu kommen. Nach drei Jahren kann ich heute sagen: Wir liegen deutlich vor dem Plan. Wir haben mehr Brücken saniert und mehr Ersatz neu gebaut, als wir 2023 geplant hatten. Es sind 40 pro Jahr. Mit den Mitteln des NRW-Plans können wir noch mehr machen. Allein in diesem Jahr werden 60 Millionen Euro zusätzlich in die Erhaltung und Sanierung unserer Infrastruktur investiert. Wir kommen Schritt für Schritt vor die Lage. Genau das passiert. Das ist die Politik einer Landesregierung, die für ihre Infrastruktur auch die nötige Verantwortung trägt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das, was ich vorhin an Straßenbeispielen gehört habe, betrifft ausschließlich das Autobahnnetz. In der Tat steht der Bund bei dem Autobahnnetz in Nordrhein-Westfalen vor einer großen Herausforderung. Die Zahlen des Bundes konnte man in einem Bericht des Bundesrechnungshofes nachlesen. Demzufolge ist es leider so, dass der Bund noch nicht vor der Lage ist, sondern ganz im Gegenteil: Es ist im Jahr 2025 nur knapp die Hälfte der Brückensanierungen vorgenommen worden, die erforderlich gewesen wären, um vor die Lage zu kommen und die Sanierungen auch voranzubringen. Ich muss leider sagen – diese Kritik geht an all diejenigen, die in der Bundesregierung Verantwortung tragen –: Ich kann nicht feststellen, dass die Mittel des Bundes so deutlich gestiegen sind, wie es eigentlich aufgrund des zur Verfügung stehenden Geldes aus dem Sondervermögen hätte geschehen müssen. Das ist ein Problem. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) Dieses muss man auch benennen, und ein Bundesfinanzminister muss darauf antworten. Da können Sie, liebe Sozialdemokraten, sich auch nicht wegducken. Es ist auch Ihre Verantwortung, genau dafür zu sorgen. Deshalb haben wir in der vergangenen Woche eine Bundesratsinitiative eingebracht. Wir als Nordrhein-Westfalen wollen deutlich machen: Es muss in den Erhalt investiert werden. Diese Priorität muss klar sein. Ich weiß Patrick Schnieder an meiner Seite. Er sagt das in aller Klarheit. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass die gesamte Bundesregierung das so priorisiert und klarmacht: Es darf nicht nach demjenigen gehen, der am lautesten schreit, sondern es muss dahin gehen, wo es Bedarf gibt – und das sind die Autobahnen und die Schienenstrecken in Nordrhein-Westfalen. Diese Infrastruktur des Bundes ist in einem besonders schlechten Zustand, weil sie hier besonders intensiv belastet ist. Das ist notwendig. Nordrhein-Westfalen ist mit all dem, was wir tun können, auf der Bundesebene entsprechend unterwegs. Es geht darum, dass wir den Fokus klipp und klar auf Landtag Ersatzneubauten, auf Sanierung legen. Ich will an dieser Stelle deutlich machen: Man sieht, dass wir es schaffen, dass wir es können, dass Nordrhein-Westfalen es kann, dass auch die Autobahn GmbH es kann und die Zeichen der Zeit verstanden hat. Schauen wir uns die Rahmedetalbrücke an, schauen wir uns die Haarbachtalbrücke in Aachen an, schauen wir uns die Brücke an der A 42 im Ruhrgebiet an: All diese wichtigen Infrastrukturen sind deutlich schneller saniert worden, als es ursprünglich geplant worden ist. Sie sind übrigens auch schneller geplant worden. Hier machen sich die Beschleunigungsmaßnahmen bemerkbar. Und wir werden noch in der jetzigen Plenarwoche die Novellierung des Straßen- und Wegegesetzes in Nordrhein-Westfalen vollziehen, damit wir es noch besser machen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Insofern kommen wir in Nordrhein-Westfalen vor die Lage. Die Situation ist schwierig und herausfordernd. Da gibt es nichts schönzureden, was unsere Infrastruktur angeht. Aber das Einzige, was man tun kann, ist, daran zu arbeiten, um die Probleme und Versäumnisse von Jahrzehnten falscher Prioritäten beseitigen und um es am Ende zu schaffen, eine Infrastruktur herzustellen, auf die sich Menschen und Wirtschaft in unserem Land verlassen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Aufgrund der Redezeitüberschreitung des Ministers um rund 3 Minuten 48 Sekunden hat bei Bedarf jede Fraktion entsprechend zusätzliche Redezeit. Ich gebe das Wort für die SPD an die Abgeordnete Frau Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich als Abgeordnete aus der betroffenen Region Köln/Bonn – übrigens die erste weibliche Abgeordnete in dieser Debatte, wenn ich das richtig gesehen habe – (Matthias Kerkhoff [CDU]: Ganz entscheidend!) noch einige Aspekte vertiefen, die mein Kollege Alexander Vogt schon angesprochen hat. Die Sperrung der Nordbrücke in Bonn und die Einschränkungen auf der Brücke auf der A 4 am Eifeltor sind eine Katastrophe für alle Beteiligten und Betroffenen in der Region. Die Nordbrücke ist für die Menschen in Bonn und Umgebung, für die Pendlerinnen und Pendler, für die Wirtschaft und für das tägliche Leben auf beiden Rheinseiten nicht zu ersetzen. Selbstverständlich hat Sicherheit oberste Priorität. Aber genauso klar ist: Diese Sperrung trifft Bonn und 17.06.2026 das Umland massiv. Für Hunderttausende Menschen stellt diese Sperrung eine enorme, eigentlich unzumutbare Einschränkung ihres Alltags dar. Es gibt jetzt in der Region folgende Erwartungen an die Politik. Erstens. Alle politischen Ebenen müssen schnellstmöglich gemeinsam handeln, damit die Region nicht im Chaos stecken- und auf den Kosten sitzenbleibt. Für die jetzt erforderlichen Maßnahmen brauchen die Kommunen in der Region Geld – Geld, das angesichts der finanziellen Situation der Kommunen nicht mal schnell vor Ort aufgebracht werden kann. Alleine die Sofortmaßnahmen in Bonn – insbesondere der kostenlose ÖPNV und die zusätzlichen Shuttles – schlagen mit insgesamt 10 Millionen Euro in einem ohnehin schon extrem schwierigen Haushalt zu Buche. Hier muss auch das Land schnell Unterstützung anbieten. (Beifall von der SPD) Zweitens. Die Menschen erwarten eine offene und ehrliche Kommunikation. Sie erwarten, dass Politik und Behörden jetzt gemeinsam Verantwortung übernehmen. Sie müssen nachvollziehen können, wie es zu dieser Situation gekommen ist und welche nächsten Schritte geplant sind. Die Autobahn GmbH muss schnell Klarheit schaffen. Aber es ist wichtig, nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern gemeinsam Lösungen zu finden. Für viele Menschen ist es unverständlich, dass die Landesregierung nicht schon längst geeignete Krisenmanagementstrukturen aufgebaut hat. Man hat den Eindruck, dass das Verkehrsministerium immer wieder von diesen Situationen überrascht wird. Aber eines ist doch klar: Das war nicht die erste Brücke, die gesperrt wurde. Und es ist klar, dass immer wieder weitere Brücken und Regionen betroffen sein werden. Drittens. Die Sperrung zeigt noch einmal, wie groß der Investitionsstau bei unserer Verkehrsinfrastruktur ist, gerade in unserer Region. Deshalb muss jetzt schnell gehandelt werden. Die Region braucht Verlässlichkeit und ein umfassendes und abgestimmtes Infrastrukturkonzept. Es wäre absolut zynisch, zu erwarten, dass die Kommunen die Gelder aus den Infrastrukturmitteln des Bundes nun nutzen, um die Schäden, die wiederum durch die Vermeidung der maroden Autobahninfrastruktur bei ihnen vor Ort entstehen, selbst zu finanzieren, (Beifall von der SPD) und das in einer Situation, in der das Land die eigene Unterstützung für die kommunale Infrastruktur in den letzten Jahren immer weiter zurückgefahren hat. Seit letzter Woche hat sich die Situation für die Region noch weiter verschärft. Nach den bereits bestehenden Einschränkungen auf der Rodenkirchener Landtag Brücke, die regelmäßig für Stau in diesem Bereich sorgen, ist seit dem 10.06. die Autobahn bei Köln-Eifeltor in Richtung Olpe für Fahrzeuge über 7,5 t gesperrt. Die Kollegen haben das alles schon ausführlich erläutert. Die 70 Jahre alte Brücke in diesem Bereich hat erhebliche Schäden. Viele Lkw-Fahrer halten sich nicht an das Verbot und werden geblitzt. Das Kölner Ordnungsamt muss zusätzliches Personal einsetzen, um die Flut der Bußgeldverfahren bewältigen zu können. Die Menschen in den betroffenen Stadtteilen in Köln und in Hürth-Efferen sorgen sich um ihre Sicherheit, wenn Lkw-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit durch Tempo-30-Zonen donnern. Ein tödlicher Auffahrunfall in einem Stau auf der A 4 in den letzten Tagen hat diese Ängste verstärkt. Der WDR berichtet, dass allein am vergangenen Wochenende der Lkw-Blitzer auf der A 4 am Eifeltor etwa 2.000 Lastwagen fotografiert hat, am Donnerstag und am Freitag waren es etwa 900, obwohl die Polizei an beiden Tagen auf der Autobahn Lkws gestoppt und auf Umleitungsstrecken geschickt hatte. Die Bußgelder in Höhe von 100 Euro an die Halter schrecken natürlich überhaupt nicht ab. Wegen der hohen Zahl an Verstößen fordert der Leiter des Kölner Ordnungsamtes daher eine Verschärfung der Bußgelder für Lkws, die Fahrverbote auf beschädigten Brücken missachten. Dies zeigt auch, dass die Kontrollen der Polizei – bei allen Anstrengungen und Bemühungen in der Region, für die wir uns sehr bedanken – nicht ausreichen. Hierbei rächt sich erneut, dass die Landesregierung das Problem der illegalen Schwertransporte und der unzureichenden Kontrollen bisher kleingeredet hat. (Ina Besche-Krastl [GRÜNE]: Hä?) Noch in der Plenardebatte am 7. November 2025 sprach der Innenminister von einem „Sturm im Wasserglas“, als die SPD hierzu eine Aktuelle Stunde beantragt hat. Dabei wissen wir alle – das zeigt sich auch bei dieser Brücke wieder exemplarisch –, dass illegale Schwertransporte dazu führen, dass eine bereits stark überlastete und sanierungsbedürftige Brücke noch schneller in einen Zustand gerät, in dem die Sicherheit nur durch weitere Sperrungen noch gewährleistet werden kann. Daher appelliere auch ich noch einmal an die Landesregierung: Lassen Sie die Regionen und Kommunen nicht allein mit diesen Problemen. Arbeiten Sie gemeinsam mit ihnen und dem Bund an verlässlichen Lösungen. Kümmern Sie sich jetzt schnell um ein vorausschauendes und umfassendes Krisenmanagement für den Infrastrukturnotstand in NRW. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD) 17.06.2026

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kirsch. – Für die Fraktion der S… Nein, für die Fraktion der CDU – er stutzt schon; Entschuldigung – (Heiterkeit von Dr. Christos Katzidis [CDU]: Dann bleibe ich sitzen!) spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Katzidis. (Jochen Ott [SPD]: Brauchst du eine neue Hei- mat? – Dr. Christos Katzidis [CDU]: Ich brau- che keine neue Heimat! Mir geht’s gut!) – Wenn Sie es mit Humor nehmen, ist es ja gut. (Dr. Christos Katzidis [CDU]: Warum nicht?)

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Dr. Christos Katzidis CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Debatte gerade habe ich mir die Frage gestellt: Wer von denjenigen, die über die Nordbrücke gesprochen haben, kennt sie überhaupt aus eigenem Erleben, und zwar vor allen Dingen in der aktuellen Situation? Es ist immer schön, über Dinge zu sprechen, die man selbst vielleicht gar nicht kennt. Was es bedeutet, wenn eine Autobahnbrücke – ein Nadelöhr; so wurde es auch von Herrn Krischer gerade dargestellt – plötzlich, aber nicht unerwartet, wie ich in aller Deutlichkeit dazusage, vollgesperrt wird, (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) habe ich am 3. Juni leider selbst erleben müssen, weil ich genau zu der Zeit auf dem Rückweg von Duisburg nach Bonn war. Ich bin gerade auf die Flughafenautobahn gefahren, als ich die Meldung erhalten habe. Ich war auf dem Weg zu einem Termin ins Bonner Rathaus, zu einer Veranstaltung, und habe es mit dem Auto nicht in die Innenstadt Bonns geschafft. (Zuruf von der AfD) In Beuel habe ich es dann irgendwann abgestellt, weil gar nichts mehr ging. Das gesamte Wohngebiet in Beuel und alle Wohngebiete rund um die Kennedybrücke waren dicht mit Autos. Es ist also nicht nur für Autofahrer und für die Wirtschaft eine Belastung, sondern so eine Vollsperrung, eine solche katastrophale Situation, ist im besonderen Maße auch für die Anwohnerinnen und Anwohner eine Belastung, weil natürlich alle versuchen, auf Umwegen irgendwie voranzukommen. Ich habe die letzten 2 km dann noch zu Fuß ins Rathaus zur Veranstaltung geschafft, aber das war schon eine bittere Erfahrung. Wenn ich an anderen Tagen morgens um 5:40 Uhr durch die Bonner City fahre und schon Stau ist, wenn ich mittags durch die Bonner City fahre und Stau ist, wenn ich abends durch die City fahre und Stau ist, Landtag wenn ich am Wochenende über die Reuterstraße fahre und dort Stau ist, weil alle Autos und der zunehmende Verkehr sich die Wege suchen müssen, dann zeigt dies: Das ist wirklich eine Katastrophe für alle. Populistische Debatten und Schuldzuweisungen nützen aber nur einer einzigen Partei. Ich würde mir wünschen, dass wir wirklich konstruktiv und zukunfts-, aber vielleicht auch vergangenheitsorientiert über Fakten sprächen. Herr Minister Krischer hat die Verantwortlichkeit, wer im Prinzip Eigentümerin der Brücke ist, eben dargestellt. Noch einmal ganz kurz zur Historie: 1967 wurde die Brücke feierlich eröffnet. Die allererste Sanierung fand erst 30 Jahre später statt. 30 Jahre lang ist dort also gar nichts passiert. Man musste schon damals Schwingungsdämpfer einbauen, weil man festgestellt hat, dass die Brücke so, wie sie konstruiert und erbaut wurde, nicht mehr ausreichend war. Seit dem Jahr 2007 – also seit fast 20 Jahren – weiß man, dass die Brücke marode und sanierungsbedürftig ist. Im Jahr 2014/2015 gab es noch einmal kleinere Arbeiten, aber umfangreiche Sanierungen, wie sie dem Zustand der Brücke eigentlich gerecht geworden wären, haben tatsächlich nicht stattgefunden. Sie müssen jetzt schnellstmöglich vorgenommen werden. Ich möchte aber in aller Deutlichkeit dazusagen – es wurde eben angesprochen –, dass es auf den unterschiedlichen Ebenen einen politischen Dissens bei der Frage gibt, inwieweit der Ausbau durchgeführt werden soll. Das trägt gerade bei so wichtigen Infrastrukturprojekten natürlich nicht positiv dazu bei, dass man vorankommt. Ich würde ich mir anderes wünschen – für die Menschen in der Region und für alle, die dort unterwegs sind. Das wäre zumindest mein Appell. Was das Krisenmanagement angeht – Herr Rasche hat zumindest mangelnde Kommunikation in den Raum gestellt –, kann ich nur sagen, dass die Stadt Bonn neben allen, die auch schon auf den anderen Ebenen mit dem Vor-Ort-Termin agiert haben, sehr schnell eine Taskforce eingerichtet und sehr schnell Maßnahmen ergriffen hat, im Übrigen partei- und fraktionsübergreifend mit einem großen Konsens; bis auf Einzelne, die bestimmten Maßnahmen nicht zustimmen wollten. Im Stadtrat wurde am 11. Juni ein umfassendes Paket mit vielen Maßnahmen beschlossen. Einiges, was zumindest für Entlastungen sorgen soll, ist schon längst in der Umsetzung. Sicherlich muss sich noch das ein oder andere einpendeln, aber man versucht zumindest auf der kommunalen Ebene, alles möglich zu machen, was in irgendeiner Form entlastet. Was jetzt getan werden muss, ist, schnell für Klarheit zu sorgen: Kann man öffnen? Kann man nicht öffnen? In welcher Form kann man öffnen? Oder muss 17.06.2026 komplett saniert werden? Dann muss genau so, wie Herr Minister Krischer es eben dargestellt hat, Sorge dafür getragen werden, dass eine schnelle Sanierung dieser so wichtigen Brücke erfolgt. In der Vergangenheit – auch das gehört zur Wahrheit dazu – hat man alle städtebaulichen Tunnellösungen politisch totdiskutiert. Auch daran zeigt sich: Wenn man keinen politischen Konsens über die Infrastruktur hat, dann führt genau dieser Dissens irgendwann dazu, dass wir Katastrophen wie diese erleben. Wir alle sind verantwortlich. Es bringt nichts, mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern ich würde mir wünschen, dass man aus dem Fall einmal lernt und zukunftsorientiert gemeinsam überlegt, was an Infrastruktur für eine boomende Region – Herr Rasche hat von „bedarfsgerechtem Ausbau“ gesprochen; das würde ich ausdrücklich teilen – notwendig ist, um sie zukünftig resilienter aufzustellen, damit solche Dinge nicht mehr passieren. Das würde zumindest ich mir wünschen. Auf der kommunalen Ebene wird im Moment mit ganz vielen unterschiedlichen Maßnahmen alles versucht: zusätzliche Spuren, Rückbau von Spuren, Vorrangverkehr für Busse, Vorrang für Straßenbahnen, Fährverkehr etc. pp. Alles ist da in der Prüfung. Alles wird versucht und umgesetzt, was in irgendeiner Form zur Entlastung beitragen kann. Aber das alleine reicht nicht aus. Ich würde mir wünschen, jetzt schnell zu Klarheit zu kommen, damit die Menschen in der Region wissen, was Sache ist und was jetzt noch im Zusammenhang mit der Brücke erfolgen kann, sodass es dann auch weitergehen und man den Menschen eine klare Perspektive aufzeigen kann. Hier ist der Bund in der Verpflichtung. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Katzidis. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Krischer, Sie haben es eben gesagt: Obwohl für die Bonner Nordbrücke eigentlich der Bund zuständig ist, tragen natürlich auch diese Regierung und diese Koalition Verantwortung, weil eine Lösung für uns alle entstehen muss, und das möglichst schnell. Es ist gut, dass Sie das so gesagt haben. In dem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass es insgesamt in Nordrhein-Westfalen 23 Rheinbrücken gibt, teilweise in der Hand des Bundes, aber teilweise auch in kommunaler Hand und in der Hand des Landes. Wir brauchen eine Gesamtstrategie für alle 23 Brücken; dazu, wie wir damit umgehen. Denn dass diese Brücke, die jetzt vielleicht gesperrt wird, Landtag die letzte sein wird, die gesperrt werden muss, ist sehr unwahrscheinlich. Es werden weitere dazukommen, mindestens für den Schwerlastverkehr. Deshalb brauchen wir eine konkrete Strategie, die ich heute noch nicht festgestellt habe. Zum geschätzten Kollegen Krauß: Er hat gesagt, seitens des Bundes wird alles gebaut, was baureif ist. Wir wissen, dass die Finanzierungslücke beim Bund größer ist als 10 Milliarden Euro und dass 3 Milliarden Euro nachgeschossen wurden. Deshalb kann gar nicht alles gebaut werden, was baureif ist. Das Gegenteil ist der Fall. Außerdem habe ich in der Rede das klare Bekenntnis zum bedarfsgerechten Ausbau der Bonner Nordbrücke – zwei Spuren mehr – vermisst. Da müssen wir doch jetzt ganz schnell zu einer Entscheidung kommen – hier im Landtag, in der Koalition. Wenn ein Dissens besteht – so hat es der Kollege gerade gesagt –, führt das am Ende zum Stillstand und zu keiner Lösung. Hier besteht noch ein Dissens, und den müssen wir lösen. Die Grünen machen ja mobil. Jetzt wird auf einmal mit dem Gerücht gespielt, wenn zwei Spuren dazukämen, würde die Planungszeit länger dauern, und alles verzögert sich. Das ist doch Kappes. Das Gegenteil ist der Fall. (Zurufe von Dr. Julia Höller [GRÜNE] und Mar- tin Metz [GRÜNE]) Die Autobahn GmbH plant schon seit Jahren die zwei Spuren mehr. Wenn man auf die zwei Spuren verzichten würde, müsste man die Planung wieder ändern, und das würde zu Verzögerungen führen. Aber das ist ja letztendlich auch das, was die Kollegen und Kolleginnen der Grünen so wollen. (Beifall von der FDP) Am Ende geht es um die Handlungsfähigkeit dieser Koalition in der Verkehrspolitik. Ich will einfach mal ein paar Stichworte nennen, damit das deutlich wird. Ich beginne mit der Halbzeitbilanz bei den eingeleiteten Planfeststellungsverfahren. Halbzeitbilanz der alten Koalition von CDU und FDP: 11. Bei dieser Koalition von CDU und Grünen: ein einziges eingeleitetes Planfeststellungsverfahren. Ich habe eben schon mal gesagt, dass es um die Frage geht: Will ich oder will ich nicht? Und diese Koalition will nicht. Das ist der Punkt. (Beifall von der FDP) Ein weiterer Punkt: der Landesstraßenbedarfsplan. Ich nehme mal den Koalitionsvertrag zur Hand, ab Zeile 1.826. Dort steht nicht „wir wollen“, sondern – Zitat –: „[…] werden wir zu Beginn der Wahlperiode den Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz […] neu aufstellen […].“ 17.06.2026 Das war zu Beginn der Wahlperiode. Passiert ist nichts. Es wird vermutlich auch nichts passieren. Das hat auch einen Grund: Man muss sich einig sein bei Projekten. Will ich die Projekte? Will ich die Umgehungsstraße? Will ich eine Verbreiterung, oder will ich sie nicht? Da besteht Dissens in dieser Koalition. Deswegen wird der Koalitionsvertrag nicht eingehalten. Das ist genau das Gegenteil von Verlässlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der FDP) Wir werden in den nächsten Monaten den Koalitionsvertrag im Bereich „Mobilität“ Stück für Stück durchgehen. Da werden reihenweise Versprechungen nicht eingehalten. Die könnte ich jetzt alle aufzählen. Ich bräuchte nur einige Stunden mehr. Ich danke dem Minister – nicht als Vizepräsident, sondern als Abgeordneter –, dass ich ein bisschen mehr Redezeit habe, aber dafür, das alles aufzuzählen, reicht sie nicht. Aber sehen wir uns doch mal ein paar Themen an und gucken, ob da Einigkeit besteht. Flughafen Köln/Bonn: Die Nachtflugregelung läuft 2030 aus. Wir können uns mal die Frage stellen: Sind sich die beiden Koalitionäre einig? Flughafen Düsseldorf: eine Veränderung des Betriebes, aber auf der Basis des Angerlandvergleichs. Sind sich die beiden Koalitionäre einig? Wir können ja mal die Frage stellen. Landesbedeutsame Flughäfen: Warum ist Münster landesbedeutsam, aber Paderborn nicht, Dortmund nicht, Weeze nicht? Ich weiß genau, dass die bürgerlichen Wählerinnen und Wähler in Paderborn, in OWL, in Westfalen, am Niederrhein genau das Gegenteil von dem wollen, was diese Koalition tut. (Beifall von der FDP) Das Gericht hat bei der Urteilsverkündung gesagt: Ja, die Landesbedeutsamkeit bei diesen drei genannten Flughäfen nehmen wir jetzt weg, aber es besteht die Möglichkeit, dies durch eine Änderung des LEP wieder zu bereinigen. Das geht diese Koalition nicht an, weil sie uneinig und nicht verlässlich ist. Ich könnte ein anderes wichtiges Beispiel im Bereich der Binnenschifffahrt nehmen. Auch da wird doch immer nur drumherum geredet. Aber die Zeit des Drumherumredens ist vorbei in Nordrhein-Westfalen, gerade in der Mobilitätspolitik. Wir erleben so früh wie ganz selten – wie seit Jahren nicht –, dass wir jetzt schon Niedrigwasser im Rhein haben, dass die Transportkapazität extrem nachgelassen hat. Und wir wissen ganz genau: Wenn man nur die Fahrrinne des Rheins um 30 cm tieferlegt, verdoppelt sich die Kapazität des Transports von Gütern auf dem Rhein-Wasserweg. Die verdoppelt sich bei nur 30 cm mehr Tiefe. In dieser Fahrrinne ist die Fahrgeschwindigkeit so groß, dass da überhaupt Landtag keine Natur ist. Da kann keine Natur kaputt gemacht werden. Aber man kann dafür sorgen, dass zum Beispiel die chemische Industrie in Nordrhein-Westfalen verlässliche Rahmenbedingungen hat. Dafür ist diese Koalition zuständig und verantwortlich. (Beifall von der FDP) Ich habe jetzt sieben Beispiele genannt, bei denen es in der Mobilitätspolitik keine Einigkeit in dieser Koalition gibt, sondern einen Dissens. Das führt unterm Strich zum Stillstand. Ich komme kurz zu den SPD-Anträgen. Wir sind dafür, dass an den Baustellen immer gearbeitet wird. Viele Fahrerinnen und Fahrer auf Autobahnen erleben, dass auf Baustellen niemand arbeitet. Wir wollen als FDP zwingend erreichen, dass es einen 24/7- Betrieb an Baustellen gibt. Genau das lehnen die Kollegen der SPD ab. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ein weiterer Punkt ist die Planungsbeschleunigung. Gerade wenn bei Ersatzneubauten eine Brücke schon seit 50 oder 60 Jahren in einem Tal steht und es sich ergeben hat, dass Natur, Straße, Verkehr seit Jahrzehnten im Einklang sind, braucht man keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung, die meistens bis zu zwei Jahre dauert und im Detail oft so kompliziert ist, dass es erneute Klagemöglichkeiten gibt. Wenn es ein Ersatzneubau ist – auch mit zwei Spuren mehr – müssen wir also auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Derartige Initiativen der FDP hat die SPD mehrfach abgelehnt, und deswegen können wir dem Antrag der SPD in diesem Zusammenhang nicht zustimmen. Was bezweckt die AfD mit Tunnellösungen am Rhein? Wir haben gerade gehört, wie stark der Ausbau der Straßeninfrastruktur, der Verkehrsinfrastruktur unterfinanziert ist. Wie man dann so einen Tunnel finanzieren will, ist mir schleierhaft. Unterm Strich, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht Nordrhein-Westfalen eine rationale Mobilitätspolitik: für den Wirtschaftsstandort, für die Pendler, für die Menschen. Wir benötigen Planungsbeschleunigung – das habe ich gerade gesagt – in einer ganz anderen Art und Weise. Wir brauchen baureife Projekte für die Schublade, wie es uns andere Bundesländer vormachen, und wir brauchen ein verkehrsträgerübergreifendes Baustellenmanagement, das tatsächlich funktioniert. Die Grundposition der FDP ist: Wir wollen Menschen und Güter von A nach B transportieren – erstens bezahlbar, zweitens verlässlich, drittens sauber. Die FDP will außerdem eine bedarfsgerechte Infrastruktur, nicht nur mit Blick auf die Bonner Nordbrücke, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen. Das ist der Unterschied mindestens zu Teilen dieser Koalition. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 17.06.2026

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Besche-Krastl.

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Ina Besche-Krastl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich bin die zweite Frau, die heute zu einem so wichtigen Thema hier zu Ihnen spricht. Herr Rasche, ich hatte kurz die Hoffnung, dass wir zu fortgeschrittener Legislatur mal bei einem Thema einer Meinung sind, aber der Rest Ihres Redebeitrags hat mich dann doch enttäuscht. Wir reden heute zu Recht über Infrastruktur, über Straßen, Brücken, Engpässe. Das sind reale Probleme, die Menschen im Alltag spüren und die unsere Wirtschaft belasten. Wir reden aber wieder einmal nicht darüber, wie wir Straßen entlasten. Erst gestern titelte der Kölner Stadt-Anzeiger prominent: Bahn fehlt Geld für NRW-Projekte. – Ich bin mir nicht sicher, ob jedem Anwesenden hier im Raum die Dramatik dieser Situation bis ins letzte Detail bekannt ist. Erstmals hat der Bund kein einziges Bauprojekt im Infrastrukturplan weitergestuft – kein einziges. Der Rhein-Ruhr-Express steht auf der Kippe, Brücken in Köln-Gremberg und Hürth-Kalscheuren drohen, obwohl fertig geplant, aus Geldmangel zu scheitern. Mehr als 90 Bahnprojekte stehen still. In einigen Fällen droht sogar ein Baustopp auf Strecken, deren Bau schon angefangen hatte. Ich frage mich an dieser Stelle: Wozu haben sie das Sondervermögen bekommen? (Beifall von den GRÜNEN) Es geht nicht nur um fehlende Investitionen in Schienenprojekte, es fehlen auch verlässliche Rahmenbedingungen für die Trassenpreise, die der Bund schuldig bleibt. Solange hier keine Planungssicherheit besteht, wird die Verlagerung auf die Schiene für viele Anbieter unwirtschaftlich. Man kann nicht die Verkehrswende fordern und gleichzeitig weder die Infrastruktur finanzieren noch die Preissystematik verlässlich gestalten. Ich sage das hier nicht, um die Verantwortung dafür kleinzureden, wie sehr die marode Infrastruktur Millionen von Pendlerinnen tagtäglich belastet. Aber wie immer verliert hier anscheinend jeder außer uns aus dem Blick, wie wichtig die Schiene ist, und tut so, als sei die Verkehrsverlagerung und die bedarfsgerechte Priorisierung von Infrastrukturprojekten ein rein grünes Wohlfühlhema. Darum geht es nicht. Wer heutzutage noch verspricht, dass wir bauen könnten, als gäbe es kein Morgen, ist in der Debatte schlicht und ergreifend nicht ehrlich. Wir müssen uns um den Erhalt von Infrastruktur kümmern. Das ist derzeit wichtiger als der Neubau – es sei denn, es geht um Ersatzneubauten wie die Bonner Nordbrücke. Landtag Das ist hier in der Debatte definitiv nicht zu vernachlässigen, und das ist es, was mich ehrlich gesagt nervt. Ich bin nicht mehr bereit, unehrliche Debatten zu führen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Besche-Krastl. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auch heute wieder gelernt: Wenn man als Landesminister zu lange spricht, führt das zu zusätzlicher Redezeit bei der Opposition. Ich muss allerdings feststellen, dass diese Redebeiträge nicht zu irgendeinem Erkenntnisgewinn oder zum Thema beigetragen haben, Herr Rasche. Das tut mir sehr leid. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Wi- derspruch von der FDP) Weil diese Information offensichtlich nicht bekannt ist, möchte ich für die Landesregierung klarstellen: Unser Hauptproblem bei den kaputten Brücken – das wurde eben völlig zu Recht festgestellt – sind die Lkws. Ein Lkw verursacht so viele Schäden wie 60.000 Pkws. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Die Überschreitungen, die wir regelmäßig feststellen, gehören leider zum Geschäftsmodell, weil die Bußgelder viel zu gering sind und das entsprechend eingepreist wird. Was hat diese Landesregierung gemacht? Herbert Reul und ich haben nicht nur eine Bundesratsinitiative gestartet, sondern auch einen Beschluss des Bundesrates hinbekommen, der die Bundesregierung auffordert, endlich dafür zu sorgen, dass der Bußgeldkatalog an dieser Stelle den europäischen Verhältnissen angepasst wird. Wir müssen endlich vernünftige Bußgelder bekommen, die die Spediteure davon abhalten, das Überschreiten von Regeln zum Teil des Geschäftsmodells zu machen, und zwar auf Kosten der Ehrlichen, auf Kosten derjenigen, die die Umwege fahren. Meine Damen und Herren von der SPD, da Sie das fordern: Das wird längst angegangen. Sie könnten sich aber gerne bei der Bundesregierung in Berlin dafür einsetzen, dass es auch dazu kommt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dann wurde hier der Vorwurf geäußert, wir würden die Kommunen alleinlassen. Ein Blick in den NRW-Plan zeigt, dass das exakte Gegenteil der Fall ist. 17.06.2026 (Lachen von Jochen Ott [SPD] – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Der überwiegende Teil des Geldes geht in die kommunale Familie. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Wir haben zu dem, was pauschal zur Verfügung gestellt wird, noch 2 Milliarden Euro zusätzlich für große kommunale Infrastrukturen. 2 Milliarden Euro zusätzlich! Es gibt zehn kommunale Rheinbrücken in Nordrhein-Westfalen, und es ist völlig richtig, dass auch da sanierungsbedürftige dabei sind. Das Land wird auch hier seiner Verantwortung gerecht werden, damit die Kommunen, die das betrifft, die Sanierungen vornehmen können. Und selbstverständlich koordinieren wir zwischen der Autobahn, unseren eigenen Brücken und denen von der kommunalen Seite. Das ist etwas, was wir seit Langem tun. Wir lassen Kommunen nicht alleine. Das haben wir bei der Rahmedetalbrücke gezeigt. Wir haben ein Sanierungsprogramm „Straßeninfrastruktur Südwestfalen“ aufgelegt, um die durch die Umleitungsverkehre entstandenen Schäden, für die der Bund sich der Verantwortung entzogen hat, zu reparieren, und das obwohl wir überhaupt nicht dazu verpflichtet waren. Diese Maßnahmen laufen. Das zeigt: Die Landesregierung wird ihrer Verantwortung gerecht, unterstützt die Kommunen und sorgt für eine zukunftsfähige Infrastruktur. Und das tun wir im Übrigen auch mithilfe von Baustellenkoordination, wenn wir später Änderungen des Straßen- und Wegegesetzes verabschieden. Wir beschließen mit diesem Gesetz, dass sich alle Verantwortlichen, alle Kommunen, alle Baulastträger beteiligen müssen. Es ist nämlich bisher das Problem, dass manche das nicht tun. Wir sorgen also dafür, dass die Baustellenkoordination noch besser wird, als sie es im Moment ist. Genau das ist die Aufgabe einer Landesregierung, und das tun wir. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Krischer, dass Sie Ihre Reden damit beginnen, Haltungsnoten dazu zu verteilen, wer von der Opposition was sagt und ob Sie das gut finden oder nicht, lassen wir einmal so stehen. Es geht vielmehr darum, dass wir über Inhalte sprechen. Die mögen Ihnen nicht passen, und deswegen Landtag haben auch nicht Sie das Thema aufgerufen, sondern die Oppositionsfraktionen. Wir müssen natürlich darüber sprechen, weil das viele Menschen und die Wirtschaft betrifft. Herr Katzidis war der Einzige, der klargemacht hat, wie dramatisch die Situation ist. Von den anderen Rednern haben wir die Situation so beschrieben bekommen, dass in NRW alles super und nur der Bund schuld sei. (Zuruf von der CDU – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Waren Sie hier? Was soll das?) Sehen wir uns die einzelnen Redebeiträge an. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist nicht in Ordnung! – Weitere Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Herr Kraus, Sie stellen sich hier hin und erklären uns, dass schon vor einem Jahr das Thema „Bonner Nordbrücke“ thematisiert wurde. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Ja, das ist durchaus der Fall. Aber was ist denn in dem einen Jahr geschehen? Sie stellen doch die Regierung, und jetzt haben wir die Situation, dass in der Region alles zusammenbricht. (Beifall von der SPD) Wenn vor einem Jahr klar war, dass da etwas auf Sie zukommt, was ist denn in diesem Jahr eigentlich passiert, und nicht erst in den letzten zwei Wochen? Dann haben wir gehört, dass der NRW-Plan so viel bringe. (Zuruf: Ja!) Dieses Thema „NRW-Plan“ ist ein schönes Label, das Sie sich ausgedacht haben. Ein großer Teil davon ist Bundesgeld, und auf den Bund zu schimpfen und gleichzeitig zu sagen, dass Sie in NRW alles super machen, ist angesichts der Mittel, die Sie aus dem Bund bekommen, schon ein ziemlicher Skandal, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD) Dann geht es um das Thema „Priorisierung“. Sie sagen, dass andere Landesteile möglicherweise mehr bekommen. Aber was sagt das denn über Ihre Regierung aus? Dass Ihre Landesregierung und insbesondere die CDU-Fraktion und der Ministerpräsident zu schwach sind, den Verkehrsminister auf Bundesebene dazu zu bringen, dass Priorisierungen auf Nordrhein-Westfalen verlagert werden und nicht Richtung Osten oder Richtung Bayern. Das ist doch das Problem. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) 17.06.2026 Herr Krischer, Sie sagten, Sie hätten nichts daraus mitnehmen können. Unterstützen Sie die Kommunen und machen Sie als Regierung das, was für Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Setzen Sie die Kraft von Nordrhein-Westfalen ein, damit die Priorisierung bei diesem Bundesverkehrsminister auf Nordrhein-Westfalen verlagert wird und nicht auf den Osten oder auf Bayern. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Fraktionen, sechs Anträge, eine Aktuelle Stunde – alle zielen in dieselbe Richtung. Sieht man einmal genau hin, dann fällt eines auf: viel Empörung, wenig Substanz und eine ganz selektive Erinnerung an die eigene Vergangenheit, Wahlkampfgeplänkel ohne Inhalt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich fange an bei der SPD, die gleich zwei Anträge eingereicht hat. Der erste fordert einen Brückenbauturbo. Wir haben eben gehört, was schon stattfindet. Mehr geht nicht bzw. wir versuchen, noch mehr zu schaffen, aber das ist schwieriger. Der zweite fordert ein Ende des Infrastrukturchaos. Beide eint dasselbe Muster: Die durch die Schäden an der Bonner Nordbrücke, Eifeltorbrücke und anderen Brücken geweckte Opposition behauptet nun, dies sei das Werk der Landesregierung, namentlich, dass der Ministerpräsident persönlich Verantwortung dafür trägt. Das ist politisch bequem, aber schlicht falsch, wie wir eben gehört haben. Die Bonner Nordbrücke wurde 1964 gebaut, die Eifeltorbrücke in den 70er-Jahren. Jahrzehntelang haben Landesregierungen, darunter viele mit SPD-Beteiligung, zu wenig in Infrastruktur investiert. Wir planen und handeln; Sie haben es eben gehört. Wir fordern bedarfsgerechten Ausbau. Landesverkehrsminister kamen und gingen – fast alle aus dem sozialdemokratischen Kabinett –, und der Investitionsstau wuchs. Wenn die SPD heute sagt, Henrik Wüst trage Verantwortung für sein eigenes Gestern, dann frage ich zurück: Was war das Gestern der SPD-geführten Landesregierungen, die über Jahre die Fernstraßenfinanzierung systematisch vernachlässigt haben? Diese Frage bleibt in beiden Anträgen merkwürdigerweise unbeantwortet. Wenn ich an 2005 denke, als das erste Mal nach vielen Jahren die CDU mitregierte, und sehe, was dort an Planungen in den Schubladen war, so darf ich Landtag feststellen: nichts. Die Verantwortung trug in erster Linie die SPD. Auch die FDP-Fraktion diagnostiziert eine verkehrspolitische Bankrotterklärung. Das sind scheinbar starke Worte, aber die FDP war bis vor Kurzem selbst Regierungspartei im Bund, in einer Koalition, die die Autobahn GmbH des Bundes, die heute für Planung und Bau der Bundesautobahnen zuständig ist, mit aufgebaut hat. Wenn also die Planungs- und Bauprozesse bei Bundesfernstraßen zu langsam sind, wenn die Kommunikation zwischen Autobahn GmbH und Land nicht funktioniert, dann gibt es Bedarf dafür, dass die FDP einmal darüber nachdenkt und selbst reflektiert, ob sie das mitzuverantworten hat. Im Übrigen haben wir eben gehört, wie gut das momentan läuft. Der Verkehrsminister hat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass diese Zusammenarbeit nun auch funktioniert. Schließlich komme ich zur AfD, die den kostenlosen ÖPNV in Bonn als Symbolpolitik abtut. Die Stadt Bonn hat in einer Notlage pragmatisch gehandelt. Man kann das kritisieren, aber wer keine eigenen Lösungsvorschläge einbringt und sich auf Spott beschränkt, betreibt selbst ausschließlich Symbolpolitik. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So auch beim zweiten Antrag der AfD. Im Kern fordert der Antrag eine Machbarkeitsstudie für Rheintunnel, Pilotprojekte unter Federführung von Straßen.NRW. Das klingt nach Innovation; in Wirklichkeit ist es Blindflug und – schlimmer – schlichte Unkenntnis des Status quo, denn für den Raum Köln/Bonn gibt es bereits eine konkrete Planung für eine zusätzliche Rheinquerung: die Rheinspange. Genau das, was die AfD heute als große Idee präsentiert, ist also längst Realität, wie bei den meisten Anträgen, die sie stellt. Eine neue Machbarkeitsstudie wäre schlicht Steuergeldverschwendung für etwas, das schon erarbeitet wird. Wie richtig der Ministerpräsident auch als Verkehrsminister gehandelt hat, zeigt im Übrigen die Fleher Brücke, bei der er als Verkehrsminister noch alles dafür getan hat, dass die Planung in Düsseldorf vorangetrieben wurde, bis die Bundesautobahngesellschaft zuständig war. Wie richtig die Landesregierung handelt, sieht man an der Theodor-Heuss-Brücke und an der Südbrücke in Düsseldorf, für die die Gelder für die Planung zur Verfügung gestellt worden sind und bei denen alles dafür getan wird, schnell Lösungen zu finden. Sie hat Planungsbeschleunigung zur Priorität erklärt, treibt Bundesratsinitiativen voran, wie wir eben gehört haben, und setzt sich für schnellere Genehmigungsverfahren ein. 17.06.2026 Das Problem der maroden Infrastruktur ist real, aber es ist das Erbe von Jahrzehnten. Wir gehen es mit der CDU-geführten Landesregierung offensiv an. Wer das ausblendet, liefert keine Analyse, sondern macht Politik auf Kosten der Wahrheit und auf Kosten der Bürger. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Achtermeyer.

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Tim Achtermeyer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vogt, ich habe mich gemeldet, weil mich Ihr Redebeitrag echt wütend gemacht hat. Alle Beteiligten der Koalitionsfraktionen haben sehr klar beschrieben, was das für eine dramatische Situation ist. Frau Höller kann davon ein Lied singen, Herr Liminski kann davon ein Lied singen, ich kann das, Herr Katzidis kann das. Ich kann es Ihnen auch noch einmal sagen, damit Sie es schriftlich im Protokoll haben: Es ist in Bonn eine Qual. Bonn ist eine wunderschöne Stadt, aber gerade steht man im Stau; das ist wirklich eine Qual. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Herr Vogt, wir erzeugen daraus aber keinen parteipolitischen Popanz; das machen Sie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das zeigt, worum es Ihnen hier eigentlich geht. Dann haben Sie Argumente gebracht, bei denen ich Ihnen sagen muss: Das macht mich wirklich fassungslos. Sie haben quasi dargestellt, eine Brücke gehe kaputt, wenn im Verkehrsministerium, im Ministerbüro die Parteifarbe wechsele. Dann gehe am Tag der Amtseinführung die Brücke kaputt. Das war so ein bisschen die Logik hier. (Alexander Vogt [SPD]: Das ist doch Quatsch!) Ich kann Ihnen sagen: Die Brücke geht kaputt, weil sie alt ist. Wir haben viele Brücken zur selben Zeit gebaut. Übrigens sehr lange unter sozialdemokratischer Vorherrschaft in diesem Land hat man gesagt: Und noch ein rotes Bändchen, das man durchschneiden kann. Das wäre doch was für den Wahlkampf. – Das rächt sich jetzt. Es ist diese Landesregierung, die „Erhalt vor Neubau“ wirklich starkmacht und priorisiert. Das haben Sie immer noch nicht verstanden, aber das brauchen wir in diesem Land und in diesem Bundesland gerade. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von der SPD) Am schönsten fand ich, dass Sie uns dann noch gesagt haben, die Landesregierung sei schuld, dass in Landtag der Bundesregierung etwas nicht funktioniert. Also nicht diejenigen im Bundestag sollen dafür Verantwortung tragen und damit Sie, sondern wir Grüne dafür, dass aufseiten der Bundesregierung etwas nicht funktioniert. (Kirsten Stich [SPD]: „CDU“ hat er gesagt!) So einen Wahnsinn an Argumentationen kann man sich gar nicht ausdenken. Ich erwarte von der SPD nicht mehr viel, aber ich werde jeden Tag enttäuscht. Vielleicht können wir das irgendwann einmal ändern. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die FDP ist ja immer die Partei, die das Eigentum schützt, außer bei Enteignungen für Autobahnen. Das sind sehr schwierige Abwägungsentscheidungen, die sich hier niemand leicht macht, außer Ihnen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wenn es um Enteignungen von Eigentum zu gehen, sagen Sie: Zack, zack, zack, klock und weg. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Acht Häuser!) Ich finde, das ist für eine Partei, die Eigentum nach ganz oben setzt, ein bisschen merkwürdig. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Nach vorne gerichtet: Es muss so schnell wie möglich eine Lösung geben. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Dafür sollten alle Parteien in der Lage sein, auch über ihren eigenen Schatten zu springen; das sage ich auch für meine eigene. Bonn braucht jetzt eine schnelle Lösung. Wenn die SPD noch etwas Gutes tun will, würde ich Ihnen vorschlagen: Gehen Sie mal zum Bundesfinanzminister; der könnte nämlich gerade ein bisschen Geld locker machen. (Widerspruch von der SPD) Es ist Ihre Brücke, die kaputtgegangen ist. Die Bundesstadt Bonn leidet jetzt darunter. Es war eine gute Idee, dass der Oberbürgermeister gesagt hat, der ÖPNV solle kostenlos sein. Ich würde mich freuen, wenn der Bund sich daran finanziell beteiligte. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Achtermeyer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Die Aktuelle Stunde ist hiermit geschlossen, aber wir kommen zu den Abstimmungen, und das sind nicht wenige. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19789 ab. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung bean-17.06.2026 tragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19789. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19789 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19797 ab. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19797. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19797 abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/19783 ab. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19783. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19783 abgelehnt. Ich rufe auf: 2 Nordrhein-Westfalen: ein starker Wirtschaftsstandort und dynamische Regionen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/19770 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Heinisch das Wort.

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Dr. Jan Heinisch CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Institut der deutschen Wirtschaft hat in einer wissenschaftlich fundierten Langzeitstudie über zehn Jahre 400 Regionen in ganz Deutschland analysiert. Das unabhängige Ergebnis dieser Experten stellt unserem Bundesland ein starkes Zeugnis aus. Wir sind in dieser Studie das Aufsteigerbundesland des letzten Jahrzehnts. Man bescheinigt uns regelrechte Dynamikcluster an Rhein und Ruhr: wirtschaftliche Zentren, die ausstrahlen und ganze Landstriche mitziehen. Wir haben unsere Präsenz in der bundesweiten Spitzengruppe deutlich erhöht. Diese Studie ist ein riesiges Kompliment für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Studie ist der klare Beweis, was in unserem Bundesland, was in seinen Unternehmen und in seinen Arbeitskräften steckt. Zugegeben: Es gibt in diesem Land auch andere Perspektiven. Daran fühlte ich mich neulich mittags in einer Bäckerei erinnert. Da saß jemand, der einen Kaffee trank, Kuchen aß und alle Anwesenden mit lauten Schimpftiraden unterhielt. Nichts in diesem Land wäre unterwegs. Er würde keine Nachrichten mehr schauen. Die Situation in der Stadt würde immer schlimmer. Er hätte Baustellen vor seiner Tür und heute Abend würde es wieder regnen. Da öffnet sich die Tür, ein anderer Kunde in Arbeitskluft, der ihn kennt, kommt herein, geht schwungvoll zu ihm hin und sagt: Mensch, du sitzt schon wieder mittags hier. Dein Leben möchte ich mal haben: frei, ganz entspannt bei Kaffee und Kuchen. Was hast du dir denn sonst noch Schönes für diesen wunderbaren Tag vorgenommen? Das sind zwei Blickwinkel auf denselben Tag. Wir als Koalition haben definitiv die Sicht des Kunden in Arbeitskleidung. Das muss man deswegen betonen, weil andere hier im Saal in allen Debatten rund um unser Bundesland seit Monaten nichts als Schwarzmalerei und Katastrophenrhetorik machen: (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dass in diesem Land aber auch gar nichts funktioniert. Die Regierung ergreift keine einzige Maßnahme. Es ändert sich überhaupt nichts. Die innere Sicherheit geht unaufhaltsam den Bach runter. Keine zusätzlichen Geldmittel sind jemals für irgendetwas ausreichend. Wirklich alles in dem Land und in den Kommunen ist marode. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kommt gar nicht voran und überall ist wieder nur die berühmte Bildungskatastrophe. Da hält man als CDU-Mitglied schon mal ganz berührt inne und fragt sich, ob ein Land in 40 Jahren SPD-Regierung wirklich so heruntergewirtschaftet werden kann, wie es die SPD selbst beschwört. Die Studie stellt dem ein objektives Bild entgegen. Deswegen ist diese Studie so wichtig. Dazu sage ich deutlich: Wir negieren keine Herausforderungen. Wir negieren auch nicht, dass es Probleme gibt. Wir negieren auch keine anderen Studien, aber wir gehen einen wichtigen Weg weiter: Wir nehmen die Hinweise aus dieser Studie mit unserem Antrag auf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir stehen mit unseren Entlastungspaketen, mit der Energiepolitik, mit der Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit durch die Altschuldenlösung, mit Investitionen aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan, mit dem strategischen Wandel von der Kohle zur KI an der Seite all derer, die für Dynamik und wirtschaftlichen Erfolg in unserem Bundesland verantwortlich 17.06.2026 sind. Wir wertschätzen ihre Leistung und wir sind dafür dankbar. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Wirtschaft sowie die Unternehmerinnen und Unternehmer sind nicht, wie bei der SPD-Bundesvorsitzenden Bärbel Bas, Feinde, die man gemeinsam bekämpfen muss. Wir fördern Innovationen. Wir siedeln gerne neue Unternehmen an, große wie kleine. Wir reichen all denen die Hand, die hier etwas bewegen wollen – so erst gerade mit dem Chemie- und Raffineriepakt der Landesregierung mit den entsprechenden Unternehmen. Probleme gibt es auf der Welt genug: mit Zöllen, mit Kriegen, mit Lieferketten und vielem anderen, was von außen zu uns dringt. Aber wir können diese Studie als ein ermutigendes Beispiel nehmen, dass wir in Nordrhein-Westfalen viel Gutes erreicht haben, mit vielen guten, fleißigen Händen und Köpfen. Deswegen möchten wir mit diesem Antrag die guten Seiten dieser Studie und die wichtigen Erkenntnisse noch einmal besonders herausnehmen und genau diesen Weg und diese Erfolgsfaktoren in unserer Wirtschaftspolitik stärken. Deswegen kann ich da nur um Zustimmung bitten. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heinisch. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Bundesland ist vielfältig und seine starken Regionen haben Zukunft. Das wissen wir nicht erst seit dem aktuellen Regionalranking des Instituts für deutsche Wirtschaft. Aber diese Untersuchung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zeigt noch einmal schwarz auf weiß, dass die Wirtschaft in unseren Regionen erstaunlich zukunftsfähig ist, dass wir viele Aufsteigerregionen in unserem Bundesland haben und dass von einigen starken Zentren große wirtschaftliche Dynamik ausgeht. Bevor gleich der erwartbare Einwurf aus der Opposition kommt: Nein, wir reden natürlich nicht weg, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland insgesamt, aber natürlich auch bei uns in Nordrhein-Westfalen derzeit fragil und angegriffen ist und dass die gesamte Stimmungslage in Deutschland leider wenig Aufbruch und Aufschwung spüren lässt. Deswegen haben wir im Antrag auch klar benannt, was sich ändern muss. Aber das IW-Ranking zeigt eben auch, dass gezielte Wirtschafts- und Strukturpolitik, wie wir sie hier im Land machen, belohnt wird. Ein Zitat vom Wochenende hat mir gefallen. Da hat nämlich jemand gesagt – ich glaube, er ist gerade aus dem Saal gegangen –: Landtag „Ich bin nicht für Fatalismus in die Politik gegangen, ich bin für die Hoffnung in die Politik gegangen.“ Genauso geht es mir, und es wäre ein guter politischer Anspruch, das ernst zu nehmen. Deswegen lassen Sie uns doch gemeinsam dieses Selbstbewusstsein annehmen, das vom IW-Ranking ausgeht. Lassen Sie uns den Ansporn, der davon für die Wirtschaft ausgeht, aufgreifen und lassen Sie uns die Erfolge mit vereinten Kräften weiter ausbauen. Das bedeutet dann auch, dass man aufhört, die Situation im Land immer nur schlecht zu reden, wie Kollege Jan Heinisch das eben schon richtigerweise wiedergegeben hat und wie wir es hier oft in den Debatten erleben. Fatalismus und Endzeitstimmung zu verbreiten, bringt uns nicht weiter. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb arbeiten wir als schwarz-grüne Koalition, arbeitet Herr Ministerpräsident Wüst und arbeitet Frau Ministerin Neubaur seit vier Jahren daran, unsere Regionen, unsere Wirtschaft und unser Bundesland zu stärken. Wir haben Ihnen viele konkrete Beispiele im Antrag genannt. Auf zwei möchte ich noch besonders eingehen. Das sind erstens die Entlastungspakete unserer Landesregierung. Konkret geht es jetzt darum, sowohl uns selbst als Staat als auch unseren Unternehmen wieder mehr Vertrauen und mehr Freiheiten zu schenken, wo es möglich ist und wo es zu einem modernen Land passt. Wir werden diese ambitionierten Gesetzentwürfe, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, sicherlich noch intensiv diskutieren. Wir werden das – wie es unsere Aufgabe ist – natürlich kritisch tun. Trotzdem will ich schon jetzt ausdrücklich sagen: Die Landesregierung, unser Land Nordrhein-Westfalen, geht einen mutigen und innovativen Schritt, insbesondere – aber nicht nur – hinsichtlich der breiten Abschaffung von Berichtspflichten für die Wirtschaft. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch die Bundesregierung und andere Länder diesem Reformehrgeiz, diesem ganz konkreten Bürokratieabbau anschließen würden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der zweite Bereich, in dem Nordrhein-Westfalen ein Aufsteigerland ist, betrifft die Wissenschaft und das, was wir aus ihr für unsere Wirtschaft machen, vom ausgegründeten Start-up bis zur Ansiedlung weltweit führender Technologiekonzerne. In unseren nordrhein-westfälischen Universitäten – wir haben 15 Exzellenzcluster; mehr als jedes andere Land – bilden wir nicht nur Wissenschaftler*innen von morgen aus, sondern auch die Gründer, die Führungskräfte der künftigen Pionierunternehmen. Darauf sind wir stolz, und darauf können wir bauen. Ich will zwei ganz konkrete große Beispiele nennen. Zunächst komme ich zu der Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster, mit der wir der europäische 17.06.2026 Standort Nummer eins für die Entwicklung der Zukunftstechnologie Batterie sind. Auch wenn die zweite größere Teilfabrik noch im Bau ist – ich freue mich, Herr Ministerpräsident, Sie im nächsten Monat dort zum Richtfest zu sehen –, rennen führende Industrieunternehmen uns schon heute die Tür ein, um bei uns in Nordrhein-Westfalen ihre Produktionstechnik weiterzuentwickeln. Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben es auch nach fast zehn Jahren nicht überwunden, dass dieses Top-Projekt nach Nordrhein-Westfalen gegangen ist. Es ist nicht das einzige entsprechende Projekt. Wir haben außerdem mit dem Forschungszentrum Jülich eine der größten Forschungseinrichtungen Europas in unserem Land. Mit dem neuen Supercomputer werden dort Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz gemacht, die nicht nur für die Region oder Nordrhein-Westfalen, sondern international bedeutsam sind. Vom Rheinischen Revier geht inzwischen so eine Strahlkraft aus, dass sich Microsoft dort gleich mit drei Hyperscale-Rechenzentren ansiedeln wird. Das zeigt, wie attraktiv Nordrhein-Westfalen als Standort ist, und das haben wir nicht zuletzt auch guter Wissenschafts- und Forschungspolitik zu verdanken. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir die Landesregierung mit diesem Antrag auf, diesen mutigen Weg aus innovativen Regelungen, finanzieller Unterstützung, kluger Weichenstellung für eine erfolgreiche Transformation genauso entschlossen weiterzugehen, damit nicht nur die aktuellen Gewinnerregionen des Rankings, sondern auch die, in denen die positiven Nachrichten noch auf sich warten lassen, in Zukunft prosperieren. Dazu gehört auch, sich für entsprechende Fördermittel einzusetzen und sie gezielt einzusetzen. Keine Region soll in Nordrhein-Westfalen abgehängt werden. Wir schätzen die Vielfalt unseres Landes. Sie macht uns stark, und wir möchten, dass die Menschen in allen Teilen unseres Bundeslandes gleichwertige Lebensbedingungen und gleichwertige Chancen vorfinden. Daher arbeiten wir für starke Standorte und ein gutes Leben in ganz Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Dr. Korte. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gefreut, als ich heute auf der Rednerliste gesehen habe, dass auch der Ministerpräsident sich einmal hier im Parlament mit der Wirtschaftspolitik beschäftigt. Ich Landtag hätte Ihnen allerdings empfohlen, Herr Wüst, dass Sie das morgen machen, wenn wir über unseren Wirtschaftsantrag reden und nicht über die Proseminare, die wir gerade zur Wirtschaft gehört haben. Das waren schöne Worte – nichts als schöne Worte. (Beifall und Heiterkeit von der SPD) Ich hoffe, dass sich der Ministerpräsident und die Staatskanzlei einmal mit dem Text beschäftigt haben, auf dem der Antrag beruht. Ich glaube es aber nicht. Darauf will ich einmal eingehen. Die Prosa, die wir gerade von den Vertretern der regierungstragenden Fraktionen gehört haben, ist genau das Problem. Wir reden und reden über Broschüren, und es wird gelächelt, und alles ist so schön. Ich habe nur noch gewartet, Herr Dr. Korte, dass Sie sagen, das Wetter müsste besser werden, dann hätten wir das auch noch hingekriegt. Das ist zu wenig, das ist schwach, und das ist Ihre Bankrotterklärung. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wenn man sich mit der Studie beschäftigt hätte, hätte man gesehen, wie unseriös das ist, (Hendrik Schmitz [CDU]: Ach!) die wirtschaftliche Gesamtleistung eines Bundeslandes anhand einzelner Rankings zu bewerten. (Beifall von der SPD) Dieses Ranking beinhaltet nämlich neben Wirtschaft auch Lebensqualität, Wohnqualität etc. Ein Blick in diese Studie hätte Ihnen das gezeigt. Eine umfassende Analyse von Investitionsentwicklung, Industrieentwicklung, Produktivität oder Beschäftigung ist dort nicht zu finden. Eine ernsthafte Wirtschaftspolitik können Sie morgen mit uns hier im Haus diskutieren, aber nicht mit der Studie als Basis. Das Schlimme ist, dass Sie ja zum Teil auch über Dinge geredet haben, die gar nicht im Antrag stehen. Kein einziges Wort zur Direktreduktionsanlage in Duisburg, Ihr Prestigeprojekt für den grünen Industriestandort. Haben Sie den aufgegeben? Stehen Sie nicht mehr dazu? Das hätten Sie heute sagen können. Kein Wort dazu, nur Prosa. Daher wäre ich ganz vorsichtig. (Beifall von der SPD und von Dr. Hartmut Beu- cker [AfD]) Selbst wenn man sich auf das Ranking einlässt, hält die Argumentation des Antrags einer Prüfung nicht stand. Ja, in dem Antrag wird gefeiert, dass NRW heute im Gegensatz zu 2016 sechs Regionen in den Top 100 hat. Das klingt zunächst gut, aber im Kontext wird deutlich, wie schwach dieses Ergebnis ist. Nordrhein-Westfalen hat damit gerade einmal so viele Topregionen wie Brandenburg. Der Ministerpräsident und Herr Woidke verstehen sich sehr gut. Ich will Sie nur daran erinnern: Brandenburg hat 2,56 Millionen 17.06.2026 Einwohner, wir 18 Millionen, und Sie feiern sich für sechs Regionen. Das ist ein bisschen wenig, aber das beschreibt Ihre Wirtschaftspolitik. (Beifall von der SPD) Ich will noch einmal deutlich machen, dass nach wie vor Baden-Württemberg und Bayern deutlich vor Nordrhein-Westfalen liegen und Nordrhein-Westfalen das Abstiegsland ist, und wir fallen weiter zurück. Und noch gravierender: Ein Blick auf die aktuelle Lage im Ranking zeigt, dass NRW eben nicht zu den leistungsstarken Clustern gehört. Diese liegen vor allem in Bayern und Baden-Württemberg sowie in den Metropolregionen Frankfurt, Berlin und Hamburg. Nordrhein-Westfalen taucht dort gerade nicht als zusammenhängender Erfolgsraum auf. Stattdessen stammen sechs der zehn schwächsten Regionen Deutschlands aus NRW, darunter Oberhausen, Hagen, Duisburg usw. – genau die Städte, die nur 47 % aus Ihrem NRW-Plan bekommen, und das wollen Sie sich ans Revers heften. Das ist absolut falsch. Sie lassen die Städte allein, und Sie machen deutlich, dass es Ihnen nicht darum geht. Der Antrag lobt eine Dynamikentwicklung, also kurzfristige Verbesserungen. Das ist nicht schlecht, aber hier lohnt sich auch der Blick ins Detail. Unter den größten Aufsteigern findet sich genau – zuhören! – eine Region: Leverkusen. Womit wird der Erfolg begründet? Mit kommunaler Standortpolitik, etwa der Senkung der Gewerbesteuern. Ich wusste nicht, dass die Landesregierung für das Senken von Gewerbesteuern zuständig ist. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Ach?) Im Übrigen hat dort lange Zeit ein SPD-Oberbürgermeister regiert. (Vereinzelt Lachen von der CDU) Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen damit nichts zu tun; ganz vorsichtig! Und der Gipfel ist ja dann noch die Benennung des Projekts MARK 51°7 in Bochum. Ich kann Ihnen sagen, wer dieses erfolgreiche Projekt eingestielt hat: Es waren ein SPD-Wirtschaftsminister Garrelt Duin und ein SPD-Oberbürgermeister Thomas Eiskirch in Bochum. (Beifall von der SPD) Dieses Projekt ist das einzige – Herr Heinisch, Sie sollten Ihren doch sehr schwachen Antrag noch mal lesen –, das Sie darstellen. Das ist 2015 ans Netz gegangen und 2025 war es fertig. Also Vorsicht mit solchen Beispielen! Aber das ist zu viel Realität für Sie, ist schon klar. (Zurufe von Dr. Jan Heinisch [CDU] und Hen- drik Schmitz [CDU]) Landtag Gucken wir uns ein paar Fakten an: Industrieproduktion minus 11 %, Exporte gehen zurück und 6.500 Unternehmensinsolvenzen. Das hat alles nichts mit Schlechtreden zu tun. Das Problem ist: Die Fakten sprechen gegen Sie. Bei den Reden, die wir heute hier hören durften, muss der Ministerpräsident einiges in die Waagschale werfen, (Lachen von Dr. Jan Heinisch [CDU] und Hen- drik Schmitz [CDU]) aber das zieht das auch nicht wieder raus. Morgen ist die Debatte, und dann werden wir sehen, wie es wirklich um die Wirtschaft steht. Mit Ihrem Antrag kommen Sie nicht mal aus der Tür raus. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag muss man sich ernsthaft fragen, ob CDU und Grüne noch den Bezug zur wirtschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen haben. Während Unternehmen schließen, Investitionen ausbleiben und Arbeitsplätze verloren gehen, zeichnet Schwarz-Grün das Bild eines Landes auf dem Weg zu alter Stärke. Aber scheinbar musste dieser realitätsferne Antrag, Herr Ministerpräsident, eingereicht werden, damit Sie endlich mal hier an dieses Rednerpult treten. Lieber Herr Ministerpräsident, dafür haben Sie doch gar nicht so einen Stützantrag der Koalitionsfraktionen notwendig. Sie können jederzeit hier eine Regierungserklärung zur Lage der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen abgeben. Das wäre Ihrer Position würdig – und nicht so ein schwacher Scheinantrag. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Denn wer heute mit Unternehmen, mit Handwerkern oder mit Industriearbeitern spricht, der erlebt eine völlig andere Wirklichkeit. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen brauchen keine Schönfärberei. Sie erwarten Ehrlichkeit. Sie erwarten vor allem eine Wirtschaftspolitik, die Probleme löst, und nicht, dass sie wie unter Ihnen immer größer werden. Die wirtschaftliche Lage in Nordrhein-Westfalen ist nämlich alles andere als erfreulich. Das produzierende Gewerbe schrumpft inzwischen im vierten Jahr, in Ihrem vierten Jahr, in Folge. Jeden Monat gehen bis zu 2.800 Industriearbeitsplätze verloren. Die Arbeitslosenquote liegt deutlich über dem Bundesschnitt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen hat den höchsten Stand seit Jahren erreicht. Selbst die Landesregierung hat eingeräumt, dass nur durch 17.06.2026 öffentliche Investitionen die Konjunktur so gerade noch über Wasser gehalten werden kann. Nachhaltiges, privatwirtschaftlich getragenes Wachstum – völlig Fehlanzeige in diesem Land! Trotzdem feiert sich die Landesregierung für angebliche Erfolge beim Bürokratieabbau. Aber die Realität ist: Die bisherigen Bürokratieabbaupakete haben keine Entlastung für die Wirtschaft gebracht. „One in, one out“ wird seit vier Jahren verschleppt, während gleichzeitig neue Belastungen geschaffen werden. Auch bei den Zukunftsthemen bleibt die Landesregierung hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück. Programme für Gründerinnen und Gründer, für den Mittelstand, für Innovationen, für Fachkräfte werden finanziell nicht ausreichend ausgestattet oder sogar gekürzt. Beim Landesentwicklungsplan werden weiterhin wachstumshemmende Vorgaben festgeschrieben, statt Unternehmen mehr Raum für Investitionen und Entwicklungen zu geben. Das ist leider die Realität in Nordrhein-Westfalen. Deshalb braucht es keine weitere Selbstbeweihräucherung wie in diesem Antrag. Vielmehr braucht Nordrhein-Westfalen endlich eine Wirtschaftswende, die dieses Land wieder nach vorne bringt. (Beifall von der FDP) Für uns Freie Demokraten beginnt diese Wirtschaftswende mit Ehrlichkeit. Wer die Probleme nicht anerkennt, so wie Sie in Ihrem Antrag, wird sie auch nicht lösen. Wir brauchen einen echten Bürokratiestopp. Wir brauchen schnellere Genehmigungsverfahren und schnellere Planungsverfahren. Wir brauchen mehr Investitionsfreiheit statt immer neuer Vorgaben. Wir brauchen eine starke Fachkräfteoffensive, bessere Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer, eine innovationsfreundliche Energiepolitik und eine konsequente Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft. Vor allem aber müssen wir wieder auf die Kraft der sozialen Marktwirtschaft vertrauen, meine Damen und Herren, statt immer neue staatliche Steuerungsversuche zu unternehmen. Dies wäre der einzig richtige Weg. (Beifall von der FDP) Denn Nordrhein-Westfalen hat enormes Potenzial. Unsere Unternehmen, unsere Beschäftigten, unsere Wissenschaftseinrichtungen sind leistungsfähig und innovativ. Aber dieses Potenzial entfaltet sich nicht durch Wunschdenken und Regierungsprosa. Es entfaltet sich nur durch wirtschaftliche Freiheit, durch Investitionen, durch Wachstum. Genau dafür steht diese FDP-Landtagsfraktion. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag auch ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Loose das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bejubelt ein Wachstum mit einer Null vor dem Komma. Konkret sind es 0,5 %. Deutschland hat übrigens 0,6 %, ist also etwas weniger schlecht als NRW. Das sind die Zahlen vom RWI. Wie läuft so etwas, Herr Wüst? Fahren Sie mit diesen Zahlen dann zu den Unternehmen und lassen sich dafür feiern, für 0,5 % Wachstum, vielleicht zusammen mit Ihrem Freund Merz auf dem Golfplatz? Sagen Sie den Unternehmern auch immer wieder, wie Sie es hier im Plenum machen, schuld seien nur die Ausländer, also der Trump und der Putin, und es liege daran, weil wir uns seit Jahren im Krieg befinden, so wie es die Trampolinspringerin Annalena Baerbock bezeichnete? Ist es das, was Sie den Unternehmern sagen? (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Aber wissen Sie, welches Land seit zwei Jahren Krieg führt? Israel. Israel hat ein Wachstum von 3,8 %. Aber schauen wir auch weiter. Merz hat vor dem argentinischen Präsidenten Milei gewarnt, der mit einer Kettensäge durch die verstaubten Amtstuben gegangen ist. Wachstum in Argentinien: fast 5 %. (Zuruf von Hendrik Schmitz CDU) So etwas will ein Herr Merz nicht. So etwas wollen Sie anscheinend auch nicht. Unser Nachbarland Polen liegt bei einem Wachstum von 3 %. Dort wächst man sechsmal so schnell wie NRW. Vielleicht hätten Sie mal mit den Kollegen vom Wirtschaftsausschuss reden sollen. Mit denen waren wir nämlich in Polen und haben uns dort ein Stahlwerk und auch den Automobilhersteller Stellantis angeschaut. Dort erzählte uns der Geschäftsführer, dass die Finanzabteilung keinen einzigen Cent in Deutschland mehr investieren wird. Allein schon, wenn man das Wort „Deutschland“ sagt, dann wollen die davon nichts wissen. Die investieren lieber in Marokko und der Türkei. Beide Länder haben Wachstumsraten von 3,8 %. In was für einer Filterblase befinden Sie sich, Herr Ministerpräsident? Sprechen Sie noch mit echten Unternehmern oder nur noch mit Verbandsfuzzis, die Ihnen das Blaue vom Himmel versprechen? (Zurufe) Das NRW-Wachstum beträgt wie gesagt 0,5 %. Argentinien wächst zehnmal so schnell, und Polen wächst sechsmal so schnell. Herr Ministerpräsident, Sie aber sprechen im Antrag von einer – Zitat – „erfolg-17.06.2026 reichen Wirtschafts- und Strukturpolitik.“ Das ist peinlich, peinlich, peinlich. Das Schlimme ist, dass bei den GEZ-Sendern nur noch – na ja, ich will es nicht sagen – (Hendrik Schmitz [CDU]: Sagen Sie es doch!) Personen sitzen, die diesen Müll, den Sie in NRW mit den Grünen produzieren, verschleiern und als gute Politik verkaufen. (Beifall von der AfD) Doch immer mehr Menschen werden die Augen geöffnet. Mit jeder Brücke – sei es die Rahmedetalbrücke, sei es die Leverkusener Brücke – merken mehr Menschen, dass Sie unser Land zugrunde richten. Mit jedem brennenden Windrad merken mehr Menschen, dass Sie unsere Natur zugrunde richten. (Zurufe: Oh!) Mit jedem niedergestochenen Mitbürger, mit jeder vergewaltigten Frau merken mehr Menschen, dass Sie unsere Heimat zerstören, Herr Ministerpräsident Wüst. (Beifall von der AfD – Lena Teschlade [SPD]: Eine Gefahr für den öffentlichen Raum ist die AfD! – Zuruf von den GRÜNEN: So ein Schwachsinn! – Weitere Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Sie versagen als CDU, und Sie, Herr Ministerpräsident, versagen als Person. Vielleicht liegt Ihr Versagen aber einfach nur daran, dass Sie es nicht besser können. Schauen wir uns mal Ihren Lebenslauf an. (Hendrik Schmitz [CDU]: Jetzt aber! – Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Sie fingen in einem Lobbyunternehmen an. Dann waren Sie Generalsekretär der CDU, dann wieder Lobbyist und dann Politiker. Sie kennen Lobbyismus, und Sie kennen Politik, aber Sie haben nie in einem produzierenden Gewerbe gearbeitet. Sie schreiben im Antrag über Wirtschaftsbedingungen und sind dabei so talentiert wie ein Blinder beim Malen. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Ableismus!) Man könnte annehmen, dass Sie wenigstens eine Wirtschaftsministerin haben, die kompetent ist. Frau Neubaur hat immerhin vier Jahre ein bisschen PR für die naturstrom AG und danach sieben Jahre irgendwas bei der Stiftung der Grünen gemacht. Auch sie hat nie in einem Produktionsbetrieb gearbeitet. Wer Ihre Reden hört, Frau Ministerin, hört viel Text, aber wenig Inhalt. Ganz ehrlich: Ich würde den Leuten nicht empfehlen, sich den Lebenslauf von Frau Staatssekretärin Silke Krebs anzuschauen. Ich verrate nur so viel: Besser wird es nicht. Landtag (Lena Teschlade [SPD]: Sie hat immerhin ihr Studium abgeschlossen!) Aber ich gebe Ihnen, auch Ihnen, Frau Teschlade, einen Rat: Gehen Sie mal zu Handwerksbetrieben, zu einer Tischlerei oder zu einem mittelständischen Betrieb und nicht zu Ihren Verbandsvertretern. Gehen Sie direkt in diese Betriebe hinein, und dann fragen Sie nur eines: (Zurufe von Dilek Engin [SPD] und Romina Plonsker [CDU] – Zurufe von den GRÜNEN) Sind Sie auch der Meinung, dass NRW das Aufsteigerland des letzten Jahrzehnts ist und dass dies der Ausdruck einer erfolgreichen Wirtschafts- und Strukturpolitik ist? Fragen Sie die Unternehmer das direkt. Glauben Sie wirklich, dass die Unternehmer Ihnen sagen werden: „Ja, Herr Ministerpräsident, wir sind das Aufsteigerland des letzten Jahrzehnts, und Sie haben es möglich gemacht“? Nein, die Antworten werden Ihnen nicht gefallen. Ich kann Ihnen aber eines versprechen: Wenn wir regieren, machen wir eine Politik für unsere deutsche Wirtschaft, im deutschen Interesse und für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU] – Weitere Zurufe)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Herr Ministerpräsident Wüst.

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Hendrik Wüst

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir eigentlich fest vorgenommen, gar nichts zur AfD zu sagen. Aber: Es ist immer wieder gut, wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer und alle Kolleginnen und Kollegen durch solche Reden wie die, die gerade gehalten wurde, sehen, wes Geistes Kind die Kolleginnen und Kollegen von der AfD sind. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die wirtschaftliche Lage ist in ganz Deutschland schwierig. Die Herausforderungen, vor denen unsere Wirtschaft steht, sind groß. Es gibt aber drei Dinge, die sich wie ein roter Faden durch die inzwischen 80 Jahre lange Landesgeschichte von Nordrhein-Westfalen ziehen und mit denen es uns immer wieder gelungen ist, erfolgreich zu bleiben: der Fleiß der Menschen, die Offenheit für Innovationen sowie Zusammenhalt und Solidarität. Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Arbeit. Der Fleiß der Menschen hat unser Land erfolgreich und stark gemacht. Auf diese Tradition sind wir zu Recht stolz. Diese kollektive Erfahrung lehrt uns, dass wir mit Anstrengung und Gemeinsinn sehr viel erreichen 17.06.2026 und auch große Herausforderungen gemeinsam meistern können. (Beifall von der CDU) Mit dieser Tradition im Rücken gehen wir die Herausforderungen dieser Zeit an. (Nadja Lüders [SPD]: Wann denn?) Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sind für Innovationen und Wissen offen. Innovationen sind der Motor für Chancen schlechthin. Innovationen werden auch in Zukunft der Garant für wirtschaftlichen Erfolg und soziale Sicherheit sein. Innovationen sind entscheidend, um Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb ist es eine unserer größten Stärken, dass Nordrhein-Westfalen die dichteste Hochschul- und Forschungslandschaft in ganz Europa hat, und das auf Spitzenniveau. Wir haben zwei Exzellenzuniversitäten und zwölf Exzellenzcluster. Nordrhein-Westfalen ist das stärkste Innovationsland in Deutschland. Wir bauen diese Stärke weiter aus und nutzen sie ganz gezielt. Denn wir haben ein klares Ziel: Nordrhein-Westfalen soll das stärkste Industrieland und der erfolgreichste Standort im Herzen Europas bleiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Manches, auf das wir keinen Einfluss haben, hat es uns in den letzten Jahren schwer gemacht: die Coronapandemie, der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine mit all seinen Folgen, auch für uns. Wir in Nordrhein-Westfalen haben darauf gemeinsame Antworten gefunden. In der Pandemie war der Anspruch, durch Hilfsprogramme dabei zu helfen, dass keine Brüche entstehen. Und mit den Menschen in der Ukraine sind wir solidarisch. Wir haben in kürzester Zeit Hunderttausende Menschen in unser Land aufgenommen. In der Spitze haben wir bis zu 50.000 Kinder in unseren Schulen integriert. Denn Zusammenhalt und Solidarität werden in Nordrhein-Westfalen immer großgeschrieben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese drei Dinge – Fleiß, Innovationsoffenheit sowie Zusammenhalt und Solidarität – sind die feste Grundlage, auf der wir in Nordrhein-Westfalen unsere Zukunft gemeinsam aufbauen. Dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, zeigt die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zu den Regionen in Deutschland eindrücklich. Fast ein Drittel der Regionen unseres Landes hat in den letzten zehn Jahren deutlich an wirtschaftlicher Dynamik gewonnen. Köln, Düsseldorf und Mülheim an der Ruhr gehören zu den dynamischsten Städten in Deutschland. Knapp zwei Drittel der Regionen in Nordrhein-Westfalen sind stabil geblieben. Angesichts der Vielzahl der Krisen in den vergangenen Landtag Jahren zeigt das eine herausragende Krisenresistenz unseres Landes. Und was mich besonders freut: Das Rheinische Revier und Bochum werden in der Studie als Vorbilder für gelingenden Strukturwandel hervorgehoben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Ergebnisse der IW-Studie sind in erster Linie ein Erfolg der Menschen in unserem Land, die mit ihrer Arbeit, ihrem Fleiß und ihren Ideen dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen erfolgreich bleibt. Wir in Nordrhein-Westfalen können mit Stolz sagen: Nordrhein-Westfalen ist das dynamischste Aufsteigerland der letzten zehn Jahre. Das ist eine gute Grundlage für mehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ja, die wirtschaftlichen Herausforderungen sind da, und sie sind groß. Die meisten Unternehmen und viele Menschen in unserem Land spüren sie sehr konkret. Im Land können wir nicht alle Herausforderungen allein meistern. Aber wo wir Verantwortung tragen, gehen wir entschlossen voran. Deswegen legen wir eine klare Priorität auf Bildung und stellen dafür Rekordmittel bereit. Deswegen fördern wir Innovationen in der Spitze und in der Breite. Deswegen gehen wir entschlossen den Weg von der Kohle zur KI. Deswegen sanieren wir die öffentliche Infrastruktur mit dem größten Investitionsprogramm in der Geschichte unseres Landes. Deswegen bauen wir Bürokratie ab und machen unseren Staat schneller, moderner und digitaler. Deswegen kämpfen wir in Berlin und Brüssel zum Beispiel für bezahlbare Energie. Wir wissen sehr genau: Es gibt noch viel zu tun. Wir sind noch lange nicht am Ziel. Da ist noch ganz viel Potenzial, das sich heben lässt. Die Ergebnisse der IW-Studie zeigen aber auch: Unser Kurs ist genau richtig. Politik kann einen Unterschied machen. Deshalb arbeiten wir weiter mit einem klaren Ziel: beste Voraussetzungen schaffen, damit sich Fleiß, Mut und Ideenreichtum der Menschen in unserem Land voll entfalten können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wie immer und überall gibt es natürlich auch diejenigen, die das Glas halb leer sehen. Aber auch damit wissen wir in Nordrhein-Westfalen umzugehen. Kluge und ehrliche Hinweise sind uns immer willkommen. Ansonsten arbeiten wir weiter. Im Machen liegen unsere Stärke und unser Erfolg. (Dietmar Brockes [FDP]: Wo denn?) Die IW-Studie stärkt unser Selbstbewusstsein in Nordrhein-Westfalen und zeigt: Wir haben allen Grund zu Optimismus. Wir können die Dinge zum Besseren wenden. – Vielen Dank. 17.06.2026 (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 1 Minute 29 Sekunden überzogen. Selbstverständlich steht auch den Fraktionen diese Redezeit zur Verfügung. (André Stinka [SPD] meldet sich zu Wort.) – Wir haben eine Wortmeldung. Aber wir sehen gerade, dass sich auch Herr Höne von der FDP gemeldet hatte. Ich habe Herrn Stinka wahrgenommen. Um das ordentlich zu machen, wäre es gut, wenn wir den Ablauf so regeln würden, wie die Meldungen bei uns eingehen. Gerade können wir nicht einordnen, wer sich zuerst zu Wort gemeldet hat. – Ich habe vernommen, dass dem Präsidium zuerst Herr Höne gemeldet worden ist. Daher fahren wir in dieser Reihenfolge fort.

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Henning Höne FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident am Rednerpult: Das ist so selten geworden wie gute wirtschaftspolitische Nachrichten in diesem Land. (Beifall von der FDP) Dann hält der Ministerpräsident hier eine Rede, die Sie, wenn Sie die Augen zugemacht haben, während er geredet hat, von der Substanz her von der Bundestagsrede Loriots in keinem Punkt unterscheiden konnten. Eine belanglose Sonntagsrede! (Beifall von der FDP) Auf externe Schocks wird ja so gerne verwiesen. Meine Damen und Herren, alle Industrieländer, alle unsere Nachbarländer leiden unter denselben externen Schocks, aber alle sind besser aus der Pandemie herausgekommen als wir. So zu tun, als läge es am Iran und an der Ukraine, dass es wirtschaftlich nicht vorangeht, ist schlicht und ergreifend gelogen. Es sind schlechte Rahmenbedingungen, und es ist schlechte Wirtschaftspolitik in diesem Land, auch von dieser Landesregierung. (Beifall von der FDP) Wenn Sie mit Unternehmen sprechen, dann hören Sie doch im Moment insbesondere zwei Dinge: Rohstoffe und Energie. In diesen beiden Bereichen versagt die Landesregierung. Sie sagen, dass Sie für bezahlbare Energie kämpfen, aber Sie verknappen das Energieangebot in Nordrhein-Westfalen. Wenn es um Rohstoffe geht, dann kommt der Degressionspfad bei Kies, und dann kommt die Kiessteuer. Mangelnde Verlässlichkeit an allen Enden! (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Meine Güte! – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Landtag Sie sprechen über Bürokratieabbau, und das Erste, was eine CDU-geführte Landesregierung macht, ist ein Tariftreue- und Vergabegesetz. (Zuruf von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Was hätte der wirtschaftspolitische Sprecher Hendrik Wüst zu Oppositionszeiten dazu wohl gesagt? (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Die Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung trägt nichts zur Lösung bei.

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Berivan Aymaz

Ihre Redezeit.

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Henning Höne FDP

Sie ist Teil des Problems des Stillstands hier in diesem Land. Das muss sich ändern. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Stinka das Wort.

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André Stinka SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wüst, ich habe mich dazu durchgerungen, noch einmal zu reden. Sie waren ja mal wirtschaftspolitischer Sprecher. Ich habe mich gerade gefragt, was Sie gesagt hätten, wenn wir bei Garrelt Duin solche Zahlen gehabt hätten. (Zurufe von der CDU) Dann hätten Sie nämlich überlegt, was Sie machen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich sage es ja: Museumspartei! – Zurufe von der CDU) – Kolleginnen und Kollegen, ich will zwei konkrete Beispiele nennen, damit die Prosa von CDU und Grünen heute mal ein Ende hat. Erstens. Das Rheinische Revier wird erwähnt. Die Bundesregierung musste Ihnen bei der Verlängerung der Antragsfristen helfen, damit die Mittel überhaupt verbraucht werden können. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Ja, ja! – Weitere Zu- rufe von der CDU) Das hat die Bundesregierung gemacht, weil Sie es nicht gebacken kriegen. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP] – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Zweitens. Die SPD-Fraktion hat schon im Frühjahr 2022 mit einer Anhörung auf mangelnde Investitionsbereitschaft hingewiesen. Sie lassen heute abstimmen, weil Sie nicht mal den Mut für eine Anhörung 17.06.2026 haben. Das sind die Fakten, die hier angesprochen werden müssen. (Widerspruch von der CDU) Da kann der Ministerpräsident auch nicht helfen. – Danke. (Beifall von der SPD und der FDP – Hendrik Schmitz [CDU]: Mehr Anhörungen, dann läuft es mit der Wirtschaft! – Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Um es hier noch einmal transparent zu machen: Weil es bei den Anmeldungen der Redebeiträge immer so schleppend vorangeht, haben wir uns darauf geeinigt, dass wir sie in der Reihenfolge aufrufen, in der sie hier eingehen. Daher hat jetzt der Abgeordnete Herr Loose von der AfD das Wort. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

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Christian Loose AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Wirtschaft in NRW wirklich so stark wäre, müssten die Kommunen doch nicht gleichzeitig vor finanzieller Ausblutung warnen. Immer mehr Städte und Gemeinden schlagen Alarm, weil sie finanziell am Limit sind. Schauen wir uns die IW-Studie zu 100 deutschen Großstädten einmal an. Unter den ersten zehn Plätzen finden sich nur Städte aus Bayern. Unter den letzten zehn der Top-100-Städte sind sechs aus NRW. Ich zitiere: „Seit 2016 ist Brandenburg das Aufsteiger-Bundesland.“ Das können Sie so direkt beim IW nachlesen. Unter allen Gemeinden und Kommunen deutschlandweit befindet sich die erste NRW-Kommune, nämlich Monheim, auf Platz 129. – Vielen Dank. (Zuruf von der CDU: Das war eine Knaller- rede! – Weitere Zurufe – Christian Loose [AfD]: Ich kann ja auch sachlich! – Zuruf von den GRÜNEN: Nein, peinlich!)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Heinisch das Wort.

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Dr. Jan Heinisch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am Wochenende einen Landesparteitag erlebt. Da hat unter anderem jemand gesagt, die Unternehmer müssten wieder patriotischer sein, sie müssten das Land doch ernster nehmen usw. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Landtag Das ist eine Haltung mit einem ausgestreckten Finger gewesen, bei der vier Finger immer auf einen zurückzeigen (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich würde sagen: drei!) und zu Recht fragen: Was macht ihr in der Politik denn mal für uns? Auf der anderen Seite haben wir vorhin wieder Vorwürfe gehört, wir verknappten die Energie, wobei man immer sagen muss: Wir sind doch Ausbaumeister bei den erneuerbaren Energien. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man das hier durcheinanderschmeißen kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Immer und immer wieder geht es darum, dass man mit dem Finger auf andere zeigt und nicht einmal erkennt, dass vier Finger zurückweisen. Das nervt vermutlich sehr viele, und zwar nicht nur in diesem Saal, sondern auch in der Bäckerei von vorhin und anderswo. Deswegen ist das einzige Erfolgsrezept, dass man sich an eine objektive Studie hält, schaut, welche Erfolgsfaktoren unserem Bundesland attestiert werden und was für Maßnahmen in der Studie stehen, diese dann ausrollt und dabei nicht nur eine rosige Welt malt, in der alles perfekt ist. Natürlich ist es das nicht. Aber was einfach nicht geht, ist, diese kleinen Dinge hier immer wieder hin und her zu reichen. Ich möchte gern noch zum Rheinischen Revier sprechen. Es ist doch lächerlich, dass die Bundesregierung hier weitergeholfen haben soll. Ihr Finanzminister Scholz hat höchstpersönlich damals gegenüber der Bundeskanzlerin darauf bestanden, dass diese Tranchen so klein geschnitten wurden, sowie darauf, dass die Mittel in jedem Jahr verausgabt werden mussten und ansonsten verfielen, damit er sie nämlich nicht für die Zukunft in seinen Haushalt reinpuzzeln musste. Das heißt: Das Geld wäre weg gewesen. (Zuruf von Heike Wermer [CDU]) Das zu beheben, war ein Riesenvorteil und keine Schwäche. Die Bundesregierung hat hier nicht geholfen – bzw. in gewisser Hinsicht hat sie es schon. (André Stinka [SPD]: Ach so!) Aber es ist unsere Forderung gewesen, um das einmal klar zu sagen. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wenn der Inhalt schwach ist, hilft es auch nicht, lauter zu klatschen!)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Abgeordnetenkollegin Frau Brems das Wort. 17.06.2026

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Wibke Brems GRÜNE

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man hatte durchaus den Eindruck, dass SPD und FDP sehr in der Vergangenheit festhängen. Das ist dann schon keine Tradition mehr, sondern eher Folklore. (Heiterkeit von der CDU) Denn wenn uns die Krisen der jüngsten Zeit bzw. der vergangenen Jahre, sei es der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine oder die Situation in der Straße von Hormus, eines gezeigt haben, dann ist es doch ganz klar Folgendes: Die Abhängigkeit von Öl und Gas, die Abhängigkeit von Diktatoren ist das Problem. Sie hat uns dahin gebracht, wo wir in unserer Wirtschaft jetzt zum Teil sind. (Zurufe von Nadja Lüders [SPD] und Henning Höne [FDP]) Das heißt: Wir kommen nur mit erneuerbaren Energien und mit Transformation von dieser Abhängigkeit los. Das ist es, was wir hier vorantreiben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich bin nun schon ein bisschen länger in diesem Parlament, auch in unterschiedlichen Konstellationen. Man muss ganz klar sagen: Keine Landesregierung hat bisher in so kurzer Zeit so viel für den Ausbau der erneuerbaren Energien gemacht wie diese Landesregierung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) All das gestalten wir hier. (Dietmar Brockes [FDP]: Sonst nichts!) – Und noch viel mehr. Aber darum geht es heute. Denn wir gestalten die Rahmenbedingungen dafür, dass wir wirklich Europas erste klimaneutrale Industrieregion werden. Daran arbeiten wir auch in Zukunft weiter. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Henning Höne [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/19770 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19770 angenommen. Wir kommen zu: Landtag 3 NRW muss funktionieren: Schwarz-Grün belastet Familien, statt sie zu entlasten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19792 Ich erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordnetenkollegen Dr. Maelzer das Wort. Bitte schön.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Geburten geht in Nordrhein-Westfalen seit 2022 kontinuierlich zurück. Wenn sich immer weniger Paare in NRW dafür entscheiden, eine Familie zu gründen oder ein zweites Kind zu bekommen, dann ist das ein Alarmsignal. Es sind gerade die berufstätigen Familien, die unser Land am Laufen halten. Wenn sich Menschen dafür entscheiden, Eltern zu werden, profitiert die gesamte Gesellschaft von ihrer Erziehungsleistung. Wenn diese Eltern zusätzlich arbeiten, profitiert die Gesellschaft gleich doppelt. Dann sichern diese Familien gleichzeitig den Wohlstand von heute und von morgen. Beruf, Kindererziehung, oft genug auch die Pflege von Angehörigen – für das, was berufstätige Familien jeden Tag leisten, sollte ihnen die Politik jeden Tag dankbar sein. Es wäre unsere Pflicht, bei jeder Entscheidung konsequent die Perspektive berufstätiger Familien einzunehmen. „Konsequent“ bedeutet, Familien etwas von ihrer doppelten oder gar dreifachen Belastung von den Schultern zu nehmen. Konsequent ist unter Schwarz-Grün aber nur, wie Sie Stück für Stück jedes Versprechen abwickeln, das Sie den Familien in diesem Land gegeben haben. (Beifall von der SPD) Misst man CDU und Grüne an ihren eigenen Maßstäben, dann kann das Urteil nur lauten: versprochen, gebrochen. – Das ist das Markenzeichen der Regierung Wüst. Sie haben Eltern ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr versprochen. Kommen wird es mit Ihnen nicht. Im Gegenteil: Vielerorts steigen die Kita-Gebühren, und der Flickenteppich im Land wird größer. – Während in Düren und Monheim die Kita kostenfrei ist, zahlen Eltern in Bergisch-Gladbach bis zu 14.000 Euro Gebühren. Und was empfiehlt die Landesregierung? Künftig sollen Eltern einfach weniger Betreuungszeit für ihre Kinder buchen, dann zahlen sie ja weniger Gebühren. Sie haben Eltern ein kostenfreies Mittagessen in der Kita versprochen. In Wahrheit haben Sie nicht einmal Entlastungsschritte auf den Weg gebracht, und die Essensgelder steigen Jahr für Jahr munter weiter. 17.06.2026 Sie haben den Familien ein OGS-Gesetz für einen guten Ganztag versprochen. Die Wahrheit ist: Weder die Qualität im Ganztag noch der Ausbau wird von Ihnen ausreichend gefördert. Es mehren sich die Kommunen, aus denen wir Hinweise erhalten, dass ältere Kinder den OGS-Platz verlieren, um für die Erstklässler mit Rechtsanspruch Platz zu machen. Vor genau solch einem Szenario haben wir hier seit Jahren gewarnt. (Beifall von der SPD) Jetzt wird die Lage schöngeredet. In den Schulen fällt fast jede vierte Stunde aus oder wird fachfremd erteilt. Mehr als 7.700 Lehrerstellen sind unbesetzt. Und was sagt Hendrik Wüst, der bis eben noch hier war? Hendrik Wüst sagt: Das ist ein toller Erfolg. – Für diese politische Schönfärberei hat er zu Recht Gegenwind von allen Seiten bekommen. Hendrik Wüst redet ja gerne über Berlin. Wenn es in Berlin um die Belange der berufstätigen Familien geht, dann bleibt er aber stumm. Wo war denn die Stimme Nordrhein-Westfalens, als Nina Warken den atemberaubenden Vorschlag machte, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu kürzen? Wo war denn Hendrik Wüst, als sie vorschlug, die 100.000-Euro-Grenze für den Elternunterhalt zu streichen? Das gleiche Bild bei Doro Bärs Angriff auf die BAföG-Reform: kein Wort von Hendrik Wüst. Dabei geht es nicht nur um die Zehntausenden Studierenden, die in Nordrhein-Westfalen auf BAföG angewiesen sind, es geht auch um das Aufstiegs-BAföG, das in Nordrhein-Westfalen Tausende angehende Erzieherinnen und Erzieher brauchen. (Beifall von der SPD) Diese Regierung erfüllt die eigenen Versprechen an die Familien nicht, und sie ist nicht auf dem Platz, wenn es darum geht, die Interessen der berufstätigen Familien zu vertreten. Und die Grünen in Nordrhein-Westfalen? Die Grünen stehen dazu Spalier und freuen sich, wenn die CDU sie zum Fußballgucken mit Bier und Buletten einlädt. (Heiterkeit und Beifall von der SPD – Eileen Woestmann [GRÜNE]: Wow! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Du wirst gar nicht eingeladen!) – Wenn die Grünen eine Zwischenfrage stellen wollen: immer gerne. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Nein, brauchen wir nicht! Ich habe keine Frage mehr!) In unserem Antrag haben wir in elf Punkten aufgezeigt, wo Schwarz-Grün in der Familienpolitik versagt. Die Bilanz in Kurzform: Statt besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden Kitas und Ganztag weniger planbar und zuverlässig. Statt Entlastung heißt es zusätzliche Kosten für Familien. Landtag Statt guter Bildung sackt Nordrhein-Westfalen in allen Bildungsvergleichen ab. Meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, Sie haben für jedes Problem eine Erklärung, aber für kein Problem eine Lösung. (Beifall von der SPD) Es wird Zeit, dass wieder eine Landesregierung Verantwortung übernimmt, die Familien wirklich in den Mittelpunkt stellt. Family First, das gibt es aber eben nur mit der SPD in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Eieiei!)

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Berivan Aymaz

Für die CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Kamieth das Wort.

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Jens Kamieth CDU

Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war schon eine wirklich bemerkenswerte Rede des Kollegen Dr. Maelzer. (Rodion Bakum [SPD]: Super Rede, da haben Sie recht!) Wie viel Kritik an der Berliner Politik da drin war, hat mich wirklich verwundert. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: An der CDU- Politik!) Ich bin sehr froh, dass wir hier unter einem guten Ministerpräsidenten, mit einem guten Koalitionspartner in Düsseldorf konstruktive Politik machen und nicht mit so einer SPD regieren müssen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Du willst auch bei der Pflege streichen, beim BAföG streichen und nennst das „konstruktiv“?) – Wie war das mit der Zwischenfrage, Herr Kollege? Bitte tun Sie es doch so, wie Sie es gerade empfohlen haben. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Seid ihr in der Berliner Regierung oder nicht? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das Schlimme ist, dass ihr auch da in der Regierung seid!) Aber eins muss man der SPD natürlich lassen: Sie bleibt ihrem Stil treu. – Auch der vorliegende Antrag fügt sich in der Sprache und in der Dramaturgie nahtlos in die Kaskade vermeintlicher Bilanzanträge ein. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Guckt euch eure Um- fragen an! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Eure sind super!) Das Muster ist immer dasselbe: viel Symptombeschreibung, wenig belastbare Lösungsansätze, weit-17.06.2026 reichende Forderungen ohne Gegenfinanzierung und die pauschale Erzählung von angeblich dysfunktionalem Land. Ich sage ganz klar: Mit dieser Kampagne werden Sie nicht durchdringen. Kinder sollten in Nordrhein-Westfalen gut und verlässlich aufwachsen. Frühkindliche Bildung ist dafür ein Schlüssel. Mit der KiBiz-Novelle verfolgen wir deshalb einen klaren Leitgedanken: Kita muss stattfinden – verlässlich, planbar und in guter Qualität. (Dilek Engin [SPD]: Findet aber nicht statt!) Nordrhein-Westfalen investiert vor diesem Hintergrund allein im Jahr 2026 6,2 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung. Hinzu kommen etwa 1,5 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Diese Mittel übersetzen ganz konkrete Verbesserungen. Das Kernund Randzeitenmodell, flexiblere Belegungsmöglichkeiten und der dauerhafte Einsatz von Kita-Helferinnen und -Helfern sorgen perspektivisch dafür, dass Einrichtungen auch bei Personalengpässen handlungsfähig bleiben. Gleichzeitig konzentrieren wir zusätzliche Ressourcen dort, wo sie besonders gebraucht werden, zum Beispiel in plusKITAs, Sprach-Kitas und künftig Chancen-Kitas in sozial herausfordernden Lagen. (Dilek Engin [SPD]: ABC-Klassen!) Die letzten beiden Kita-Jahre vor der Einschulung bleiben im Übrigen landesweit beitragsfrei – unabhängig von der Buchungszeit. Auch damit setzen wir ein klares Signal für Familienfreundlichkeit und Bildungszugang. Über 50 Millionen Euro zusätzlich investieren wir in Sprachbildung und Fachberatung. Denn klar ist: Frühe Sprachförderung schafft gerade für die Kinder, die zu Hause weniger Unterstützung erfahren, bessere Startchancen Diese Anmerkung sei mir gestattet: Wer heute zusätzliche Sprachförderung einfordert, der sollte nicht ausblenden, unter wessen Verantwortung das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ seinerzeit ausgelaufen ist. Damals hat Nordrhein-Westfalen nicht mit Achselzucken reagiert, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Euer Koalitions- partner!) sondern seither selbst zusätzlich in Sprachbildung und Fachberatung investiert. Auch beim Personal handeln wir. Die Ausbildungsund Personaloffensive mit mindestens 69 Millionen Euro jährlich stärkt praxisintegrierte Ausbildung, Praxisanleitung und Qualifizierung. So gewinnen wir mehr Fachkräfte und halten sie im System. Zugleich vereinfachen wir Verwendungsnachweise und Dokumentationspflichten. Mehr Zeit für Kinder, weniger Papierarbeit – das ist praktische Entlastung, Landtag die im Alltag in den Einrichtungen einen echten Unterschied macht. (Beifall von der CDU, Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Im Schulbereich setzen wir als Koalition starke strukturelle Zeichen. Die Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Grundschulen und Teilen der Sekundarstufe I haben wir schrittweise auf A13 angehoben. Davon profitieren 45.000 bis 50.000 Lehrkräfte. Gleichzeitig werden in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 7.000 bis 8.000 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Herr Kollege Dr. Maelzer, wir hatten niemals mehr Personal in den Schulen als in diesem Jahr. (Dilek Engin [SPD]: Aber keine ausgebildeten Lehrkräfte! Das ist ein großer Unterschied! Unwahrheiten verbreiten und nicht mal rot werden! – Zurufe von Dr. Dennis Maelzer [SPD] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Zusätzliche Planstellen stellen wir insbesondere für Grundschulen, Inklusion und MINT bereit. Studienkapazitäten für Grundschule und Sonderpädagogik wurden ausgebaut und verstetigt. Quer- und Seiteneinstieg wurden mit neuen Qualifizierungsprogrammen und berufsbegleitenden Studiengängen deutlich geöffnet. Unsere Schulen werden außerdem durch multiprofessionelle Teams gestärkt – durch sozialpädagogische Fachkräfte, Verwaltungsassistenz und Inklusionsbegleitung. Das sind nur einige von vielen Punkten. Erwähnen könnte ich noch den immer wieder dynamisierten Kinder- und Jugendförderplan. CDU und Grüne stehen in dieser Zukunftskoalition für Verlässlichkeit, Qualität und konkrete Verbesserungen. (Dilek Engin [SPD]: Es gibt keine Verlässlich- keit! Jede vierte Unterrichtsstunde fällt aus! Jede zweite Kita schließt einmal in der Woche!) Damit komme ich zum Schluss. Wir schaffen bessere Startchancen. Wir entlasten Fachkräfte und geben Familien mehr Planbarkeit. Deswegen werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: War ja klar! Das würde mehr Arbeit bedeuten!)

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Berivan Aymaz

Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann das Wort. 17.06.2026

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe SPD, ich habe Ihren Antrag gelesen und lange darüber nachgedacht, wie man eigentlich auf die Idee kommt, so einen Antrag zu schreiben. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ah!) Als Opposition ist es Ihre Rolle, die Landesregierung und die Koalition zu kritisieren – dafür habe ich volles Verständnis –, aber die Art und Weise, wie Sie die Situation nicht nur heute in den düstersten Farben ausmalen, irritiert mich, denn wir leben in einem Staat, der funktioniert. Es läuft nicht alles perfekt, es braucht Reformen, aber der Staat – Nordrhein-Westfalen – funktioniert. Wäre es deshalb nicht an der Zeit, sich vielleicht auch hier ein bisschen ehrlicher zu machen? Zu regieren bedeutet, auch oder vielleicht gerade in schwierigen Zeiten Verantwortung zu übernehmen. Das sollten Sie wissen. Sie stellen den Bundesfinanzminister. Ich weiß nicht, wie eng Ihr Draht zu ihm ist. Ich persönlich habe keinen, aber ich sehe deutlich: Dieser Mann hat gerade ein riesiges Problem. (Dilek Engin [SPD]: Wer ist denn der Bundes- kanzler?) Er muss nämlich einen Haushalt aufstellen, in dem über 500 Milliarden Euro eingespart werden müssen. Das ist nicht einfach. Dafür geht die SPD auf Bundesebene Schritte mit, die viele von Ihnen hier und viele von uns wahrscheinlich als „rote Linie“ bezeichnen würden: Einsparungen beim Arbeitslosengeld, Einsparungen bei Demokratieprogrammen, Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss im Gesundheitssystem. Das tut weh. Das tut vor allem den Menschen weh, die das betrifft, die deswegen ihre Jobs verlieren und die nicht wissen, wie sie am Ende des Monats über die Runden kommen und wie sie Behandlungen bezahlen sollen. (Dilek Engin [SPD]: Sorgen Sie doch für Ent- lastungen in Nordrhein-Westfalen! Das könn- ten Sie doch!) Ich glaube, es tut Ihrer sozialdemokratischen Seele weh. Ich möchte überhaupt nicht schimpfen, warum die SPD auf Bundesebene dieses oder jenes mitträgt. (Dilek Engin [SPD]: Weil Sie nämlich für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig sind!) Es gibt Situationen, in denen solche Entscheidungen nötig sind, weil man Verantwortung trägt. Verantwortung zu übernehmen heißt, auch unbequeme Entscheidungen treffen zu müssen. Als wir vor vier Jahren den Koalitionsvertrag verhandelt haben, konnte niemand von uns wissen, wie herausfordernd die Zeiten werden. Das konnten wir nicht wissen, und das konnten Sie nicht wissen. Landtag (Dilek Engin [SPD]: Doch!) Wir haben uns viel vorgenommen. Das war richtig, weil wir dieses Land verändern wollen. Wir wollen es verbessern – gerade für Kinder, Jugendliche und Familien. Und das ist uns auch gelungen: Wir haben die Sprach-Kitas übernommen, die uns vom Bund vor die Füße gekippt wurden. Wir haben eine Landesfachstelle für Alleinerziehende eingerichtet. Wir haben viel Geld in das System der Kitas gegeben, um Kostensteigerungen abzufangen. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Frau Woestmann, es liegt eine Zwischenfrage von dem Abgeordnetenkollegen Dr. Maelzer vor. Möchten Sie diese gestatten?

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Eileen Woestmann GRÜNE

Selbstverständlich.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sind damit eingestiegen, wie intensiv Sie unseren Antrag gelesen haben. Dann wird Ihnen ja aufgefallen sein, dass wir alle unsere Punkte anhand von Zahlen, Daten und Fakten belegt haben, um die Realität des Landes Nordrhein-Westfalen beschreiben zu können. Da Sie das so kritisieren, was wir aufgeschrieben haben, würde ich gerne wissen, welche Zahlen in unserem Antrag aus Ihrer Sicht nicht stimmen und was Sie zu der These verleitet, dass das alles nicht in Ordnung sei, was wir aufgeschrieben haben.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Vielen Dank für die Frage. – Es ist hilfreich, wenn Sie meiner Rede weiter lauschen. Dann werden Sie gleich wissen, worauf ich hinaus möchte. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Okay! – Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Der finanzielle Rahmen wurde Jahr für Jahr schlechter, und zwar so dramatisch schlecht, dass es Anfang letzten Jahres dann doch eine Mehrheit auf Bundesebene dafür gab, die Schuldenbremse zu lockern. Als wir den Koalitionsvertrag 2020 verhandelt haben, war das noch ein Ding der Unmöglichkeit. Das ist nicht passiert, weil finanziell alles tipptopp ist, sondern weil uns allen zusammen das Wasser bis zum Hals steht. Natürlich kann man weiter durch das Land ziehen und Menschen, Familien das Blaue vom Himmel versprechen. Dann muss man aber auch erzählen, wie man das Ganze finanzieren möchte. 17.06.2026 Ich nehme wahr, dass Sie auf Landesebene sagen, dass Sie das Ganze mit einer Erbschaftssteuer finanzieren wollen. Das ist eine gute Idee. Lassen Sie uns das machen. Wenn man das googelt, stellt man fest: Der letzte öffentliche Diskussionsstand dazu ist von Januar 2026. Ehrlicherweise läuft uns die Zeit davon. Wenn wir das jetzt nicht auf die Kette bekommen, dann haben wir ein Problem. Es wirkt in Berlin gerade nicht so, als würde sich diese Streitkoalition ernsthaft darauf einigen können. Das Schlechtreden verbunden mit Versprechungen, die niemand von Ihnen halten kann – das ist die Antwort auf Ihre Frage, Herr Dr. Maelzer –, hilft genau einer politischen Strömung: der, die uns scheitern sehen will und die Demokratie zerstören will. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Also: Fakten zu benennen, heißt für Sie Schlechtreden?) Ich wünsche mir, dass wir wieder ein ehrliches demokratisches Miteinander hinbekommen, indem wir uns gemeinsam in ein Boot setzen, damit uns nicht zusammen das Wasser bis zum Hals steht, sondern wir zusammen durch diesen Sturm steuern können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Notbetreuung in der Kita, OGS-Plätze fehlen, der Unterricht fällt aus, und Eltern und Familien sollen das alles irgendwie auffangen – das ist nicht abstrakt, das ist der ganz konkrete Moment morgens um 7:00 Uhr, wenn die Nachricht kommt, dass die Kita heute ausfällt. Das ist der Vater, der seinem Arbeitgeber wieder erklären muss, dass er heute nicht kommen kann. Das ist die Mutter, die sich fragt, wie sie Betreuung, Job und steigende Kosten noch unter einen Hut bekommen soll. Und das ist das kluge Kind, das Förderung bräuchte, aber wieder nur Notbetrieb erlebt. Schwarz-Grün hat viel versprochen und viel zu wenig geliefert. Dieser SPD-Antrag beschreibt diesen Zustand sehr genau. Am Ende zählt aber ja nicht, wie viele Probleme in einem Antrag aufgelistet werden. Am Ende zählt, was sich für die Familien morgens um 7:00 Uhr ändert. (Beifall von der FDP) Schwarz-Grün hat Familien Verlässlichkeit versprochen. Wir sehen aber nur ein mittelmäßiges Improvisationstheater. Landtag Bestes Beispiel ist und bleibt der Ganztag. Der Rechtsanspruch kommt diesen Sommer, aber ein klares Ausführungsgesetz, verlässliche Qualitätsstandards und eine saubere Finanzierung wurden zwar versprochen, fehlen aber immer noch. Auch die Kitas bleiben unter Druck. Kitas sind Bildungsorte. In der Kita beginnt die Zukunft. Das ist der erste Ort der Bildungskette. Dort wird Sprache gelernt, Neugier geweckt und oft entschieden, ob ein Kind mit Rückenwind in die Schule startet oder ob es stattdessen vor der Einschulung noch Rückstände mitschleppt, für die es selbst überhaupt nichts kann. Für uns als Freie Demokraten ist klar: Der Bildungserfolg darf niemals vom Elternhaus, vom Einkommen, von der Postleitzahl oder vom Nachnamen abhängen. Jedes Kind muss die Chance bekommen, aus seinem Leben selber etwas zu machen – egal, wo es aufwächst. Schwarz-Grün macht für dieses Ziel bei OGS, bei Unterrichtsversorgung, bei Kitapersonal und bei Digitalisierung viel zu wenig. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich komme nun zum SPD-Antrag. Bildungsarmut wird sehr genau beschrieben, bei den Lösungen allerdings sehr allgemein geblieben. Es wird fleißig gefordert, aber nicht verraten, wie diese Forderungen finanziert werden. Der Fokus auch dieses Antrags liegt auf Beitragsfreiheit. Da würde meine Familie von heute Morgen um 7:00 Uhr erst mal sagen: Ja, schadet nicht. Aber was hilft es mir denn konkret in dieser Lage um 7:00 Uhr morgens? Beitragsfreiheit allein schafft ja keinen Kitaplatz, stellt keine Fachkraft ein und bringt keinem Kind Lesen, Schreiben oder Rechnen bei. Eine kostenlose Kita, die weiterhin ständig ausfällt, hilft der Familie eben auch nicht. Wenn knappe Mittel zunächst in Gebührenfreiheit fließen, dann fehlt das Geld am Ende dort, wo Kinder es dringender brauchen, nämlich bei Qualität, bei Personal und beim Ausbau. Deshalb sagen wir: Entlastung ja, gerechte Finanzierung auch ja, aber vor der Gebührenfreiheit müssen wir zuerst Zuverlässigkeit und Bildungsqualität priorisieren. (Beifall von der FDP) Was meine ich damit? Wir wissen: Ohne Lesen, Schreiben und Rechnen bleibt Aufstieg nur eine Worthülse. Wem Sprache fehlt, dem fehlt Teilhabe. – Deshalb brauchen wir vor allem eine große Menge Deutsch. Wir brauchen verbindliche Diagnostik, Sprachförderung, Vergleichbarkeit und auch datengestützte Schul- und Kitaentwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem brauchen wir keine organisierten Busreisen von der Kita in die Schule und wieder zurück. Das ist völlig klar. 17.06.2026 (Beifall von der FDP und der SPD) Wir könnten so viel Entlastung, Entbürokratisierung für die Kitas und für die Schulen, mehr Eigenverantwortung und Freiheit für die Schulen, bessere digitale Verwaltungsprozesse, schnellere Anerkennung und Qualifizierung von Fachkräften und ein Bildungsmonitoring für jedes Kind von der Kita bis zur Hochschule schaffen. Ja, die SPD beschreibt die Probleme richtig, und Schwarz-Grün hat diese Kritik auch redlich verdient. Eine lange Liste berechtigter Sorgen ersetzt aber noch keine wirksame Bildungsstrategie. Wir brauchen eine Politik, die nicht nur Belastung beklagt, sondern vor allem Bildung besser macht, eine Politik, die Familien nicht morgens um 7:00 Uhr mit dem Notbetrieb alleinlässt, eine Politik, die Kindern nicht vermittelt, dass alles viel zu schwer ist, sondern die ihnen Chancen aufzeigt. Der vorgelegte Antrag reicht uns an dieser Stelle dafür nicht aus. Deswegen werden wir uns enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der vorliegende SPD-Antrag trägt den Titel: „Schwarz-Grün belastet Familien, statt sie zu entlasten“. Das klingt zunächst nach einer großen familienpolitischen Grundsatzrede. Beim Lesen merkt man aber sehr schnell: Das ist kein Antrag, sondern das ist das Kapitel „Familie und Bildung“ aus dem SPD-Wahlprogramm fürs nächste Jahr – offenbar exklusiv vorab veröffentlicht –, denn was hier vorliegt, ist ein wildes Potpourri: Kita, OGS, Lehrkräftemangel, Inklusion, Digitalisierung, Schwimmen, Hochschulen, BAföG, Studierendenwerke – „einmal mit alles, ohne scharf“. Wer alles gleichzeitig fordert, zeigt vor allem eins: dass er nicht priorisieren kann. Ausgerechnet die SPD inszeniert sich hier als Schutzpatron der Familien. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Schauen wir auf die Realität, schauen wir auf die Bundesebene, wo die SPD Mitverantwortung trägt: Dort erleben wir, wie sie Familien belastet, statt sie zu entlasten. Da nützt es auch nichts, auf den Koalitionspartner zu zeigen. Beim Elterngeld stehen Einsparungen im Raum. Nur zur Erinnerung: Das Elterngeld wurde seit seiner Einführung vor 20 Jahren nicht erhöht. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wegfallen. Nur mal zum Rechnen: Der Durchschnittsverdiener Landtag in Deutschland hat etwas über 4.000 Euro brutto im Monat. Fällt die beitragsfreie Familienversicherung weg, muss er 1.200 Euro im Jahr zusätzlich für seinen Ehepartner zahlen. Noch eine Anmerkung: Im Ausland lebende Angehörige sind beispielsweise über das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen weiterhin kostenlos in der deutschen Krankenversicherung mitversichert, während deutsche Ehefrauen zur Kasse gebeten werden. Der neueste Clou: Auch pflegende Angehörige geraten unter Druck. Erst kürzlich wurde im Bundestag über Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger debattiert. Wer Angehörige pflegt, wer die Familie im echten Leben trägt, wer den Generationenvertrag lebt, darf von den Altparteien nichts erwarten, außer weiter geschröpft zu werden. (Beifall von der AfD) Das alles trifft Familien, insbesondere deutsche Familien, die schon jetzt leer gesaugt werden wie die Mutterbrust beim Stillen. Für die SPD ist Familie nur dann relevant, wenn man sie in einen Antrag schreiben kann, aber nicht, wenn es um finanzielle Entlastung oder echte Wertschätzung geht. Dunkelgrün ist da auch nicht besser, denn das Versagen der SPD im Bund entschuldigt nicht das Planungschaos von Schwarz-Grün in NRW. Unsere Kitas pfeifen auf dem letzten Loch. Der Personalmangel führt täglich zu Notbetreuung, verkürzten Öffnungszeiten und Unsicherheiten für Eltern. Das zerstört genau die Verlässlichkeit, auf die berufstätige Familien angewiesen sind. Beim Rechtsanspruch auf den Offenen Ganztag steuert NRW sehenden Auges auf massive Probleme zu, weil den Kommunen Plätze, Personal und Geld fehlen. Der Lehrkräftemangel an unseren Schulen wird eher verwaltet als bekämpft. Schwarz-Grün ist auch kein Vorbild in der Familienpolitik, und die SPD ist definitiv nicht die Alternative. Hinzu kommt ein Familienbild, das wir ausdrücklich nicht teilen. Für alle Altparteiler scheint Familienpolitik vor allem zu heißen, das Kind möglichst früh aus der familiären Umgebung herauszunehmen und möglichst schnell in die staatliche Betreuung hineinzugeben. Natürlich brauchen wir gute Kitas, natürlich brauchen wir verlässliche Betreuung, aber Familie ist mehr als eine logistische Vorstufe zur Erwerbsarbeit. Ein echtes Familienbild stärkt nicht nur Institutionen, sondern auch die Familie selbst. Es stärkt Eltern, es stärkt Zusammenhalt, es akzeptiert unterschiedliche Lebensentwürfe. Es besagt aber nicht: Der Staat weiß es besser als Vater und Mutter. 17.06.2026 Ja, es gibt Probleme in Kitas, in Schulen, im Ganztag, niemand bestreitet das. Aber dieser Antrag löst sie nicht, er listet sie nur auf. Wer Familien wirklich helfen will, braucht Verlässlichkeit, klare Prioritäten und Entlastungen, insbesondere finanzielle. Wer hingegen hier im Land alles Mögliche fordert und im Bund Kürzungen mitträgt, sollte kleinere Brötchen backen. Was uns hier vorliegt, ist ein Schaufensterantrag mit null Glaubwürdigkeit. Deshalb lehnen wir ihn selbstverständlich ab. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über diesen Antrag habe ich mich doch ein wenig gewundert. Die SPD-Fraktion möchte bereits heute eine Bilanz der Arbeit dieser Landesregierung ziehen. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Das ist bemerkenswert, endet doch die Legislaturperiode erst in rund einem Jahr. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir haben halt keine großen Erwartungen mehr!) Meine Damen und Herren, wir arbeiten noch, und wir haben noch viel vor. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Frank Müller [SPD]: Das große Finale kommt also noch?) Wir haben das Parlament aber stets gern über den Stand unserer Arbeit informiert, deshalb nutze ich auch heute gerne die Gelegenheit, ausgewählte zentrale Vorhaben und Fortschritte der vergangenen vier Jahre in Erinnerung zu rufen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir haben noch viel vor, deshalb schauen wir erst mal zurück!) Es ist aber nur eine Zwischenbilanz und davon auch nur ein Teil. Jedoch können wir jetzt schon sagen: Die vier Jahre waren geprägt von vielen Premieren. Noch nie zuvor … (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: … waren so viele Kitas geschlossen wie jetzt!) Noch nie zuvor wurde im Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen eine Gesamtstrategie aufgestellt, deren Handeln auf vier klare Ziele ausgerichtet ist. Noch nie zuvor in einer Legislaturperiode sind so viele Menschen zusätzlich im Schulsystem eingestellt worden. Heute arbeiten bereits 12.600 Menschen mehr in unseren Schulen als zu Beginn der Legislaturperiode. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dilek Engin [SPD]) Darunter sind überwiegend Lehrkräfte, aber auch weitere Fachkräfte wie etwa Schulsozialarbeiter, die an unseren Schulen auch sehr gerne genommen werden. (Dilek Engin [SPD]: Jede vierte Unterrichts- stunde fällt offiziell aus, inoffiziell ist die Zahl noch höher!) Unsere Bemühungen setzen wir fort, und wir werden unseren Weg weitergehen. Noch nie zuvor hat ein so intensiver Dialog mit Akteurinnen und Akteuren im Schulsystem stattgefunden. Formate wie „Ministerin im Dialog“, wie die Stakeholderrunden, wie die AG „Schulleitungen“ oder auch die mehr als 220 Schulbesuche bilden die wesentliche Grundlage für unsere bildungspolitischen Entscheidungen. Noch nie zuvor hat eine Landesregierung tiefgreifende strukturelle Veränderungen am AO-SF-Verfahren vorgenommen, um es an die tatsächlichen Bedarfe der Kinder anzupassen und zugleich Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern zu entlasten. Wir als Nordrhein-Westfalen haben eine Vorreiterrolle eingenommen. Andere Bundesländer verfolgen unsere Neustrukturierung mit großem Interesse. Noch nie zuvor hat eine Landesregierung die Demokratiekompetenz junger Menschen so in den Vordergrund gestellt. Noch nie zuvor ist die Perspektive der Kinder und Jugendlichen so umfangreich berücksichtigt worden wie durch unseren Beteiligungsprozess „Your Vision Schule NRW“ oder unser Schülerfeedback – um nur zwei Beispiele zu nennen. Wir sind auf Kurs. Wir arbeiten weiter intensiv daran, Bildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu gestalten. Eine Bilanz wird zum Ende der Legislaturperiode hin selbstverständlich zu ziehen sein, aber bis dahin liegt noch ein Teil der Wegstrecke vor uns. Auf diesem Weg werden wir weiter konsequent unseren Kurs verfolgen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir gehen über zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19792 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19792 abgelehnt. 17.06.2026 Wir kommen zu: 4 Mittel für Kita-Qualität nicht zweckentfremden und in ABC-Klassen versenken Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19808 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP der Abgeordnetenkollegin Frau Yvonne Gebauer das Wort.

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Yvonne Gebauer FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation, füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift. – Zugeschrieben wird dieses Zitat dem britischen Historiker Parkinson. Wir wollen heute der Landesregierung die erneute Möglichkeit geben, dieses Vakuum zu beenden. Worum geht es bei diesem Vakuum bzw. dem vorliegenden FDP-Antrag? Es geht um nichts Geringeres als um unsere Jüngsten und ihre Chancen im Kindesalter. Das Fundament für eine erfolgreiche Bildungsbiografie der Kinder wird in der Kita und später in der Grundschule gelegt, dank des unermüdlichen Einsatzes unserer Erzieherinnen und Erzieher und natürlich auch unserer Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall von der FDP) Umso wichtiger ist es, dass wir als Gesellschaft, als Politik und als Menschen genau hinschauen: Was passiert in unseren Kitas, in unseren Grundschulen? Welche Konzepte wollen wir fördern? Welchen Bildungsauftrag formulieren wir? Und natürlich: Wie unterstützen wir als Staat finanziell und personell? Diese Verantwortung tragen wir als Politiker, und wir müssen ihr gerecht werden. Das sind wir unseren Kindern schuldig. (Beifall von der FDP) Dass wir unsere Kitas über das Land finanzieren, der Bund aber gleichwohl seinen Beitrag leistet, ist richtig und darf niemals zur Debatte stehen. Allerdings halten und mehren sich die Gerüchte hartnäckig, dass für die Einführung der geplanten ABC-Klassen hier bei uns in Nordrhein-Westfalen künftig die Gelder des Bundes zur Qualitätssicherung unserer Kitas für die Sprachförderung in unseren Kitas zweckentfremdet werden sollen – zweckentfremdet für ein Projekt wie die künftigen ABC-Klassen, welches wissenschaftlich höchst umstritten ist; ein Projekt, bei dem sich alle Bildungsexperten und -expertinnen einig sind, dass es keinen Gewinn für die Kinder bringt, am Landtag Ende des Tages aber Hunderte Millionen Euro verschlingt. Die Antworten der beiden zuständigen Ministerinnen auf die Frage, ob dies tatsächlich der Plan der Landesregierung sei, ergaben keine abschließende, klarstellende Positionierung. Für diejenigen, die nicht wissen, worum es geht: In einem Interview hat Bundesfamilienministerin Prien auf Fragen zum künftigen Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes angedeutet, dass NRW sein Modell der ABC-Klassen durch die Bundesmittel für Kitas finanzieren lassen könne. Frau Ministerin Schäffer und Frau Ministerin Feller ließen beide trotz mehrfacher Nachfragen offen, ob die Landesregierung davon tatsächlich Gebrauch machen wird. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, schafft man kein Vertrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. (Beifall von der FDP) Ich darf Ihnen sagen: Sollte das schwarz-grüne Regierungsmodell lauten: „Bund gibt Land Geld für Kitas, aber Land finanziert damit die völlig zu Recht umstrittenen ABC-Klassen“, wäre dies ein Schlag ins Gesicht aller im Kita-Bereich tätigen Personen. (Beifall von der FDP und der SPD) Als FDP-Fraktion erwarten wir eine verbindliche Antwort der Landesregierung und kein Drumherumreden. Als FDP-Fraktion fordern wir, dass das Geld des Bundes dort bleibt, wo es hingehört, nämlich in den Kitas. Und als FDP-Fraktion appellieren wir dringend an die Landesregierung, dass mit einer Sprache, mit einer Zunge gesprochen wird. Es ist nicht akzeptabel, dass sich zwei Ministerinnen auf dem Rücken unserer Kinder öffentlich fortlaufend widersprechen. Das schadet der Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher. Das bringt völlig unnötig Unruhe ins System, und das verunsichert die Eltern. (Beifall von der FDP und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Unsere Kita-Einrichtungen brauchen verlässliche Strukturen mit auskömmlichen finanziellen Zusagen von Land und Bund. Ohne diese Voraussetzungen pokert die Landesregierung mit den Chancen und Ressourcen unserer Kinder – vorrangig zum Nachteil unserer Kinder und damit letztendlich auch zum Nachteil unserer Gesellschaft. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Tom Brüntrup das Wort. Bitte sehr.

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein 17.06.2026 einzelner Satz, der zum heutigen Antrag der FDP-Fraktion und zu einer aufgebauschten Entrüstungsdebatte der Opposition führt. Ist es ein Satz aus dem Mund einer Landesministerin, ein Satz aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage oder ein Satz, der hier am Redepult des Landtags gesprochen wurde? Nein, es ist ein Satz aus einem Interview mit der Bundesbildungsministerin Karin Prien. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Vollkommen un- wichtige Person, nicht? – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Aber schauen wir uns den Satz von Ministerin Prien im Kontext an. Auf die Nachfrage im Interview, was für die Ministerin bei den Qualitätsvorgaben des neuen Qualitätsentwicklungsgesetzes verhandelbar sei und was nicht, antwortet sie – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Dazu gehört für mich auch die Verpflichtung, an die Diagnose Fördermaßnahmen anzuschließen, integriert in den Kita-Alltag – wo nötig, auch durch zusätzliche Maßnahmen. […] Ich würde nicht so weit gehen zu sagen: Der Bund schreibt vor, welche Verfahren benutzt werden müssen. Warum soll ein Land wie Nordrhein-Westfalen nicht sein Modell der ABC-Klassen einbringen können? Aber jedes Verfahren muss wissenschaftlichen Qualitätsstandards entsprechen.“ (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das findet bei ABC-Klassen nicht statt, schon klar! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Der Satz, der angeführt wird, ist also nicht mehr als ein Beispiel, nachdem die Bundesbildungsministerin von in den Kita-Alltag integrierten Fördermaßnahmen spricht – kein Beispiel für das Verhandlungsergebnis zwischen Land und Bund, sondern ein Beispiel dafür, dass der Bund seinerseits keine Vorgaben machen wird. (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Wie sieht die Realität aus? Der Entwurf des Qualitätsentwicklungsgesetzes liegt noch nicht vor. Angekündigt ist er für das zweite Quartal dieses Jahres. Gleichzeitig hat das Ministerium für Schule und Bildung das Verfahren zur Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände nach dem Konnexitätsausführungsgesetz NRW eingeleitet und bereits heute die Übernahme der Kosten der ABC-Klassen und damit unabhängig vom QEG zugesagt. Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion, Sie bauschen nicht nur anlasslos eine Debatte rund um die QEG-Mittel auf, obwohl Frau Ministerin Schäffer in der letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend dargelegt hat, dass sich die Jugend- und Familienministerkonferenz mit dem Bund im Gespräch befindet und sich dafür einsetzt, dass der Kita-Sozialindex und die Chancen-Kitas in NRW anrechenbar und anschlussfähig an das geplante Landtag QEG sind. Mit Ihrem Antrag versuchen Sie vor allem, Verunsicherung zu schüren. Dass für uns die frühkindliche Bildung in der Kita der Grundstein einer gelungenen Bildungslaufbahn ist, zeigt sich sowohl an den 6,2 Milliarden Euro, die Stand heute im Deckungskreis im Haushalt stehen, als auch an den Änderungen im Kinderbildungsgesetz. So werden die Mittel für die plusKITAs um rund 40 Millionen Euro auf insgesamt 203 Millionen Euro erhöht. Hinzu kommen knapp 7 Millionen Euro zur Stärkung der fachlichen Beratung der plusKITA sowie 3 Millionen Euro für eine App zur Sprachstandserhebung.

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Christof Rasche

Entschuldigung! Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Gebauer.

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Tom Brüntrup CDU

Bitte.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident, vielen lieben Dank – und auch Ihnen, Herr Brüntrup, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie uns nach Ihren Ausführungen erklären, warum beide Ministerinnen weder im Schulausschuss noch im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Chance genutzt haben, dieses Gerücht auszuräumen und klipp und klar zu sagen, dass die Mittel des Bundes nicht für die Finanzierung der ABC-Klassen genutzt werden? (Beifall von der FDP und der SPD)

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrte Kollegin, vielen Dank für die Zwischenfrage. Es gibt das Sprichwort, dass man nicht über jedes Stöckchen springen sollte, das einem hingehalten wird. (Widerspruch von der FDP – Dilek Engin [SPD]: Da spricht die Erfahrung! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wahrscheinlich kommen Sie einfach nicht so hoch!) Ich habe es Ihnen in der Rede dargestellt: Es ist ein einzelner Satz, mit dem Sie gerade etwas aufbauen und dramatisieren. Wenn Sie dann eine entsprechende Anfrage nicht nur in den Ausschüssen, sondern auch hier im Plenum mit einem Antrag thematisieren wollen, (Ralf Witzel [FDP]: Niemand hat die Absicht, die Bundesregierung zu nennen! – Eileen Woest- mann [GRÜNE]: Es gibt noch kein Gesetz!) dann sehen Sie uns nach, dass wir bei einem Gesetz, das Stand heute noch nicht einmal im Entwurf vorliegt, sachlich bei den Fakten bleiben. Ich fahre dementsprechend erst einmal mit meiner Rede fort. 17.06.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die die Bildung in unseren Kitas vermitteln, entlasten wir in allen Kitas das pädagogische Personal mit Alltagshelfenden und investieren zusätzlich 68 Millionen Euro pro Jahr in die Ausbildung von Fachpersonal. Allein die Verbesserungen im KiBiz summieren sich so auf insgesamt 420 Millionen Euro – ein Vielfaches dessen, was für die ABC-Klassen eingeplant ist. Dennoch dürfen wir die Realität nicht verkennen: 33 % der Kinder sind bei der Einschulung zwar schulpflichtig, aber nicht schulfähig. 7 % der Kinder besuchen vor Schulbeginn keine Kita. Es ist daher gut, dass vor dem Schulbesuch im Rahmen der vorgezogenen Schuleingangsuntersuchungen zukünftig eine Überprüfung der Vorläuferkompetenzen erfolgt. Sind diese – warum auch immer – noch nicht gegeben, sind die ABC-Klassen ein gutes Ergänzungsangebot für die Kinder, um mit den besten Ausgangsbedingungen in ihr Schulleben zu starten. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das ist übrigens ein ergänzendes Angebot, wie es bereits heute unter dem Namen „Vorlaufkurse“ in Hessen existiert oder zum Beispiel in meiner Heimat unter dem Namen „Klasse 0“. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion, es spricht also niemand außer Ihnen und wahrscheinlich im weiteren Verlauf der SPD-Fraktion davon, Kitas zu ersetzen. Frühkindliche Bildung beginnt in unseren Kitas und wird auch genau dort von uns gestärkt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich komme zum Schluss: Ihren Antrag lehnen wir, wie Sie sich vorstellen können, ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Was für ein Schluss!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Kollege Dr. Maelzer das Wort, bitte sehr.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Ich muss sagen, meine Damen und Herren, diese Debatte und auch diesen Antrag hätten wir uns wirklich sparen können. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Das stimmt!) Wir hätten uns diesen Antrag und diese Debatte sparen können, wenn die Landesregierung bereit gewesen wäre, einmal eine klare Aussage zu machen: (Beifall von der SPD und der FDP – Wider- spruch von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Landtag Werden Mittel aus dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz in das System Schule verschoben? Ja oder nein? Als wir, die SPD-Fraktion, das im Schulausschuss zum Thema gemacht haben, kam von Frau Feller keine eindeutige Antwort. Dann hat es die SPD-Fraktion auf die Tagesordnung des Familienausschusses gesetzt. Zweimal habe ich Sie, Frau Schäffer, gefragt: Schließen Sie aus, dass Mittel aus dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz in die ABC-Klassen fließen? Zweimal hätten Sie die Chance gehabt, einfach Ja zu sagen. Zweimal haben Sie es nicht getan. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Wissen Sie, wer deutlicher geworden ist? Es war die Bundesbildungsministerin, die vorhin schon angesprochen worden ist. Der Bundesbildungsministerin war es anscheinend so wichtig, dass sie die Aussage sogar auf die Internetseite des Bundesbildungsministeriums gesetzt hat: Warum soll denn Nordrhein-Westfalen nicht sein Modell der ABC-Klassen einbringen können? Und Sie wollen uns weismachen, das habe alles gar keine Bedeutung? Es hat keine Gespräche in diese Richtung gegeben? Das saugt sich die Bundesministerin alles aus den Fingern? Das können Sie jemandem erzählen, der sich die Hose mit der Kneifzange zumacht, aber keinem Abgeordneten des Landtags von Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD und der FDP) Wissen Sie, was wir uns auch hätten sparen können? Wir uns diese ABC-Klassen, dieses hanebüchene Konzept, das Sie auf den Markt geworfen haben, sparen können. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie wollen, dass Busse und Taxen Kinder zweimal in der Woche aus den Kitas abholen, sie gemeinsam mit ihnen fremden Kindern in eine fremde Umgebung fahren und dort von Personen beschulen lassen, die für die Sprachförderung dieser Altersklasse überhaupt nicht ausgebildet sind. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das sagt der VBE selbst!) Das ist eine schlechte Idee. Sprachförderung ist am besten in der Kita aufgehoben. (Beifall von der SPD und von der FDP) Das sagen Ihnen auch alle. Das sagen der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund, das sagen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, das sagen die Lehrer- und Kita-Gewerkschaften, das sagen die Elternvertreter, das sagen die Vertreter der Freien Wohlfahrt, und ja, das sagt auch der Kinderschutzbund. 17.06.2026 Die Anhörung dazu war eindeutig. Jetzt hören wir, im Schulministerium heiße es, in der Anhörung wären wohl die falschen Experten eingeladen worden. (Dilek Engin [SPD]: Genau!) Wissen Sie was? Auch CDU und Grüne durften Expertinnen und Experten benennen. (Dilek Engin [SPD]: Die haben auch darüber geschimpft!) Sie haben einfach niemanden gefunden, der die Idee der ABC-Klassen gut findet. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich war in der Anhörung dabei. Ich habe erlebt, wie verzweifelt sich die CDU an den VBE gewandt hat – immer in der Hoffnung, die könnten doch etwas Positives zu den ABC-Klassen sagen. Aber dazu kam kein Wort, weil dieses Konzept einfach schlecht ist. (Beifall von der SPD und der FDP) Frau Ministerin Feller, in Wirklichkeit wissen Sie das doch in der Koalition zumindest auf der einen Seite auch. Sie können mir doch nicht erklären, dass die Grünen – insbesondere die Familienministerin – begeistert von der Idee der ABC-Klassen sind. Deswegen versucht Frau Schäffer doch regelmäßig, auf andere Spielfelder auszuweichen – jetzt mit der Idee einer allgemeinen Kita-Pflicht, die übrigens das Schulministerium, so wie ich es wahrnehme, ablehnt. Sie können heute ja vielleicht erklären, ob Sie da eine gemeinsame Position haben. Ich sage Ihnen aber: Die Alternative – sowohl zu den ABC-Klassen als auch zu einer allgemeinen Kita-Pflicht – liegt doch längst auf dem Tisch. Das ist das Chancenjahr in der Kita, und zwar ein Chancenjahr, das für alle Kinder mit Förderbedarf verbindlich ist. Das ist doch der Weg, den wir beschreiten müssen. Denn die Ressourcen gehören in die Kita anstelle dieses Schlags ins Gesicht des Kita-Personals mit den ABC-Klassen, den Sie sogar noch mit einer doppelten Ohrfeige verbinden wollen, weil Sie nicht eindeutig sagen, dass die Mittel des Bundes, die für die Kita gedacht sind, auch wirklich in der Kita ankommen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist doch Schwachsinn! Es geht um Inhalte und nicht um Ohrfeigen!) Hören Sie endlich damit auf, das auch für ABC-Klassen in Erwägung zu ziehen. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Woestmann das Wort. Viel Spaß. Bitte schön. Landtag (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die geht extra lang- sam wegen der Redezeit! – Mehrdad Mosto- fizadeh [GRÜNE]: Aber sonst geht es dir gut, oder was? – Eileen Woestmann [GRÜNE]: Ich kann hier auch einfach noch eine halbe Stunde stehen bleiben! Also! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Kannst du machen, aber nicht für eine halbe Stunde, sondern nur fünf Minuten! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ein bisschen gutes Benehmen wäre schon was!)

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratische Fraktionen! (Zurufe von Frank Müller [SPD] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – Ich warte einfach noch einen Moment, bis Sie das geklärt haben. (Christina Kampmann [SPD]: Können wir die Rednerin jetzt sprechen lassen?) In der Kita wird der Grundstein für die weitere Bildungsbiografie gelegt. Wobei: Wenn wir ehrlich sind, passiert das schon bei der Geburt. Ich habe jahrelang mit Kindern gearbeitet, die in Stadtteilen aufwachsen, die von Armut geprägt sind. Ich habe mit Kindern gearbeitet, deren Eltern so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, dass sie kaum Ressourcen für ihr Kind haben. Ich habe mit Kindern gearbeitet, denen nie ein Buch vorgelesen wurde und die selten hören: Wie schön, dass es dich gibt! Aber – auch für mich war das eine sehr harte Erkenntnis – erst in dem Moment, als ich selbst Mutter geworden bin, ist mir klar geworden, wie dramatisch die Lebensrealitäten von Kindern eigentlich auseinandergehen und wie unwiderruflich die ersten Lebensjahre sind. Wir lassen Kinder in unserem Land zurück. Ich habe damals Soziale Arbeit studiert, weil ich einen politischen Auftrag in der Sozialen Arbeit gesehen habe: Wir müssen durch unsere Arbeit Systeme verändern. Wir sind Lobby für Menschen, die am Rande stehen und keine Stimme haben. In dem Moment, als mir das persönlich klar geworden ist, als ich mein Kind durch das Leben begleitet habe, ist mein Einsatz für Chancengerechtigkeit noch größer geworden, und zwar gerade für die Kinder, die es am meisten brauchen. In den letzten vier Jahren habe ich mit super vielen Erzieherinnen gesprochen, die am Ende ihrer Kräfte sind, weil sie allen Kindern gerecht werden wollen, aber scheitern, weil nicht ein Kind pro Gruppe ein Päckchen mitbringt, sondern fast alle. Genau deshalb haben wir hier in NRW die Idee der Chancen-Kitas eingebracht, um die Kitas zu stärken, die es besonders brauchen, damit Kinder dort gut ins 17.06.2026 Leben starten können, Eltern gut begleitet werden können und Erzieherinnen Entlastung finden. (Beifall von den GRÜNEN) Darüber hinaus arbeitet NRW als erstes Flächenbundesland einen Kita-Sozialindex aus, weil es nicht fair ist, wenn wir alle gleich behandeln, sondern wir Ungleiches ungleich behandeln müssen. Es ist gut, dass der Bund genau diese Dimensionen in die Diskussion um die QEG-Mittel aufnimmt. Es ist gut, dass der Bund Mittel bereitstellt, um die Qualität in den Kitas zu steigern. Es gibt aber ein kleines, jedoch feines Problem: Es gibt noch kein QEG. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf und es gibt dazu noch keine öffentlichen Informationen. Das ist ein Riesenproblem, weil die Mittel aus dem KiQuTG, dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, Ende des Jahres auslaufen. Wenn dann nicht weiteres Geld aus dem Bund kommt, dann wird es hier in NRW noch herausfordernder, das Kita-System zu finanzieren. Natürlich ist für mich als Familienpolitikerin und auch für uns als grüne Fraktion klar, dass die Mittel, die für die Qualität in den Kitas vorgesehen sind, auch in der Kita ankommen müssen. Ich möchte zu einem weiteren Punkt kommen, der mir sehr am Herzen liegt. Wir sehen in den Zahlen des Ministeriums, dass wir hier in NRW eine hohe Betreuungsquote haben. Das ist gut. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass die Zahlen dort anders sind, wo die Kinder die Unterstützung oder den Besuch der Kita am meisten brauchen. Das ist ein Problem, denn gerade diese Kinder würden von einem Besuch in der Kita profitieren. Genau das sagt auch der Bildungsbericht aus, der diese Woche vorgestellt wurde. Wenn in NRW jedes dritte Kind nicht schulfähig ist, dann haben wir ein Problem. Dafür brauchen wir Lösungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Lösung darin liegt, dass wir miteinander einen Dialog führen. Wir stärken die Sprachförderung in den Kitas. Vielleicht braucht es aber auch andere Wege, und die werden gerade debattiert. Es ist wichtig, dass wir die Debatte hinsichtlich der Frage der Kita-Pflicht – Herr Dr. Maelzer, Sie haben sie angesprochen – führen. Aber Frau Ministerin Feller weist auf ein Problem hin, das wir tatsächlich haben: Wir können diese Kita-Pflicht nicht generell und einfach so umsetzen können. Denn in Art. 6 des Grundgesetzes steht sinngemäß: Für die Erziehung und Pflege der Kinder sind die Eltern verantwortlich. Der Staat darf nur eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Es ist bei der Schulpflicht etwas anders gelagert, daher gibt es dort andere Möglichkeiten. Aber wir müssen diese Debatte doch führen dürfen – auch mit Blick darauf, dass niemand von uns hier sagt: Machen wir einfach so weiter, wie es gerade läuft! Landtag Die Herausforderungen sind groß. Aber ich bin davon überzeugt, dass wir im gemeinsamen Dialog gute Lösungen finden werden. Wir werden diesen Antrag ebenfalls ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Herr Schalley das Wort. Bitte sehr.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP lässt sich in vier Worten zusammenfassen: Viel Lärm um nichts. Denn worum geht es? Die FDP wittert eine Verschwörung und befürchtet, die Landesregierung könnte Bundesmittel für die Kita-Sprachförderung zweckentfremden, um damit die umstrittenen ABC-Klassen zu finanzieren. Dabei scheitert die FDP schon an der einfachsten Logik parlamentarischer Abläufe: Das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz, über das hier gestritten wird, existiert noch gar nicht. Es gibt nicht einmal einen Entwurf. Sie gackern über ungelegte Eier, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) in der verzweifelten Hoffnung, irgendwie die Fünfprozenthürde von der anderen Seite zu sehen. Unabhängig davon, dass wir uns allein wegen dieser Sinnlosigkeit die heutige Debatte hätten sparen können, liegt das eigentliche Problem unserer Bildungspolitik doch ganz woanders. Die tiefen Risse lassen sich nicht dadurch kitten, dass man Geld zwischen verschiedenen Fördertöpfen hin- und herschiebt. Das ist doch das Profane an diesen Debatten. Ob zusätzliche Millionen nun in Kitas, in die Kindertagespflege oder in schulischen ABC-Klassen fließen: Geld allein erzeugt doch noch keine Bildungsqualität und keine gelungene Sprachförderung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber ohne ist es schlecht!) Entscheidend ist nicht, wie viel Geld man in ein kaputtes System hineinpumpt, sondern ob die tatsächlichen Probleme endlich klar benannt und an der Wurzel gelöst werden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich dachte schon, die Ausländer sind schuld!) Denn die Lage in diesem Land ist ernst genug. Laut dem jüngsten UNICEF-Bericht erreichen 40 % der 15-Jährigen in Deutschland nicht einmal mehr die grundlegenden Kompetenzen im Lesen und in der Mathematik. Im internationalen Vergleich landet Deutschland bei den Bildungschancen auf Platz 25 von 37 Industrieländern. Bei den tatsächlichen schulischen Leistungen krachen wir sogar durch auf Platz 17.06.2026 34. Länder wie Rumänien, Ungarn und die Slowakei schneiden besser ab als wir. Für eine der stärksten Volkswirtschaften der Welt, die einst als das Land der Dichter und Denker bekannt war, ist das ein historisches Armutszeugnis. Wer ehrlich ist, muss nicht lange nach den Ursachen forschen. Dieser beispiellose Absturz hat einen klaren Grund: die ungebremste Einwanderung von Millionen Kultur- und Bildungsfremder in unsere Bildungs- und Sozialsysteme. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ah! Da ist es!) Es ist die logische Konsequenz, dass der deutsche Schüler zwischen Mohammed und Mustafa unter die Räder kommt und am Ende seine eigene Muttersprache nicht mehr richtig lernt. Wenn ein Großteil der Kinder beim Schuleintritt kaum ein Wort Deutsch versteht oder spricht, wird jeder reguläre Unterricht unmöglich, jede gezielte Förderung blockiert und der Lernerfolg der einheimischen Kinder einfach geopfert. Die Lösung für diese Misere besteht deshalb nicht darin, den Forderungen der FDP zu folgen und noch mehr bürokratische Qualitätsstandards zu debattieren. Sie besteht auch nicht darin, immer neue Millionenbeträge in immer neue wirkungslose Programme zu pumpen. Die Lösung ist ganz einfach: Remigration. Der FDP-Antrag liefert dazu nichts. Aber zum Glück müssen wir uns solche Anträge nur noch begrenzt anhören, denn der politische Markt wird das von ganz allein regeln. Mehr parlamentarische Aufmerksamkeit hat dieser Antrag auch nicht verdient. Wir lehnen ihn natürlich ab. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Verena Schäffer das Wort. Bitte sehr. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist einfach unerträglich, was wir uns hier immer wieder von der AfD anhören müssen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich will hier einmal sehr deutlich sagen: Wir brauchen in diesem Land Zuwanderung, wenn wir den Wohlstand unserer Gesellschaft halten wollen. Ich bin stolz darauf, dass wir in einer vielfältigen Gesellschaft leben, in einer Einwanderungsgesellschaft. Für unsere Kinder ist es längst Normalität, dass es diese Vielfalt in der Gesellschaft und in den Kitas gibt. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Landtag Die Kinder wollen genau das, und wir wollen das auch. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die frühkindliche Bildung ist für die Landesregierung ein wirklich wichtiges Anliegen. Das zeigen wir als Landesregierung mit Rekordinvestitionen. Allein in diesem Jahr stehen 6,2 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung im Haushalt. Mit der Reform des KiBiz stehen ab dem nächsten Kita-Jahr insgesamt über 420 Millionen Euro mehr für starke Kitas und bessere Startchancen zur Verfügung, davon allein 50 Millionen Euro mehr für die Sprachbildung. Das ist eine klare Investitionsentscheidung der Landesregierung in die Zukunft unserer Kinder. Unsere Kitas sind der erste institutionelle Bildungsort für unsere Kinder. Hier werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsverlauf gelegt. In den Kitas werden nicht nur erste Freundschaften geknüpft, die manchmal das ganze Leben lang halten. Hier wird das Fundament für soziales Miteinander, für Selbstständigkeit, für die Freude an Bewegung und die Freude am Lernen gelegt. Im Alltag findet Sprachbildung statt – ganz selbstverständlich beim Schuhe zubinden, beim Erzählen im Morgenkreis, beim Mittagessen oder in der Mittagsruhe, wenn den Kindern vorgelesen wird. Zu Recht hat Karin Prien vorgestern bei der Vorstellung des Nationalen Bildungsberichts darauf hingewiesen, dass sich die Bildungsschere in Deutschland schon vor der Schule öffnet. Wir wissen, dass in Deutschland der Bildungserfolg immer noch sehr stark vom Elternhaus abhängt. Wir wissen auch, dass gerade die Kinder, die von einer Kita am meisten profitieren würden, dort seltener angemeldet sind. Das sind Kinder aus Familien mit niedriger Bildung oder Kinder mit Migrations- oder Fluchtgeschichte. In Nordrhein-Westfalen haben wir insgesamt eine sehr hohe Betreuungsquote im letzten Jahr vor der Einschulung. Doch zum Teil – das gehört zur Wahrheit dazu – liegt diese Betreuungsquote in manchen Städten nur bei 90 %. Das heißt, in einigen Stadtteilen – es ist ja immer der Durchschnitt der Stadt – liegt die Betreuungsquote noch deutlich darunter. Deshalb ist es mir so wichtig, dass wir Eltern ansprechen und erreichen, dass wir Eltern besser über das Kita-System informieren, dass wir alle Eltern von den Vorteilen eines Kita-Besuchs überzeugen. Das machen wir bereits, etwa über Kita-Sozialarbeit im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark“ oder mit den Brückenprojekten, die den Kindern und ihren Eltern den Weg in die institutionalisierte Kindertagesbetreuung eröffnen. Mein Ziel ist es, dass in Nordrhein-Westfalen alle Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung eine Kita besuchen und damit gute Startchancen bekommen. 17.06.2026

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Christof Rasche

Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Kollegin Müller-Rech. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne.

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir sind alle sehr ungeduldig und warten auf die Beantwortung der Gretchenfrage. Wenn doch, wie es schon angeklungen ist, die ABC-Klassen durchfinanziert sind, dann können Sie doch heute ausschließen – egal, ob das Gesetz vorliegt oder nicht –, dass das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz nicht zur Finanzierung der ABC-Klassen genutzt wird. Oder können Sie das nicht? (Beifall von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank für die Nachfrage. Ich werde gleich noch auf das QEG eingehen. Selbstverständlich ist es ein Teil der Debatte – wir haben im Ausschuss darüber diskutiert – und auch Teil meiner Rede. Ich möchte aber gerne noch ein paar Sätze zum Thema „Chancen“ sagen, weil das nämlich auch etwas mit dem QEG zu tun hat. Wir wollen nämlich mit dem Kita-Sozialindex erreichen, dass Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern aus herausfordernden Lebenslagen besser ausgestattet werden. Damit knüpfen wir auch sehr konkret bei den Planungen von Karin Prien an. Mit unserem Entwurf des KiBiz haben wir bereits vor der Einführung des Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes die nötige Grundlage geschaffen, um Vorhaben des Bundes mit Blick auf Qualitätsstandards im Rahmen der Finanzierungssystematik des KiBiz bestmöglich umzusetzen. Allerdings – das ist der springende Punkt Frau Müller-Rech und liebe Kolleginnen und Kollegen – warten wir aktuell händeringend auf den Entwurf des QEG. Das ist auch deshalb so wichtig – das habe ich schon beim letzten Mal in der Ausschusssitzung versucht, deutlich zu machen –, weil das aktuelle Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, das KiQuTG, bereits Ende dieses Jahres ausläuft. Sowohl die Jugend- und Familienministerkonferenz wie auch die Finanzministerkonferenz haben sich in ihren Beschlüssen dafür ausgesprochen, dass zum einen die bisherige Finanzierung aus dem KiQuTG ungeachtet neuer Regelungen verstetigt wird, zum anderen, dass neue Maßnahmen bzw. Standards durch das QEG durch eine verlässliche und dynami-Landtag sierte Finanzierung durch den Bund abgesichert werden müssen. Beides ist wichtig für die frühkindliche Bildung, für die Chancen unserer Kinder. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat sich zudem sehr eindeutig und positiv zu den geplanten Maßnahmen geäußert. Das betrifft erstens die verbindliche Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands von Vierjährigen, zweitens die Unterstützung von Kitas in herausfordernden Lagen und drittens die Begleitung des Übergangs zwischen Kitas und Grundschulen. Ich kann diese inhaltliche Ausgestaltung nur sehr begrüßen, denn sie stärkt die Kitas als ersten institutionellen Bildungsort für Kinder und damit die Startchancen für einen gelungenen weiteren Bildungsverlauf für alle Kinder. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP])

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Christof Rasche

Wir haben noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie auf den letzten Metern Ihrer Rede die Zwischenfrage noch zulassen. Mir ist aufgefallen, dass Sie die Frage der Kollegin Müller-Rech immer noch nicht beantwortet haben. Ihr Verweis darauf, dass der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, ist ja keine Antwort. Was machen Sie denn, wenn in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen wird, das Geld auch für ABC-Klassen einzusetzen? Setzen Sie es dann für ABC-Klassen ein?

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Christof Rasche

Vielen Dank. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Lieber Herr Maelzer, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich sehr freuen, wenn wir die gemeinsame Energie und Dynamik hier darauf verwenden würden, den Bund aufzufordern, endlich das QEG vorzulegen. (Beifall von den GRÜNEN) Ich will das noch mal betonen: Wir haben aktuell ein KiQuTG. Das sind 2 Milliarden Euro. Davon fließen 430 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen. Wir reden hier über richtig viel Geld. Wir brauchen dieses KiQuTG. Daraus finanzieren wir aktuell sehr viele Maßnahmen. Wir haben sie im Einzelnen im letzten Ausschuss letzte Woche auch noch mal dargestellt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das kennen wir alle!) 17.06.2026 Es gibt aktuell keine Anschlussfinanzierung. Das, was Sie hier gerade versuchen, einen Keil hineinzutreiben, wird Ihnen nicht gelingen, weil wir eine sehr gute, vertrauliche und verbindliche Zusammenarbeit haben. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann machen Sie doch mal Butter bei die Fische!) Diese Energie könnten Sie bitte darauf verwenden. Herr Maelzer, Sie würden wirklich etwas für die frühkindliche Bildung und für die Kitas in Nordrhein-Westfalen tun, wenn Sie dafür sorgen würden, dass das QEG endlich auf den Tisch gelegt wird. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So viel Energie wie Schwarz-Grün habe ich schon lange!) Es ist nicht mehr lange hin bis zum Ende des Jahres, und wir wissen immer noch nicht, wie es ab dem 01.01. weitergeht. Wenn wir da auf Ihre Unterstützung zählen könnten, dass Sie uns im Bund – Sie sind im Bund an der Regierung – dabei unterstützen würden, dass das QEG endlich kommt, wäre ich Ihnen dankbar dafür. Dann hätten Sie wirklich einen Beitrag für unsere Kinder hier im Land geleistet. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat die direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/19808. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion der SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 5 Strafvollzug entlasten, Ausschaffungen vorbereiten: Freiheitsstrafen ausländischer Straftäter im Herkunftsstaat vollstrecken Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/19786 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Herr Röckemann das Wort. Bitte sehr.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Inzwischen ist es selbst in Brüssel angekommen: Alle europäischen Mitgliedstaaten verzweifeln an der Masseneinwanderung und deren Folgen. Landtag Linderung soll aktuell die Errichtung sogenannter Rückkehrzentren verschaffen. Es ist angedacht, Ausländer ohne Bleibeperspektive vor den EU-Außengrenzen aufzuhalten, ihre Einreiseberechtigung zu überprüfen und diese gegebenenfalls abzulehnen. Voraussetzung dazu sind sichere EU-Außengrenzen. Genau da beginnt das Problem. Wir alle wissen, dass Schengen wegen der Stellung Deutschlands als Sozialversorger der Welt nicht funktioniert hat, nicht funktionieren kann und auch nicht funktionieren wird. Das hat mit sicheren Außengrenzen nicht viel zu tun, und das können wir auch getrost vergessen. Zudem befinden sich allein in Deutschland bereits jetzt Hunderttausende Ausländer, die weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldung haben. Viele von ihnen befinden sich in Strafhaft, weil sie sich an den einheimischen Gesetzen und bzw. oder an den gastfreundlichen Einwohnern vergriffen haben. Viele gute Gründe sprechen dafür, dass diese kriminellen Ausländer ihre gerechten Strafen unter standardisierten Haftbedingungen im Ausland verbüßen. Erster Grund: Entlastung des Strafvollzugs. Die monatlichen durchschnittlichen Kosten pro Haftplatz liegen monatlich bei 6.150 Euro. Das geht im Ausland deutlich günstiger. Zudem werden mit der Haft im Ausland unsere Vollzugsanstalten in vielerlei Hinsicht wie Personalaufkommen, Sicherheitsaufwand, medizinische Versorgung, Verwaltung und Infrastruktur entlastet. Zweitens: Schutz unserer Bevölkerung. Die Rückfallquote beispielsweise bei Vergewaltigern innerhalb der ersten drei Jahre nach Haftentlassung beträgt 13 bis 20 %. Bei weiteren Delikten wie Eigentumsdelikten und sonstigen Gewaltdelikten sind es sogar 30 bis 34 %. Folgen Sie unserem Antrag und ersparen Sie zukünftigen Opfern unvorstellbares Leid. Eines steht nämlich fest: Wer sich nach Haftentlassung nicht mehr in Deutschland befindet, kann hierzulande keine Straftaten mehr begehen. Kleiner Bonus am Rande: Die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte werden mangels Folgetaten massiv entlastet. Weiterer Bonus: Der Herr Innenminister könnte die jährliche PKS aufgrund besserer Zahlen weniger verdrießlich vorstellen. Drittens: Familienzusammenführung. Viele Inhaftierte haben Frau und Kinder in der Heimat zurückgelassen. Auseinandergerissene Familien können nach der Haftentlassung ohne weitere Umstände wieder zusammenfinden. Viertens: die Verantwortung der Herkunftsstaaten. Endlich können auch die Herkunftsstaaten bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung ihrer straffällig gewordenen Bürger mitwirken und entsprechend Verantwortung übernehmen. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) 17.06.2026 Fünftens: adäquate und angemessene Haftbedingungen. Für die Gefangenen gibt es im Heimatland keine Sprachbarrieren. Sie werden landestypisch ernährt. Es gibt keine kulturellen oder gar religiösen Konflikte. Ich sage es mal so: Für die Gefangenen ist im Heimatland vermutlich alles besser als in Deutschland. § 71 des IRG regelt die Vollstreckung deutscher Strafen im Ausland. Demnach kann eine im Inland verhängte Strafe oder Sanktion an einen ausländischen Staat übergeben werden. Das Recht ist also auf unserer Seite. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Nee! Eben nicht! Gar nicht!) Es gibt viele gute Gründe dafür, unserem guten Antrag zuzustimmen. Den letzten Grund möchte ich Ihnen aber wirklich nicht vorenthalten. Das ist – sechstens – die Abschreckung. Wir rufen jedem Ausländer, der unsere Gastfreundschaft missbrauchen will, deutlich und unmissverständlich zu: Versuche es erst gar nicht; wir wollen dich hier nicht; du bist schneller wieder zu Hause, als es dir recht ist; bleib am besten gleich ganz weg. Meine Damen und Herren Kollegen, ich wünsche Ihnen einen guten Tag. (Beifall von der AfD – Christian Dahm [SPD]: Schlimm! Ganz schlimm! – Kirsten Stich [SPD]: Peinlich! Einfach nur peinlich! Mein Gott, zum Fremdschämen! – Christina Weng [SPD]: Dafür lässt er sich vom Staat gut bezahlen!)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Erwin das Wort. Bitte sehr.

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Angela Erwin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten habe ich einen Antrag gelesen, der so viele richtige Begriffe enthält und dennoch an den entscheidenden Stellen falsch abbiegt. Selbstverständlich müssen wir darüber sprechen, wie wir den Strafvollzug entlasten. Selbstverständlich müssen wir bestehende Möglichkeiten der Vollstreckungsübertragung konsequent nutzen. Selbstverständlich müssen ausländische Straftäter ohne Bleibeperspektive unser Land nach Verbüßung ihrer Strafe wieder verlassen. Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass die AfD behauptet, sie habe eine neue Lösung gefunden. Tatsächlich beschreibt sie aber überwiegend Instrumente, die längst existieren. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Landtag In dem Antrag wird – Herr Röckemann, Sie haben es eben selbst gesagt – auf § 71 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen verwiesen. Damit bestätigt die AfD schwarz auf weiß, dass die Übertragung von Strafvollstreckungen ins Ausland bereits heute möglich ist. Die Rechtsgrundlage existiert; die Verfahren existieren; die internationalen Abkommen existieren. Die Frage lautet also nicht: Dürfen wir das? Die eigentliche Frage lautet: Wann funktioniert es, wann funktioniert es nicht, und woran scheitert es in der Praxis? Auf diese Frage bleiben die Antragsteller aber jede ernsthafte Antwort schuldig. Stattdessen wird alles in einen Topf geworfen: Strafvollzug, Abschiebung, Ausreisepflicht, Rückführung, internationale Rechtshilfe. Das sind unterschiedliche Rechtsmaterien mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Eine Freiheitsstrafe wird nicht abgeschoben. Ein Strafurteil wird nicht ausgewiesen. Eine Vollstreckungsübertragung ist kein Ersatz für ein Rückführungsverfahren. Diese Unterschiede verwischt die AfD in ihrem Antrag aber durchgehend. Das wird bei der ständigen Verknüpfung von Strafvollzug und Abschiebung besonders deutlich. Beides kann denselben Menschen betreffen, rechtlich handelt es sich aber um völlig unterschiedliche Verfahren. Die Übertragung einer Freiheitsstrafe hängt nicht davon ab, ob jemand ausreisepflichtig ist. Sie hängt davon ab, ob internationale Abkommen bestehen, ob der andere Staat zur Übernahme bereit ist, ob rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Vollstreckung rechtsstaatlich abgesichert werden kann. Diese Hürden und nicht fehlende politische Willenskraft sind der Grund dafür, warum die Verfahren oft schwierig sind. Das internationale Recht, das Völkerrecht, Rechtshilfeverfahren und die Mitwirkung anderer Staaten sind die Gründe. Wir können die Übernahme der Vollstreckung nämlich nicht einseitig anordnen. Die AfD hingegen tut so, als müsse man nur einen Beschluss fassen, und schon verbüßt morgen jeder ausländische Straftäter seine Strafe im Herkunftsstaat. Man fordert die Prüfung von Modellen, die angeblich Kosten sparen sollen, ohne dabei die erheblichen rechtlichen Risiken auch nur ansatzweise zu benennen. Das ist keine Rechtspolitik, sondern politisches Wunschdenken. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Christian Dahm [SPD]) Noch etwas: Die AfD verkauft Selbstverständlichkeiten als politische Sensation. Natürlich müssen Vollstreckungsübertragungen frühzeitig geprüft werden. Natürlich müssen bestehende Abkommen genutzt werden. Natürlich muss die Zusammenarbeit zwischen der Justiz und den Ausländerbehörden funktionieren. Genau daran arbeitet die Landesregierung aber, und das kontinuierlich. Dafür braucht es keinen vierseitigen Antrag mit großem Alarmismus. 17.06.2026 Wir als CDU stehen für einen starken Rechtsstaat. Wir wollen konsequente Rückführungen. Wir wollen die vorhandenen Möglichkeiten der internationalen Vollstreckungsübertragung besser nutzen. Wir wollen mehr Effizienz und weniger Bürokratie. Wir machen den Menschen aber nichts vor: Wir behaupten nicht, dass komplexe internationale Rechtshilfeverfahren durch politische Schlagworte ersetzt werden können. Wir vermischen die Strafvollstreckung, das Aufenthaltsrecht und das Völkerrecht auch nicht zu einem einzigen populistischen Narrativ. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Sonja Bongers das Wort. Bitte sehr.

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Sonja Bongers SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit straffällig gewordenen Menschen mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist ein Thema, das viele Menschen in diesem Land bewegt. Das ist eine Gerechtigkeits- und eine Sicherheitsfrage. Die Situation in unseren Gefängnissen ist aber leider komplexer, als es die AfD-Fraktion in dem vorliegenden Antrag darzustellen versucht. Meine Kollegin Frau Erwin hat es gerade sehr ausführlich beschrieben – Sie kennen mich; ich stimme ihr nicht sehr häufig zu, aber heute hat sie vollkommen recht –: Sie als AfD-Fraktion haben verschiedene rechtspolitische Themen miteinander vermischt. Sie haben gesellschaftspolitische Themen in den Bereich der Justiz gezogen. Das wissen Sie genau: Der Kollege, der gerade gesprochen hat, ist auch Anwalt und wird Gesetze, so wie wir auch, lesen können. Insofern ist das eine bewusste und keine fahrlässige Handlung. Sie vermischen das Aufenthaltsgesetz mit Vollstreckungsgesetzen. Sie vermischen das Wort „Abschiebung“ mit dem juristischen Begriff der Ausweisung. Es mag in der Bevölkerung gut ankommen, wenn man solche Dinge einfach in einen Topf wirft und immer nur einen Schuldigen sucht, nämlich Geflüchtete, Menschen, die zwei Pässe haben, oder Menschen, die vielleicht schon sehr lange in Deutschland leben und nicht hätten da sein dürfen. Darüber sind wir uns einig: Diejenigen, die kein aktives Bleiberecht haben, müssen über kurz oder lang Klarheit und auch eine Perspektive zu Hause haben. Das ist ganz klar. Das trifft natürlich in erster Linie auf Straftäter zu. Aber das, was die AfD-Fraktion mit diesem Mischmasch-Antrag anstellt, ist juristisch unterirdisch. Ihnen geht es gar nicht darum, hier etwas rechtspolitisch ordnungsgemäß zu diskutieren, sondern Sie Landtag wollen wie immer, dass sich einfach nur alles wunderbar bzw. zauberhaft populistisch anhört. Dem Antrag fehlt jede fachliche Seriosität. Wäre es Ihnen ernst gewesen, hätten Sie ihn heute nicht zur direkten Abstimmung gestellt, sondern eine Diskussion in den Fachausschüssen gesucht. Sie hätten eine Anhörung mit Experten beantragen können. Das haben Sie aber mit Sicherheit bewusst nicht getan, weil Sie jetzt schon wissen, dass auch die Ihnen erklärt hätten, wo die Unterschiede zwischen Abschiebung, Ausweisung und einem insgesamt gesellschaftspolitischen Diskurs liegen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass in den letzten Tagen auch die Innenministerkonferenz der Länder unter der Federführung des Sozialdemokraten Andy Grote noch einmal das Thema „Ausweisung“ angegangen ist und sich dafür einsetzen wird, auf Bundesebene gesetzliche Hürden etwas zu senken, sodass wir nicht nur ausweisen können, wenn es um staatsgefährdende Dinge geht. Insofern wird es diskutiert. Es ist in Arbeit. Wichtig ist, dass man das seriös und auch mit den Mitteln macht, die wir als Menschen in diesem Land haben, nämlich mit Gesetzen und mit der ordentlichen Ausführung dieser Gesetze. In diesem Sinne können wir diesem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, Matthias Kerkhoff [CDU], Dr. Julia Höller [GRÜNE] und Dr. Werner Pfeil [FDP])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte sehr.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Dieser Antrag der AfD ist ein Musterbeispiel dafür, wie man reale Probleme instrumentalisiert, um eine rassistische Agenda zu setzen. Es gibt reale Belastungen im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen. Diese sind aber kein Freibrief dafür, verfassungswidrige, menschenrechtlich unzulässige und praktisch undurchführbare Scheinlösungen anzubieten. Der Antrag ist rechtlich nicht haltbar, ordnungspolitisch verfehlt und vor allem ein Angriff auf die Grundwerte unseres Rechtsstaats. (Beifall von Angela Erwin [CDU]) In dem Antrag wird ignoriert, dass das Resozialisierungsgebot im Grundgesetz für alle Gefangenen gilt, und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Bundesverfassungsgericht verfolgt hier eine klare Linie: Der Verzicht auf Resozialisierung für eine bestimmte 17.06.2026 Gruppe bedeutet Verwahrvollzug. Das ist verfassungswidrig. Resozialisierung dient übrigens nicht der Integration in Deutschland, sondern zur Befähigung für eine eigenverantwortliche Lebensführung auch im Herkunftsland, und hat in Nordrhein-Westfalen das Ziel, dass Menschen künftig ein Leben ohne Straftaten führen können. Wer das ignoriert, ignoriert den Kern unseres Strafvollzugs. In dem Antrag wird so getan, als sei § 71 IRG ein Instrument, das pauschal in jedem Fall angewandt werden könne. Das ist falsch. Es ist ein enges Rechtshilfeinstrument mit strengen Voraussetzungen, die in jedem Einzelfall zu prüfen sind. Es muss gewährleistet sein, dass der ausländische Staat eine Rücknahme oder die Beschränkung der Vollstreckungsübertragung beachten wird und dass die verurteilte Person im Ausland nur wegen der Straftaten verfolgt wird, die im Auslieferungsantrag genannt sind, und nicht wegen anderer. Zudem darf der verurteilten Person im Ausland keine Verfolgung drohen. Schließlich darf die Vollstreckungsübertragung im Wesentlichen nicht der deutschen Rechtsprechung widersprechen. Diese Gewährleistungen müssen durch besondere Vereinbarungen mit den ausländischen Staaten erreicht werden. In vielen Fällen sind diese Mindeststandards in den genannten Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, Guinea oder Algerien nicht gegeben. Eine Vollstreckungsübertragung dorthin würde Deutschland eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen einbringen. Das wäre vor deutschen und europäischen Gerichten nicht haltbar. In dem Antrag wird auf Dänemark verwiesen, aber die Hälfte verschwiegen. Was Dänemark gerade im Kosovo betreibt, ist faktisch ein eigenes Gefängnis mit dänischen Beschäftigten für Abschiebehaftgefangene gegen eine Zahlung von über 200 Millionen Euro an den Kosovo. Das ist ein Deal auf Kosten der Menschenrechte. Dieses Modell wird zu Recht international massiv kritisiert. (Zuruf von der AfD: Von wem?) In dem Antrag wird faktisch ein Zweiklassenstrafrecht nach Nationalität propagiert. Doch das Strafrecht in Deutschland knüpft an der Tat und nicht an der Herkunft an. Da sind unser Grundgesetz und unser Strafvollzugsgesetz sehr klar. Anders war es in der dunkelsten Zeit unserer Geschichte, die sich die AfD mit diesem Antrag wahrscheinlich mal wieder herbeisehnt. Wir stellen uns mal wieder klar dagegen. Zu der Kategorie „ohne Bleibeperspektive“. Zum Haftantritt ist diese rechtlich in vielen Fällen nicht abschließend geklärt. Laufende Asylverfahren, familiäre Bindungen, Abschiebehindernisse oder eine Lageänderung im Herkunftsland ergeben eine unsichere Landtag aufenthaltsrechtliche Prognose für die Grundlage des Vollzugs. Das schafft Rechtsunsicherheit und Willkür. In dem Antrag wird ohne jeden Kontext mit einem Anteil nicht deutscher Gefangener von 45,2 % um sich geworfen. Wo bleibt die Differenzierung? Wie viele haben einen gesicherten Aufenthaltsstatus oder sind EU-Bürgerinnen? Wie viele haben Familie oder einen langjährigen Wohnsitz in Deutschland? Welche Rolle spielen sozioökonomische Betrachtungen und Präventionsdefizite? Zahlen ohne Kontext erzeugen Ressentiments und keine sachgerechten Lösungen. Der Antrag ist verfassungsrechtlich nicht nur bedenklich, sondern auch praktisch kaum umsetzbar. Er beruht auf selektiver, kontextfreier Datenverwendung und würde zu einem grundgesetzwidrigen Zweiklassenrecht führen. Der Antrag ist kein Beitrag zur Entlastung der Justiz oder des Strafvollzugs, sondern ein Angriff auf unseren Rechtsstaat, den wir nicht zulassen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Das Wort für die Fraktion der FDP hat jetzt Dr. Werner Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Warum beschäftigen wir uns heute mit einem Antrag, für den wir überhaupt nicht zuständig sind? Die Kolleginnen, die vor mir geredet haben, haben ausführlich Nachhilfe gegeben, und zwar Nachhilfe im Bundesrecht, Herr Röckemann. Deswegen ist eigentlich jeder Satz, der darüber hinaus noch über diesen Antrag fällt, überflüssig. Warum wir uns im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit einem solchen Antrag beschäftigen müssen, weiß ich nicht. Vielleicht wissen Sie es, vielleicht teilen Sie es Ihren Kollegen in Berlin mit, dass diese den Antrag dort stellen. Hier in Düsseldorf ist er falsch. (Beifall von der FDP und Angela Erwin [CDU]) Trotzdem haben Sie von Frau Erwin, Frau Bongers und Frau Hanses in all den Punkten ausreichend Nachhilfe erhalten, die gegen diesen Antrag sprechen. Ich will dem gar nicht mehr Informationen, als Sie jetzt offensichtlich schon bekommen haben, hinzufügen. Aber ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Frau Bongers hat gesagt: Schade, dass Sie nicht überwiesen haben. – Ich kann nur sagen: Gott sei Dank, dass Sie es nicht getan haben, sodass wir uns damit nicht noch im Ausschuss beschäftigen und womöglich zu einem Punkt, für den wir überhaupt nicht zuständig sind, noch eine Anhörung durchführen müssen. 17.06.2026 (Beifall von der FDP und den GRÜNEN – Zu- ruf von der AfD) Stattdessen hätte ich ein paar Vorschläge: Es ist ja nicht so, dass nicht bestimmte Maßnahmen erforderlich wären, um den Justizvollzug besser aufzustellen. Man hätte zum Beispiel auf 700 zusätzliche Mitarbeiter, auf eine Verbesserung der Staatsanwaltschaft oder auf Entscheidungen über den offenen Vollzug hinweisen können, über die wir in NRW derzeit diskutieren. Das alles ist nicht passiert. Ich könnte die Liste weiter fortführen, Herr Röckemann, nur ändert auch diese nichts an dem Antrag, der hier unzulässig ist, uns nicht weiterbringt und den wir deswegen ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Benjamin Limbach das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! All dem Klugen, was die Vertreter der vier demokratischen Fraktionen vor mir gesagt haben, muss man nicht mehr viel hinzufügen. Deswegen mache ich es schnell. Wenn man den Titel dieses Antrags liest, könnte man für einen kurzen Moment vielleicht sogar an eine sachliche Debatte glauben. Doch liest man weiter, offenbart sich ein zutiefst verstörendes Weltbild der AfD. Die Antragsteller wollen den Strafvollzug ja nicht entlasten. Sie instrumentalisieren die Herausforderungen unserer Justizvollzugsanstalten für ein populistisches, ausgrenzendes und – das muss man in aller Deutlichkeit sagen – ein zutiefst rassistisches Narrativ. Sie wollen keine Entlastung und keine Lösung, sondern Spaltung in unserer Gesellschaft. Sie tun so, als ließe sich kriminelle Energie an einer Staatsangehörigkeit festmachen. Sie führen keinen rechtsstaatlichen Diskurs, sondern suchen Sündenböcke, um rassistische Vorurteile salonfähig zu machen. (Beifall von Christian Dahm [SPD]) Als Justizminister sage ich Ihnen in aller Klarheit: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz gilt bedingungslos auch hinter Gittern. Was Sie fordern, läuft auf eine menschenfeindliche Zweiklassenjustiz hinaus, die ausländische Gefangene nur noch als Logistikproblem betrachtet und ihnen den Kern unseres Justizsystems abspricht, nämlich das Ziel der Besserung und der Resozialisierung. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Wer Gefangene ausgrenzt und ihnen Integrationsangebote streicht, entlastet das System nicht. Er sorgt Landtag dafür, dass Menschen nach ihrer Entlassung ohne Perspektive auf der Straße stehen. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Sie produzieren damit die Drehtüreffekte von morgen und gefährden die Sicherheit der Bevölkerung für Ihren billigen Applaus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Christian Blex [AfD]: Da ist Ihr billiger Ap- plaus!) Dieser Antrag ist ein Wolf im Schafspelz. Er transportiert das Gift der Ausgrenzung. Daher weisen wir diesen Antrag und vor allen Dingen das dahinterstehende rassistische Menschenbild mit aller Entschiedenheit zurück. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19786 beantragt. Wer stimmt zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/14524 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/19680 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/19810 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20026 Ich eröffne die Aussprache. Dr. Katzidis von der CDU-Fraktion steht schon bereit. Bitte sehr. 17.06.2026

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Dr. Christos Katzidis CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns als CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen ist es nicht nur wichtig, die kommunale Sicherheitsverantwortung insgesamt, sondern in besonderem Maße auch unsere kommunalen Ordnungskräfte zu stärken, die oft wenig bis gar nicht beachtet werden. Das finden wir schlimm, weil es gerade unsere kommunalen Vollzugskräfte hier in Nordrhein-Westfalen sind, die vorrangig vor der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig sind. Sie tragen Uniform, haben alle Standardbefugnisse, wie es sie bei der Polizei gibt, sowie Zwangsbefugnisse und setzen sich genauso mit ihrer körperlichen Unversehrtheit und mit ihrem Leben für unseren Staat ein wie unsere Polizistinnen und Polizisten. Deswegen möchte ich im Namen der CDU-Fraktion an allererster Stelle ein großes Dankeschön an unsere kommunalen Ordnungskräfte richten. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Der vorliegende Gesetzentwurf löst nicht nur ein Wahlversprechen und ein Versprechen aus unserem Zukunftsvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen ein, sondern wir gehen auch noch darüber hinaus. Vereinbart war, dass wir die Standardbefugnisse ins Ordnungsbehördengesetz übertragen. Wir nehmen jetzt aber auch schon zum zweiten Mal Befugniserweiterungen vor. Nachdem wir im Jahr 2020 Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Bodycams und Kameras in Einsatzfahrzeugen der kommunalen Ordnungskräfte geschaffen haben, kommen jetzt auch noch Aufenthaltsverbote und die Möglichkeit von Pre-Recording bei den Bodycams hinzu. Das war uns sehr wichtig, um unseren kommunalen Ordnungskräften auch gerade in eskalierenden Situationen noch mehr Sicherheit zu geben. Deswegen geht an dieser Stelle auch noch einmal ein ausdrückliches Dankeschön an unseren Koalitionspartner dafür, dass wir gemeinsam über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinausgehen. Danke schön dafür! (Beifall von den GRÜNEN) Die Änderungswünsche der SPD-Fraktion, was Videobeobachtungen im öffentlichen Raum und örtliche Alkoholkonsumverbote angeht, teilen wir inhaltlich. Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Ich würde mir von der SPD wünschen, dass sie wieder ein Stück weit ihren Arbeitnehmerkern entdeckt, der bei der SPD komplett verloren gegangen ist. Was beispielsweise die kommunalen Ordnungskräfte angeht, habe ich von der SPD noch nicht ein Mal etwas dazu gehört, wie die Ausstattungssituation, die Personalsituation und im besonderen Maße die Ausbildungssituation bei den kommunalen Ordnungskräften sind. Das alles sind Dinge, bei denen von den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern im Lande Nordrhein-Westfalen noch einiges getan werden muss. Landtag Wenn man noch weiter gehende Befugnisse will, wie es die SPD-Fraktion hier fordert, muss man sich nämlich im Klaren darüber sein, ob sie heute überhaupt umsetzbar sind. Wir haben aktuell die Situation, dass es in vielen kleineren Städten und Kommunen überhaupt keine Ordnungskräfte gibt, dass es teilweise nur Ordnungskräfte zu Bürozeiten gibt, dass es teilweise nur Ordnungskräfte in den frühen Abendstunden gibt, dass es keine 24-Stunden-Ordnungskräfte gibt. Und beispielsweise Videobeobachtung ist ein Instrument, das insbesondere in den Nachtzeiten eine Rolle spielt.

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Christof Rasche

Herr Kollege, es gibt eine Wortmeldung von Herrn Watermeier. Er möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Ja, bitte schön.

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Christof Rasche

Dann machen wir das.

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Sebastian Watermeier SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege. Herr Kollege Katzidis, wir haben im Ausschuss schon diskutiert. Sie haben da auf die Finanzlage der Kommunen hingewiesen und darauf, dass das ein großes Hindernis bei der personellen Ausstattung ist. Jetzt frage ich Sie: Wer ist im föderalen System eigentlich für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig, und warum sind es die Länder? (Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Dr. Christos Katzidis CDU

Seit dem 1. Januar 1957 gibt es das Ordnungsbehördengesetz. Seit 1957 ist es eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Da Sie auf die Finanzverantwortlichkeit hinauswollen: Vor unserer Zeit, vor 2017, gab es auch SPDgeführte Landesregierungen. Da hat es nichts gegeben, was die früheren Landesregierungen zur Unterstützung getan haben. Aktuell bekommen die Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen so viel Geld wie noch nie zuvor – aus dem Sondervermögen, aus dem NRW-Plan und auch mit Blick auf die Altschuldenlösung, die wir vorgenommen haben. Insofern sollten für die gesetzlichen Pflichtaufgaben, die eigentlich schon seit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen bestehen, Gelder da sein. Wenn Sie sich die Prioritäten in den Städten und Kommunen anschauen und feststellen, dass die gesetzlichen Pflichtaufgaben gar nicht in dem Maße wahrgenommen werden, wie es eigentlich sein müsste, dann 17.06.2026 erkennen Sie, dass wir an der Stelle einen politischen Handlungsbedarf und Änderungsbedarf haben. Daher geht es nicht um die Frage, ob das Land Nordrhein-Westfalen jetzt noch mehr Geld in die Kommunen stecken muss, wie Sie es gerade dargestellt haben. Die Verantwortung liegt also bei den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, die ihre kommunalen Ordnungskräfte ausbilden müssen. Ich finde es im Übrigen unverantwortlich, dass, wenn man Menschen in eine Uniform steckt, ihnen ein Reizstoffsprühgerät, einen Schlagstock und Handschellen an die Hand gibt und sie auf die Straße schickt, um sich für den Staat einzusetzen und Maßnahmen durchzuführen, auch mit Zwang, was sie draußen auf der Straße auch tun müssen, sie dafür überhaupt nicht ausgebildet sind. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Das finde ich einen Skandal im Jahr 2026. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die Aus- und Fortbildung verbessert wird. Aber noch einmal: Im Moment ist es von der personellen Situation und von der technischen Situation, wenn wir beispielsweise über Videobeobachtung im öffentlichen Raum reden, so, dass mir noch kein einziger Oberbürgermeister, kein einziger Bürgermeister, keine einzige Oberbürgermeisterin, keine einzige Bürgermeisterin erklären konnte, woher er oder sie das Geld für die Anschaffung von Videoanlagen nehmen möchte. (Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) Das konnte mir noch niemand erklären. Mir konnte auch noch niemand erklären, woher man das Personal nehmen will, außer es von der Straße herunterzunehmen und dann vor den Bildschirm zu setzen. Und es kann nicht sein, dass die Leute von der Straße heruntergeholt werden und es weniger Präsenz gibt, nur damit man Videobeobachtungen durchführen kann. Das ist nicht unser Ansatz. (Beifall von den GRÜNEN) Noch einmal: Wir teilen inhaltlich Ihren Änderungsantrag. Es müssen aber ein paar Bedingungen erfüllt werden, um noch weiter zu gehen als mit dem, was wir jetzt tun. Ich wünsche mir und hoffe, dass wir gemeinsam die kommunale Sicherheitsverantwortung stärken und dass auch die Opposition dem Gesetzentwurf inklusive unseres Änderungsantrags zustimmt. Wenn die weiteren Bedingungen erfüllt sind, dann können wir gerne gemeinsam noch einmal über die beiden Punkte der SPD-Fraktion reden und werden sicherlich auch gemeinsam dazu kommen, dies später umzusetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Katzidis. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christos, wo bist du denn jetzt? (Zuruf: Er ist bei euch!) – Ach, bei uns. – Lieber Christos, schön, dass du gleich so intensiv in den Austausch mit der SPD gehst und deine Redezeit dazu genutzt hast, um dich eigentlich ausschließlich an unserem Änderungsantrag abzuarbeiten. Wir werten das als Zeichen des Respekts und werden weiter dafür kämpfen, dass wir gemeinsam das Thema „Videobeobachtung“ auf den Weg bringen können. Das würde auch der CDU und den Grünen heute gut zu Gesicht stehen. Deshalb glauben wir, dass Sie diesem Änderungsantrag heute mit uns gemeinsam zustimmen werden. (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ordnungsbehörden sind dafür zuständig, dass unser Zusammenleben funktioniert. Als Teil der Gefahrenabwehr gewährleisten sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeitenden greifen dort ein, wo Autos falsch geparkt werden, wo Müll illegal entsorgt wird oder wo Auflagen nicht eingehalten werden. Ordnungsbehörden sind zuständig, wenn geltendes Recht verletzt wird und Grenzen überschritten werden. Die Arbeit – das ist gerade schon angeklungen – ist für die Beschäftigten oft herausfordernd und komplex. Daher ist es gut, dass dieses Vierte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes die kommunalen Ordnungsbehörden stärkt, damit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr effektiver umgesetzt werden können. Wir begrüßen deshalb die Ausweitung der Befugnisse im Bereich der Verkehrsüberwachung. Wir begrüßen auch die Möglichkeit, neben Platzverweisen zeitlich andauernde Aufenthaltsverbote aussprechen zu können. Im Übrigen: Wenn die CDU die Anhörung verfolgt hätte, dann hätte sie festgestellt, dass genau das, was Christos Katzidis von uns gefordert hat, seitens der kommunalen Vertreter von euch gefordert wurde. Diese haben gesagt: Wenn ihr die Befugnisse erweitert, dann müsst ihr uns auch personell und technisch in die Lage versetzen, dass wir das leisten können. Deshalb ist es schön, dass du an uns Anforderungen stellst. Sie gelten aber genauso für euch. Das wurde in diesem Gesetzentwurf zu wenig beachtet; dem wurde zu wenig Rechnung getragen. (Vereinzelt Beifall von der SPD) 17.06.2026 Wir finden es auch gut, dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden in Zukunft die Möglichkeit des Pre-Recordings bei den Bodycams nutzen können, weil sie so vielen riskanten Situationen ausgesetzt sind. Konsequent wäre es allerdings gewesen, diese Möglichkeit auch der Polizei einzuräumen. Christos, du hast in der Debatte im Ausschuss gesagt und es gerade wiederholt: Die Mitarbeiter in den Ordnungsbehörden sind nicht so ausgebildet wie die Polizei. – Warum CDU und Grüne den Ordnungsbehörden jetzt trotzdem Befugnisse einräumen, die die Polizei bis heute noch nicht hat, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wir fordern Sie auf, auch der Polizei endlich das Pre-Recording zu ermöglichen. Wenn man sich das insgesamt anschaut, dann könnte man denken, dass CDU und Grüne zumindest teilweise zugehört haben, als es in der Anhörung darum ging, eine praxisgerechte Reform des Ordnungsbehördengesetzes auf den Weg zu bringen – wenn da nicht Teile komplett fehlen würden, die die Kommunen in aller Unmissverständlichkeit gefordert haben. Christos, du hast es gerade so hingestellt, als würden – in Anführungsstrichen – nur ein paar Bürgermeister und die SPD die Möglichkeit der Videobeobachtung fordern. Ich möchte es auch heute noch einmal sagen: Die CDU selbst hat in Nordrhein-Westfalen auf der kommunalen Ebene in sehr vielen Räten eine Resolution eingebracht, in der sie die Landesregierung auffordert – ich zitiere –, an belasteten Orten einen verhältnismäßigen und lagebezogenen Einsatz technischer Unterstützungsmittel zu ermöglichen. Da fragt man sich doch: Habt ihr nicht zugehört oder es nicht verstanden, als kommunale Praktiker aus der eigenen Partei darauf aufmerksam gemacht haben, dass illegale Müllentsorgung und Vandalismus ein immer größer werdendes Problem für ganz viele Kommunen vor Ort sind, was im Übrigen auch etwas mit dem Sicherheitsgefühl der Menschen macht? Denn dort, wo Müll liegt, wo Beschädigungen vorgenommen werden und wo dies ein fester Bestandteil des Straßenbildes geworden ist, kann die CDU doch nicht wegschauen. Ich habe sowohl heute in der Debatte als auch im Ausschuss kein einziges Wort darüber gehört, wie ihr dieses Problem angehen wollt. (Beifall von der SPD) Ich frage mich auch, wenn die CDU mit so vielen Stimmen spricht, die sich gegenseitig auch noch widersprechen: Wie viele christdemokratische Parteien gibt es eigentlich in Nordrhein-Westfalen? (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Wir wissen ja, dass es in Bayern noch eine eigene CSU gibt. Aber dass es in NRW jetzt eine kommunale CDU und eine Landes-CDU gibt, die sich diametral widersprechen, Landtag (Zurufe von Dr. Julia Höller [GRÜNE] und Bodo Löttgen [CDU]) versteht von den Bürgerinnen und Bürgern doch kein Mensch mehr. Niemand weiß, wofür die CDU steht, wenn Sie hier vor Ort eine solche Politik machen. (Beifall von der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gute Nachricht, die die SPD heute für Sie bereithält, lautet: Wenn Sie unserem Änderungsantrag gleich zustimmen würden, dann ließe sich diese verpasste Chance heute ergreifen. Liebe CDU, fassen gerade Sie sich ein Herz, und geben Sie Ihre Stimme für saubere und sichere Städte in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Kampmann. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Dr. Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ärgert mich schon ein bisschen. Ich habe mir fest vorgenommen, in dieser Rede nur über die Ordnungsbehörden und nicht über die SPD zu sprechen, (Christina Kampmann [SPD]: Schon mal ein guter Ansatz! – Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) aber schon kommt die Steilvorlage. Liebe Frau Kampmann, es ist ein sehr schmaler Grat, wenn ihr aus dem Innenbereich davon redet, dass eine Fraktion mit mehreren Stimmen spricht. Bei anderen Themen hat die SPD nicht nur zwei, sondern mindestens fünf Meinungen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von Carsten Löcker [SPD] und Frank Mül- ler [SPD]) Es geht hier aber um das Ordnungsbehördengesetz. Insofern möchte ich Sie gerne einmal fragen: Was kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie an Sicherheit in Ihrer Stadt denken? Ich wette, es ist ein Polizist, vielleicht in blauer Einsatzkleidung, gut ausgestattet und vor einem Streifenwagen stehend. Dieses Bild ist nicht falsch, aber es ist unvollständig. Natürlich ist die Polizei unser Garant für Sicherheit, aber sie ist es nicht allein. Die kommunalen Ordnungsdienste sind der essenzielle Teil unserer Sicherheitsarchitektur. Ob auf Stadtfesten oder an öffentlichen Plätzen, also überall dort, wo das öffentliche Leben tobt: Die Mitarbeiter des KOD sind im Alltag sehr häufig die allerersten Ansprechpartner der Menschen. Näher am eigentlichen Geschehen, an den Menschen, dran zu sein, geht 17.06.2026 gar nicht. Dafür möchten wir den Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes, die dies jeden Tag für uns leben, Danke sagen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb stärken wir mit der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes den kommunalen Ordnungsdienst, und zwar nicht als Ersatzpolizei, sondern als bürgernahe Akteure im öffentlichen Raum – mit klaren Regeln und mit dem Bewusstsein, dass Grundrechte und soziale Verantwortung dabei nicht unter die Räder kommen dürfen. Vier Punkte möchte ich heute zur zweiten Lesung herausgreifen, obwohl es in diesem Gesetz noch viel mehr gäbe. Erstens. Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz. Wer bisher wissen wollte, welche Befugnisse das Ordnungsamt hat, musste ins Polizeigesetz schauen. Das ist so ein bisschen so, als würde man in der Bedienungsanleitung des Staubsaugers nachlesen, wie man denn den Herd bedient. Es hat irgendwie funktioniert, aber alltagsnah war es nicht. Mit dieser Novelle heben wir diese alte Verweistechnik auf. Die Befugnisse stehen künftig dort, wo sie hingehören. Das klingt technisch, ist aber politisch bedeutsam. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Regeln nicht verständlich formuliert, verliert Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Beschäftigten, die sich täglich an diese Regeln halten müssen. Zweitens. Das Gesetz schafft mehr Verkehrssicherheit. Bislang durften nur kreisfreie Städte und große kreisangehörige Gemeinden den fließenden Verkehr kontrollieren. Das ergibt wenig Sinn, denn Geschwindigkeitsverstöße beschränken sich nicht nur auf die großen Städte. Mit der Novelle ermöglichen wir künftig allen Kommunen, auf Antrag Höchstgeschwindigkeiten und Rotlichtverstöße zu überwachen. Auf Antrag geht noch mehr, auch mit Blick auf Durchfahrtsverbote, wenn also ganze Autokolonnen offensichtlich meinen, dass sie einen schnelleren Weg kennen. Das kann ein echter Gamechanger für bestimmte Viertel sein. Ich bin Anwohnerin an der Bonner Nordbrücke und weiß, wovon ich spreche. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Drittens. Das Gesetz führt zu mehr Aufklärung. Damit komme ich auch zu dem Herzstück unseres Änderungsantrags, dem Pre-Recording der Bodycams. Es war übrigens überhaupt nicht so, dass wir über einen großen Graben springen mussten. Natürlich ist es so: In dem Moment, in dem eine Situation kippt, bleibt oft nicht diese eine Sekunde, um die Kamera anzuschalten. Wenn die Hand zu dem Gerät greift, ist der entscheidende Augenblick vielleicht schon Geschichte. Das Pre-Recording löst genau dieses Problem. Das heißt: Die Kamera läuft im Stand-by-Modus und spei-Landtag chert bei Auslösung die 30 Sekunden davor. Wird sie nicht ausgelöst – das zu benennen, ist mir total wichtig –, werden die Daten automatisch und spurlos gelöscht. Sie ist also kein Überwachungs-, sondern ein Aufklärungsinstrument – ein Instrument für Transparenz, für den Schutz der Beschäftigten, für Beweissicherheit in den Momenten, in denen es darauf ankommt, und für das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliches Handeln. Jetzt mache ich es schon wieder. Aber die SPD hat eben gefragt, warum wir das zuerst für den KOD und nicht zunächst für die Polizei regeln. Ehrlich gesagt hätte ich mir die Reihenfolge auch anders vorstellen können. Aber warum sollten wir eine sinnvolle Regelung im Wissen darum, dass andere sie ebenfalls brauchen werden, nicht jetzt beschließen? Das steht auf unserer To-do-Liste, und ich sehe überhaupt keinen Grund, das jetzt nicht einfach zu tun, auch wenn wir wissen, dass es andere vielleicht auch brauchen. Viertens: Augenmaß. Ich höre die Forderung der Opposition nach mehr Befugnissen, mehr Instrumenten, mehr Durchsetzungskraft, mehr Geld. Mehr, mehr, mehr – das klingt superentschlossen, ist aber wenig durchdacht. Mehr Befugnisse ohne eine Ausbildungsreform sind nämlich keine Stärkung, sondern auch ein Risiko. Bisher hängt es vom Zufall ab, wie gut die Ausbildung der Ordnungskräfte ist. Wir brauchen deshalb Standards, übergeordnete Regeln und Mindestanforderungen. Der kommunale Ordnungsdienst ist nicht der kleine Bruder der Polizei. Er ist etwas anderes – und das ist seine Stärke –: Er ist nah, sichtbar und ansprechbar. Diese Qualität entsteht nicht durch Gesetze, sondern durch gute Ausbildung, interkulturelle Kompetenz und eine Haltung, die von Augenmaß geprägt ist. Solange die Frage offen ist, wie diejenigen Menschen, die Befugnisse anwenden, geschult werden, ist eine Ausweitung nicht verantwortbar. Das ist keine Absage an den kommunalen Ordnungsdienst, sondern Respekt vor seiner Arbeit. In diesem Sinne bitte ich alle um eine breite Zustimmung zu diesem Ordnungsbehördengesetz. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Dr. Höller. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Vierte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes klingt erst einmal nach einem Vorgang für Spezialisten, nach Paragrafen, Verweisen und technischer Bereinigung. Man könnte sagen: Das klingt nach einem Thema, bei dem selbst die Aktenordner etwas gähnen. 17.06.2026 Genau das ist aber falsch. Denn hier geht es nicht um eine juristische Korrektur. Hier geht es um die Frage, wer in Nordrhein-Westfalen welche Sicherheitsbefugnisse bekommt. Es geht um das Verhältnis von Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden, und es geht um die Frage, ob wir unsere Sicherheitsarchitektur mit Augenmaß weiterentwickeln oder ob wir sie Stück für Stück verschieben. Für uns Freie Demokraten ist klar: Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Wer öffentliche Räume nutzt, muss sich dort sicher fühlen können. Kommunale Ordnungsdienste leisten in unseren Städten und Gemeinden eine wichtige Arbeit. Sie sind sichtbar, ansprechbar und oft die Ersten, die vor Ort Konflikte wahrnehmen. Dafür verdienen sie Respekt, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Respekt vor ihrer Arbeit heißt aber nicht, dass wir aus Ordnungsbehörden schrittweise eine zweite Polizei machen. Die Polizei ist die oberste Sicherheitsgewalt in unserem Land. Sie ist für Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und schwere Eingriffe in Grundrechte ausgebildet sowie ausgestattet und kontrolliert dementsprechend. Kommunale Ordnungsbehörden haben andere Aufgaben – auch wichtige Aufgaben, aber eben andere. Es ist richtig, dass das Ordnungsbehördengesetz klarer gefasst wird. Handlungsfähige Kommunen sind gut. Ein nachvollziehbares Gesetz ist ebenfalls gut. Aber gleichzeitig werden neue Befugnisse geschaffen, und da reicht es nicht, zu sagen: Das ist praktisch. – Praktisch ist vieles, aber nicht alles ist rechtsstaatlich. Besonders deutlich wird das beim Aufenthaltsverbot. Ein Aufenthaltsverbot ist mehr als ein Platzverweis. Es wirkt länger, es wirkt weiter, und es greift spürbar in die Freiheit ein. Das kann im Einzelfall notwendig sein. Aber dann braucht es auch eine tragfähige Begründung. Effizienz allein ist kein Argument, mit dem man Grundrechtseingriffe rechtfertigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. Nun kommt der Änderungsantrag von der Koalition. An einigen Stellen wird nachgeschärft; das sehen wir. Aber beim Pre-Recording der Bodycams wird es interessant – oder sagen wir etwas deutlicher: Es wird merkwürdig. Für kommunale Ordnungsbehörden soll Pre-Recording ermöglicht werden, während es bei der Polizei in dieser Form nicht vorgesehen ist. Das muss man sich einmal vorstellen: Die kommunalen Ordnungsbehörden dürfen ab jetzt mehr als die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Das ist kein kleiner technischer Nachtrag, sondern eine politische Frage mit enormer Sprengkraft. Wir würden dazu inhaltlich nicht grundsätzlich Nein sagen, weil es Situationen vor Ort gibt, die sehr schnell Landtag eskalieren können, und dann muss man auch über die Eigensicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sprechen. Wenn aber eine solche Befugnis ausgerechnet den kommunalen Ordnungsbehörden, nicht aber der Polizei erteilt wird, darf man schon fragen: Ist das der Einstieg durch die Hintertür, meine Damen und Herren? Wird hier etwas eingeführt und mittels eines Änderungsantrags eingebracht, ohne die eigentliche Grundsatzdebatte offen zu führen, Frau Dr. Höller? Ich hätte es richtig gefunden, dazu eine große inhaltliche parlamentarische Debatte zu führen, weil es eben nicht nur um eine Einführung beim KOD geht, sondern um die Grundsatzfragen, was für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtig ist und was Eingriffe in die Privatsphäre von Menschen sind. Auch der Antrag der SPD überzeugt uns nicht. Alkoholkonsumverbotszonen klingen nach schneller Handlungsfähigkeit. Aber ein Verbotsschild hat noch keinen Platz in Nordrhein-Westfalen sicherer gemacht. Wir kennen das von Messerverbotszonen. Wer glaubt, dass Sicherheit dadurch entsteht, dass man eine Zone benennt, verwechselt Symbolik mit Wirkung. Entscheidend sind Präsenz vor Ort, ausreichend Personal, Kontrollen, Prävention und konsequentes Einschreiten. Ohne diese Punkte bleibt ein Alkoholverbot vor allem eins: eine schöne Überschrift für eine neue Pressemitteilung. (Beifall von der FDP und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Noch kritischer sehen wir als Bürgerrechtspartei die vorgeschlagene Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt zu viel, liebe SPD. Videoüberwachung ist kein Instrument für jedes Problem im öffentlichen Raum. Wenn sie überhaupt eingesetzt wird, dann nur an kriminalitätsbelasteten Orten unter engen Voraussetzungen und in Verantwortung der Polizei, aber doch nicht – wie es zum Beispiel die SPD mit der Oberbürgermeisterin Miriam Scherff in Wuppertal vorschlägt –, um Müllkippen zu überwachen. Vermüllung bekämpft man mit Stadtreinigung, Präsenz, Beleuchtung, konsequenten Bußgeldern und guter Stadtentwicklung, also mit guter Kommunalpolitik, aber nicht mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum, Frau Kampmann. (Beifall von der FDP und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, im Ergebnis geht es darum, dass wir starke Kommunen, handlungsfähige Ordnungsbehörden und öffentliche Räume, in denen Menschen sich sicher fühlen, wollen. Wir wollen aber keine schleichende Einführung einer Kommunalpolizei, und wir wollen keine Politik, die Freiheitsrechte Stück für Stück verschiebt und am Ende so tut, als sei nichts passiert. Deswegen werden wir uns beim 17.06.2026 Gesetzentwurf enthalten und den Vorschlag der SPD ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Hafke. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Röckemann.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetzesvorhaben ist ein typisches Produkt des Versagens der Altparteien. Jahrelang haben Sie zugesehen, wie öffentliche Räume verwahrlosen, No-go-Areas entstehen und die Sicherheit in unseren Städten Stück für Stück verloren geht. Da Polizei nicht mehr ausreicht, richten Sie Ihr Visier auf die kommunalen Ordnungsdienste. Diese sollen nun zusätzliche polizeiliche Aufgaben übernehmen – wie Aufenthaltsverbote aussprechen, Personen in Gewahrsam nehmen und den Verkehr überwachen. Die Anhörung hat die Schwächen Ihres Vorhabens offengelegt. Danach fehlen verbindliche Standards bei Eigensicherung, Deeskalation und Eingriffsrechten. Darüber hinaus gibt es keine Vorgaben für Schutzausrüstung, Einsatzfahrzeuge und geeignete Gewahrsamsräume. Von Mangel an Personal und geeigneten Räumlichkeiten war zudem die Rede. Die Ermächtigung, bei öffentlichen Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen auch von Dritten anzufertigen, ist verfassungsrechtlich hoch problematisch. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, werden Vorschriften vorgelegt, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten dürften. Kommen wir zur Finanzierung. Wer neue Aufgaben und damit mehr Arbeit auferlegt bekommt, braucht dafür natürlich zusätzliches Personal, Technik, Ausbildung, Räume und Verwaltung. (Zuruf von Dr. Christos Katzidis [CDU]) Landesmittel stehen dafür allerdings nicht zur Verfügung. Stattdessen sollen künftig Polizei und Kommunen den lukrativen Markt der Verkehrsüberwachung unter sich aufteilen. Meine Damen und Herren Kollegen, seien wir ehrlich: Schon jetzt zählt an manchen Messstellen nicht mehr die Verkehrssicherheit, sondern der Ertrag. Im Ergebnis werden sich die verschiedenen Behörden um die beliebtesten Blitzerstellen streiten – die Kommunen vorneweg; sie benötigen schließlich zusätzliches Geld für die zusätzlichen Aufgaben. Damit wird offensichtlich, worauf dieses Modell hinausläuft: Das Land bestellt, der Autofahrer bezahlt. Wer neue Befugnisse überträgt, muss die Kommunen entsprechend ausstatten: mit einheitlicher Ausbildung, verbindlichen Standards, genügend Personal, Landtag geeigneter Schutzausrüstung, Räumlichkeiten und einer dauerhaften, gesicherten Finanzierung durch das Land. Vor allem müssen endlich die Ursachen des Ordnungsverlustes bekämpft werden. Offene Drogenszenen, gewaltbereite Migrantengruppen, Vermüllung und zunehmende Unsicherheit sind keine Naturereignisse. Sie sind das Ergebnis der gescheiterten Migrationspolitik. Wir brauchen hier mehr Polizeipräsenz, schnellere Strafverfahren, wirksame Grenzkontrollen und die konsequente Abschiebung Nichtberechtigter. Das würde die Polizei tatsächlich entlasten. Dann müsste klassische Polizeiarbeit nicht auf kommunale Ordnungsbehörden abgeladen werden. Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzesvorhaben ist keine Reform. Es bricht in Teilen mit der Verfassung, überfordert die Kommunen und verbessert die beschriebenen Verhältnisse nicht. Sie nennen es Fortschritt. Tatsächlich verwalten Sie den Rückschritt. Sobald wir als Alternative für Deutschland Regierungsverantwortung übernehmen, werden wir die Ordnungspolitik nicht nur simulieren, sondern durchsetzen – mit klaren Zuständigkeiten und ausreichender Ausstattung. Bis dahin wünschen wir Ihnen noch eine gute Zeit. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Röckemann. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Feller in Vertretung für den entschuldigten Minister Reul.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen: Sicherheit und Ordnung sind nicht nur Aufgabe der Polizei. Im Gegenteil: Dem staatlichen Sicherheitsversprechen sind eine ganze Menge Akteure verpflichtet. Neben der Polizei reden wir dabei über den Verfassungsschutz, die Feuerwehr, die Hilfsorganisationen, die Bundeswehr, das THW und an vielen Stellen eben auch über die Ordnungsbehörden. Und um die geht es heute; denn wir brauchen starke Ordnungsbehörden. Es sind oft die Ordnungsämter und -bereiche der Städte und Gemeinden, die originär zuständig sind, wenn es um Sicherheitsfragen geht. Sie leisten somit neben unserer Polizei einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Das Ordnungsbehördengesetz ist schon etwas in die Jahre gekommen. Er stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahre 1957, und auch die letzte Überarbeitung ist mittlerweile schon wieder rund zehn Jahre her. Es wird also Zeit für eine Generalüberholung. Denn in den letzten Jahren und Jahrzehnten sind die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-17.06.2026 ter der kommunalen Ordnungsbehörden immer vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Dazu kommt, dass es immer häufiger vorkommt, dass sich Menschen aggressiver und unberechenbarer verhalten. Wer tagtäglich für Sicherheit und Ordnung einsteht, verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch die rechtlichen Instrumente, die er für seine Arbeit benötigt. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Erstens. Er überführt bewährte Befugnisse in eigenständige Regelungen des Ordnungsbehördenrechts. Bislang wurde auf das Polizeigesetz verwiesen. Das ist, selbst für Juristen, unnötig kompliziert und unübersichtlich. Da kommt jetzt also erst einmal nichts Neues dazu. Und doch wird es auf diesem Wege transparenter und verständlicher – aber nicht nur das. Zweitens. Der Gesetzentwurf schafft auch neue Befugnisse, die den gewachsenen Herausforderungen an die Ordnungsbehörden Rechnung tragen. Das Gesetz schafft jetzt die Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen Aufenthaltsverbote auszusprechen und diesbezügliche Ingewahrsamnahmen vorzunehmen, um gefährliche Situationen frühzeitig zu entschärfen. In dem Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU ist auch die Nutzung von Pre-Recording bei den Bodycamps enthalten. Das macht zum Eigenschutz und zur Dokumentation und Aufklärung gefährlicher Einsatzlagen auch Sinn. Der Gesetzentwurf fördert darüber hinaus eine effektive Verkehrsüberwachung, um die Sicherheit im Straßenverkehr an Gefahrenstellen zu erhöhen. Die Novellierung wurde nicht im stillen Kämmerlein erarbeitet. Ganz im Gegenteil: Städte und Gemeinden haben ihre Erfahrungen aus der Praxis eingebracht. Sachverständige Experten und Expertinnen wurden angehört. Klar ist: Der Entwurf erfüllt womöglich nicht alle Wünsche. Im Übrigen: Je nachdem, wen man fragt, liegen die Vorstellungen von einem Ordnungsbehördengesetz auch weit auseinander oder widersprechen sich teilweise. Ja, auch ich finde es klug, das Thema „Videoüberwachung“ für die Kommunen nicht für alle Ewigkeit ad acta zu legen. Die allermeisten Anregungen aus der kommunalen Praxis finden sich allerdings im aktuellen und mit dem Änderungsantrag nochmals nachgesteuerten Entwurf. Mit diesem Gesetzentwurf geht ein klares Signal an die kommunalen Ordnungskräfte: Wir sehen Ihre Arbeit, Ihre Herausforderungen, und wir geben Ihnen die Instrumente, die Sie brauchen. – Das Signal an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist ebenfalls unmissverständlich: Der Staat ist handlungsfähig und kümmert sich um die öffentliche Sicherheit und Ordnung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu drei Abstimmungen, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/19810. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind FDP und AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/19810 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/20026 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/20026 abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/14524 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/19680, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14524 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/14524 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind SPD, FDP und AfD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14524 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Ich rufe auf: 7 NRW muss funktionieren: Große Ankündigungen, geringe Fortschritte – die Bilanz der schwarz-grünen Wohnungspolitik ist keine gute Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19793 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD steht der Abgeordnete Watermeier am Redepult.

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Sebastian Watermeier SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, vor allen Dingen liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung! Vier Jahre nach Amtsantritt der schwarz-grünen Landesregierung kann man schon einmal Bilanz ziehen. Da wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde gemerkt haben, dass Sie eine drastische Konfrontation mit der 17.06.2026 Realität ein bisschen verunsichert, will ich das an diesem Nachmittag, an dem wir uns durch die Änderungen der Tagesordnung etwas unerwartet sehen, vielleicht in etwas therapeutischeren Dosen machen. (Heiterkeit von der SPD) Wer mich privat kennt, weiß, dass ich ein Freund der fantastischen Literatur bin. Ich gebe zu: Eines der großen Meisterwerke der fantastischen Literatur ist der Koalitionsvertrag von Schwarz und Grün. – Es lohnt sich, sich mit einigen der Versprechen aus diesem Standardwerk zu beschäftigen. Mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich gerne aus dem Koalitionsvertrag zitieren: „Unser Ziel ist es, dass mindestens 45.000 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten bis 2027 entstehen.“ Das ist ein sehr unmissverständlicher Satz, an dem Sie sich messen lassen müssen. Das Ergebnis: In den vergangenen vier Jahren wurden rund 25.450 öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen. Das heißt: Sie haben mehr als die Hälfte dessen erreicht, was Sie versprochen haben. Die Zeit in der verbleibenden Wahlperiode wird nun möglicherweise etwas knapp. Noch schlechter fällt die Bilanz beim Wohnungsbau insgesamt aus. Während der jährliche Bedarf bei rund 94.000 Wohnungen liegt, wurden 2024 gerade einmal rund 41.000 Wohnungen fertiggestellt. Das sind noch nicht einmal 50 % dessen, was Nordrhein-Westfalen benötigt. Trotzdem feiern Sie sich für eine erfolgreiche und handelnde Wohnungspolitik dieser Landesregierung aus CDU und Grünen, wie es der Kollege Klocke noch im Januar formulierte. Zweites Zitat aus dem Koalitionsvertrag: „Wir prüfen die Einrichtung eines revolvierenden Bodenfonds“. Sie prüften und prüften, denn das Ergebnis ist: Außer einer relativ dünnen Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD und Hohn und Spott bei entsprechenden Plenaranträgen, diesen revolvierenden Bodenfonds zu schaffen, ist nichts passiert. Es gibt keinen Zeitplan, es gibt kein Konzept, und es gibt erst recht keine Umsetzungsperspektive. Drittes Zitat aus dem Standardwerk der Fantasyliteratur: „Wir […] prüfen, wie das ‚Recht auf Wohnen‘ als Staatsziel in der Verfassung unseres Landes verankert werden kann.“ Auch da stellen wir fest: Das stand nicht irgendwo im Kleingedruckten, sondern ganz am Anfang Ihres Kapitels „Wohnen“, mächtig wie ein von Tolkien entworfener Mythos. Heute aber, vier Jahre später, im Zeitalter der Menschen, ist auch davon nichts übrig geblieben. Ich fürchte, wir werden die Umsetzung des Rechts auf Wohnen als Staatsziel in der Landesverfassung bis zum Ende dieser Wahlperiode auch nicht mehr erleben. Besser kann man nicht dokumentieren, wie weit bei Ihnen Anspruch und Wirklichkeit auseinandergehen. Bevor Sie jetzt die Verteidigungslinie hochziehen, die Sie auch sonst immer bemühen: Natürlich sind wir Landtag uns der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt durchaus bewusst, also der Zinsentwicklung, der weiter steigenden Baukosten, der allgemeinen Preisentwicklung und vielem mehr. Das alles stimmt, aber eine Landesregierung wird gewählt, um mit diesen Herausforderungen umzugehen. Diese Herausforderungen waren beim Schreiben des Koalitionsvertrags durchaus bereits absehbar. Lassen Sie uns noch einmal auf die Baukosten zurückkommen, denn nicht nur wir vermissen das Gesetzpaket zur neuen Landesbauordnung auf der Tagesordnung dieses Plenums; im Ausschuss sind wir damit schon durch. Nach Ihren vollmundigen Ankündigungen sollten die Änderungen doch zum 1. Juli in Kraft treten. Von „Turbo“ merken wir da nichts. Wir haben in vielen Anträgen Wege und Möglichkeiten aufgezeigt. Die will ich jetzt nicht alle wiederholen, sie sind Ihnen wohlbekannt: landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, revolvierender Bodenfonds, sozialer Wohnungsbau, bessere Mietpreiskulisse. Mich ärgert aber wirklich, dass Sie auch ganz andere Herausforderungen ignorieren. Minister Laumann hat am Samstag beim Landesverbandstag von Haus & Grund zum Thema „Wohnen als soziale Frage“ geredet. Er hat eine Dreiviertelstunde geredet und sehr viele zweite Punkte aufgezählt, nur unter keinem dieser zweiten Punkte fanden sich barrierefreie Wohnungen. Zu ignorieren, dass wir bis 2040 einen Bedarf von 670.000 barrierereduzierten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen haben werden, und beim Thema „Wohnen als soziale Frage“ diese Fragestellung nicht einmal zu adressieren, zeigt, wie weit Sie mit Ihrer Politik von der Höhe der Zeit entfernt sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Watermeier. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Ritter.

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Jochen Ritter CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Nachricht erhielt, dass dieser TOP von Freitagmorgen auf heute Nachmittag vorgezogen wird, habe ich mir zunächst gedacht: Anderthalb Tage mehr Vorbereitung wären nicht schlecht gewesen. – Die Bedenken haben sich bei der Lektüre des Antrags aber rasch gelegt. Er hat mich – Sie haben ihn selbst erwähnt – an den Verbandstag von Haus und Grund am Samstagabend erinnert. Dort wurden zwischen den Reden Ausschnitte aus alten Fernsehserien präsentiert: „Bonanza“, „Raumschiff Enterprise“, „Dallas“ usw. Alles das haben wir schon x-mal gesehen. So ist es mir auch mit Ihrem Antrag ergangen: Was Sie darin zusammengeschrieben haben, haben Sie hier schon mindestens einmal vorgetragen. 17.06.2026 (Sarah Philipp [SPD]: Das ist bei Ihnen ja auch notwendig!) Bei Haus und Grund war das noch ganz unterhaltsam, denn da wurde zwischendurch frische Musik gespielt, aber hier ist das der ewig gestrige, alte Sound. (Beifall von der CDU) Die Platte hat den altbekannten Sprung. Da springt der Tonarm zuverlässig revolvierend immer auf die Landeswohnungsbaugesellschaft zurück – so auch hier und heute. Dazu haben Sie am Samstag zumindest indirekt eine klare Meinung gehört, nämlich vom Präsidenten des Bundesverbandes von Haus & Grund, Dr. Kai Warnecke. Er kommentierte die immerhin einigermaßen neue Idee der SPD-Bundesbauministerin Havertz – Entschuldigung, Hubertz; Havertz ist der Fußballer. (Heiterkeit von der CDU – Sebastian Water- meier [SPD]: Nicht so viel WM gucken!) – Ja, nicht so viel WM gucken – guter Hinweis. Er hielt die Idee, eine Bundeswohnungsbaugesellschaft zu gründen – auch mit Hinweis auf die sehr überschaubaren Erfolge einer bereits bestehenden Bundesimmobilienanstalt; er erwähnte 270 neue Wohnungen in zehn Jahren –, für keine gute Idee. Ich würde diese Sicht dieses einen Verbandes hier nicht so explizit vortragen, wenn es der Einzige wäre, der davon nichts hielte. Das Gegenteil ist der Fall: Bis auf einen halten alle Verbände, mit denen wir in unseren Anhörungen regelmäßig zu tun haben, die Gründung einer solchen Landeswohnungsbaugesellschaft für so überflüssig wie einen Kropf. Wir auch! Weiter ging es am Samstagabend – auch darauf haben Sie abgehoben – mit einer Rede von Karl-Josef Laumann, die mit „Wohnen als soziale Frage“ überschrieben war. Dabei hat er ein anschauliches und auch ausgewogenes Bild davon gezeichnet, wie er auf Wohnen blickt. Als jemand, der auf einem Bauernhof groß geworden ist, hat er relativ früh die Bedeutung von und den Umgang mit Eigentum kennengelernt. In seiner politischen Funktion hat er sich aber mit Fällen beschäftigt, in denen Eigentum kein Thema war – oft nicht einmal Miete, nämlich Wohnungslosigkeit. Bei deren Bekämpfung hat er mit der Initiative „Endlich ein ZUHAUSE!“, mit „Housing First“ und nicht zuletzt auch mit den vielen „Kümmerer“-Projekten – allein dadurch sind 16.000 Menschen in Wohnungen gekommen – bundesweit Maßstäbe gesetzt. Er hat sich beim Thema „Miete“ auch mit Fällen beschäftigt, in denen der Vermieter ein Ausbeuter ist – sei es im Umfeld fleischverarbeitender Industrie oder auch im Zusammenhang mit Schrottimmobilien. Auch in diesem Kontext ist die Regierung – Karl-Josef Landtag Laumann sowie allen voran Ina Scharrenbach, zuletzt beide gemeinsam – mit großer Konsequenz und mit bemerkenswerten Erfolgen unterwegs. Ich will damit sagen: Wir haben eine differenzierte Sicht auf Miete, und genauso ist dann auch unsere Politik. Das bedeutet für den Mieterschutz eine Verordnung, die auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens bestimmte Teile des Landes in den Blick nimmt und nicht aus politischen Gründen eine flächendeckende Verschärfung dessen vorsieht, was der Bund als wesentlicher Gesetzgeber in diesen Angelegenheiten ohnehin im BGB geregelt hat. Für die Wohnraumförderung gilt – in aller Kürze – dasselbe wie für die Landeswohnungsbaugesellschaft, nur mit anderen Vorzeichen. So gut wie alle Verbände der Wohnungswirtschaft loben sowohl das zur Verfügung gestellte finanzielle Volumen wie auch die Bedingungen, unter denen die Mittel ausgereicht werden. Es ist ein Erfolgsmodell. Last but not least – wieder Fußball –: Ein Spiel dauert 90 Minuten, die Legislaturperiode fünf Jahre. Anders als Sie sind wir noch nicht bei der Schlussabrechnung, sondern haben noch einiges in der Pipeline. Die Bauordnung ist fast durch. Das Faires-Wohnen-Gesetz ist auf dem Weg. Gehen Sie mit. Herzliche Einladung! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Ritter. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Klocke.

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Arndt Klocke GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist immer gut, über Wohnungspolitik zu diskutieren. Mein Tag begann heute Morgen mit „WDR 5 Morgenecho“ mit ausführlichen Berichten zum Thema „Wohnen in NRW“, zu Bilanzzahlen zum Thema „Wohnungsbau und Mieterschutzverordnung“ etc. Es wird ein für die Landtagswahl wahlentscheidendes Thema werden, und alle werden sich da zu positionieren haben. Nachdem ich den SPD-Antrag gelesen habe, ist meine Sorge, dass die SPD einen Wahlkampf plant, den man bei der Linkspartei vermuten würde. Ich lese zwei Aussagen aus diesem Antrag, der vier Seiten umfasst, vor, anhand der ich begründen kann, warum ich zu dieser Einschätzung komme. Auf Seite 3 heißt es: „Die Landesregierung […] bleibt […] in der Umsetzung untätig. Aus den vielen großen Ankündigungen […] ist bis heute […] kein politisches Handeln erwachsen.“ 17.06.2026 Ich war in der letzten Wahlperiode selbst in der Opposition. Man kann gerne – das ist Aufgabe von Opposition – den Finger in die Wunde legen und sagen, was zu tun ist und man tun würde, wenn man selber dran wäre. Nach diesen fünf Jahren, bei der ersten Novelle der Landesbauordnung mit den ganzen Änderungen, die wir da vorgenommen haben, bei der Ausweitung der Mieterschutzverordnung, bei der Fastverdoppelung der NRW-Wohnraumförderung, im Wissen, dass eine zweite Novelle der Landesbauordnung kommt und mit großer Wahrscheinlichkeit vor der Sommerpause, also in der nächsten Sitzungswoche, eingebracht werden wird, und bei dem Faire-Wohnen-Gesetz, was noch kommt, von komplettem Nichthandeln zu sprechen, ist Heidi Reichinnek. Das ist eigentlich nicht Sebastian Watermeier und das ist auch nicht Sarah Philipp, wie ich sie jedenfalls bisher kennengelernt habe. Nur sagen, es sei gar nichts gelaufen? Wo ist der konkrete Vorschlag? Ich erkenne ihn nicht. Die zweite Aussage bezieht sich auf die Mieterschutzverordnung. Man findet sie schon auf der ersten Seite. Da steht geschrieben, die Landesregierung habe bis heute „keine wirksame Ausweitung und Durchsetzung des Mieterschutzes sichergestellt“. Das hat auch Kollege Jochen Ritter eben gesagt. Wir haben nach dem neuen Gutachten die Mieterschutzverordnung – Mietpreisbremse ist Bundesrecht – von 18 auf 57 Kommunen ausgeweitet. Statt 1,8 Millionen Menschen stehen jetzt 6,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen unter verbessertem Mieterschutz. Das ist eine Verdreifachung. Ich bin der Auffassung, dass man sich das mit Blick auf die nächste Wahlperiode – dieses Gutachten ist ja schon ein paar Jahre her – noch mal angucken sollte – gerne mit einem neuen Gutachten –, weil die Zeit voranschreitet. Mir stellt sich da zum Beispiel bezüglich Essen eine Frage. Die Stadt ist letztes Mal knapp nicht unter die Mieterschutzverordnung gefallen. Die Zahlen, die ich kenne, die mir vorliegen, weisen darauf hin, dass das eine Stadt ist, die man aufnehmen sollte. Es gibt andere Städte im Ruhrgebiet, die das genauso betrifft. Zu sagen, beim Mieterschutz habe die Landesregierung gar nicht gehandelt, wenn die Anzahl der Städte und auch der Menschen in Nordrhein-Westfalen in der Mieterschutzverordnung verdreifacht wurde, ist aber einfach Populismus, liebe Leute. Lasst das doch einfach sein. Das bringt überhaupt nichts – keine Gewinne in irgendeiner Radiosendung, im Wahlkampf oder wo auch immer. Lasst uns konkret darüber reden, was zu tun ist. Zu der Landeswohnungsbaugesellschaft hatte ich von Anfang an die Position: Ich bewerte das, wenn ein Konzept vorliegt. – Dann gab es Anfang des Jahres so sieben, acht Schlagworte. Das haben wir – also wir Grüne, wissenschaftliche Mitarbeiter und ich – für Landtag uns strukturiert durchgerechnet und kamen zu dem Ergebnis, dass es nur eine Stadt gibt, nämlich Viersen am Niederrhein, die aufgrund dieser Topics, die da genannt worden sind, keine kommunale Wohnungsbaugesellschaft hat und nicht von der NRW-Wohnraumförderung profitieren würde. Meine Frage ist: Was ist der zusätzliche Gewinn bei einer solchen neuen Landeswohnungsbaugesellschaft, der über das Maß hinausgeht, was an Wohnungsbauförderung über das Land, in kommunaler Hand, über Genossenschaften etc. läuft? Wir sind kurz vor dem Wahlkampf. Ich war letztes Mal in der Opposition. Wir hatten da ein komplettes Fahrradgesetz vorgelegt, komplett durchdekliniert. Wo ist der SPD-Gesetzentwurf für eine Landeswohnungsbaugesellschaft, anhand dessen man ganz klar sagen könnte: „So würde das aussehen, so würden wir es finanzieren, das ist der Mehrwert etc.“? (Sarah Philipp [SPD]: Wir brauchen keinen Gesetzentwurf! Das haben wir heute schon fünfmal gesagt! Du musst den Antrag mal lesen! Das haben wir fünfmal gesagt! Das weißt du doch ganz genau!) – Nur Schlagworte, liebe Sarah Philipp – wir kennen uns lange genug –, mögen für einen WDR-O-Ton für 30 Sekunden reichen, aber für keine Podiumsdiskussion, für keine Veranstaltung wird das ausreichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sa- rah Philipp [SPD]: Sehr arrogant!) In vier Jahren seid ihr nicht weiter als dieses Schlagwort. Das finde ich …

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André Kuper

Herr Kollege Klocke, ich muss einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Lassen Sie die zu?

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Arndt Klocke GRÜNE

Die lasse ich gerne zu.

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André Kuper

Herr Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Danke, Herr Präsident. – Lieber Arndt Klocke, danke, dass du die Zwischenfrage zulässt. Als Frage formuliert, zum Thema „landeseigene Wohnungsbaugesellschaft“: Würdest du eine bessere Bonität und verbesserte Skaleneffekte beim seriellen Bauen, wenn man an mehreren Orten gleichzeitig seriell baute, als Vorteile einer Landeswohnungsbaugesellschaft gelten lassen?

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André Kuper

Bitte schön. 17.06.2026

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Arndt Klocke GRÜNE

Danke. – Verbesserte Bonität würde ich als Vorteil ansehen, ja. In Bezug auf die Skaleneffekte müsste ich mir das angucken; da bin ich jetzt überfragt. Ich habe in der ganzen Diskussion aber immer gesagt: Das ist für mich überhaupt keine ideologische Frage. Es gab auch mal eine Landeswohnungsbaugesellschaft, die hier im Land mehrere Jahrzehnte gut gewirkt hat, die dann privatisiert wurde. Was heute aus der LEG geworden ist, ist ein eigenes Thema. Genauer gesagt ist ein eigenes Thema, wie sie mit Mieterinnen- und Mieterschutzrechten umgeht. Ich würde das bewerten wollen, wenn es vorliegt. Meine jetzige politische Position ist, dass wir in den Kommunen, in den Regionen, in den Kreisen mit kleinteiligen im Sinne von regional organisierten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften so gut aufgestellt sind, dass die Förderung, die wir vorantreiben wollen, dort gut läuft. Dass das im Sinne von Wohnungen, die aus der Preisbindung fallen, nicht ausreichend ist, wissen wir. Das heißt: Es braucht mehr. – Meine Einschätzung ist, dass das besser in den Kommunen als bei einer Landeswohnungsbaugesellschaft aufgehoben ist. Ich bin aber total bereit, das im Detail zu diskutieren, wenn ich mal Details vorgelegt bekomme. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Klocke. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unbestritten ist die Lage auf vielen Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen angespannt und zum Teil auch überspannt. Eigentumserwerb oder Miete ist in einigen Lagen für viele Menschen nicht mehr bezahlbar. Die Suche nach einer bezahlbaren und bedarfsentsprechenden Wohnung ist nicht nur eine Belastungsprobe für all diejenigen, die suchen, sondern vielfach auch ein Hemmnis, Fachkräfte zu gewinnen, und damit zunehmend ein Standortnachteil. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen und damit auch deutlich mehr Investitionen, gerade von Privaten in den Wohnungsbau. Anders werden sich die Wohnungsmärkte auf längere Sicht nicht entspannen und auch nicht entspannen können. Ja, die Bilanz der schwarz-grünen Wohnungspolitik bleibt deutlich hinter den Versprechen und eigenen Maßstäben zurück. Kollege Watermeier hat das gerade völlig zutreffend ausgeführt. Landtag Insofern ist die Problembeschreibung im Antrag zutreffend, aber nur die Problembeschreibung bringt uns ja nicht weiter. Da enthält der Antrag der Kollegen der SPD quasi das Best-of der bisher eingebrachten SPD-Vorschläge, die bislang aber jeden Wirksamkeitsnachweis schuldig geblieben sind. Wir brauchen eine Wohnungsbaupolitik mit all denen, die bauen wollen und können, und nicht gegen sie. Liebe SPD, es ist ja nicht so, dass eine Landeswohnungsbaugesellschaft oder noch mehr Regulierung zu mehr Investitionen führt. Wir waren doch – es ist eben angesprochen worden – am Wochenende gemeinsam beim Landesverbandstag von Haus & Grund, dessen Mitglieder rund 70 % der Wohnungen für Mieterinnen und Mieter zur Verfügung stellen. Wen glauben Sie denn allen Ernstes mit immer mehr Gängelung zu einer Investition zu locken? (Beifall von der FDP) Hören Sie doch endlich damit auf, die Vielzahl der sozial verantwortlichen Vermieter, die eine moderate Rendite für ihre eigene Altersvorsorge und langfristig vertrauensvolle Mietbeziehungen wollen, zu drangsalieren. (Beifall von der FDP) Es ist und bleibt nun mal wahr: Wer die Interessen der Mieter wirksam ernst nimmt, der muss alles tun, damit ausreichend Wohnraum entsteht und damit ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot der Nachfrage gegenübersteht. Um es vorwegzunehmen: Weil wir diese Ansätze in Ihrem Antrag nicht erkennen, lehnen wir den Antrag auch ab. Und das Lieblingsprojekt der SPD, die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, ist hier wieder prominent angesprochen worden. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft verfügt doch über keine eigene magische Baufähigkeit. Sie bräuchte dieselben nicht vorhandenen Flächen, dieselben Genehmigungen, dieselben Baustoffe, dieselben Handwerker wie jede kommunale oder private Gesellschaft oder Genossenschaft. Sachverständige haben diesen Vorschlag an unterschiedlichen Stellen, auch hier im Parlament in den Sachverständigenanhörungen als nicht zielführend bewertet. Im Gegenteil: Sie warnen vor der Verteuerung und dem Verdrängen derjenigen, die heute schon investieren wollen und investieren können. Sinnvoller ist es doch, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass private Investitionen angereizt und nicht abgeschreckt werden. Bevor es gleich wieder kommt: Privat vor Staat ist für uns kein ideologisches Dogma, sondern Ausdruck der Überzeugung, dass wir diese großen Aufgaben nur gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und nicht gegen sie bewältigen können. Wir Freien Demokraten sagen ganz klar: Die 17.06.2026 Antwort auf Wohnungsknappheit kann nicht lauten, dass der Staat selbst baut und vermietet. Lieber Kollege Klocke, das ist bisher aus unserer Sicht immer gründlich in die Hose gegangen. Wir müssen vielmehr die Weichen dafür stellen, dass einfacher, schneller, günstiger und innovativer gebaut werden kann, dass Genehmigungsverfahren verkürzt werden, dass die Chancen der Digitalisierung beherzt genutzt werden können. (Beifall von der FDP) Vielleicht sogar das Wichtigste: Vertrauen wir doch endlich mal wieder den Bürgerinnen und Bürgern, die etwas unternehmen wollen, anstatt sie mit Mikroregulierung zu ersticken. (Beifall von der FDP) Die derzeit in der Debatte befindliche Landesbauordnung weist hierzu richtige Schritte auf. Wir könnten hier und heute – wir machen da auch jede Verfahrenskürzung mit – aber zum Beispiel einen ganz wichtigen Beitrag dazu leisten, dass auch die Baunebenkosten für Bauwillige gesenkt werden. Senken wir doch einfach die Grunderwerbsteuer – sofort. (Beifall von der FDP) Die Menschen in Nordrhein-Westfalen erwarten zu Recht, dass wir ihre Sorgen um bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum ernst nehmen. Wir Freien Demokraten wollen keine staatliche Wohnungsgesellschaft, sondern einen Staat, der Rahmen setzt, Verfahren vereinfacht und Möglichkeiten eröffnet, …

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André Kuper

Frau Kollegin, die Zeit.

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Angela Freimuth FDP

… damit Private mehr und neuen Wohnraum schaffen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke schön, Frau Freimuth. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lage auf den Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen wird immer ernster. Die sogenannte marktaktive Leerstandsquote lag schon 2022 laut Zensus bei nur 1,4 % und ist seitdem immer weiter gefallen. Für ein Flächenland ist das auf diesem Niveau einfach nicht tragbar. Haushalte mit wenig Geld haben nach Kündigung oder nach privaten Schicksalsschlägen wie Trennungen faktisch keine Chance auf eine neue Wohnung. Die Wohnungslosigkeit erreicht wenig überraschend Landtag immer neue Höchstwerte. Berechnungen des Pestel Instituts zufolge fehlen in NRW mittlerweile rund 376.000 Wohnungen. Barrierefreier Wohnraum fehlt für über 438.000 Haushalte. Im vergangenen Jahr wurden laut IT.NRW aber nur 37.185 Wohnungen fertiggestellt. Das war ein Rückgang von 9,4 % gegenüber 2024 und der niedrigste Stand seit 2011. Die Bilanz der schwarz-grünen Wohnungspolitik ist keine gute. Der Titel dieser Debatte stimmt schon einmal. (Beifall von der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zu Ihrem Antrag muss ich Ihnen aber ehrlich sagen: Er hinterlässt einen ratlos. – „NRW muss funktionieren“ – man kann es schon nicht mehr hören und lesen. Leider bieten Sie unter diesem abgenutzten Slogan auch inhaltlich nur alten Wein in gar nicht mehr so neuen Schläuchen. Sie scheinen sich für Erkenntnisse aus Anhörungen und Beratungen, die teilweise nur wenige Monate her sind, schlichtweg nicht zu interessieren. Gehen wir einzelne Punkte mal durch. Ich fange bei der Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung an. Da geht es um die Methodik. Der Datenstand des zugrunde liegenden Gutachtens ist veraltet. Die Methoden sind zweifelhaft. Das haben wir als AfD seinerzeit genauso wie auch Sie kritisiert und bemängelt. Ich persönlich habe vor etwa einem Jahr ein Gutachten dazu beim wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben, um das noch einmal extern prüfen zu lassen. Die Lektüre empfehle ich Ihnen allen. Wir als AfD-Fraktion haben differenzierte Vorschläge gemacht, etwa eine Abstufung der Gebietskulisse nach Eingriffstiefe oder eine regelmäßige Überprüfung auf Basis aktueller Marktdaten. Leider fanden die Vorschläge hier kein Gehör. Sie fordern in Ihrem Antrag weiter wortwörtlich eine stärkere Fokussierung der öffentlichen Wohnraumförderung auf den Mietwohnungsbau. Nehmen Sie aber doch endlich einfach mal die Zahlen zur Kenntnis. Für die Mietwohnraumförderung wurden allein im letzten Jahr zehnmal so viele Mittel bereitgestellt wie für die Eigenheimförderung. Was wollen Sie denn da noch stärker fokussieren? Wollen Sie die Wohneigentumsförderung gänzlich streichen? Falls ja, dann seien Sie doch bitte so ehrlich und schreiben das auch in Ihren Antrag hinein. (Beifall von der AfD) Der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist – ich muss es erneut betonen – ein teures und aus Steuerzahlersicht zunehmend ineffizientes Instrument. Das Bauen ist wegen der hohen Regulierungsdichte viel zu teuer, Stichwort „Energieeffizienzstandards“. Die SPD trägt hierfür auf Bundesebene die klare Hauptverantwortung. Sie stellt in Berlin seit dem Dezember 2021 durchgehend die Bundesbauministerin. 17.06.2026 Der Antrag der AfD, die Kosten beim öffentlich geförderten Wohnungsbau durch einen Regelstandard nach schleswig-holsteinischem Vorbild zu deckeln, hat in diesem Haus auch keine Mehrheit gefunden. Wir haben zudem immer wieder effiziente und wirksame Instrumente wie Bürgschaftsprogramme, Baukostensenkungen, Deregulierung und endlich deutliche Entlastungen bei der in NRW viel zu hohen Grunderwerbsteuer gefordert. All dies wollte man nicht. Die SPD hingegen hat nur zwei große Hämmer im Werkzeugkasten: Immer mehr Subventionen und immer mehr Regulierung. Dieser Antrag ist ein klarer Schaufensterantrag. Sie führen Ihre Anträge in dieser Wahlperiode noch einmal einzeln auf. Auffällig ist, dass Ihre Anträge Probleme zwar treffend beschreiben, aber das Prinzip von Ursache und Wirkung blenden Sie komplett aus. Mit Ihren Anträgen – seien es die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, der zentralisierte landesweite Bodenfonds mit kommunalen Zwangsmitgliedschaften oder neu aufgelegte Förderprogramme für Aufstockung und andere wünschenswerte Dinge – adressieren Sie ausschließlich den Staat, ohne die Bedingungen für private Innovation, private Investitionsbereitschaft und Bautätigkeit zu berücksichtigen. Die Erkenntnisse aus Anhörungen dieser Legislaturperiode, aus Plenardebatten, aus Anträgen und Repliken werden von der SPD schlichtweg ignoriert. Was bleibt, ist eine wohnungspolitische Debatte, die sich im Kreis dreht, während draußen die Mieten steigen, die Baugenehmigungen sinken, der Traum vom Eigenheim für einfache Familien immer hoffnungsloser wird und die Warteschlangen für Wohnungen immer länger werden. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine muntere Debatte zur Wohnungsbaupolitik, die wir in diesem Plenum einmal mehr führen, ist erst einmal sehr begrüßenswert. (Zuruf von der SPD) Wie Sie wissen, ist Nordrhein-Westfalen die Bundesrepublik im Kleinen. Ich werde nicht müde, in diesem Plenum zu sagen, dass nicht an allen Ecken und Enden der Wohnungsmarkt angespannt ist, sondern wir haben auch an ganz vielen Ecken und Enden im Land Nordrhein-Westfalen mehr Angebot als Nachfrage. Wir haben in Teilen auch ausgeglichene Märkte. Ein gutes Gefühl bekommen Sie, wenn Sie Landtag mal nach der Durchschnittsmiete in Nordrhein-Westfalen googeln. Ich empfehle das ab und zu; denn Fakten erleichtern die Meinungsfindung. Die Netto-Durchschnittskaltmiete in Nordrhein-Westfalen beläuft sich derzeit auf 8,89 Euro pro Quadratmeter. Bundesweit sind wir bei 9,23 Euro. Das heißt, die Durchschnittsmiete ist in Nordrhein-Westfalen geringer als im Bundesdurchschnitt. Übrigens ist der günstigste Kreis Höxter mit unter 6 Euro für den Quadratmeter. Da haben wir auch mehr Angebot als Nachfrage. Wir haben gleichzeitig mit Köln, Bonn oder Münster natürlich Städte und Gemeinden, die besonders nachgefragt sind – auch, weil hier Hochschulen angesiedelt sind, die mit einem ungeheuren Renommee versehen sind, sodass wir dort über höhere Netto-Kaltmieten sprechen. Die Grundfrage ist doch immer – das kann jeder nur individuell beantworten –: Was heißt eigentlich Bezahlbarkeit? Dafür werbe ich ja: Bezahlbarkeit ist für jede, für jeden etwas anderes. Sie kokettieren damit, per se und immer. Das ist schwierig und herausfordernd. Denn am Ende des Tages ist und bleibt das Wohnen eine soziale Frage. Wir werden als Landesregierung nicht müde, das zu betonen. Diese soziale Frage ist nicht nur unser Auftrag, sondern es ist auch unsere Verantwortung, und wir stellen uns ihr mehr als andere es vielleicht tun. Denn wir haben im Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise mit einer öffentlichen Wohnraumförderung, die in dieser Legislatur mit 12 Milliarden Euro ausgestattet ist und zweimal um insgesamt 2,5 Milliarden Euro erhöht wurde, während andere Länder schon lange einen Förderstopp ausgerufen haben, dazu beigetragen, dass weiter Bauanträge kommen, dass gebaut wird, dass Beschäftigung abgesichert wird, dass auch Ausbildungsplätze ermöglicht bleiben. Das kommt auch dazu. Und dann kommt das Soziale, das mit dem Bauen verbunden ist: mietpreisgebundener Wohnraum entsteht. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Diese Landesregierung hat zusammen mit CDU und Grünen bereits vorzeitig das im Koalitionsvertrag hinterlegte Ziel von 45.000 mietpreisgebundenen Einheiten erreicht. Sie haben mit den Mietwohnungen gerechnet. Dann kommen Sie auf 25.000. Beziehen Sie aber beispielsweise auch die Wohnungen ein, die über die Modernisierung neu mietpreisgebunden werden, und beziehen Sie Eigentumsmaßnahmen mit ein, dann kommen Sie auf rund 46.000 Wohneinheiten. Das heißt: Das Ziel von Schwarz und Grün, in Nordrhein-Westfalen für Stabilität zu sorgen, ist vorzeitig erreicht. Die Herausforderung ist natürlich, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen aus den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weitaus überdurchschnittlich über 17.06.2026 öffentlich geförderte Wohnungen verfügen, die jetzt mit Macht in den Auslauf der Bindung kommen. Auch damit spielen Sie. Denn „Auslauf der Bindung“ bedeutet nicht, dass von jetzt auf gleich die Mieten exorbitant steigen. Das ist nicht der Fall. Das wissen Sie auch, weil es gesetzliche Regularien gibt, die letztlich für eine Nachwirkung greifen. Nichtsdestotrotz haben wir diese Vielfalt im Land Nordrhein-Westfalen, und darauf will ich hinwirken. Diese Landesregierung hat viele Instrumente ergriffen, um den Herausforderungen im Land Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden. Wir haben viel mehr Geld in die Hand genommen, um das Wohnen für Auszubildende und Studierende zu stärken, weil man, wenn man auszieht, natürlich mit anderen Sorgen befasst ist – zum Beispiel die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums betreffend –, als sich mit einer Wohnraumversorgung auseinanderzusetzen. Wir haben im öffentlichen Studierendenwohnen eine Garantiemiete von unter 400 Euro. Ich will Ihnen das nur einmal sagen, weil das auch immer politisch durch die Gegend geistert. Im öffentlichen Wohnen haben wir diese Garantiemiete im Land Nordrhein-Westfalen. Wir sind im Land Nordrhein-Westfalen sehr gut vorangekommen, wenn es darum geht, die Wohnungssituation im Alter zu verbessern. Denn das ist auch etwas, was wir hier immer miteinander austauschen. Viele ältere Menschen wohnen möglicherweise irgendwann in zu großem Eigentum und haben einfach kein vernünftiges Angebot vor Ort. Das geht nur mit Städten und Gemeinden zusammen. So könnten wir an diesen Stellen noch viel vortragen, was wir getan haben. Aber es ist eine Block-I-Debatte, die Redezeit ist zu Ende, und der Präsident gestattet mir bitte noch zwei Sätze. Die Bauordnung wird hier heute deshalb nicht Thema, weil die Baugesetzbuchnovelle an zwei Stellen ins Bauordnungsrecht im Land Nordrhein-Westfalen eingreift. Es muss einer Prüfung und Wertung zugeführt werden, welche Auswirkungen das auf das Landesrecht hat. Das andere Thema ist das barrierefreie Wohnen. Das ist im Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 von CDU und FDP in die Tat umgesetzt und von CDU und Grünen danach weiterentwickelt worden. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Thema nicht permanent mit einem Fake-News-Konvolut der SPD belegen würden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Dagmar Hanses [GRÜNE] – Sarah Philipp [SPD]: Ah, das ist gut!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. Ihre Bemerkung, dass die Redezeit zu Ende ist, war treffend. Ihre Bemer-Landtag kung, dass noch drei Sätze zugelassen werden, war ebenfalls treffend. Das hat eine Überziehung der Redezeit von 41 Sekunden nach sich gezogen, die jede Fraktion noch für sich in Anspruch nehmen könnte. – Wortmeldungen sehe ich allerdings nicht. (Sarah Philipp [SPD]: Dass sie uns Fake News vorwirft, ist aber auch nicht in Ordnung!) Somit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19793. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19793 abgelehnt. Wir kommen zu: 8 Marktwirtschaftlicher Reformimpuls für unser Land Nordrhein-Westfalen und den Bund – Vorfahrt für Entlastungen, Wirtschaftswachstum, Sozialkostenreduktion und solide Finanzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19807 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diversen Titeln der FUNKE Mediengruppe wird heute über den beim Politischen-Forum Ruhr in dieser Woche geäußerten Befund von Minister Herbert Reul berichtet. Er hat dort Zweifel an den umfassenden Reformplänen der Bundesregierung bis zur Sommerpause geäußert, die Bundeskanzler Friedrich Merz – wie schon so häufig – für den 30. Juni 2026 versprochen hat. Diese Sorgen teilen wir ausdrücklich. Nachdem im letzten Jahr bereits der Sommer der Reformen, der Herbst der Reformen, der Winter der Reformen ebenso ausgefallen sind wie in diesem Jahr das Frühjahr der Reformen, stellt sich ernsthaft die Frage: Warum sollte es diesmal anders sein? Unser Land leidet seit Jahren unter einer historisch langanhaltenden Wachstumsschwäche, immer höheren Sozialabgaben, einer im nationalen wie internationalen Vergleich viel zu hohen Steuerlast sowie einer zunehmenden bürokratischen Regulierungsdichte. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung daher auf, im Land endlich eine Wachstums-17.06.2026 initiative zu ergreifen und ihre Stellung im Bundesrat aktiv zu nutzen, um Steuerentlastungen für Arbeitnehmer und Betriebe, eine Reform der sozialen Sicherungssysteme, einen konsequenten Bürokratieabbau durch Digitalisierung und KI sowie eine Rückkehr zu soliden Staatsfinanzen voranzutreiben und so Vertrauen in den Standort zu schaffen. (Beifall von der FDP) Deutschland droht im internationalen Wettbewerb weiter zurückzufallen. Für Nordrhein-Westfalen als ein im bundesweiten Vergleich Hochsteuerland gilt dieser Befund natürlich umso mehr. Wir brauchen dringend einen marktwirtschaftlichen Kurswechsel, Mut zu ehrgeizigen Reformen und einen Staat, der den Menschen und Betrieben mehr Luft zum Atmen lässt, statt ihnen immer neue Lasten aufzubürden. Unsere sozialen Sicherungssysteme haben in den vergangenen Jahrzehnten leider massiv an Treffsicherheit verloren, statt an Effizienz zu gewinnen. Die Folgen spürt jeder Beitragszahler in seiner eigenen Brieftasche. Unseren Betrieben drohen immer höhere Lohnnebenkosten, und sie laufen Gefahr, daran zu zerbrechen. Die negativen Wirtschaftsdaten und -aussichten Nordrhein-Westfalens sind noch um einiges bedrohlicher als die deutschlandweiten Daten. Deshalb ist der Handlungsdruck bei uns im Land so groß. Nordrhein-Westfalen muss sich aktiv in die Debatte rund um die ehrgeizige Reform unserer Sozial- und Rentenversicherungssysteme sowie in Bezug auf die Einkommensteuer einbringen und für mehr Vertrauen in die Kräfte der sozialen Marktwirtschaft anstatt in die des fetten Staates werben. Wachstum entsteht nicht durch Umverteilung, sondern durch Innovation, durch Risikobereitschaft und durch Leistungswillen. Wir stehen dafür ein, dass sich Arbeit und Unternehmertum in diesem Land wieder lohnen. (Beifall von der FDP) Vor allem in NRW drohen durch die voranschreitende Deindustrialisierung schon bald Wohlstandsverluste. Wenn wir diesen Trend umkehren wollen, brauchen wir eine ernst gemeinte steuerliche Entlastung, auch im Land und seinen Kommunen. Denn die Grunderwerbsteuer, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind in Nordrhein-Westfalen im deutschlandweiten Vergleich aktuell mit am höchsten. (Beifall von Yvonne Gebauer [FDP]) Das müssen wir dringend ändern, um Menschen und Betrieben wieder bessere Perspektiven zu bieten. (Beifall von der FDP) Solide Finanzen sind dabei die Voraussetzung für Vertrauen in den Standort. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat letzte Woche etwas Richtiges gesagt, was Landtag in der dpa-Meldung „Wüst verspricht Kommunen Unterstützung bei Finanznot“ vom 10. Juni 2026 dokumentiert ist. Beim Städtetag in Oberhausen hat er erklärt, das Land mache in einer Höhe neue Schulden, wie man sie – Zitat – „kaum vertreten kann gegenüber der nächsten Generation.“ Minister Karl-Josef Laumann hat an diesem Wochenende beim Landesverbandstag von Haus & Grund gesagt: Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ist eine gute Idee. Wir wundern uns, warum diese Erkenntnisse des Landeskabinetts in das praktische Handeln des Finanzministers noch nicht eingeflossen sind. In einem rohstoffarmen Land, das im internationalen Vergleich mit die höchsten Energiekosten hat, kann man kluge Köpfe und fleißige Hände nur dadurch halten, dass man ihnen von ihrer Leistung mehr belässt, anstatt sie immer stärker abzukassieren. Jahr für Jahr verzeichnet der Finanzminister einen neuen Steuereinnahmenrekord. CDU und Grüne haben in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich kein Einnahmenproblem. Sie haben ein Disziplinproblem, wenn es darum geht, den ausufernden Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken. (Beifall von der FDP) Stattdessen steht die schwarz-grüne Regierung für mehr ineffiziente Förderprogramme, für mehr Umverteilung, für mehr Subventionen, für mehr Verhaltenssteuerung und damit im Ergebnis für weniger Freiheit, weniger Leistung, weniger Respekt für das Eigentum der Menschen. Das müssen wir in Nordrhein-Westfalen dringend ändern, um die Trendwende hin zu einer prosperierenden Wirtschaft hinzubekommen. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Platte hat irgendwie einen Sprung!) Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer den Antrag der FDP liest, könnte meinen, hier spreche die größte Reformfraktion Deutschlands. Tatsächlich spricht hier aber die Fraktion, die bis Ende 2024 selbst Teil der Bundesregierung war und in zentralen Bereichen Verantwortung getragen hat. Drei Jahre lang stellte die FDP den Bundesfinanzminister. Drei Jahre lang hatte sie die Möglichkeit, genau die Reformen anzustoßen, die sie heute hier fordert. 17.06.2026 (Dr. Patricia Peill [CDU]: Hört, hört!) Die Bilanz ist bekannt: Die Steuer- und Abgabenlast blieb hoch. (Dietmar Brockes [FDP]: Wo ist sie denn jetzt?) Die Bürokratie wurde nicht weniger. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes hat sich nicht verbessert. Jetzt fordert die FDP andere auf, nachzuholen, was sie selbst nicht geschafft hat. Das ist schon bemerkenswert. Natürlich hat die FDP in einem Punkt recht: Deutschland braucht Reformen. Wir brauchen mehr Wachstum, mehr Investitionen, einen Staat, der effizient arbeitet. Aber wer Reformen fordert, muss auch Verantwortung übernehmen. Während die FDP Grundsatzpapiere ohne Definitionen schreibt, arbeiten wir an konkreten Lösungen. Die Landesregierung bringt sich aktiv in die aktuellen Reformdebatten auf Bundesebene ein. Wir setzen uns für Entlastungen ein, aber mit Augenmaß und nicht nach dem Prinzip „Wünsch dir was“. Denn wer Entlastungen verspricht, muss auch erklären, wie sie finanziert werden sollen. Gerade deshalb setzen wir uns für eine konsequente Veranlassungskonnexität ein. Wer neue Aufgaben überträgt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Das ist fair und dauerhaft tragfähig. Auch beim Thema „Staatsmodernisierung“ bleibt der FDP-Antrag erstaunlich oberflächlich. Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz aufzuzählen, ersetzt noch lange keine Reformen. Entscheidend ist doch, ob der Staat schneller, einfacher und effizienter wird. Genau daran arbeiten wir in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen eine Verwaltung, die den Menschen dient, nicht umgekehrt. Wir wollen einen Staat, der Entscheidung ermöglicht, statt sie zu verzögern. Besonders widersprüchlich wird der Antrag allerdings beim Thema „Finanzen“. Die FDP warnt vor neuen Schulden. (Ralf Witzel [FDP]: Ja, klar!) Gleichzeitig blendet sie aber aus, dass Deutschland in den Bereichen „Infrastruktur“, „Digitalisierung“ und „Sicherheit“ einen enormen Investitionsbedarf hat. Verantwortungsvolle Politik bedeutet nicht, notwendige Investitionen zu verweigern. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, sorgfältig zwischen Zukunftsinvestitionen und konsumtiven Ausgaben zu unterscheiden. Genau das tun wir. Damit sind wir beim Kern Ihres Antrags. Der Antrag enthält viele bekannte Forderungen. Was ihm fehlt, sind konkrete neue Vorschläge und politische Glaub-Landtag würdigkeit. Denn wer selbst mehrere Jahre Regierungsverantwortung getragen hat und anschließend dieselben Probleme beschreibt, die während der eigenen Regierungszeit größer geworden sind, sollte zunächst die eigene Rolle kritisch hinterfragen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die CDU-Fraktion steht für wirtschaftliche Vernunft, solide Finanzen, starke Kommunen und einen handlungsfähigen Staat. Daran arbeiten wir in Nordrhein-Westfalen jeden Tag. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet worden ist, die Sie von hier vorne oder nachher von Ihrem Platz beantworten können – wie Sie möchten. Der Abgeordnete Witzel hat die Kurzintervention angemeldet. Er hat jetzt eine Minute Redezeit. Bitte schön.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Lehne, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Wir haben möglicherweise unterschiedliche Wahrnehmungen von dem, was Friedrich Merz vor einem Jahr als Wahlkämpfer alles angekündigt hat und wie erfolgreich seine Umsetzung seitdem war. Das sei einmal dahingestellt. Ich habe mich aufgrund Ihrer Bewertungen des Gesamtbildes und der Wirksamkeit unserer Forderungen gemeldet. Sie werden all das, was wir in den Kernpunkten substanziell in dem Antrag gefordert haben, in einem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand vom 20. Mai 2026 wiederfinden – das ist also gerade einmal drei Wochen her –, und zwar unterschrieben und unterstützt von namhaften CDU-Abgeordneten. Warum ist das, was der Parlamentskreis Mittelstand als Orientierung für Sozialstaat, Wirtschaft und Finanzen fordert dann falsch, wenn es in derselben Richtung von der FDP vorgetragen wird, Herr Kollege?

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Herr Lehne, Sie haben jetzt ebenfalls eine Minute Zeit.

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Olaf Lehne CDU

Hätten Sie meiner Rede eben zugehört, dann hätten Sie verstanden, dass man sich auch darüber Gedanken machen muss, wie man die 17.06.2026 Dinge finanziert, anstatt nur Forderungen zu stellen, was man verändern will. Ich selbst bin Mittelstandsvereinigungsvorsitzender in Düsseldorf. Ich weiß, dass das ein Problem ist. Aber wenn Sie Verantwortung tragen, dann geht es bei Politik nicht um „Wünsch dir was“, sondern um das Machbare. Das, was machbar ist, tun wir hier. Ein Problem ist – da gebe ich Ihnen recht; die Erfahrung werden Sie als FDP aber auch gemacht haben –: Das kann in gewissen Koalitionen schon mal etwas schwieriger sein. Die Erfahrung haben Sie aber auch gemacht. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Lehne. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich für die SPD-Landtagsfraktion deutlich sagen: Wir teilen einen Teil der Analyse im Antrag. Ja, die wirtschaftliche Lage ist ernst. Ja, viele Beschäftigte und Unternehmer stehen unter Druck. Wir sagen aber ganz klar: Die Einkommen der berufstätigen Familien dürfen nicht weiter belastet werden. Deshalb braucht es eine ehrliche, umfassende Analyse und vor allem tragfähige, gesellschaftsfähige Lösungen. Genau hierbei ist der Antrag deutlich einseitig. Die FDP beschreibt steigende Sozialausgaben sowie zu hohe Abgabenlasten und fordert weniger Staat, mehr Zurückhaltung und ein Festhalten an der Schuldenbremse. Schauen wir uns aber an, wie die wirtschaftlichen Daten tatsächlich aussehen – die kennen Sie auch –: Die Industrieproduktion sinkt seit 2022 um 11 %, rund 48.000 Industriearbeitsplätze sind verloren gegangen, die Exporte sind massiv gesunken. Gleichzeitig liegt die Investitionsquote seit Jahren mehrere Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt. Die Zahlen erzählen eine klare Geschichte: Nicht ein zu starker Staat ist das Problem – sprechen Sie diesbezüglich mal mit den Kommunen –, sondern zu geringe Investitionen sind es. Wer angesichts dieser Entwicklung ernsthaft fordert, an der Schuldenbremse festzuhalten und staatliches Engagement weiter zu begrenzen, der verschließt die Augen vor der Realität. Denn die Realität verlangt das Gegenteil: mehr öffentliche Investitionen, mehr Unterstützung für Transformation und Industrie sowie mehr Zukunftspolitik. Der Blick nach Japan macht deutlich: Auch die japanische Regierung bearbeitet genau diese Zukunftsfelder. Landtag In dem Antrag wird ausdrücklich die Ausweitung von Schulden und Sondervermögen kritisiert. Die Wahrheit ist aber doch: Diese Instrumente sind notwendig geworden, weil über Jahre hinweg zu wenig investiert wurde. Sie sind kein Problem; sie sind das Symptom. Ein weiterer zentraler Punkt dieses Antrags ist der Umgang mit dem Sozialstaat. Es wird suggeriert, steigende Sozialausgaben seien eine Hauptursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Doch hierbei hilft ein Blick auf die Fakten: Wir sehen die hohe Zahl der Insolvenzen – es waren 6.500 im Jahr 2025 –; wir sehen, dass mehr Unternehmer ihre Investitionen zurückfahren, als sie auszuweiten – Japan habe ich gerade erwähnt –, und wir sehen eine schwächelnde Industrie, sinkende Wertschöpfung und stagnierendes Wachstum. All das hat nicht nur mit zu hohen Sozialkosten zu tun. Das sind strukturelle, wirtschaftliche Probleme. Trotzdem wird in dem Antrag der Fokus vor allem auf Einschnitte im Sozialstaat und mehr Eigenverantwortung gerichtet. Das ist leider sehr verkürzt und auch sozial unausgewogen. Denn während wie immer die Schwächsten in den Blick genommen werden, fehlt ein entscheidender Punkt komplett: die Frage nach gerechterer Besteuerung sehr großer Vermögen und hoher Einkommen. Stattdessen wird über Kürzungen gesprochen, ohne zu fragen, wo der gesellschaftliche Reichtum konzentriert ist. Für uns Sozialdemokraten gibt es noch einen besonderen Punkt: Die FDP fordert, Effizienzpotenziale durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zu heben, die letztendlich Personalkosten senken sollen. Das kann man sicherlich machen, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Das heißt aber auch, dass die Menschen Sorge vor Stellenabbau haben. Meiner Meinung nach müssen Sie auch beleuchten, was das mit der Gesellschaft macht. In einem Bundesland, das bereits Zehntausende Industriearbeitsplätze verloren hat, wird aktiv für Rationalisierung geworben. Gleichzeitig soll der Sozialstaat zurückgefahren werden. Wir glauben nicht, dass das zu einer auf die Zukunft gerichteten Debatte führt. Wer Arbeitsplätze abbauen will, kann nicht gleichzeitig die soziale Sicherung infrage stellen. Das ist kein Konzept, sondern ein Risiko für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Natürlich gibt es Punkte, denen wir zustimmen. Ja, öffentliche Mittel müssen zielgerichtet eingesetzt werden. Der Sozialstaat muss effizienter sein. Ja, Einkommen – gerade im mittleren Bereich – müssen entlastet werden. Aber leider geht der Antrag in eine sehr falsche Richtung, wie wir finden, weil Sie auf Kürzungen statt auf Investitionen setzen, weil Sie nach unten schauen, statt die gesamte Gesellschaft in den Blick zu nehmen, 17.06.2026 und weil Sie gerade die strukturellen Probleme der wirtschaftlichen Entwicklung nicht beleuchten. Wir brauchen jetzt keine Sparpolitik, sondern Investitionen. Wir brauchen starke Industriepolitik und eine ehrliche Debatte über Strukturprobleme. Das liefert Ihr Antrag aber leider nicht. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP enthält nicht viel Neues. Sie fordern zum wiederholten Mal auf der einen Seite, die Einnahmen für Bund, Land und Kommunen zu schwächen, und zeitgleich auf der anderen Seite, auf eine Reform der Schuldenbremse zu verzichten. Ich finde das bemerkenswert, weil Sie bei der Debatte um den NRW-Plan keine Gelegenheit auslassen, Krokodilstränen zu der in der Tat schwierigen Finanzsituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu vergießen, hier aber eine Einkommensteuerreform mit Entlastungen für alle fordern. Dabei müssen wir uns doch klarmachen, dass weniger Steuern für alle auch weniger Einnahmen für alle staatlichen Ebenen bedeuten. Nur mal ein Beispiel: 15 % der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer fließen den Kommunen zu. Allein die Stadt Köln plant im laufenden Haushaltsjahr mit über 750 Millionen Euro Einnahmen aus der Einkommensteuer. Das ist – nur mal am Rande erwähnt – dreimal so viel wie aus der Grundsteuer, Ihrem Lieblingsthema. Ich frage Sie: Wie viel weniger soll es an der Stelle sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP? (Ralf Witzel [FDP]: Nichts, durch das Wirt- schaftswachstum!) – Ja, ich wusste, dass jetzt das mit dem Wirtschaftswachstum kommt. Aber haben Sie eine einzige Einkommensteuerreform erlebt, nur eine einzige, bei der Steuersenkungen am Ende zu höheren Steuereinnahmen geführt haben? Nein, das ist eben nicht der Fall. Sie bräuchten ein Wirtschaftswachstum in der Größenordnung von 8 % oder 9 %, damit sich diese Steuersenkungen selbst tragen. Das ist einfach vollkommen unrealistisch, wie Ihnen jeder Wirtschaftswissenschaftler darlegen kann. Unabhängig davon, ob das mit dem Wirtschaftswachstum klappt oder nicht, stellt sich auch die Frage: Wer profitiert eigentlich von einer solchen Einkommensteuersenkung? Welche Gruppen sind das? Haben Sie mal überlegt, wie viel des gesamten Auf-Landtag kommens der Einkommensteuer die untere Hälfte der Einkommensteuerzahlenden heute zahlt? Haben Sie sich das mal angeguckt? Ich kann Ihnen die Antwort geben: Es sind 6,5 %. Die untere Hälfte, vom Medianverdienst bis zu Geringverdienenden, zahlt nur 6,5 % des gesamten Einkommensteueraufkommens. Die unteren 70 %, also die klassischen unteren und mittleren Einkommen, von denen Sie immer reden, zahlen weit weniger als 20 % des gesamten Einkommensteueraufkommens. Mit anderen Worten: Einkommensteuersenkungen führen fast immer nur dazu, dass vor allem Besserverdienende profitieren. Noch ein paar Zahlen: Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung eines Durchschnittsverdieners ist gar nicht so absurd hoch, wie Sie das hier suggerieren. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 50.000 Euro, aus dem ein zu versteuerndes Einkommen von knapp 30.000 Euro resultiert, beträgt die durchschnittliche Steuerlast ungefähr 15 %. Ich gebe Ihnen aber recht: Die Abgabenquote in Deutschland ist insgesamt zu hoch. Das liegt aber weniger an der Einkommensteuerbelastung des Durchschnittsverdieners als vor allen Dingen an den Sozialabgaben, also an den Kosten für Rente, Gesundheit, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Es ist vollkommen richtig – da stimme ich Ihnen zu –, dass Sie in Ihrem Antrag einen Fokus darauf legen, weil die Sozialabgaben den Durchschnittsverdiener in Deutschland extrem belasten. Es ist nicht die Einkommensteuer, sondern es sind vor allen Dingen die Sozialabgaben. Sie bleiben aber aus meiner Sicht Antworten dazu schuldig, wie eine vernünftige Reform der sozialen Sicherungssysteme aussehen kann, die auch die Durchschnittsverdiener entlastet. Ich habe irgendetwas davon gelesen, dass Sie die Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern nicht mehr aus den Sozialversicherungen, sondern vor allen Dingen aus dem Bundeshaushalt bezahlen wollen. Da frage ich mich, wie das funktionieren soll, wenn Sie dem Bund auf der einen Seite durch Steuersenkungen Finanzmittel wegnehmen wollen, sagen, dass die Schuldenbremse nicht reformiert werden darf, und dann auch noch neue oder höhere Präventionssteuern auf Tabak, Alkohol oder Zucker ablehnen. Das Ganze passt einfach nicht zusammen. Sie mögen vielleicht sagen: Durch Digitalisierung, Standardisierung, Automatisierung und KI könne man irgendetwas sparen; damit könnten Bund und Länder die notwendigen Mittel einsparen. Dazu vielleicht nur zwei Dinge. Erstens. Nordrhein-Westfalen geht hier schon voran. Das NRW-Maßnahmenpaket zu Bürokratieabbau und Modernisierung des Staats, die Abschaffung von Schriftformerfordernissen und Berichtspflichten sowie 17.06.2026 das kommunale Regelbefreiungsgesetz usw. seien an dieser Stelle erwähnt, ebenso wie verschiedene Bundesratsinitiativen, um unnötige Bürokratie abzubauen. Zweitens. Der ein oder andere mag sich vielleicht noch an Christian Lindner erinnern, der hier 2017 eine sogenannte Digitalisierungsdividende in Höhe von immerhin 1 Milliarde Euro für Nordrhein-Westfalen versprochen hat. Ich sage Ihnen: Auf die warten wir immer noch. Zuletzt fordern Sie in Ihrem Antrag auch auf Landesebene, die Zweckentfremdung von Mitteln aus dem Infrastruktursondervermögen zu verhindern. Die gute Nachricht lautet – das haben wir auch schon mehrfach diskutiert –: Die gibt es auf Landesebene überhaupt nicht. Die vorhandenen Studien beziehen sich ausschließlich auf den Bundeshaushalt 2025. Ich gebe Ihnen vollkommen recht: Die Zweckentfremdung an der Stelle ist skandalös.

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit.

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Simon Rock GRÜNE

Die Investitionsquote im Kernhaushalt des Landes ist jedoch gestiegen. Deshalb kann von einer Zweckentfremdung nicht die Rede sein. Wir lehnen den Antrag aufgrund widersprüchlicher Forderungen, die auch sehr oberflächlich bleiben, ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Problembeschreibung im Antrag der FDP ist überraschend gut: zu hohe Steuern, zu hohe Sozialabgaben, zu viel Bürokratie, zu viel Verschuldung, zu wenig Wachstum. – Das alles stimmt. Aber genau deshalb stellt sich die Frage: Warum bleibt die FDP bei den Lösungen dann so mutlos? Die FDP beschreibt den Patienten ziemlich treffend, verschreibt ihm aber überwiegend Schmerzmittel statt einer notwendigen Operation. Aber ich mache Ihnen Mut: Wenn die AfD in die Regierungsverantwortung kommt, dann werden wir die notwendigen Operationen durchführen. Fangen wir an. Die AfD hat nämlich schon entsprechende Konzepte. Mit der Steuerreform 2025, die wir gestern hier im Landtag vorgestellt haben, hat die AfD ein rundes Konzept entwickelt. Damit werden nicht nur kleine und mittlere Einkommen spürbar entlastet, sondern ganz besonders die arbeitende Familie mit mehreren Kindern. Denn bei der AfD gilt: Leistung muss sich wieder lohnen. Landtag (Beifall von der AfD) Bei uns profitieren die Facharbeiter, Handwerker, Verkäufer und Pflegekräfte. Jeder bekommt mehr Netto vom Brutto. Das kann dann jeder Bürger so verwalten, wie er das gerne hätte: konsumieren oder auch sparen, um zu Zeiten der Rente etwas mehr in der Tasche zu haben. Konkret gibt es beim AfD-Steuerkonzept eine Entlastung unserer Bürger um sage und schreibe 180 Milliarden Euro. Das ist konkrete Politik im deutschen Interesse. Kommen wir zur Energiepolitik. Die FDP beklagt den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, doch über die eigentliche Ursache schweigt sie. Die FDP hat den Ausstieg aus der günstigen Kernkraft und der Kohlekraft beschlossen. Stattdessen will die FDP Windräder auch noch im Jahr 2045 subventionieren. Die höchsten Strompreise der Industrienationen sind das Ergebnis genau dieser politischen Entscheidung. Damit haben Sie, liebe FDP, unsere Unternehmen leider aus dem Land getrieben. Die AfD würde dies korrigieren. Die AfD würde die verbliebenen Kernkraftwerke reaktivieren. Die AfD würde moderne Kohlekraftwerke weiter nutzen. Die AfD würde die sogenannte Energiewende ein für alle Mal beenden. Keine Subventionen mehr für Windindustrieanlagen, keine Subventionen für PV-Anlagen oder für Wasserstoffprojekte! (Zuruf von den GRÜNEN: Aber Abhängigkeit von China!) – Sie wollen Abhängigkeit von China, höre ich gerade von den Grünen. Sehr gerne. Der Großteil der Windindustrieanlagen kommt aus China. Sie wollen Abhängigkeit vom Wetter wie im Mittelalter, höre ich da heraus. Das ist die Politik der Grünen, Abhängigkeit vom Wetter wie im Mittelalter. Mit unserem Konzept würden die Strompreise sinken. Dadurch würden Unternehmen wieder investieren. Dadurch würden Arbeitsplätze erhalten. Natürlich würden die Arbeitsplätze der Grünen, die irgendwo Klimamanager etc. haben wollen, wegfallen. Sorry dafür, liebe Grüne. (Zuruf von den GRÜNEN) Die FDP spricht von soliden Finanzen. Aber wo sollen denn die Einsparungen herkommen? Die AfD sagt es klar: Wer ständig neue Beauftragte, Stabsstellen und Ideologieprojekte schafft, belastet den Steuerzahler. Wir brauchen deshalb keine Klimamanager, wir brauchen keine Mobilitätsmanager, wir brauchen keine Transformationsberater. Diese Stellen kosten Geld, sie schaffen keine Werte, und deshalb müssen sie abgeschafft werden. (Beifall von der AfD) Wer sparen will, muss den Mut haben, Ausgaben tatsächlich zu streichen. 17.06.2026 Die FDP spricht von Sozialreformen, aber bleibt auch hier vage. Wir werden konkreter: Wer dauerhaft in die Sozialsysteme einwandert, belastet den Beitragszahler. Wer die Sozialausgaben senken will, muss deshalb die Grenzen kontrollieren, und wer die Sozialausgaben senken will, muss illegale Migration beenden, das heißt konkret auch: abschieben. Die Probleme liegen offen auf dem Tisch, aber die FDP scheut die Lösung. Wir nicht! Weniger Steuern, das heißt, unsere Steuerreform 2025, weniger Bürokratie, das heißt, beispielsweise Klimamanager weg, PV-Pflicht weg etc., weniger Ideologie und Subvention, das heißt, überall radikal die Kettensäge ansetzen, bezahlbare Energie, das heißt, mehr verlässliche Kraftwerke statt Abhängigkeit vom Wettergott der Grünen, und kontrollierte Grenzen, damit unser Sozialstaat nicht ausblutet – das wäre echter marktwirtschaftlicher Reformimpuls. Der Antrag der FDP bleibt halbherzig im Oberflächlichen stecken. Wir als AfD gehen es an – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Gorißen in Vertretung für Herrn Minister Dr. Optendrenk. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie so oft macht die FDP hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Die Bundesregierung arbeitet doch gerade an entscheidenden Reformen in allen von Ihnen angesprochenen Bereichen. Lassen Sie uns das Reformpaket erst mal abwarten. Dann können wir auch über echte Fakten statt über Mutmaßungen diskutieren. Die Landesregierung bringt sich bereits auf Bundesebene aktiv in die aktuellen Reformdiskussionen ein. Sie steht für Entlastungen und Vereinfachungen des Steuerrechts im Rahmen des haushalterisch Machbaren. Wer Entlastungen verspricht, der muss auch sagen, wie er sie bezahlt. Die Veranlassungskonnexität muss zum festen Prinzip werden. In Ihrem Antrag, liebe Abgeordnete der FDP, finden sich keine eigenen konkreten und konstruktiven Vorschläge. Anträge zu stellen, ist leicht, Verantwortung zu übernehmen, ist aber die eigentliche Aufgabe. Die Landesregierung geht verantwortlich mit den Möglichkeiten der reformierten Schuldenbremse um. Sie wägt jeweils genau ab, ob es sinnvoll und verantwortlich ist, in einer extrem anspruchsvollen Lage der Konjunktur und der öffentlichen Haushalte neben erheblichen Einsparungen auch Kreditaufnahmen vorzunehmen. Das ist Verantwortung. Abstrakte Grundsatzdiskussionen von morgens bis abends zu führen, kann Landtag man sich vielleicht in der Opposition leisten. Als Regierung aber gilt es abzuwägen und Probleme zu lösen. Gerade den Kommunen sind in der Vergangenheit immer mehr Leistungen aufgebürdet worden, die sie an ihre finanzielle Belastungsgrenze gebracht haben. Auch hier sind grundlegende Veränderungen unbedingt notwendig. Daran arbeitet die Landesregierung über den Bundesrat, die Ministerpräsidentenkonferenz und in den einschlägigen Gremien mit. Daneben muss unser Staat schneller und agiler werden. Hier passiert gerade eine ganze Menge auf Bundesebene. Karsten Wildberger arbeitet mit seinem Ministerium an digitalen Verwaltungslösungen und einem konsequenten Bürokratieabbau. In Nordrhein-Westfalen sind wir hier schon einen Schritt weiter. (Zuruf von der FDP: Wo denn?) Mit unseren Beschleunigungs- und Entlastungspaketen reduzieren wir Berichtspflichten, vereinfachen Genehmigungen und automatisieren Förderungen. Mit „one in, one out“ starten wir eine testweise Erprobung, bei neuen Regeln andere zu entrümpeln. Mit NRW.Genius schaffen wir die Grundlage für eine flächendeckende KI-Infrastruktur in der Landesverwaltung. Neben der Verwaltungsassistenz NRW.Genius sollen künftig auch KI-Kapazitäten über AI-as-a-Service in Fachverfahren integriert werden. Diese Lösungen bringt die Landesregierung auch in Kooperationen mit anderen Ländern ein. So wurde im Mai 2026 von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg eine gemeinsame Absichtserklärung zur länderübergreifenden Zusammenarbeit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung unterzeichnet. Entstehen soll hierbei eine föderal anschlussfähige Plattformarchitektur. Die Kooperation soll perspektivisch auch weiteren Ländern und dem Bund offenstehen. Wir haben uns hier im Plenum und im HFA oft über die Umsetzung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen ausgetauscht. Ich betone es noch einmal: Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen wollen wir mit dem NRW-Plan erreichen, dass das Geld schnell und insbesondere auch unbürokratisch in den Kommunen ankommt. Deshalb hat sich Nordrhein-Westfalen von Anfang an gegen das formaljuristische Kriterium der Zusätzlichkeit im LuKIFG ausgesprochen, denn dies hätte hohen Bürokratieaufwand verursacht. Wichtige Investitionen bei den Kommunen wären dadurch verhindert worden. Auch wenn die FDP ihre Theorien zum hundertsten Mal wiederkäut – wenn ich als Landwirtschaftsministerin das so sagen darf – (Heiterkeit von Björn Franken [CDU]) werden sie dadurch nicht praxistauglicher. 17.06.2026 Sie sehen: Vieles bringen wir in Nordrhein-Westfalen bereits voran – mit einer langfristigen und vorausschauenden Politik, die nicht nur auf kurzfristige Effekte setzt, sondern die Zukunftsfähigkeit unseres Landes dauerhaft sichert. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Gorißen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19807. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19807 abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Der Klimaschwindel ist tot – es lebe der Klimawandel Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/19780 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Loose das Wort.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was verbindet ein Auto, eine Kirche und ein Mau-Mau-Spiel? Bei allen Punkten geht es um eine überzogene Klimapolitik. Das Auto symbolisiert den Niedergang unserer Automobilindustrie. Wenn man in Deutschland einen Kleinwagen mit Benzinmotor produziert, dann muss man als Hersteller 3.000 Euro an CO -Abgaben an die EU bezahlen. Damit verteuern sich deutsche Wagen im Vergleich zu Autos aus den USA und Japan deutlich. Sie finden in Deutschland aufgrund der Klimasteuern deshalb keinen einzigen Kleinwagen unter 12.500 Euro mehr. Deshalb hat Ford in Köln die Produktion des Fiesta eingestellt. Gut 15.000 Mitarbeiter haben in den letzten 20 Jahren bei Ford in Köln ihren Job verloren. In den nächsten Jahren kommen noch weitere 5.000 Mitarbeiter dazu. Betroffen ist aber nicht nur Ford in Köln, sondern es betrifft die gesamte Wertschöpfungskette vom Motor bis zum Reifen. Das heißt: Ihre Klimapolitik zerstört die Automobilindustrie, aber Landtag ebenso die Stahlwerke in Duisburg oder die Chemiewerke in Marl. Kommen wir vom Auto zur Kirche. Die Klimakirche nimmt für ihre Ablassbriefe, also CO -Zertifikate und -Abgaben, in Deutschland nun 21 Milliarden Euro pro Jahr ein. Zum Vergleich: Die katholische und evangelische Kirche kommen zusammen auf nur 13 Milliarden Euro an Kirchensteuern. Wenn man keine Kirchensteuern mehr zahlen will, dann tritt man einfach aus der Kirche aus. Wenn man aber keine Klimasteuern mehr zahlen will, dann kann man das nur ändern, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt. (Beifall von der AfD) Denn wir schaffen alle Klimasteuern ab. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen. Kommen wir vom Auto und der Kirche zum Mau-Mau-Spiel. Wenn ich an Mau-Mau denke, dann denke ich an den Mau-Wald in Kenia. Dort lief noch vor ein paar Jahren ein indigenes Volk in Lendenschürzen herum. Es hat Kräuter gesammelt und ging auf die Jagd in den Dschungel. Es war ein Volk mit kleinem CO -Fußabdruck im Einklang mit der Natur. Dann aber hat die Regierung in Kenia dieses kleine Volk aus dem Mau-Wald vertrieben und deren Häuser mit Hämmern und Äxten zerstört, weil der Wald zum Klimaprojekt wurde. Ausländische Firmen konnten sich Bäume im Wald kaufen und bekamen dafür CO -Zertifikate. Sie sehen: In NRW zerstört diese Klimapolitik unsere Industrie, im Ausland zerstört sie die Heimat der indigenen Bevölkerung. Nun kommt die spannende Frage: Ist das alles denn nötig? Wir haben in Deutschland eine Durchschnittstemperatur von rund 10 Grad Celsius. Uns betrifft der Klimawandel praktisch nicht. Wenn es wärmer wird, bauen wir Klimaanlagen. Für Flüsse schaffen wir mehr Platz, damit es zu weniger Überflutungen kommt. Wenn man sich anschaut, dass viele Klimapanikmacher sich die schönsten Grundstücke am Meer aussuchen, dann zeigt sich, dass selbst diese daran nicht glauben. Dass die deutsche Bevölkerung belogen und betrogen wurde, zeigt sich auch daran, dass selbst das IPCC, also der sogenannte Weltklimarat, das Horrorszenario RCP8.5 gestrichen hat. Dieses Horrorszenario könnte niemals eintreten, denn bei diesem Szenario wären alle bekannten Vorräte an Öl, Gas und Kohle auf der Welt im Jahre 2080 bereits verbrannt worden. Danach wäre der CO - Ausstoß weltweit faktisch bei null gewesen, weil es auf der Welt schlicht nichts mehr zum Verbrennen gegeben hätte. Damit war dieses Szenario niemals – niemals! – realistisch. Doch Frau Ministerin Neubaur hat unsere Bevölkerung hinter die Fichte geführt, als sie dieses Horrorszenario als ein Weiter-so-Szenario hier im Landtag vorstellte. Die Landesregierung hat 17.06.2026 ihre Planung damit bewusst auf einem falschen Szenario aufgebaut. Das Lügenmärchen ist nun selbst beim IPCC zusammengefallen. Deshalb sagen wir klipp und klar: Die Regierung muss alle Programme einstellen, die auf solchen Extremszenarien beruhen. Es kann nicht sein, dass in den Kommunen nun Personen nach einem 61-tägigen Crashkurs Klimamanager werden und dann mehr Geld bekommen als eine Erzieherin im Kindergarten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die sich um die Zukunft unserer Kinder kümmert. Jetzt brauchen wir eine Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Dr. Peill.

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Dr. Patricia Peill CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein bisschen überrascht über die Wendung hinsichtlich Ihres Antrags, weil das mit dem, was Sie uns als Antrag vorgestellt haben, ziemlich wenig zu tun hat. Stellen wir uns mal vor, dass uns im Jahr 2050 unsere Kinder und Enkel sagen: Ihr wusstet doch, dass Hitzewellen häufiger werden. Ihr wusstet doch, dass Starkregenereignisse zunehmen. Ihr wusstet doch, dass Städte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden müssen. Warum habt ihr damals eigentlich die ganze Zeit darüber gestritten, ob man Vorsorge treffen sollte? (Dr. Christian Blex [AfD]: Sie glauben doch selber nicht, was Sie da erzählen!) Genau diese Frage wird uns die nächste Generation stellen. Deshalb verwundert mich Ihr Antrag ganz besonders. Er erweckt den Eindruck, als sei mit der Kritik an einem einzelnen Klimaszenario die gesamte Klimaforschung widerlegt. Das ist wissenschaftlich schlicht falsch. Ja, RCP8.5 gilt heute nicht mehr als wahrscheinliches Szenario, aber daraus folgt weder, dass der menschengemachte Klimawandel nicht stattfinden würde, noch dass Klimaanpassung überflüssig wäre. Die internationale Klimaforschung arbeitet natürlich mit unterschiedlichen Szenarien, aber in einem Punkt sind sich alle einig: Wir müssen uns auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP) Ich kann nur feststellen: Die AfD bekämpft hier ein Strohmann-Argument. Sie diskutiert über ein einzelnes Szenario und tut so, als würde die gesamte wissenschaftliche Erkenntnis damit zusammenbrechen. Landtag Das Gegenteil ist richtig: Klimaanpassung ist keine Ideologie, Klimaanpassung ist Risikovorsorge. Niemand baut einen Deich, weil er weiß, wann die nächste Flut kommt, nein, man baut ihn, weil man weiß, dass das Risiko dafür besteht. Genauso handeln wir beim Hochwasserschutz, beim Hitzeschutz und beim Schutz unserer Infrastruktur. Wir alle erinnern uns an die Flutkatastrophe im Juli 2021; es ist fast genau fünf Jahre her. Bitte fragen Sie doch mal die Menschen in der betroffenen Region, denn die wissen: Vorsorge ist keine Theorie. Vorsorge rettet Leben.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Beim Abgeordneten Loose besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?

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Dr. Patricia Peill CDU

Gerne am Ende. Geht das? – Für mich lautet die Frage deshalb nicht, ob sich das Klima verändert, sondern, wie gut wir unser Land darauf vorbereiten. Besonders bemerkenswert, besonders hervorzuheben ist an Ihrem Antrag das Ende. Nachdem die AfD über mehrere Seiten hinweg die wissenschaftlichen Grundlagen für die Notwendigkeit von Klimaanpassungen infrage gestellt hat, fordert sie plötzlich im letzten Punkt doch mehr Hochwasserschutz, mehr Hitzeschutz und eine widerstandsfähige Infrastruktur. (Christian Loose [AfD]: Das haben wir schon vor sieben Jahren beantragt!) Mit anderen Worten: Sie lehnt zwar die Diagnose ab, aber sie fordert die gleiche Therapie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP) Wer Hochwasserschutz fordert, erkennt an, dass Risiken bestehen. Wer Hitzeschutz fordert, erkennt an, dass Risiken bestehen. Wer beides fordert, gleichzeitig aber die wissenschaftlichen Erkenntnisse über diese Risiken infrage stellt, widerspricht sich selbst. Genau hier liegt der zentrale Logikfehler Ihres gesamten Antrags. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen geht einen anderen Weg. Wir investieren in Hochwasserschutz und in Starkregenvorsorge. Wir unterstützen unsere Kommunen bei der Klimaanpassung. Wir stärken die Widerstandsfähigkeit unserer Infrastruktur. Klimaanpassung, Klimaschutz und Versorgungssicherheit sind keine Gegensätze, sie gehören für uns zusammen. Meine Damen und Herren, um noch mal auf den Anfang zurückzukommen: Eines Tages werden unsere Kinder und Enkel uns eben nicht fragen: Welche 17.06.2026 Debatten habt ihr geführt? – Sie werden uns fragen: Habt ihr gehandelt, als Handeln möglich war? – Gute Politik wartet nicht auf die nächste Katastrophe, sie sorgt vor, damit wir ihnen sagen können: Ja, wir haben Verantwortung übernommen. Ja, wir haben gehandelt. Und ja, wir haben diesen Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Peill. Sie haben die Zwischenfrage mit der Bemerkung „Gerne am Ende“ zugelassen. – Herr Abgeordneter Loose, bitte schön.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Dr. Peill, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprachen die ganze Zeit davon, dass Sie sich an verändertes Klima anpassen wollen. Das ist genau das, was in unserem Antrag gefordert wird. Sie sprechen aber nicht von der Verhinderung des Klimawandels. Das ist ja genau Ihre Politik. Wollen Sie die Politik des Klimawandelverhinderns damit aufgeben? Ist das jetzt Ihre Aussage, weil Sie die ganze Zeit nur von Klimaanpassung sprachen?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Dr. Peill.

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Dr. Patricia Peill CDU

Ich glaube, es ist ziemlich klar, dass wir uns dem veränderten Klima stellen und dass wir für unser Land so sorgen, dass es für diese neuen Klimabedingungen am besten aufgestellt ist, und zwar mit großer Fürsorge für die Bereiche, die zu schützen sind, und mit großer Fürsorge für den Klimaschutz, für die Versorgungssicherheit. Deswegen brauchen wir Klimaanpassung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Peill. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Stinka.

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André Stinka SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD ist mehr als nur fachlich fragwürdig, er ist wieder mal ein Beispiel dafür, wie gezielt Zweifel gesät und Unwahrheiten verbreitet werden, insbesondere mit Blick auf die sozialen Medien. (Christian Loose [AfD]: Ich bin gespannt auf Beispiele!) Hier wird ein komplexer wissenschaftlicher Sachverhalt bewusst verkürzt, verzerrt und instrumentalisiert, Landtag um politische Stimmung zu machen. Die Abkehr vom Szenario RCP8.5 wird im Antrag so dargestellt, als habe sich die Klimaforschung selbst widerlegt. Das ist schlicht falsch. Wenn man sich erkundigt hätte, wüsste man, dass RCP8.5 nie als realistischer Weiter-so-Pfad gedacht war, (Christian Loose [AfD]: Bei Frau Neubaur und der Landesregierung schon!) sondern als Extremannahme zur Untersuchung von Risiken. Dass dieses Szenario heute als unplausibel gilt, zeigt vielmehr, dass Klimapolitik wirkt und sich technologische Entwicklungen schneller vollzogen haben als erwartet. Diese Entwicklung ist hier jedoch bewusst verdreht worden. Es ging also nicht darum, aufzuklären, sondern darum, Misstrauen zu schüren. Genau darin liegt das Problem. Der Antrag folgt dem bekannten AfD-Muster: Einzelne wissenschaftliche Debatten werden herausgegriffen, aus dem Kontext gerissen und so zugespitzt, dass sie in sozialen Netzwerken leicht verbreitet werden können. Schlagworte wie „Klimaschwindel“ sind keine sachliche Begründung, sie sind gezielte Provokationen, um die Emotionen der Menschen anzusprechen und die gesellschaftliche Debatte zu vergiften. Wer so argumentiert, sucht nicht die Wahrheit, er sucht Aufmerksamkeit und Polarisierung. Dabei wird ignoriert, wie Wissenschaft tatsächlich funktioniert. Klimamodelle liefern keine festen Vorhersagen, sondern zeigen mögliche Entwicklungen unter bestimmten Annahmen. Dass Szenarien angepasst oder verworfen werden, ist kein Zeichen von Schwäche der Wissenschaft, sondern von wissenschaftlicher Qualität. Wer sich mit Wissenschaft auseinandersetzen würde – das tun Sie nicht – weiß: Genau das macht seriöse Forschung aus. Ja, die Kritik an den sogenannten Integrated Assessment Models ist berechtigt und wichtig. Sie hängen von Annahmen ab, berücksichtigen soziale Aspekte oft zu wenig, bilden komplexe Wechselwirkungen nur unvollständig ab und sind in Teilen vom globalen Norden geprägt. Aber diese Kritik, wenn Sie genau geguckt hätten, kommt aus der Wissenschaft selbst. Sie dient dazu, die Modelle zu verbessern und sie nicht pauschal zu diskreditieren. Der Antrag hingegen nutzt diese bekannten Schwächen, um den gesamten wissenschaftlichen Konsens infrage zu stellen. Das ist kein Beitrag zu besserer Politik, sondern ein Versuch, Vertrauen in Wissenschaft gezielt zu untergraben. Gerade in Zeiten, in denen Desinformationen in sozialen Medien enorme Reichweite erzielen, ist das brandgefährlich. Besonders problematisch ist zudem die Tonlage. Hier wird nicht nüchtern analysiert, sondern unterstellt, dramatisiert und delegitimiert. Das trägt zu einer politischen Kultur bei, in der Fakten zweitrangig werden und stattdessen Empörung und Zuspitzung dominieren. 17.06.2026 Genau davon lebt Hetze, so wie Sie es tun. Und genau das dürfen wir nicht zulassen, und wir werden das als Sozialdemokraten auch nicht zulassen. Schließlich sind die Forderungen des Antrags, etwa ein Moratorium für Klimaprogramme oder das Stoppen laufender Maßnahmen, nicht nur sachlich unbegründet, sondern auch politisch verantwortungslos. Sie würden wichtige Investitionen in Klimaanpassung und Vorsorge blockieren; die Kollegin Peill hat das gerade angesprochen. Wenn Sie mal mit der Caritas, wenn Sie mal mit der Diakonie sprechen würden, wenn Sie sich um alte Menschen wirklich kümmern würden, dann würden Sie diese Maßnahmen nicht stoppen. Denn die leiden unter den Temperaturen. Aber das ist der AfD ja völlig egal. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Haben Sie den Antrag zu Ende gelesen?) – Ich muss den Antrag gar nicht lesen. So viel Schund auf einem Haufen muss man nicht lesen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ihnen sind die Menschen egal, und dass der Caritasverband mit Ihnen nicht redet, spricht Bände, Herr Loose. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Das spricht Bände, und, Herr Blex, mit Ihnen spricht sowieso keiner mehr. Hören Sie auf! (Zurufe von Dr. Christian Blex [AfD] und Chris- tian Loose [AfD]) Sie machen Politik auf dem Rücken von Kindern – UNO-Bericht vor wenigen Wochen – und auf dem Rücken von alten Menschen, die unter hohen Temperaturen leiden. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Das muss man den Menschen hier ganz klar sagen. (Zurufe von Dr. Christian Blex [AfD] und Chris- tian Loose [AfD]) – Sie können schreien, wie Sie wollen; richtig bleibt das, was wir hier sagen, und nichts anderes. Zum Schluss muss ich nach meinen Ausführungen wohl nicht deutlich machen, dass wir diesen Schund ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Dietmar Brockes [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Vogelheim. Landtag (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ganz Europa gab es im Mai einen raschen Übergang von unterdurchschnittlichen Temperaturen zu einer der intensivsten Hitzewellen, die man jemals so früh im Jahr beobachtet hat. Wie überschreibt die AfD ihren Antrag so schön? Es lebe der Klimawandel. Dieser Antrag steckt voller Widersprüche. Ich würde ja gerne glauben, dass diese Hitze die Ursache dafür war, dass Sie von der AfD sich in einen Widerspruch nach dem anderen verstricken. Aber ich weiß, dass Kalkül dahintersteckt. Ich will Ihnen die Widersprüche einmal vor Augen führen. Erstens. Sie sagen in Ihrem Antrag, der Weltklimarat sei unglaubwürdig, nicht ausgewogen ausgewählt, die Verfahren intransparent, die Modelle fragwürdig. Trotzdem stützen Sie die zentrale Aussage Ihres Antrags ausgerechnet auf die aktuellen Bewertungen genau dieses Weltklimarats. (Christian Loose [AfD]: Weil sich die Landes- regierung darauf stützt!) So kommt natürlich immer das Richtige für Sie raus: Warnt der IPCC vor den Folgen des Klimawandels, ist er ideologisch. Stellt der IPCC fest, dass ein Szenario weniger wahrscheinlich geworden ist, wird er plötzlich zur maßgeblichen Autorität als Grundlage für Ihren Antrag. Nicht nur in dieser Hinsicht nehmen Sie die Fakten nur selektiv zur Kenntnis. Denn was weder Sie noch die von Ihnen zitierte Springerpresse thematisieren, ist, dass nicht nur das RCP8,5-Szenario als weniger wahrscheinlich gilt. Nein, auch die besonders günstigen Entwicklungen, die mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar gewesen wären, sind unwahrscheinlich geworden. Wenn Sie der einen Aussage Glauben schenken, warum dann nicht auch der anderen, nämlich, dass wir nach wie vor auf einem Kurs mit extremen Folgen sind? Besonders widersprüchlich ist die von Ihnen angeführte Begründung, Grund sei die Renaissance der Kernenergie. Eine Renaissance in den Köpfen mag es geben, aber das sind radioaktive Luftschlösser. Der Witz dabei ist: Sie räumen ein, dass ein anderer Strommix zu anderen Emissionen führt, die wiederum zu anderen Klimaentwicklungen führen. Das ist übrigens nicht der Verdienst der Kernenergie. Deren Anteil am weltweiten Strommix liegt erstmalig im einstelligen Bereich. Was also hat den Strommix maßgeblich verändert? Ja, genau, die Erneuerbaren. (Dr. Christian Blex [AfD]: Subventionen! – Zu- ruf von Christian Loose [AfD]: Primärenergie, 3 % bei Primärenergie!) 17.06.2026 Der letzte Widerspruch, den ich aufgreifen will: Sie fordern dennoch Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung vor Hochwasser, vor Hitze und vor Dürre. Wofür denn? (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wie hoch soll der Deich denn sein? Wie häufig werden Hitzewellen auftreten? Welche Infrastrukturen, welche Personengruppen müssen wir denn künstlich schützen? Auf all diese Fragen geben Klimaprojektionen Antwort – dieselben Klimaprojektionen, die Sie als Schwindel bezeichnen und die Sie uns am liebsten als Grundlage für unser Handeln entziehen wollen. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Dieser Antrag ist ein Versuch, alles an Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, was wir in NRW auf den Weg gebracht haben, infrage zu stellen. Das ist es, was Sie vorhaben. Im nächsten Monat jährt sich die Hochwasserkatastrophe von 2021 zum fünften Mal. (Christian Loose [AfD]: Die verhindert worden wäre, wenn Sie 2018 unseren Maßnahmen gemacht hätten!) Und Sie haben die Unverfrorenheit, Ihren Antrag mit „Es lebe der Klimawandel“ zu betiteln. Das ist blanker Zynismus. Wir lehnen den Antrag natürlich ab. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zuruf von Christian Loose [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Vogelheim. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Brockes. (Christian Loose [AfD]: Wer Klima und Wetter nicht unterscheiden kann, kann das nicht ver- stehen, liebe Kollegin. Hätten Sie die Hochwassermaßnahmen gemacht, die wir gefordert hatten, wäre es gar nicht dazu gekommen!)

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident, bin ich dran?

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Rainer Schmeltzer

Aber sowas von.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird nicht weniger als ein weitgehender Stopp aller klimapolitischen Maßnahmen gefordert. Gesetze, Förderprogramme und politische Maßnahmen sollen überprüft werden. Sie sollen ausgesetzt und sogar rückabgewickelt werden, weil sie angeblich auf unzulässigen Klimaszenarien beruhen. Landtag Dieser Antrag beruht selbst jedoch auf einem grundlegend falschen Denkansatz: Er verkennt, wie Wissenschaft funktioniert und wie verantwortungsvolle Politik Risiken bewertet. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen. (Beifall von der FDP) Klimaszenarien sind keine Prognosen. Sie sind keine Vorhersagen darüber, was zwingend eintreten wird. Vielmehr sind sie wissenschaftliche Werkzeuge. Sie beschreiben verschiedene mögliche Entwicklungen. Sie beantworten die Frage, was passiert, wenn bestimmte Annahmen eintreten, und was passiert, wenn sie nicht eintreten. Genau deshalb arbeiten Wissenschaft, Wirtschaft und Politik weltweit mit solchen Szenarien. Wer Entscheidungen für Jahrzehnte treffen muss, kann nicht so tun, als gäbe es keine Unsicherheiten. Zum Vorsorgeprinzip gehört deshalb, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Dazu gehören selbstverständlich unterschiedliche Entwicklungspfade. Dazu gehören auch Szenarien mit besonders hohen Risiken. Niemand hat jemals behauptet, dass ein Szenario wie RCP8.5 eine sichere Vorhersage sei. (Christian Loose [AfD]: Weiter Szenarien von Frau Neubaur!) Es diente als oberer Risikorahmen, um mögliche Folgen hoher Emissionen abzuschätzen. (Christian Loose [AfD]: Die Landesregierung!) Genauso funktioniert Risikomanagement auch in anderen Bereichen: Wir planen Hochwasserschutz nicht nur mit durchschnittlichen Regenfällen. Wir dimensionieren Stromnetze nicht nur für die normalen Lasten. Wir betrachten auch bei Versicherungen nicht nur den Durchschnittsschaden. Der Antrag ignoriert außerdem, dass Klimamodelle kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die heute kritisierten Szenarien stammen teilweise aus den 2000er- und frühen 2010er-Jahren. Seitdem wurden sie durch neue Datengrundlagen, technologische Entwicklungen und aktuelle politische Rahmenbedingungen ergänzt und verbessert. Dabei zeigt sich ein differenziertes Bild: Einige Hochemissionsszenarien gelten heute als weniger wahrscheinlich; gleichzeitig mussten andere Annahmen nach oben korrigiert werden, weil Emissionen und Temperaturentwicklungen zeitweise stärker angestiegen sind als ursprünglich erwartet. Gerade diese regelmäßige Anpassung ist kein Beweis für Fehler. Sie ist Ausdruck wissenschaftlichen Fortschritts. Wir sollten ebenfalls nicht vergessen: Dass die extremsten Szenarien heute weniger plausibel erscheinen, ist auch eine Folge erfolgreicher Klimapolitik. Der europäische Emissionshandel ist dafür ein her-17.06.2026 vorragendes Beispiel. Marktwirtschaftliche Instrumente haben Emissionen reduziert und Innovationen angestoßen. Ohne die wissenschaftlichen Warnungen und Risikobewertungen der vergangenen Jahrzehnte wären diese Erfolge gar nicht möglich gewesen. Die FDP steht zu einem rationalen, technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Klimaschutz. Wir setzen auf Innovationen statt Verbote, auf Emissionshandel statt Planwirtschaft und auf eine Politik, die Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand zusammendenkt. Wer Klimaszenarien pauschal delegitimiert, schwächt nicht nur die wissenschaftliche Grundlage politischer Entscheidungen; er schwächt auch die Fähigkeit unseres Landes, verantwortungsvoll Vorsorge zu treffen. Der Antrag ist deshalb fachlich unbegründet und politisch der völlig falsche Weg. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Herr Brockes, Sie haben es sicherlich schon gesehen: Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Herrn Loose vor.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Brockes, Sie sprachen davon, dass Extremszenarien in der Wissenschaft genutzt werden sollen, auch bei Versicherungen und sicherlich auch, wenn man einen Damm dimensionieren sollte. Wenn aber eine Regierung ein Extremszenario als Weiter-so-Szenario, als Business Case ansieht und das als Entscheidungsgrundlage nimmt: Halten Sie das dann auch für gerechtfertigt? Dann bereitet man sich ja auf den Extremfall vor und eben nicht auf den Normalfall. Sie sprechen davon, dass es eine erfolgreiche Klimapolitik in der Welt gibt. Sie sprachen von dem europäischen Zertifikatehandel. Sie wissen ja, dass es im Grunde einen Ausgleich zwischen den Staaten gibt. Das heißt: Wenn alles, was in Deutschland an CO eingespart wird, einfach woanders in die Luft gepustet wird, hat das am Ende keinen Gesamteffekt. Lediglich 3 % der Primärenergie auf der Welt – die Kollegin kam ja immer mit dem Strommix – werden von Windindustrieanlagen und PV-Anlagen hergestellt, der Rest anders. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Sie können darauf reagieren. Wenn Sie sich einloggen, schalte ich gerne Ihr Mikrofon frei, Herr Brockes. (Dietmar Brockes [FDP] begibt sich an das Redepult.) Landtag – Sie können das auch gerne vom Redepult aus machen.

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Dietmar Brockes FDP

Frau Präsidentin! Herr Loose, wenn Sie gerade beklagen, dass Politik versucht, auch Extremsituationen zu verhindern und dafür notwendige Maßnahmen zu treffen, frage ich Sie: In Ihrem Antrag steht der Hochwasserschutz. Auf welcher Basis wollen Sie denn den Hochwasserschutz machen? (Beifall von Astrid Vogelheim [GRÜNE]) Soll er auf dem normalen Mittel des Rheins basieren oder darauf, dass Extreme eintreten? Das zeigt doch, welche Politik Sie machen: ohne verlässliche Basis. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Sie wollen alle wissenschaftlichen Fakten einfach wegstreichen, nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt. Aber Sie vernachlässigen damit die Menschen in diesem Land. Sie machen keine Politik für die Bürgerinnen und Bürger, weil Sie sich nicht ausreichend kümmern. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Das ist die Politik der AfD. Das ist kein Fortschritt und keine Freiheit, sondern das Gegenteil. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Bevor ich für die Landesregierung Herrn Minister Krischer aufrufe, möchte ich mit Blick auf die Tribüne ein herzliches Willkommen aussprechen. Der neue Generalkonsul der Italienischen Republik und neue Doyen des Konsularischen Korps Nordrhein-Westfalen hat gerade die Besuchertribüne betreten. Bitte begrüßen Sie gemeinsam mit mir Herrn Dr. Massimo Cipolletti. (Beifall von allen Fraktionen) Herr Dr. Massimo Cipolletti wurde im September 2025 zum Generalkonsul der Italienischen Republik in Köln berufen. Seit Februar 2026 ist er zudem der neue Doyen des Konsularischen Korps Nordrhein-Westfalen. In dieser Funktion vertritt er die Interessen der rund 100 konsularischen Vertretungen hier bei uns in Nordrhein-Westfalen und ist ihr ranghöchster Repräsentant und Ansprechpartner für uns im Parlament. Wir wünschen Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Cipolletti, viel Erfolg und vor allem Freude in Ihrem neuen Amt. Seien Sie uns nicht nur heute sehr herzlich im Landtag Nordrhein-Westfalen willkommen, sondern jederzeit für alle Gespräche und den Austausch, wofür wir Ihnen zur Verfügung stehen. Herzlich willkommen! 17.06.2026 (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Jetzt fahren wir in der Tagesordnung fort. Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Generalkonsul! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist zu diesem Antrag schon alles gesagt. Der Titel und auch die Rede des Kollegen zeigen, worum es hier eigentlich geht. Es geht nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen – das könnte man ja tun –, sondern es geht um die Diskreditierung wissenschaftlicher Institutionen und die Infragestellung einer verantwortungsvollen Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik. Meine Damen und Herren, dafür steht die Landesregierung nicht zur Verfügung. Deshalb empfehlen wir dringend die Ablehnung dieses Antrags. Es ist schon mehrfach gesagt worden: Klimaszenarien, wie der IPCC sie entwickelt, sind keine Vorhersagen. Sie sind Werkzeuge, mit denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mögliche Entwicklungen unter unterschiedlichen Annahmen untersuchen. Genau deshalb arbeitet Klimaforschung nicht nur mit einem einzigen Szenario, sondern mit einer ganzen Bandbreite von Entwicklungen. Nebenbei gesagt ist das nicht nur in der Klimawissenschaft so. Das ist eigentlich überall in der Wissenschaft so, die sich mit zukünftigen Entwicklungen auseinandersetzt. Das ist Wissenschaft. Wer das im Bereich des Klimaschutzes ablehnt, der negiert Wissenschaft. Das muss man an der Stelle einmal klar sagen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wer Risiken für Infrastruktur, Bevölkerung oder Wirtschaft bewerten will, der muss auch ungünstige Entwicklungen betrachten. Genauso verfahren wir beim Hochwasserschutz, beim Katastrophenschutz oder bei der Auslegung kritischer Infrastrukturen. Niemand – das ist eben schon gesagt worden – käme auf die Idee, Hochwasserschutzanlagen nur für durchschnittliche Wasserstände auszulegen und extreme Ereignisse auszublenden. Dann könnten wir uns den ganzen Hochwasserschutz sparen. Das ist absurd und zeigt die ganze Absurdität dieses Antrags. Auch die Klimaanpassungspolitik folgt diesem auch in anderen Bereichen üblichen Vorsorgeprinzip. Zudem ist die Behauptung falsch, dass sich die Landesregierung auf dieses eine Szenario stützt. Das ist eine freie Erfindung der Autoren. Wir betrachten selbstverständlich verschiedene Klimamodelle, verschiedene Wirkungsweisen und entwickeln das alles Landtag weiter. Was hier stattfindet, ist das im Bereich der Klimawissenschaft seit vielen Jahren Übliche. Deshalb sind diese Angriffe und Infragestellungen überhaupt nicht nachzuvollziehen. Selbstverständlich gibt es immer wieder Diskussionen über Unsicherheiten und Modellannahmen. Auch das ist Wissenschaft. Aber jede Weiterentwicklung und jede Veränderung ist ein Zeichen dafür, dass es neue Erkenntnisse gibt und dass hieraus auch andere Maßnahmen abzuleiten sind. Das gehört mit dazu. Ganz skurril wird es dann, wenn man sich die Forderungen dieses Antrags anschaut. Sie sagen, wir sollten alle Maßnahmen stoppen, die in irgendeiner Weise mit Klimaanpassung in Zusammenhang stehen. (Christian Loose [AfD]: Klimaschutz und Klima- anpassung sind zwei Dinge, oder?) Ich habe diese Woche den Spatenstich für eine Hochwasserschutzmaßnahme in Duisburg-Mündelheim für 125 Millionen Euro gemacht. (Christian Loose [AfD]: Sie verstehen den Unter- schied zwischen Anpassung und Schutz nicht!) Man muss es einmal deutlich sagen: Wenn man Ihre Politik ernst nimmt, müssten wir das sofort beenden. Wir müssten das, was die Menschen in diesem Land schützt, sofort stoppen. (Christian Loose [AfD]: Haben Sie nichts gele- sen?) Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, wenn man sie konkret macht. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Das steht in Ihrem Antrag drin. Aber es wird ja … (Christian Loose [AfD]: Können Sie nicht le- sen, Sie Analphabet?)

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Berivan Aymaz

Darf ich bitte einmal dazwischengehen? Herr Loose, Sie haben sich für gleich noch einmal zu Wort gemeldet. Da haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre Perspektiven einzubringen. (Christian Loose [AfD]: Also, unglaublich!) Wichtig ist mir auch bei allen Zwischenrufen, dass die Zwischenrufe nicht so weit gehen, dass diejenigen, die hier das Rederecht haben, gar nicht mehr davon Gebrauch machen können. Daher bitte ich – bei aller Liebe für lebendige Debatten –, darauf zu achten, dass jeder, der hier am Redepult steht, auch von seinem Rederecht Gebrauch machen kann. – Sie haben das Wort, Herr Minister. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich 17.06.2026 glaube, auch die Reaktion zeigt, dass man eigentlich genau weiß, was man hier tut und wie absurd die Forderung ist, um entsprechend populistisch vorgehen zu können. Das besonders Skurrile ist, dass Sie in Ihrem Antrag selbst sagen, dass es trotzdem Klimafolgenanpassung braucht, obwohl Sie die dafür notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen ablehnen. Das passt dann überhaupt nicht mehr zusammen. Herr Loose, wenn Sie irgendwie noch diskursfähig wären, dann sollten Sie diesen Antrag jetzt hier zurückziehen, ihn im besten Sinne des Wortes beerdigen und diese Debatte, diese Diskussion, die Sie uns immer wieder und regelmäßig antun, damit beenden. Sie dokumentieren einmal mehr: Es geht Ihnen nicht um wissenschaftlichen Diskurs. Es geht Ihnen nicht um die Menschen im Land. Es geht Ihnen allein darum, bestimmte Institutionen zu skandalisieren, um damit politische Geländegewinne zu machen. Das ist, glaube ich, heute hier sehr deutlich geworden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Herr Loose, ich bin soeben dazwischengegangen, um dafür zu sorgen, dass Herr Minister, der das Rederecht hatte, auch davon Gebrauch machen kann, und um hier für Ruhe zu sorgen. Allerdings sind bei Ihren Zwischenrufen auch Äußerungen gefallen, die in unserer parlamentarischen Auseinandersetzung absolut nicht angebracht sind. Sie sind unparlamentarisch und der Würde des Hauses nicht angemessen. Daher bitte ich Sie, bei Ihren Äußerungen zukünftig darauf zu achten, dass sie die Würde des Hauses nicht verletzen.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich entschuldige mich für den Zwischenruf von gerade. Herr Krischer, Sie haben gezeigt, dass Sie den Unterschied zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung nicht verstehen. Sie wollen ein Weltklima aus Deutschland heraus schützen. Wir wollen die Menschen vor Wetterextrema schützen. Und das ist der große Unterschied. Genau deshalb, Herr Stinka, haben wir den Ausbau von technischem Hitzeschutz in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen gefordert. Wir wollen genau die älteren Menschen in diesen Einrichtungen schützen. Das haben wir schon seit 2018 gefordert. Seit 2018 haben wir auch Hochwasserschutz gefordert – auch für das Ahrtal. Und hätten Sie sich an den historischen Hochwasserständen orientiert, hätten Landtag Sie viele Leben retten können. Aber Sie haben es nicht getan. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Die Landesregierung hatte übrigens ihre Redezeit um 39 Sekunden überzogen. Diese stehen selbstverständlich auch den übrigen Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe hier aber keine weiteren Wortmeldungen. Daher kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Antrag Drucksache 18/19780 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Mündliche Anfrage Drucksache 18/19888 Mit der Drucksache 18/19888 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 78, 79, 80 und 81 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 78 des Herrn Abgeordneten Alexander Vogt von der Fraktion der SPD auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Mona Neubaur antworten wird. Bitte, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Vogt, im Zuge der drei verschiedenen Klageverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am letzten Freitag den Regionalplan Ruhr in Gänze für unwirksam erklärt. Diese 17.06.2026 Entscheidung respektieren wir, und wir nehmen die Fragen, die sich daraus ergeben, mehr als ernst. In einer solchen Situation ist vor allem Besonnenheit gefragt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Erfahrungsgemäß ist in einigen Wochen damit zu rechnen. Solange dies nicht der Fall ist, sollten weitreichende Schlussfolgerungen oder Schuldzuschreibungen unterbleiben. Viele der Fragen, die jetzt gestellt werden, können erst dann sachgerecht beantwortet werden. Auch über mögliche Rechtsmittel wird erst dann abschließend zu entscheiden sein. Der RVR hat das Recht, diese Fragen in Ruhe zu prüfen. Eines möchte ich ausdrücklich klarstellen, weil auch das gelegentlich anders dargestellt wird: Im Ruhrgebiet existiert kein planungsrechtliches Vakuum. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt der Regionalplan Ruhr fort. Selbst wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, leben die Vorgänger-Regionalpläne im Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster wieder auf. Im Bereich des früheren regionalen Flächennutzungsplans besteht Planungsrecht über den gemeinsamen Flächennutzungsplan. Es gibt also zu jedem Zeitpunkt einen geltenden Plan. Auch die planerische Steuerung der Rohstoffgewinnung ist durchgängig sichergestellt. Wir werden gefragt, ob die Rechtsprüfung, der dieser Plan unterzogen wurde, ein solches Urteil hätte verhindern können. Ich möchte zunächst betonen: Das Anzeigeverfahren nach § 13 Landesplanungsgesetz war kein Normenkontrollverfahren, und es war auch nie dazu gedacht. Wer das nachträglich einfordert, beschreibt ein Verfahren, das es in dieser Form nach unserer Auffassung auch gar nicht geben kann. Der Prüfmaßstab war klar: Vereinbarkeit mit dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen. Die entscheidende Frage lautete also, ob der RVR die Ziele des LEP eingehalten hat, und die Antwort war: Ja. Dazu hat das OVG bislang auch nichts Gegenteiliges dargelegt. Auch die Entscheidung des RVR, einen Gesamtplan vorzulegen, wurde von der Landesplanung unterstützt – aus gutem Grund. Die Alternative wäre nämlich gewesen, die planerische Auseinandersetzung mit einem der sensibelsten Planungsinhalte der Rohstoffsicherung auf einen späteren, ungeklärten Zeitpunkt zu vertagen. Das wäre planerisch schwer zu verantworten gewesen. Der RVR hat mit einem Begleitbeschluss zudem selbst die Verpflichtung übernommen, die Rohstoffproblematik zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Was hier als Versäumnis dargestellt wird, war eine bewusste und vertretbare Entscheidung des zuständigen Planungsträgers, die gute Gründe hat. Was folgt daraus, und was tun wir jetzt? Diese Frage verdient vielleicht mehr als eine technische Antwort. Raumordnung ist kein Selbstzweck. Hinter jedem Regionalplan stehen konkrete Entscheidungen, die Landtag das Leben der Menschen berühren: Wo entstehen Arbeitsplätze? Wo wird Wohnraum möglich? Wie wird die Rohstoffversorgung gesichert, von der Industrie und Handwerk abhängen? Das Ruhrgebiet ist eine der bedeutendsten Wirtschaftsregionen Europas. Es verdient Planungssicherheit. Die Aufgabe der Landesregierung ist es, genau diese Sicherheit zu gewährleisten. Landesplanung und RVR werden deshalb eng und gemeinsam daran arbeiten, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. Das ist eine konkrete Zusage. Wir werden den RVR bei jedem Schritt unterstützen: bei der Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe, bei der Prüfung möglicher Rechtsmittel und, wo erforderlich, beim ergänzenden Verfahren zur Heilung der vom Gericht bemängelten Pläne. Darüber hinaus stehen Instrumente bereit, die eine Unterbrechung der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung verhindern. Zielabweichungsverfahren sind eine Möglichkeit; die mit der 3. Änderung des LEP neu eingeführten Flexibilisierungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung und gezielte vorhabenbezogene Einzeländerungen des Regionalplans sind eine andere Möglichkeit. Unsere Ziele sind klar: kein ungewollter Stopp in der Flächenentwicklung, keine Planungslücke für die Menschen und die Wirtschaft im Ruhrgebiet. Dabei unterstützen wir den RVR unmittelbar bei allen jetzt auftretenden Fallgestaltungen. Die bewährte enge Zusammenarbeit zwischen Landes- und Regionalplanung sowie mit der kommunalen Familie ist dafür ein wichtiger Garant. Zudem gilt es, sich auf konkrete Fragestellungen zu konzentrieren und diese jeweils im Sinne der Entwicklung zu lösen. Ob die wichtigen Raumordnungspläne darüber hinaus gegenüber den durchaus zahlreichen Klagen ein Mehr an Bestandsschutz erhalten müssen, ist eine Frage, die erst bei Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wirklich beantwortet werden kann. Hier können Sie sicher sein, dass wir, so wie wir es schon in der ganzen Legislaturperiode im Landesplanungsgesetz gezeigt haben, notwendige Weiterentwicklungen des Rechtsrahmens jederzeit schnell und im wohlverstandenen Interesse der guten Raumentwicklung umsetzen werden. Abschließend ein Wort zur Kritik des Kollegen Schneider, die er unmittelbar nach dem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts veröffentlicht hat: Das erscheint mir in der Pressemitteilung deutlich verkürzt zu sein. Tatsächlich hatten wir als Landesplanungsbehörde dem RVR im Verfahren die Rechtsauskunft gegeben, dass ein neuer Regionalplan Ruhr ohne die Festlegung von Abgrabungsbereichen unvollständig den LEP umsetze und daher nicht von uns im Rahmen der Anzeige zur Rechtskraft gebracht werden könne. Landes- und Regionalplanung sind gesamträumliche Planungen, die die verschiedenen 17.06.2026 Flächenansprüche aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes und dem Landesentwicklungsplan zum Ausgleich bringen müssen, so zum Beispiel auch den Versorgungsauftrag der Wirtschaft mit Rohstoffen. Ein grundsätzliches Votum gegen sachliche Teilpläne war mit der damaligen Rechtsauskunft ausdrücklich nicht verbunden. Das Instrument des sachlichen Teilplans nutzen wir auf Landesebene zum Beispiel im Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ oder auf Regionalplanebene bei den Windenergieplänen nämlich relativ häufig. Dabei geht es jetzt insbesondere um neu hinzutretende Planungsaufgaben, die zusätzlich zu einem vorliegenden Plan unkompliziert und schnell integriert werden sollen, zum Beispiel die Windenergie, oder wie beim LEP-Teilflächenplan „Großflächiger Einzelhandel“ als Folge von gerichtlichen Entscheidungen schnell korrigiert werden sollten. Materiell besteht im Kern auch kein Unterschied zwischen Teilplänen, Einzeländerungen oder Gesamtplänen. Die Planungen müssen inhaltlich zueinander konsistent sein und zusammen für die jeweilige Planungsregion die inhaltlichen Anforderungen an eine Landes- oder Regionalplanung gemäß Raumordnungsgesetz erfüllen. Im Interesse der Region möchte ich bei allen verständlichen Sorgen darum bitten, dass wir versuchen, in der notwendigen Sachlichkeit und Besonnenheit miteinander dieses Urteil, das bisher nur mündlich begründet ist, zu diskutieren. Es geht darum, den Menschen, der Wirtschaft und denjenigen, die vor Ort im RVR die Verantwortung für einen rechtssicheren Regionalplan tragen, mit aller Kraft Unterstützung anzubieten, damit wir das heilen können, was jetzt zu heilen ist. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es liegt eine Frage des Abgeordneten Herrn Vogt vor. Sie haben das Wort.

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Alexander Vogt SPD

Frau Ministerin, erst einmal vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen. – In der Presseberichterstattung wurden jetzt Zahlen genannt. Die Rede ist von 195.000 Arbeitsplätzen und 140.000 Wohnungen, die möglicherweise bei dem Scheitern des REP Ruhr in der bisherigen Form nicht entstehen könnten. Hat die Landesregierung Kenntnis über konkrete Investitionsprojekte, die durch die Aufhebung des REP nun in der Schwebe stehen könnten?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsi-Landtag dentin! Lieber Herr Kollege, nach Bekanntwerden des Urteils habe ich direkt Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im Ruhrgebiet und auch zu dem Regionaldirektor aufgenommen und angeboten, dass in der Region eine Liste von Flächen erstellt werden soll, bei denen man unsicher ist, ob sie eine flexible Heilung brauchen, damit mögliche Investitionen nicht gefährdet sind. Das ist das Angebot, das wir als Wirtschaftsministerium zusammen mit der Landesplanungsbehörde gemacht haben. Eine konkrete Information, ob Investitionsvorhaben dadurch jetzt in Gefahr geraten, liegt uns nicht vor. Aber ich habe direkt am Freitag und am Wochenende den Kontakt gesucht und angeboten, dass wir, wenn das vor Ort bekannt ist, in den einzelnen Kommunen oder im RVR gerne tatkräftig Hilfe leisten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, von welchen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Ruhrgebiets durch die Aufhebung des REP geht die Landesregierung aus, auch wenn Sie jetzt noch keine konkreten Kenntnisse haben?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage. Ich glaube, die erste Auswirkung, die alle gerade erleben – auch aus den vielen Gesprächen, die ich mit den Oberbürgermeistern, Oberbürgermeisterinnen und Landräten geführt habe –, ist, dass es zu einer Unsicherheit kommt. Ich habe in meinem Statement dargelegt, dass zu jeder Zeit Planungsrecht gewährleistet ist. Dennoch gibt es, so vermuten wir … Wir brauchen dafür die schriftliche Urteilsbegründung, um im Detail auswerten zu können, wo jetzt der konkrete Nachsteuerungsbedarf sein wird und wie man am klügsten und am schnellsten handelt, damit wieder Sicherheit hergestellt ist. Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen Sicherheit in der Region. Das Ruhrgebiet ist eine starke Region in Nordrhein-Westfalen. Deswegen hat allein die Schlagzeile jetzt, glaube ich, bei denjenigen, die dort in Verantwortung stehen, etwas ausgelöst, bei dem ich sagen würde, dass es auch eine Auswirkung auf der wirtschaftlichen Seite hat. Konkrete Zahlen oder Vorhaben sind mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Mein Interesse ist, alles dafür zu tun, diese Verunsicherung so schnell wie möglich rauszunehmen. 17.06.2026

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe wie die Kollegin eine vergleichbare Frage über das Ruhrgebiet hinausgehend. Von welchen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens insgesamt gehen Sie aus – gegebenenfalls, weil andere Klageverfahren in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin bestehen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, konkrete Zahlen und Auswirkungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und vor allem Auswirkungen des Urteils gegen den Regionalplan Ruhr sind uns Stand heute nicht bekannt. Wie Sie in Ihrer Frage richtig insinuieren, wird ein Urteil gegen einen Regionalplan, den eine regionale Planungsbehörde entwickelt, abgewogen und ins Verfahren gegeben hat, aber für Verunsicherung auch außerhalb des Ruhrgebiets sorgen. Bei den Regionalplänen, die jeweils in Eigenverantwortung in den weiteren Planungsregionen erarbeitet, abgewogen und beschlossen werden, versuchen wir auch mit den Instrumenten, die wir im Zuge des Landesplanungsgesetzes oder eben auch im dritten LEP gezielt dafür entwickelt haben, Rechtsunsicherheiten abzumildern. Ihnen wird bekannt sein, dass das in den letzten Jahren – damit meine ich auch in Vorgängerregierungen – leider durchaus ein Gebiet war, bei dem es immer wieder zu Urteilen kommt, die gegen Regionalpläne, gegen Landesentwicklungspläne ausgehen. Insofern ist mein Ziel für die Zukunft, zu überlegen, was man tun kann, um Geschwindigkeit – das ist ein berechtigter Anspruch der Wirtschaft, von Bürgerinnen und Bürgern, von Oberbürgermeistern und Landräten – und Rechtssicherheit noch besser zueinander zu bringen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie gedenkt die Landesregierung mit gegebenenfalls durch die Aufhe-Landtag bung des Regionalentwicklungsplans Ruhr negativ betroffenen Landesprojekten umzugehen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort. – Die Frage ist akustisch wohl schwierig zu verstehen gewesen. Möchten Sie noch einmal wiederholen?

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Sebastian Watermeier SPD

Kann ich gerne noch einmal wiederholen, Frau Präsidentin. – Wie gedenkt die Landesregierung mit gegebenenfalls durch die Aufhebung des Regionalentwicklungsplans Ruhr negativ betroffenen Landesprojekten umzugehen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, ich habe in meinem Eingangsstatement erklärt, dass es den Zustand im Ruhrgebiet ohne Planungsrecht jetzt nicht geben wird, wir für detaillierte Aussagen, wo konkret es was zu tun gilt, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Vor allem der RVR sollte die Zeit und den Raum haben, das zu tun, finde ich. Wir bieten an, bei der Auswertung der Urteilsbegründung zu unterstützen, wenn das gewünscht ist. Dementsprechend sind Auswirkungen auf landesbedeutsame Planungen an der Stelle noch nicht abschließend zu beurteilen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Butschkau.

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Anja Butschkau SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mich interessiert, ob die Landesregierung den betroffenen Kommunen empfiehlt, den Regionalentwicklungsplan Ruhr bis zur schriftlichen Urteilsbegründung weiterhin anzuwenden.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin, das ist keine Frage der politischen Empfehlungen, sondern es ist ein Anwendungsmuss. Der muss jetzt weiter angewendet werden.

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Berivan Aymaz

Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Moor. 17.06.2026

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Justus Moor SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe eine Rückfrage zu Ihrem Statement. Habe ich es richtig verstanden, dass Ihr Ministerium als Landesplanungsbehörde keine rechtliche Überprüfung des Regionalentwicklungsplans Ruhr vorgenommen hat, also damit auch keine Analyse getroffen hat, dass er in der jetzt aufgehobenen Form rechtlich nicht haltbar bzw. haltbar wäre?

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Berivan Aymaz

Sie dürfen darauf antworten, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, wie ich in meinem Eingangsstatement ausgeführt habe, haben wir kein Normenkontrollverfahren durchgeführt, sondern die rechtliche Prüfung in Bezug auf den Landesentwicklungsplan vorgenommen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Lüders.

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Nadja Lüders SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie sagten eben auf die Nachfrage von meinem Kollegen Vogt, dass Sie sich mit den betroffenen Kommunen in Verbindung gesetzt hätten und denen flexible Heilungen vorgeschlagen oder angeboten hätten. Was verstehen Sie darunter? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Lüders, wie in meinem Eingangsstatement ausgeführt gibt es dank der Änderungen im Landesplanungsgesetz und auch den Änderungen, die wir im dritten LEP vorgenommen haben, Möglichkeiten, in Einzelfällen durch Zielabweichungsverfahren oder Ähnlichem besser zu helfen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Herrn Regionaldirektor Duin bei der heutigen Sitzung des Planungsausschusses. Er hat gesagt: Wir fahren jetzt in die Garage und reparieren. Das ist eine Havarie, aber kein Untergang. Das heißt: Der Regionalverband Ruhr sieht selbst, dass es Reparaturen braucht. Für diese Reparaturen haben wir Instrumente, die wir anbieten werden, wenn die Region uns darum bittet, Planungssicherheit für wichtige Vorhaben herzustellen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Müller. Landtag

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Frank Müller SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, können Sie uns einen Einblick verschaffen, in welchen Städten und Gemeinden es gravierende Abweichungen zwischen dem REP Ruhr und den zuvor geltenden Flächennutzungsplänen gibt?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen die Abweichungen nicht flächenscharf benennen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit auch ihre letzte Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie werden sich nach Einschätzung der Landesregierung die weiteren gegen den REP Ruhr anhängigen Klagen, beispielsweise die seitens des BUND, auswirken? Es sind ja noch einige Klagen anhängig.

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Berivan Aymaz

Bitte schön. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, die Verantwortlichen des RVR sind zu dieser Frage mit dem Gericht im Gespräch. Weil diese die Hauptverantwortlichen für den Regionalplan sind, wollen wir dem Ergebnis dieser Gespräche nicht vorgreifen, sondern werden, so wie ich schon ausgeführt habe, mit den Verantwortlichen Lösungen finden, sofern sich daraus Probleme ergeben sollte.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die zweite Zusatzfrage von Herrn Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Frau Ministerin, erachtet die Landesregierung die Aufstellung eines separaten Rohstoffteilplans nunmehr für erforderlich? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Vogt, das Raumordnungsgesetz schreibt uns als Land vor, dass wir die Rohstoffsicherung darstellen müssen. Das heißt: Jeder Regionalplan muss auch die Frage der Rohstoffe insgesamt beinhalten. Das muss im Ergebnis das sein, was vom RVR vorgelegt wird. 17.06.2026

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Bakum. Das ist die letzte Zusatzfrage von Herrn Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, uns stellt sich die Frage, durch welche Maßnahmen Sie als Landesregierung dem Regionalverband Ruhr und den betroffenen Kommunen im weiteren Prozess jetzt konkret unter die Arme greifen? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, in meinem Eingangsstatement habe ich dargelegt, welche Möglichkeiten wir im Landesplanungsgesetz und auch im LEP vorschlagen, um eine Flexibilisierung zu erreichen und Instrumente zur Hand zu haben, um zielgenau unter die Arme greifen zu können. Ich habe direkt am Freitag und am Wochenende mit den Verantwortungsträgerinnen und -trägern der Region telefoniert und angeboten, dass wir, wenn dort eine Liste der Flächen, bei denen Klärungsbedarf entstehen könnte, erstellt wurde, gerne mit den Instrumentarien, die wir dafür zur Hand haben, helfen werden.

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Berivan Aymaz

Die nächste Zusatzfrage – es ist ihre zweite – kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Butschkau.

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Anja Butschkau SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, war Ihrem Ministerium als Landesplanungsbehörde das von den Kommunen im Kreis Wesel sowie von dem Kreis Wesel selbst beauftragte Rechtsgutachten im Hinblick auf einen Teilplan für den Rohstoffabbau bekannt?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin, ja.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit auch seine letzte Zusatzfrage kommt vom Herrn Abgeordnetenkollegen Moor.

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Justus Moor SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, auf das kurze „Ja“ folgt die kurze Rückfrage: Hat das Rechtsgutachten zu einer Veränderung oder zu einer Einschätzung Ihres Ministeriums geführt, die zu Zweifeln an der Umsetzung des Regionalentwicklungsplans führte? Landtag

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: In dem Rechtsgutachten wurden schwerpunktmäßig Abweichungen zum LEP dargestellt. Die haben bei der Gerichtsentscheidung zumindest laut dem, was wir bis heute wissen, keine Rolle gespielt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und letzte Zusatzfrage der Abgeordnetenkollegin Frau Lüders.

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Nadja Lüders SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie sagten in Ihrem Eingangsstatement, dass der jetzige Regionalplan bis zum Vorliegen der Urteilsbegründung noch Anwendung findet. Woher nehmen Sie diese Einschätzung? Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Lüders, darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Zu dieser Mündlichen Anfrage liegen keine weiteren Nachfragen vor. Damit schließe ich diese. Ich rufe die Mündliche Anfrage 79 des Abgeordneten Markus Wagner von der AfD-Fraktion auf. Mit Schreiben vom 17. Juni 2026 hat die Fraktion des Fragestellers darum gebeten, aufgrund der Abwesenheit von Herrn Minister Reul die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 79 auf die nächste Fragestunde zu verschieben. Daher wird die Mündliche Anfrage 79 heute nicht behandelt. Ich rufe die Mündliche Anfrage 80 des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der FDP-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. 17.06.2026 Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Verena Schäffer antworten wird. Ich danke Frau Ministerin Schäffer schon einmal im Voraus. – Sie haben das Wort. Bitte schön. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Witzel, ich bedanke mich für Ihre Mündliche Anfrage. Die Stärkung des Diskriminierungsschutzes ist dieser Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb freue ich mich, zu unserem Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ausführen zu können. Ich möchte vorab Folgendes anmerken. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen, RIAS NRW, meldet einen kontinuierlichen Anstieg von antisemitischen Vorfällen. Im Jahr 2023 hat sie 664 Vorfälle verzeichnet, was einen Anstieg um 152 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Für das Jahr 2024 wurden 940 Vorfälle gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 42 % im Vergleich zum Vorjahr. Für das Jahr 2025 hat RIAS NRW erneut einen Höchststand von 1.102 Fällen gemeldet – eine weitere Steigerung um 17 %. Das ist eine erschreckende und kontinuierliche Zunahme. Nicht nur beim Themenfeld „Antisemitismus“ beobachten wir eine so erschreckende Entwicklung in unserer Gesamtgesellschaft. Zwei von drei hochqualifizierten Fachkräften aus außereuropäischen Herkunftsländern haben in Deutschland Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihrer Herkunft gemacht, davon etwa die Hälfte in Behörden und ein Drittel im Arbeitsleben. Diskriminierung ist kein Randphänomen. Sie gehört zu einer nicht hinnehmbaren Lebensrealität vieler Menschen in diesem Land; sie widerspricht unseren hohen Werten. In Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ist geregelt, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens oder weiterer Merkmale diskriminiert werden darf. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) In Nordrhein-Westfalen sorgen unsere Lehrkräfte, Polizeibeamtinnen und -beamte und viele weitere Landesbeschäftigte jeden Tag und mit hohem Einsatz für den Schutz und die Vermittlung unserer Demokratie und der Werte des Grundgesetzes. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Der Staat hat eine besondere Pflicht, für den Schutz vor einer möglichen Diskriminierung zu sorgen und Betroffene von Diskriminierung zu unterstützen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen wird deshalb erstmals ein umfassender rechtlicher Rahmen für den Schutz vor Diskriminie-Landtag rung durch öffentliche Stellen des Landes geschaffen. Damit wird eine zentrale Schutzlücke geschlossen. Die Pflicht zur Schließung dieser Schutzlücke ergibt sich nicht nur aus dem allgemeinen Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Auch die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten zu einem wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Dies ist in einer Reihe von EU-Richtlinien, namentlich der Antidiskriminierungsrichtlinie bzw. der Antirassismusrichtlinie, der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, der Genderrichtlinie im Bereich „Beschäftigung“ und der Genderrichtlinie im Bereich „Güter und Dienstleistungen“ geregelt. Diese wurden in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtend umgesetzt. Insbesondere für den Bereich der öffentlichen Bildung besteht jedoch weiterhin eine Umsetzungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zum Erlass antidiskriminierungsrechtlicher Vorschriften, die auch mehr als 20 Jahre nach Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie nicht umgesetzt worden ist. Der Grund? An dieser Stelle müssen die Länder tätig werden. Der Bund darf im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland nicht alles regeln. In bestimmten Bereichen stehen die Länder in der Verantwortung. Aus diesem Grund schützt das AGG nicht vollständig vor Diskriminierung durch staatliche bzw. öffentliche Stellen und Behörden der Länder. Um diesen Bereich abzudecken und bestehende Lücken des AGG zu schließen, hat die Landesregierung das LADG, das Landesantidiskriminierungsgesetz, auf den Weg gebracht. Übrigens steht Nordrhein-Westfalen hier nicht allein. In Schleswig-Holstein beispielsweise gibt es derzeit ebenfalls ein entsprechendes Gesetzesvorhaben. In Berlin und Rheinland-Pfalz sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft. Das Landesantidiskriminierungsgesetz NRW macht deutlich: Staatliches Handeln muss sich am Maßstab der Gleichbehandlung messen lassen. Der Staat ist nicht nur Garant von Grundrechten, sondern auch selbst an diese gebunden – in jeder Verwaltungshandlung, bei jedem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Der Ansatz des Gesetzes ist dabei bewusst ausgewogen und praxisorientiert. Konflikte sollen soweit möglich außergerichtlich gelöst und die seitens der Betroffenen erlebte Diskriminierung anerkannt und sichtbar gemacht werden. Deutlich machen möchte ich auch, dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht deshalb überflüssig ist, weil bereits Art. 3 Grundgesetz Diskriminierung verbietet. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zwar zu diskriminierungsfreiem Handeln, (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) gibt Betroffenen aber nicht automatisch einfache, konkrete und niedrigschwellige Möglichkeiten an die 17.06.2026 Hand, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Erst in einem speziellen Gesetz wird deshalb geregelt, an wen sich Betroffene wenden können, welche Ansprüche bestehen und wie ein Verfahren abläuft. Es stellt eher den Regel- denn einen Ausnahmefall dar, dass der Staat mittels einfachgesetzlicher Regelungen Grundrechte praktisch und niedrigschwellig handhabbar macht. Dafür existieren vielfältige Beispiele. So knüpfen Landesgleichstellungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz ebenfalls an den Gleichheitssatz an. Das Informationsfreiheitsgesetz lässt sich als Ausprägung des Grundrechts auf Informationsfreiheit begreifen. Auch bestehende Staatshaftungsansprüche sprechen nicht gegen ein Antidiskriminierungsgesetz. Das allgemeine Staatshaftungsrecht ist in Deutschland nur lückenhaft und oft gewohnheitsrechtlich geregelt und für Betroffene häufig schwer durchsetzbar. Ansprüche bestehen vielfach entweder nur bei Eingriffen in Freiheit und Eigentum sowie die körperliche Unversehrtheit oder setzen den Nachweis eines konkreten Verschuldens der handelnden Amtswalterinnen und Amtswalter voraus. Regelmäßig müssen dann zunächst langwierige fachgerichtliche Verfahren geführt werden, bevor überhaupt an Entschädigung gedacht werden kann. Ein Antidiskriminierungsgesetz soll demgegenüber gerade praktikablere und spezifischere Rechtsbehelfe schaffen. Das Landesantidiskriminierungsgesetz NRW wurde am 19. März 2026 in den Landtag eingebracht – wir haben es hier gemeinsam diskutiert – und befindet sich derzeit, wie Sie wissen, im parlamentarischen Verfahren. Die Sachverständigenanhörung zu diesem Gesetzentwurf fand am 5. Mai 2026 statt. Im Rahmen der Anhörung haben sich zu einzelnen Punkten des Gesetzentwurfes unterschiedliche fachliche Auffassungen gezeigt. Diese betrafen neben der Grundsatzfrage zum Regelungsbedarf bzw. zum Bestehen einer Schutzlücke insbesondere den sogenannten offenen Katalog der Diskriminierungsmerkmale sowie die Regelung zur Beweiserleichterung. Dabei handelt es sich in der Tat lediglich um eine Beweiserleichterung und nicht etwa, wie immer wieder fälschlich behauptet wurde, um eine Beweislastumkehr. (Zuruf von der FDP) – Das steht nicht im Gesetzentwurf. Es geht um § 8, und dort ist sehr klar geregelt, dass es sich hier um eine Beweiserleichterung handelt. Ich darf Ihnen versichern, dass wir die geäußerten Anregungen, Hinweise und Bedenken sehr ernst nehmen und aktiv den Austausch mit den verschiedenen Akteuren suchen. Wir hören zu, wir tauschen uns aus, und wir werten die Anhörung aktuell sehr intensiv aus. Landtag Das Landesantidiskriminierungsgesetz NRW schafft klare Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene haben zunächst einen Anspruch auf Abhilfe, also auf die Beseitigung einer diskriminierenden Situation. Erst wenn dies nicht möglich ist, können Schadensersatzoder Entschädigungsansprüche in Betracht kommen. Damit wird deutlich: Vorrang hat die konkrete Wiederherstellung von Diskriminierungsfreiheit im Alltag. Anders als gelegentlich behauptet führt das Gesetz für Polizei und Verwaltung nicht zu einem zusätzlichen Bürokratieaufbau. Polizeiliche Maßnahmen müssen ohnehin dokumentiert werden, und rechtmäßige Differenzierungen bleiben zulässig, wenn sie sachlich begründet sind. Das Gesetz verbietet nicht jede Ungleichbehandlung, sondern diskriminierende Pauschalisierungen. Eine Vielzahl polizeilicher Maßnahmen findet ihre Rechtfertigung dabei bereits in den Besonderheiten der jeweiligen Einsatzlage. Auch im Schulbereich wird nicht jede einzelne Note angreifbar. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bleiben einzelne schulische Bewertungen auch unter der Geltung eines LADG weiterhin nicht selbstständig anfechtbar. Relevant werden sie wie bisher erst, wenn sie etwa versetzungs- oder statusentscheidende Bedeutung haben. Ich will ganz deutlich sagen: Ich habe ein hohes Vertrauen in die Arbeit unserer Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das Landesantidiskriminierungsgesetz fördert gute Verwaltung, Transparenz und Vertrauen und bedeutet deshalb gerade keinen Generalverdacht. Es lässt sich nach seiner Zielsetzung mit einem Korruptionsbekämpfungsgesetz vergleichen. Meines Wissens vertritt bisher auch niemand die Auffassung, dass Vorschriften zur Korruptionsvermeidung die öffentliche Verwaltung unter den Generalverdacht stellten, bestechlich zu sein. Das Antidiskriminierungsgesetz begründet eine Haftung des Landes bzw. der jeweiligen Körperschaft, nicht eine unmittelbare persönliche Haftung einzelner Mitarbeitenden gegenüber Betroffenen. In dem Gesetz spielt schließlich die Prävention eine entscheidende Rolle. Diskriminierungsschutz wird nicht nur als Reaktion, sondern als Gestaltungsaufgabe verstanden. Öffentliche Stellen sollen ihre Organisations- und Geschäftsabläufe betrachten und erkannte Risiken für Diskriminierungen praxisnah vermeiden. Dazu gehören auch Schulungen, die Sensibilisierung Mitarbeitender und die Weiterentwicklung verwaltungsinterner Abläufe. Das Gesetz stärkt auch die Unterstützung Betroffener durch Antidiskriminierungsverbände. Sie können Betroffene beraten, begleiten und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Gerade für Menschen, die sich allein gegenüber staatlichen Institutionen mit besonderen Hürden konfrontiert sehen, ist diese Unterstützung von großer Bedeutung. Ergänzt 17.06.2026 wird dieser Ansatz durch eine Landesantidiskriminierungsstelle, die künftig Entwicklungen beobachtet und Maßnahmen zur Prävention unterstützt. Sie wird damit zu einem zentralen Baustein einer modernen, lernenden Verwaltung. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit bei meinen Ausführungen, die angesichts der Ausführlichkeit der beantragten Mündlichen Anfrage – immerhin drei Seiten, Herr Witzel – ebenfalls sehr ausführlich ausgefallen ist. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs in diesem Hohen Haus. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Frau Ministerin, ich habe Ihnen gerne den Gefallen getan, Ihnen zu ermöglichen, hier noch einmal zum LADG vorzutragen. Sehe ich es richtig, dass dies die erste Fragestunde für Sie im Ministeramt ist? Den Gefallen habe ich Ihnen gerne getan bzw. den Geschenkkorb gerne herübergereicht. Wenn Sie auch zukünftig noch einmal Bedarf oder Interesse haben, melden Sie sich jederzeit gern vertrauensvoll bei mir. (Heiterkeit von Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration – Zurufe von Matthias Kerkhoff [CDU] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich darf genauso wie Sie gerne vorwegschicken: Jede reale Diskriminierung ist eine zu viel. Da werden wir beide uns persönlich in der Einschätzung sicherlich einig sein. Die Frage ist nur: Wie geht man damit um? Gestatten Sie mir eine zweite Vorbemerkung, durch diese komme ich auch sofort zur Hinführung zu meiner ersten Nachfrage. Sie haben gerade wieder den Euphemismus „Beweiserleichterung“ verwandt und behauptet, es gäbe keine Beweislastumkehr. Genau diese steht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Frau Ministerin, ich darf Sie darauf hinweisen: Im Gesetzentwurf Drucksache 18/18169 finden Sie beispielsweise auf Seite 14 wörtlich die Aussage: „Die Beweislast wird insoweit also umgekehrt.“ Genau über diese Beweislastumkehr als solche haben ganz viele namhafte, auch vonseiten der Koalition benannte Juristen gesprochen, weil sie im Gesetz steht. Damit komme ich zu meiner Frage, weil Sie wissen, dass diese Beweislastumkehr der Punkt ist, über den beim neuen LADG am härtesten diskutiert wird und – auch in der Sachverständigenanhörung im Personalausschuss des Landtag – wurde. Das ist nämlich Landtag wenig rechtsstaatlich. Ansonsten haben Sie in Ausnahmefällen eine Beweislastumkehr, wenn es etwa um organisierte Kriminalität geht und Sie Vermögensströme über Geldwäsche nachweisen wollen, aber es ist nicht die Regelfiktion im Rechtsstaat. Der Beschuldigte muss nach diesem Gesetz beweisen, dass er etwas nicht getan hat. Da es im Fall von Diskriminierung bei Vorwürfen selten um faktisch überprüfbare Tatsachen, sondern um subjektiv wahrgenommene oder unterstellte Haltungen und Einstellungen geht, ist dieser Negativbeweis allerdings in der Praxis kaum möglich. Wer die Beweislast hat, verliert das Verfahren. Das haben Juristen in der Anhörung übereinstimmend gesagt. Frau Ministerin, ich frage Sie: Warum versehen Sie Landesbedienstete mit dem strukturellen Nachteil, etwas gerichtsfest beweisen zu müssen, was man objektiv oftmals trotz eines korrekten eigenen Verhaltens faktisch gar nicht beweisen kann?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Witzel, vielen Dank für die Nachfrage und vor allem für das Angebot, dass ich mich immer vertrauensvoll an Sie wenden kann, wenn ich möchte, damit eines meiner Themen im Plenum Thema der Fragestunde wird. Bei Bedarf komme ich gerne noch mal auf Sie zurück. (Ralf Witzel [FDP]: Service von der Opposi- tion!) – Service von der Opposition, wie schön. Da sieht man mal, wie gut und vertrauensvoll wir hier zusammenarbeiten. – Aber im Ernst: Es hilft, wie ich meine, Themen hier noch einmal zu besprechen und auch uns selbst deutlich zu machen, wie wichtig diese Themen sind. Ich freue mich immer, wenn Themen unseres Hauses Aufmerksamkeit bekommen und öffentlich besprochen werden. Zu der Frage, die Sie zu § 8 des Gesetzentwurfs gestellt haben: Dazu hatte ich bereits in meiner Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage ausgeführt. Der Gesetzentwurf enthält dezidiert keine Beweislastumkehr, sondern eine Beweiserleichterung. Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass wir uns der Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bedient haben. Das AGG feiert in diesem Jahr – ich glaube, im September oder Oktober – seinen 20. Geburtstag. Ich glaube, dass wir alle gemeinsam hier sagen können, dass sich das AGG und auch diese Regelung im AGG bewährt haben. – Vielen Dank. 17.06.2026

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech. Ich weise darauf hin, dass es selbstverständlich schön ist, wenn Abgeordnete hier im Plenarsaal humorvoll miteinander umgehen können, aber die Fragestunde ist ein wichtiges Instrument der Opposition und sicherlich kein Geschenk, Herr Witzel.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte direkt auf den Schulbereich zu sprechen kommen, wie Sie sich sicherlich vorstellen können. Ich möchte ansprechen, was die Sachverständige Sabine Mistler, Vorsitzende des Philologenverbandes NRW, in der Expertenanhörung beschrieben hat. Sie hat beschrieben, wie das LADG zu einer Verhaltensvorsicht bei Lehrkräften führt und pädagogisch sinnvolle Entscheidungen bis hin zu einer sachgerechten Notengebung hemmt. Ich möchte Ihren Ausführungen insoweit widersprechen, als man als Lehrerin oder Lehrer nicht schon zu dem Zeitpunkt der Notengebung wissen kann, ob die Note einmal versetzungsrelevant werden kann oder nicht, sodass – das ist nicht nur meine Auffassung, sondern auch die Auffassung der Lehrkräfteverbände – es tatsächlich jede einzelne Notengebung betreffen kann. Auch das hat Sabine Mistler in der Expertenanhörung deutlich gemacht. Dadurch wird jede einzelne Leistungsbewertung als behaupteter Diskriminierungsfall beklagbar, genauso wie in diesem Rechtsstaat auch jetzt unterschiedliche Einspruchsregelungen für jede einzelne Note unabhängig von der Versetzungsrelevanz gegeben sind. Frau Ministerin, mich interessiert Ihre Antwort auf folgende Frage: Wie wollen Sie viele heute schon überlastete Lehrkräfte entlasten, wenn Sie hier mit dem LADG im großen Stil neue Dokumentationsnotwendigkeiten einführen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg aus dem Januar 2026 verweisen – es ist noch sehr jung –, das auf das Thema „schulische Einzelnoten“, die im Sinne der bisherigen Rechtsprechung unanfechtbar bleiben, Bezug nimmt. Das finde ich zum Verständnis sehr wichtig. Dazu hatte ich eben schon ausgeführt. Ich möchte hier noch einmal sehr deutlich machen, dass schon heute nicht diskriminiert werden darf. Das finde ich sehr wichtig. Darüber haben wir, glaube Landtag ich, ein gemeinsames Verständnis. Das sagt der Artikel … (Ralf Witzel [FDP]: Grundgesetz!) – Genau, das steht im Grundgesetz, das ist ganz klar. Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz besagt sehr klar: Es darf nicht diskriminiert werden. Ich habe ein sehr hohes Vertrauen in unsere Landesbeschäftigten und auch in unsere Lehrkräfte, dass es grundsätzlich keine Diskriminierung gibt. Gleichwohl müssen wir konstatieren, dass es immer wieder in Einzelfällen zu Beschwerden kommen kann. Das erleben wir auch. Wir haben vor Kurzem den RIAS-Bericht vorgestellt. Ich habe das gemeinsam mit der RIAS-Meldestelle gemacht, die auf die sehr dramatischen Zahlen zum Anstieg von Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen hingewiesen hat. Sie hat sehr deutlich hervorgehoben, wie wichtig dieses LADG ist, auch im Kontext von Schule. Frau Müller-Rech, Sie sagen, es würden neue Dokumentationspflichten entstehen. Da muss ich Ihnen widersprechen, denn das ist nicht der Fall.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich hatte letztens die Gelegenheit, beim Landesdelegiertentag der GdP anwesend sein zu dürfen. Da war auch Ihre Fraktionskollegin Frau Dr. Höller anwesend. Wir haben da über verschiedenste Themen gesprochen, unter anderem auch über das LADG. Sie hat versucht, die Anwesenden, die in voller Aufregung waren, was das LADG angeht, mit dem Hinweis zu beruhigen, dass es bei der Polizei schon viele andere Kontrollmechanismen gebe und es dort dann mit Sicherheit Ausnahmen geben würde, weil die Polizei gar nicht gemeint sei. Deswegen frage ich Sie, Frau Ministerin, welche Bereiche des Landespersonals oder auch welche Teilgruppen von den bisherigen Vorschriften pauschal ausgenommen sind, wenn das Gesetz so beschlossen wird, bzw. bei welchen geplant ist, sie auszunehmen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Hafke. – Frau Ministerin Schäffer, Sie haben das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Bei der GdP-Tagung in diesem Jahr war ich nicht dabei, aber in früheren Zeiten. Ich war immer sehr gerne da und 17.06.2026 schätze den Austausch mit der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen wirklich sehr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich jetzt zu Äußerungen oder Diskussionen, die auf dem GdP-Tag getroffen bzw. geführt wurden, nicht Stellung beziehen kann, weil ich schlichtweg nicht da war. Sie finden in § 3 auf Seite 5 des Gesetzentwurfs die Ausnahmen vom Geltungsbereich.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Frau Ministerin, die Landesregierung behauptet gerne, es gebe eine Schutzlücke, die mit dem Landesdiskriminierungsgesetz geschlossen werden soll. Alle Rechtswissenschaftler, auch die von der Koalitionsseite, haben bei der Expertenanhörung die Existenz einer Schutzlücke explizit bestritten. Ich frage Sie: Welche Diskriminierungsfälle soll das LADG zukünftig im Einzelnen verbieten, die heute nach Ihrer Auffassung erlaubt sein sollen? – Danke schön.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Schneider. Ich freue mich sehr über die Frage, weil sie mir noch einmal die Möglichkeit eröffnet, etwas zum Thema „Schutzlücke“ zu sagen. Sie müssen aus meiner Sicht zwei Dinge betrachten. Zum einen gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf der Bundesebene, das AGG, das dieses Jahr wie gesagt 20 Jahre alt wird. Das AGG wurde damals gefasst und war ein Meilenstein im Diskriminierungsschutz, allerdings regelt das AGG nur das Verhältnis im privatrechtlichen Bereich und nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Der zweite Aspekt, auf den ich gerne hinweisen möchte: Die Bundesrepublik Deutschland muss verschiedene EU-Richtlinien umsetzen, die aber aufgrund des föderalen Systems in Deutschland auf nationaler Ebene nicht komplett umgesetzt werden können. Bestimmte Maßnahmen daraus müssen auf Landesebene geregelt werden, nämlich dann, wenn der Bereich der Landesverwaltung betroffen ist. Das betrifft etwa den Bereich der Schule, der Polizei, der Justiz und andere Bereiche. Das ist nur auf Landesebene zu regeln, und das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es gibt Einzelfälle von Diskriminierung; das ist klar. Wie Ihr Ministerium dem Personalausschuss des Landtags schon in mehreren Vorlagen berichtet hat, bewegen sich diese jedoch nicht einmal im Promillebereich aller Bediensteten. In allen bestätigten Fällen sind konsequent harte Sanktionsmaßnahmen erfolgt – von Disziplinarverfahren bis hin zur Entlassung. Deshalb lautet meine Frage, Frau Ministerin – das interessiert mich –: Welche konkreten bisherigen Versäumnisse und Handlungsdefizite sehen Sie im Bereich der Landesbeamten und ihrer Behörden?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich bin sehr bei Herrn Witzel, der zu Beginn seiner Ausführungen gesagt hat: Jede Diskriminierung ist eine zu viel. – Ich glaube, dass man dahinter ein Ausrufezeichen setzen muss. Ich glaube, das können wir alle hier – bis auf eine Fraktion – gemeinsam so unterschreiben. Sie verweisen auf die verschiedenen Berichte im Unterausschuss Personal. Ich möchte dazu anmerken, dass es bisher kein einheitliches Erfassungsformat für Diskriminierungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb der Verwaltung gab. Zudem würde ich es erst einmal als ein sehr positives Zeichen werten, dass die Zahlen so gering sind, weil sie zeigen, dass Diskriminierung in der Verwaltung ganz offensichtlich kein weit verbreitetes Phänomen ist, sondern wir davon ausgehen – das tun wir alle hier –, dass grundsätzlich keine … Ich formuliere es anders: Wir gehen davon aus, dass es in der Regel nicht zu diskriminierendem Verhalten kommt. Ich habe ein sehr hohes Vertrauen in die Beschäftigten unserer Landesverwaltung. Nichtsdestotrotz – das habe ich eben auf die Frage von Frau Schneider hin schon erläutert – besteht aktuell diese Rechtslücke. Es gibt aktuell keine Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene. Diese schaffen wir jetzt mit diesem Gesetz.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Nückel.

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Thomas Nückel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin, ein von der Koalitions-17.06.2026 seite benannte Experte, ein Rechtswissenschaftler, hat in der Anhörung im Landtag dringend davon abgeraten, das vorliegende LADG so zu beschließen und stattdessen festgestellt – ich zitiere; der Satz ist so lustig –: „Das Gesetz hat sowieso mehr Rechtsförmlichkeitsfehler als ein Straßenköter Flöhe.“ (Heiterkeit von der FDP) Das Zitat kommt also nicht von mir. Frau Ministerin, ich frage Sie: Wenn Sie das Gesetz nicht zurückziehen, was ich insgeheim immer noch hoffe, wie wollen Sie dann eigentlich die Vielzahl der Beanstandungspunkte – so sage ich mal – reparieren, die eigentlich alle Rechtswissenschaftler an dieser Gesetzgebung übereinstimmend als Kritik geäußert haben? Bis Mitte Juli ist es nicht mehr lang hin. (Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration: Ich habe den letzten Satz nicht verstanden!) – Bis Mitte Juli ist es nicht mehr lang hin.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin Schäffer, Sie dürfen antworten. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Lieber Herr Nückel, ich muss Sie leider enttäuschen. Wir werden das Gesetz selbstverständlich nicht zurückziehen. Ich freue mich schon sehr auf die Auswertung der Anhörung, die wir gemeinsam mit vielen mitberatenden Ausschüssen vornehmen, am 08.07. dann in unserem bzw. – es ist ja der Ausschuss des Parlaments – Ihrem Integrationsausschuss. Ich muss auch anmerken: Auch wenn ich keine Rechtswissenschaftlerin und keine Juristin bin, weiß ich doch so viel, dass ich sagen kann, dass eine Landesregierung ein Gesetz nicht ändern kann. Das kann nur das Parlament. Das ist im Rahmen der Gewaltenteilung auch genau richtig so. Insofern werden nicht wir als Ministerium Dinge ändern, sondern das können nur die Abgeordneten tun. (Thomas Nückel [FDP]: Ja, aber es gibt ja Wege!)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Landesregierung hat oft und ganz aktuell erklärt, sie wolle Bürokratie abbauen. Mit dem LADG entsteht eine umfangreiche neue Dokumentationsbürokratie Landtag in vielen Bereichen, die bei 20.000 Vakanzen im Landesdienst schon heute personell unterbesetzt sind. Parallel schaffen Sie nun neben allen Meldestellen und NGO-Mitwirkungen noch eine neue Landesantidiskriminierungsstelle mit finanzieller, personeller und sächlicher Ausstattung. Frau Ministerin, wie passt Ihr Versprechen des Bürokratieabbaus und der Staatsmodernisierung aus Sonntagsreden zum Aufbau der neuen Kontrollbürokratie, also zu dieser realen Politik?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich erlaube mir eine Vorbemerkung: Ich finde es immer sehr interessant, dass die FDP-Fraktion auf die Meldestellen hinweist, mit denen wir ein Dunkelfeld aufhellen wollen – da, wo Menschen im Alltag auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze Diskriminierung erfahren. Ich finde es interessant, dass die FDP-Fraktion immer auf diese Meldestellen hinweist, weil es doch die FDP war, die diese Meldestellen eingeführt hat. Das möchte ich hier nur einmal angemerkt haben. (Beifall von den GRÜNEN) Das finde ich einfach spannend und möchte es auch für das Protokoll einmal festhalten. Das Zweite, was Sie gefragt haben, war … Es war nicht das Zweite, denn Sie dürfen ja nur eine Frage stellen. Das war gerade die Vorbemerkung, jetzt kommt die Antwort auf Ihre Frage nach der Bürokratie. Aus meiner Sicht bewirkt das Gesetz keine zusätzliche Bürokratie – im Gegenteil. Zum Beispiel ist es schon heute so, dass die Polizei natürlich nur in begründeten Fällen Grundrechtseingriffe durchführen darf, und das wird auch dokumentiert. Insofern sehe ich keine zusätzliche Bürokratie durch dieses Gesetz.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage. Der Gesetzentwurf verpflichtet das Land zu Schulungen, Fortbildungen und weiteren Maßnahmen zur Förderung einer Antidiskriminierungskultur. Mehrere Sachverständige haben in der Anhörung darauf hingewiesen, dass die dafür erforderlichen personellen Ressourcen bereits heute in vielen Bereichen fehlen und sich das aus ihrer Sicht auf absehbare Zeit auch nicht ändern ließe. 17.06.2026 Deshalb, Frau Ministerin, ist meine ganz konkrete Frage: Wie viele zusätzliche Stellen und Haushaltsmittel werden für die Umsetzung der Schulungs- und Fortbildungsangebote bzw. der Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz dauerhaft jährlich benötigt?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin Schäffer, Sie dürfen antworten. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich finde, dass Sie auf einen sehr wichtigen Umstand hinweisen, nämlich darauf, was das Ziel des Gesetzes ist. Ziel des Gesetzes ist es, dass wir die Wertschätzung von Vielfalt fördern, auch in den Behörden. Es soll eine Auseinandersetzung damit geben und Sensibilität für dieses Thema. Insofern – da teile ich Ihre Auffassung – sind Fortbildungen natürlich enorm wichtig. Gleichwohl begründet dieses Gesetz keine Verpflichtung zu Fortbildungen, und deshalb gehen mit diesem Gesetz es auch keine parallelen Haushaltsverhandlungen einher.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer zweiten Nachfrage. – Frau Ministerin Schäffer, ich möchte in meiner zweiten Frage gerne einen Punkt ansprechen, der für großes Entsetzen bei einigen Sachverständigen gesorgt hat und auch viele Bedienstete ganz massiv beschäftigt. Es geht um die Verjährungsfrist im LADG von einem Jahr. Wenn sich nach Ablauf eines Jahres ein Autofahrer erstmals über eine Verkehrskontrolle beschwert – um es mal am ganz konkreten Beispiel deutlich zu machen –, muss der beschuldigte Beamte bei bestehender Beweislastumkehr einen Sachverhalt rekonstruieren, der ein Jahr zurückliegt und mit dem er dann zum ersten Mal konfrontiert wird. Seitdem haben bei einem Verkehrspolizisten Tausende weitere Verkehrskontrollen stattgefunden. Ebenso betrifft dies einen Lehrer, der ein Jahr später auf einmal darlegen muss, warum eine mündliche Prüfungsleistung eine 3- und keine 3+ gewesen ist. Frau Ministerin Schäffer, ich frage Sie: Wieso halten Sie eine derart überlange Verjährungsfrist allen Ernstes für gerechtfertigt? Wieso geben Sie im LADG nicht vor, dass behauptete Diskriminierungen unverzüglich vorgetragen werden müssen, damit sie zeitnah aufgeklärt werden können? Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie können antworten. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich möchte noch einmal auf meine Ausführungen zum Thema „Einzelnoten“ hinweisen. Dazu hatte ich ja schon ein paarmal etwas gesagt. Ich finde das Beispiel nicht passend. Wir waren bzw. sind mit dem Land Berlin in einem engen Austausch. In Berlin gilt dieselbe Regelung von einem Jahr, und uns ist nicht bekannt, dass diese Regelung dort zu Problemen geführt hätte.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt vom Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich möchte hinsichtlich der behaupteten Schutzlücke etwas genauer nachfragen: Welche bewiesene, durch Landesbedienstete erfolgte Diskriminierung führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch nach Staatshaftungsrecht in Verbindung mit Art. 3 Grundgesetz? (Heiterkeit von Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Wedel. Ich vermisse unsere Debatten im Hauptausschuss ein bisschen, deshalb musste ich kurz lachen. Vielen Dank für die Frage. Ich hatte schon mehrfach auf das Thema „Schutzlücke“ hingewiesen; das habe ich jetzt schon mehrfach erläutert, sowohl in der grundsätzlichen Vorbemerkung als auch vorhin auf die Frage von Frau Schneider hin. Ich finde, dass es bei der Debatte nicht so sehr darum geht, zu gucken, wo es Fälle gibt, die nicht umfasst waren. Das halte ich für eine sehr hypothetische Diskussion, die man so nicht führen sollte. Fakt ist: Wir haben das AGG, das für den privatrechtlichen Bereich gilt, aber nicht für öffentliche Behörden. Für Landesbehörden kann es auch nicht gelten, weil es letztlich um den Regelungsgehalt im föderalen System der Länder geht. Wir machen hier also das LADG, um diese aus unserer Sicht bestehende Schutzlücke zu schließen. 17.06.2026

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Yvonne Gebauer.

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Yvonne Gebauer FDP

Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Ministerin Schäffer, lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen. Sie haben es schon gesagt: Wir als FDP-Fraktion sind nicht grundsätzlich gegen Meldestellen. Wir haben auch welche eingerichtet. Es geht aber natürlich schon darum, dass man nicht gegen alles und gegen jeden flächendeckend neue Meldestellen einrichtet. Vielmehr sollte man schauen, welche Instrumente wir bereits haben und wie diese zur Anwendung kommen können. Das nur als Bemerkung meinerseits. Ich würde gerne auf die Anhörung zurückkommen, in der mehrere Sachverständige darauf hingewiesen haben, dass bereits die Einleitung eines LADG-Verfahrens für die Beschäftigten faktische Nachteile auslösen kann, etwa durch disziplinarische Ermittlungen, durch Personalmaßnahmen oder durch Auswirkungen auf Beförderungsverfahren. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne fragen, ob Sie Schutzmechanismen vorgesehen haben – und, wenn ja, welche –, damit die Landesbediensteten am Ende des Tages nicht bereits durch unbewiesene und aufgrund der Beweislastumkehr nur angenommene Diskriminierungsvorwürfen berufliche Nachteile erleiden? Davon hat nämlich niemand etwas. – Danke schön.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Vielleicht einmal an alle Kolleginnen und Kollegen hier: Bei der Fragestunde geht es darum, die Frage zu stellen und möglichst davon abzusehen, Eingangsbemerkungen zu machen, die nicht als Vorbereitung für die Frage dienen. Das gilt schon allein aus ganz praktikablen Gründen, weil wir nur eine begrenzte Zeit haben. – Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Ich glaube, man muss einmal sehr grundsätzlich festhalten, dass, wenn eine Beschwerde bei einer Behörde eingeht, jeweils behördenintern geprüft werden muss, welche weiteren Maßnahmen sich möglicherweise anschließen, etwa ein Disziplinarverfahren. Das ist eine Frage, die jeweils behördenintern geklärt werden muss. Sie haben aber noch auf einen weiteren Aspekt abgezielt, und zwar auf die Frage der Unterstützung von Beschäftigten, gegen die sich eine Beschwerde richtet. Ich will an der Stelle noch einmal betonen, dass für die Haftung nie die einzelne Person in Anspruch genommen wird. Eine Klage oder eine Beschwerde richtet sich nicht gegen die einzelne Lehr-Landtag kraft, sondern immer gegen die Institution. Das finde ich für das Grundverständnis hinsichtlich des LADG sehr wichtig. Wichtig ist außerdem – ich weiß, das war Teil der Anhörung und ist nachher auch in der Presseberichterstattung von der einen oder von dem anderen geäußert worden –, dass wir Rechtsklarheit auch in den weiteren Verfahren brauchen: Wie genau wird eigentlich mit der Beschwerde umgegangen, wenn sie bei einer Dienststelle ankommt? Da sind wir gerade dabei. Berlin ist auch hier, denke ich, insofern beispielgebend, als dass schon entsprechende Richtlinien oder Vereinbarungen bestehen. Diese sehen wir uns gerade intensiv an. Wir schauen, was wir davon für Nordrhein-Westfalen umsetzen können, weil das LADG an sich erst einmal nur der Rechtsrahmen ist. Es braucht darüber hinaus klare Verfahren: Wo geht die Beschwerde ein? Wer kümmert sich in welchem zeitlichen Rahmen um diese Beschwerde, und wie sind die nächsten Schritte? Wir sind gerade dabei, genau das auszuarbeiten.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage – es ihre letzte – kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Danke, Frau Präsidentin. – Werte Frau Ministerin, in der Expertenanhörung wurde herausgearbeitet, dass zukünftig schrankenlos jedwedes Merkmal von Unterscheidungen als potenziell diskriminierend für Schadensersatzforderungen in Anspruch genommen werden kann. Sie können dann als Fußballfan, als Brillenträger, als Autofahrer klagen. Ihr LADG ist geht damit um ein Vielfaches weiter als das LADG in Berlin oder das AGG des Bundes. Mich interessiert, Frau Ministerin, Ihre Begründung: Warum verteidigen Sie das deutschlandweit am weitesten gehende LADG hinsichtlich der Ansprüche und Klagemöglichkeiten als richtig, das den Rahmen jeder Sinnhaftigkeit überschreitet?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Verena Schäffer GRÜNE

Vielen Dank. – Frau Schneider, wenn ich das richtig verstehe, zielen Sie auf den § 4 Abs. 2 ab. Ist das korrekt? (Susanne Schneider [FDP]: Ja!) Das ist korrekt, gut. Dort wird nämlich der Diskriminierungskatalog beschrieben. Wir haben diesen an die EU-Grundrechte-Charta angelehnt, die auch einen offenen Katalog beschreibt. Das ist im Prinzip das Vorbild für die Formulierung hier in dem Gesetz-17.06.2026 entwurf gewesen. Die Beispiele, die Sie genannt haben, sind davon nicht umfasst. (Zuruf von der FDP: Doch!) – Nein. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Die nächste Worterteilung verzögert sich.) – Also, ich kann noch.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir hatten gerade einen Sitzungsleitungswechsel. Die nächste Frage kommt vom Abgeordneten Marcel Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir können auch noch; ich habe noch eine Frage für Sie. Sie haben gerade beschrieben, dass Sie in engem Austausch mit dem Land Berlin stehen, was das LADG angeht. Herr Reul hat in seiner Funktion als Innenminister immer wieder das Gesetz in Berlin kritisiert, Bedenken angemeldet und gesagt, dass, wenn Berliner Beamte Nordrhein-Westfalen unterstützen, das Berliner Gesetz keine Anwendung finden sollte, da sonst ein Zweiklassenrecht gelten würde etc. Nun sind auch diese beiden Gesetze unterschiedlich. Deswegen würde ich von Ihnen gerne wissen, warum die Bedenken, die Herr Reul vorgetragen hat, hier in Nordrhein-Westfalen auf einmal keine Anwendung mehr finden sollten. Vielleicht können Sie das einmal skizzieren. Ich weiß, dass Sie nicht für Herrn Reul sprechen können; das ist mir vollkommen bewusst. Den Punkt können Sie ausklammern. Vielleicht können Sie einfach erläutern, warum die inhaltlichen Bedenken, die Herr Reul hatte, hier auf einmal keine Anwendung mehr finden sollten.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Die Ministerin hat das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich möchte nicht anmaßend sein; ich kann nicht für Herrn Reul sprechen. Ich erinnere mich an die Diskussion damals zum LADG in Berlin, als es beschlossen wurde. Aber ich kann – da bitte ich um Verständnis – nicht darauf eingehen, welche Argumente damals vorgebracht wurden. Mir ist noch wichtig, zu sagen – das habe ich eben vergessen, als Frau Schneider sagte, das NRW-Gesetz gehe so viel weiter als in Berlin –: Diese Position teile ich nicht. Insbesondere bei § 8 – das Landtag Thema „Beweiserleichterung“ – würde ich sagen, dass das Gesetz in Berlin deutlich weiter geht. Was ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen möchte – danke, Herr Hafke, für die Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen –: Damals, als das Gesetz in Berlin beschlossen wurde, gab es große Bedenken, es würde aufgrund des LADG große Klagewellen geben und es sei für die öffentliche Verwaltung alles ganz schwierig. Hier muss man sehr deutlich sagen: Diese Klagewellen sind nicht eingetreten, ganz im Gegenteil. Das hat nicht stattgefunden, und deshalb mache ich mir darüber auch keine Sorgen hier in Nordrhein-Westfalen.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächste hat die Abgeordnete Frau Müller-Rech das Wort.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal zu der Situation der Lehrkräfte zurückkommen. Sie haben sowohl in Ihrem Eingangsstatement als auch in der Beantwortung meiner ersten Frage das sehr dringende und wichtige Thema „Antisemitismusbekämpfung“ aufgebracht. Ich glaube, wir sind uns hier im Hohen Haus in weiten Teilen einig, dass wir den Antisemitismus im Land zurückdrängen müssen. Das ist auch für die Schulen eine Aufgabe. Frau Ministerin Feller ist anwesend und kann bezeugen, dass wir das Thema auch im Schulausschuss immer sehr einmütig diskutieren. Mich hat es deswegen verwundert – vielleicht habe ich Sie auch falsch verstanden –, dass Sie in Bezug auf die Debatte des LADG eben in der Beantwortung meiner ersten Frage darauf hingewiesen haben, dass es Fälle von Diskriminierung geben kann, könnte, gab, in denen Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres jüdischen Glaubens diskriminiert haben. – Sie nicken gerade. Ich möchte Sie fragen, Frau Ministerin: Welche konkreten Fälle liegen denn der Landesregierung vor, in denen Lehrkräfte ihre Schüler aufgrund deren jüdischen Glaubens diskriminiert haben und aufgrund eines fehlenden Landesantidiskriminierungsgesetzes keine ausreichenden Konsequenzen gezogen werden konnten?

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André Kuper

Danke, Frau Müller-Rech. – Jetzt hat die Ministerin Gelegenheit zur Beantwortung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich habe deshalb meine Ausführungen mit den Zahlen aus dem RIAS-Bericht begonnen, weil ich damit deutlich machen wollte, dass das Thema „Diskriminierung“ für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen aufgrund 17.06.2026 unterschiedlichster Merkmale wie zum Beispiel dem Glauben oder der Herkunft … Es gibt viele weitere Diskriminierungsmerkmale; das haben wir eben schon unter § 4 Absatz 2 besprochen. Menschen erfahren zunehmend Diskriminierung. Wir müssen leider davon ausgehen – das zeigen sowohl die verzeichneten Vorfälle der Meldestellen wie RIAS und auch der anderen Meldestellen als auch die PMK, die politisch motivierte Kriminalität, also die polizeilichen Statistiken –, dass es insgesamt zu mehr solcher Vorfälle kommt. In der Pressekonferenz war es RIAS selbst, also Herr Rensmann, den wir hier, glaube ich, alle sehr schätzen, der noch mal sehr deutlich gemacht hat, dass auch für das Handlungsfeld gegen Antisemitismus ein solches LADG ein großer Gewinn wäre. Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sehr deutlich machen, dass es letztlich erst im zweiten Schritt darum geht, dass Betroffene von ihren Rechten im Rahmen einer Klage, im Rahmen von Entschädigungsleistungen Gebrauch machen. Es geht im ersten Schritt darum, dass, falls Diskriminierung vorliegt, diese abgestellt wird und dass es insgesamt ein Klima im öffentlichen Raum bzw. dort, wo Behörden involviert sind, gibt, dass Diskriminierung gar nicht erst stattfindet. Das ist das Ziel dieses Gesetzes. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht die Fälle präsentieren, aber ich nehme sehr ernst, wenn RIAS das so sagt. Ich glaube, das sollten wir auch ernst nehmen. Gerade in dem Kontext, in dem junge Menschen unterwegs sind – aber das gilt letztlich für alle Bereiche – muss es das Ziel sein, dass Menschen nicht die Sorge haben müssen, dass sie Diskriminierung erfahren könnten.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Dietmar Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, ich möchte Sie bitten, sich in die Situation einer Polizistin zu versetzen. Sie sind Verkehrspolizistin, machen am Tag, wenn es gut läuft, 50 bis 100 Kontrollen. Wie würden Sie sich davor schützen, dass in einem Jahr jemand den Vorwurf erhebt, dass Sie ihn diskriminiert haben? Würden Sie ein Tagebuch führen, oder wie würden Sie Ihre eigene Person schützen?

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Brockes, für diese Frage. – Die Ministerin hat jetzt Zeit zur Antwort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deut-Landtag lich betonen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte jeden Tag für unsere Sicherheit und dafür sorgen, dass die Werte unseres Grundgesetzes geschützt werden. (Ralf Witzel [FDP]: Genau deswegen! – Mehr- dad Mostofizadeh [GRÜNE]: Zuhören wäre auch nicht schlecht!) Wir reden bei der Polizei über einen sehr sensiblen Bereich, denn es geht immer um mögliche Grundrechtseingriffe. Dass mit Grundrechtseingriffen sehr sensibel umgegangen werden muss, war auch der FDP in der Vergangenheit sehr wichtig. (Ralf Witzel [FDP]: Heute noch!) Es ist schon heute so, dass Polizistinnen und Polizisten daran gebunden sind, dass sie, wenn sie Grundrechtseingriffe im Rahmen ihrer Tätigkeit vornehmen oder vornehmen müssen, (Dietmar Brockes [FDP]: Bei Verkehrskontrol- len?) das aufgrund von begründeten Tatsachen tun. Das ist jetzt schon so, und das wird auch in Zukunft der Fall sein.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Nückel das Wort. (Dietmar Brockes [FDP]: Das war keine Ant- wort auf die Frage! – Verena Schäffer, Minis- terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Doch!)

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Thomas Nückel FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, ich bleibe bei den Ordnungshütern. Das LADG soll nur für den Landesdienst gelten; gottlob nehmen Sie die Kommunen ausdrücklich aus. Das führt aber natürlich zu einer schwierigen Situation. Nehmen wir einmal an, kommunale und Landesbedienstete sind beim gemeinsamen Einsatz, sagen wir im Bermudadreieck in Bochum; da ist eine Doppelstreife die Regel, also Ordnungsamt und Polizei gemeinsam. Die werden dann demnächst unterschiedlich behandelt. Deswegen meine Frage: Geht es Ihnen bei der Ausklammerung des kommunalen Sektors ausschließlich um die Vermeidung teurer Konnexitätspflichten, oder haben Sie für die Unterscheidung eine fachliche Begründung?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Die Ministerin hat Gelegenheit zur Beantwortung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Die Landesregierung hat sich dazu entschie-17.06.2026 den, das Gesetz auf die Landesbehörden zu beziehen. Das ist auch ihr gutes Recht. Ich nehme aber die Anregung von Herrn Nückel so wahr, dass Sie offenbar die Ausweitung des Gesetzes auf die Kommunen fordern und gut finden würde. (Ralf Witzel [FDP]: Weder noch! – Thomas Nückel [FDP]: Ich sagte ja: Gottlob nicht! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann ist das ja eine hohle Frage! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Für die nächste Frage hat die Kollegin Freimuth das Wort.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage zu den Beteiligungsmöglichkeiten von NGOs, denn der Gesetzentwurf sieht weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten vor. In der Sachverständigenanhörung haben mehrere Expertinnen und Experten kritisiert, dass hierfür weder ein Anerkennungsverfahren noch verbindliche Qualitätsanforderungen vorgesehen sind. Deshalb frage ich Sie, Frau Ministerin: Warum sollen NGOs künftig weitreichende Beteiligungsrechte erhalten, ohne dass das Land zuvor ihre fachliche Qualifikation oder die politische Neutralität überprüft hat bzw. irgendwelche Kriterien, die zugrunde gelegt werden sollen, im Gesetz verankert werden?

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth, für diese Frage. – Frau Ministerin hat jetzt die Gelegenheit zur Beantwortung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich möchte an dieser Stelle einmal sehr deutlich machen, dass ich es wichtig finde, dass sich Menschen, die sich entschließen, aufgrund einer Diskriminierung eine Beschwerde einzureichen, dann auch unterstützen lassen. Ich halte das für grundsätzlich sehr richtig. Wir haben in Nordrhein-Westfalen schon heute eine Landschaft von Unterstützungsstrukturen mit den 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, die eine herausragende und gute Arbeit machen. Ich denke, dass hier auch Einverständnis darüber herrscht. Insofern finde ich es nur richtig, dass man solchen Stellen und Verbänden auch die Möglichkeit gibt, dass sie Betroffene in diesem Verfahren unterstützen.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Zu einer nächsten Frage hat der Abgeordnete Herr Dr. Pfeil das Wort. Landtag

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Dr. Werner Pfeil FDP

Herr Präsident, vielen Dank. Frau Ministerin, ich komme noch einmal – wie auch in meiner ersten Frage – auf die Dokumentationspflichten zu sprechen. Die Sachverständige Sabine Mistler hat bei der Expertenanhörung ausführlich beschrieben, wie das LADG zu einer Verhaltensvorsicht führt und pädagogisch sinnvolle Entscheidungen bis hin zu einer sachgerechten Notengebung hemmt bzw. hemmen kann. Durch das LADG kann bzw. wird jede einzelne Leistungsbewertung als behaupteter Diskriminierungsfall beklagbar. Jetzt meine Frage: Wie wollen Sie viele heute schon überlastete Lehrkräfte entlasten, wenn Sie hier mit dem LADG im großen Stil neue Dokumentationsnotwendigkeiten einführen?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Frau Ministerin hat jetzt das Wort zur Beantwortung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Diese Frage ist meines Erachtens wortgleich schon von Frau Müller-Rech gestellt worden. Deshalb verweise ich auf die Antwort. Ich habe dazu gerade Stellung genommen und diese Frage beantwortet. Es kann sein, dass Ihnen meine Antwort nicht gefällt. Das ist dann so.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat die Kollegin Gebauer das Wort, um eine Frage zu stellen.

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Yvonne Gebauer FDP

Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Ministerin, die Deutsche Polizeigewerkschaft hat in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass der Gesetzentwurf gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoße, weil Beschäftigte des Landes weder den genauen Regelungsinhalt noch die rechtlichen Folgen ihres Handelns verlässlich erkennen könnten. Auch andere Sachverständige haben die unklaren und offenen Tatbestände kritisiert. Ich darf Sie deswegen fragen: Wie sollen Landesbedienstete ihr Verhalten rechtssicher an den Vorgaben des LADG ausrichten, wenn selbst die Sachverständigen – nicht alle, aber zahlreiche – und Rechtswissenschaftler die gesetzlichen Tatbestände als bisher unbestimmt und auslegungsbedürftig bewerten? Oder planen Sie im Rahmen der Bearbeitung des Gesetzentwurfs noch weitere Ausführungen dazu?

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Ministerin hat das Wort zur Beantwortung. 17.06.2026 Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Man kann lange juristisch darüber diskutieren, ob das Gesetz zu unbestimmt ist oder nicht. Aus unserer Sicht ist es das nicht. Ansonsten habe ich aber eben auch schon darauf verwiesen, dass wir die Anhörung sehr intensiv auswerten. Ich finde, das gehört sich so. Das gebührt der Respekt gegenüber dem Parlament und den Sachverständigen. Wir sind gerade dabei, die Anhörung sehr intensiv auszuwerten.

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André Kuper

Vielen Dank. – Zu seiner letzten Frage hat der Abgeordnete Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Gern nutze ich die Gelegenheit, diese letzte Nachfrage in dieser Fragestunde zu stellen. Frau Ministerin, Sie haben eben deutlich gemacht, dass eine besondere Sensibilität vorliegt, wenn hoheitliche Befugnisse wahrgenommen werden und da auch Grundrechtsfragen der Bürger angesprochen sind. Das teile ich. Das gilt aber natürlich auf der anderen Seite der Rechtsdurchsetzung auch hinsichtlich der Konfliktsituationen, die für den Beamten bedeuten, dass oftmals – auch unter dem Einsatz eigener Gesundheit und schlimmstenfalls bei großen Gewaltlagen auch Einsatz ihres Lebens – Recht und Gesetz für den Staat und für die Allgemeinheit durchgesetzt werden müssen, auch wenn dies auf der Gegenseite dann mit Widerständen beantwortet wird. Deshalb empfinden viele Beamte das grundlegende Misstrauen der Landesregierung als ihrem obersten Dienstherrn, das in dieser Gesetzgebung deutlich wird, als eine Zumutung. Das haben die Beamtenvertreter in der Ausschussanhörung der Sachverständigen deutlich gemacht. Aus häufigen Diskriminierungsbeschwerden – selbst bei Revanche-Anzeigen – erwachsen natürlich eigene dienstliche Nachteile, beispielsweise für Beförderungsperspektiven, die man als Beamter noch hat. Deshalb verzichten die allermeisten Bundesländer auch auf LADGs. Mich interessiert Ihre Antwort, Frau Ministerin, auf folgende Frage: Warum bringen Sie proaktiv ein LADG auf den Weg, das von Landesbeamten verständlicherweise als Misstrauensbeweis und dienstliche Zumutung sowie als Schwächung der eigenen Autorität empfunden wird, wenn es ein zusätzliches Instrument ist – auch für kriminelle Strukturen –, um damit diejenigen Ordnungshüter anzugreifen, die Recht und Gesetz im Sinne der Allgemeinheit durchsetzen?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Witzel. – Die Ministerin hat das Wort. Landtag Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich teile nicht, was Sie sagen, die Bundesländer würden alle auf ein LADG verzichten. Wir sehen doch gerade eine andere Entwicklung. Das LADG in Berlin ist vor ungefähr fünf Jahren verabschiedet worden – nageln Sie mich bitte nicht darauf fest. Ich glaube, es war so um 2019, 2020. – Es war 2020. Da lag ich sogar aus dem Kopf richtig. Es ziehen auch immer mehr Länder nach. In diesem Jahr hat Rheinland-Pfalz ein Gesetz beschlossen, übrigens unter Beteiligung der FDP-Fraktion im dortigen Landtag. Es gibt zudem einen Gesetzentwurf im schleswig-holsteinischen Landtag und den in Nordrhein-Westfalen. Es werden also sukzessive mehr Bundesländer, die genau diese Regelungslücke erkennen und sich dazu entscheiden, solche Gesetze zu machen und zu beschließen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich und ausdrücklich betonen, dass ich und die gesamte Landesregierung ein sehr hohes Vertrauen in die Beschäftigten haben, sowohl in die Lehrkräfte als auch in die Polizeibeamtinnen und -beamten, in die Angestellten des Justizvollzugs, die Angestellten und die Beschäftigten in der Finanzverwaltung usw. Das sind Menschen, die jeden Tag für den Staat, für unser Land eine herausragende Arbeit leisten. (Ralf Witzel [FDP]: Ja, eben!) Ich bin davon überzeugt, dass es nur wenige Fälle geben wird, wo man wirklich sagen muss: Ja, da gab es eine Diskriminierung. – Dann ist es gut, dass diese abgestellt wird, denn es gibt einen besonderen Anspruch an den Staat. Der Staat ist in besonderem Maße dazu verpflichtet, Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz auch umzusetzen. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht auch im Interesse der Beschäftigten, dass es eine Kultur hier im Land und im öffentlichen Dienst gibt, die Vielfalt wertschätzt und dafür sorgt, dass es insgesamt ein diskriminierungsfreies Umfeld gibt.

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Wedel hat das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie hatten gerade meine erste Frage, welche bewiesene, durch Landesbedienstete erfolgte Diskriminierung nicht zu einem Entschädigungsanspruch nach Staatshaftungsrecht in Verbindung mit Art. 3 Grundgesetz führt, nicht beantwortet bzw. ausweichend beantwortet mit einem Hinweis auf den fehlenden Anwendungsbereich des AGG. Deswegen will ich es jetzt andersherum versuchen und Sie klarstellend fragen: In welchen Fällen reicht das Staatshaftungsrecht in Verbindung mit Art. 3 GG 17.06.2026 zur Umsetzung der sechs von Ihnen eingangs genannten EU-Richtlinien nicht aus?

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Die Ministerin hat jetzt das Wort zur Beantwortung. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne. Ich hatte zum Thema „Staatshaftungsrecht“ bereits ausgeführt, als ich eingeleitet habe und die Frage von Herrn Witzel beantwortet habe. Aus unserer Sicht ist es so, dass auch bestehende Staatshaftungsansprüche nicht gegen ein Antidiskriminierungsgesetz sprechen. Denn das allgemeine Staatshaftungsrecht ist in Deutschland nur lückenhaft und oft gewohnheitsrechtlich geregelt und deshalb für Betroffene häufig schwer durchsetzbar. Im Weiteren verweise ich auf die einführenden Worte, die ich vorhin gesagt habe.

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Daher schließe ich die Fragestunde. Wir haben gut anderthalb Stunden damit verbracht. Es steht noch offen die Mündliche Anfrage 81 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil von der FDP-Fraktion auf. Ich frage ihn, ob er eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünscht oder die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll. (Dr. Werner Pfeil [FDP]: Schriftlich!) – Schriftlich. Gut. Dann danke ich Ihnen ganz herzlich. Wir haben damit die Fragestunde beendet. Ich rufe auf: 11 Praxisgerechter und rechtssicherer Einsatz von Rodentiziden in den Grünen Berufen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/19771 Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20027 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU hat ihr Abgeordneter Herr Höner das Wort.

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Markus Höner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt ein Landtag ganz anderes Thema. Nichtsdestotrotz ist es uns genauso wichtig. Es geht um die Schadnagerbekämpfung. Es geht darum, dass Schadnager überall auftreten, überall da, wo Nahrung, Abfälle, Wasser, Wärme und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind, in Städten und Gemeinden in Kanälen, in Gewässern, in Lebensmittelbetrieben, in Lager- und Vorratsräumen und natürlich auch in Höfen, in Ställen, auf landwirtschaftlichen Betrieben, in den Futtermittellagern. Sie übertragen Krankheiten, sie verunreinigen Vorräte, sie verursachen erhebliche Schäden an Gebäuden, Leitungen, Technik und Infrastruktur. Schadnager sind kein Thema für Panik, aber auch kein Thema für Verharmlosung. In den grünen Berufen sind die Herausforderungen ähnlich groß. In den grünen Berufen geht es um betriebliche Hygiene, um Seuchenprävention, um Lebensmittelsicherheit. Eine wachsende Population an Schadnagern ist ein Gesundheitsrisiko. Es droht eine Futtermittelbelastung, aber ganz besonders gerade in der heutigen Zeit auch eine Seuchenübertragung. Laut Industrieverband Agrar entsteht bundesweit ein Schaden im Jahr von rund 100 Millionen Euro nur an Vorräten in den Betrieben. Allein in Nordrhein-Westfalen haben wir geschätzt ca. 50 Millionen Ratten. Jetzt stellt man sich die Frage: Wofür brauchen wir diesen Antrag? Wir brauchen diesen Antrag, damit langfristig Rodentizide – unter strengen regulatorischen Anforderungen – auf den Betrieben der grünen Berufe zum Einsatz kommen können. Dafür lohnt sich heute auch dieser Einsatz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Anwendungskreis reduziert sich durch die aktuelle Gesetzgebung zukünftig sehr stark. Und genau aus dem Grunde wollen wir auch handeln. Wie wollen wir handeln? Es ist relativ klar, dass heute schon in der landwirtschaftlichen und in der gartenbaulichen Ausbildung viele Grundlagen dafür gelegt werden. Es geht um Hygienebetriebsmanagement, es geht um sicheren Umgang mit Betriebsmitteln, es geht um den sicheren Umgang mit der Schadnagerbekämpfung. Das heißt, es ist heute schon Bestandteil der Ausbildung in den grünen Berufen, sich mit der Schadnagerbekämpfung intensiv auseinanderzusetzen. Es geht darum, dass in den Betrieben die Grundlagen für Hygiene, für Tiergesundheit und für Betriebssicherheit gelegt werden. Die vorhandenen fachlichen Grundlagen können gezielt genutzt, ergänzt und jetzt rechtssicher anerkannt werden. Und genau das ist unser Ziel. Genau das wollen wir umsetzen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schon heute haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben der grünen Berufe einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Den erzielen sie, indem sie in ihrer Ausbildung die Fähigkeiten dazu 17.06.2026 erwerben, mit diesen Gefahrenstoffen umzugehen. Und wir wollen nichts anderes machen, als dieses etablierte System weiter zu stärken. Es ist behördlich kontrolliert. Es ist behördlich anerkannt. Es gibt eine Fortbildungsverpflichtung, und die ist sehr praxisnah. Wenn wir über Bürokratieabbau, über Bürokratierückbau sprechen, dann ist das genau der Punkt, an dem wir ansetzen möchten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Uns geht es darum, keine Parallelstrukturen aufzubauen, sondern das vorhandene System zu nutzen, es zu stärken, die Fortbildungsintervalle weiter zu stärken und rodentizid-spezifische Inhalte weiter in den Fortbildungslehrgang einzubringen, sodass wir in den regelmäßigen Fortbildungen darauf zurückgreifen können. Es geht darum, dass wir langfristig fachlich ausgebildete Personen haben, die behördlich kontrollierte Sachkunde haben und einen regelmäßigen Fortbildungsintervall durchleben müssen. Das ganze Thema haben wir im Plenum auch schon einmal besprochen. Es war ein Antrag vom 30.09. Ich erinnere mich ganz gut: Es war die letzte Rede vom Kollegen Nolten, der zu diesem Thema bereits gesprochen hat, und die FDP hat einen Antrag dazu gestellt. Dieser Antrag hatte aber die falsche Schlagrichtung, weil er nur Richtung Privatanwendung und Monitoring ging. Lieber Dietmar Brockes, da muss man sich wirklich die Zeit nehmen: Monitoring, um die Entwicklung der Population festzustellen, brauchen wir zurzeit nicht. (Beifall von der CDU und von Norwich Rüße [GRÜNE]) Auch die Privatanwender sind für uns, ehrlich gesagt, die falschen Adressaten. Wir wollen dahin gehen, wo die Betriebe aktiv in der Fortbildung sind, wo ein gesichertes System dahinter steht, wo wir unsere Betriebe stärken können, und das soll jetzt umgesetzt werden. Vielleicht abschließend noch einmal ganz kurz zum AfD-Änderungsantrag. Da es hier um die Anerkennung des Sachkundenachweises geht, ist das Ratting nicht so schwerwiegend, dass wir damit unseren Antrag verwässern wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Höner. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Rüße.

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Norwich Rüße GRÜNE

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Antrag schließen wir etwas ab, was wir über einen sehr langen Zeitraum diskutiert haben. Ich würde Landtag noch einmal – der Kollege Höner hat es schon erwähnt – den FDP-Antrag als Urheber der Debatte nennen wollen. Der Prozess zeigt, wie parlamentarische Arbeit am Ende zu einem sehr guten Ergebnis kommen kann. Wir hatten eine Anhörung zu dem Thema, die, wie ich finde, sehr ertragreich war und auch gezeigt hat, dass Ihr Antrag von der FDP nicht ausreicht, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) dass er in der Tat zu sehr ausdrückt, eigentlich müsse alles so bleiben, wie es ist. Wir gehen jetzt einen anderen Weg, indem wir sagen: Das, was neu ist, akzeptieren wir. Wir wissen um die Gefährlichkeit dieser Gifte, die ist einfach da, aber wir müssen das Ganze praktikabel machen. Wir müssen den Umweltschutz und die Praktikabilität gerade auf landwirtschaftlichen Betrieben zusammenbringen. Das machen wir hier und heute. Ich finde es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir in der Anhörung viel gelernt haben, dass nämlich Schadnagerbekämpfung nicht nur das Auslegen von Gift ist, sondern viel mehr umfasst, dass man im Bereich „Prävention“ viel mehr machen muss. Eben wurde schon gesagt, wie groß die Rattenpopulation ungefähr ist, wie viel Schaden sie hervorrufen kann. Aber wenn man die Population herunterfahren will, wenn man es wirklich schaffen will, dann hat die Anhörung klar gezeigt, dass wir viel mehr gerade auch im Bereich „Vorbeugung“ machen müssen. Es wurde sehr viel Wert daraufgelegt, zu erklären, dass man die Rückzugsräume, die wir Ratten geben, wo sie sich ungestört vermehren und ernähren können, beseitigen muss. Dann kann man sie auch insgesamt erfolgreich bekämpfen. Für uns ist es sehr wichtig, dass im Rahmen solch eines Sachkundenachweises genau darauf hingewiesen wird, was man präventiv alles machen kann, was gemacht werden muss. Dann geht es auch um den sicheren Umgang mit den Mitteln, wie lange man sie einsetzen muss und wie lange das Ganze dauert, damit es auch wirklich erfolgreich ist. Eins ist klar: Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe behandeln in ihrer Ausbildung den Teil „Pflanzenschutzkunde“. Sie wissen, wie man mit Gefahrenstoffen umgeht. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag das insofern ein Stück erweitern, dass dieses Modul noch einmal ausgebaut wird, sodass man weiß, wie man damit umzugehen hat. Zum AfD-Antrag, zum Ratting. Ich finde es persönlich immer schwierig, wenn so ein Antrag ein paar Minuten vorher um die Ecke gesegelt kommt. Dann fällt es mir schwer, mich damit zu befassen. Uns wurde damals in der Anhörung in der Tat diese Methode vorgestellt. Da kann etwas dran sein, das irgendwann mal gangbar zu machen. Im Moment ist das 17.06.2026 aber auch eine Frage des Tierschutzes. Der Status des Rattings ist tatsächlich nicht geklärt, das wissen wir einfach nicht. Deshalb ist dieser Antrag ganz sicher nicht zustimmungsfähig. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem, was wir heute vorgelegt haben, die Kette vom ersten Antrag über die Anhörung bis zum heutigen Antrag vollendet haben, dass das ein guter Abschluss ist, dass der unseren landwirtschaftlichen Betrieben in der Bekämpfung hilft. Wir erwarten, dass er tatsächlich ein Beitrag zum Bürokratieabbau sein kann, anstatt eine Woche lang irgendeinen Schädlingsbekämpfungskurs machen zu müssen. Hier ein Erweiterungsmodul einzusetzen, ist genau der richtige Weg. Deshalb würde ich mich freuen, wenn die demokratischen Fraktionen in Gänze diesen Antrag unterstützen würden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Herr Rüße. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Sache einsteigen, ist mir eine Klarstellung wichtig, weil sie auch für meine eigenen Kollegen durchaus nachvollziehbar sein muss. Wir sprechen heute ausdrücklich über den Einsatz von Rodentiziden in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben. Wir sprechen nicht über die private Anwendung von Rattengift im häuslichen Bereich. Diese ist seit Ende April in dieser Form nicht mehr zulässig und das aus gutem Grund. Denn dort, wo Ratten im privaten Umfeld auftreten, wird die Lösung häufig vorschnell im Gift gesucht, anstatt zunächst bei den Ursachen anzusetzen, (Beifall von den GRÜNEN) und zwar bei offen zugänglichen Nahrungsquellen, bei unsachgemäßer Müllentsorgung, beim Füttern von Tieren in öffentlichen Anlagen oder bei mangelhaft geführtem Kompost. Prävention bleibt auch hier der erste und wirksamste Schritt. Das gilt im privaten Bereich ebenso wie im professionellen. Darauf hat Herr Rüße gerade hingewiesen. Deshalb ist es uns gerade wichtig, diese Debatte heute sauber einzuordnen, denn der vorliegende Antrag greift das Thema, das in der landwirtschaftlichen Praxis ohne Zweifel von erheblicher Bedeutung ist, auf. Schadnager stellen dort, wo Tiere gehalten, Futtermittel gelagert und hygienische Standards eingehalten werden müssen, ein ernstzunehmendes Risiko dar. Sie verursachen wirtschaftliche Schäden, gefährden die Betriebshygiene und können im Einzelfall zur Verbreitung von Tierseuchen beitragen. Das ist Landtag unbestritten. Insofern ist es richtig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie Betriebe handlungsfähig bleiben. Aber genauso richtig ist: Der Umgang mit Rodentiziden ist keine Nebensächlichkeit. Denn wir sprechen hier über hochwirksame Biozide und vielfach blutgerinnungshemmende Wirkstoffe. Diese Stoffe können erhebliche Risiken für Nichtzielorganismen, also Nichtratten, entfalten: für Wildtiere, für Haustiere und im ungünstigsten Fall auch für Menschen – gerade dann, wenn sie nicht fachgerecht eingesetzt, überwacht und entsorgt werden. Und das ist kein theoretisches Problem. Sachverständige haben uns in der eben genannten Anhörung im Landtag deutlich gemacht, dass nach ihrer Einschätzung bis zu 99 % des ausgelegten Rattengifts nicht sachgerecht platziert werden. Genau diese Zahl muss uns aufhorchen lassen. Denn sie zeigt sehr deutlich: Wir haben weniger ein Verfügbarkeitsproblem als vielmehr ein Qualitäts- und Anwendungsproblem. Genau deshalb sollten wir sehr sorgfältig prüfen, welche Schlüsse wir daraus ziehen. Der Antrag setzt stark darauf, bestehende Sachkunde im Pflanzenschutz als Grundlage für den Umgang mit Rodentiziden anzuerkennen. Dieser Gedanke ist nachvollziehbar. Denn selbstverständlich verfügen viele Landwirtinnen und Landwirte bereits über hohe Fachkompetenz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Aber Rodentizide unterscheiden sich in ihrer Wirkung, ihrer Risikostruktur und ihren Anforderungen erheblich. Deshalb halte ich es für fachlich sinnvoll, diese Unterschiede auch in der Ausbildung und Fortbildung deutlicher abzubilden. Du hast gerade das neue Modul angesprochen. Das hatte ich im Antrag anders wahrgenommen. Der sogenannte Spritzenschein, den es jetzt gibt, könnte zwar hierfür ein durchaus geeigneter Anknüpfungspunkt sein. Aber es muss substanziell vertieft werden: zur sicheren Köderausbringung, zur Vermeidung von Sekundärvergiftungen, zum Monitoring von Befallsdruck, zur sachgerechten Entsorgung von Kadavern und zu Alternativen im integrierten Schädlingsmanagement. Denn am Ende muss es doch unser gemeinsames Ziel sein, dass weder Menschen noch Tiere unnötig leiden und elendig zugrunde gehen, weil hoch toxische Stoffe fehlerhaft eingesetzt wurden. Das gilt für die Landwirtschaft genauso wie für den Natur- und Artenschutz. Ich will an dieser Stelle für die SPD ausdrücklich sagen: Wir sehen die Belastungen in landwirtschaftlichen Betrieben, wir sehen den Handlungsdruck, und wir wissen, dass Schädlingsmanagement Teil funktionierender Biosicherheit ist. Aber Handlungsdruck darf nicht dazu führen, dass wir Anforderungen an Qualifikation und Kontrolle relativieren. Im Gegenteil: 17.06.2026 Wo Risiken hoch sind, muss auch Sachkunde hoch sein. Deshalb sollten wir aus meiner Sicht den Fokus stärker auf die drei Punkte „bessere und vertiefte Schulung“ – du hast es gerade angesprochen –, „wirksamere Kontrollen der Anwendung“ und „Ausbau professioneller Schädlingsbekämpfung dort, wo besondere Risiken bestehen“ legen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Dies bedeutet Prävention, Monitoring und Hygiene im gezielten, verantwortungsvollen Mitteleinsatz. Daran, ob die vorgeschlagenen Vereinfachungen allen Anforderungen an Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutz bereits im ausreichenden Maße gerecht werden, bestehen aus unserer Sicht aber noch Zweifel – nach dem Text, den ihr vorgetragen habt, nicht den Redebeiträgen. Deshalb werden wir uns enthalten. Zum Änderungsantrag der AfD will ich abschließend noch sagen: Dass ausgerechnet die AfD das Ratting aufgreift, passt zu ihrer ideologischen Verklärung vom Hundefetisch, den sie in den letzten Monaten hier immer vorgetragen hat. Seriöse Politik bewertet solche Methoden jedoch nicht populistisch, sondern prüft sie zunächst sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht sowie auf ihre fachliche und rechtliche Umsetzbarkeit. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kahle-Haussmann. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal braucht es etwas länger, bis eine Regierungskoalition erkennt, was in der Praxis längst offensichtlich ist. (Beifall von der FDP – Zuruf von Markus Hö- ner [CDU]) Die FDP-Fraktion hat bereits im September 2025 – gut zuhören, lieber Herr Kollege Höner – auf die drohenden Probleme beim Einsatz von Rodentiziden hingewiesen. Wir haben die Gefahr eines faktischen Anwendungsverbots früh erkannt, wir haben die Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gartenbau, Kommunen und weitere Bereiche benannt, und wir haben dieses Thema mit einem eigenen Antrag auf die Tagesordnung des Landtags gebracht. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Aber die falsche Schlussfolgerung gezogen!) Damals wurde die Tragweite dieser Problematik von Schwarz und Grün offenbar noch unterschätzt. Umso Landtag mehr begrüßen wir, dass die Koalition heute endlich handelt und einen Schritt in die richtige Richtung geht. Das zeigt: FDP-Politik wirkt. (Beifall von der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Der vorliegende Antrag verfolgt das richtige Ziel, den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln für Fachkräfte der Grünen Berufe praxisgerecht, rechtssicher und möglichst bürokratiearm zu gestalten. Es ist sinnvoll, die bestehende Pflanzenschutzsachkunde als Grundlage zu nutzen und gezielt zu erweitern, statt neue, parallele Qualifikationsstrukturen aufzubauen. Das entlastet Betriebe, vermeidet unnötige Bürokratie und stellt gleichzeitig sicher, dass Umweltund Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben. (Beifall von der FDP und Norwich Rüße [GRÜNE]) – Da können Sie auch gerne klatschen. Das unterstützen wir. (Ralf Witzel [FDP]: Jawohl!) Aber jetzt kommt der Part, bei dem Sie aufpassen müssen. Gleichzeitig müssen wir nämlich feststellen: Dieser Antrag bleibt nur eine Teilkorrektur und ist keine umfassende Lösung. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Weil er Ihre Fehler ausgemerzt hat!) Denn die Problematik, Herr Kollege Rüße, betrifft eben nicht nur die Landwirtschaft und den Gartenbau. Schon in unserer Debatte im vergangenen Jahr haben wir deutlich gemacht, dass die regulatorischen Einschränkungen beim Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellen. Betroffen sind eben auch Kommunen, Wohnungsunternehmen, Gewerbebetriebe und private Haushalte. Oder um es ganz konkret zu machen: Ihr Antrag heute hilft meiner Kollegin Susi Schneider nicht, wenn sie abends hier in Düsseldorf von der Berliner Allee zum Hauptbahnhof geht. Da wird die Problematik dieselbe bleiben. Der heutige Antrag von CDU und Grünen bestätigt diesen Einsatz, den wir schon längst fordern, indirekt. Denn wenn für einen bestimmten Anwendungskreis nun gezielte Erleichterungen geschaffen werden müssen, dann zeigt dies vor allem eins: Die bestehenden Regelungen reichen in der Praxis nicht aus. Hinzu kommt, dass die Koalitionsfraktionen auf bereits entstandene Probleme reagieren, ohne die eigentlichen Ursachen konsequent in den Blick zu nehmen. Die Schwierigkeiten entstehen nicht zufällig. Der Antrag von CDU und Grünen geht in die richtige Richtung. In ihm wird ein Problem aufgegriffen, das die FDP bereits frühzeitig benannt hat. Dass Schwarz-Grün nun endlich in die Gänge kommt, ist 17.06.2026 zu begrüßen. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen. (Bianca Winkelmann [CDU]: Danke! – Weitere Zurufe von der CDU: Oh!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten aber, dass dies nicht das Ende der Diskussion ist, sondern der Beginn einer umfassenderen Lösung für alle Betroffenen. Denn gute Politik erkennt Probleme früh, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Freies Land für freie Bürger!) handelt praxisnah und schafft Regelungen, die funktionieren, (Beifall von der FDP) und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Dafür setzen wir als Freie Demokraten uns weiterhin ein. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! CDU und Grüne verkaufen uns heute einen Kompromiss: Der Einsatz von Rattengift soll in Grünen Berufen weiterhin möglich sein, indem er in die Ausbildung und Lehrgänge integriert wird. Das ist aber wieder mal nur ein fauler Kompromiss. Die eigentlichen Fragen werden gar nicht gestellt: Wie werden wir die Ratten wirklich los? Wie vermeiden wir Gift in der Umwelt und in der Nahrungskette? Wie können wir den Berufen, die Ratten bekämpfen müssen, wirklich helfen? Schon gar nicht wird gefragt: Warum wurde das nicht schon im Rahmen der EU-Verordnung oder der Umsetzung im Bundesrecht geregelt? Dieser Antrag von CDU und Grünen ist kein echter Umwelt- oder Gesundheitsschutzantrag, (Zuruf: Das haben wir nie behauptet!) sondern eine Beruhigungspille für die CDU-Klientel in den Grünen Berufen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Aber können Bauern, Gärtner und Förster tatsächlich aufatmen? So einfach will es die CDU ihrer Stammklientel auch nicht machen. Zwar dürfen Bauern und Co Rodentizide weiterhin einsetzen. Ohne Fortbildungs- und Sachkundenachweise wird es aber natürlich nicht mehr gehen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Dass Sie gegen Sachkunde sind, verstehe ich nicht!) Landtag Wenn wir schon dabei sind, kommt jetzt noch ein CDU-Evergreen aus der Mottenkiste der abgedroschenen Phrasen: Alles soll möglichst praxisnah, niederschwellig und selbstverständlich bürokratiearm vonstattengehen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Wie man so ganz ohne Sach- und Fachkunde durchs Leben ge- hen kann!) – Halten Sie doch mal die Schnüss, und hören Sie zu. Ich höre Ihrem Mist doch auch zu. (Markus Höner [CDU]: Ja, aber Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Daran werden wir Sie erinnern! – Weitere Zurufe)

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André Kuper

Herr Kollege, bitte mäßigen Sie sich in der Wortwahl.

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Zacharias Schalley AfD

Der Antrag bleibt politisch halbgar, so wie die Wortbeiträge der Kollegen hier im Plenum. Sie schreiben im Antrag von Umwelt- und Gewässerrisiken sowie von Gefahren für Nichtzielorganismen. Aber eine ernsthafte Reduktionsstrategie? Fehlanzeige! Dabei haben die Sachverständigen schon in der Anhörung, in der es um die Weiternutzung von Rodentiziden ging, auf den Kern des Problems hingewiesen. Rattengifte sind keine Wundermittel, sondern Gifte. Gegen Gifte können sich Resistenzen entwickeln. Sie können sich in Nichtzielorganismen wie Greifvögeln oder anderen Wildtieren ablagern. Sie können in der Nahrungskette und in Organismen Rückstände bilden. Ziehen CDU und Grüne daraus den Schluss „weniger Gift, mehr Alternativen“? Natürlich nicht! Sie erklären lediglich, welche Berufsgruppen künftig weiterhin zum Gift greifen dürfen, nachdem sie Lehrgänge absolviert und Formulare ausgefüllt haben. Das ist natürlich besser als ein totales Verbot, und darum werden wir diesem Antrag zustimmen. Die eigentlichen blinden Flecken dieser Debatte, zum Beispiel der Einsatz von Rattlern, der seit Jahrhunderten bewährt ist und funktioniert, werden aber nicht angefasst. Speziell gezüchtete Hunde jagen und töten Ratten – (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Fetisch!) ohne Gift, ohne Rückstände im Grundwasser, ohne die Sekundärvergiftung von Greifvögeln, ohne chemische Belastung der Umwelt, und das auch noch günstig. Der Hund macht einfach nur seine Arbeit. Der Giftköder hingegen hinterlässt noch lange eine Spur. (Zuruf von Markus Höner [CDU]) 17.06.2026 Doch im Deutschland des Jahres 2026 und unter grüner Regierungsbeteiligung scheint der Einsatz von Chemie politisch akzeptabler zu sein als die Arbeit eines dafür gezüchteten Gebrauchshundes. CDU und Grüne nehmen lieber die Vergiftung der Nahrungskette in Kauf, als eine natürliche Bekämpfungsmethode ernsthaft zu prüfen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Also wollen Sie Rat- tengifte verbieten?) Dabei hatten Sie, Herr Kollege Rüße, in der Anhörung doch noch Interesse an dieser Methode. Im Antrag fehlt sie trotzdem komplett. Deshalb legen wir einen Änderungsantrag zur Legalisierung von Ratting vor. Ratting ist umweltfreundlich, tierschutzgerecht und effizient. Sie haben aber ja schon angekündigt, dass Sie diesen ablehnen werden. Denn auch für Sie gilt das alte Sprichwort: Einer Ratte, die Kleien frisst, braucht man kein Mehl vorzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Norwich Rüße [GRÜNE]: Gut, dass Sie auf den letzten Metern so genu- schelt haben!)

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André Kuper

Herr Schalley, zur Mäßigung in der Wortwahl habe ich gerade schon eine Ausführung getätigt. Diese wiederhole ich hiermit ein zweites Mal. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In dem vorliegenden Antrag wird ein für die Landwirtschaft und für den Gartenbau sehr wichtiges Thema aufgegriffen, nämlich der sachgerechte und rechtssichere Einsatz von Rodentiziden. Eines muss an dieser Stelle deutlich gemacht werden: Die Bekämpfung von Schadnagern ist in vielen landwirtschaftlichen Betrieben unverzichtbar. Wer Tiere hält oder Nahrungsmittel für Tier und Mensch lagert, trägt ein sehr hohes Maß an Verantwortung, und zwar für Hygiene, für Tiergesundheit und für Seuchenprävention. In dem Antrag wird zugleich praxisnah und ausgewogen hervorgehoben, dass beim Einsatz von Rodentiziden die wachsenden Anforderungen an Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz gleichzeitig berücksichtigt werden müssen. Denn wenn Mittel zur Schadnagerbekämpfung unsachgemäß angewendet werden, können Umwelt und Gewässer geschädigt, Nichtzielorganismen beeinträchtigt sowie die Entwicklung von Resistenzen in Schadnagerpopulationen begünstigt werden. Ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einerseits und den praktischen Erfordernissen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe Landtag andererseits sowie ein rechtlich klar geregelter Umgang sind daher, wie auch im Antrag beschrieben, unerlässlich. Gleichwohl ist es sinnvoll, an bestehende Strukturen der Qualifizierung anzuknüpfen. Die Fachkräfte in den Grünen Berufen verfügen bereits im Rahmen ihrer Ausbildung über grundlegende Kenntnisse in Hygiene, Prävention, Vorratsschutz und Schädlingsmonitoring. Viele von ihnen sind in das Sachkundesystem nach Pflanzenschutzrecht eingebunden, das durch regelmäßige und praxisnahe Fortbildungen eine kontinuierliche Aktualisierung des Fachwissens sicherstellt. Die bestehenden Strukturen haben sich bewährt. Aus Sicht der Landesregierung ist es daher folgerichtig, an die bisherigen Qualifizierungswege anzuknüpfen und diese weiterzuentwickeln, statt parallele Qualifizierungswege zu schaffen. Schon jetzt erfüllen die Betriebe umfangreiche Qualifizierungs- und Fortbildungspflichten. Der Sachkundenachweis Pflanzenschutz hat sich bereits in den Betrieben etabliert. Würden ihnen darüber hinaus weitere bürokratische Lasten auferlegt, ginge dies über das notwendige Maß hinaus und stände in keinem Verhältnis mehr zum praktischen Nutzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Durch die Umsetzung über die bestehenden Schulungen zum Pflanzenschutz wird an ein etabliertes Fortbildungssystem angeknüpft. Der Aufbau neuer Strukturen ist damit nicht erforderlich, wodurch eine bürokratiearme Implementierung der geltenden rechtlichen Anforderungen garantiert wird. Die Landesregierung unterstützt daher insbesondere das Anliegen, bei zukünftigen Regelungen stärker zwischen Anwendergruppen zu differenzieren und bestehende Berufsabschlüsse angemessen zu berücksichtigen. Ebenso befürworten wir die Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote, damit der sachgerechte Einsatz von Rodentiziden praxisnah, flächendeckend und auch rechtssicher vermittelt wird. Wir stehen für eine Landwirtschaftspolitik, die Verantwortung und Praxistauglichkeit miteinander in Einklang bringt. Der vorliegende Antrag von CDU und Grünen trägt genau diesem Anspruch Rechnung, indem er bewährte Fachkompetenzen stärkt, die Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt und zugleich praktikable Lösungen für die Betriebe schafft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr 17.06.2026 vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu zwei Abstimmungen. Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/20027 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen … SPD auch? (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Ja! Entschuldi- gung!) Wir wiederholen das. Wer stimmt dagegen? Bitte einmal aufzeigen. – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/20027 wie gerade festgestellt abgelehnt. Zweitens stimmen wir über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/19771 ab. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19771. Wer stimmt zu? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Ich habe jetzt keine Meldungen von der AfD gesehen. (Markus Höner [CDU]: Das kriegen die gar nicht mit! – Zuruf: Die AfD hat mitgestimmt!) Ich wiederhole die Abstimmung. Wer stimmt dafür? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Antrag wie gerade festgestellt angenommen worden. Ich rufe auf: 12 Digitale Gewalt ganzheitlich bekämpfen – Anlaufstellen stärken, Deepfakes regulieren, Plattformen in die Verantwortung nehmen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19794 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die SPD ihr Abgeordneter Herr Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich bitte einen Moment lang vor, dass Sie ein Kind morgens zur Grundschule begleiten – Ranzen auf dem Rücken, Pausenbrot dabei; ein ganz normaler Morgen. Dann begegnen Ihnen auf diesem Schulweg zwölf Menschen. Landtag Der Erste sagt: Geh nicht zur Schule. Dort wollen Lehrkräfte, gestiegen aus einem Sumpf von NGOs, dein Hirn manipulieren. Der Zweite zitiert mit einer bedrohlichen Geste Goethes „Erlkönig“: „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt“. Der Dritte sagt: Einen Abschluss brauchst du nicht. Den kann man später fälschen. Konsequenzen? Ach was! Der Vierte erklärt: Regeln gelten nur für andere. Du kannst tun und lassen, was du willst, solange du laut genug „Merkel muss weg!“ rufst. Der Fünfte wedelt nicht mit Argumenten, sondern mit dem Wort „Messerdschihad“ vor der Nase des Kindes herum. Der Sechste sagt: Komm mit nach Syrien. Da ist alles ganz normal. Der Siebte zeigt dem Kind seine Pistolen, als wären es Spielzeuge. Wenig später sagt der Staat: Nein, so jemand ist waffenrechtlich nicht zuverlässig. Der Achte erzählt etwas von Deutschland als – Zitat – Freiluftbordell. Der Neunte zeigt auf eine Lehrerin und sagt: Die wiegt zu viel. Die wollen wir Steuerzahler nicht länger durchfüttern. Der Zehnte trägt im Stile eines Poetry Slams rassistische Obszönitäten über Körper afrikanischer Menschen vor. Der Elfte schimpft auf die Oma des Kindes und nennt ältere Frauen – Zitat – Schabracken. Und dann als zwölfte Person endlich eine Frau. Vielleicht sagt sie etwas Vernünftiges. Aber nein: Sie gibt dem Kind in dieser politischen Fantasie einen Besen in die Hand und macht aus Menschen mit internationaler Herkunftsgeschichte eine demütigende Kulisse. Meine Damen und Herren, würden Sie dieses Kind noch einmal über diesen Schulweg führen? Allein? Ohne Schutz? Ohne Hilfe? Ohne Schulleitung, Polizei, Justiz und Politik zu mobilisieren? Ich erahne Ihre Antwort. Warum akzeptieren wir im Netz, was wir auf einem Schulweg niemals dulden würden? Denn genau dort passiert es jedem, Ihnen und mir, dem Nachbarn sowie dem Nachbarskind: Kinder werden bedrängt, bedroht, manipuliert, sexualisiert, erpresst. Frauen werden mit Deepfakes entwürdigt. Queere Menschen werden aus digitalen Räumen gedrängt. Menschen mit internationaler Herkunftsgeschichte werden beschimpft, markiert und vorgeführt. Das ist kein Randphänomen. In Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr mehr als jede dritte Internetnutzerin und jeder dritte Internetnutzer Hassrede im Netz 17.06.2026 erfahren. Das sind ganz normale Leute. Es sind hochgerechnet 4,7 Millionen Menschen. Bei den Jüngeren ist es fast jede und jeder Zweite. Die größte Zielscheibe? Politische und gesellschaftliche Ansichten. Das heißt: Hass im Netz ist auch ein Angriff auf unsere Demokratie, auf Teilhabe, auf Debatte, auf die Freiheit, sichtbar zu sein. Morgen ist der Internationale Tag für die Bekämpfung von Hassrede. Da reicht ein freundliches Sharepic einfach nicht mehr; da braucht es staatliches Handeln. (Beifall von der SPD) Deswegen sage ich erstens: Wer Hass sieht, darf nicht wegscrollen. Sichern, melden, anzeigen, unterstützen! Nicht die Betroffenen sollen verschwinden, sondern der Hass muss verschwinden. Zweitens sage ich: Wer politische Verantwortung trägt, darf Plattformen nicht länger aus der Verantwortung entlassen. Löschen nach Lust und Laune reicht nicht. Wir brauchen klare Meldewege, schnelle Reaktionen, Auskunftsansprüche, starke Behörden und eine Justiz, die technisch mithält. Zurück zu den zwölf Bildern des Schulwegs vom Anfang: Diese sind zugegebenermaßen zugespitzt. Aber sie alle sind real. Das alles sind Aussagen, Handlungen, Verfahren, Kampagnen von Menschen, die unter uns sitzen, hier am rechten Rand des Parlaments. Das sind die zwölf besten Argumente, unserem Antrag zuzustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Wir brauchen starke Anlaufstellen, ein kind- und jugendgerechtes Onlinekommissariat, Digital Streetwork, bessere Daten, Regeln gegen Deepfakes und Plattformen, die Verantwortung übernehmen. Die AfD spricht von Opfern und verhöhnt gleichzeitig Menschen. Sie warnt vor Gewaltbegriffen und arbeitet selbst mit Entwertung, Drohung, Rassismus und Angst. Wir stellen uns dagegen: für Kinder, für Frauen, für queere Menschen, für unsere Nachbarin, für den Vereinskollegen und für Betroffene digitaler Gewalt sowie für eine demokratische Öffentlichkeit, in der niemand Angst haben muss, sichtbar zu sein. Das hier vorne rechts sind die zwölf besten Argumente, Hass und Gewalt im Netz wie im realen Leben endlich einen Riegel vorzuschieben. Tun wir es gemeinsam! Bleiben Sie informiert. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Bakum. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Stullich.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Gewalt Landtag ist nicht bloß virtuell. Hassrede, Bedrohungen, Cyberstalking, Grooming, Identitätsdiebstahl und bildbasierte Gewalt greifen tief in das reale Leben der Betroffenen ein, beschädigen Persönlichkeitsrechte sowie das Sicherheitsgefühl und verdrängen Menschen aus dem öffentlichen Raum. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche werden oft zur Zielscheibe digitaler Gewalt. Das ist natürlich ein sehr ernstes Problem. Erlauben Sie mir deshalb, bevor wir über die Forderungen im Antrag der SPD reden, zunächst einen Blick darauf, was in Nordrhein-Westfalen dazu bereits geschieht. Der Kern des Problems ist die manipulative, missbräuchliche Verbreitung von Inhalten, Deepfakes eingeschlossen. Genau hier setzt der Aktionsplan gegen Desinformation, den die Landesregierung bereits im Februar 2025 beschlossen hat, mit einem klaren Dreiklang aus Prävention, Regulierung und Rechtsdurchsetzung an. Die Landesanstalt für Medien spürt mit dem KI-gestützten System KIVI Monat für Monat Hunderte rechtswidrige Inhalte auf und meldet sie den Strafverfolgungsbehörden: Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen und Holocaustleugnung. Das Netz ist eben kein rechtsfreier Raum. Auch Sperrverfügungen werden durchgesetzt. Im Dezember 2024 wurde zum Beispiel das Hisbollah-Angebot „Al-Manar TV“ gesperrt; umgesetzt wurde dies durch Telekom und Vodafone. Dort, wo Verfahren besonders herausgehoben sind, gibt es mit der ZAC NRW bereits eine starke Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime. Ich halte deshalb wenig davon, immer neue Beauftragte, neue Berichte und neue Parallelstrukturen zu fordern. Entscheidend ist doch, dass bestehende Strukturen funktionieren, gut ausgestattet sind und ineinandergreifen können. Für den Bereich der Regulierung ist klar: Die großen Plattformen entscheiden mit ihren Algorithmen darüber, was sichtbar wird und was nicht. Deshalb brauchen wir klare Regeln, Transparenz und Verantwortung. Sie fordern in Ihrem Antrag ebenfalls mehr Plattformverantwortung, verbindliche Melde- und Löschverfahren, spürbare Sanktionen und eine Haftung der Betreiber. Das alles ist richtig. Nur ist es eben nicht neu, sondern genau die Linie, die Nordrhein-Westfalen schon seit Langem verfolgt. Mit dem Digital Services Act gibt es bereits ein starkes europäisches Instrument. Es muss konsequent angewendet und gegebenenfalls nachgeschärft werden. Mit dem AI Act kommen Kennzeichnungspflichten und Transparenzregeln für Künstliche Intelligenz hinzu. Minister Liminski hat sich in der Europaministerkonferenz erfolgreich dafür eingesetzt, manipulative Verbreitungstechniken stärker in den Blick zu nehmen. Denn hinter manchem, was wie zufällige Aufregung 17.06.2026 im Netzwerk wirkt, steckt System: Botnetzwerke, gefälschte Accounts, gekaufte Reichweite. Derartige Techniken müssen verboten werden, losgelöst von den konkreten Inhalten. Es geht nicht darum, Meinungen oder einzelne Inhalte zu verbieten, sondern darum, Manipulationen in der Verbreitung einzudämmen. Genau das, was Sie fordern, ist schon auf den Weg gebracht. Sie fordern außerdem mehr Medienkompetenz, Aufklärungskampagnen und das Erreichen junger Zielgruppen. Auch hier handelt das Land bereits sehr erfolgreich und als Vorbild für andere Bundesländer, zum Beispiel mit dem #DigitalCheckNRW in sechs Sprachen, mit dem NewsCheckNRW für Lehrkräfte sowie mit mehr als 7.000 Medienscouts an unseren Schulen, und mit der neuen Kampagne fakeOFF, die der Minister im Januar 2026 gestartet hat, erreichen wir junge Menschen dort, wo sie sind, über Content Creator mit Millionenreichweite auf TikTok und Instagram. Hinzu kommen Serious Games wie „Leons Identität“ und „Wer ist Bilal?“, die junge Menschen spielerisch gegen Radikalisierung und Propaganda sensibilisieren. Der Antrag der SPD enthält einige richtige Ziele. Aber er setzt zu oft auf neue Statistiken, neue Berichte und neue Zuständigkeiten. Dabei geht es doch vielmehr darum, Vertrauensverlust, Polarisierung und Manipulation im Netz konkret entgegenzuwirken. Genau das tun wir, indem wir Medienkompetenz stärken, journalistische Qualität sichern und digitale Plattformen in die Verantwortung nehmen. Wir freuen uns auf die Beratungen dazu im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Stullich. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Osei.

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Christina Osei GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinder und Jugendliche wachsen heutzutage nicht nur mit, sondern regelrecht in sozialen Medien auf. Dass diese digitale Umgebung nicht nur Chancen und Vorteile bietet, sondern vor allen Dingen auch Herausforderungen und Gefahren mit sich bringt, sollte mittlerweile jeder von uns verstanden haben. Cybergrooming, Mobbing via Social Media und sexualisierte Deepfakes sind für viele junge Menschen keine politischen Schlagworte, sondern bittere Realität in ihrem Alltag. Kinder und Jugendliche müssen in jeder Hinsicht immer und überall geschützt werden. Das muss für uns alle in diesem Haus in unserer politischen Arbeit immer fest verankert sein und auch bleiben. Das Anliegen der SPD, digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen und die Betroffenen besser zu schützen, Landtag teilen wir daher im Kern ausdrücklich. Die Landesanstalt für Medien NRW leistet einen enormen Beitrag im Kampf gegen digitale Gewalt. Im Programm Medien-Scouts NRW zum Beispiel werden Schülerinnen und Schüler explizit im Umgang mit Themen wie „Cybermobbing“ und „Fake News“ geschult. Dieses Wissen tragen sie als Multiplikator*innen in mittlerweile über 1.100 Schulen in ganz NRW. Die Plattform ZEBRA der Medienanstalt beantwortet alle Fragen rund um den Medienalltag und ist auch über die sozialen Medien erreichbar. Zusätzlich bietet die Medienanstalt Beratungs- und Schulungsangebote für Eltern an, um möglichst umfassende Aufklärungsund Präventionsarbeit zu leisten. Auch über die Landesmedienanstalt hinaus besteht in Nordrhein-Westfalen schon heute ein Netz aus Beratungsangeboten, Opferschutzstrukturen und spezialisierten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Der Kampf gegen digitale Gewalt und für die Opfer läuft bereits auf Hochtouren. Die SPD verfolgt mit dem vorliegenden Antrag ein berechtigtes und verständliches Anliegen. Vielen Dank dafür! Sie bleibt aber einen konkreten Mehrwert der neu zu schaffenden Strukturen gegenüber den bestehenden Möglichkeiten schuldig. In der Anhörung zum Antrag der FDP mit dem Titel „Entschlossen gegen digitale Gewalt: Deepfakes und Pornfakes stoppen!“ wurden Sachverständige zu eben diesen Strukturen befragt. (Thomas Nückel [FDP]: Genau!) Mehrheitlich wurde sich in der Anhörung vor allen Dingen für eine bessere Vernetzung, Verstetigung und Sichtbarmachung der bestehenden Angebote ausgesprochen. Neue Maßnahmen, Einrichtungen und Behörden würden dieser Vernetzung und Sichtbarmachung wohl kaum helfen und waren auch nicht Teil der Aussagen der Sachverständigen. Es ist vollkommen richtig, dass die Plattformen deutlich stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Auch wir haben uns bereits gemeinsam mit der CDU dafür eingesetzt, dass der Digital Services Act – meine Kollegin erwähnt ihn bereits – auf europäischer Ebene endlich umfassend und wirksam umgesetzt wird. Leider müssen wir aber der Wahrheit ins Gesicht blicken: Nordrhein-Westfalen ist bei vielen medienpolitischen Fragen gar nicht zuständig. Wesentliche Forderungen im vorliegenden Antrag betreffen keine landespolitischen, sondern bundes- bzw. europapolitische Zuständigkeiten. Wir empfehlen daher der SPD, ihren Text auch an die regierenden Kolleginnen in Berlin zu schicken. Ich betone noch einmal: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist auch für uns ein wichtiges und zentrales Anliegen. Viele von uns sind Eltern, Großeltern, und viele von uns sind sehr besorgt 17.06.2026 darüber. Von daher müssen wir die guten und wichtigen Strukturen, die wir hier in NRW bereits haben, weiterhin unterstützen. Die SPD verfehlt mit diesem Antrag dieses Ziel leider knapp. Wir stimmen der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kultur und Medien zu und tauschen uns gerne in diesem Rahmen noch einmal dazu aus. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Herzlichen Dank. – Für die FDP spricht als Nächstes der Abgeordnete Nückel.

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Thomas Nückel FDP

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Digitale Räume sind Teil des Alltags. Wie die analoge Welt ist auch die digitale Welt oft kein angenehmer, sondern mitunter ein gefährlicher Ort. Da sind wir uns einig. Online kommt es zu Bedrohungen, Erniedrigungen, Einschüchterungen, sexualisierter Gewalt. Natürlich bleibt das nicht ohne Folgen für das reale Leben. Die Grenzen zwischen digitaler und analoger Welt sind längst fließend. Beide verschmelzen miteinander. Das wird sich in den kommenden Jahren eher noch verstärken. Auch ich bin davon überzeugt, dass mehr Medienkompetenz bei Kindern und Eltern wichtig ist, ein Thema, über das wir – danke für den Hinweis der Kollegin von der grünen Fraktion – in verschiedenen Zusammenhängen hier schon gesprochen haben, vor allem anlässlich unseres Antrags, den Sie gerade genannt haben. Deswegen kann ich das auslassen. Das ist erst anderthalb Jahre her. Wir haben einige Problematiken adressiert und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Die Anhörung war auch sehr gut. Nun ja, mit Anträgen der Opposition passiert eben das, was mit ihnen passiert. Die Sozialdemokraten beschreiben in ihrem Antrag das Problem zutreffend. Die dort skizzierten Lösungen überzeugen aber in wesentlichen Teilen nicht. Ich würde mir beispielsweise eine Maßnahme wünschen, die der Marburger Jurist Georgios Gounulakis in der FAZ forderte: Die Algorithmen sollten nicht nur transparent sein, sondern von den Nutzern gesteuert werden können. – Das ist heute nicht der Fall – und wenn doch, sind diese Einstellungen oft versteckt und kompliziert. Seit heute gibt es digital einen neuen Versuch, ein Angebot. Schauen wir mal, was daraus wird. Es wäre aber ein Weg, den Eltern zumindest die Möglichkeit zu geben, zu bestimmen, was die Kinder auf den Plattformen erleben und wem sie dort begegnen. Eine stärkere Verantwortung von Plattformbetreibern für die Verbreitung strafbarer Inhalte ist vernünftig. Bereits heute können Plattformen durch den DSA Landtag verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Kommen sie dem nicht nach, können sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das passiert zu selten, aber es ist möglich. Ein Fehler in dem Antrag der SPD ist: Messangerdienste sind eher mit klassischen Postdiensten zu vergleichen. Sie sind also nicht durch Algorithmen gesteuert und oft verschlüsselt. Würden sie haftbar gemacht, müsste das auch für Postdienste gelten, wenn Briefe oder Pakete transportiert werden. Viele Ihrer Vorschläge haben mit Beratung, Hilfe, Unterstützung zu tun und sind auch gut, keine Frage, kein Zweifel, aber was das alles mit NRW als Standort digitaler Souveränität zu tun hat und wie Kindern durch – ich zitiere – gemeinwohlorientierte digitale Infrastrukturen, die bislang vor allem in der Fantasie von re:publica-Besuchern existieren, geholfen werden soll, erschließt sich mir nicht. Wir müssen den Betroffenen in der digitalen Welt helfen, das ist völlig klar. Manch Sinnvolles in Ihrem Antrag geht aber in Aktivistenprosa und Schlagwortlyrik unter. Mehr Ernsthaftigkeit hätte dem Text gutgetan. Der Überweisung stimmen wir aber natürlich mit Freuden zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Nückel. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dienstag, 16. Juni 2026: Das EU-Parlament beschließt nach monatelangen Verhandlungen eine Regulierung Künstlicher Intelligenz, mit der insbesondere sexualisierte Deepfakes verboten werden sollen. Mittwoch, 17. Juni 2026: Der Landtag in NRW berät einen Antrag der SPD, der auch so etwas zum Inhalt hat und im Grunde eigentlich nur ein Aufguss des FDP-Antrags, der eben schon angesprochen wurde, ist. Und der Redner der SPD redet hauptsächlich über die AfD. Herr Bakum, ich wusste gar nicht, dass das jetzt hier Ihr Therapiestuhlkreis für Ihr AfD-Derangement-Syndrom werden soll, aber wie dem auch sei. Ob uns das jetzt weiterbringt, lasse ich mal dahingestellt. Eines ist jedenfalls unstreitig: Künstliche Intelligenz wirft gerade eine Menge Fragen auf. – Ist es zum Beispiel in Ordnung, wenn der CDU-Ministerpräsident von Thüringen seine Sonntagsreden von einer Maschine schreiben lässt? Wie sind die Auswirkungen auf unseren Alltag, die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt? Uns besorgt dabei vor allem eines: Während in den USA im letzten Jahr gewaltige 285 Milliarden Dollar in KI investiert wurden, ist es in der ganzen EU nur 17.06.2026 ein kleiner Bruchteil: rund 19 Milliarden Euro, rund 5 Milliarden davon in Deutschland. Es handelt sich um die nächste Zukunftstechnologie, bei der die Alte Welt den Anschluss zu verlieren droht. Das wundert auch nicht, wenn man sieht, wie die etablierte Politik, im konkreten Fall die SPD, sich des Themas annimmt. Von Ihnen kommt nichts, aber auch gar nichts, was den KI-Standort Deutschland stärken würde, aber erst einmal Dutzende von Ideen zur Regulierung: runde Tische, Beauftragte, Bürokratie usw. Begründet wird das alles mit Ihrem neuen Lieblingsphantom, der sogenannten digitalen Gewalt, mit der Herr Bakum zumindest die Senioren im SPD-Unterbezirk offenbar noch richtig in Wallung versetzen kann. Wir wollen auch gar nicht abstreiten, dass Künstliche Intelligenz wie jede neue Technologie auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen stellt. Natürlich ist es nicht in Ordnung, Fake-Videos von Menschen ohne deren Zustimmung zu schaffen oder in Umlauf zu bringen – sei es, um für irgendetwas zu werben oder aus irgendeinem sexuellen Zusammenhang heraus. Letzteres ist übrigens gar kein so neues Phänomen, wie Sie hier tun, sondern das gibt es gerade im Zusammenhang mit Prominenten schon seit Jahrzehnten. Bekannt ist etwa der Fall einer deutschen Tennisspielerin, von der um das Jahr 2001 vermeintliche pornografische Bilder in Umlauf gebracht wurden. (Zuruf von Christina Osei [GRÜNE]) Neu ist dagegen die technische Perfektion, mit der das heute möglich ist, und der geringe Aufwand, den die Täter betreiben müssen. Dem allem kann man aber mit dem bestehenden Straf- und Zivilrecht ohne Weiteres beikommen. § 184 StGB stellt schon heute die Verbreitung pornografischer Darstellungen allgemein unter Strafe. § 185 f. bestrafen Beleidigungen und Verleumdungen auch in Form von Bildern und Videos. § 210a schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich von Menschen. Auch die Strukturen sind längst vorhanden. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime – ZAC – bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln ist prädestiniert für diese Aufgaben und könnte sich diesen Aufgaben sehr viel mehr widmen, wenn sie nicht ständig Strafverfahren von irgendwelchen Mimosen aus der Politik bearbeiten müsste, die irgendeinen kritischen Kommentar nicht vertragen. Insgesamt kann man sich bei Ihrem Antrag jedenfalls nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie sich Scheinprobleme suchen, weil Sie den echten Problemen nicht ins Auge blicken wollen. Landtag Damit das noch mal ganz klar ist: Wer andere sexualisiert oder in anderer Weise herabwürdigend darstellt, der gehört mit aller Härte verfolgt. Meinetwegen kann die SPD das dann digitale Gewalt nennen. Werfen wir aber einmal einen Blick auf echte, auf physische Gewalt. Seit Jahren verzeichnet die offizielle Kriminalstatistik einen stark wachsenden Anteil an Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen. Auch die Ursachen sind selbst an der amtlichen Statistik relativ klar ablesbar: Zuletzt waren bei den Vergewaltigungen 39,2 % der Tatverdächtigen ohne deutschen Pass, bei den Gruppenvergewaltigungen sogar rund die Hälfte. (Christina Osei [GRÜNE]: Zum Thema!) Weiter wird der Migrationshintergrund übrigens nicht erfasst. Meine Herren und vor allem meine Damen von der SPD, wenn Sie gerade Frauen vor echter Gewalt schützen wollen, dann sollten Sie einmal darangehen und darüber sprechen. Das wäre glaubwürdig. Ihren Antrag in dieser Form jedenfalls braucht kein Mensch, genauso wie mittlerweile Ihre Partei. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Limbach in Vertretung für den entschuldigten Minister Reul.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin immer entsetzt, dass man es schafft, wirklich jeden Antrag dazu zu benutzen, um gegen Menschen mit Migrationshintergrund zu hetzen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Hendrik Schmitz [CDU]: Ja! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Versuchen wir, wieder zur Realität zurückzukommen. Vorweg: Vieles von dem, was in dem Antrag der SPD steht, ist richtig, nur neu ist das alles nicht. Es ist vollkommen unbestritten, dass das Internet, so viele Möglichkeiten es mit sich bringt, auch große Risiken birgt. Digitale Gewalt gehört absolut dazu. Selbstverständlich bekämpft die Landesregierung diese Form der Gewalt ebenso wie die analoge. Allerdings gilt im digitalen wie im analogen Raum: Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Gern nehme ich Sie ein Stück mit zu den zahlreichen Aktivitäten, die wir im Kampf gegen die digitale Gewalt anstrengen. Erstens. Der Digital Services Act sieht ein von der Fraktion der SPD gefordertes Pflichten- und Sanktionsregime zu Melde- und Löschverfahren bereits 17.06.2026 vor. Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich diesbezüglich mit der EU-Kommission in Kontakt. Wir fordern immer wieder eine konsequente Umsetzung des Digital Services Act ein. Zweitens. Es stimmt: KI-generierte Inhalte und Deepfakes finden immer weitere Verbreitung im Internet. Mittlerweile sehen selbst KI-Videos täuschend echt aus, und man muss schon dreimal hinschauen. – Die Fähigkeit, das zu erkennen, ist daher eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere und selbstbestimmte Mediennutzung. Genau deswegen spielt Prävention für die Landesregierung eine wichtige Rolle. Dafür hat sich die von mir äußerst geschätzte Kollegin Marenholtz schon bei den Koalitionsverhandlungen mit Nachdruck eingesetzt. Mit dem #DigitalCheckNRW steht in Nordrhein-Westfalen bereits ein etabliertes und niedrigschwelliges Angebot zur Förderung digitaler Kompetenzen zur Verfügung. Im Übrigen begleitet das Ministerium der Justiz bereits seit 2024 die Anpassung des Strafrechts zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, insbesondere im Kontext von Deepfakes. Auch das Verfahren zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt begleiten wir eng und konstruktiv. Die Landesregierung setzt sich auch über diesen Gesetzentwurf hinaus mit der Frage der Verantwortlichkeit von Akteuren im Netz, insbesondere von Plattformbetreibern, auseinander und hat in diesem Zusammenhang auf der aktuellen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen Vorschlag eingebracht, in dem sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Online-Plattformen befasst wird. Insbesondere geht es darin um die Erweiterung der Verantwortlichkeit und Haftung von Plattformbetreibern im europäischen Rechtsrahmen. Drittens. Auch bei der Polizei ist eine Menge passiert. Mein Kollege Minister Herbert Reul könnte Ihnen dazu jetzt lang und breit erzählen, aber Sie wissen: Er ist für die heutige Sitzung bereits seit Längerem entschuldigt, weil parallel zum Plenum die Innenministerkonferenz stattfindet. Daher in aller Kürze nur so viel: Es gibt inzwischen Cyber-Cops in Nordrhein-Westfalen, in jeder Polizeibehörde im gesamten Land – insgesamt 800 –, die gezielt gegen Cybercrime vorgehen. Digitale Streifen im Netz gibt es mittlerweile auch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Limbach. – Damit schließe ich die Aussprache. Landtag Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/19794 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 13 Junge Menschen stärken statt Warteschleifen verwalten – Nordrhein-Westfalen benötigt eine modernisierte und ganzheitliche Berufsorientierung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19800 Für die FDP spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Schneider. – Bitte schön.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Sandkastenfreund, er heißt Karl, hat, als er sechs Jahre alt war, die Frage, was er denn mal werden möchte, wenn er groß ist, mit dem Satz beantwortet: Ich will Archäologe werden. – Ich war total beeindruckt. Ich wusste mit sechs Jahren ehrlich gesagt gar nicht, was ein Archäologe ist. Noch beeindruckender war aber, dass Karl tatsächlich Archäologe wurde. Er leitet heute ein Museum und hat kürzlich einen Bestseller veröffentlicht. Ich freue mich sehr, dass er alles erfüllen konnte, was er für sich geplant hatte. Das ist aber eben nicht bei allen Kindern und Jugendlichen so. Auf eine solche Frage kommt oft die Antwort: Ich muss noch überlegen, was ich machen will. Ich habe so gar keinen Plan. Ich bin für vieles offen. – Es ist schwierig mit der Orientierung. Trotz unheimlich vieler Möglichkeiten und Informationsangebote ist es nicht einfacher geworden. Junge Menschen können aus Hunderten von Ausbildungsberufen, aus Tausenden von Studiengängen wählen. Da kann man schon mal den Überblick verlieren, und das führt dann zu Überforderung und schließlich zu Entscheidungsangst. Was machen viele junge Menschen dann? Sie machen das, was die Freunde machen, was die Eltern empfehlen, was gerade in ist, was durch irgendwelche Medien geistert. Das ist aber definitiv nicht die richtige Entscheidung, denn sie sollten ja genau das tun, was zu ihren Fähigkeiten, zu ihren Talenten passt und woran sie Spaß haben. Daher müssen wir 17.06.2026 die Berufsorientierung in unserem Land dringend modernisieren. (Beifall von der FDP) Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in Nordrhein-Westfalen auf einem Tiefstand. Erstmals seit Beginn der Erhebung zur Berufsbildungsstatistik in den 70er-Jahren sind es unter 100.000. Die Abbruchquote bei Ausbildungen ist auf einem Höchststand. 35.000 Schülerinnen und Schüler haben im letzten Jahr nach ihrem Abschluss keinen Anschluss ins Arbeitsleben gefunden. Ausbildungsangebote und die Nachfrage bei den Jugendlichen passen einfach nicht mehr richtig zusammen. So kann es in unserem Land definitiv nicht weitergehen, das müssen wir ändern. Bisher genutzte Maßnahmen kommen offenbar an ihre Grenzen. 2012 begann Nordrhein-Westfalen auf die Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ zu setzen. Das Programm wird jedoch in der bisherigen Form den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht. Zu viele junge Menschen verbleiben in einem Übergangssystem, mittels dessen es häufig nicht gelingt, sie dauerhaft in Ausbildung oder Beschäftigung zu bringen. Da fehlt häufig auch jeglicher Praxisbezug. Wir schlagen Ihnen daher ein neues Konzept für eine moderne und ganzheitliche Berufsorientierung vor. In regionalen Kompetenzzentren sollen alle relevanten Akteure vor Ort wie Kammern, Verbände, Unternehmen, Jobcenter, Bildungsträger, regionale Experten und private Initiativen eingebunden und ihre Aktivitäten gebündelt werden. Dazu müssen wir restriktive Vorgaben zur Einbindung privater Angebote überwinden und Handlungsspielräume erweitern. Die reine Analyse von Potenzialen soll der Vergangenheit angehören, vielmehr soll die Entwicklung eines persönlichen Lebenskonzepts der praktischen Berufsorientierung vorangestellt werden und diese vorbereiten. Ein freiwilliges Universitätspraktikum soll neben den Betriebspraktika die Entscheidung erleichtern, ob Studium oder Berufsausbildung der passende Weg sein könnte. Hilfen bei der Berufsorientierung müssen aber auch digitaler werden. Eine landesweite App kann Informationsangebote bündeln. Sie kann insbesondere auch den Rollenwechsel von Schule zu Ausbildung bzw. Universität unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz begleiten. Hilfsangebote werden so einfacher erklärt und zugänglicher gemacht. Eine integrierte Matchingplattform kann bei der Ausbildungsplatzsuche zwischen Schülerinnen und Schülern und Ausbildungsbetrieben vermitteln. Bewerbungen können mit einer digitalen Assistenz unterstützt werden; grobe Fehler in Bewerbungsunterlagen können so vermieden werden. Landtag Werte Kolleginnen und Kollegen, machen wir also die Berufsorientierung in unserem Land zukunftsfest. Das hilft den jungen Menschen dabei, einen beruflichen Werdegang einzuschlagen, der zu ihnen passt, und eröffnet damit Aufstiegschancen und einen selbstbestimmten Lebensweg. Das bekämpft auch den Fachkräftemangel und damit eines der größten Wachstumshemmnisse, mit dem wir derzeit zu kämpfen haben. Ich freue mich, mit Ihnen darüber im Ausschuss zu diskutieren und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Frau Schneider. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Fuchs-Dreisbach.

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Übergang von der Schule in eine Ausbildung, in ein Studium oder in einen Beruf ist für viele junge Menschen entscheidend hinsichtlich Chancen, Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Insofern greifen die Kollegen der FDP in dem Antrag hier ein wichtiges Thema auf. Unsere Betriebe suchen dringend Nachwuchs, und in vielen Branchen werden händeringend Auszubildende gesucht. Daher ist es umso wichtiger, dass junge Menschen frühzeitig Orientierung erhalten und Perspektiven bekommen. Doch diese Debatte führen wir in diesem Haus nicht zum ersten Mal. Erst in der vergangenen Plenarwoche haben wir in der Aktuellen Stunde über junge Menschen und ihre Anschlussperspektiven gesprochen. Schon damals habe ich gesagt: Kein junger Mensch darf nach der Schule aus dem Blick geraten. – Deshalb müssen wir uns immer wieder folgende Fragen stellen: Wie erreichen wir junge Menschen besser? Wie vermeiden wir Warteschleifen? Wie schaffen wir verlässliche Anschlussperspektiven? Ein Gedanke im FDP-Antrag verdient dabei durchaus mehr Aufmerksamkeit: Junge Menschen brauchen Orientierung, und das möglichst aus einer Hand. – Deshalb muss die entscheidende Frage sein: Brauchen wir hierfür neue Strukturen, oder müssen wir bestehende Strukturen besser ausbauen? Ich wiederhole mich mit Blick auf die letzte Debatte gerne: Wir beginnen hier in Nordrhein-Westfalen nicht bei null. Mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ verfügen wir bereits über ein etabliertes System der Berufsorientierung. Schulen, Kammern, Betriebe, Arbeitsagenturen, Jobcenter und weitere Partner arbeiten schon heute zusammen. Aus diesem Grund müssen wir genau hinschauen, bevor wir neue Strukturen schaffen. Vieles, was im Antrag beschrieben wird, ist bereits in der Entwicklung: mehr Zusammen-17.06.2026 arbeit, bessere Vernetzung und niederschwellige Unterstützung. Deshalb sollten bestehende Konzepte weiter gestärkt werden. Gerne nenne ich hier die Jugendberufsagenturen, welche bereits heute ein wichtiger Baustein sind. Sie ermöglichen jungen Menschen, Informationen, Beratung und Unterstützungsangebote gebündelt an einem Ort zu erhalten. Natürlich unterstützen auch digitale Instrumente die Berufsorientierung sinnvoll. Daher führt das Land Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2026/2027 die Berufswahl-App landesweit ein – einfach, weil sie sich bewährt hat.

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André Kuper

Frau Kollegin, ich muss einmal dazwischengehen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Ja.

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André Kuper

Kollegin Schneider hat das Wort.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Danke, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sehr gelobt und festgestellt, dass man Bewährtes weiter ausbauen sollte. Warum wird dann das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ von den regierungstragenden Fraktionen aufs ESF-Abstellgleis geschoben? – Vielen Dank.

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Frau Kollegin, Danke für die Zwischenfrage. – Ich sehe es nicht so, dass wir das aufs Abstellgleis schieben. Ich komme gleich im letzten Teil meiner Rede noch auf die Finanzierung. Die Finanzierung funktioniert ja weiter; es funktioniert aus einem anderen Topf. Ich komme darauf gleich gerne noch einmal zu besprechen, dann sollte diese Frage beantwortet sein. Wir waren bei der Berufswahl-App stehen geblieben. Sie bündelt Interessen sowie gesammelte Erfahrungen der Schüler an einem Ort, unterstützt bei der Berufsorientierung zeitgemäß. Die Rückmeldungen von Engagierten in der Berufsberatung bestätigen uns, dass diese App einen echten Mehrwert hat. Digitale Unterstützung kann hilfreich begleiten, aber persönliche Beratung natürlich nicht ersetzen. Ein wichtiger Baustein bleibt die Potenzialanalyse. Sie hilft jungen Menschen frühzeitig dabei, eigene Stärken zu erkennen, Interessen zu entwickeln und neue Perspektiven zu entdecken. Landtag Dabei müssen wir auch sehen, dass nicht jeder Schülerin und jedem Schüler dieselbe Ansprache hilft. Für die einen sind Praktika, Berufsfelderkundungen und Praxistage, also die richtigen Erfahrungen in Betrieben, wichtig. Für andere sind Hochschulbesuche oder Einblicke in Studiengänge sinnvoll. Entscheidend ist, dass Berufsorientierung lebensnah bleibt und sich an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert. Bei aller Diskussion über neue Ansätze sollten wir eines im Blick behalten: Gute Berufsorientierung braucht verlässliche Rahmenbedingungen, und dazu gehört auch die tragfähige Finanzierung. Europäische Fördermittel unterstützen bereits heute die wichtige Maßnahme beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf und erweitern unsere Handlungsmöglichkeiten. Deshalb sollten funktionierende Förderstrukturen nicht vorschnell infrage gestellt werden, solange tragfähige Alternativen nicht vorliegen. Entscheidend ist am Ende doch, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, nämlich bei den jungen Menschen vor Ort. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu, und wir freuen uns auch auf die Debatte im Ausschuss. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Fuchs-Dreisbach. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Teschlade.

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Lena Teschlade SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion greift hier ein wichtiges Thema auf. Es wirkt im Bereich „Arbeitsmarktpolitik“ aber immer ein bisschen so, als ob die FDP schaut, was wir machen, und dann kurz danach etwas Eigenes auf den Weg bringt, um auch in der Debatte vorzukommen. Deshalb wirken die Inhalte manchmal auch nicht ganz ausgereift und lassen eine gewisse Fachlichkeit vermissen. Die SPD-Fraktion hat den Antrag für die Schülerdatenübermittlung gestellt, und erst im letzten Plenum haben wir die Aktuelle Stunde zu den dramatischen Zahlen in dem Bereich gehabt, weil wir als SPD dazu eine Kleine Anfrage gestellt hatten und mit der Beantwortung nicht so ganz einverstanden waren. Wir haben dabei das Vorgehen der Landesregierung massiv kritisiert. Mit dem vorliegenden Antrag werden durchaus einige richtige Punkte angebracht. Der Idee eines Universitätspraktikums kann ich zum Beispiel durchaus etwas abgewinnen. Die Zahl der Studienabbrüche ist hoch, und das betrifft nicht nur die Wahl des Fachs, sondern auch die Anforderungen an das Studienfach. Die Ansprüche an Eigenmotivation und Selbstorganisation sind dort anders als in einer Ausbildung. 17.06.2026 Deshalb halte ich es für sinnvoll, nicht nur für dringend benötigte Fachkräfte in Ausbildungsberufen zu werben, sondern auch die Anforderungen eines Studiums realistisch darzustellen. Bei einem Punkt macht die Antragsstellerin aber denselben Fehler wie diese Landesregierung. Sie verkennen den Wert des wichtigen Instruments „Kein Abschluss ohne Anschluss“. (Beifall von der SPD) Die älteren Evaluationsberichte zeigen, dass im Jahr 2020/2021 ca. 145.000 Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 an der Potenzialanalyse teilgenommen haben. Das entspricht 92 % der Schulen, die sich am Monitoring beteiligt haben. Vor der Pandemie waren es sogar 97 %. Genau dieser wichtige Punkt der Potenzialanalyse ist jetzt in den ESF verschoben worden. Das ist das, was wir schon die ganze Zeit kritisieren. Auch die Berufsfelderkundung war bei der letzten Erhebung vor der Pandemie mit über 150.000 teilnehmenden Schülerinnen im Jahr 2018/2019 ein großer Erfolg – und das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem vielfältigen Erfolgsprojekt. Besonders prekär ist, dass die Landesregierung aktuell aber nicht einmal weiß, wie viele angebotene Maßnahmen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer es in den letzten Jahren gab. Auch das haben wir durch eine kürzlich gestellte Anfrage herausgefunden. Das ist genau das Problem: Wir brauchen eine Evaluation, und wir brauchen diese Zahlen; auch das fordern wir als SPD-Fraktion immer. (Beifall von der SPD) Deshalb sind Ihre Ausführungen, liebe Frau Kollegin Schneider, an dieser Stelle wirklich falsch, weil das, was Sie gerade gefordert haben und was Sie jetzt angeblich neu machen wollen, bereits Bestandteil von KAoA und genau das ist, was so erfolgreich ist. Insofern ist das keine neue Forderung, die Sie haben. Ich empfehle, sich wirklich noch einmal mit dem Programm auseinanderzusetzen. (Zuruf von Susanne Schneider [FDP]) Es stimmt aber trotzdem, dass KAoA aktuell nicht mehr allen Anforderungen gerecht wird, weil diese sich in den letzten fünf Jahren natürlich geändert haben. Das ist völlig klar, und das sagen wir auch als SPD sehr deutlich. Deshalb sagen wir immer: Wir brauchen eine Evaluation, wir brauchen eine Weiterentwicklung der Instrumente. – Wir halten es aber für völlig falsch, dieses wichtige Programm jetzt in den ESF zu schieben, weil jetzt viele Träger sagen, sie würden es in Zukunft nicht mehr umsetzen, und damit geht uns eine wichtige Säule verloren. (Beifall von der SPD) Landtag Genau das können wir uns weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich leisten. Denn jeder junge Mensch, der den Anschluss verliert, ist einer zu viel. Das gilt für die Betroffenen selbst, aber auch für unseren Arbeitsmarkt, der händeringend Fachkräfte sucht. Viele junge Menschen brauchen im ersten Schritt mehr Unterstützung, um den passenden Weg für sich zu finden. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal unsere zentralen Forderungen: Es braucht erstens eine verbindliche und qualitativ hochwertige Berufsorientierung, zweitens eine stabile und auskömmliche Finanzierung von KAoA, drittens gezielte Unterstützung durch Coaching, Mentoring und verlässliche Begleitung für diejenigen, die mehr Hilfe benötigen, sowie viertens eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Betrieben, Jugendhilfen und der Arbeitsagentur, damit Übergänge gelingen können. (Beifall von der SPD) Wir dürfen nicht so tun, als gäbe es den einen richtigen Weg für alle. Die Realität ist: Manche Junge brauchen viel Unterstützung, andere brauchen Zeit, Orientierung und Unterstützung, und wieder andere geraten aus ganz unterschiedlichen Gründen ins Straucheln und sind auf intensive Begleitung angewiesen. Für all diese Gruppen brauchen wir passende niedrigschwellige Angebote. Genau hier liegt der eigentliche Handlungsauftrag an die Politik: Es reicht nicht, immer neue Anforderungen zu formulieren oder über Sanktionen zu diskutieren; wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Menschen ihren Weg überhaupt finden können. Dazu gehören gute Berufsorientierung, echte Einblicke in Ausbildung und Studium, aber eben auch persönliche Begleitung für diejenigen, die sie brauchen. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich gerne zu und freuen uns auf die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Abgeordnetenkollege Herr Rauer das Wort.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Übergang von Schule in Ausbildung, Studium oder Beruf gehört zu den wichtigsten Phasen im Leben junger Menschen. Hierfür braucht es Orientierung, denn wer seine Stärken entdecken kann und frühzeitig eine Perspektive entwickelt, hat deutlich bessere Chancen auf einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Es ist wichtig, dass wir über Berufsorientierung sprechen, auch wenn wir das Thema bereits in einer 17.06.2026 Aktuellen Stunde der letzten Plenarwoche diskutiert haben. Ja, wir müssen junge Menschen bestmöglich auf ihrem Weg begleiten. Ja, wir müssen alles daran setzen, dass niemand nach der Schule ohne Perspektive bleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, aus einer richtigen Problembeschreibung folgt aber noch lange nicht die richtige Lösung, denn genau an diesem Punkt überzeugt Ihr Antrag nicht. Sie stellen mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – kurz: KAoA – das bewährte Übergangssystem unseres Landes grundsätzlich infrage. Dabei ist KAoA gerade die Struktur, die seit Jahren dafür sorgt, dass Berufsorientierung nicht dem Zufall überlassen wird. Bereits ab Klasse 8 erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Potenziale kennenzulernen, Berufsfelder zu erkunden, Praxiserfahrung zu sammeln und sich systematisch mit ihrer beruflichen Zukunft auseinanderzusetzen. Natürlich wissen wir, dass sich die Arbeitswelt verändert. Berufsorientierung muss sich weiterentwickeln. Sie muss praxisnah, modern und flexibel sein. Aber eine Weiterentwicklung bedeutet nicht, funktionierende Strukturen einzureißen. Genau das schlagen Sie aber vor, wenn Sie fordern, KAoA ab 2028 nicht mehr fortzuführen. Schulen, Kommunen, Bildungsträger, Kammern, Betriebe und viele weitere Partner*innen arbeiten seit vielen Jahren mit diesem System. Tausende junge Menschen profitieren davon. Wer ein solches landesweites Angebot beenden will, muss genau erklären können, was stattdessen kommen soll. Sie schlagen sogenannte regionale Kompetenzzentren vor. Die stärkere Einbindung von Kammern, Betrieben und weiteren Akteuren ist selbstverständlich sinnvoll, aber dafür brauchen wir doch keine neuen Parallelstrukturen. Kommunale Koordinierungsstellen leisten bereits heute genau diese Vernetzungsarbeit. Wenn wir die regionale Zusammenarbeit stärken wollen, sollten wir bestehende Strukturen weiterentwickeln und nicht neue Verwaltungsebenen schaffen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bemerkenswert ist: Sie kritisieren Bürokratie und schlagen gleichzeitig den Aufbau neuer Strukturen vor. Sie fordern Vereinfachung und schaffen zusätzliche Organisationsformen. Sie sprechen von Effizienz und wollen funktionierende Netzwerke durch Neues ersetzen. Die Potenzialanalyse hat die Aufgabe, Stärken, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den weiteren Bildungsweg sichtbar zu machen. Eine Ausweitung auf ein umfassendes Lebenskonzept erscheint uns weder fachlich klar definiert noch für die Berufsfindung zwingend erforderlich. Wenn wir den Fokus auf das Landtag Wesentliche verlieren, verlieren wir auch die notwendige Klarheit und Verbindlichkeit. Digitale Angebote sind eine sinnvolle Ergänzung. Genau deswegen gibt es diese bereits durch freie Anbieter. Aber keine App der Welt ersetzt persönliche Beratung, praktische Erfahrung im Betrieb oder die Begleitung durch Fachkräfte vor Ort. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, Nordrhein-Westfalen braucht starke Berufsorientierung. Nordrhein-Westfalen braucht mehr Praxisnähe in der Schulzeit. Nordrhein-Westfalen braucht weniger Bürokratie und eine gute regionale Zusammenarbeit. Nordrhein-Westfalen braucht aber keinen Strukturbruch sowie neue Parallelstrukturen. Wir brauchen die Weiterentwicklung von KAoA und die Stärkung bestehender Netzwerke als verlässliche Unterstützung junger Menschen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Clemens.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele junge Menschen verlassen heute die Schule ohne klare Perspektive für ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg. Laut einer aktuellen Umfrage der Bertelsmann Stiftung waren 44 % der befragten Gymnasiasten unentschlossen, welchen Weg sie nach der Schule einschlagen wollen. Gleichzeitig blieben im Ausbildungsjahr 2024/25 fast 10.000 betriebliche Ausbildungsstellen in NRW unbesetzt. Die Ursachen hierfür sind vielseitig. Die am häufigsten gewählte weiterführende Schulform in Nordrhein-Westfalen ist seit Langem das Gymnasium. Viele Jahre galt bei jungen Menschen – viel mehr noch bei den Eltern – der Irrglaube, dass der einzig erfolgversprechende Weg heutzutage über ein Hochschulstudium führt. Die Folge war eine Überakademisierung. Immer mehr neue Studiengänge wurden geschaffen, während die klassische duale Berufsausbildung gesellschaftlich an Wertschätzung verlor und die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge spürbar nach unten ging. Gleichzeitig brechen bundesweit fast ein Drittel der Bachelorstudenten und nahezu ein Fünftel der Masterstudenten ihr Studium ab. Auch die Vertragslösungsquote bei Ausbildungsverhältnissen liegt in NRW inzwischen bei fast 28 %. Zugleich waren laut Bundesagentur für Arbeit in NRW zuletzt fast 67.000 junge Menschen unter 25 Jahren als arbeitslos gemeldet; jeder Fünfte davon kann keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. 17.06.2026 Diese Zahlen machen Versäumnisse der Berufsorientierung und auch der Studienorientierung und Studienberatung mehr als deutlich. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir jungen Menschen frühzeitig und nah an der Lebenswirklichkeit vermitteln, welche Chancen eine Ausbildung bietet – sei sie nun beruflich oder doch akademisch. Wir als AfD haben bereits mehrfach eigene Initiativen zur Stärkung der Berufsorientierung eingebracht. Wir fordern zum Beispiel, den besonderen Wert der mittleren Bildungsabschlüsse wieder anzuerkennen und politisch zu stärken sowie die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, aber auch in der gymnasialen Oberstufe verbindlich und praxisnah noch mehr mit den Akteuren der Arbeitswelt – mit Ausbildungsbetrieben, Handwerkskammern, Berufskollegs und Berufsverbänden – zu verzahnen. Dazu gehören mehr praktische Einblicke während der Schulzeit, längere Pflichtpraktika, Werkstattbesuche, aber auch Informationstage, praxisnahe Potenzialanalysen und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Schulen und regionalen Betrieben. Karrierewege in der beruflichen Bildung müssen viel stärker sichtbar gemacht werden, vom Ausbildungsberuf über den Meister und den Techniker bis hin zur Selbstständigkeit, zur Betriebsübernahme und zur eigenen wirtschaftlichen Existenz. Statt bestehende Strukturen sinnvoll weiterzuentwickeln, möchte die FDP mit dem vorliegenden Antrag allerdings die Finanzierung von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ auslaufen lassen und durch sogenannte regionale Kompetenzzentren ersetzen. Was diese Kompetenzzentren konkret leisten sollen, was bisher noch nicht geleistet wird, bleibt weitgehend offen. Welche Ebene sie zu welchen Anteilen finanzieren soll, bleibt offen, und wie sie sich von bereits bestehenden Strukturen unterscheiden sollen, bleibt ebenfalls offen. Am Ende droht genau das, was wir in NRW inzwischen leider allzu häufig erleben: neue Stellen, neue Gremien, neue Bürokratie, neue Kosten, aber keine Lösung des eigentlichen Problems. Wir brauchen aber keine weiteren Parallelstrukturen, wir brauchen kein neues bürokratisches Zwischenlager zwischen Schule und Arbeitswelt. Wir brauchen in erster Linie Schulen, die junge Menschen ausbildungsfähig machen. Hier hakt es leider viel zu oft. Betriebe und Vertreter von Handwerkskammern berichten seit Jahren von Schulabgängern, denen es an grundlegenden Kompetenzen fehle. Es geht dabei nicht nur um fachliche Defizite; es geht um Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und vielfach um mangelnde Deutschkenntnisse. Solange diese grundlegenden Voraussetzungen fehlen, wird auch die beste Vermittlungsagentur keine Wunder vollbringen können. Das Grundprinzip, junge Landtag Menschen frühzeitig mit Betrieben in Kontakt zu bringen und praktische Einblicke in die Arbeitswelt zu ermöglichen, ist natürlich sinnvoll. Da offenkundig gravierende Defizite im Übergangsbereich und auch bei den kommunalen Koordinierungsstellen bestehen, sollten diese gemeinsam mit den genannten beteiligten Akteuren diskutiert werden. In der Anhörung im Fachausschuss wird man Ihre Idee der regionalen Kompetenzzentren hoffentlich konkretisieren und auf den Prüfstand stellen können. Für die AfD-Fraktion ist jedenfalls ganz klar: berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig. Kooperationen zwischen Schulen und Ausbildungsbetrieben, den Kammern sowie Berufsverbänden müssen weiter ausgebaut werden. Wichtig sind allerdings auch privatwirtschaftliche Netzwerke, Gütesiegel und Zertifizierungen für gute Ausbildungsbetriebe. Denn um die Fachkräfte von morgen müssen sich Firmen sämtlicher Branchen auch von sich aus gezielt bemühen. Digitale Tools können hierbei helfen, sie ersetzen allerdings nicht die persönliche Begegnung und die individuelle Motivation. Alles Weitere folgt dann im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller in Vertretung für Minister Laumann.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die beste Brücke in ein selbstbestimmtes Leben. Sie bietet Aufstiegsmöglichkeiten, schützt vor Arbeitslosigkeit und somit auch vor Armut, und sie sichert damit gesellschaftliche Teilhabe. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, allen jungen Menschen nach der Schule eine Anschlussperspektive zu eröffnen und damit eine berufliche Zukunft zu bieten. Wir sind davon überzeugt: Wer beruflich ausgebildet ist, hat die beste Grundlage für ein glückliches Leben. Nicht erst am Ende der Schulzeit stellt sich für die Schülerinnen und Schüler eine sehr entscheidende Frage: Was will ich beruflich machen? Den richtigen Weg zu finden, ist entscheidend für die persönliche Entwicklung und die Teilhabe an der Gesellschaft. Deshalb stecken wir viel Geld und Mühe in die berufliche Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler. Wir sind überzeugt: Wer sich selbst gut kennt, kennt auch seine Stärken und Talente. Wer frühzeitig in Berufe reinschnuppern kann, wird auch den Mut haben, seinen eigenen Weg ins Berufsleben zu gehen und frühzeitig entsprechende Weichen zu stellen. 17.06.2026 Mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ haben wir in Nordrhein-Westfalen ein bundesweit einmaliges System der beruflichen Orientierung aufgebaut. Insgesamt sind im Jahr 2026 für die berufliche Orientierung 12,7 Millionen Euro aus ESF-Mitteln und aus Landesmitteln vorgesehen. Für das Werkstattjahr NRW stellen wir pro Jahr 4 Millionen Euro aus ESF-Mitteln bereit. KAoA sorgt dafür, dass Jugendliche strukturiert, frühzeitig und verlässlich begleitet werden – nicht erst am Ende der Schulzeit, sondern Schritt für Schritt. Klar ist: Die berufliche Orientierung muss mit der Zeit gehen und sich weiterentwickeln, und das tut sie auch. Sie wird zum Beispiel digitaler. Zusammen mit anderen Bundesländern haben wir als Landesregierung die Berufswahl-App entwickelt. Die Berufswahl-App bringt Informationen zusammen, die bisher verstreut waren: Ausbildungswege, Berufsbilder, regionale Angebote. Sie ist niederschwellig, praxisnah und erreicht die Jugendlichen dort, wo sie sind, auf dem Smartphone. Die Berufswahl-App ersetzt nicht die persönliche Begegnung – das ist klar –, aber sie ergänzt sie und sie stärkt die Arbeit unserer Schulen, unserer Berufsberatung und unserer Kammern. Fest steht: Die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen verlässt die Schule mit einem konkreten Zukunftsplan, jedoch gilt dies nicht für alle. Genau diese Schülerinnen und Schüler wollen und dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Im Gegenteil: Diese Schülerinnen und Schüler müssen wir besonders begleiten. Genau deshalb haben wir das Schülerdatenübermittlungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Daten der Schülerinnen und Schüler ohne konkrete Anschlussperspektive werden nun in eine Verantwortungskette weitergegeben, von den Schulen zur Arbeitsagentur zur Kommune. Die Kräfte aller Partner können so gebündelt werden. Unser Ziel lautet: Jeder junge Mensch, der eine Ausbildung machen will, soll auch die Möglichkeit dazu bekommen. Wir wissen, dass es nicht ausreicht, eine Ausbildung anzufangen. Entscheidend ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung. Ein Berufsabschluss muss möglich sein. Das ist das gemeinsame Ziel der Partner in unserem Ausbildungskonsens. Gemeinsam wollen die Partner des Ausbildungskonsens Angebote wie die assistierte Ausbildung und Azubi-Sprachkurse vor Ort stärken und die Zusammenarbeit intensivieren, um Ausbildungskrisen vorzubeugen und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Klar ist: Damit jungen Menschen ein guter Start ins Berufsleben gelingt, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Ganz besonders bedarf es des Engagements der Wirtschaft. Ohne ausreichende Praktikums- und Ausbildungsplätze, ohne das große Engagement der Ausbilder und Ausbilderinnen in den Landtag Betrieben und der Lehrkräfte in den Berufskollegs werden wir das gemeinsame Ziel nicht erreichen. Daher bedarf es dieses Antrages nicht, um in der Sache voranzukommen. Wir gehen schon voran. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/19800 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir gehen über zu: 14 Verkleinerung des Landtages NRW Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/13831 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/16965 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Herrn Hagemeier das Wort.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute unter diesem Tagesordnungspunkt mit dem Antrag der AfD-Fraktion zur Verkleinerung des Landtags. Ich sage gleich zu Beginn meiner Rede sehr deutlich: Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Gerade deshalb braucht es eine starke parlamentarische Vertretung. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Eine Verkleinerung des Landtags mag auf dem Papier effizient erscheinen, für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet sie vor allem längere Wege zur 17.06.2026 Politik und weniger persönliche Vertretung ihrer Anliegen. Auch die Auswertung der Anhörung von Sachverständigen zu diesem vorliegenden Antrag war mehr als eindeutig. Herr Professor Sydow wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass jedenfalls eine wesentliche Verkleinerung des Landtags mit den Grundprinzipien der Landesverfassung nicht im Einklang steht, insbesondere mit Blick auf die verfassungsrechtlich festgeschriebene interne Struktur und die Arbeitsweise in den Ausschüssen sowie die Repräsentationsfunktion. Auch ließe sich eine konkrete Anzahl an Abgeordneten aus der Verfassung nicht ableiten. Deutlich wurde in der Anhörung auch, dass gerade die Repräsentation des größten Bundeslandes eines hinreichenden Maßes an Bürgernähe, Präsenz und Erreichbarkeit der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen bedarf. Grundsätzlich ist es legitim, über Wahlrecht, Überhangsmandate und Ausgleichsmandate zu sprechen. Auch ein Parlament muss sorgfältig mit Steuergeldern umgehen. Aber ein Landtag ist keine Verwaltungskostenstelle, die man nach Belieben zusammenstreichen kann. Ein Parlament ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Seine Arbeitsfähigkeit muss gegeben sein, es muss die Vielfalt unseres Landes abbilden, und es muss erreichbar bleiben. Aber genau daran scheitert dieser Antrag. Sie sprechen von einem XXL-Landtag und von angeblich überzähligen Abgeordneten. Das klingt griffig, ist aber sachlich schief. Die Zahl von 181 Abgeordneten im Landeswahlgesetz ist keine starre Soll-Obergrenze des Landtags. Sie ist die Ausgangsgröße für die Berechnung der Sitzzahlen. Überhang- und Ausgleichsmandate sind kein Betriebsunfall, sondern gesetzlich vorgesehen und notwendig, damit das Verhältnis der Stimmen auch im Parlament korrekt abgebildet wird. Mit anderen Worten: Sie tun so, als müsste der Landtag auf eine angeblich gesetzeskonforme Zahl zurückgeführt werden. Diese Formulierung ist suggestiv und in der Sache falsch. Die Gesamtzahl an Landtagsabgeordneten NRW nach Überhang- und Ausgleichsmandaten ist seit mehreren Legislaturperioden rückläufig. Im aktuellen Landtag machen die 14 Überhang- und Ausgleichsmandate lediglich 7,18 % der Gesamtmandate aus. Es gibt auch keine empirischen Belege dafür, dass bei den nächsten Landtagswahlen grundsätzlich Veränderungen dieser Erfahrungswerte zu erwarten sind. Sie schlagen in Ihrem Antrag unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise massiv zu reduzieren. Wer so etwas aufschreibt, sollte sich einmal anschauen, was Wahlkreisarbeit tatsächlich bedeutet. Landtag Schon heute vertritt jede und jeder Abgeordnete im Schnitt weit über 100.000 Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere Vergrößerung dieser Distanz stärkt nicht die Demokratie, sondern schwächt ihre Verankerung in der Bevölkerung. Gerade wenn sie einen ländlichen Wahlkreis zu vertreten haben, wissen die zuständigen Wahlkreisabgeordneten, von welchen Distanzen ich gerade spreche. Man ist als Abgeordnete und Abgeordneter in vielen Städten und Gemeinden unterwegs, von Unternehmensbesuchen über Kontakte zu Vereinen bis hin zu vielen Bürgergesprächen, sei es in Abendveranstaltungen oder auch an den Wochenenden. Die Herausforderungen in der Landespolitik werden größer: innere Sicherheit, Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur, Energiewende und viele weitere Bereiche. Gleichzeitig soll aber das Parlament mit weniger Abgeordneten dieselbe Kontroll- und Gesetzgebungsarbeit leisten. Das überzeugt nicht. Auch die Vorstellung, man könne Aufgaben von Abgeordneten einfach stärker auf Experten, Mitarbeiter oder externe Beratung verlagern, verkennt den Kern parlamentarischer Demokratie. Nicht Gutachter, nicht Fraktionsmitarbeiter und nicht Experten tragen das Mandat, sondern gewählte Abgeordnete tragen Verantwortung. Sie entscheiden, sie vertreten. Das gilt auch für die Arbeit in den Ausschüssen. Ein Landtag braucht eine substanzielle Zahl von Abgeordneten, um seine verfassungsrechtlichen Aufgaben ordentlich erfüllen zu können. Dieses Land braucht ein arbeitsfähiges Parlament mit hinreichender Präsenz in der Fläche. Festzuhalten gilt: Der Antrag der AfD ist der Versuch einer populistischen Irreführung. Es wird die Sorge um die Demokratie vorgegaukelt, doch im Kern ist das ein weiterer Ansatz, unsere Demokratie zu schwächen. Dass die antragstellende Fraktion die intensive, flächendeckende Arbeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger offensichtlich nicht kennt, spricht Bände. Der Antragsteller versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass die Abgeordnetenzahl eine beliebige, verhandelbare Größe sei. Daran zeigt sich aus meiner Sicht ein zumindest fragwürdiges Demokratieverständnis. Überzeugende Begründungen bestehen weder für die Gesamttendenz des Antrags noch für dessen heterogene Einzelziele. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt. 17.06.2026

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die AfD-Fraktion darauf hinwirken, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen verkleinert wird – Begründung: zu teuer. Das mit 18 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichste Bundesland kommt derzeit auf rund 92.000 Einwohner pro Abgeordneten. Dieses Verhältnis soll sich nach Ihren Vorstellungen auf fast 140.000 Einwohner pro Abgeordneten erhöhen. Dagegen hat in Bremen ein Abgeordneter 7.900 Einwohner zu betreuen. In Schleswig-Holstein sind es 43.500, in Niedersachsen 56.200, in Baden-Württemberg 86.400 Einwohner. Man sieht: Wir haben bereits heute die höchste Einwohnerzahl pro Abgeordneten. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto größer muss sein Parlament sein, damit von einer realistischen Repräsentanz der Bürgerinnen und Bürger im Parlament gesprochen werden kann. So weit nur die Zahlen. Ich möchte jetzt gar nicht weiter auf Ihre vorgenommenen Rechnungen im Detail eingehen, sondern darlegen, was hinter Ihrem Antrag steckt. Eine Vergrößerung der Wahlkreise und eine Verkleinerung ihrer Anzahl führt unweigerlich zu einer größeren Bürgerferne. Aber vielleicht wollen Sie das ja. Die derzeitige Zahl der Wahlkreise erlaubt zwar in den großen Städten noch eine räumlich zu bewältigende Aufgabe, aber in der Fläche, auf dem Land, hat bereits heute ein Wahlkreis eine enorme Ausdehnung, wodurch die Wahrnehmung der repräsentativen Aufgaben von Abgeordneten häufig an Grenzen stößt. Weiter zu Ihrem Antrag: Ja, wir haben ein heterogenes Parteienspektrum. Dieses wird in Teilen im Parlament widergespiegelt, und das ist gut so. Dazu dienen auch Ausgleichs- und Überhangmandate – Instrumente, die bestmöglich das Wahlergebnis spiegeln helfen. Besonders kühn ist aber die These im Antrag, dass eine Verkleinerung des Landtags die Chance bieten würde, die parlamentarische Arbeit bürgernäher zu gestalten. Wenn man genau hinschaut, meinen Sie damit, dass wir uns sukzessive zu einem Technokraten-Parlament entwickeln sollten. Das Gegenteil sollte aber der Fall sein. Das Parlament muss so vielfältig wie unsere Gesellschaft sein. Es müssen viele verschiedene Berufe und Lebenserfahrungen repräsentiert sein, um zahlreiche Perspektiven auf politische Entscheidungen zu ermöglichen. (Beifall von der SPD) Das ist ein weiterer Beleg, dass Sie es mit wirklicher Demokratie nicht so eng sehen. Dies zeigt sich auch in Ihrer Vorstellung, dass Ausschussgrößen von vornherein festgelegt werden sollten. Es ist aber zu Recht eine Aufgabe eines jeden neu gewählten Landtag Parlaments, selbst über Inhalt und Größe von Ausschüssen zu entscheiden. Auch hier findet unser demokratischer Rechtsstaat seinen Niederschlag. Sie zeichnen mit Ihrem Antrag ein Zerrbild von einem Landesparlament, das mit dem, was wir unter einer bürgernahen Parlamentsarbeit verstehen, nichts mehr zu tun haben würde. Wir lehnen Ihren bürgerfernen und bürgerfeindlichen Antrag ab. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Paul.

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Josefine Paul GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Parlament muss sich selbstverständlich in seiner Arbeits- und Funktionsweise immer wieder hinterfragen und Entwicklungen einbeziehen. Das ergibt sich aus der heutigen Debatte und auch aus den Stellungnahmen der Sachverständigen. Man sollte allerdings nicht der voreiligen Versuchung erliegen, vermeintlich sehr einfach klingende Lösungen in den Raum zu stellen, zumal Sie, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, eigentlich eine Expertenkommission einsetzen wollen, mit Ihrem Antrag das gewünschte Ergebnis aber bereits vorwegnehmen. Die Sachverständigenanhörung hat sehr deutlich gemacht, dass die von Ihnen vorgeschlagene Reduzierung auf eine Soll-Größe von 129 Mandaten und eine Halbierung der Wahlkreise an dem vorbeigeht, was unsere parlamentarische Demokratie ausmacht. Es ist gerade schon sehr deutlich geworden: Unser Land braucht ein starkes Parlament. Es stellt auch den Kern unserer Demokratie dar. Unser Wahlsystem stellt eine Kombination aus der personalisierten Direktwahl und dem Verhältniswahlrecht der Zweitstimme dar. Es ist also eine personalisierte Verhältniswahl. Das trägt einerseits der so wichtigen Repräsentation der Menschen vor Ort Rechnung und gleichzeitig der genauso wichtigen Repräsentation unterschiedlicher politischer Interessen und Ausrichtungen. Entscheidend ist bei allen Überlegungen, dass einerseits die Nähe zu den Bürger*innen und Einwohner*innen erhalten bleibt, andererseits aber auch die fachliche Arbeitsweise des Parlaments. Beides ist sehr intensiv in den Stellungnahmen diskutiert worden. Schon heute – darauf hat Kollegin Müller-Witt gerade hingewiesen – ist es in Nordrhein-Westfalen so, dass die einzelnen Abgeordneten mehr Einwohner*innen und Wahlberechtigte vertreten als in jedem anderen Bundesland. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass wir das größte Bundesland sind und wir dement-17.06.2026 sprechend immer von allem das meiste haben – also auch die meisten zu vertretenden Einwohner*innen und Wahlberechtigten –, sondern es liegt daran, dass die Anzahl der einzelnen Wahlberechtigten und Einwohnenden insgesamt hier in Nordrhein-Westfalen von Abgeordneten vertreten werden muss. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass sich Bürger- und Bürgerinnennähe dadurch ausdrückt, dass man die Zahl derer, die zu vertreten sind, noch einmal erhöht. Denn – auch das ist bereits mehrfach angesprochen worden – vor Ort sein zu können, im direkten Austausch stehen zu können, Kontakt mit den Menschen, Initiativen, Einrichtungen, Betrieben und Unternehmen vor Ort haben zu können, ist ein zentraler Teil der Aufgabe und Arbeit von Abgeordneten. Und das lässt sich trotz aller digitalen Tools, die wir auch nutzen, nicht alles online machen. Die Erreichbarkeit vor Ort und die Repräsentanz von Wahlkreisen und seiner Einwohnenden lässt sich nicht einfach mal so durch ein schnelles TikTok-Video für die eigene Fanbase ersetzen. Um dies für die Landespolitik in angemessener Art und Weise wahrnehmen zu können, ist eine Halbierung der Wahlkreise gerade nicht das richtige Mittel. Landespolitik zeichnet sich in besonderer Art und Weise dadurch aus, dass sie Schnittstelle zu den Kommunen ist. Es geht in besonderer Art und Weise um die regionale Repräsentation, und zwar noch mehr, als dies bei Ihrem Verweis auf die Bundestagswahlkreise der Fall ist. Gleichzeitig geht es natürlich auch um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Aktuell zählt der Landtag 25 Ausschüsse und Unterausschüsse. Dazu kommen noch Enquetekommissionen und Parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Auch hier gilt: Ein deftiger Post oder ein kantiges Video ersetzt keine fundierte Facharbeit. Es muss allen Fraktionen möglich sein, alle Ausschüsse und Gremien besetzen zu können, und zwar so, dass eine fundierte Sacharbeit möglich ist. Die Soll-Größe des Landtags auf 129 Mandate zu reduzieren, trägt daher auch dieser wichtigen Aufgabe des Parlaments nicht Rechnung. Auch das ist in der Anhörung deutlich geworden. Klar ist natürlich auch: Ohne Mitarbeitende oder ohne die Hinzuziehung von Expertinnen und Sachverständigen ist unsere parlamentarische Arbeit so nicht möglich. Aufgaben von gewählten Abgeordneten können und sollen nicht auf Dritte ausgelagert und übertragen werden können. Die Wähler*innen mandatieren in einer repräsentativen Demokratie die gewählten Abgeordneten. Die Kolleginnen und Kollegen haben es bereits betont. Natürlich ist auch das veränderte Wahlverhalten immer zu berücksichtigen. Das heißt aber eben auch, dass unsere lebendige Demokratie sich auch in ihrer Zusammensetzung immer wieder verändert. Landtag Das heißt, dass man auch immer wieder Antworten darauf finden muss, aber eben nicht in Schnellschüssen und eben nicht mit Formulierungen, die suggerieren, möglicherweise ginge es bei der Sitzverteilung im Landtag nicht mit rechtskonformen Dingen zu. Wir haben eine differenzierte Regelung zur Wahl unseres Parlaments, das gerade auch Überhangund Ausgleichsmandate vorsieht. Die Implikationen des Antrags sind – wie so oft bei der AfD – populistisch oder mindestens verkürzt und irreführend. Unsere Demokratie lebt gerade von Repräsentanz, vom Diskurs, von der Beteiligung und nicht zuletzt vom Vertrauen der Menschen in die Demokratie und ihre Institutionen. Und wir sind gut beraten, das bei allem immer im Blick zu behalten, auch und gerade, wenn es um die Frage geht, wie der Landtag in Nordrhein-Westfalen sich zusammensetzen soll. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Herr Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wahlrecht ist von zentraler Bedeutung für unser demokratisches System, weil es bestimmt, wie die Umsetzung von Wählerstimmen auf Mandate im zu wählenden Parlament erfolgt. Eine Reform des Wahlrechts ist daher stets – unabhängig von ihrer Tragweite und dem mit ihr verfolgten Ziel – mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt zu diskutieren. Dem vorliegenden Antrag der AfD, der eindringlich vor einem übergroßen Landtag warnt und vermeintlich eine Lösung dieses Problems präsentiert, fehlt es jedoch an dieser Ernsthaftigkeit und Sorgfalt. Konkret sieht der Vorschlag der AfD vor, die Anzahl der Wahlkreise von derzeit 128 auf 64 zu reduzieren, um sich hinsichtlich der Anzahl der Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen der Anzahl der Bundestagswahlkreise anzugleichen. Grundsätzlich ist eine Reduzierung der Wahlkreise angesichts der Tatsache, dass der Anteil der Wahlkreismandate mit 71 % im Bundesländervergleich am höchsten und deutlich über dem in den meisten anderen Bundesländern üblichen Niveau von 50 % liegt, geboten. Gleichzeitig hat die Sachverständigenanhörung im Ausschuss gezeigt, dass eine Reduzierung der Wahlkreise die Anzahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten potenziell senkt. Wie Professor Behnke in seiner Stellungnahme im Rahmen der Sachverständigenanhörung betonte, ist eine Verhinderung von Überhang- und Ausgleichsmandaten selbst bei einem Anteil der Direktmandate von 50 % 17.06.2026 angesichts der derzeitigen Verteilung der politischen Kräfteverhältnisse nicht mehr verlässlich möglich. Ein durchdachter Vorschlag für eine Verhinderung des Anwachsens des Landtags durch Überhang- und Ausgleichsmandate müsste also gerade darauf drängen, den Anteil der Direktmandate in Relation zur Ausgangsgröße des Landtags maximal zu senken. (Beifall von der FDP) Dem jedoch stehen die Anforderungen politischer Repräsentation entgegen. Der Vorschlag der AfD entpuppt sich als blanker Populismus, indem er die Reduktion der Wahlkreise mit einer Reduktion der Ausgangsgröße des Landtags kombiniert. So regt die AfD in ihrem Antrag an, die vermeintliche Sollgröße des Landtags von 181 Abgeordneten auf 129 Abgeordnete zu reduzieren, was die Wahrscheinlichkeit von Ausgleichs- und Überhangmandaten bei einer Anzahl von 64 Wahlkreisen wieder erhöhen würde. Dies zeigt zudem, dass es der antragstellenden AfD an einem Verständnis für den Umgang mit der im Landeswahlrecht angegebenen Größe des Landtags fehlt. § 14 Abs. 2 Satz 2 Landeswahlgesetz normiert keine Sollgröße des Landtags, sondern eine Ausgangsgröße, die Grundlage zur Berechnung nach dem Sitzzuteilungsverfahren ist. Etwaige Überhangund Ausgleichsmandate sind damit nicht „überzählig“ oder Mandate wider den Vorgaben des Landeswahlrechts, wie es der Antrag der AfD suggeriert. Das folgt nicht nur aus der Gesetzesbegründung zur Einführung des aktuellen Landtagswahlrechts, sondern ist unserem Wahlrecht, in dem der Wähler eine Wahlkreisstimme und eine Zweitstimme zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament hat, systemimmanent. Vollkommen abwegig in einer parlamentarischen Demokratie ist der Ansatz der AfD, wegfallende Abgeordnete durch Experten und Mitarbeiter kompensieren zu wollen. Das insgesamt sonderbare Verständnis für die Funktionsweise parlamentarischer Demokratie, das dem Antrag zugrunde liegt, wird jedoch nicht nur bezüglich der fehlenden Konsistenz der im Antrag geäußerten Vorschläge deutlich. Auch die Tatsache, dass im Antrag ein eigener Vorschlag zur Veränderung des Wahlrechts platziert wird und zugleich im Widerspruch dazu die Einrichtung einer pluralistisch besetzten Kommission zur Erarbeitung von Reformvorschlägen gefordert wird, ist bemerkenswert. Obendrein ist fraglich, wie ein ungestörtes Arbeiten dieser Kommission und eine seriöse Umsetzung der von ihr erarbeiteten Vorschläge gelingen soll, wenn die nächste Landtagswahl bereits im nächsten Frühjahr bevorsteht. Abschließend ist festzuhalten, dass es dem Antrag nicht gelingt, sauber zwischen einer Verkleinerung Landtag des Parlaments und einer Verhinderung des übermäßigen Auftretens von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu differenzieren. Ersteres erscheint mit Blick darauf, dass in keinem Bundesland so viele Menschen auf einen Landtagsabgeordneten kommen wie in Nordrhein-Westfalen, als der falsche Ansatz. Für seriöse Vorschläge zur Eindämmung des Auftretens von übermäßig vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten stünden wir hingegen zur Verfügung. (Beifall von der FDP) Darunter fällt jedoch nicht der vorliegende Antrag, den wir daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben 128 Wahlkreise. Man kann darüber reden, diese zu reduzieren, dass man das Verhältnis auf halbehalbe festlegt. – Zitat: Verena Schäffer. Herzlichen Dank für diese Aussage. Richtig, Frau Ministerin. Leider ist sie jetzt nicht da. Genau so. Aber während Sie nur reden, machen wir mit unserem Antrag Nägel mit Köpfen. (Beifall von der AfD) Wie soll man einem Handwerker, einer Krankenschwester oder einem Rentner erklären, dass Nordrhein-Westfalen 2027 nach aktuellen Umfragen möglicherweise einen Landtag mit 279 Abgeordneten oder mehr braucht – und das bei der katastrophalen Politik, die Sie hier Tag für Tag abliefern? 279 – das sind fast 100 mehr als vorgesehen und bedeutet Hunderte zusätzliche Büros, Hunderte zusätzliche Mitarbeiter, Hunderte zusätzliche Versorgungsempfänger, und das alles in einer Zeit, in der Sie den Bürgern jeden Tag predigen, dass Sie sparen, verzichten und den Gürtel enger schnallen müssen. Und Sie wundern Sie sich allen Ernstes, dass sich die Menschen von Ihnen und Ihrer Politik abwenden! Ein XXL-Landtag, Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe? Reine Spekulation, behauptete die SPD noch vor knapp fünf Jahren, und hat das gerade wiederholt. Die AfD sollte laut den aktuellen Umfragen aber wieder einmal Recht behalten. Die CDU warf uns vor, mit dem Kopf gegen die Wand zu laufen. Rückblickend könnte man sagen: Lieber mit dem Kopf durch die Wand als kopflos hinter einer bescheuerten Brandmauer. (Beifall von der AfD) 17.06.2026 Denken Sie wirklich, dass das Vertrauen in die Demokratie steigt, wenn die Bürger den Eindruck gewinnen, dass dieses Parlament größer wird, während sie selbst immer mehr Belastungen tragen müssen? Glauben Sie wirklich, dass die Menschen draußen Verständnis dafür haben, wenn jede Reform sofort abgelehnt wird, sobald sie die politischen Parteien selbst betrifft? Genau dadurch entsteht Politikverdrossenheit. Besonders bemerkenswert ist die Haltung der ehemals christlich-demokratischen Union. Die gleiche Partei, die einst selbst einen Landtag mit lediglich 151 Abgeordneten gefordert hat, will heute nichts mehr davon wissen. Was hat sich geändert? Die CDU hat sich verändert. Die Wüst-CDU von heute ist grüner, woker und schielt bereits gierig auf die vielen Direktmandate, die sie der SPD nächstes Jahr voraussichtlich entreißen wird. Wer auf über 100 Direktmandate hofft, entdeckt plötzlich seine Liebe zu möglichst vielen Wahlkreisen. Den Steuerzahler wird das wenig freuen. Jedes Landtagsmandat kostet über die gesamte Wahlperiode gerechnet 1,5 Millionen Euro. Das macht am Ende knapp 150 Millionen Euro zusätzlich für einen aufgeblähten Landtag. Lediglich die gescheiterte grüne Transformation der Stahlindustrie in Duisburg sowie die vorzeitige Stilllegung der Braunkohlekraftwerke für 2 Milliarden Euro bzw. 2,6 Milliarden Euro kamen dem Steuerzahler noch etwas teurer zu stehen. Niemand braucht einen XXL-Landtag. Um vermeintliche Bürgernähe herzustellen, braucht es keine 128 Wahlkreise. Bürgernähe ist wichtig, aber jeder weiß, dass digitale Kommunikation, Bürgersprechstunden und soziale Medien heute eine ganz andere Erreichbarkeit und Wahrnehmung als früher ermöglichen. Bürgernähe hängt nicht allein von der Größe eines Wahlkreises ab, sondern vor allem vom Engagement des Abgeordneten. Es gibt kein perfektes Modell zur Verkleinerung des Landtags. Wenn Sie drei Ziele gleichzeitig wollen, nämlich eine feste Parlamentsgröße, den Parteienproporz und die unveränderte Anzahl an Direktmandaten, ist das schlicht nicht miteinander vereinbar. Man muss mindestens an einer dieser drei Stellschrauben kräftig drehen, und unser Antrag setzt bei der Reduzierung der Wahlkreise und beim Verhältnis zwischen Direkt- und Listenmandaten an. Anders als Sie mit Ihrer gesamten Politik sagen wir klar, was wir wollen. Wir brauchen keine 128 Wahlkreise mehr. Wir brauchen einen radikalen Schnitt. (Beifall von der AfD) Bundeskanzler Friedrich Merz unterstellt den Bürgern in Deutschland, über ihre Verhältnisse gelebt zu haben. Es bräuchte nun Einschnitte und schmerzhafte Entscheidungen. Wenn das für Rentner, Arbeitnehmer und Familien gelten soll, dann sollte es auch für die Politik gelten. Wer von den Bürgern Maßhalten verlangt, muss bei sich selbst anfangen. Landtag Die Menschen haben das Recht auf ein effizientes und schlankes Parlament, das im Sinne und zum Wohl der Bürger arbeitet und nicht zu einer Versorgungsoase für abgehalfterte Parteifunktionäre mutiert. Nordrhein-Westfalen braucht keinen XXL-Landtag mit fast 300 Abgeordneten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/16965, den Antrag Drucksache 18/13831 abzulehnen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/13831 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 18/13831 abgelehnt. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17476 Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses Drucksache 18/19850 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Krauß das Wort.

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Oliver Krauß CDU

Guten Abend. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es? Es geht beim Straßen- und Wegegesetz darum, die Rechtsverhältnisse, den Bau und die Unterhaltung sowie die Nutzung unserer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in NRW zu regeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen aktualisiert werden. Im Fokus stehen dabei der Interessenausgleich zwischen der Allgemeinheit und den Straßenanliegern. Es geht bei der Novellierung um wichtige Neuerungen, insbesondere für die Baustellenkoordination, für die Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie für erneuerbare Energien. 17.06.2026 Da die Menschen in unserem Land von diesem Gesetz unmittelbar betroffen sind, ist uns größtmögliche Zustimmung wichtig. Diese Zustimmung haben uns die Sachverständigen in der durchgeführten Anhörung ganz überwiegend signalisiert, und das nicht nur, weil die im Entwurf vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen und die verstärkte Digitalisierung dem Bundesrecht folgen. Entscheidender ist, dass die Vereinfachung und die Digitalisierung wichtige Schritte sind, um Projekte schneller zu realisieren und um den Standort Nordrhein-Westfalen zu stärken. Ich bin froh, dass wir in diesem Haus immer wieder den Anspruch haben, bei Beratungen auf externen Sachverstand zu hören. So haben wir erfahren, welche Sorgen mit der Verkürzung von Fristen und mit der Reduzierung von Informationsrechten zu Straßenprojekten des Bundes verbunden sein könnten. Ferner wurde uns aufgegeben, darauf zu achten, dass die Straßenbauprogramme des Landes nicht unterfinanziert sind. Diese Argumente haben wir in einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag aufgegriffen. Wir haben festgestellt, dass sich die kritischen Stimmen insbesondere auf folgende Punkte konzentriert haben: erstens auf den 10-Meter-Abstand für PV-Anlagen, zweitens darauf, dass die Verfahren bei Brückenersatzneubauten nur bis zu einer Brückenlänge von maximal 500 m erleichtert werden sollten, drittens auf die Umsetzung der verpflichtenden Nutzung von TIC Kommunal. Diese Projekte gehen wir konkret an. Wo es notwendig war, schaffen wir Klarheit für die konsequente Digitalisierung der Verfahren. Wir schaffen jetzt die Möglichkeit, auch innerhalb des 10-Meter-Abstands zu Straßen PV-Anlagen aufzustellen. Wichtig bleibt aber auch hierbei, dass Nutzungskonflikte frühzeitig ausgeräumt werden. Die Grenze für planfeststellungsfreie Brückenersatzneubauten erhöhen wir auf 1.000 m. Das wird unserer Überzeugung nach dem tatsächlichen Bedarf der Infrastruktur an Landes- und an kommunalen Straßen gerecht. Wir nehmen außerdem die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände zu den Zuständigkeiten bei der Baustellenkoordination auf und schaffen auch hierfür praxistaugliche Regelungen. Ich bedauere, dass wir nicht mit der Zustimmung aller demokratischen Fraktionen rechnen können. Letztlich scheitert die Zustimmung der Freien Demokraten eigentlich nur an einem Punkt. Umso dankbarer bin ich jedoch für die aktive, konstruktive Mitwirkung von SPD, Grünen und nicht zuletzt meiner Fraktion. Sie alle haben sich im Sinne der in unserem Land lebenden Menschen und im Sinne des Standortes Nordrhein-Westfalen für ein starkes Gesetz eingesetzt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun die Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze nehmen wir an mehreren Stellen Anpassungen vor, die vor allem eins leisten sollen: Verfahren modernisieren, Zuständigkeiten präzisieren und bestehende Infrastrukturmaßnahmen effizienter umsetzbar machen. Das ist keine Nebensächlichkeit. Denn gerade im Bereich der Verkehrsinfrastruktur entscheidet sich an der Qualität von Verfahren oft ganz konkret, ob notwendige Maßnahmen zügig umgesetzt werden können oder ob sie durch vermeidbare Komplexität verzögert werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält dafür bereits eine Reihe sinnvoller Ansätze. Dazu gehören insbesondere die stärkere Digitalisierung von Verfahrensabläufen, etwa durch die elektronische Offenlegung von Planungsunterlagen, ebenso wie Anpassungen, die auf eine Beschleunigung und Entlastung in bestimmten Genehmigungsprozessen abzielen. Das betrifft zum Beispiel die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei denen es nicht um eine Absenkung fachlicher Standards, sondern um eine präzisere und verhältnismäßigere Ausgestaltung der Verfahren geht. Hierbei wird nicht nur die elektronische Zugänglichmachung des Plans und der Unterlagen ermöglicht, sondern etwa bei Radwegen der Schwellenwert, ab dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wird, auf 10 km erhöht. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung von TIC Kommunal als verpflichtende zentrale Koordinierungsplattform für Baustellen. Das ist aus unserer Sicht ein relevanter Fortschritt, denn die Qualität des Baustellenmanagements wird im Alltag häufig unterschätzt. Eine fehlende Abstimmung zwischen Versorgungsträgern, Kommunen und Straßenbaulastträgern führt nicht selten dazu, dass dieselbe Straße mehrfach in kurzen Abständen geöffnet wird oder Maßnahmen parallel stattfinden, ohne sinnvoll aufeinander abgestimmt zu sein. Das ist weder wirtschaftlich noch vermittelbar. Eine verbindliche digitale Koordinierung kann hierbei zu einer besseren Nutzung von Zeitfenstern, Ressourcen und Verkehrsführungen beitragen. Insofern war bereits der ursprüngliche Gesetzentwurf fachlich in weiten Teilen tragfähig und in der Zielsetzung richtig. Gleichzeitig gilt aber auch: Die Qualität eines Gesetzes bemisst sich nicht allein an seinem ersten Aufschlag, sondern auch daran, ob im parlamentarischen Verfahren erkannte Schwachstellen korrigiert werden können. Genau dafür gibt es Anhörungen. 17.06.2026 In der Anhörung hat sich klar gezeigt, dass an zwei Punkten weiterer Anpassungsbedarf besteht. Der erste Punkt betrifft § 38 und die Frage des Verzichts auf ein Planfeststellungsverfahren bei Erneuerungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Brücken. Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung auf Bauwerke bis zu einer Länge von 500 m hat sich in der fachlichen Bewertung als zu restriktiv erwiesen. Insbesondere aus Sicht der Wirtschaft und der Infrastrukturträger wurde deutlich gemacht, dass diese Schwelle dem tatsächlichen Bestand vieler relevanter Bauwerke nicht gerecht wird. Die Konsequenz wäre gewesen, dass auch bei reinen Erhaltungsmaßnahmen größerer Brücken weiterhin aufwendige Planfeststellungsverfahren mit entsprechendem Zeitaufwand und zusätzlicher Verfahrenslast erforderlich geblieben wären. Die nun vorgesehene Erweiterung auf 1.000 m ist daher sachgerecht. Der zweite Punkt betrifft § 57 und die konkrete Anwendung von TIC Kommunal. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass die jeweilige Kommune die zentrale Eintragung vornimmt. Die Rückmeldungen aus der Anhörung jedoch haben uns gezeigt, dass diese Zuständigkeitszuweisung in der Praxis nicht in allen Konstellationen sinnvoll ist. Gerade bei komplexen Verkehrs- und Baumaßnahmen sind häufig mehrere Akteure beteiligt: Straßenverkehrsbehörden, Kreise, Straßenbaulastträger oder weitere koordinierende Stellen. Eine ausschließlich kommunale Zuständigkeit hätte eher zusätzliche Abstimmungsaufwände erzeugt als Verfahren vereinfacht. Mit der nun vorgesehenen Öffnung, wonach auch Straßenbaulastträger oder andere im Einvernehmen benannte Stellen Eintragungen vornehmen können, wird das System deutlich flexibler und anwendungsnäher ausgestaltet. Diese beiden Punkte haben wir frühzeitig aufgegriffen. Unser erster Änderungsantrag basierte unmittelbar auf den Hinweisen aus der Anhörung und den dort vorgetragenen praktischen Erfahrungen. Dass daraus im weiteren Verfahren ein gemeinsamer Änderungsantrag entstanden ist, ist im Ergebnis sinnvoll. Denn genau an solchen Stellen zeigt sich, dass parlamentarische Arbeit nicht nur im politischen Aushandeln besteht, sondern auch in der fachlichen Präzisierung. Mit den jetzt vorliegenden Änderungen im Gesetzentwurf wird dieser nicht grundsätzlich verändert, aber an entscheidenden Stellen verbessert. Genau darum sollte es bei einer Novellierung wie dieser gehen: nicht um möglichst viele Änderungen, sondern um die richtigen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD, Oliver Krauß [CDU], Martin Metz [GRÜNE] und Laura Postma [GRÜNE]) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Metz.

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist jetzt schon später – zehn vor acht –, und das merkt man auch an der Stimmung, die im Laufe des Tages teilweise deutlich entspannter geworden ist, zumindest was die Art der Kommunikation angeht. Das kann manchmal über die Wichtigkeit bestimmter Punkte hinwegtäuschen. Dieses Straßen- und Wegegesetz ist nämlich wirklich verdammt wichtig. Ich habe das mal nachgerechnet: Damit werden die Rechtsverhältnisse von über 100.000 km an Straßen in Nordrhein-Westfalen und ganz viele relevante Punkte geregelt. Uns wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur umfassenden Modernisierung eben dieses Gesetzes vorgelegt. Der ist, wie auch schon gesagt wurde, in der Sachverständigenanhörung auf breite Zustimmung gestoßen. Gleichzeitig haben wir wertvolle Hinweise erhalten, die wir dann auch aufgenommen haben. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das in vier Punkten echte Fortschritte für schnellere Verfahren für die Verkehrswende und eine moderne Infrastruktur in NRW bringt – wobei ich jetzt einiges wiederhole, was die beiden Vorredner schon gesagt haben. Erstens entbürokratisieren wir Planungsverfahren im Straßenbau. Das ist ein großes, wichtiges Thema. Wir machen es digital, wir schaffen zielgenaue Verfahren und sind praxisnah. Bei der Digitalisierung haben wir jetzt noch mal mit zwei Änderungsanträgen nachgearbeitet. Wir haben gesagt: Da ist noch manches in Papierform unterwegs, was eigentlich zukünftig digital ablaufen sollte. Wir gehen mit dieser 1.000-Meter-Grenze auch in den Bereich des Ersatzneubaus von Brücken hinein. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Kollege Rasche dies gleich kritisieren wird – ich hoffe, du enttäuscht mich nicht, lieber Christof –, deshalb möchte ich im Vorgriff darauf erwidern, dass das in der Tat wichtig ist, der allergrößte Teil der Brücken bei den Landesstraßen anders als bei den Autobahnen und Bundesstraßen jedoch deutlich unter 500 m und erst recht deutlich unter 1.000 m lang ist. Die Frage, was mit Brücken von über 1.000 m Länge wäre, ist deshalb praktisch kaum relevant. Das möchte ich betonen, vor allem deshalb, weil wir da nur über Ausbaumaßnahmen reden, also nicht über den reinen Brückenersatz, sondern bei einer Landesstraßenbrücke über den Ersatz inklusive eines Ausbaus über 1.000 m. Mir ist zumindest kein Beispiel bekannt, in dem das praktisch relevant sein dürfte. Mit diesem Gesetz werden Ersatzneubauten für Brücken zukünftig deutlich schneller geplant werden können. 17.06.2026 Damit unterstützen wir eben das 400-Brücken-Ersatzneubauprogramm dieser Landesregierung. Zweitens stärken wir den Radverkehr, nämlich in dem Bereich, in dem die Radwege häufig fehlen, also in den ländlichen Räumen. Wir haben Regelungen aufgenommen, denen zufolge der Radweg als Ausbau der bestehenden Straße gilt und damit häufiger auf aufwendige Planungsverfahren verzichtet werden kann. Auch die Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen werden angepasst. Damit unterstützen wir das Ziel dieser Landesregierung, bis 2027 1.000 km an zusätzlichen Radwegen zu schaffen. (Beifall von den GRÜNEN) Drittens übernehmen wir Bundesregelungen zu erneuerbaren Energien, zum Neubau von Wind- und Solaranlagen an Straßen. Da haben wir noch in einem kleinen Bereich nachgebessert. Damit wird auch klar, dass der Raum an Straßen für die Energiewende, die wir alle so dringend brauchen, zur Verfügung stehen kann. Dabei handelt es sich oft bzw. manchmal um einen gewissen Restraum, in dem man eben keine Hindernisse wie die Anbaubeschränkungszone haben sollte, sondern den man genau für solche Anlagen nutzen können sollte. Das heißt: Wo heute Verkehr fließt, kann zukünftig eben auch erneuerbare Energie fließen. Damit nutzen wir jede Chance für eine Energiewende in NRW. Der vierte Punkt wurde zu Recht sehr stark in den Medien bespielt. Es geht um das digitale Baustellenmanagement, wo wir, wie Frau Kollegin Kahle-Hausmann gesagt hat, noch mal etwas nachgebessert haben, weil das wirklich ein Gamechanger ist. Entscheidend ist: Heute gibt es da die Zettel mit den Anordnungen, dann wird irgendwann mal ein PDF geschickt, und man hat dann eine Baustelle, aber keiner weiß von dem anderen. Wir sagen klar: Es werden Nordrhein-Westfalen standardmäßig alle Baustellen digital nach einem Standard hinterlegt. Das wird die Grundlage dafür sein, um Baustellen frühzeitig zu koordinieren, damit sie sich eben nicht beißen und die Umleitungen zueinander passen. Das zeigt, dass wir jetzt auch diesen Bereich ins 21. Jahrhundert transferieren, um mit den Herausforderungen im Verkehrsnetz umzugehen. Diese vier Punkte sind schon wesentliche Fortschritte. Unser Dank gilt Minister Krischer und seinem gesamten Team im Ministerium, den Sachverständigen sowie unserem Koalitionspartner CDU, aber auch ausdrücklich der SPD-Fraktion für die konstruktive Zusammenarbeit zu diesem Gesetz. Wir gehen einen großen Schritt nach vorne, für schnellere Verfahren, mehr Radwege, erneuerbare Energien und ein digitales Verkehrsmanagement. Da stimmen wir natürlich gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rasche.

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Christof Rasche FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Planungsund Verfahrensbeschleunigung bei der Infrastruktur und den Verkehrsträgern ist unglaublich wichtig, gerade in Nordrhein-Westfalen. Wir haben hier nämlich das größte Infrastrukturdefizit in ganz Deutschland, die meisten Staus und die meisten maroden Brücken. Deswegen müsste Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bund und zu allen anderen Bundesländern ganz vorne dabei sein, hier eine moderne Planungsbeschleunigung zu organisieren. Bei Ihrem Antrag geht vieles in die richtige Richtung, lieber Kollege Krauß. Das sehen auch wir so. Es stimmt. Ich stimme auch dem Kollegen Martin Metz insofern zu, dass wir alles, erst recht um diese Uhrzeit, ganz gelassen sehen, aber das sollten wir auch morgens um zehn. Trotzdem sind wir mit dem Antrag nicht ganz einverstanden. Das möchte ich an drei Punkten klar machen. Erstens. Sie haben eine Begrenzung eingebaut: Die Brücke inklusive Ausbau darf nicht länger als 500 m sein. Wenn wir eine neue Brücke brauchen, die bedarfsgerecht und sinnvoll ist, dann kann es doch nicht entscheidend sein, ob sie 499 m oder 501 m lang ist, sondern nur, ob die Brücke gebraucht wird oder nicht. Weil es dafür in der Sachverständigenanhörung viel Kritik gab – dort wurde klar gesagt, dass so eine Begrenzung völlig überflüssig ist, weil sie überhaupt keinen Sinn ergibt –, haben Sie die Länge bei solchen Brücken auf 1.000 Meter inklusive Ausbau erhöht. Das hat der Kollege Martin Metz gerade richtig geschildert. Man muss sich das jedoch einmal vor Augen führen: Da wird eine neue Brücke mit Ausbau gebaut. Die ist nicht 950 Meter, sondern 1.050 Meter lang – wir sagen dann ja alle, dass der Bedarf da ist, sonst würden wir es nicht tun –, und weil das so ist, ist die Planungsbeschleunigung plötzlich weg. Wie kann es nur von der Brückenlänge abhängig sein, ob es eine Planungsbeschleunigung gibt oder nicht? Das ist völliger Unsinn. Ich weiß nicht, welches politische Kriterium dahinter steckt. Wir als FDP lehnen jede künstliche Beschränkung von Brückenlängen ab, was die Planungsbeschleunigung betrifft. Zweiter Kritikpunkt: Die Gesetzesänderung setzt lediglich den Bund-Länder-Pakt von November 2023 um. Fast alle anderen Bundesländer waren viel schneller, der Bund sowieso. Wir hinken also zweieinhalb Jahre hinterher, was wir natürlich kritisieren. Das ist doch selbstverständlich. Drittens. Im Deutschen Bundestag wird aktuell das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beraten. Dabei geht es auch um Planungsbeschleunigung – die sind schon 17.06.2026 wieder zweieinhalb Jahre schneller als wir – und zum Beispiel um den Begriff des überragenden öffentlichen Interesses. Warum kann so etwas nicht auch in eine Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen einfließen? Warum geschieht es nicht jetzt, da wir die Gelegenheit haben? Weil es offensichtlich nicht gewollt ist. Wir hinken also zu weit hinterher und nutzen unsere Möglichkeiten nicht aus. Entweder fehlt es in der Koalition an Mut, oder es herrscht in der Koalition doch ein bisschen mehr Knatsch, als wir es öffentlich wahrnehmen. Unterm Strich: Wir sind für jegliche Planungsbeschleunigung. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten, die wir haben – der Bund macht es deutlich –, nicht ausgeschöpft. Es wird eine künstliche Begrenzung eingebaut, die nicht notwendig ist. Deswegen können wir, lieber Kollege Krauß, lieber Martin Metz, nicht zustimmen. Aber ich sage Ihnen voraus: Es wird sicherlich auch Anträge der Koalition geben, die noch besser sind als dieser Gesetzentwurf, und denen stimmen wir dann zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von Martin Metz [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun Abgeordneter Herr Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenund Wegegesetzes des Landes NRW und anderer Gesetze. Die Landesregierung verkauft diesen Gesetzentwurf als Beitrag zu schnelleren Verfahren und hin zu einer moderneren Verkehrsinfrastruktur. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die entscheidenden Probleme nicht gelöst werden. Deshalb – das darf ich vorwegnehmen – lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Ein zentraler Punkt ist die Regelung bei den Planfeststellungsverfahren zur Planungsbeschleunigung bei Brückenprojekten. Hier wurde am Gesetzentwurf nachgebessert: statt nur 500 m nun bis 1.000 m Länge; wir haben das gerade schon gehört. Aber ist das ausreichend? Die Experten in der Anhörung hatten mehrheitlich ganz andere Dimensionen gefordert. Da wurden 1.500 bis 2.000 m genannt. Eine Planungsbeschleunigung an einer starren Meterzahl festzumachen, ist unsinnig. Das wirkt ein wenig wie diese 12:00-Uhr-Tankpreisregelung, die ähnlich schlecht funktioniert hat. Insofern ist das, was auf den ersten Blick nach Fortschritt klingt, nur Stückwerk. Tatsächlich bleibt die Regelung weit hinter den praktischen Erfordernissen zurück. So verfehlt der Gesetzentwurf die Realität im Land. Landtag Gerade in NRW stehen wir vor enormen Herausforderungen bei der Sanierung und dem Neubau von Brücken. Die zahlreichen maroden Brückenbauwerke auf unseren Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sind seit Jahren ein wachsendes Problem. Besonders deutlich wird dies bei den Rheinbrücken. Diese Bauwerke gehören zu den wichtigsten Verkehrsverbindungen unseres Landes und haben regelmäßig deutlich größere Dimensionen als die nun vorgesehene 1.000-m-Grenze. Wer ernsthaft Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen möchte, muss die Realität dieser Großprojekte zur Kenntnis nehmen. Eine Regelung, die bei vielen der tatsächlich relevanten Brückenbauwerke weiterhin nicht greift, verfehlt am Ende ihr Ziel. Die Landesregierung schafft hier den Eindruck von Handlungsfähigkeit, ohne die strukturellen Hindernisse tatsächlich zu beseitigen. Das ist umso erstaunlicher, als dass die Probleme seit Jahren bekannt sind. Unsere Bürger, Pendler, Unternehmen und Kommunen erleben täglich die Folgen überlasteter oder sanierungsbedürftiger Brücken. Sie erwarten zu Recht Lösungen, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren. Stattdessen wird eine Grenze festgelegt, die für zahlreiche bedeutende Infrastrukturprojekte weiterhin keine ausreichende Entlastung oder Beschleunigung bringt. Das ist leider kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer grundsätzlichen Fehlentwicklung. Die Landesregierung setzt Prioritäten, die nicht den dringendsten Herausforderungen unserer Verkehrsinfrastruktur entsprechen. Besonders deutlich wird dies bei den Regelungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen entlang von Landesstraßen. Während die dringend notwendige Beschleunigung von Brücken- und Straßenbauprojekten nur halbherzig verfolgt wird, werden gleichzeitig neue Möglichkeiten geschaffen, Photovoltaikanlagen fast unmittelbar an Straßenrändern zu errichten. Für die Funktionsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur lösen Abstandsregelungen von PV-Anlagen aber kein einziges drängendes Problem. Die Bürger in Nordrhein-Westfalen stehen nicht vor gesperrten Straßen und kilometerlangen Umleitungen, weil zu wenige Photovoltaikanlagen an Verkehrswegen errichtet werden. Sie stehen im Stau, weil Brücken gesperrt werden müssen. Unternehmen leiden nicht unter fehlenden Solarmodulen an Straßenrändern, sondern unter unzuverlässigen Verkehrswegen, steigenden Transportkosten und Planungsunsicherheit. Deshalb ist die Schwerpunktsetzung in diesem Gesetzentwurf falsch. Sie offenbart die Handschrift einer Landesregierung, die ihre politischen Prioritäten stärker an ideologischen Zielsetzungen als an den tatsächlichen Infrastrukturproblemen des Landes ausrichtet. Die notwendige Modernisierung und Erhaltung der Straßenverkehrsinfrastruktur erhält nicht 17.06.2026 die Aufmerksamkeit, die sie angesichts des Investitionsstaus und des bestehenden Sanierungsbedarfs verdienen würde. Dieser Gesetzentwurf ist aus den zuvor erwähnten Gründen lediglich Ausdruck von mangelndem Mut zu echten Reformen. Die AfD-Fraktion kann dem vorliegenden Gesetzentwurf – ich habe es bereits erwähnt – in der vorliegenden Form nicht zustimmen. NRW braucht eine Verkehrsinfrastrukturpolitik, die sich konsequent an den praktischen Herausforderungen und den realen Bedürfnissen orientiert, Verfahren wirksam beschleunigt und die Sanierung unserer Straßen und Brücken zur obersten und einzigen Priorität macht. Mit diesem Gesetzentwurf wird dies aus unserer Sicht nicht gelingen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Novellierung des Straßen- und Wegegesetzes leisten wir einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Umsetzung eines zentralen Ziels unserer Landespolitik: Nordrhein-Westfalen soll das Bundesland mit den schnellsten, effizientesten und zugleich rechtssichersten Planungs- und Genehmigungsverfahren werden. Herr Rasche, dieser Gesetzentwurf enthält Regelungen, die der Bund erst jetzt mit seinen Gesetzentwürfen realisiert. (Christof Rasche [FDP]: Wir doch auch!) Nordrhein-Westfalen ist hier zumindest in einigen Punkten führend. Längst nicht alle Bundesländer haben bis heute das aus den vergangenen Paketen umgesetzt. Da ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter. Wir alle wissen: Lange Verfahren, komplexe Zuständigkeiten und überbordende Bürokratie verzögern dringend notwendige Infrastrukturprojekte, sei es beim Straßenbau, beim Radverkehrsbau oder im Bereich der Energiewende. Genau hier setzen wir an. Ein zentraler Baustein ist dabei die Vereinfachung der Verfahren für Brückenersatzneubauten. Gerade das aktuelle Beispiel der Bonner Nordbrücke, auch wenn es eine Autobahnbrücke des Bundes ist, führt uns wieder eindringlich die Notwendigkeit vor Augen, in Fragen des Ersatzneubaus von Brücken schneller zu werden. Auch wenn die Nordbrücke eine Autobahnbrücke in der Verantwortung des Bundes ist, wollen wir in unserem Straßen- und Wegegesetz folgende Regelung einführen: Künftig sollen Brücken mit einer Länge von bis zu 1.000 m kein eigenes Landtag Planfeststellungsverfahren mehr erforderlich machen, sofern sie unselbstständiger Bestandteil einer Ausbaumaßnahme sind. Hierzu möchte ich klarstellen, weil das in der Debatte gerade eine Rolle spielte: In Nordrhein-Westfalen gibt es nach unserer Kenntnis keine Brücke, jedenfalls keine Landesstraßenbrücke, die überhaupt in die Nähe von 1.000 m kommt. Insofern ist das, was gerade aufgemacht wurde, eine völlig theoretische Debatte. Das ist ein wichtiger Schritt; denn gerade Brückenbauwerke sind häufig neuralgische Punkte unserer Infrastruktur. In diesen Fällen auf ein Planfeststellungsverfahren zu verzichten, reduziert Verwaltungsund Planungsaufwand erheblich, baut Bürokratie ab und sorgt dafür, dass notwendige Ersatzneubauten schneller umgesetzt werden können, ohne – das finde ich wichtig – Abstriche bei Sicherheit und Umweltstandards machen zu müssen. Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist die Beschleunigung und Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir gehen sogar so weit, dass in bestimmten Fällen auf Genehmigungserfordernisse ganz verzichtet werden kann. Zudem wird der Anwendungsbereich von Anzeige- und Plangenehmigungsverfahren noch erweitert. Das hat viele konkrete Vorteile – nicht nur für Verwaltungen, sondern für Bürgerinnen und Bürger: Es wird unkompliziert, digital und modern. Außerdem erschließen wir – es wurde schon erwähnt; ich will es gar nicht im Einzelnen erläutern – Synergien im Zusammenhang mit anderen großen gesellschaftlichen Herausforderungen, beispielsweise bei der Energiewende, indem wir Photovoltaik an Straßen leichter möglich machen, genauso wie bei der Verkehrswende, für die Geh- und Radwege an Landes- und Kreisstraßen erleichtert werden. Das fördert den Klimaschutz und am Ende die nachhaltige Mobilität. Schließlich – das ist ein sehr wesentlicher Punkt – packen wir auch das immer wieder beklagte Problem an, dass verschiedene Baumaßnahmen von unterschiedlichen Baulastträgern nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Auch darüber haben wir heute Morgen diskutiert. Deshalb schaffen wir erstmals eine verpflichtende landesweite Baustellenkoordinationsplattform. Diese Plattform sorgt für standardisierte Baustelleninformationen in ganz Nordrhein-Westfalen. Sie verbessert die Abstimmung zwischen den Straßenbaulastträgern und erhöht den Informationsfluss. Davon profitieren alle Kommunen und alle Baulastträger, aber vor allen Dingen auch die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Last, not least ändern wir auch das Landesplanungsgesetz. Es wurde noch gar nicht erwähnt, dass wir den Regionalräten bei den Planungen für die Rad-17.06.2026 vorrangroute stärkere Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten einräumen, um die regionale Kompetenz zu nutzen. Mit diesem Gesetz machen wir Nordrhein-Westfalen schneller, moderner und effizienter. Wir beschleunigen Verfahren, bauen Bürokratie ab und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass wichtige Infrastrukturprojekte endlich zügig realisiert werden können. Das ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Zukunft unseres Landes. Ich möchte mich bei den Fraktionen hier im Landtag ausdrücklich für das konstruktive Verfahren, durch das am Ende dieser Gesetzentwurf verbessert werden konnte, bei meinem Ministerium sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, die dieses gute Gesetz möglich gemacht haben, bedanken. Danke für die breite Unterstützung. Die Menschen werden es uns danken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 40 Sekunden überzogen. (Christof Rasche [FDP]: Warum?) Selbstverständlich steht Ihnen diese Zeit auch zur Verfügung. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Daher kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Der Verkehrsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/19850, den Gesetzentwurf Drucksache 18/17476 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/19850 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/17476 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 16 Neue Antworten auf neue Bedrohungen: Lokaljournalismus vor SLAPP und Gewalt schützen Antrag der Fraktion SPD Drucksache 18/19795 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum das Wort. Landtag

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pressefreiheit ist kein Schmuckstück für Sonntagsreden. Pressefreiheit ist das Immunsystem unserer Demokratie. Wenn dieses Immunsystem angegriffen wird, reicht es nicht, freundlich zu nicken, Lagebilder anzukündigen und die weitere Entwicklung im Blick zu behalten, wie es gern in Berichten heißt. Wer Pressefreiheit nur beobachtet, während sie unter Druck gesetzt wird, schützt sie nicht. Er verwaltet ihren Rückzug. Wir sprechen heute über Journalistinnen und Journalisten, die ihre Arbeit machen: im Ratssaal, auf Demonstrationen, in Lokalredaktionen. Es sind Menschen, die fragen, obwohl andere schweigen wollen, und die recherchieren, obwohl Mächtige im Dunkeln bleiben wollen. Genau dort beginnt der Angriff – nicht immer mit Gewalt, nicht immer mit einer Faust und nicht immer mit einer Morddrohung. Manchmal beginnt er mit einem anwaltlichen Schreiben, mit einer Abmahnung, mit einer Unterlassungsforderung, mit dem Satz: Überlegen Sie sich sehr genau, ob Sie das veröffentlichen. – All das ist SLAPP, Strategic Lawsuit against Public Participation. Das ist ein sperriger Begriff für eine brutale Methode: Kritik soll nicht widerlegt, sondern erschöpft werden – finanziell, seelisch und organisatorisch. Für große Medienhäuser ist das unangenehm. Für kleine Lokalredaktionen kann es existenzbedrohend werden. Dort gibt es keine Rechtsabteilung im Hintergrund, sondern zwei Redakteurinnen, einen freien Mitarbeiter und eine Chefin, die gleichzeitig Dienstpläne, Anzeigenkunden und Gerichtsbriefe im Blick behalten muss. Wenn ein Anwaltsschreiben kommt, dann ist das kein juristischer Diskurs, sondern ein Presslufthammer. Jetzt frage ich Sie: Was passiert dann wohl beim nächsten Mal? Recherchiert diese Redaktion noch einmal über rechtsextreme Netzwerke, über Korruption oder über Machtmissbrauch? Oder sagt sie: „Lassen wir es lieber; das ist zu teuer, zu riskant und zu gefährlich“? Genau das ist der Moment, in dem Pressefreiheit stirbt – nicht spektakulär, nicht mit einem Knall, sondern ziemlich leise; Artikel für Artikel, Recherche für Recherche, Frage für Frage. Wir haben internationale Beispiele gesehen: Daphne Caruana Galizia aus Malta wurde mit Klagen überzogen, bevor sie ermordet wurde. Das war das extremste Beispiel. Aber die Methode dahinter ist überall dieselbe: Wer kritische Öffentlichkeit nicht aushält, versucht sie zu zermürben. Auch in Deutschland sehen wir diesen Druck. Journalistinnen und Journalisten werden auf Demonstrationen bedrängt, gerade von Rechtsextremen. Sie werden fotografiert, markiert, bedroht. „Lügenpresse“ ist dabei 17.06.2026 nicht einfach ein hässliches Wort. Es ist eine Kampfansage an freie Berichterstattung. Wir sehen, was nach der CORRECTIV-Recherche passiert ist. Da wurde Druck aufgebaut: öffentlich, juristisch, kampagnenartig. Das Ziel war offensichtlich: ein Signal an alle, die künftig über rechtsextreme Netzwerke berichten wollen. Ich sage klar: Wer Journalistinnen und Journalisten einschüchtert, greift nicht nur einzelne Personen an. Er greift unser Recht an, zu erfahren, was in diesem Land passiert. Die Europäische Union hat mit der Anti-SLAPP-Richtlinie einen wichtigen Schritt gemacht. Auch im Bundestag wird über die Umsetzung beraten. Aber am Ende werden nur grenzüberschreitende Fälle wirksam erfasst. Das schützt leider zu wenig. Demokratie wird nämlich nicht nur in Brüssel verteidigt. Demokratie wird in Bottrop, in Mülheim, in Hagen, in Steinfurt verteidigt, in jeder Redaktion, die unbequeme Fragen stellt. Deshalb müssen nationale Fälle erfasst werden. Deshalb muss der vor- und außergerichtliche Bereich einbezogen werden. Deshalb brauchen Betroffene Beratung, bevor die Angst größer wird als der Veröffentlichungswille. Es gibt konservative Kräfte, die auf der Bremse stehen und sagen: Wir sehen kein strukturelles Problem; erst mal abwarten, bloß nicht überregulieren. – Dieses Abwarten ist bequem für diejenigen, die nicht betroffen sind, aber bitter für diejenigen, die morgen allein vor einer Drohkulisse stehen. Wer bei Angriffen auf die Pressefreiheit zuerst vor Bürokratie warnt, hat die Prioritäten falsch sortiert. Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Zuschauer bleiben. Nordrhein-Westfalen ist Medienland. Daher muss Nordrhein-Westfalen auch Schutzland für Journalistinnen und Journalisten sein. Unser Antrag ist klar: eine Anlaufstelle gegen SLAPP und juristische Einschüchterung; ein unabhängiges Gutachten zur Bedrohungslage; ein Auftrag an die Landesregierung, im Bundesrat Druck zu machen mit Blick auf nationale Fälle, auf außergerichtliche Einschüchterung – für den Schutz des Lokaljournalismus. Wer Demokratie schützen will, muss diejenigen schützen, die hinschauen. Wer Freiheit ernst meint, muss diejenigen schützen, die fragen. Wer Pressefreiheit verteidigen will, darf jetzt nicht bremsen, sondern muss handeln. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Bleiben Sie informiert. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Andrea Stullich das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Neue Antworten auf neue Bedrohungen“ – so überschreibt die SPD ihren Antrag, der sich mit dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor Gewalt und Einschüchterungsklagen befasst. Diese Bedrohungen sind real; daran gibt es keinen Zweifel. Wer Journalistinnen und Journalisten angreifen, einschüchtern oder gar mundtot machen will, greift die Pressefreiheit und damit einen Grundpfeiler unserer Demokratie an. Die Zahlen, die Sie in Ihrem Antrag anführen, sind besorgniserregend: 55 politisch motivierte Straftaten gegen Medienschaffende in Nordrhein-Westfalen und sogar vier gewaltsame Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten im vergangenen Jahr. Die SPD thematisiert in ihrem Antrag im Schwerpunkt sogenannte SLAPPs. Das sind Klagen – wir haben es gerade gehört –, die eben nicht der Wahrheitsfindung dienen, sondern einschüchtern sollen. Mit solchen Klagen sollen kritische Stimmen, zum Beispiel im Journalismus, durch hohe Kosten, langwierige Gerichtsverfahren und juristischen Druck zum Schweigen gebracht werden. Auf Antrag Ihrer Fraktion hat sich der Ausschuss für Kultur und Medien Ende Mai mit diesem Thema beschäftigt. Die Landesregierung hat dazu einen Bericht vorgelegt. Das Ergebnis ist eindeutig: Den Gerichten in Nordrhein-Westfalen ist bislang kein nennenswertes Aufkommen solcher Verfahren bekannt. (Rodion Bakum [SPD]: Weil sie nicht gemeldet werden!) Trotzdem wird das Thema natürlich bearbeitet, und zwar dort, wo es hingehört, auf Bundesebene. Deshalb ist Ihre Forderung, die Landesregierung solle den Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie konstruktiv begleiten, völlig obsolet. Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie wird durch Bundesrecht umgesetzt. Nordrhein-Westfalen hat daran über den Bundesrat mitgewirkt und dem Gesetzentwurf schon im Januar ausdrücklich zugestimmt. (Rodion Bakum [SPD]: Der reicht aber nicht!) Mit anderen Worten: Einen zentralen Teil dessen, was Sie in Ihrem Antrag fordern, hat die Landesregierung längst erledigt und dafür, Herr Bakum, keinerlei Aufforderung gebraucht. (Beifall von der CDU, Anja von Marenholtz [GRÜNE] und Josefine Paul [GRÜNE]) Völlig klar ist auch, dass Nordrhein-Westfalen die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt und gegebenenfalls zusätzliche gesetzgeberische Schritte unterstützt. Die Frage, ob der Schutz auf rein nationale Fälle ausgeweitet werden sollte, kann man in der Tat diskutieren. Interessant dabei ist, dass der Deutsche Richterbund und die Bundesrechtsanwaltskammer in der Anhörung im Bundestag erklärt haben, dass sie 17.06.2026 in Deutschland kein strukturelles SLAPP-Problem sehen. Trotzdem hat Minister Limbach im Bundesrat zu Recht gesagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –: „Die Entwicklungen auf dem Gebiet missbräuchlicher Klagen müssen wir deswegen eng im Blick behalten. Und wir dürfen uns nicht scheuen, zeitnah weitere gesetzgeberische Schritte in Angriff zu nehmen, um Personen, die sich öffentlich beteiligen, noch besser zu schützen.“ So geht verantwortungsvolle Politik. (Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Nach diesem Zitat besteht beim Kollegen Bakum der Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Andrea Stullich CDU

Gerne am Schluss, wenn Sie erlauben.

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Christof Rasche

So machen wir es.

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Andrea Stullich CDU

Sie fordern außerdem eine landesweite Anlaufstelle gegen SLAPP. So etwas klingt immer gut. Aber welches konkrete Problem soll diese Stelle denn lösen, das vorhandene Stellen nicht lösen könnten? Bereits heute sind Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Presserat oder Journalistenverbände doch für den Schutz von Medienschaffenden im Einsatz. Die Justiz stellt schon heute Informationen zu zivilgerichtlichen Verfahren bereit und wird das bei Bedarf weiterentwickeln. Eine zusätzliche Landesstelle würde Doppelstrukturen schaffen. Wir brauchen auch keine Gutachten; denn selbstverständlich handeln wir bei den vorhandenen Erkenntnissen bereits konsequent. Die Pressefreiheit braucht unseren Schutz. Guter Schutz entsteht aber nicht durch Gutachten und Parallelstrukturen. Guter Schutz entsteht durch wirksame Gesetze, konsequente Strafverfolgung und Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten. Die Bundesregierung wird die EU-Richtlinie umsetzen. Damit können missbräuchliche Klagen abgewehrt werden. Einschüchterung ist eine große Gefahr für das Vertrauen in die Medien, die Medienlandschaft und den Journalismus insgesamt. Deshalb nehmen wir das Thema sehr ernst und betrachten auch Ihren Antrag als Beitrag dazu. Aber Sie fordern Aktivität dort, wo bereits gehandelt wird, und neue Strukturen dort, wo Sie keine belastbare Problemlage nachweisen können. Der Bericht von Minister Liminski für den Ausschuss hat bereits alle offenen Fragen beantwortet. Landtag Deshalb werden wir den Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Zwischenfrage. Kollege Bakum, bitte.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin. Einmal abgesehen davon, dass die Landesregierung in ihrer Antwort im Ausschuss zugeben musste, dass sie viele Erkenntnisse nicht hat, würde ich gerne den zentralen Punkt erfragen, von dem Sie gesagt haben, darüber könne man diskutieren. Der gegenwärtige Entwurf auf Bundesebene, der sich in der Beratung befindet, sieht eben nicht vor, dass sich die Richtlinie auf nationale Fälle und damit hier vor Ort auswirkt. Das ist der Kern. Deswegen würde ich schon gerne wissen, ob Sie als Abgeordnete der CDU sich auch gegenüber Ihren Kollegen in Berlin dafür einsetzen, dass wir eine Richtlinie bekommen, die wir hier vor Ort anwenden können. Denn Fälle gibt es genug, und dass sie vor Gericht nicht gemeldet werden, liegt daran, dass es keine Anlaufstelle gibt.

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Antwort. Bitte.

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Andrea Stullich CDU

Vielen Dank für die Zwischenfrage. Sie gibt mir Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass in der Anhörung im Bundestag davon die Rede war, dass es kein strukturelles Problem gibt, und wir trotzdem, vertreten durch Minister Limbach, im Bundesrat deutlich gemacht haben, dass wir das Problem engmaschig beobachten und natürlich auch weiterentwickeln. (Rodion Bakum [SPD]: Er ist ja nicht da!) Alle weiteren Fragen hat Minister Liminski über seinen Bericht im Ausschuss für mein Verständnis ausführlich und inhaltsreich und konsequent beantwortet. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Anja von Marenholtz das Wort. Bitte sehr.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich kann es hier in diesem Haus nicht oft genug sagen: Die Pressefreiheit ist mit das höchste Gut, das eine Demokratie schützt, und sie ist 17.06.2026 es wert, dass sie an jeder nur möglichen Stelle verteidigt wird. Im vorliegenden Antrag stellt die Fraktion der SPD vollkommen richtig fest, dass Übergriffe gegen Journalist*innen längst traurige Realität im Arbeitsalltag der Pressevertreter*innen geworden sind. Vor allem aus dem rechtsextremen Umfeld sind diese Angriffe besonders häufig und gefährlich. Von wem sich diese Menschen politisch in diesem Land repräsentiert sehen, erleben wir auch in diesem Hause regelmäßig; wahrscheinlich auch gleich wieder. Eine weniger körperliche, aber dennoch reale Bedrohung gegenüber Journalist*innen stellen die sogenannten SLAPP-Klagen dar, die der Antrag ebenfalls aufgreift. Es ist nicht hinnehmbar, dass Journalist*innen und Creator*innen in den sozialen Netzwerken immer öfter mit der Androhung strafrechtlicher Konsequenzen eingeschüchtert werden. Das kann nicht sein. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Landesregierung heute schon die Umsetzung der europäischen SLAPP-Richtlinie unterstützt und dem Bundesgesetzgebungsvorhaben im Bundesrat zustimmt. Um sich nicht nur auf dieser Abstimmung auszuruhen, hat die Landesregierung ebenfalls zugesichert, die weitere Entwicklung eng zu verfolgen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu prüfen. Diese Zusage hat die Landesregierung dankenswerterweise in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 21. Mai 2026 in einem Bericht bekräftigt. Auch die im Antrag angesprochene Ausweitung der Maßnahmen auf innerstaatliche Sachverhalte ist als mögliche Maßnahme aufgegriffen worden. Deshalb sehen wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Gründe für ein weiterführendes politisches Handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, da dies voraussichtlich meine letzte Rede in diesem Hohen Hause sein wird, möchte ich meine verbleibende Redezeit nutzen, um noch einmal auf die Pressefreiheit als Ganzes zu sprechen zu kommen – insbesondere bezogen auf den systematischen Kampf gegen die Pressefreiheit vom rechten Rand. Auch in diesem Saal sitzen Abgeordnete, die mit ihren Anträgen die Pressefreiheit auszuhöhlen versuchen und taktisch Journalist*innen einschüchtern wollen. Viele investigative Recherchehäuser und ganz besonders der öffentlich-rechtliche Rundfunk werden systematisch diskreditiert – mit nur einem Ziel: ihnen die Glaubwürdigkeit zu nehmen und damit ein Korrektiv auszuschalten, um dann unverhohlen alles behaupten zu können, was einem gerade in den Kram passt. Diese Kräfte bedrohen unsere Demokratie, nicht nur mit Desinformation. Hass und Hetze im Netz multiplizieren die Reichweite. Gegendarstellungen erreichen nur einen Bruchteil der Konten der ursprünglichen Nachricht. In allen Parlamenten ist es die Pflicht aller demokratischen Fraktionen, diese Strömungen Landtag zu bekämpfen, wo immer es nur geht, damit die Demokratie auch morgen und übermorgen und auch an jedem weiteren Tag noch standfest steht. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten vier Jahren. Bleiben Sie dran. Ich zähle auf Sie. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Liebe Kollegin Anja von Marenholtz, für mich kommt das jetzt überraschend, und ich kenne auch keine Hintergründe. Ich möchte mich aber im Namen des Hohen Hauses für all das, was Sie bis heute in dieser Gemeinschaft, in diesem Hohen Haus für uns alle und für die Demokratie geleistet haben, herzlich bedanken. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank) Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Thomas Nückel das Wort. Bitte sehr.

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Thomas Nückel FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich den Wünschen an die Kollegin an und wünsche viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg und Schaffensweg. Pressefreiheit wird in Deutschland meist als Schutz vor staatlichen Eingriffen diskutiert. Aber in der Tat ist die eigentliche Herausforderung unserer Zeit, dass Druck auf Journalisten und Journalistinnen zunehmend von anderen Akteuren – wirtschaftlich, digital oder durch gezielte Einschüchterungen – ausgeht. Journalismus war immer ein Beruf, der mit Gefahren verbunden war. Als ich vor über 30 Jahren bei der WAZ angefangen habe, gab es als Erstes ein Training, wie man sich als Journalist bei Demonstrationen, wenn man angegriffen wird, am besten abrollt, damit man sich keine Verletzungen zufügt. Dabei habe ich mir schon einige blaue Flecken zugefügt. Ich habe auch mehrfach erlebt, dass man angegriffen wird, vor allen Dingen, wenn Personen nicht wollen, dass sie auf Demonstrationen fotografiert werden – kann man verstehen, muss man nicht verstehen. Vor zwei Jahren hat mir jemand etwas ungeschickt eine Pappe, auf der „Kalifat“ stand, auf den Kopf gehauen. Das hat nicht wehgetan. Aber das sind natürlich Dinge, über die man nachdenkt. Bedrohungen, Beschimpfungen und tätliche Angriffe haben zugenommen und sind brutaler geworden. Deswegen wird die FDP-Fraktion auch dem Antrag der SPD zustimmen. 17.06.2026 Bei den SLAPP-Klagen wissen wir noch nicht so richtig, wie groß der Umfang ist, aber es gibt sie. Das wissen wir von freien Journalisten, das wissen wir von kleinen Verlagshäusern, die das finanziell in Probleme bringt. In welchem Umfang die Klagen in NRW tatsächlich ein Problem darstellen, kann man dann mal erforschen. Den anderthalbseitigen Bericht damals im Ausschuss fand ich ein bisschen unzureichend; es war aber schon okay, was darin stand. Ich glaube, da ist aber noch mehr Recherche vonseiten der Landesregierung notwendig. Großereignisse sind natürlich die Risikofußballspiele, früher die üblichen Erster-Mai-Krawalle in Kreuzberg, Kundgebungen von Erdoğan-Anhängern, HoGeSa im Oktober 2014 in Köln. Jetzt sind es aber auch die vielen kleinen Nazidemonstrationen, bei denen es vor allem zu Bedrohungen von Lokaljournalisten kommt. Das gilt auch für die sich endemisch ausbreitenden antisemitischen Demonstrationen. Lokaljournalisten werden bedrängt – vor allen Dingen, wenn sie Filmaufnahmen, Bildaufnahmen machen. Schnell eskaliert die Situation dann auch. Es kommt zu gesteigerten Gewalttätigkeiten. Manchmal werden die Reporter – das ist dann besonders hart – namentlich über die Lautsprecheranlage erwähnt. Sie werden zur Seite gedrängt, umringt und an ihrer Arbeit gehindert. Leider können sie sich nicht immer auf die Hilfe der Polizei verlassen, die, um die Situation zu entschärfen, in den letzten Jahren sogar einzelnen Journalisten Platzverweise erteilt hat. Ich kann das in geringem Maße verstehen, aber das gefährdet eben auch die Pressefreiheit. Auf andere Weise gefährlich sind die erwähnten SLAPP-Klagen. Sie sind schon eine Strategie, bei der unsere Gerichte und Rechtsverfahren instrumentalisiert werden, um Journalisten einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Auch diese Methode ist bei Extremisten sehr beliebt, die zum Teil teure Anwaltskanzleien mit den Verfahren beauftragen. Wir alle wissen um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Verlage, gerade im Lokalen, und freier Journalisten. Eine unterzeichnete Abmahnung kann schnell 1.000 Euro kosten. Eine Klage durch alle Instanzen können sich die meisten Journalisten gar nicht leisten. Deswegen ist dort Aktivität angesagt, um Journalisten zu schützen, denn die haben sehr oft wirklich Angst. Ich finde aber, sie müssen wissen, dass Politik und Gesellschaft hinter ihnen stehen und nicht diejenigen schützen, die sie bedrohen und angreifen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Journalist ist, wer gut über die SPD schreibt – am besten noch bei einer parteieigenen Zeitung oder beim Öffentlich-Rechtlichen. Alles andere ist wahlweise – wir haben es gerade wieder gehört – Desinformation oder Hetze. So in etwa kann man auch diesen Antrag überschreiben. Diese Journalisten – in Anführungszeichen – nach der SPD-Definition sind ach so sehr unter Druck. Als Beleg verwenden Sie ein Ranking der NGO Reporter ohne Grenzen. Man könnte jetzt methodisch viel dazu sagen, zum Beispiel dass die zugrunde gelegten Kriminalstatistiken weltweit schon von sehr unterschiedlicher Qualität sind. Nehmen wir aber einmal an, dieses Ranking sei ein valider Indikator für den Zustand der Pressefreiheit in einem Land. Dann gibt es den Schluss, den Sie gezogen haben, gar nicht her. Sie kritisieren, dass Deutschland zwischen 2024 und 2026 um vier Plätze von Rang 10 auf 14 gefallen sei. Das entspricht bei einem Ranking von 180 Ländern übrigens einem Absturz von sage und schreibe 2,2 %. Sie unterschlagen dabei aber gänzlich, dass sich Deutschland im Jahr davor von 2023 auf 2024 um ganze elf Plätze verbessert hat, also heute immer noch deutlich besser im Ranking liegt als in diesem Jahr. Schon die dünnen statistischen Grundlagen Ihres Antrags lösen sich bei näherer Betrachtung also schnell in Luft auf. Das andere Problem, das Sie für sich entdeckt haben, ist SLAPP. SLAPP steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation. (Rodion Bakum [SPD]: Passt!) Auf Deutsch meint man damit die Einschüchterungsklage oder missbräuchliche Klage gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint sind rechtliche Schritte, die nicht in erster Linie dazu dienen, einen berechtigten Anspruch durchzusetzen, sondern Kritiker einzuschüchtern, finanziell zu belasten oder mundtot zu machen. Da wird es jetzt wirklich unfreiwillig ein bisschen komisch: Kaum eine Fraktion macht sich seit Jahren so verdient um die Bekämpfung der Meinungsfreiheit in Deutschland wie die SPD: Da wäre das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, der Ausbau der Landesanstalt für Medien zu einer Zensureinrichtung, Meldestellen für dieses und jenes und die Wiederkehr des Majestätsbeleidigungsparagrafen. An allem sind Ihre Fingerabdrücke. Es ist wirklich absurd, wenn ausgerechnet Sie sich jetzt Sorgen um den freien politischen Diskurs machen. Sie wollen vielmehr einen Freifahrtschein für Kampagnenjournalismus und Falschberichterstattung, wenn es denn in die richtige Richtung geht. Auf nichts anderes zielen Sie ab, wenn Sie die Möglichkeiten 17.06.2026 Betroffener, sich vor Gerichten zu wehren, einschränken wollen. Für meine Fraktion kann ich dazu ganz klar sagen: Ja zur Pressefreiheit, aber das umfasst eben nicht das Recht zur Lüge oder zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Für uns gibt es auch keine Zwei-Klassen-Justiz mit einer Vorzugsbehandlung für Journalisten. Im Gegenteil: Wer hauptberuflich über andere berichtet und den politischen Diskurs prägt, muss an die Qualität seiner Arbeit auch hohe Maßstäbe ansetzen lassen, sonst sollte er vielleicht den Beruf wechseln. Sie gehen sogar noch darüber hinaus. Für Sie gibt es sogar zwei Klassen von Journalisten, einerseits Ihre Hätschelkinder, die Sie gerade genannt haben, die Sie jetzt noch mit Sonderprivilegien, Beratungsstellen und allem Möglichen beglücken wollen, dann gibt es die anderen, die nicht in Ihrem Sinne schreiben. Wir erinnern uns noch daran, wie Ihre Innenministerin Faeser das Compact-Magazin verbieten lassen wollte und damit wegen Verfassungsbruchs krachend vor Gericht gescheitert ist. Wir sehen und hören, wie Sie mit anderen alternativen Medien umgehen. NiUS, JUNGE FREIHEIT, KRAUTZONE und viele andere. Damit ist klar: Es geht Ihnen in keiner Weise um freien Journalismus, um den Wettbewerb von Meinungen oder um publizistische Vielfalt. Vielmehr will die SPD die journalistische Monokultur aus Staatsfunk und Kartellzeitungen, die sie sich über Jahrzehnte so mühevoll hingezüchtet hat, die sie so lange getragen hat und der zum Glück immer weniger Menschen vertrauen, konservieren. Für uns als AfD gilt dagegen: Meinungs- und Pressefreiheit sind keine Einbahnstraßen. Schaffen wir Gesetze ab, die Staatsanwälte und Richter darüber entscheiden lassen, was man in diesem Land sagen darf und was nicht. Das schützt alle, das schützt unsere Demokratie und unsere Freiheit und nicht nur ein paar handverlesende Journalisten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Nathanael Liminski das Wort. Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lokaljournalismus ist nah an den Menschen, und gerade diese Nähe macht ihn so wichtig, aber diese Nähe macht ihn auch so verletzlich. Wer vor Ort berichtet, wer Missstände aufdeckt, wer bei Demonstrationen recherchiert, wer Namen nennt, wer Verantwortung sichtbar macht, der bleibt nicht anonym. Deshalb ist klar: Wenn Journalistinnen Landtag und Journalisten bedroht, eingeschüchtert oder angegriffen werden – körperlich, verbal oder digital –, dann richtet sich das nicht nur gegen einzelne Personen, sondern dann ist das ein Angriff auf die Pressefreiheit, auf freie Berichterstattung und damit gegen unsere demokratische Öffentlichkeit. Darüber darf es in diesem Hohen Haus keinen Zweifel geben. Leider geschehen solche Vorfälle trotzdem jeden Tag. Als Landesregierung haben wir den Anspruch, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Journalisten sicher, frei und ohne Einschüchterung arbeiten können. Wir leisten Präventionsarbeit, wir stärken den Selbstschutz, und wir sorgen dafür, dass der Staat dort handelt, wo Schutz und Strafverfolgung notwendig sind. Dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits konkrete Strukturen. Ich will zum Beispiel die Arbeit des Innenministeriums gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband NRW nennen, die gemeinsam aufklären und für mögliche Gefahrensituationen sensibilisieren – analog wie digital – und die Initiative „Verfolgen statt nur löschen“ der Landesanstalt für Medien, die Vertreter von Medienaufsicht, Strafverfolgungsbehörden und Medienhäusern zusammenbringt, um gezielt und auf kurzem Wege strafrechtlich relevante Inhalte an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime zu melden. Jedes Jahr schließen sich mehr Medienhäuser an. Das hat einen ganz einfachen Grund: Was wirklich Wirkung hat, das wird auch in Anspruch genommen. Wir haben damit ein schlagkräftiges Instrumentarium für Erkennung, Aufdeckung und Verfolgung von Unrecht zur Hand. Ich denke auch an die Schwerpunktbildung des Innenministeriums in der Aus- und Weiterbildung der Polizei zum besonderen Schutz von Journalisten bei Demonstrationen. Klar ist: Wir haben gemeinsam die Pflicht, zu garantieren, dass Journalisten auch in schwierigen, aufgeheizten Situationen ihre Arbeit machen können. Präventionsschutz und Strafverfolgung gehören dabei zusammen. Bis hierhin kann ich die Zielrichtung des Antrags im Übrigen nachvollziehen. In den konkreten Forderungen allerdings geht dieser Antrag in eine Richtung, die wir so nicht mittragen können. Wir haben dazu im Ausschuss für Medien und Kultur – das wurde erwähnt – bereits ausführlich berichtet. Angesichts der Bedeutung des Themas möchte ich die Punkte gerne noch einmal in Erinnerung rufen: Erstens. Zum Thema „Anlaufstelle gegen SLAPP-Verfahren und juristische Einschüchterung“: Unsere Justiz stellt bereits heute über ihre Kanäle Informationen zu zivilrechtlichen Verfahren bereit. Soweit sich durch die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie weiterer 17.06.2026 Anpassungsbedarf ergeben sollte, sind wir natürlich dafür offen, nachzubessern. Zweitens. Zum Thema „Änderungen am Gesetzentwurf“: Das Ziel des Gesetzentwurfs wird von der Landesregierung begrüßt. Der Justizminister hat bereits im Bundesrat im Januar dafür plädiert, die Entwicklung auf dem Gebiet missbräuchlicher Klagen eng im Blick zu behalten. Außerdem sollen zeitnah weitere gesetzgeberische Schritte folgen, um Personen, die sich öffentlich beteiligen, noch besser zu schützen – zum Beispiel mit Blick auf außergerichtliche Drohungen. Das alles tun wir.

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Christof Rasche

Herr Minister, Entschuldigung. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Bakum. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Gerne zum Abschluss meiner Ausführungen. Ich will nicht, dass Ihnen irgendetwas entgeht. (Rodion Bakum [SPD]: Ok! Niemals!) Drittens. Zu der Forderung nach einem Gutachten: Es liegt bereits heute eine belastbare Datengrundlage vor. Wir wissen zum Beispiel, dass in Nordrhein-Westfalen 55 politisch motivierte Straftaten gegen Medien vorliegen – mindestens. Das sind die, die wir kennen. Es ist auch völlig klar, dass jede Tat eine zu viel ist. Ich glaube, bevor wir jetzt das nächste Gutachten in Auftrag geben, sollten wir unsere Kraft aber auf wirksame Schutzmechanismen, konsequente Strafverfolgung und klare Zuständigkeiten richten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb: Keiner sollte diese Bedrohung kleinreden. Wir erleben nicht zuletzt von diesem Pult aus, wie die Drohungen einer Fraktion besondere Formen annehmen. Deswegen sollten wir in dem Anliegen geeint sein und gerne über den Weg streiten, darüber aber nicht aus dem Blick verlieren, dass uns das Anliegen eigentlich eint. Liebe Anja, in diesem Sinne möchte ich dir bei dieser Gelegenheit von Herzen Danke für eine gute Zusammenarbeit sagen – nicht zuletzt im Sinne der Medienund Pressefreiheit in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Jetzt kommen wir zur Zwischenfrage vom Kollegen Bakum. Bitte.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. – Zunächst möchte ich mich Ihnen, Landtag Frau von Marenholtz, widmen, auch wenn wir nur kurz im Ausschuss zusammengearbeitet haben. Da ich vorher gesprochen habe, hatte ich noch nicht die Gelegenheit: Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Das soll auf keinen Fall untergehen, auch wenn wir jetzt inhaltlich an einem Punkt streiten. Sehr geehrter Herr Minister, im Anliegen sind wir uns einig – das will ich noch mal deutlich machen –, aber wir diskutieren über den Weg. Da wir direkt abstimmen, würde ich gerne sagen, dass ich dem, was Sie sagen, dass es so gut funktioniert, glauben will. Gleichzeitig ist meine Frage, ob Ihnen die Studie „Strapazierter Journalismus“ vom Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Uni Bielefeld bekannt ist, die erst kürzlich – im Februar 2026 – erschienen ist und deutlich macht, dass zwei Drittel der Journalistinnen und Journalisten in den letzten zwölf Monaten Gewalt ausgesetzt waren, sich nicht hinreichend geschützt und gewürdigt fühlen und Anlaufstellen fehlen. Wie passt das mit Ihren Erläuterungen zusammen?

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Christof Rasche

Bitte sehr. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Abgeordneter Bakum, das passt insofern mit meinen Ausführungen zusammen, als dass ich eben klar gemacht habe, dass das Problem real ist, dass wir alle miteinander in einer gesellschaftlichen, politischen Umgebung arbeiten, in der Medien zunehmend zum Gegenstand von Debatte gemacht werden. Von bestimmten Akteuren des politischen Spektrums – hier ganz rechts – werden sie in die Debatten hineingezogen, um sie in ihrer Glaubwürdigkeit zu schädigen – und das nicht zuletzt häufig zulasten von Journalistinnen und Journalisten. Deswegen tun wir, glaube ich, alle gut daran, darüber nachzudenken, wie wir selber über Medien sprechen, wie wir selber mit Journalisten umgehen und natürlich für die Fälle, in denen Journalisten Hilfe und Schutz suchen, auch entsprechende Strukturen anzubieten. Ich meine allerdings, in meiner Rede klargemacht zu haben, dass es diese Struktur in Nordrhein-Westfalen bereits gibt und dass ich deshalb der Auffassung bin, dass wir diese Strukturen stärken sollten, bevor wir über neue nachdenken. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über 17.06.2026 den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19795. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von SPD und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 17 Aus Ewigkeitslasten Zukunft machen: Chancen des Nachbergbaus für die Zukunft des Ruhrgebiets nutzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19805 Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Dietmar Brockes das Wort. Bitte sehr.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die RAG-Stiftung soll eine zentrale Aufgabe in unserem Land erfüllen. Sie soll dauerhaft die sogenannten Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus finanzieren, insbesondere die Grubenwasserhaltung. Damit soll sie Verantwortung für Generationen übernehmen. Genau deshalb müssen wir auch über die wirtschaftliche Stabilität dieser Stiftung sprechen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt deutlich: Zwischen Ende 2021 und Mitte 2025 ist der Kapitalstock der Stiftung um rund 4,8 Milliarden Euro auf etwa 16 Milliarden Euro gesunken. Der Bundesrechnungshof kommt zu einem alarmierenden Urteil. Die Stiftung sei zu hohe Einzelrisiken eingegangen. Die Kapitalanlage sei unwirtschaftlich. Das darf uns nicht gleichgültig sein. Wer dauerhaft für die Folgekosten des Bergbaus einstehen soll, braucht eine solide Vermögensbasis, eine professionelle Risikosteuerung und eine wirksame Kontrolle. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Alles aus Sparbüch- sen!) Die RAG-Stiftung hat sich in den vergangenen Jahren weit von ihrer ursprünglichen Struktur entfernt, was wir ausdrücklich nicht kritisieren. Aus einer stark von Evonik geprägten Beteiligungsgesellschaft ist ein breit diversifizierter Konzern geworden – mit Immobilienbeteiligungen an der Vivawest und mit seinen Beteiligungsgesellschaft der RSBG SE. Gerade die Verluste bei einzelnen Beteiligungen und insbesondere die den SIGNA-Engagements werfen Fragen nach dem Risiko-Assessment, nach der Governance, nach der Compliance auf. Besonders problematisch ist, dass selbst die Landesregierung offenbar über nicht ausreichende Informationen zu Verlusten, Risikostrukturen und langfristiger Tragfähigkeit Landtag verfügt, wie wir aus einigen Kleinen Anfragen erfahren haben. Deshalb sagen wir als Freie Demokraten: Die Kontrollstrukturen müssen den heutigen Anforderungen angepasst werden. Das Kuratorium der Stiftung braucht deutlich bessere Informationsrechte. Es braucht regelmäßige Risikoberichte. Es braucht eine professionelle Unterstützung durch eine eigene Geschäftsstelle. Es muss künftig stärker wie ein moderner Aufsichtsrat arbeiten können. Ebenso notwendig ist eine Professionalisierung der Investmententscheidungen. Große Beteiligungen und komplexe Investitionen müssen systematisch durch unabhängige Anlageberater und Risikoanalysten begleitet werden. Wer Millionen Vermögen verwaltet, darf Risiken nicht dem Prinzip Hoffnung überlassen. (Beifall von der FDP) Doch die Kontrolle allein reicht nicht aus. Wir wollen die Debatte nicht nur auf Verluste und Risiken beschränken. Nordrhein-Westfalen braucht eine Zukunftsperspektive, gerade auch für den Nachbergbau, denn die bergbaulichen Folgestrukturen bieten enorme Chancen. Grubenwasser kann zur klimafreundlichen Wärmeversorgung von Quartieren und Städten beitragen. Bergbaunahe Stoffströme eröffnen Potenziale für die Gewinnung kritischer Rohstoffe. Neue Technologien ermöglichen Aufbereitung, Speicherung und Kreislaufwirtschaft. Daraus können neue industrielle Wertschöpfungsketten entstehen. Unser Ziel ist klar: Das Ruhrgebiet soll Vorreiter eines modernen Nachbergbaus mit einer Versorgungssicherheit, mehr technologischer Souveränität und mehr industrieller Resilienz werden. Wir brauchen eine RAG-Stiftung, die wirtschaftlich solide aufgestellt ist, Risiken professionell steuert und ihrem langfristigen Auftrag dauerhaft gerecht wird. Gleichzeitig müssen wir die Chancen nutzen, die aus den Bergbaufolgelasten entstanden sind – aus Verantwortung für kommende Generationen und aus Überzeugung für die Zukunft unseres Industriestandortes Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Stärken wir deshalb Governance, Compliance und Kontrolle, schaffen wir neue Perspektiven für das Ruhrgebiet und machen wir aus Nachbergbau eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte! Dafür werben wir als Freie Demokraten und freuen uns auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Stephan Wolters das Wort. Bitte sehr. 17.06.2026

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Stephan Wolters CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die RAG-Stiftung trägt eine besondere Verantwortung für ganz Nordrhein-Westfalen, das Ruhrgebiet und die ehemaligen Bergbauregionen. Es geht um dauerhaft zu finanzierende Aufgaben, Grubenwassermanagement, Poldermaßnahmen, Altlastensanierung und weitere Folgelasten des Steinkohlenbergbaus. Deshalb besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass die Stiftung stabil, transparent und risikobewusst arbeitet – mit klaren Zuständigkeiten sowie soliden Governance- und Compliance-Strukturen. Im Antrag der FDP werden diese Punkte aufgegriffen, daraus aber nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Zunächst ist festzuhalten: Die RAG-Stiftung erfüllt ihren satzungsgemäßen Auftrag. Die veröffentlichten Zahlen zeigen ihre Fähigkeit, die Ewigkeitsaufgaben zuverlässig zu finanzieren. Im vergangenen Jahr lag der Überschuss bei rund 420 Millionen Euro. Davon flossen über 300 Millionen Euro in diese Ewigkeitskosten und 110 Millionen Euro in die Rückstellungen. Diese betragen inzwischen 9,87 Milliarden Euro. Seit 2018 hat die Stiftung insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro in die Ewigkeitsaufgaben eingebracht. Der Stiftungszweck wird damit erfüllt, und die Anlagestrategie war in der Gesamtbetrachtung ertragreich. Ja, es stimmt, es gab verlustreiche Einzelinvestitionen. Die FDP verweist insbesondere auf das Engagement im Umfeld der SIGNA-Gruppe und stellt deswegen grundsätzlich die Frage nach Risiko, Kontrolle und Aufsicht. Zum Rechtsrahmen. Die RAG-Stiftung ist eine privatrechtliche Stiftung bürgerlichen Rechts, kein Landesbetrieb. Die öffentliche Hand ist im Kuratorium vertreten. Daraus erwächst aber keine politische Weisungsbefugnis. Das Kuratorium überwacht den Vorstand, stimmt besonders wichtigen Geschäften zu und berät in Grundsatzfragen. Die operative Verantwortung liegt beim Vorstand. Zusätzlich besteht die Stiftungsaufsicht. Politische Aufmerksamkeit ist richtig, politische Steuerung hat rechtliche Grenzen. Genau diese Grenze wird im FDP-Antrag verwischt. Zur Risikobewertung. Kapitalanlagen ohne Risiko in dieser Form gibt es nicht. Eine Stiftung, die dauerhaft Erträge erwirtschaften muss, kann ihr Vermögen nicht ausschließlich risikolos anlegen. Sie hat Chancen und Risiken verantwortungsvoll auszutarieren. Die RAG-Stiftung überprüft ihr Beteiligungsportfolio fortlaufend, baut Konzentrationsrisiken ab und entwickelt die Balance weiter. Dafür braucht es aber keinen Antrag der FDP. Zur Rolle im Strukturwandel. Der Nachbergbau bietet Chancen bei der Nutzung von Grubenwasser – Kollege Brockes erwähnte das bereits – für Wärme, der Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen, Fragen der Rohstoffgewinnung und neuen industriellen Wertschöpfungsketten. Landtag Die FDP fordert im Antrag eine deutlich risikoärmere Ausrichtung und zugleich mehr Engagement genau in diesen nicht risikolosen Feldern. Wer Innovation, Transformation und neue Geschäftsmodelle will, muss unternehmerische Risiken akzeptieren. Man kann nicht jedes Risiko problematisieren und gleichzeitig mehr Unternehmertum verlangen. Die RAG-Stiftung ist bereits heute ein wichtiger Partner in Sachen „Bildung“, „Wissenschaft“, „Start-ups“ und „Transformationsprojekte“. Sie bringt Flächen, Know-how und Beteiligungen ein, die für die Zukunft des Ruhrgebiets relevant sind. Entscheidend bleibt jedoch, dass der Kernauftrag die dauerhafte Finanzierung der Ewigkeitslasten ist. Dieser Auftrag darf nicht verwässert werden. Wir teilen das Ziel Stabilität, Transparenz und Zukunftsorientierung. Wir erwarten, dass die Stiftung ihre Strukturen prüft, Risiken verantwortungsvoll steuert und ihre Verantwortung für die ehemaligen Bergbauregionen verlässlich wahrnimmt. Im FDP-Antrag werden berechtigte Fragen mit falschen Schlussfolgerungen vermischt, die unmittelbare politische Steuerbarkeit der Stiftung überschätzt, und er ist in seiner wirtschaftspolitischen Logik widersprüchlich. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Thomas Kutschaty das Wort. Bitte sehr.

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Thomas Kutschaty SPD

Guten Abend! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorneweg und sehr deutlich: Die SPD teilt uneingeschränkt das Ziel, die Folgelasten des Bergbaus verantwortungsvoll zu sichern, aber gleichzeitig neue Potenziale zu nutzen. Die RAG-Stiftung hat seit 2007 die anspruchsvolle Aufgabe, die Ewigkeitslasten des Steinkohlebergbaus dauerhaft zu finanzieren – von der Grubenwasserhaltung über den Polderbetrieb bis zum Schutz unseres Grundwassers. Dass diese Aufgabe dauerhaft gesichert werden muss, steht natürlich auch für uns außer Frage. Genauso richtig ist es aber, aus diesen Verpflichtungen auch neue Chancen zu entwickeln. Die RAG prüft bereits heute, ob Grubenwasser künftig als klimafreundliche Wärmequelle genutzt werden kann. In Hattingen wird beispielsweise untersucht, wie Grubenwasser zur Versorgung eines Neubauquartiers beitragen kann. Aus einer notwendigen Daueraufgabe können so innovative Projekte entstehen. Aus Ewigkeitslasten Ewigkeitschancen zu machen, begrüßen wir ausdrücklich. Das ist eine wunderbare und tolle Idee. 17.06.2026 Auch die Rohstoffrückgewinnung aus Grubenwasser wird bereits erforscht. Unter Federführung der THGA Bochum wird untersucht, ob Metalle wie Lithium, Magnesium oder Seltene Erden wirtschaftlich gewonnen werden können. Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Es geht derzeit um Forschung und Erprobung. – Die zentrale Frage lautet nicht, ob etwas technisch möglich ist, sondern ob es sich für die RAG und die Stiftung am Ende auch wirtschaftlich trägt. Wer aber Potenziale bereits als fertige Geschäftsmodelle verkauft, der verwechselt Möglichkeit mit Wirtschaftlichkeit. Deswegen überzeugt auch uns der FDP-Antrag so nicht, lieber Herr Kollege Brockes. Ja, die Hinweise des Bundesrechnungshofs müssen ernst genommen werden. Wenn es Fragen zur Anlagestrategie, zum Risikomanagement oder zur langfristigen Finanzierung von Ewigkeitsaufgaben gibt, dann müssen diese auch aufgeklärt werden. Das teilen wir ausdrücklich. Umso mehr überrascht mich jetzt der Weg, den Sie einschlagen, liebe FDP. Sie stellen diesen Antrag heute zur direkten Abstimmung. Ich hätte mich gerne mit Ihnen im zuständigen Fachausschuss unterhalten. Herr Brockes, wir haben so einen kleinen und feinen Unterausschuss Bergbausicherheit. Da hätten wir doch mal Vertreter der Stiftung, der RAG und Sachverständige einladen können, um uns über genau diese Frage Anlagestrategie, Sicherheit der Ewigkeitslasten und auch die Finanzierung austauschen können. (Dietmar Brockes [FDP]: Die kommen ja!) Das wäre, glaube ich, besser gewesen, als heute direkt auf einer Abstimmung zu bestehen. Auch bei der Nutzung von Grubenwasser werden in Ihrem Antrag Versprechungen gemacht, die die Sachverständigen so gerade nicht bestätigt haben. Wir hatten dazu mal eine Anhörung. In der Anhörung wurde deutlich: Das größte Potenzial liegt derzeit im Bereich der Wärmenutzung und der Wärmespeicherung. Zur Rohstoffrückgewinnung wird zwar geforscht, aber die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist noch offen. Die RAG-Stiftung mit Ihrem Antrag schon jetzt auf dieses Feld zwingen zu wollen, wo die Wirtschaftlichkeit noch gar nicht gegeben ist, widerspricht ein wenig Ihrer ursprünglichen Kritik, dass die Wirtschaftlichkeit bei Kapitalanlagen vielleicht nicht so ganz im Auge behalten worden ist. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Deswegen halten wir es für falsch, bereits heute neue Strukturen, neue Zuständigkeiten und neue Eingriffe zu fordern – erst die Erkenntnisse, dann die Konsequenzen, nicht umgekehrt. Landtag Ja, es ist so; die RAG-Stiftung muss Geld verdienen. Sie verdient ihr Geld am Kapitalmarkt und durch Unternehmensbeteiligungen. Aber eines finden wir bei Ihrem FDP-Antrag, lieber Herr Kollege Brockes, besonders bemerkenswert. Sie fordern hier mehr staatliche Kontrolle, mehr Regularien bei Unternehmensbeteiligungen und bei Kapitalanlagestrategien. Sagen Sie mal, Herr Brockes, ist nicht Ihre Partei diejenige, die so eine aktienbasierte Altersversorgung für Rentnerinnen und Rentner machen wollte? (Heiterkeit von der SPD – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Was für Rentnerinnen und Rentner gilt, soll jetzt plötzlich für die RAG-Stiftung nicht mehr durchgehen und funktionieren? Das müssen Sie mir erst einmal erklären; da habe ich Schwierigkeiten, das zu verstehen. Wo ist das Verständnis der FDP für die freie Marktwirtschaft geblieben, Herr Brockes? (Beifall von der SPD) Wir lehnen diesen Antrag nicht ab, weil wir die Debatte über Transparenz, Innovationen und die Zukunft des Nachbergbaus scheuen. Die müssen wir führen; das ist gut und richtig. Wir lehnen ihn heute ab, weil darin wesentliche Fakten ausgeblendet und wichtige Fragen bereits beantwortet werden, bevor sie überhaupt fachlich diskutiert wurden. Wir bleiben offen für die Diskussion über Geothermie, Wärmenutzung und Rohstoffrückgewinnung, aber wir setzen dabei auf Forschung statt Wunschdenken, auf Sachstand statt Schnellschüsse und auf eine gründliche Beratung auch hier im politischen Raum. Deswegen wird meine Fraktion Ihren Antrag heute leider ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Kutschaty. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Grothus.

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Antje Grothus GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Auch ich bin ein Kind des Ruhrgebiets, wurde in Bochum auf Kohle geboren. Doch die massiven Folgen, die Ewigkeitsschäden sind nicht nur Ruhrgebietskindern bekannt. Durch den unterirdischen Abbau der Steinkohle hat sich insbesondere das Ruhrgebiet abgesenkt, aber auch Gebiete bis zum linken Niederrhein sind betroffen. Ohne Schutzmaßnahmen würden sich ganze Regionen in eine Seenlandschaft verwandeln. Die verantwortungsvolle Bearbeitung dieser Ewigkeitsaufgaben des Steinkohlebergbaus war und ist daher nicht nur mir persönlich, sondern auch uns als Bündnis 90/Die Grünen ein großes Anliegen. 17.06.2026 Damit die damit verbundenen Kosten nicht auf kommende Generationen oder auf die öffentliche Hand abgewälzt werden, wurde die RAG-Stiftung gegründet. Sie finanziert die Bewältigung der Ewigkeitsaufgaben aus ihrem Stiftungsvermögen, das sie investiert, um es zu erhalten und zu vermehren. Wenn man nun den hier diskutierten Antrag der FDP liest, könnte man den Eindruck gewinnen, die RAG-Stiftung stehe kurz vor dem Scheitern und wir hätten tatenlos zugesehen. Beides ist falsch. Gemessen an ihrem Zweck ist zunächst einmal festzuhalten: Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben gut. Die Rückstellungen für die Ewigkeitskosten sind von rund 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf inzwischen knapp 10 Milliarden Euro angewachsen. Die Stiftung hat in jedem einzelnen Jahr Überschüsse erwirtschaftet und damit eigentlich genau das getan, was sie tun soll: Vermögen aufbauen, um langfristige Verpflichtungen abzusichern und die bergbauliche Nachsorge auf ein solides Fundament zu stellen. Gleichzeitig ist aber auch richtig: Es gab Investitionen der RAG-Stiftung in Firmen der SIGNA-Gruppe, die sich im Nachhinein als Fehler erwiesen haben. Und es gab Insolvenzen von mittelständischen Unternehmen, an denen Beteiligungen bestanden. Darüber muss man sprechen, und daraus muss man auch lernen. Aber wer aus den einzelnen Fehlentscheidungen den Schluss zieht, die Stiftung erfülle ihren Auftrag nicht mehr oder sei grundsätzlich fehlgesteuert, blendet eine positive Gesamtentwicklung aus. Im Moment befindet sich die Stiftung in einer Phase personeller Veränderungen. Mit Kerstin Terhardt hat die RAG-Stiftung seit wenigen Wochen eine neue Finanzvorständin. Sie bringt jahrzehntelange Erfahrung im Asset-Management, in der Vermögensverwaltung, mit. Es ist davon auszugehen, dass sie die bestehenden Anlagestrategien und Prozesse sorgfältig überprüft und eigene Akzente setzen wird. Sie sollte jetzt auch die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeit aufzunehmen und ihre Konzepte vorzulegen. Unsere Erwartungen daran hat der Kollege Wolters schon geschildert. Natürlich nehmen auch wir die Hinweise des Bundesrechnungshofes ernst. (Dietmar Brockes [FDP]: Wo denn?) Die FDP suggeriert in ihrem Antrag allerdings, die Landesregierung könne die Anlageentscheidungen der Stiftung unmittelbar steuern. Das entspricht nicht der Realität. Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte eigenverantwortlich. Das Kuratorium besteht aus 13 Personen, (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) von denen die Landesregierung ein Mitglied stellt. Das Kuratorium entscheidet aber nicht über einzelne Investitionen. (Dietmar Brockes [FDP]: Das wollen wir ja än- dern!) Landtag Mehr noch: Die Satzung der RAG-Stiftung schließt ausdrücklich aus, dass das Kuratorium seine Zustimmungspflichten beliebig auf operative Entscheidungen ausweitet. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Im Antrag der FDP wird auch die Einrichtung einer Kuratoriumsgeschäftsstelle gefordert. Über eine solche Idee kann man natürlich reden, aber Ihr Antrag beschreibt gar keine organisatorischen Defizite, die die Einrichtung einer solchen Geschäftsstelle beheben sollte. Kommen wir jetzt zu den Potenzialen des Nachbergbaus. Ich selbst stehe auch im regelmäßigen Austausch mit dem Forschungszentrum Nachbergbau in Bochum. Es wurde schon erwähnt. Dort wird seit Jahren intensiv daran gearbeitet, Grubenwasser nachhaltig zu bewirtschaften. Und es wird beforscht, welche im Grubenwasser gelösten Rohstoffe sich wie zurückgewinnen lassen und wie das Grubenwasser für die Wärmeversorgung genutzt werden kann. Diese Forschung ist natürlich zu unterstützen. Aber die FDP geht dies mit ihrem Antrag falsch an. Denn die RAG-Stiftung ist keine Wirtschaftsförderungsgesellschaft für das Ruhrgebiet. Sie ist auch keine Landesentwicklungsgesellschaft, und sie ist kein industriepolitischer Fonds. (Dietmar Brockes [FDP]: Im Rahmen des Stif- tungsauftrags!) Zur Erschließung des Nachbergbaus als industrielle Chance gibt es daher bessere Wege, Instrumente und Akteure. Die RAG-Stiftung ist geschaffen worden, um die Folgekosten des Bergbaus generationengerecht zu sichern. Diesen Auftrag erfüllt sie. Wer die Stiftung nun zu einem Instrument regionaler Wirtschaftsförderung umfunktionieren will, gefährdet genau die langfristige Verlässlichkeit, für die sie eigentlich gegründet wurde. Deshalb lehnen auch wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Grothus. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stiftung der Ruhrkohle AG, dessen Kuratorium hauptsächlich mit Politikern besetzt ist, hat Millionen an Steuergeldern versenkt. Die FDP meint, dass so etwas verhindert werden würde, wenn man die Satzung des Kuratoriums ändert. Aus unserer Sicht ist aber nicht die Satzung das Problem, sondern die Besetzung des Kuratoriums. 17.06.2026 Die Satzung bietet dem Kontrollgremium nämlich genügend Rechte. Die Satzung der Stiftung besagt klipp und klar – Zitat –: „Das Kuratorium überwacht den Stiftungsvorstand bei der Führung der Geschäfte der Stiftung.“ Das wird durch den Zusatz, dass zur Aufgabe des Kuratoriums „die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands“ gehört, ergänzt und verstärkt. Herr Brockes, allein auf Basis dieser beiden Sätze sind die Kuratoriumsmitglieder bevollmächtig und vor allen Dingen beauftragt, die notwendigen Informationen einzuholen, sich diese geben zu lassen und die Bücher vertieft zu prüfen. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört explizit auch „die Genehmigung des vom Stiftungsvorstand zu erstellenden jährlichen Wirtschaftsplans und der zu erstellenden Anlagerichtlinien“. Doch was nützen Informationen, wenn die Kuratoriumsmitglieder diese nicht verarbeiten können oder wenn sie nicht mal wissen, welche Informationen sinnvollerweise überhaupt abgefragt werden sollten? Damit kommen wir zum Kern des Problems, nämlich zur möglicherweise fehlenden Kompetenz der Kuratoriumsmitglieder. Ein Mitglied ist zum Beispiel Armin Laschet. Regierungserfahrung hat er ohne Zweifel, aber keinerlei erkennbare Investment-, Kapitalmarkt- oder Risikomanagementbiografie. Ähnliches gilt für Ministerpräsident Wüst. Juristisch und politisch mag er erfahren sein, aber er ist ebenso kein ausgewiesener Experte für den Kapitalmarkt oder für Industriebeteiligungen. Frau Rehlinger aus dem putzigen Saarland hat diesbezüglich auch keinerlei Erfahrung. Und Herr Klingbeil? Ja, Herr Klingbeil ist auch in diesen Angelegenheiten frei von entsprechender Sachkenntnis. Frau Reiche hat immerhin größere wirtschaftliche Erfahrung, aber der Kapitalmarkt und das Risikomanagement sind auch bei ihr weiße Flecken. Das zieht sich so weiter durch. Im Grunde ist niemand dabei, der Erfahrung als Investmentprofi oder mit Industriebeteiligungen hat. Die einzige Ausnahme ist – das muss ich noch erwähnen – Herr Dr. Reichel, der zumindest größere, langjährige Erfahrungen aus der Industrie mitbringt. Liebe FDP, es ist egal, welche Satzung Sie diesem Laienensemble in Sachen „Kapitalmarkt“ an die Hand geben. Denn ein scharfes Schwert nützt nur, wenn der Träger es auch zu schwingen vermag. Der Kern des Problems ist also nicht die Satzung, sondern die Besetzung und das Selbstverständnis des Kuratoriums. Dieses Kuratorium hat nichts mit einem professionellen Investmentaufsichtsrat für ein Landtag Milliardenvermögen gemein. Es ist ein gemütliches, politgewerkschaftliches Traditionsgremium aus Bund, Ländern, Parteien, Gewerkschaften und Ruhrgebietsnetzwerken. Man kennt sich, man trifft sich. Wer ein Milliardenvermögen kontrollieren möchte, braucht aber mehr als politische Prominenz: Er braucht Investmentkompetenz, Verständnis für Bilanzen, Erfahrung mit Risikomanagement und Erfahrung mit Beteiligungsportfolios. Diese Kompetenzen lagen nicht vor, sodass die Stiftung unter anderem mit der Anlage in der SIGNA-Gruppe einen dreistelligen Millionenbetrag verlor. Allerdings ist in diesem Zuge auch interessant, dass die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage – ich glaube, sie stammte von der SPD – erklärt hat, dass ihr außer den öffentlich verfügbaren Informationen kaum eigene Erkenntnisse vorliegen. Deshalb frage ich mich natürlich: Wer hat da eigentlich wann und wo konkret hingeschaut? Wer hat mal nachgefragt? Wer hat wie die Risiken bewertet? Wer hat widersprochen? Wer trägt die Verantwortung, wenn Anlageentscheidungen schiefgehen? Wer haftet? Haftet dann Herr Laschet oder Herr Wüst? Ich glaube, nicht. Darum sagen wir: Ja, wir brauchen mehr Transparenz und bessere Informationsrechte, ein professionelles Berichtswesen und einen Investmentausschuss mit echten Fachleuten. Vor allen Dingen sagen wir aber: Schluss mit der Vorstellung, ein Kuratorium aus Berufspolitikern, Gewerkschaften und Verbandsvertretern und alten Netzwerkern sei automatisch dazu geeignet, ein solches Vermögen wirksam zu kontrollieren. Die RAG-Stiftung braucht eine professionelle Aufsicht, und die hat sie heute nicht. Deswegen teilen wir vieles im FDP-Antrag. Es gibt aber noch einen zweiten Teil des Antrags. Die Idee, die RAG-Stiftung in Richtung einer industriepolitischen Spielwiese zu verschieben, brauchen wir unseres Erachtens nicht. Wir brauchen keine neue Subventionsromantik unter dem Etikett „Nachbergbau“. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und machen lieber eine Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Etwas nicht zu fordern, was die Beteiligten längst auf die Beine stellen, ist auch eine Frage des Respekts. 17.06.2026 In dem vorliegenden Antrag wird eine Zukunftserzählung für das Ruhrgebiet gefordert. Es wird gefordert, dass wir aus Ewigkeitslasten Zukunftschancen und aus Grubenwasser Rohstoffe machen, Wärme aus dem Untergrund erzeugen, neue industrielle Wertschöpfung schaffen. Was Sie hier als Vision beantragen, ist im Ruhrgebiet längst gelebte Praxis. Daran arbeiten viele Beteiligte, und das jeden Tag. Damit komme ich zu den aufgeworfenen Fragen zur RAG-Stiftung. Sie als FDP-Fraktion fordern neue staatliche Konzepte und tiefe Eingriffe in die Satzung einer funktionierenden privaten Stiftung. Das ist bemerkenswert, weil auch ich von Ihnen bislang nicht „Staat vor Privat“ gehört habe. Vor allem ist es der falsche Weg. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die RAG-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die durch den RAG-Konzern gegründet wurde. Ihr Auftrag ist klar geregelt: Sie bewältigt den Anpassungsprozess des Steinkohlebergbaus in unternehmerischer Verantwortung. Die Stiftung ist keine Beteiligungsgesellschaft des Landes, sondern privatrechtlich organisiert. Die Gremien der Stiftung arbeiten vertraulich. Ihre Arbeit fällt nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung. Die Fakten zeigen: Die RAG-Stiftung erfüllt ihren Auftrag seit Langem zuverlässig. Seit dem Ende des Bergbaus Ende 2024 hat sie rund 1,7 Milliarden Euro für die Ewigkeitslasten gezahlt. Das Geld kommt aus den Erträgen und nicht aus der Substanz. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Seit 2009 flossen zudem 1,3 Milliarden Euro an Verlustübernahmen an die RAG AG. Die Einkünfte der Stiftung liegen konstant über den Ausgaben. Aktuell betragen die Rückstellungen über 9,7 Milliarden Euro. Ich finde: Das ist doch ganz solide. Alles Weitere liegt im Bereich der Geschäftsgeheimnisse. Die Aufsicht des Landes beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht, und das, lieber Herr Brockes, ist etwas anderes als die Fachaufsicht. Wir machen schlicht keine Vorgaben für die Vermögensplanung. Der Stiftungsvorstand wird engmaschig kontrolliert. Das Kuratorium tagt zweimal im Jahr. Es gibt die Stiftungsaufsicht, den Bundesrechnungshof, die Wirtschaftsprüfer. Mehr Kontrolle geht ehrlich gesagt kaum. Deswegen sind Spekulationen über die Compliance-Strukturen unangebracht. Zum letzten Punkt des Antrags, einem neuen Konzept für den Nachbergbau: Auch hier, meine ich, geht der Antrag fehl. Das Ruhrgebiet steuert den Strukturwandel seit Jahrzehnten selbst, und zwar erfolgreich. Aus der Kohle- und Stahlregion ist doch längst ein modernes, ein innovatives Zentrum für Industrie, für Dienstleistung und für starke Wissenschaft geworden. Das Ruhrgebiet hat heute die dichteste Hoch-Landtag schullandschaft in ganz Europa. Wir erleben Spitzenforschung und auch echten Technologietransfer. Die Zukunftschancen der Region liegen weit jenseits des Nachbergbaus. Sie liegen in der Cybersicherheit, in der Informatik, in der Mikroelektronik, in der Logistik, in der Gesundheitswirtschaft. Wir unterstützen diese Chancen intensiv. Wir nutzen die starken Programme aus dem EFRE, die regionale Wirtschaftsförderung und vor allem das 5-StandorteProgramm. Genau damit setzen wir Strukturhilfen des Bundes um. 662 Millionen Euro fließen bis 2038 in die Kommunen Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und in den Kreis Unna. Wir fördern KI, Circular Economy, Logistik und ja, auch den Nachbergbau. Ich nenne ein konkretes Beispiel für alle: In Herne entsteht das Transformationszentrum für Georessourcen und Ökologie. Das Projekt baut auf dem bestehenden Forschungszentrum Nachbergbau auf. Und wer unterstützt das? Die RAG-Stiftung. Sie ist als Trägerverein direkt an der Umsetzung beteiligt. In dem vorliegenden Antrag werden Dinge gefordert, die andere längst auf die Beine stellen, sowie Maßnahmen, die rechtlich aus meiner Sicht ins Aus führen. Aus Verantwortung für eine stabile Stiftung und für eine starke Region lehnt die Landesregierung den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Jule Wenzel [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19805. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19805 abgelehnt. Wir kommen zu: 18 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/12349 – Neudruck Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/19851 – Neudruck zweite Lesung 17.06.2026 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20021 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/20035 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Golland das Wort.

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Gregor Golland CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glücksspiel ist Teil unserer Lebenswirklichkeit. Menschen spielen Lotto, gehen in eine Spielhalle, geben Sportwetten ab, tippen Ergebnisse, und sie suchen den Reiz, mit der eigenen Einschätzung richtig zu liegen. Gerade rund um die Fußball-Weltmeisterschaft sieht man, wie verbreitet dieses Bedürfnis ist. In vielen Büros, Vereinen, Familien und Freundeskreisen laufen Tippspiele. Man tippt Ergebnisse, Gruppensieger oder Torschützen. Für viele gehört das zu einem großen Turnier einfach dazu. Beim Glücksspiel braucht es einen klaren Blick. Es gibt ein reales Interesse am Spiel, aber eben auch reale Risiken. Beides muss die Politik ernst nehmen. Die Aufgabe des Staates ist es, Glücksspiele in geordnete Bahnen zu lenken. Es braucht klare Regeln, wirksame Kontrolle und einen Rechtsrahmen, in dem die Menschen geschützt und legalen Anbietern verlässliche Rahmenbedingungen geboten werden. Das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag hat sich in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich bewährt. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass einzelne Regelungen präzisiert werden müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine sachgerechte Weiterentwicklung aus der Praxis heraus. Es geht um klarere Vorgaben für Behörden, um besseren Kinder- und Jugendschutz, um die Abgrenzung zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem, und es geht um Verlässlichkeit für diejenigen Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Legale Anbieter sind greifbar. Sie haben eine Erlaubnis. Sie werden kontrolliert. Sie müssen sich an Regeln halten. All das tun die illegalen Anbieter nicht. Beim illegalen Glücksspiel sprechen wir über Organisierte Kriminalität. Das Geld landet nicht beim Beschäftigten, nicht bei den Kommunen, nicht beim Gemeinwesen. Es landet in kriminellen Strukturen. Damit werden genau die Milieus finanziert, die wir mit aller Konsequenz bekämpfen und weiter bekämpfen werden. Deshalb wäre es naiv, den legalen Bereich immer weiter einzuengen und dann zu glauben, das Problem Landtag sei verschwunden. Es verschwindet eben nicht. Die Nachfrage bleibt, und das Geld fließt zu den Falschen. Dieses modernisierte Ausführungsgesetz steht für einen ausgewogenen ordnungspolitischen Ansatz. Wir bringen unterschiedliche Interessen in ein vernünftiges Verhältnis: den Schutz von Kindern und Jugendlichen, den Schutz gefährdeter Spielerinnen und Spieler, die Belange der Kommunen sowie der Aufsichtsbehörden und auch die Interessen der legal arbeitenden Branche. Das zeigt sich exemplarisch an den geänderten Regelungen für Spielhallen. Für neue Spielhallen gilt grundsätzlich ein Abstand von 350 m zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das ist Ausdruck einer klaren Wertung: Der Schutz junger Menschen steht dort an erster Stelle, wo sie einen wesentlichen Teil ihres Alltags verbringen. Zugleich behandeln wir bestehende Betriebe nicht so, als hätten sie erst gestern eröffnet. Viele dieser Unternehmen arbeiten seit Jahren legal, beschäftigen Menschen und haben auf die geltende Rechtslage vertraut. Wer ordnungsgemäß wirtschaftet, verdient diese Verlässlichkeit. Deshalb schaffen wir beim Bestandsschutz ein abgestuftes System. Bis Ende 2028 bleibt es beim bisherigen Schutz. Ab dem Jahr 2029 wird für bestehende Spielhallen bei fortlaufender Genehmigung ein reduzierter Mindestabstand von 100 m eingeführt. Damit bekommt der Kinder- und Jugendschutz mehr Gewicht, ohne dass legale Standorte über Nacht aus dem Markt verdrängt würden. Mit dem Änderungsantrag regeln wir zugleich den Erbfall ausgewogen. Wenn ein Betreiber verstirbt, sollen die Erben nicht allein deshalb unter Druck geraten, weil die Genehmigung bald ausläuft. Sie sollen die notwendige Zeit erhalten, um den Betrieb geordnet zu veräußern. Auch hier gilt: Wir achten Eigentum und Erbrecht, aber wir behalten den Spielerschutz im Blick. Bei Cannabis ziehen wir eine Linie nach, die bei Alkohol längst gilt. In Spielhallen und Wettvermittlungsstellen hat Rausch nichts zu suchen. Wer spielt, soll bei klarem Kopf bleiben. Deshalb wird Cannabis dort genauso behandelt wie Alkohol. Das ist der rote Faden dieses Gesetzes. Wir nehmen die Praxis ernst, schützen dort, wo Schutz notwendig ist, geben dem Vollzug klare Regeln und lassen legale Anbieter nicht im Regen stehen. Glücksspiel wird es immer geben. Menschen wollen spielen. Sie spielen gerne, denn es macht Spaß. Die Frage ist, ob es unter staatlicher Kontrolle stattfindet oder ob wir das Feld denen überlassen, die sich nicht um Recht, Jugendschutz und Spielerschutz scheren. Für uns ist die Antwort klar. Deshalb stimmen wir diesem Vorhaben mitsamt unserem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 17.06.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält neben einigen Präzisierungen eine Reihe von Ergänzungen von Vorgaben, die, wie es so schön in der Einführung zum Gesetzentwurf heißt, „eines gewissen Maßes an Flexibilität“ bedürfen. Das bedeutet aber nichts anderes, als dass es zu einer Reduzierung von bisherigen Vorgaben kommt. Diese Flexibilisierung dient zu nichts anderem als der erneuten Aufweichung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 mittels des Landesausführungsgesetzes NRW. (Simon Rock [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Beim Glücksspielstaatsvertrag 2021 steht bewusst der Spieler- und Jugendschutz im Fokus. Durch einen Teil der jetzt vorgesehenen Änderungen wird aber genau dieser reduziert. Im Einzelnen: Zunächst ist da die anscheinend harmlose Einführung des Wortes „regelmäßig“ im neuen § 13 Abs. 11. Bislang war es untersagt, dass Sportwetten auf oder im Umkreis von 100 m um Sportanlagen vermittelt werden, auf denen zulässigerweise bewettbare Ereignisse stattfinden. Nun soll das Verbot nur noch dann gelten, wenn dort regelmäßig bewettbare Ereignisse stattfinden. Damit ist es im Umkehrschuss möglich, dass im Umfeld von Orten mit unregelmäßigen bewettbaren Ereignissen das Anbieten von Sportwetten erlaubt wird. Das ist das Gegenteil einer Präzisierung. Mehr noch – ich zitiere aus der Stellungnahme der Landesfachstelle für Glücksspielsucht –: „Die Nähe von Wettvermittlungsstellen zu Sportstätten erhöht das Risiko einer schrittweisen Gewöhnung junger Menschen an Glücksspiel. Sie begünstigt zudem die Normalisierung von Sportwetten als festen Bestandteil des Sports, was die Hemmschwelle zur Teilnahme weiter senkt.“ Auch bei der nächsten Änderung handelt es sich um eine anscheinend banale Einführung eines Wortes. Hier hieß es bisher im Gesetz: „Von der äußeren Gestaltung der Wettvermittlungsstelle darf keine Werbung für den Wettbetrieb oder die angebotenen Wetten ausgehen.“ Jetzt soll es heißen, dass keine übermäßige Werbung … Landtag (Simon Rock [GRÜNE]: Nein, das haben wir im Änderungsantrag gestrichen!) – Vielleicht lassen Sie mich ausführen. Jetzt soll es heißen, dass keine übermäßige Werbung für den Wettbetrieb oder die angebotenen Wetten ausgehen darf. Auf diesem Wege wird Werbung erlaubt, wenn auch ein Übermaß verboten ist. Damit konterkariert die Bestimmung in § 13a des Entwurfs des Ausführungsgesetzes die klar formulierte Intention des Glücksspielstaatsvertrags. Dort heißt es, dass sich Werbung nicht an Minderjährige oder besonders gefährdete Personen richten darf. In der Stellungnahme der Landesfachstelle Glücksspielsucht zur Änderung wird aus einer Veröffentlichung der Autoren Buth et al. aus dem Jahr 2021 zitiert, „dass drei von zehn Personen, die zum ersten Mal an Glücksspielen teilnahmen, von Werbung dazu animiert wurden.“ Im Weiteren werden Studien zitiert, die belegen, dass die Zulassung von Werbung bis an die Grenze des Übermaßes zwangsläufig zu einer direkten Ansprache von vulnerablen Personengruppen führt. Damit verstößt auch diese Änderung gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Es wird auch nicht besser durch die Ergänzung, dass insbesondere von der äußeren Gestaltung keine direkte Ansprache ausgehen darf. Wozu dient denn Gestaltung und damit Werbung sonst, wenn nicht als Ansprache? Natürlich geht von der äußeren Gestaltung eine Ansprache potenzieller Kunden aus. Eine weitere Änderung oder Anpassung führt zu einer Reduzierung des Jugend- und Spielerschutzes. Künftig darf bei Spielhallen, die in einem baulichen Verbund stehen, von nur einer qualifizierten Aufsichtsperson die Aufsicht über mehrere Spielhallen geführt werden, wenn technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen dies ermöglichen. Vermutlich wird hier an eine Videoüberwachung oder an ähnliche Maßnahmen gedacht. Auch damit wird die Intention, die dem Glücksspielstaatsvertrag zugrunde liegt, eindeutig missachtet. Eine Begleitung des Spielgeschehens vor Ort durch eine jeweils qualifizierte Person bietet andere Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten als eine zentrale Überwachung. Man kann also festhalten: Es mag durch die Gesetzesänderung manches präzisiert werden, aber gleichzeitig wird der Jugend- und Spielerschutz weiter abgebaut. Zurzeit warnen alle Medien vor den Gefahren der Wettsucht durch Sportwetten, und der Landtag will diesen Zugang erleichtern. Wie verantwortungslos kann Politik sein?

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit, Frau Kollegin. 17.06.2026

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Aus diesem Grund stimmen wir dem vorliegenden Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes nicht zu, ebenso wenig dem Änderungsantrag der FDP. Dem Änderungsantrag von CDU und Grünen stimmen wir zu. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Witt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz. Der Name ist ähnlich komplex wie die Inhalte, die dahinter stecken. Denn wir müssen eine im Konkreten nicht immer einfache Abwägung zwischen dem Spielerschutz auf der einen Seite und unserem Bestreben auf der anderen Seite treffen – das hat der Kollege Golland vollkommen richtig ausgeführt –, die Menschen, die Glücksspiel betreiben oder an Glücksspiel teilnehmen wollen, nicht in die Illegalität zu treiben. Das ist im Einzelnen keine leichte Abwägung, und es ist auch das erklärte Ziel des Glücksspielstaatsvertrags und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, den Spielerschutz hochzuhalten, ohne die Leute in die Illegalität zu treiben. Für unsere Fraktion und für diese Koalition hat Kinder- und Jugendschutz eine extrem hohe Priorität. Das ist auch Ausfluss der Beratungen, die wir in den letzten anderthalb Jahren zu diesem Gesetzentwurf miteinander geführt haben. Für uns ist klar, dass Spielhallen nicht in der Nähe zu Schulen betrieben werden sollen, denn das Ganze führt zu einer Normalisierung und dazu, dass der Anreiz, in einer Freistunde oder unmittelbar nach Schulschluss die Spielhalle aufzusuchen, erhöht wird. Deshalb ist eine Nachsteuerung, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, vollkommen richtig. Der Kollege Golland hat natürlich recht, dass wir bei dem Bestandsschutz eine differenzierte Lösung brauchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass mit Blick auf die 350-m-Abstandsregel zu Schulen grundsätzlich ein Bestandsschutz gelten soll. Wir haben im Gesetzentwurf in Kombination mit dem Änderungsantrag eine differenzierte Lösung gefunden, wonach, wenn die 350 m unterschritten werden, grundsätzlich das Mindestalter von 21 Jahren für den Eintritt zu Spielhallen eingehalten werden soll. Das liegt auch daran, dass wir in Schulen auch viele volljährige Schülerinnen und Schüler haben, die von dem Spielerschutz profitieren sollen. Deshalb ist die Grenze von 21 Jahren für diese Fälle, wo die 350 m Mindestabstand unterschritten werden, vollkommen sachgerecht und aus unserer Sicht auch nachvollziehbar. Landtag Ferner stellen wir klar, dass der Bestandsschutz im Allgemeinen nur dann gilt, wenn ein verkürzter Mindestabstand von 100 m eingehalten wird. Die ganzen Regelungen sollen zum 01.01.2029 scharfgestellt werden. Darüber hinaus ist für uns nicht ersichtlich, warum es auf der einen Seite verboten sein soll, Alkohol zu konsumieren, wir aber auf der anderen Seite bei Cannabisprodukten wegschauen. Wenn wir wollen, dass die Spielerinnen und Spieler beim Spielen einen klaren Kopf haben, dann müssen wir Alkohol und Cannabis gleichbehandeln. Das haben wir mit dem Änderungsantrag aus meiner Sicht vollkommen zu Recht so klargestellt. Ich will auch noch etwas zum Thema „Werbeverbot an Wettbüros“ sagen. Das regelt § 13a des Gesetzentwurfs. In der Tat stand im Gesetzentwurf – Frau Müller-Witt, insofern haben Sie recht –, dass es nur ein Verbot von übermäßiger Werbung an Wettbüros geben soll. Möglicherweise ist Ihnen unser Änderungsantrag entgangen, den wir letzte Woche miteinander diskutiert haben, wo wir genau dieses „übermäßig“ gestrichen haben. Auf Deutsch gesagt: Es bleibt bei der bisherigen strengen Regelung, dass es ein absolutes Werbeverbot an Wettbüros gibt. Dass Sie das jetzt hier wahrheitswidrig behauptet haben, finde ich nicht ganz in Ordnung. Deshalb will ich noch mal sagen: Es bleibt gemäß der ursprünglichen gesetzlichen Regelung bei dem absoluten Werbeverbot an Wettbüros. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Gestern hat uns der Änderungsantrag der FDP erreicht, in dem an einer Stelle in der Begründung tatsächlich ein Punkt aufgegriffen wurde, wo wir sehr kurzfristig überlegt haben, nachzuschärfen. Deshalb an der Stelle: Vielen Dank für diesen Oppositionsantrag. Auch wenn wir ihn inhaltlich nicht teilen können, hat er doch an einer Stelle einen wichtigen Hinweis bezüglich der Frage gegeben, dass wir das Einzahlungsverbot nicht nur gesetzlich normieren, sondern auch eine Sanktionsmöglichkeit in dem Ordnungswidrigkeitentatbestand am Ende von § 23 schaffen wollen. Das schärfen wir jetzt mit dem sehr kurzfristig eingereichten Änderungsantrag nach. Ich will damit schließen, dass Spielerschutz insgesamt für uns höchste Priorität hat. Das zeigt der Gesetzentwurf als Ganzes, und das zeigen die Änderungen, die wir im parlamentarischen Verfahren vorgenommen haben. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf heute mit sehr gutem Gewissen zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Wedel. 17.06.2026

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag, mit dem an unterschiedlichen Stellen Ausführungsbestimmungen angepasst werden sollen, ist in der Anhörung von vielen Sachverständigen erheblicher Änderungsbedarf geltend gemacht worden. Der in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Innenausschuss beschlossene Änderungsantrag von CDU und Grünen bleibt jedoch deutlich hinter den in der Sachverständigenanhörung vorgetragenen Kritikpunkten zurück. Die neue Regelung, dass Spielhallen, die von natürlichen Personen betrieben werden, im Erbfall von zuverlässigen Erben jedenfalls für eine Übergangszeit weiter betrieben werden können, ist zwar ausdrücklich zu begrüßen. Damit wird die bei Spielhallen, die von einer juristischen Person betrieben werden, nicht auftretende Situation, dass im Erbfall Spielhallen wegen eines Erlöschens der Erlaubnis beim Ableben des Betreibers unter Wert verkauft werden müssen, zukünftig auch für Spielhallen vermieden, die von einer natürlichen Person betrieben werden. Auch das Ausgabe-, Verkaufs- und Konsumverbot von cannabishaltigen Substanzen in Wettvermittlungsstellen und Spielhallen entsprechend der Vorschriften zu alkoholischen Getränken ist nachvollziehbar. (Beifall von der FDP) Zu kritisieren ist dagegen, dass der Änderungsantrag von CDU und Grünen den ohnehin gegenüber dem bisherigen Rechtszustand im Gesetzentwurf für Betreiberwechsel nach dem 1. Januar 2029 eingeschränkten Bestandsschutz mit der zusätzlichen Normierung eines Mindestabstands weiter verschärft. Bei unserem heute zur Entscheidung vorliegenden Änderungsantrag haben wir uns auf offensichtlichen Änderungsbedarf beschränkt, welcher von mehreren Sachverständigen in der Anhörung angemerkt wurde. (Beifall von der FDP) Insbesondere das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft der Ruhr-Universität Bochum hat weitere Mängel nicht nur in der Rechtsetzungstechnik aufgezeigt. Besonders offensichtlich verfehlt ist es, den Bestandsschutz für Spielhallen nach Betreiberwechsel ab dem 1. Januar 2029 davon abhängig zu machen, dass Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Zutritt nicht gewährt wird, da dies zu einem ungewollten negativen Kanalisierungseffekt führen könnte. Zudem wäre diese Einschränkung für junge Erwachsene, die nach BGB voll geschäftsfähig sind, nur dann nachvollziehbar, wenn für diese tatsächlich ein besonderes, erhebliches Gefährdungspotenzial nachgewiesen würde. Darauf hat auch der Sachverstän-Landtag dige Professor Dünchheim hingewiesen, der dazu einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg gefordert hat, um insbesondere dem Willkürverbot zu genügen. Allerdings haben es weder die Landesregierung noch die Regierungskoalition in dem Jahr, das zwischen dem Eingang der Stellungnahmen der Sachverständigen und der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs verstrichen ist, für erforderlich gehalten, diese Altersgrenze wissenschaftlich zu belegen und zu begründen. (Beifall von der FDP) Nicht nur beim Thema „Mindestabstand“ kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es Schwarz-Grün weniger um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen geht, sondern eher darum, es den Behörden einfacher zu machen und die Anzahl von Spielhallen zu reduzieren. So soll sich der Mindestabstand von Annahmestellen, Wettvermittlungsbüros und Spielhallen zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig nach der nächstgelegenen Grundstücksgrenze bemessen – unabhängig davon, ob dort überhaupt eine Zugangsmöglichkeit besteht. Absurd wird das Kriterium „Luftlinie“ insbesondere in Fällen, in denen zwischen den Messpunkten eine Bahntrasse, eine Autobahn, ein Fluss, größere Gebäudekomplexe und nicht begehbare Grünanlagen liegen. Auch das Heranziehen der nächstgelegenen Grenze des Grundstücks bei Schulen ist unverhältnismäßig. So können Lehrerparkplätze oder eine geschlossene Sporthalle den Startpunkt des vorgeschriebenen Mindestabstands sehr zum Nachteil der Wettvermittlungsstellen oder Spielhallen verschieben. Da es für uns als FDP-Fraktion maßgeblich ist, dass bei der Vermeidung von Anreizwirkungen der Kinderund Jugendschutz nicht nur vorgeschoben, sondern tatsächlich erreicht wird, sehen wir in unserem Änderungsantrag vor, den Mindestabstand nach der tatsächlichen Wegstrecke zwischen den jeweiligen Zugängen zu bemessen. (Beifall von der FDP) Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, weshalb in Wettvermittlungsstellen und Spielhallen ein Aufstellen von technischen Geräten zur Bargeldeinzahlung verboten werden soll. Die Bereitstellung von Automaten zur Bargeldeinzahlung – ausdrücklich nicht zur Bargeldauszahlung – leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Kriminalitätsprävention. Automaten zur Bargeldeinzahlung ermöglichen den Spielgästen, Geldgewinne sofort sicher einzuzahlen und können so Überfälle im Bereich der Spielhallen verhindern. Offensichtlich zunächst vergessen haben Landesregierung und Regierungsfraktionen, konsequenter-17.06.2026 weise den Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 23 Abs. 1 Nr. 15 entsprechend anzupassen. Das haben Sie nun nachgeholt. Der Gesetzentwurf weist erhebliche Defizite auf. Dementsprechend lehnt die FDP-Fraktion ihn ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, was das eigentlich Absurde an dieser Debatte ist? Wir diskutieren hier über Sichtschutzfolien, Einsehbarkeiten in Wettbüros und Zertifizierungsverfahren für Spielhallen. Die Kriminellen aber, die sich mit illegalem Glücksspiel jedes Jahr Millionen Euro in die Taschen stecken, interessiert das alles herzlich wenig. In Tausenden Kiosken, Shisha-Bars, Cafés und Hinterzimmern wird illegal gezockt, als gäbe es kein Morgen mehr. Gerade jetzt zur Fußball-WM kommen die illegalen Wettanbieter vor Lachen nicht in den Schlaf und die Kontrollbehörden nicht mehr hinterher. Entweder fehlt ihnen das Personal, um effektiv zu kontrollieren, oder sie sind schlichtweg überlastet. Das größte Problem ist also nicht das Gesetz, sondern der Vollzug. Der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält Klarstellungen, schließt einzelne Regelungslücken und verbessert an mehreren Stellen die Verwaltungspraxis – so weit, so ungenügend. Das eigentliche Problem wird mit dem Antrag sowieso nicht gelöst, was in der Anhörung schonungslos offengelegt wurde. Der Sachverständige Thelen beschreibt ein System, in dem viele Ordnungsämter personell, technisch und fachlich überlastet sind. Schulungen und Qualifizierungen finden kaum statt. IT-forensische Fähigkeiten fehlen. Verfahren werden oft nicht weiterverfolgt. Bußgelder bewegen sich bei Gewinnen von bis zu 10.000 Euro pro Gerät teilweise in einer Größenordnung von 200 Euro. Für solche Bußgelder haben die Betreiber illegaler Glücksspielangebote nur ein müdes Lächeln übrig. Das ist ungefähr so, als würde man einem Bankräuber in Gelsenkirchen nach dem Überfall einen Strafzettel für das Parken in zweiter Reihe ausstellen. Herr Reul – leider ist er heute nicht anwesend –, (Simon Rock [GRÜNE]: IMK!) das Problem ist längst größer, als Sie es wahrhaben wollen. Illegales Glücksspiel ist längst ein zentrales Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität geworden. Rockerbanden, Clans und die Mafia mischen kräftig mit. Das klingt wie im Film, ist aber in unseren Landtag Städten längst Realität. Ermittler berichten von Geldwäsche und professionellen Strukturen, mit denen Clans und kriminelle Netzwerke enorme Gewinne erzielen. Wissen Sie, was besonders bemerkenswert ist? Diese Erkenntnis deckt sich nahezu vollständig mit dem, was wir als AfD längst thematisiert haben. In unserem Antrag „Illegales Glücksspiel bekämpfen: Vollzugslücken im Land schließen, Ordnungsämter stärken“ haben wir genau diese Missstände beschrieben. Wir haben auf die Überforderung vieler Ordnungsämter, fehlende IT-Forensik, fehlende Schulungen und unklare Zuständigkeiten hingewiesen. Von der Landesregierung haben wir gefordert, die kommunalen Behörden endlich so auszustatten, dass sie gegen den milliardenschweren Schwarzmarkt überhaupt eine Chance haben. Was war die Reaktion? Sie alle haben unseren Antrag abgelehnt. Begründung: Die Ordnungsämter seien Sache der Kommunen. Mit anderen Worten: Man schaut dem bunten Treiben lieber weiterhin zu. Ganz egal, wie viele Nadelstiche Sie den Kriminellen setzen wollen, bleiben es letzten Endes nur Nadelstiche. Diese Strukturen müssen dauerhaft zerschlagen werden. Das geht aber nur, wenn die Ordnungsämter in die Lage versetzt werden, engmaschig kontrollieren zu können. Das sagen nicht nur wir, sondern auch die Sachverständigen und Experten des Landeskriminalamtes. Trotzdem reden wir hier wieder einmal nur über Details im Genehmigungsrecht. Damit Sie es nicht wieder falsch verstehen: Ja, diese Änderungen sind teilweise richtig, aber sie reichen nicht aus. Denn ein Gesetz, das nicht durchgesetzt wird, ist am Ende nicht mehr wert als das Papier, auf dem es geschrieben steht. Die legalen Anbieter erwarten, dass sie nicht länger gegen Schwarzmarktstrukturen konkurrieren müssen, die weder Steuern zahlen noch Spielerschutz einhalten und weiterhin Speisen und Getränke ausgeben werden, um Spieler länger an den illegalen Automaten zu halten. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, aber wir sagen auch: Kümmern Sie sich endlich um den Vollzug und stärken Sie die Ordnungsämter, damit diese ihren Aufgaben gerecht werden können. Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch immer neue Gesetze, sondern dadurch, dass er bestehende Gesetze durchsetzt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Keith. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Feller in Vertretung für Herrn Minister Reul. 17.06.2026

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sind klar und wichtig. Der Schutz vor allem junger Menschen und die Bekämpfung von Wett- und Glücksspielsucht werden von der Landesregierung sehr ernst genommen. Wichtig ist auch, dass beim Glücksspiel alles ordnungsgemäß und legal abläuft. Grundsätzlich hat sich das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag bewährt, allerdings hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, vereinzelte Bestimmungen anzupassen, um den Zielen des Gesetzes noch besser gerecht zu werden. Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen wird eine Verordnungsermächtigung für die Aufsichtsanforderung an Spielhallen eingeführt. Sie ermöglicht einen flexibleren und einheitlicheren Vollzug. Änderungen finden sich auch im Rahmen der Bestandsschutzregelung für Spielhallen. Nach der derzeit geltenden Fassung dieses Gesetzes gilt der Bestandsschutz für Spielhallen mit ausreichendem Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unbeschränkt. Nach der Neuregelung bleibt es dabei, dass Spielhallen, die keinen ausreichenden Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wahren, bis zum 31. Dezember 2028 Bestandsschutz genießen. Dies ist sinnvoll und orientiert sich am Vorbild anderer Bundesländer. Neu eingeführt wird, dass der Bestandsschutz bei einem Betreiberwechsel in der Regel entfällt. Damit wird zum einen dem Spielerschutz Rechnung getragen, zum anderen werden die Interessen von Spielhallenbetreibern berücksichtigt, so etwa beim grundgesetzlich geschützten Erbrecht. Außerdem kann die Spielhalle bei einem Betreiberwechsel unter klaren Voraussetzungen weitergeführt werden. Wir passen das Gesetz auch dem Stand der Suchtforschung an, sodass unter bestimmten Umständen nur Personen ab dem 21. Lebensjahr die Spielhalle betreten dürfen. Aufgenommen wurde auf Anregung des Landtags auch ein Cannabisverbot für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Der Konsum von Cannabis kann dazu führen, dass die Risiken, die mit dem Glücksspiel zusammenhängen, nicht mehr klar erkannt werden. Die Situation ist ähnlich wie beim Alkohol, der in Wettvermittlungsstellen aus guten Gründen bereits seit längerer Zeit verboten ist. Mit diesen sinnvollen Änderungen ist Nordrhein-Westfalen bei der Glücksspielregulierung wieder gut aufgestellt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Feller. – Weitere Wortmeldungen Landtag liegen mir nicht vor, somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20021. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/20021 abgelehnt. Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/20035. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/20035 angenommen. Wir stimmen drittens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/12349 – Neudruck. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/19851 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/12349 – Neudruck – mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/19851 – Neudruck – in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/12349 – Neudruck – in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 19 Pläne zur Reduzierung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst müssen gestoppt werden! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19806 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 18/19806 an den Rechtsausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, 17.06.2026 CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 20 Tierschutz und Artenvielfalt vor der Haustür erhalten: Igelschutz in Nordrhein-Westfalen stärken! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/19772 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion der Abgeordneten Winkelmann das Wort.

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Bianca Winkelmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen engagierten sich im Jahr 2024 in über 150 Pflegestellen unzählige Ehrenamtliche in der Igelhilfe. Über 12.000 Tiere sind in den Pflegestellen in unserem Land aufgenommen, gepflegt und versorgt worden. An dieser Stelle zunächst ein großes Dankeschön an alle Tierfreunde, die sich hier einsetzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der kleine, stachelige Gartenfreund gehört zu den beliebtesten Wildtieren bei uns. Weltweit gibt es ca. 19 verschiedene Arten, die bis zu sieben Jahre alt werden können. Igel leben in Afrika, Asien und Europa. Bei uns in Europa ist der Braunbrustigel der bekannteste. Trotz ihrer weiterhin flächendeckenden Verbreitung in Nordrhein-Westfalen finden Igel unter anderem in dicht bebauten Innenstädten ohne Grünflächen oft keine geeigneten Lebensräume. Auch dies ist ein Grund, warum der kleine Allesfresser mittlerweile auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten geführt wird. (Unruhe)

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Rainer Schmeltzer

Entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche, aber es wird unruhig hier im Saal.

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Bianca Winkelmann CDU

Dabei ist das Thema so interessant.

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Rainer Schmeltzer

Genau. Und der Igel ist ja auch ruhig.

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Bianca Winkelmann CDU

Absolut. Und er wandert gleich los. Wir stellen zum jetzigen Zeitpunkt Landtag diesen Antrag, um einem weiteren Rückgang bestmöglich entgegenzuwirken, und wir beschäftigen uns heute genau zur passenden Uhrzeit mit dem Igel, denn mit Beginn der Dämmerung wird der kleine Einzelgänger wach und spaziert durch unsere Gärten. Neben den eingangs erwähnten Ehrenamtlichen hat sich auch die Tierschutzbeauftragte des Landes, Frau Dr. von Dehn, bereits intensiv mit dem Igel beschäftigt. Es gibt verschiedene Flyer und Informationsmaterialien zu igelfreundlichen Gärten, zu Gefahrenquellen und zum sachgerechten Umgang mit dem beliebten Wildtier. Sie führt Gespräche, klärt über den Umgang mit dem Igel auf und organisiert Treffen, beispielsweise mit Herstellern von sogenannten Mährobotern, auf die ich im weiteren Verlauf noch zu sprechen komme. Liebe Frau Dr. von Dehn – ich glaube, sie ist nicht mehr da –, auf jeden Fall ein großes Dankeschön auch an Sie. (Unruhe – Zurufe von der CDU: Pscht!) Uns geht es in diesem Antrag darum, auf die verschiedenen Gefahren hinzuweisen, die im Alltag im dicht besiedelten und einwohnerstärksten Bundesland auf den Igel warten. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Vorschläge auf den Weg bringen, mittels derer wir den Umgang mit dem kleinen, nachtaktiven Säugetier verbessern können. Es geht uns auch darum, die vielen guten Maßnahmen zu bündeln, die zu seinem Schutz schon existieren. Es geht in diesem Antrag nicht nur darum, ein Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter zu erlassen, denn das liegt gar nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Kreise und Kommunen können und sollten im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entscheiden, ob so ein Verbot erlassen werden soll oder nicht. Einzelne Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen haben bereits per Allgemeinverfügung ein Nachtfahrverbot erlassen, um vor allem den Igel und andere nachtaktive Kleintiere zu schützen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genau da setzt unser Antrag mit dem Hinweis an, sich auf Bundesebene für dieses Thema einzusetzen. Viele Menschen lassen bereits jetzt aus eigener Verantwortung heraus ihre Mähroboter nur tagsüber fahren. Darüber hinaus ist es technisch ein großer Fortschritt, dass die neuesten Modelle mit Igelschutz ausgestattet sind. Gefahren gibt es allerdings zahlreiche für unseren heimischen Braunbrustigel. Auch der Straßenverkehr ist eine große Gefahr für ihn. Ihr Schutzverhalten sich einzurollen, hilft gegen Fressfeinde, ist im Straßenverkehr aber oft eine tödliche Falle. Uns geht es in diesem Antrag auch darum, unsere Landestierschutzbeauftragte in ihren Bemühungen zu stärken und zu unterstützen. Daher schlagen wir vor, unter der Federführung des Landwirtschaftsminis-17.06.2026 teriums einen Runden Tisch „Igelschutz“ einzurichten und die maßgeblichen Akteure mit einzubinden. Uns ist es ebenso ein Anliegen, ein Netzwerk zum Austausch unter der Leitung von Frau von Dehn zwischen den vielen Akteuren der ehrenamtlichen Igelhilfe zu initiieren – auch um möglicherweise landesweite Leitlinien für eine igelfreundliche Umgebung wie naturnahe Gärten mit Rückzugsorten zu erarbeiten und die vielen Aktivitäten der Igelhilfe besser zu bündeln. Artenschutz beginnt vor der eigenen Haustür. Jeder von uns kann einen kleinen Beitrag leisten, das Leben des kleinen, stacheligen Gefährten in seinem eigenen Umfeld zu verbessern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Winkelmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rüße.

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Norwich Rüße GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich ein kleiner Junge war, waren Igel noch allgegenwärtig. Jeder, der in meinem Alter ist, kennt das. Wenn man einen eigenen Garten hatte, lief da garantiert ein Igel durch und manchmal auch zwei. Man hat sie einfach überall gesehen. Das zeigt auch die Geschichte vom Wettlauf zwischen Hase und Igel. Man greift auf so ein Tier zurück, wenn es allgegenwärtig ist. Jedes Kind konnte sich etwas unter einem Igel vorstellen, und das ist heutzutage nicht mehr so. Der Igel ist mittlerweile auf der Vorwarnstufe der Rote-Liste-Arten angelangt. Das ist für uns alle ein Signal, dass wir mehr tun müssen für den Igel. Deshalb ist es auch sehr gut, dass wir uns heute mit diesem Antrag dem Thema stellen und uns dem Igel ein bisschen mehr widmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir alle miteinander können deutlich mehr für die Igel tun. Da geht es um die Frage, wie unsere Gärten gestaltet sind. Sind die Zäune durchlässig? Können die Igel auch von einem Garten in den anderen? Sind die Strukturen so, dass der Igel überleben kann? Das gilt aber auch für die öffentliche Grünpflege: Wie gehen wir mit öffentlichem Grün um? Wie wird das gemäht? Wird das vorsichtig genug gemäht, damit die Igel keinen Schaden nehmen? Eines ist schon klar: Das Aufkommen der Mähroboter in den letzten Jahren ist ein entscheidender Punkt. Gerade wurde den Ehrenamtlern gedankt, die in der Igelhilfe aktiv sind, die verletzte Tiere aufnehmen und versuchen, diese am Leben zu halten, sie wieder fit zu machen. Landtag Ich finde, dass das tatsächlich ein großes Dankeschön an diese Gruppe wert ist und dass wir wirklich einmal sagen: Vielen Dank, dass ihr euch so kümmert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gleichzeitig will ich zwei Verletzungen nennen: Einerseits werden Tiere massiv verletzt. Sie werden so verletzt, dass sie an den Verletzungen sterben, dass sie eingeschläfert werden müssen – nicht immer, aber oft. Die Verletzung, die andererseits passiert, ist die Verletzung der Seele der Menschen, die diese ehrenamtliche Arbeit machen. Ich habe das sehr gut mitbekommen, als ein Arbeitskreis der Igelhilfen bei uns war. Sie haben mit uns gesprochen und gesagt: Wir können nicht mehr; wir haben das als Ehrenamt im kleinen Rahmen angefangen, aber es werden immer mehr Igel. Das muss ein Ende haben, oder wir müssen stärker unterstützt werden. Deshalb ist es gut, dass dieser Antrag zum einen das Ehrenamt stärken will, ganz klar darauf fokussiert und sagt: Wir wollen euch stärker unterstützen. Gut wäre aber auch, wenn es tatsächlich die Initiative gäbe, auf Bundesebene endlich ein Nachtfahrverbot für Mähroboter durchzusetzen. (Beifall von den GRÜNEN) Da geht es auch um Tierschutz. Da geht es um die Fragen: Ist es richtig, dass Mähroboter nachts laufen und Tiere verletzen, die evolutionsmäßig nicht dafür ausgestattet sind, mit dieser Gefahr umzugehen? Oder kann man Mähroboter auch einfach tagsüber fahren lassen? Es gibt am Tag genügend Zeit, das tun zu lassen, auch wenn einen dann vielleicht der Mähroboter im Garten stört. In der Abwägung komme ich aber immer dazu, zu sagen: Es braucht ein Nachtfahrverbot. Ich will noch einmal darauf eingehen, was wir alle für die Tiere tun können. In der Landschaft müssen wir deutlich mehr machen: Hecken müssen wieder in die Landschaft zurückkommen. Bei der Frage „Insektenvielfalt bzw. Artenvielfalt“ geht es um die Nahrungsgrundlage. Ein Igel lebt ja nicht davon, dass wir hier gute Worte sprechen, sondern er lebt davon, dass er Insekten und Würmer vorfindet, von denen er sich ernährt. Deshalb werden wir in dem Bereich noch einmal deutlich mehr tun müssen. Ganz zum Schluss – das sollte uns als Politik doch Ansporn sein – möchte ich Segway zitieren. Segway ist der Hersteller der modernsten Mähroboter, die es gibt. Segway sagt auf seiner Internetseite sinngemäß, der beste Schutz für den Igel sei es, ein Nachtfahrverbot einzurichten. Wenn schon die Hersteller von Mährobotern das sagen, dann sollten wir als Politik denen vertrauen, denen glauben. Die wissen es am allerbesten, und die würden ja ihr eigenes Geschäft quasi schädigen. Wir sollten dies befolgen und umsetzen, im Interesse der 17.06.2026 Ehrenamtler und im Interesse der Tiere. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Stamm.

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Christin-Marie Stamm SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Igel ist in Gefahr. Das Wildtier des Jahres 2024 ist durch zerschnittene Lebensräume akut bedroht. Straßen- und Siedlungsbau graben dem Igel unerbittlich die Lebensgrundlagen ab. Jedes Jahr sterben unzählige Igel auf dem Asphalt. Damit noch nicht genug: Ohne Versteckmöglichkeiten, ohne Nahrung, eingeengt zwischen Asphalt und Beton, flieht der Igel in unsere Wohngebiete. Der Igel sucht Schutz in unseren Gärten und klammert sich an die letzten Grashalme. Doch auch hier lauert Gefahr: Um spätabends die letzten Grashalme zu schneiden und das menschliche Tagwerk zu beenden, rollt gnadenlos der Mähroboter heran und macht dem nachtaktiven Igel den Garaus. Der Igel braucht unsere Hilfe. Genau dafür sind wir als Politik gefordert. Der Schutz der Igel liegt der SPD am Herzen. Ich erinnere an unsere Berichtsanfrage vom November 2024, in der wir fragten, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung Igel schützen möchte. Die damalige Antwort fiel allerdings eher zurückhaltend aus: Konkrete Förderprogramme oder eigene Initiativen wurden nicht benannt, und zur Bestandsentwicklung konnten keine belastbaren Angaben gemacht werden. Umso mehr begrüßen wir, dass das Thema nun die Aufmerksamkeit erhält, die es auch verdient. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Gleichzeitig interessiert uns natürlich, welche neuen Erkenntnisse die Landesregierung inzwischen gewonnen hat, die aus ihrer Sicht einen eigenen Antrag und sogar die Einrichtung eines runden Tisches erforderlich machen. Der nun vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen zählt einige wichtige Punkte auf. Auf drei möchte ich kurz eingehen. Ein runder Tisch, der Vertreterinnen und Vertreter einlädt, um sich über den Schutz von Igeln auszutauschen, trifft unsere volle Zustimmung. Wir sehen auch die Igelpflegestellen, die im Antragstext nicht explizit genannt sind, als gleichwertige Vertreterinnen und Vertreter an diesem runden Tisch. Auch hier sollte das Ziel sein, die Ehrenamtlichen der Igelpflegestellen untereinander zu vernetzen Landtag und den Wissenstransfer zwischen den Handelnden zu ermöglichen. Besonders begrüßen wir außerdem, dass unter Federführung der Landestierschutzbeauftragten ein Netzwerk der ehrenamtlichen Igelhilfe organisiert werden soll. Die vielen Pflegestellen in NRW leisten bereits heute Enormes. Aus Gesprächen mit ihnen wissen wir aber auch: Denkbar wäre perspektivisch ein Förderprogramm, das Mittel für ehrenamtlich organisierte Igelpflegestellen bereitstellt, die verletzte und geschwächte Igel versorgen – Ehrenamtliche, die genau wissen, mit welchen Maßnahmen den Igeln direkt vor Ort geholfen werden kann. Weil ich meinen Beitrag mit den Gefahren durch Mähroboter begonnen habe, möchte ich mit diesem Punkt auch schließen. Wir unterstützen ausdrücklich das Anliegen, sich auf Bundesebene für eine Regulierung des Einsatzes automatisierter Mähroboter in den Dämmerungs- und Nachtstunden einzusetzen. Gleichzeitig wird die Landesregierung darlegen müssen, wie sie sich eine solche Regelung in der Praxis vorstellt. Entscheidend ist am Ende nicht die Überschrift, sondern, dass der Schutz der Igel tatsächlich verbessert wird. Alles in allem trifft der Antrag inhaltlich auf unsere Zustimmung. Machen wir NRW igelgerechter. Schaffen wir bessere Lebensräume für Igel mit durchlässigen Gartenzäunen, igelfreundlichen Gärten und mehr Sicherheit für Igel in der Nacht. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Stamm. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Kollege Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Herr Präsident! Schön, dass ich jetzt auch mal reden darf. (Jens Kamieth [CDU]: Wir freuen uns auch!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Igel gehört zu den bekanntesten Wildtieren in unserem Land. Er ist ein typischer Kulturfolger und lebt dort, wo Menschen leben. Deshalb ist es auch selbstverständlich richtig, sich Gedanken über seinen Schutz zu machen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist eine Herausforderung, die wir ernst nehmen müssen. Wenn Arten verschwinden oder ihre Lebensräume verloren gehen, ist das ein Warnsignal. Deshalb verdient auch die Situation des Igels unsere Aufmerksamkeit – auch jetzt zu dieser späten Stunde. Allerdings gilt auch in der Umweltpolitik: Gute Absichten allein reichen nicht aus. Politische Entscheidun-17.06.2026 gen müssen auf belastbaren Erkenntnissen beruhen, Herr Kollege Rüße. Genau daran fehlt es in Ihrem vorliegenden Antrag. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Da bin ich gespannt!) CDU und Grüne beschreiben verschiedene Ursachen für den Rückgang der Igelbestände: Lebensraumverlust, Nahrungsmangel, ungeeignete Pflegepraktiken und technische Geräte wie den Mähroboter. Das Problem ist jedoch: Wir wissen bislang gar nicht genau, wie stark die Population tatsächlich betroffen ist und welche Ursachen den größten Einfluss haben. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das sagen Sie seit zehn Jahren! Das sagen Sie, seit ich im Land- tag bin!) Der Atlas der Säugetiere Nordrhein-Westfalens, Herr Kollege Rüße, dokumentiert zwar das Vorkommen des Igels. Er liefert aber keine belastbaren Aussagen über Bestandsgrößen und deren Entwicklungen. Damit fehlt die Grundlage, um die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen auch wirklich seriös bewerten zu können. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist doch jetzt irre!) Besonders deutlich wird dies beim Thema „Mähroboter“. Im Antrag entsteht der Eindruck, als seien diese Geräte eine zentrale Ursache für den Rückgang der Igelbestände. Tatsache ist jedoch: Es gibt bislang keine belastbaren, quantifizierten Nachweise, die eine solche Schlussfolgerung rechtfertigen würden. Es gibt Einzelfälle (Norwich Rüße [GRÜNE]: Einzelfälle?) und pauschale Annahmen. Aber es gibt keine ausreichende Datengrundlage für weitreichende Eingriffe und Verbote; wenn Sie sie haben, Herr Kollege Rüße, lassen Sie sie mir gerne zukommen. Aus Sicht der FDP-Fraktion sollten wir deshalb vorsichtig sein, technische Innovationen vorschnell zur Hauptursache zu erklären. Auch die Forderung nach einem „Runden Tisch Igelschutz“ überzeugt uns nicht. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über zahlreiche Akteure im Natur- und Artenschutz; (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Meine Güte!) das ist gut. Das eigentliche Defizit liegt nicht im Austausch zwischen den Beteiligten, sondern in fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Mehr Gremien bedeuten nicht automatisch mehr Wissen. Bevor neue Vorgaben oder Einschränkungen beschlossen werden, müssen die tatsächlichen Ursachen des Problems klar benannt werden können. Gleichzeitig unterstützen wir Aufklärung und Informationen. Viele Gefährdungen entstehen nicht durch Absicht, sondern durch mangelndes Wissen. Hier Landtag können freiwillige Maßnahmen, Beratungsangebote und technische Erweiterungen oft mehr bewirken als neue Regulierungen. (Beifall von der FDP) Der Schutz des Igels ist ein berechtigtes Interesse. Die von CDU und Grünen vorgeschlagenen Maßnahmen überzeugen jedoch nicht. Zu viele Annahmen bleiben unbelegt. Zu viele Schlussfolgerungen sind nicht wissenschaftlich abgesichert. Wir brauchen mehr Fakten statt Vermutungen, mehr Erkenntnisse statt Symbolpolitik und eine Politik, die auf Wirksamkeit und Verlässlichkeit setzt. Trotzdem werden wir uns bei dem Antrag zum Schutz des Igels enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Ich habe es frühzeitig zur Kenntnis genommen – Sie nicht, aber ich. Es ist noch rechtzeitig eine Kurzintervention angemeldet worden. Sie können auch vom Platz aus erwidern. (Zuruf von der CDU: Du musst auch gar nicht erwidern! – Dietmar Brockes [FDP]: Am Platz brauche ich meine Karte!) – Das Problem mit der Karte hatte Herr Kollege Rüße auch schon. Aber er hat das jetzt in irgendeiner Form geregelt, indem er für Frau Brems spricht. Bitte schön, Herr Rüße. (Dietmar Brockes [FDP]: Frau Brems, bitte!)

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Norwich Rüße GRÜNE

Vielen Dank. (Dietmar Brockes [FDP]: Ich habe meine Karte!) – Das freut mich für Sie. Sie brauchen sie aber nicht. Ich hätte meine gebraucht. Herr Brockes, ich bin nicht überrascht; denn seit ich hier im Landtag bin – seitdem sind Sie auch hier –, erzählen Sie mir, dass das mit der Artenvielfalt leider alles nicht erforscht sei, weshalb man da auch noch nicht richtig was machen müsse; man müsse es erst erforschen. Ich habe aber eine ganz konkrete Frage an Sie, die Sie gleich beantworten können. Wie kommt es, dass Sie die Reden nicht wahrnehmen, die wir gerade gehalten haben, in denen wir, Frau Winkelmann und auch ich, ausdrücklich auf die Verletzungen der Igel hingewiesen haben? Ab welcher Größenordnung finden Sie das Absäbeln von Beinen oder das Verletzen der Schnauze, sodass die Tiere nicht mehr fressen können, so relevant, dass es auch für Sie eingriffsrelevant wäre, sodass man etwas tun müsste? Sind es 5.000, 10.000 oder 15.000?

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Rüße, die Minute ist deutlich überschritten. 17.06.2026

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Norwich Rüße GRÜNE

Ja, aber mein Entsetzen ist auch sehr überschritten. Daher habe ich etwas länger gebraucht. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Ich habe Sie auch länger reden lassen. – Bitte schön, Herr Kollege Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Rüße, ich hatte eigentlich erwartet, dass Sie sich gemeldet haben, um mir die wissenschaftlichen Fakten zu liefern, die ich gerade eingefordert habe, die belastbar aufzeigen, dass der Rückgang des Igels auf den Mähroboter zurückzuführen ist. Aber genau das haben Sie jetzt nicht gemacht. Sie haben wieder das getan, was ich gerade auch in meiner Rede erwähnt habe, nämlich sich auf Einzelfälle und auf plausible Annahmen berufen. Sie haben aber nicht deutlich gemacht, ob das wirklich das Problem ist, warum wir bei dem guten Tier einen Rückgang haben. Genau das ist der Punkt. Sie stellen hier Vermutungen an. Wir haben heute noch über Vermutungen einer anderen Fraktion gesprochen und haben das gemeinsam abgelehnt. Seien Sie also bitte froh, dass wir uns bei dem Thema enthalten. (Zurufe von der CDU: Oh!) Mir wäre wichtig, dass Sie, wenn Sie heute schon den Antrag direkt zur Abstimmung stellen, dann wenigstens Fakten liefern. Die können Sie aber leider nicht liefern. (Beifall von der FDP – Norwich Rüße [GRÜNE]: Dietmar, bei dir ist beim Tierschutz Hopfen und Malz verloren! Echt schlimm heute! Das kannst du doch besser! – Weitere Zurufe)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Manchmal verrät ein kleines Tier mehr über den Zustand eines Landes als ein ganzer Stapel Regierungsberichte. Der Igel ist so ein Tier. Er gehört zu den alten Weggefährten unserer Kulturlandschaft. Er lebt nicht mehr in unberührter Wildnis. Er lebt dort, wo Menschen siedeln, gärtnern, wirtschaften und ihre Heimat gestalten. Der Igel ist ein Bewohner von Hecken, Obstwiesen, Feldrainen und verwinkelten Gärten. Landtag Grundsätzlich begrüßen wir, dass sich der Landtag mit dem Schutz des Igels befasst. Doch warum sprechen wir heute eigentlich über Meister Swinegel, wie der Igel in unseren Märchen heißt? 2024 wurde der Europäische Braunbrustigel von der Deutschen Wildtierstiftung zum Tier des Jahres gekürt. Das ist jedoch weniger als eine Ehrung, sondern viel mehr als ein Alarmsignal zu verstehen. Denn mittlerweile wird der Igel auch in der Roten Liste bedrohter Arten geführt. Wo Hecken verschwinden, Böschungen ausgeräumt, Feldraine beseitigt werden, wo immer neue Flächen unter Asphalt, Beton und Schotter verschwinden, da verschwindet auch der Lebensraum des Igels. Immer öfter verliert der Igel auch das Rennen – jedoch nicht gegen den Hasen, sondern gegen den vollautomatischen Mähroboter. Dessen Sensorik erkennt ihn oft nicht, und aufgrund seines natürlichen Verteidigungsverhaltens – Zusammenrollen und auf die Stacheln vertrauen – wird er dann von den Klingen verstümmelt und stirbt. Wohnungsnot und in der Folge Siedlungsverdichtung sowie eine geringere Pflegebereitschaft bei Gärten rauben dem Igel sein Zuhause. Das sind reale Probleme, die man angehen muss und die man angehen kann. Ob der „Runde Tisch Igelschutz“ diese Probleme allerdings lösen wird, das wird man sehen. Denn wer glaubt, Naturschutz finde in Arbeitskreisen und auf Formblättern und in Flyern statt, der irrt. Wir haben gut ausgebaute Strukturen und engagierte Ehrenamtler in der Igelhilfe überall im Land. Warum diese jetzt der Landestierschutzbeauftragten unterstellt werden und warum das einen Mehrwert bringen soll, erschließt sich uns nicht. Es gibt auch Wettbewerbe, die für igelfreundliche Gärten ausgelobt werden. Auch werden indirekt durch die Landesregierung, und zwar über die Stiftung Umwelt und Entwicklung, Projekte gefördert. Unterm Strich: Es passiert eine Menge, und das ist lobenswert. Aber natürlich kann man mehr tun. Die Erfahrungen mit igelfreundlichen Gärten kann und sollte man auch auf öffentlichen Grünflächen anwenden. Dabei sollte die Landesregierung aber nicht den Igel in der Tasche haben, wie ein altes Sprichwort sagt. Das kann und sollte auch mit finanziellen Mitteln hinterlegt sein. Eine bessere Vernetzung der Ehrenamtler und das Heranziehen ihrer Expertise sind gute Maßnahmen, die wir unterstützen. Auch die Regulation des Einsatzes von Mährobotern, ob über ein Nachtfahrverbot oder verpflichtende verbesserte Sensorik, sollten auf Bundesebene angegangen werden. Für uns Heimat- und Naturschützer in der AfD ist klar: Heimat wächst von unten – langsam, organisch und oft unspektakulär. Der Igel ist ein Symboltier dafür. 17.06.2026 Friedrich Nietzsche schreibt in „Also sprach Zarathustra“: „Gegen das Kleine stachlicht zu sein, dünkt mich eine Weisheit für Igel.“ Der Antrag der Regierungsfraktionen ist zwar klein. Aber wir als AfD werden dagegen nicht stachlicht sein und stimmen zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehöre zu den Privilegierten in diesem Land, die noch eine Igelfamilie im Garten haben. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Ich auch!) Das ist schön. Ich kann Ihnen das nur sagen. Das ist ein tolles Erlebnis. Übrigens findet diese Debatte genau zum richtigen Zeitpunkt statt. Die Igel werden nämlich jetzt im Moment wach. Herr Präsident, ich korrigiere Sie ungern. Aber die Igel sind nicht leise. Sie sind sehr laut, wenn sie durch den Garten laufen und herumrascheln. Das kann man intensiv beobachten. Ich finde es sehr gut, dass angesichts des Rückgangs des Igels – Herr Brockes, das ist wissenschaftlich sehr gut untersucht – die Koalitionsfraktionen das hier zum Thema machen. Man kann auch eine ganze Menge über die Ursachen des Rückgangs sagen. Das ist natürlich die intensive Grünpflege in Parks und Gärten. Das ist ein rückläufiges Nahrungsangebot im Zuge des allgemeinen Insektenschwundes. Das ist aber auch ein Wassermangel im Sommer infolge langer Dürreperioden, sodass die Igel schlicht und ergreifend verdursten, weil sie nichts mehr zu trinken finden. Sicher spielen die Mähroboter auch ihre Rolle. Nun wird es in jedem Garten, in jeder Stadt, in jeder Struktur anders sein, welcher Faktor da welche Auswirkungen hat. Aber was man tun muss, ist relativ klar. Ich bin der Landestierschutzbeauftragten auch ausdrücklich dankbar dafür, dass sie sich dieses Themas angenommen hat. (Dietmar Brockes [FDP]: Genau!) Das Entscheidende dabei ist, dass man das Knowhow und das Wissen, was man für Igel in Gärten konkret tun kann, umsetzt. Das ist im Übrigen gar nicht so kompliziert, dass es dafür Förderprogramme oder irgendetwas anderes bräuchte, sondern hat in aller Regel damit zu tun, dass es etwas mehr Natur in den Landtag Gärten bedarf, die das Nahrungsangebot verbessert, und man eine Trinkmöglichkeit und andere Dinge für die Igel bereitstellt. Wir wollen als Landesregierung – danke für die Initiative aus den Koalitionsfraktionen – hier ein Angebot über die verschiedenen landeseigenen Bildungseinrichtungen und über die verschiedenen Stakeholder schaffen. Auch von meiner Seite geht noch einmal ausdrücklicher Dank an die Igelhilfe; da wird wirklich ganz Tolles geleistet. Es geht darum, dass wir hier eine Basis schaffen, wo sich sowohl Privathaushalte und privat engagierte Menschen als auch Kommunen und alle anderen, die große Gärten besitzen, betreiben und bewirtschaften, engagieren können, sodass wir am Ende zum Schutz des Igels kommen. Denn dieses Tier, das zur Kultur unseres Landes und zur Natur in unseren Städten gehört, ist des Schutzes wirklich wert. Ich danke allen, die das hier zum Thema gemacht und gesagt haben: Wir bringen das voran und setzen hier landesweit einen Punkt für diese Tierart. – Der Igel steht am Ende symbolisch für viele andere Tier- und Pflanzenarten, die in unseren Gärten einen Lebensraum haben. Wer den Igel schützt, schützt noch eine ganze Menge mehr. Und das ist aller Mühen wert, finde ich. Deshalb danke ich für diesen Antrag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angekommen. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/19772. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/19772 angenommen. Die Hälfte der heutigen Tagesordnung haben wir hinter uns gebracht. (Heiterkeit und Beifall von der CDU) Wir kommen zu: 21 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen (Landeskrebsregistergesetz – LKRG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19101 erste Lesung 17.06.2026 Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19101 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 22 Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19690 – Neudruck erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19690 – Neudruck – an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 23 Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung des Heimrechts für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19691 – Neudruck erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19691 – Neudruck – an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Landtag Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung ebenfalls angenommen. Ich rufe auf: 24 Gesetz zur Schaffung eines finanziellen Ausgleichs für Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 2 Absatz 5 Satz 2 Konnexitätsausführungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19692 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19692 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 25 Erstes Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19695 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 6). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb auch hier direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19695 an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – 17.06.2026 Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 26 Gesetz zur Anpassung verbands- und wasserrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19696 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 7). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19696 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 27 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19697 erste Lesung Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 8). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19697 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: Landtag 28 Viertes Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19715 erste Lesung Frau Ministerin Schäffer hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 9). Eine weitere Aussprache ist auch hier heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19715 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 29 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und über die weitere Entwicklung der Gesundheitsfachberufe Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17985 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/19452 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 10). Wir stimmen daher jetzt ab. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/19452, den Gesetzentwurf Drucksache 18/17985 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/17985 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Dann frage ich mich, was die Fraktion der FDP macht. Was macht die Fraktion der FDP? – Sie gönnt mir eine Trinkpause. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ich verstehe kein Wort. Schreien Sie laut. 17.06.2026 (Ralf Witzel [FDP]: Drucksache 18/19451?) – Nein, ich bin bei Drucksache 18/17985, Tagesordnungspunkt 29, Herr Witzel. Sammeln Sie sich noch einmal. Wir wiederholen das. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/17985 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 30 Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17986 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/19451 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 11). Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/19451, den Gesetzentwurf Drucksache 18/17986 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/17986 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/17986 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 31 Siebtes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19027 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/19849 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20022 Landtag Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 12). Daher kommen wir direkt zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/20022 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/20022 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19027 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/19849, den Gesetzentwurf Drucksache 18/19027 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/19027 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/19027 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 32 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/17413 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/19852 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 13). Wir stimmen direkt ab. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/19852, den Gesetzentwurf Drucksache 18/17413 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/19852 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17.06.2026 18/17413 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 33 Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Tierischen Nebenprodukte und von Vorschriften zu Wahlen der Landwirtschaftskammer Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18507 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/19853 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 14). Wir stimmen direkt ab. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/19853, den Gesetzentwurf Drucksache 18/18507 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/18507 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/18507 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 34 Kanada und Nordrhein-Westfalen: Partnerschaft strategisch erneuern, Zukunftskooperationen ausbauen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/19796 Eine Aussprache hierzu ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/19796 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das Landtag sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 35 Melderechtliche Auskunftssperre für den ASD Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/19809 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/19809 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 36 Mitteilung nach § 15 des Abgeordnetengesetzes NRW Unterrichtung durch den Präsidenten Drucksache 18/19883 Die Daten zur Ermittlung eines Anpassungsbedarfs der Abgeordnetenbezüge sind mit Drucksache 18/19883 veröffentlicht worden. Die Daten sind damit dem Landtag zugeleitet worden. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest: Der Landtag hat sich mit der Unterrichtung Drucksache 18/19883 befasst. Wir kommen zu: 37 Zustimmung des Landtags Nordrhein-Westfalen gemäß § 64 Abs. 2 LHO zur Veräußerung von Liegenschaften des Sondervermögens Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen – Mönchengladbach, Krefelder Straße Vorlage 18/5159 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/19847 17.06.2026 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/19847, in die Veräußerung des in Vorlage 18/5159 näher beschriebenen Grundstücks gemäß § 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung einzuwilligen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit willigt der Landtag in die in Vorlage 18/5159 genannte Grundstücksveräußerung ein. Wir kommen zu: 38 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 41 gemäß § 82 Abs. 2 GO LT NRW Drucksache 18/19859 Die Übersicht 41 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 41 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/19859 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 39 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/36 gemäß § 97 Abs. 8 GO LT NRW Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/36 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/36 bestätigt. Wir kommen zu: Landtag 40 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/19693 erste Lesung Herr Minister Dr. Limbach hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 15). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/19693 an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 22:37 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 17.06.2026 Landtag Anlage 1 Zu TOP 19 – Pläne zur Reduzierung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst müssen gestoppt werden! – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Benjamin Limbach

Seit 2023 ist es der Landesregierung sukzessive gelungen, das über Jahre bestehende Problem der zahlreichen unbesetzten Stellen bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu lösen. Die Ausbildungsoffensive dieser Landesregierung hat inzwischen zu dem gewünschten Erfolg geführt: Wir haben wieder ein Niveau der Stellenbesetzung erreicht, mit dem wir zufrieden sein können. Ich nehme den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion daher sehr gerne zum Anlass, mich bei den Bediensteten der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel und Essen sowie allen Bediensteten, die sich in meinem Hause oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Theorie und Praxis mit überobligatorischem Einsatz und mit viel Herzblut der justizeigenen Ausbildung der jungen künftigen Kolleginnen und Kollegen gewidmet haben und in den kommenden Jahren weiter widmen werden, ganz herzlich zu bedanken. Um auf dem Arbeitgebermarkt langfristig wettbewerbsfähig zu sein und qualifizierten Nachwuchs für die Justiz zu gewinnen, setzt mein Haus bereits seit mehreren Jahren verschiedene Online- und Offlinekampagnen zur Bewerbung der Justiz als Arbeitgeberin sowie ihrer vielfältigen Berufswelt um, insbesondere auch zur Bewerbung des dualen Studiums der Rechtspflege. Aufgrund des kleineren Abiturjahrgangs 2026 wurden diese Maßnahmen gerade im laufenden Jahr erfolgreich intensiviert. Neben den strategischen Maßnahmen des Ministeriums werben die Oberlandesgerichte sowie nachgeordneten Behörden in Schulen und auf Karrieremessen gezielt für das duale Studium der Rechtspflege. Diesen Maßnahmen ist es zu verdanken, dass wir die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern nunmehr wie von vornherein geplant wieder auf ein Normalmaß zurückfahren können. Um es aber deutlich zu sagen: Wir bilden im Langzeitvergleich immer noch viele Anwärterinnen und Anwärter aus. Dies ist auch notwendig, nicht nur vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, sondern auch aufgrund der steigenden Aufgaben und Arbeitsbelastung des Rechtspflegerdienstes der Justiz. Inwieweit diese zur Etatisierung zusätzlicher Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger führen muss, wird auch vor dem Hintergrund der anstehenden bundesweiten Neuerhebung des Personalbedarfs der Justiz in 17.06.2026 den kommenden Jahren intensiv geprüft werden müssen. Insgesamt stellen sich die Fakten somit gänzlich anders dar, als es der vorliegende Antrag unterstellt. Es wäre daher gut, wenn Sie, lieber Herr Dr. Pfeil, dies zur Kenntnis nehmen und nicht die Panikmache eines einzelnen Verbandes zum Anlass nehmen würden, dieses Hohe Haus mit einem weiteren Antrag zu befassen.

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Angela Erwin CDU

Bevor ich auf den Antrag der FDP eingehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Justiz in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zu danken. Ob bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, im Rechtspflegerdienst, im Justizvollzug oder in den Serviceeinheiten – tagtäglich leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Sie sorgen dafür, dass Recht durchgesetzt wird, Verfahren bearbeitet werden und die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates haben können. Gerade vor dem Hintergrund hoher Belastungen und großer Herausforderungen verdienen diese Beschäftigten unseren Respekt und unsere Anerkennung. Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die geburtenstarken Jahrgänge verlassen nach und nach den Arbeitsmarkt. Das betrifft die Wirtschaft, die Krankenhäuser, die Schulen, die Polizeibehörden, die Kommunalverwaltungen und selbstverständlich die Justiz. Der Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte wird überall intensiver. Deshalb ist die Nachwuchsgewinnung eine Daueraufgabe für den gesamten öffentlichen Dienst. Insofern hat die FDP recht: Wir müssen alles dafür tun, auch künftig genügend qualifizierte Menschen für die Justiz zu gewinnen. Wer diesen Antrag liest, könnte allerdings meinen, die Landesregierung habe das Thema „Nachwuchsgewinnung“ erst gestern entdeckt. Tatsächlich beschäftigt uns diese Herausforderung seit Jahren – und entsprechend lange arbeiten wir bereits an Lösungen. Die Justiz Nordrhein-Westfalen hat ihre Nachwuchsgewinnung modernisiert, ihre Werbe- und Informationsangebote ausgebaut, ihre Präsenz auf digitalen Kanälen verstärkt, Bewerbungsverfahren vereinfacht und die Sichtbarkeit der Justizberufe insgesamt erhöht. Vor allem aber hat die Landesregierung nicht nur geredet, sondern gehandelt. Mit dem zusätzlichen Studienstandort der Fachhochschule für Rechts-Landtag pflege in Essen wurden die Ausbildungskapazitäten im Rechtspflegerdienst erheblich erweitert. Das war eine bewusste Investition in die Zukunft unserer Justiz. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Besetzungssituation im Rechtspflegerdienst zu verbessern. Deshalb ist es richtig, die Ausbildungskapazitäten regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächliche Entwicklung anzupassen. Das ist kein Widerspruch zu einer starken Justiz, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Planung. Der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, als gäbe es bislang keine Strategie und keine Maßnahmen. Das entspricht schlicht nicht den Tatsachen. Natürlich müssen wir die Personalentwicklung in der Justiz weiterhin genau beobachten. Natürlich müssen wir regelmäßig prüfen, welche Ausbildungskapazitäten benötigt werden. Und selbstverständlich müssen wir auch künftig intensiv für die vielfältigen Berufe in der Justiz werben. Aber verantwortungsvolle Personalpolitik besteht nicht darin, allein auf möglichst hohe Zahlen bei Studienplätzen zu schauen. Sie besteht darin, Personalbedarf, Bewerberlage und Ausbildungskapazitäten sorgfältig aufeinander abzustimmen. Viele Forderungen der FDP beschreiben daher nicht neue Lösungen, sondern Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden oder längst auf den Weg gebracht worden sind. Eine starke Justiz braucht gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb investieren wir in Nachwuchsgewinnung, Ausbildung und attraktive Arbeitsbedingungen. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Der Antrag der FDP liefert dazu keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen.

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Nadja Lüders SPD

Der vorliegende Antrag der FDP beschäftigt sich mit den Studienplätzen im Rechtspflegerdienst des Justizbereiches. Aber was machen Rechtspfleger eigentlich so? Sie sind im Grundbuchamt tätig und für die Eigentumsumschreibungen zuständig. Sie eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine. Sie entscheiden über die Einrichtungen von Betreuungen, bestellen Betreuer und überwachen diese. Sie überwachen den Verlauf von Insolvenzverfahren und die Insolvenzverwalter. In der Zwangsvollstreckung sind sie unter anderem für die Zwangsversteigerungen zuständig, und bei den Staatsanwaltschaften sind sie es, die die richter-17.06.2026 lichen Urteile – so zum Beispiel die Ladung zum Strafantritt – umsetzen. Diese beispielhafte Aufzählung der vielfachen Aufgaben der Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen in der Justiz zeigt eines: Sie sind unersetzlich und zugleich „Nadelöhr“ für das Funktionieren der Justiz. Sie sind unerlässlich für die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Deswegen sind die Forderungen der FDP bezüglich der Modernisierung des Rechtspflegerdienstes selbst sowie der Nachwuchsgewinnung durch Informationsangebote an Schulen und Hochschulen richtig. Es bedarf dringend einer Personalbedarfsplanung, die sich an den Realitäten orientiert und die tatsächlichen Belastungen in der Praxis berücksichtigt. Wenn aber nur nach Bedarf anhand veralteter Erhebungssytematiken ausgebildet wird, ist dies kein Konzept für eine moderne, auf die Zukunft ausgerichtete Justiz. Wir stimmen dem Antrag zu.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Die Behauptungen im Antrag der FDP-Fraktion entbehren mal wieder jeder Grundlage. Seit 2023 hat diese Landesregierung das über Jahre gewachsene Problem der zahlreichen unbesetzten Stellen bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht nur erkannt, sondern ist es auch aktiv und erfolgreich angegangen. Und die Ausbildungsoffensive war kein leeres Versprechen, sondern hat messbare Ergebnisse geliefert: Durch gezielte und moderne Werbekampagnen, sowohl online als auch offline, haben wir die Justiz als attraktive Arbeitgeberin mit vielfältigen Berufsperspektiven positioniert. Besonders das duale Studium der Rechtspflege wurde dabei in den Fokus gerückt. Die Maßnahmen wurden nicht nur zentral vom Ministerium gesteuert, sondern auch dezentral von den Oberlandesgerichten und nachgeordneten Behörden unterstützt. Durch gezielte Aufklärung in Schulen und auf Karrieremessen konnten wir den Nachwuchs für den Rechtspflegerdienst gewinnen. Gerade im laufenden Jahr 2026, in dem der Abiturjahrgang kleiner ausfiel, haben wir diese Anstrengungen noch einmal verstärkt, und zwar mit Erfolg. Dass wir die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern nun wieder auf ein Normalmaß zurückfahren, ist kein Zeichen für Kürzungen, sondern der Beweis dafür, dass unsere Strategie wirkt. Die Stellenbesetzung hat sich stabilisiert, und wir können nun planmäßig agieren. Die Fakten sprechen Landtag eine klare Sprache: Die Landesregierung hat gehandelt, und sie hat Ergebnisse geliefert. Es ist daher mehr als fragwürdig, wenn die FDP-Fraktion diese Erfolge ignoriert und stattdessen diese Panikmache inszeniert. Nehmen Sie die Realität zur Kenntnis, und hören Sie auf, mit überzogenen Forderungen Unsicherheit zu stiften. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist auf einem guten Weg, dank der konsequenten Arbeit dieser Regierung.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Nach der verheerenden Kürzung der Referendarstellen vor zwei Jahren: nun wieder? Mit der vergleichsweise minimalen Einsparung haben Sie damals bewirkt, dass die Wartezeiten für Referendarstellen landesweit auf über 12 Monate gestiegen sind – und wir reden heute nicht von ein paar Stellen. Sie planen, ein Viertel der bestehenden Ausbildungsplätze des Rechtspflegerdienstes zu kürzen. Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. Und bitte kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit PEBB§Y-Zahlen, die schon lange nicht mehr die Realität abbilden. Menschen, die am Limit arbeiten und immer mehr Arbeit von fehlenden und kranken Mitarbeitern übernehmen müssen, fühlen sich auf den Arm genommen, wenn ihnen vom Justizminister immer wieder vorgerechnet wird, dass eine Überlastung in der Theorie gar nicht gegeben sei. Vielen mag die Bedeutung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für den Rechtsstaat gar nicht so deutlich bewusst sein. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind sachlich unabhängig und haben einen sehr weiten Aufgabenbereich, der wichtige Teile der Rechtspflege umfassen. Ich nenne nur ein paar Beispiele: – Entscheidungen in Grundbuchsachen – Entscheidung über Eintragungen in Registersachen – Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen – Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts – Aufgaben des Nachlassgerichts – Aufgaben des Vollstreckungsgerichts – Bearbeitung von Insolvenzverfahren – Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften – Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung 17.06.2026 Zu Recht wendet sich auch die Deutsche Justizgewerkschaft scharf gegen die Reduzierung der Studienplätze und beklagt einen politisch provozierten Personalmangel in der Rechtspflege. Selbst wenn aktuell nicht alle Plätze im Rechtspflegerdienst besetzt werden können, ist es doch eine Milchmädchenrechnung, als Reaktion die Studienplätze zu kürzen. Damit manifestiert man doch den Mangel für die Zukunft! Der demografische Wandel schreitet voran. Allein in den Jahren 2025 bis 2030 scheiden 5.000 Beschäftigte planmäßig aus der Justiz in Nordrhein-Westfalen aus. Wenn also in ein paar Jahren viele in den Ruhestand gegangen sind, aber nicht mehr genügend Nachwuchs ausgebildet wird, kann es gar nicht mehr genug Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf dem Markt geben. Eine solche Kurzsichtigkeit in der Politik stimmt mich fassungslos. Ich kann nur – ähnlich wir vor zwei Jahren bei der Kürzung der Referendarstellen – alle hier im Saal an ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zur Stärkung und Erhaltung des Rechtsstaates erinnern. Die geplante Kürzung muss zurückgenommen werden! Wenn nicht genügend Plätze im Rechtspflegerdienst besetzt werden können, muss doch die logische Folge genau das Gegenteil sein: Die Zahl der Ausbildungsplätze muss erhöht werden, um für die Zukunft mehr ausgebildete Fachkräfte auf dem Markt zu haben. Die Rechtspflegerausbildung ist so umfassend, dass damit vielfältige Karrierewege im gesamten Justizbereich eröffnet sind. Durch die Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung hat sich erfreulicherweise die öffentliche Wahrnehmung des Rechtspflegerberufs etwas verbessert. Sollen jetzt wirklich interessierte junge Menschen keinen Studienplatz erhalten, weil der Justizminister – vermutlich auf Druck des Finanzministers – erneut minimale Einsparungen vornehmen möchte? Ich darf bei der Gelegenheit daran erinnern, dass wir als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger nicht nur Verantwortung für die bestehende Legislaturperiode, sondern auch für die Zukunft haben. Unter diesem Aspekt kann eine erneute Kürzung für die Ausbildung der ohnehin schon am Limit stehenden Justiz keine Option sein. Eine starke Justiz braucht eine starke Ausbildung! Ich bitte Sie daher um Unterstützung unseres Antrags. Landtag

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Thomas Röckemann AfD

Deutsche Wissenschaftler, deutsche Forscher und deutsche Erfinder prägten die Welt. Zahlreiche Nobelpreise gingen an Deutsche. Hochschulen und Universitäten in Deutschland genossen international höchstes Ansehen. Über lange Zeit war Deutsch die führende Wissenschaftssprache. Bereits 1348 gründete Karl IV. in Prag die Karls-Universität – als erste deutsche Universität. Wer in Physik, Chemie, Medizin oder Philosophie auf der Höhe der Forschung sein wollte, kam an deutscher Wissenschaft und deutscher Sprache nicht vorbei. Deutschland galt als das Land der Dichter und Denker. Das war einmal. Heute geht man den entgegengesetzten Weg. MINT-Fächer verlieren an Bedeutung. Stattdessen schießen Genderlehrstühle wie Knollenblätterpilze aus dem Boden. Die finanziellen Mittel des Landes sind jedoch begrenzt. Da die schwarz-grüne Landesregierung nicht an woken Weltanschauungsprojekten im Bereich der Geschwätzwissenschaften sparen will, legt der zuständige grüne Minister die Axt an die Justiz an. Geholzt werden soll im Bereich der Rechtspflegerausbildung. Es ist beabsichtigt, 26 % der bisherigen Studienplätze für Rechtspfleger dem Treiben der Bunten zum Opfer fallen zu lassen. Grundlage dafür sind dubiose Berechnungen des Personalbedarfs, die offensichtlich so stimmig sind wie die beim Klima oder der Rente. Das wiederum liegt daran, dass natürlich vom politisch gewollten Ergebnis mit mutmaßlichen Durchschnittswerten und theoretischen Annahmen gemerkelt wurde. Richtige Mathematik geht allerdings anders. Sollte die Landesregierung Schwierigkeiten mit einer belastbaren Personalbedarfsberechnung haben, könnte sie sich hierzu etwa an Dr. Blex von der AfD-Fraktion wenden. Tatsächlich ist die Lage fatal. Rechtspfleger sind eine tragende Säule unserer Justiz. Als sachlich unabhängige Fachjuristen nehmen sie eigenverantwortlich viele ehemals rein richterliche Aufgaben wahr, insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Zwangsvollstreckung und der Strafvollstreckung. Ihr Aufgabenbereich wurde historisch schrittweise ausgedehnt, um Richter und Staatsanwälte zu entlasten. Gerade in einer Zeit, in der Gerichte und Staatsanwaltschaften unter erheblichem Arbeitsdruck stehen, wäre der Abbau von Ausbildungskapazitäten daher der falsche Weg. Wer Stellenbedarfe kleinrechnet und in der Folge Ausbildungskapazitäten vernichtet, betreibt vorsätzlich die Zerstörung unserer Justiz. 17.06.2026 Der Antrag der FDP überzeugt allerdings nicht. Die FDP hat die Bildungs-, Hochschul- und Justizpolitik nach der Zeit des verlorenen Krieges maßgeblich mitgestaltet und auch in eigener Regierungsverantwortung keine belastbare und langfristige Nachwuchsstrategie für den Rechtspflegerdienst geschaffen. Ebenso wenig wurde die Personalbedarfsberechnung grundlegend reformiert. Nun fordert die FDP zusätzliche Werbung, mehr Informationen und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Doch der Mangel an Nachwuchskräften lässt sich nicht mit Flyern und Werbekampagnen beheben. Deutschland benötigt in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik einen grundlegenden Kurswechsel. Die AfD steht für eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen, um deren Abhängigkeit von Drittmitteln und politisch erwünschten Förderprogrammen zu verringern. Wir stehen für die Freiheit von Forschung und Lehre, für Leistungsorientierung und für ein Bildungswesen, das Wissen vermittelt und den tatsächlichen Bedarf von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt. Dazu gehört insbesondere eine funktionsfähige Justiz. Wer ihre Leistungsfähigkeit erhalten will, darf bei den Rechtspflegern nicht den Nachwuchs von morgen wegsparen. Der Antrag der FDP bleibt hinter diesen Anforderungen deutlich zurück. Er setzt auf Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, lässt die strukturellen Probleme aber unangetastet. Inhaltlich lehnen wir den Antrag daher ab. Einer Überweisung an den Rechtsausschuss stimmen wir gleichwohl zu, damit die Fragen der Ausbildungskapazitäten, der Personalbedarfsberechnung und der langfristigen Sicherung des Rechtspflegernachwuchses dort weiterberaten werden können. Landtag Anlage 2 Zu TOP 21 – Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen (Landeskrebsregistergesetz – LKRG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich freue mich, dem Landtag den Entwurf des Dritten Änderungsgesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen vorlegen zu können. Ein Änderungsgesetz ist notwendig geworden, weil sich die Krebsregistrierung auf Bundes- und Landesebene weiterentwickelt hat. Nordrhein-Westfalen verfügt über das größte und leistungsfähigste Krebsregister in Deutschland und gehört mit 10 Millionen erfassten Meldungen zu den größten Einrichtungen in Europa. Das ist ein großer Vorteil für Forschung und Versorgung, den wir erhalten und weiter stärken wollen. Erfasst werden alle wichtigen Informationen zu Diagnose, Behandlung, Verlauf, Pathologie und Sterbefällen von Patientinnen und Patienten, die in Nordrhein-Westfalen an Krebs erkranken oder hier behandelt werden. Trotz aller medizinischen Fortschritte bleibt Krebs eine der schwersten Erkrankungen unserer Zeit und ist weiterhin die zweithäufigste Todesursache. Rund 117.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen erhalten jedes Jahr eine neue Krebsdiagnose. Dies stellt für die Betroffenen und ihre Familien eine enorme Belastung dar. Die Krebsregistrierung ist deshalb ein zentraler Baustein unserer Gesundheitsversorgung. Sie liefert verlässliche Daten über das Auftreten von Krebserkrankungen, über Behandlungsverläufe und über die Qualität der Versorgung. Damit diese wichtige Arbeit auch künftig auf einem sicheren Fundament steht, müssen wir das Gesetz regelmäßig an neue Entwicklungen anpassen. Künftig sollen die Krebsregisterdaten so bereitgestellt werden, dass sie für nicht kommerzielle Forschung, für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und für gesetzlich vorgesehene Auswertungen genutzt werden können. Wir wollen diese verbesserte Nutzbarkeit, und auch der Bund hat mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz neue Anforderungen an die Nutzung von Gesundheitsdaten geschaffen. Damit das Landeskrebsregister die neuen bundesrechtlichen Vorgaben erfüllen kann, müssen wir die technischen Grundlagen anpassen. Insbe-17.06.2026 sondere verlangt das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eine Forschungskennziffer, die auf einem Teil der Krankenversichertennummer basiert. Dieser Teil wird künftig in geschützter Form gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt und steht unter strengen Datenschutzvorgaben. So setzen wir die bundesrechtlichen Anforderungen um und stellen gleichzeitig sicher, dass die Daten der Patientinnen und Patienten geschützt bleiben. Mit dem Gesetz verbessern wir auch das Widerspruchsverfahren. Es richtet sich an die Patientinnen und Patienten, deren Daten im Landeskrebsregister erfasst werden. Der Widerspruch bezieht sich auf die weitergehende Nutzung dieser Daten. Künftig wird er ausschließlich schriftlich direkt beim Landeskrebsregister eingelegt. Das entlastet Praxen und Kliniken und sorgt für klare Zuständigkeiten. Die Patientinnen und Patienten erhalten weiterhin eine verständliche Information über die Krebsregistrierung. Sie müssen ihre Entscheidung aber nicht mehr in einer akuten Behandlungssituation treffen. Das stärkt die Selbstbestimmung und führt erfahrungsgemäß zu weniger Widersprüchen. Ein weiterer Punkt ist die Meldedisziplin. Gerade im ambulanten Bereich ist die flächendeckende Erfüllung der Meldepflicht noch nicht erreicht. Deshalb wird eine regelmäßige Meldeverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt. Sie sollen künftig mindestens einmal im Jahr melden, welche Praxen onkologisch tätig sind. Nur wenn das Landeskrebsregister diese Informationen hat, kann es gezielt informieren, beraten und – wenn nötig – an die Meldepflicht erinnern. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Vollständigkeit der Meldungen weiter zu verbessern. Mit diesem Dritten Änderungsgesetz stellen wir sicher, dass das Landeskrebsregister NRW auch in Zukunft ein modernes, leistungsfähiges und datenschutzkonformes Instrument der Krebsbekämpfung bleibt. Wir setzen bundesrechtliche Vorgaben um, stärken die Patientenrechte und verbessern die Meldedisziplin. Das LKR NRW bleibt damit ein Flaggschiff der Gesundheitsberichterstattung in unserem Land – und ein unverzichtbarer Baustein im Kampf gegen den Krebs. Landtag Anlage 3 Zu TOP 22 – Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen und zur Änderung weiterer Gesetze – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Landesregierung bringt heute den Gesetzentwurf zur Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, abgekürzt „PsychKG“, in den Landtag ein. Die Neufassung ist aus zwei Gründen erforderlich. Erstens hat das Ministerium ab 2021 mit Expertinnen und Experten aus der Praxis Anpassungsbedarfe erarbeitet. Ziel war, dass die Versorgungssituation der betroffenen Menschen verbessert wird. Zweitens haben Gewalttaten einzelner Menschen mit psychischen Erkrankungen ressortübergreifend einen erhöhten Schutzbedarf gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund wurde eine Neufassung des PsychKG mit folgenden zwei Zielen erarbeitet: 1. Wir wollen Menschen mit psychischen Erkrankungen zukünftig besser und nachhaltiger versorgen. 2. Der Schutz der Allgemeinbevölkerung soll gleichzeitig stärker in den Vordergrund rücken. Im Fokus stehen dabei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, bei denen wegen der Erkrankung ein Gefährdungspotenzial besteht. Beide Ziele gehen Hand in Hand. Das ist mir ganz wichtig zu sagen, denn: Die beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind frühzeitige sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote und eine kontinuierliche Behandlung. Aktuell fokussiert das PsychKG darauf, die Gefährdung durch Personen mit Erkrankungen zu beseitigen. Zukünftig sollen lückenlose Behandlung und Heilung im Fokus stehen, um so Drehtüreffekte und eine Chronifizierung zu verhindern. Wir mussten feststellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren lückenhaft ist. Informationspflichten und -wege waren nicht ausreichend geregelt. Die Neufassung des PsychKG stärkt die lückenlose Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und bindet – wenn nötig – nun auch Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie die Einrichtungen für geflüchtete Menschen ein. 17.06.2026 Zur besseren Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind zentral vier Anpassungen vorgesehen: 1. Gemeindepsychiatrische Verbünde müssen ab 2027 in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten von den unteren Gesundheitsbehörden eingerichtet werden. Insbesondere bei schwierigen Einzelfällen koordinieren sie die regionalen Hilfeangebote für eine bedarfsgerechte Versorgung. 2. Verbessertes Entlassmanagement: Kliniken müssen den Sozialpsychiatrischen Diensten der Kreise und kreisfreien Städte künftig alle relevanten Informationen für die Nachversorgung weitergeben statt nur eine allgemeine Entlassungsmitteilung. 3. Die bereits bestehende Verpflichtung zur Zusammenarbeit der beteiligten Akteure wird weiter gestärkt. Die Akteure werden nun explizit im Gesetz genannt. Damit wird klargestellt: Die Zusammenarbeit zwischen ihnen ist erforderlich. Damit wird auch der Datenaustausch zwischen den Akteuren datenschutzrechtlich abgesichert. 4. Psychosoziale Krisendienste werden erstmals im Gesetz benannt. Kreise und kreisfreie Städte können diese als freiwillige Leistung vorhalten. Es handelt sich um niedrigschwellige Anlaufstellen, die in psychischen Ausnahmesituationen Soforthilfe und Stabilisierung bieten. Zur Stärkung der Gerichte und Sicherheitsbehörden sind sechs wesentliche Neuerungen vorgesehen: 1. Verlängerung der sofortigen Unterbringung: Gerichte können einen Tag mehr Zeit zur Sachverhaltsaufklärung nutzen, um eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zu bestätigen und dem Drehtüreffekt entgegenzuwirken. Bisher ist das bereits am Folgetag nötig. 2. Um zu frühe Entlassungen aus der sofortigen Unterbringung und mehrfache Unterbringungen zu vermeiden, sollen zukünftig nur die Gerichte über diese entscheiden. Bisher dürfen auch Kliniken entlassen. 3. Mehr Datenaustausch: Kliniken und Sozialpsychiatrische Dienste müssen, wenn es der Einzelfall erforderlich macht, mit den Sicherheitsbehörden, Ausländerbehörden sowie Einrichtungen für geflüchtete Menschen zusammenarbeiten. Mir ist hier wichtig, zu sagen, dass dabei natürlich sensibel mit den Informationen umgegangen wird. Es werden klare Informationswege vorgegeben, aber es wird kein allgemeines Landtag Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotenzial eingeführt. 4. Das hohe Gut des Schutzes der Allgemeinbevölkerung wird als Grundsatz im PsychKG verankert und steht nun neben dem bisher dort geregelten Schutz von Menschen mit psychischen Erkrankungen und von bedeutenden Rechtsgütern anderer. 5. Gerichte dürfen bereits bei Anordnung der Unterbringung ausschließen, dass Beurlaubungen und Belastungserprobungen möglich sind, oder diese unter den Vorbehalt des gerichtlichen Einverständnisses stellen. Aktuell dürfen Kliniken dies bei Beurlaubungen für bis zu zehn Tage in eigener Verantwortung entscheiden. 6. Die Aussetzung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wird konkret im Gesetz verankert. Die Möglichkeit besteht bereits, wird aber bislang leider nur wenig genutzt. Dabei ist sie ein hilfreiches Instrument, um Personen in Behandlung zu bringen, denn während der Aussetzung können Personen mit psychischer Erkrankung zur Medikamenteneinnahme oder Behandlung außerhalb des Krankenhauses verpflichtet werden. Bei Erstellung der Neufassung wurden auch Potenziale zur Entbürokratisierung geprüft. Es werden nun Dokumentationspflichten reduziert, Berichtspflichten wegfallen und deklaratorische Regelungen gestrichen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden fand in der Verbändeanhörung zu den Konnexitätsfragen eine Einigung statt, worüber ich mich besonders freue. Zur Verbesserung der Versorgung, Vorsorge, Therapie und des Schutzes der Bevölkerung werbe ich nachdrücklich bei Ihnen für die vorgeschlagene PsychKG-Neufassung. Den konstruktiven Beratungen in den Fachausschüssen sehe ich gespannt entgegen. 17.06.2026 Landtag Anlage 4 Zu TOP 23 – Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung des Heimrechts für das Land Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, das Land von entbehrlichen bürokratischen Anforderungen zu befreien. Mit dem Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung des Heimrechts für das Land Nordrhein-Westfalen, den die Landesregierung heute in den Landtag einbringt, greifen wir dieses Ziel auf und setzten ein Zeichen für den Bürokratieabbau in Pflege und Eingliederungshilfe. Wir wollen den Handlungsspielraum, den das Land an dieser Stelle hat, nutzen. Denn die Gesetzgebungskompetenz für das ordnungsrechtliche Heimrecht liegt beim Land und ist im Wohn- und Teilhabegesetz, dem WTG, geregelt. In diesem Fall haben wir es selbst in der Hand, gesetzliche Regelungen so zu verändern, dass die Anwendung des Gesetzes einfacher, effektiver und effizienter wird. Dabei wollen wir nur so weit gehen, wie unser Spielraum nach dem Grundgesetz es zulässt. Die konkrete Zuständigkeit des Landes beschränkt sich auf das Gefahrenabwehrrecht. Auf diese Aufgabe sollen sich die Aufsichtsbehörden konzentrieren, und sie werden von der Prüfung von Anforderungen des Bauordnungsrechts sowie des Verbraucher- oder Arbeitsschutzes entlastet. Anforderungen des Hygiene- und Infektionsschutzes müssen aufgrund der unmittelbaren Auswirkung auf die Pflegesituation weiterhin überprüft werden. Dies gelingt im Gesetzentwurf durch die Streichung von bereits bestehenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen bzw. einen Verweis auf die jeweiligen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Dabei differenziert der Gesetzentwurf zugleich stärker zwischen den unterschiedlichen Anforderungen in der Pflege und in der Eingliederungshilfe. Das Berufsrecht in der Pflege ist beispielsweise durch Bundesrecht sowie Vereinbarungen der Pflegeselbstverwaltung hinreichend bestimmt. An dieser Stelle bedarf es keiner zusätzlichen landesrechtlichen Regelung. Das gilt im Grundsatz auch für die Fachkraftquote, sie brauchen wir landesrechtlich nicht mehr, wenn das Personalbemessungssystem nach dem SGB XI einen ausreichenden Orientierungsrahmen vorgibt. Sofern die Dokumentation in den einschlägigen Angeboten des WTG den Grundsätzen des Strukturmodells nach dem SGB XI entspricht, reicht dies zur Erfüllung der Dokumentationsanforderun-17.06.2026 gen nach dem WTG aus und bedarf keiner zusätzlichen Vorgaben in diesem. In der Eingliederungshilfe orientiert sich das Fachkrafterfordernis künftig stärker am individuellen Unterstützungsbedarf und nicht nur an starren Vorgaben. Gleichzeitig erhöhen wir die Flexibilität bei der Fachkräftegewinnung und schaffen die Möglichkeit, auf künftige Entwicklungen und Anpassungsbedarfe deutlich schneller zu reagieren. Auch die Vermeidung von Doppelprüfungen durch leistungsrechtliche Prüfinstitutionen und ordnungsrechtliche WTG-Behörden ist ein vordringliches Ziel der Reform, um sowohl die Prüfinstanzen als auch die WTG-Einrichtungen zu entlasten. Zukünftig sollen beispielsweise verstärkt die Ergebnisse der Medizinischen Dienste als Prüfinstitution der Pflegekassen bei den Regelprüfungen der WTG-Behörden übernommen werden. Das soll immer dann der Fall sein, wenn die leistungsrechtliche Prüfung ein hohes Qualitätsniveau erreicht. Gleichzeitig muss die Zusammenarbeit zwischen leistungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Prüfbehörden noch enger werden, um Einrichtungen nicht unnötig zu belasten. Wir wollen uns mit dem WTG nicht nur auf das Ordnungsrecht beschränken, sondern auch dem Begriff des Heimrechts schärfere Konturen geben. Daher unterliegen Einrichtungen der Tagespflege im Wesentlichen nur noch einer Anzeigepflicht und werden lediglich anlassbezogen nach einer Beschwerde geprüft. Die ambulanten Dienste, die in keiner Wohngemeinschaft tätig sind, müssen ihre Betriebsaufnahme sogar nur noch anzeigen. Die Werkstätten für behinderte Menschen sind zukünftig nicht mehr im WTG verortet. Der hohe Gewaltschutzstandard bleibt jedoch erhalten, er wird künftig allerdings systemgerecht im Ausführungsgesetz zum SGB IX geregelt. Die Stärkung der Eigenverantwortung aller Beteiligten ist uns im Rahmen der Gesetzesnovelle ein besonderes Anliegen. Dort, wo Menschen noch ihre Angelegenheiten eigenständig regeln können, sollen sie dies auch tun. Daher entfällt das sogenannte Servicewohnen – wohl besser bekannt als betreutes Wohnen – aus dem WTG. Für die Kommunen vereinfachen und beschleunigen wir das Antragsverfahren von Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern bei begründeten Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise bei innovativen Betreuungskonzepten. Eine Zustimmung des zuständigen Ministeriums ist für eine Genehmigung nicht mehr erforderlich und erspart somit Zeit. Mit dem Wegfall der ausdrücklichen Obergrenze von 80 Plätzen bei Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot wollen wir ebenso den Landtag Kommunen ein Instrument an die Hand geben, um vor Ort flexibler auf Bedarfsprognosen reagieren zu können. Allerdings müssen die Grundsätze der Überschaubarkeit, Wohnortnähe und Dezentralität bei der Konzeption der konkreten Einrichtung gewahrt bleiben. In diesem Zusammenhang wird ein Richtgröße von 120 Plätzen empfohlen. Der Gewaltschutz bleibt weiterhin ein wichtiges und herausforderndes Element, welches mit der Neufassung des WTG qualitativ weiterentwickelt wird. Das Meldeverfahren zu den freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie Unterbringungen wird vereinfacht. Zudem reicht es dann aus, wenn ein Gewaltschutzkonzept entwickelt und aufgestellt wird – statt dreier Konzepte, wie dies bislang der Fall ist. Es bleibt die Aufgabe des Staates, Gefahr für Leib und Leben von den besonders schützenswerten Personengruppen wie alten und pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderung abzuwenden. Die regelmäßigen ordnungsrechtlichen Prüfungen durch die örtlichen WTG-Behörden sind daher weiterhin geboten. Wir wollen, dass es in den Pflegeeinrichtungen und in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit rechten Dingen zugeht und die Menschen sich dort wohlfühlen. Wir müssen aber auch den Beschäftigten in den jeweiligen Einrichtungen die Zeit und Möglichkeit geben, ihre Arbeit zu machen. „Arbeit“ heißt dabei nicht Bürokratie, sondern Pflege und Unterstützung und damit auch Hinwendung zum Menschen. 17.06.2026 Landtag Anlage 5 Zu TOP 24 – Gesetz zur Schaffung eines finanziellen Ausgleichs für Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 2 Absatz 5 Satz 2 Konnexitätsausführungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Überträgt das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben, dann ist es diesen gegenüber zu einem finanziellen Ausgleich der entstehenden Belastungen verpflichtet. Diesen Mechanismus zum Schutz der Kommunen vor finanzieller Überforderung bei der Durchführung von ihnen vom Land übertragener Aufgaben sieht unsere Landesverfassung in Art. 78 vor. Spiegelbildlich hat sich das Land schon im Prozess der Aufgabenübertragung bei der Erstellung der Kostenfolgeabschätzung die Folgen für die verpflichteten Kommunen vor Augen zu führen und auch mit Blick auf den eigenen Landeshaushalt abzuwägen. Das sogenannte strikte Konnexitätsprinzip verkörpert somit den Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“. Dieser Verpflichtung gegenüber unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden kommt die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nach. Die Besonderheit dieses Entwurfs liegt darin, dass die Ausgleichsverpflichtung nicht durch nur eine umfangreiche Aufgabenübertragung begründet wird. Die Verpflichtung zum finanziellen Ausgleich ergibt sich hier erstmalig aus der Summe einzelner, für sich genommen unterhalb der durch die Landesverfassung vorgegebenen Wesentlichkeitsschwelle liegender Belastungen durch Gesetze und Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die auszugleichenden Belastungen resultieren aus den verschiedenen Feldern des Geschäftsbereichs und umfassen sowohl Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes, aber auch als Träger der Sozialhilfe sowie Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis. Diese Aufgaben führen im Zeitraum der Jahre 2023 bis 2026 zu einer wesentlichen Belastung der kommunalen Ebene und werden mit Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 19 Millionen Euro ausgeglichen. Ab dem Jahr 2027 erfolgt mit dem parallel in dieses Parlament eingebrachten Gesetzentwurf zur 17.06.2026 Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts eine deutliche Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung von Aufgaben im Bereich des Wohn- und Teilhabegesetzes. Durch diese deutliche Entlastung der Kommunen bei Wohnung und Teilhabe ergibt sich bereichsübergreifend etwa eine Halbierung der notwendigen Aufwendungen. Die verbleibenden Kosten – etwa durch die Auszahlung des Sofortzuschlags für Minderjährige sowie die Verfolgung von Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz – verbleiben deutlich unterhalb der Schwelle zu einer wesentlichen Belastung. In diesem Augenblick endet zwar die unmittelbare Ausgleichsverpflichtung, gleichwohl wird die Landesregierung die verbleibenden Belastungen auch bei zukünftigen Aufgabenübertragungen den rechtlichen Vorgaben entsprechend mitberücksichtigen. Dieser Gesetzentwurf und die darin vorgesehenen Ausgleichszahlungen bei der erstmaligen Anwendung der sogenannten Kumulationsregelung fußen auf einem Konsens zwischen der Landesregierung und der kommunalen Interessenvertretung. Im vorausgegangenen Beteiligungsverfahren wurde eine Einigung nicht nur zu bislang offenen Fragen bei der Umsetzung der Kumulationsregelung, sondern auch zur Höhe der berücksichtigungsfähigen Belastungen im gesamten abgedeckten Zeitraum erzielt. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich bei den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich bedanken. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf erweist sich das Land als verlässlicher Partner unserer Gemeinden und Gemeindeverbände, der auch die aus vermeintlich kleinen Aufgaben folgenden Belastungen nicht vergisst, sondern angemessen ausgleicht. Landtag Anlage 6 Zu TOP 25 – Erstes Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Rede

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Herbert Reul

Die Stiftungslandschaft in Nordrhein-Westfalen wächst seit Jahren kontinuierlich. In NRW gibt es bereits rund 5.300 Stiftungen. Dahinter stehen Menschen, die Verantwortung übernehmen. Sie engagieren sich zum Beispiel in der Kultur, für soziale Projekte, für Wissenschaft, für Umwelt und Naturschutz. Bürgerliches Engagement darf nicht durch unnötige Bürokratie ausgebremst werden. Daher soll der Gesetzentwurf im NRW-Stiftungsrecht das umsetzen, was für die Landesregierung derzeit oberste Priorität hat: Bürokratieabbau. Wir haben bereits 2023 mit der Neufassung des Stiftungsgesetzes einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht und damit die Eigenverantwortung der Stiftungen gestärkt. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch: Wir sind noch nicht am Ziel. Es gibt weiterhin Vorgaben, die Aufwand verursachen, ohne dass ein entsprechender Mehrwert geschaffen wird. Genau da setzt unser Änderungsgesetz an. Dies betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche, und zwar zum einen die sogenannte Jahresrechnung und zweitens das Landesstiftungsverzeichnis. Zum ersten Punkt: Momentan muss jede gemeinnützige Stiftung ihrer zuständigen Stiftungsbehörde jährlich eine Jahresrechnung plus weitere Unterlagen vorlegen – unabhängig davon, ob es für die Stiftungsbehörde einen Anlass für die Prüfung gibt oder nicht. Dies führt nicht nur bei den Stiftungen zu einem fortlaufenden Aufwand. Es bindet auch erhebliche Kapazitäten bei den Behörden, da die Unterlagen geprüft werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir diese ausnahmslose Vorlagepflicht abschaffen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch künftig müssen die Unterlagen ordnungsgemäß erstellt werden. Aber eingereicht werden sollen sie nur noch dann, wenn die Stiftungsbehörde dies anfordert – entweder, weil sie aufgrund der besonderen Situation einer Stiftung Gründe dafür hat, oder im Rahmen von Stichproben. Das macht die Aufsicht nicht schwächer. Im Gegenteil: Es sollen Freiräume geschaffen werden für die Fälle, in denen tatsächlich Prüfbedarf besteht. Denn gute Aufsicht bedeutet nicht, möglichst viele Akten zu bewegen. Gute Aufsicht bedeutet, genau hinzuschauen, wo es erforderlich 17.06.2026 ist, und dort zu entlasten, wo Vertrauen gerechtfertigt ist. Aus diesem Grunde sollen Doppelprüfungen der Jahresrechnung vollständig abgeschafft werden. Wurde eine Jahresrechnung bereits von einer externen fachkundigen Stelle geprüft, braucht es keine zweite Prüfung durch die Behörde. Auch hier gilt: weniger Bürokratie ohne Verzicht auf notwendige Kontrolle. Der zweite Punkt betrifft das Landesstiftungsverzeichnis. Unser Stiftungsverzeichnis soll bis zur Implementierung des bundesweiten Registers deutlich schlanker fortgeführt werden: weniger Komplexität, weniger Eintragungs- und Berichtspflichten, weniger Verwaltungsaufwand. Auch das ist ein Beitrag zu einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung. Darüber hinaus wollen wir noch mehr Klarheit bei der staatlichen Aufsicht schaffen. Es soll nicht mehr „Aufsicht“ heißen – das ist ein Begriff mit diversen Interpretationsspielräumen –, sondern „Rechtsaufsicht“. Damit wollen wir deutlich machen: Der Staat kontrolliert, ob die Stiftung ihre Satzung und die Vorgaben des Stiftungsrechts beachtet. Aber er mischt sich nicht in die Arbeit der Stiftungen ein, und er entscheidet nicht über Inhalte. Er bewertet nicht, welche Projekte sinnvoller sind als andere. Der Staat hat nur darauf zu achten, dass der Stiftungszweck gewahrt wird und das Grundstockvermögen erhalten bleibt. Sie sehen: Dieser Gesetzentwurf steht für einen pragmatischen und modernen Ansatz. Es ist ein Ansatz, der genau der Zielrichtung des Zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets der Landesregierung entspricht: weniger Bürokratie, effizientere Verwaltungsabläufe und eine Konzentration staatlicher Aufsicht auf das Wesentliche. Dieses Ziel müssen wir gemeinsam umsetzen. Landtag Anlage 7 Zu TOP 26 – Gesetz zur Anpassung verbandsund wasserrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Die sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände sind eine Besonderheit und eine Stärke des Landes NRW. Mit über Jahrzehnte erworbener Fachexpertise und mit belastbaren Strukturen bewirtschaften sie die großen Flussgebietseinheiten in NRW, geleitet von wasserwirtschaftlichen Überlegungen und unabhängig von kommunalen Grenzen. Damit sie ihrer Aufgabe adäquat nachkommen können, benötigen die Verbände moderne Rechtsgrundlagen. Der vorgelegte Gesetzentwurf adressiert deshalb insbesondere auch Zukunftsthemen wie die Energieautarkie, erneuerbare Energien und Digitalisierung. Im Lichte des im Februar 2026 geschlossenen „Pakts für Hochwasserschutz“ soll im Bereich des Hochwasserschutzes ein deutlich erweiterter Handlungsrahmen für die Wasserwirtschaftsverbände geschaffen werden. Innerhalb dieses Handlungsrahmens sollen die Verbände – im Einvernehmen mit ihren Mitgliedern – notwendige Maßnahmen beschleunigen, unterstützen oder selbst umsetzen können. Die von meinem Haus zu dem Gesetzentwurf durchgeführte Verbändeanhörung hat bestätigt, dass eine Regelung an dieser Stelle auch im Kreis der beteiligten Verbände überwiegend als notwendig und richtig erachtet wird. In Abstimmung mit den betroffenen Verbänden konnten wir noch Nachschärfungen im Entwurf vornehmen, insbesondere mit dem Ziel, den Kommunen zusätzliche Handlungsoptionen zu schaffen und dabei alle bereits bestehenden unberührt zu lassen. Außerdem wird der AAV als die zentrale Ansprechstelle für Flächenrecycling und Altlastensanierung in NRW mit den geänderten Rechtsgrundlagen weiter gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt. Die Schaffung von Planungssicherheit im Bereich der Beiträge ist dabei ein Kernpunkt. Neben der Erhöhung des Landesbeitrags von 7 Millionen Euro um 2 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro pro Jahr findet sich in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden der Vorschlag einer Erhöhung des kommunalen Beitrags von 0,06 Euro auf 0,08 Euro pro Einwohner bzw. Einwohnerin und Jahr als Regelungsvorschlag im Entwurf. 17.06.2026 Damit werden die Entwicklungen der letzten Jahre mit Blick auf die Steigerung von Baukosten, die generelle Preisentwicklung sowie die Zunahme der Wichtigkeit der Themen „Flächenrecycling“ und „Altlastensanierung“ nachvollzogen – für einen handlungsfähigen AAV. Wasserrechtliche Regelungen werden vor allem im Landeswassergesetz angepasst. Inhaltlich stehen insbesondere die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben aus der RED-III-Richtlinie und Entlastungen für die Bezirksregierungen im Fokus, damit diese in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde das seit dem 1. Januar 2026 eingeführte Vorkaufsrecht für Hochwasserschutzmaßnahmen nach § 99a Wasserhaushaltsgesetz übernehmen können. In Zeiten, die große Herausforderungen im Bereich „Wasserwirtschaft, Flächenrecycling und Bodenschutz“ bereithalten, schaffen wir mit dem vorgelegten Gesetzespaket einen Rahmen, der unseren Verbänden, Kommunen und anderen Beteiligten ein zielgerichtetes und effektives Handeln ermöglicht. Landtag Anlage 8 Zu TOP 27 – Gesetz zur Anpassung der Dienstund Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede

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Dr. Marcus Optendrenk

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hält ihr Wort! Wir übertragen das Tarifergebnis erneut eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten. Denn die Beamtinnen und Beamten sind täglich für unser Land und unsere Demokratie im Einsatz. Für uns ist klar: Wer Verantwortung für unseren Staat trägt, muss sich auf eine faire und angemessene Besoldung und Versorgung verlassen können. Für das Jahr 2026 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. April 2026 eine Erhöhung der Grundgehälter sowie der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag um 3,36 %, der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen sowie Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 60 Euro und der weiteren an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezügebestandteile (insbesondere der Amtszulagen, der Strukturzulage und der Familienzuschläge) um 2,8 % vor. Mit dem Erhöhungsprozentsatz für die Grundgehälter und die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag von 3,36 Prozent wird sichergestellt, dass in jeder Besoldungsgruppe und jeder Erfahrungsstufe mindestens eine Erhöhung um den in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbetrag von 100 Euro erfolgt. Die Umsetzung des Mindestbetrages erfolgt mit Blick auf das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot und zugleich im Vorgriff auf die Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Für das Jahr 2027 erfolgt ab dem 1. März 2027 eine weitere Erhöhung der Bezüge um 2 % und der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretärsanwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 60 Euro. 17.06.2026 Für das Jahr 2028 sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2028 eine Erhöhung der Bezüge um 1 % und der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter und der monatlichen Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretärsanwärter sowie Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis um 30 Euro vor. Die Ruhegehälter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeiträge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht. Mit den Juli-Bezügen sollen die auf die Monate April bis einschließlich Juni 2026 entfallenden Erhöhungsbeträge abschlagsweise nachgezahlt und zugleich die laufenden Abschlagszahlungen ab Juli 2026 aufgenommen werden. Die voraussichtlichen strukturellen Anpassungen des Besoldungsrechts zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 sollen in einem zweiten Schritt nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen umgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung wird voraussichtlich noch im Laufe des Sommers in den Landtag eingebracht werden. Durch die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge löst die Landesregierung ihr Versprechen der systemgerechten Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifabschlusses ein und trägt so zur Sicherung der Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Landtag Anlage 9 Zu TOP 28 – Viertes Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Die EU hat beschlossen, ihr Asylsystem zu reformieren. Ab Juni bzw. Juli 2026 werden unterschiedliche Rechtsakte auch in Deutschland umgesetzt, die nach langjährigen und intensiven Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem – kurz: GEAS – geführt haben. GEAS gilt für uns auf Landesebene bereits unmittelbar, und wir stehen dazu in engem Austausch mit dem Bund, den Bezirksregierungen und den Kommunen. GEAS gliedert sich in elf neue Rechtsakte, davon zehn Verordnungen sowie eine Richtlinie. Dem Bundesgesetzgeber bleibt die Möglichkeit, bestimmte Bereiche näher auszuschärfen. Hiervon wurde auf nationaler Ebene Gebrauch gemacht. Bundestag und Bundesrat haben im Frühjahr dieses Jahres das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz beschlossen, um die Änderungen durch GEAS im nationalen Recht umzusetzen. Die damit einhergehenden Anpassungen sowie die originären Änderungen durch GEAS beinhalten unter anderem vier neue Haftarten, die dem Asylverfahren sowie dem Aufenthaltsrecht bisher fremd waren. Es handelt sich um die Asylverfahrenshaft, die der Sicherung der Durchführung des Asylverfahrens dient, die Überprüfungshaft an den Außengrenzen und die Überprüfungshaft im Bundesgebiet, die das vorgeschriebene Screening sicherstellen sollen, sowie die Haft im Rückkehrgrenzverfahren. Diese neuen Haftarten sind daher in das für den Abschiebungshaftvollzug ausgestaltete Gesetz in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen; in das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW. Die vorliegenden Änderungen stellen notwendige Folgeänderungen des Landesgesetzes aufgrund der erfolgten bundesgesetzlichen und europarechtlichen Änderungen dar. Wichtig bleibt weiterhin, dass für uns immer der Mensch im Mittelpunkt steht. Unsere Werte wie Mitmenschlichkeit und Solidarität sowie der Schutz von Menschen auf der Flucht vor Krieg und Gewalt bleiben im Fokus. 17.06.2026 Landtag Anlage 10 Zu TOP 29 – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und über die weitere Entwicklung der Gesundheitsfachberufe – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ist entscheidend für die berufliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen. Zahlreiche Menschen mit Migrationsgeschichte besitzen einen Berufsabschluss aus ihrem Heimatland, der in Nordrhein-Westfalen noch nicht anerkannt ist. Auch Menschen, die zukünftig bei uns leben und arbeiten möchten, sollen in guten Arbeitsverhältnissen tätig sein und gerecht entlohnt werden. Die Berufsanerkennung ist nicht nur für die betroffenen Personen selbst von großer Wichtigkeit, sondern auch für unseren Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Fachkräfte aus dem Ausland tragen zur Deckung des Bedarfs an qualifiziertem Personal bei. Daher ist die Gewinnung von Fachkräften aus anderen Ländern bedeutsam, und die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Landesregierung setzt sich für die kontinuierliche Verbesserung der Anerkennungsverfahren ein. Unser Ziel ist es, ausländische Berufsabschlüsse schnell, einfach und rechtssicher anzuerkennen. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW (BQFG) enthält das Verfahrensrecht für die Aner- kennung der meisten landesrechtlich geregelten Berufe. Mit diesem Gesetz gewährleisten wir ganz überwiegend einheitliche und transparente Verfahrensstandards über viele verschiedene Berufe hinweg. Wir entwickeln das Gesetz in Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Bund stetig weiter, fördern damit eine länderübergreifende Einheitlichkeit und stellen die EU-Rechtskonformität der Verfahren sicher. Davon profitieren nicht nur EU-Bürger, sondern auch Personen mit Berufsabschlüssen aus Drittstaaten. Und von den Vereinfachungen profitieren letztlich natürlich auch Arbeitgeber und die Wirtschaft. Mit der vorliegenden Änderung des BQFG werden verschiedene Aktualisierungen vorgenommen. So wird zum Beispiel die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes im Landesgesetz nachvollzogen. Zudem werden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers umgesetzt. Die Änderungen tragen insgesamt dazu bei, die Anerkennungs-17.06.2026 verfahren moderner und einfacher zu gestalten. Dementsprechend hat es in den Ausschüssen – AGS, AWIKE, IntA – Zustimmung für diesen Entwurf gegeben. Darüber hinaus wird das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz an die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Nach einer jahrelangen Erprobungsphase wurden die bisherigen Modellstudiengänge in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie entfristet und können somit als Regelstudiengänge fortgeführt werden. Mit Art. 2 des vorliegenden Gesetzes aktualisieren wir die bestehende Verordnungsermächtigung im Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz entsprechend. Die hochschulischen Ausbildungsmöglichkeiten in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur Weiterentwicklung der Professionen. Ungeachtet dessen sind jedoch die ausstehenden grundlegenden Reformen der Berufsgesetze auf Bundesebene unerlässlich, um die Therapieberufe zukunftsfest aufzustellen. Die Landesregierung wird sich weiterhin für starke Therapieberufe einsetzen.

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Marco Schmitz CDU

Dass hier vorliegende Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und zur weiteren Entwicklung der Gesundheitsfachberufe setzt ein weiteres wichtiges Signal für die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in Gesundheitsberufen nimmt demografisch bedingt zu und gleichzeitig steigt der Bedarf an qualifizierter Versorgung. Eine wichtige Maßnahme, um der wachsenden Problematik zu begegnen, ist unter anderem die Gewinnung und die Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Die vorgelegte Änderung des Gesetzes schafft hierfür bessere Rahmenbedingungen. Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse werden vereinfacht, beschleunigt und transparenter gestaltet. Das hilft qualifizierten Fachkräften, schneller in ihrem Beruf tätig zu werden, und stärkt zugleich die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Somit ergibt sich eine Situation, die für alle Beteiligten von Vorteil ist. Darüber hinaus trägt das Gesetz zur Modernisierung der Gesundheitsfachberufe bei. Die Anforderungen an Pflege, Therapie und weitere Gesundheitsberufe verändern sich stetig. Durch zeitgemäße Ausbildungs- und Berufsperspektiven erhöhen wir die Attraktivität dieser Berufe und sichern Landtag die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger langfristig. Dieses Gesetz verbindet somit die Fachkräftesicherung, die Modernisierung unseres Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung. Wir gehen damit einen weiteren wichtigen Schritt, um unser Gesundheitswesen zukunftsfest und krisensicher aufzustellen.

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Lena Teschlade SPD

Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt das richtige Ziel, die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Dies ist sowohl mit Blick auf den Fachkräftemangel als auch für die Integration von Menschen aus dem Ausland, die nach Deutschland kommen, sehr wichtig. Wir brauchen ausländische Fachkräfte, die hier ein zügiges und nachvollziehbares System vorfinden sollen. Der Gesetzentwurf orientiert sich am Mustergesetzentwurf der Länder. Auch dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung. Wir können diesem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen. Positiv hervorzuheben ist zunächst die stärkere Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen zwischen den Ländern. Einheitliche Maßstäbe erhöhen die Transparenz der Verfahren und erleichtern es den Antragstellenden ebenso wie den zuständigen Behörden, sich im System zurechtzufinden. Von praktischer Bedeutung ist auch die vorgesehene Öffnung bei den einzureichenden Unterlagen. Künftig sollen regelmäßig auch englischsprachige Dokumente akzeptiert werden. Das reduziert bürokratische Hürden und vermeidet unnötige Verzögerungen im Verfahren. Der Gesetzentwurf trägt zudem zur besseren Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie bei. Eine stärkere Konformität mit dem europäischen Rechtsrahmen ist erforderlich, um Rechtsklarheit zu schaffen und die Mobilität von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen. Von besonderer arbeitsmarktpolitischer Relevanz ist die Änderung im Aufenthaltsgesetz. Fachkräften mit anerkannter Berufsausbildung wird künftig die Aufnahme jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen ermöglicht. Die bisherige Beschränkung auf Tätigkeiten, die der im Ausland erworbenen Qualifikation entsprechen, entfällt. Das erweitert die Beschäftigungsmöglichkeiten und erleichtert die Integration in den Arbeitsmarkt. Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Zielsetzung, Anerkennungsverfahren künftig unver-17.06.2026 züglich zu bearbeiten. Angesichts bestehender Fachkräftebedarfe ist eine Beschleunigung der Verfahren dringend geboten. Entscheidend wird sein, ob diese Vorgabe in der Praxis erreicht wird. Dazu sind ausreichende personelle und organisatorische Voraussetzungen in den zuständigen Stellen notwendig. Schließlich wird mit dem Gesetz auch das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz an veränderte bundesrechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen konsequent. Zusammenfassend verbessert der Gesetzentwurf die bestehenden Regelungen, baut einzelne Verfahrenshürden ab und passt das Landesrecht an bundes- und europarechtliche Entwicklungen an. Offene Fragen bestehen vor allem bei der praktischen Umsetzung, insbesondere bei der Verfahrensdauer. Vor diesem Hintergrund tragen wir den Gesetzentwurf mit.

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Meral Thoms GRÜNE

Gerade in den Gesundheitsfachberufen sehen wir seit Jahren, wie dringend qualifizierte Fachkräfte gebraucht werden. Gleichzeitig erleben viele Menschen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben, langwierige, komplizierte und teilweise wenig transparente Anerkennungsverfahren. Das ist weder für die Betroffenen noch für unser Versorgungssystem zufriedenstellend. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden verschiedene Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen angepasst. Ziel ist es, die Verfahren rechtssicherer, schneller und praxisnäher auszugestalten. Dazu wird der Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW erweitert. Außerdem können englischsprachige Unterlagen künftig leichter akzeptiert werden, die elektronische Einreichung von Unterlagen wird erleichtert und die zügige Bearbeitung der Anträge wird ausdrücklich betont. Das sind keine rein technischen Änderungen. Sie bedeuten konkrete Verbesserungen für Menschen, die ihre Qualifikation hier einbringen wollen, und sie sind zugleich ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen. Aus Gesprächen mit Betroffenen und Fachakteuren wissen wir aber auch, dass viele praktische Hürden im Verwaltungsvollzug und beim Übergang in die Berufsausübung liegen. Dazu gehören etwa fehlende Transparenz über Verfahrens-Landtag stände, lange Bearbeitungszeiten, Gutachterengpässe oder Unsicherheiten bei Arbeitgebern im Umgang mit Berufserlaubnissen. Deshalb ist wichtig, dass die gesetzlichen Verbesserungen nun auch in der Praxis ankommen. Anerkennung darf nicht an unnötiger Bürokratie scheitern. Wer eine Qualifikation mitbringt, soll eine faire, transparente und realistische Chance bekommen, diese auch in Nordrhein-Westfalen einzusetzen. Gleichzeitig bleiben Qualitätsstandards und Patient*innensicherheit selbstverständlich maßgeblich. Die Fraktion der Grünen teilt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und stimmt daher zu.

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Susanne Schneider FDP

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW regelt mittlerweile seit 2013 das Verfahren für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für die meisten landesrechtlich geregelten Berufe. Mit bundesrechtlichen Änderungen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung wurden die Länder aufgerufen, auch ihre Regelungen anzupassen. Die Bundesländer haben dazu einen neuen Mustergesetzentwurf abgestimmt. Bundesweit vergleichbare Rahmenbedingungen sollen die Gleichbehandlung im Verfahren und die länderübergreifende Akzeptanz der Anerkennungsbescheide fördern. Zudem sollen Verwaltungsverfahren vereinfacht und entbürokratisiert werden. Diese Ziele unterstützen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Schnelle Berufsanerkennungsverfahren sind nicht nur eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Sie verbessen auch die Integration von Zugewanderten, die dann in ihrem erlernten Beruf für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Als FDP-Landtagsfraktion haben wir uns daher auch schon mit eigenen Initiativen für eine Beschleunigung von Anerkennungsverfahren eingesetzt. Sie müssen vor allem die Möglichkeiten der Digitalisierung und des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz stärker nutzen. Da kann Nordrhein-Westfalen auch nach dieser Anpassung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes noch besser werden. Neben der Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf noch einen weiteren Punkt. Nach dem Auslaufen der bisherigen Modellklauseln ermöglichen die neuen bundesrechtlichen Übergangsregelungen im Ergotherapeutengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseurund Physiotherapeutengesetz die Fortführung der bisherigen Modellstudiengänge als unbefristete regelhafte Studienmöglichkeiten. Auch dies muss 17.06.2026 landesrechtlich umgesetzt werden. Ungeachtet dessen sind die ausstehenden grundlegenden Novellierungen der Berufsgesetze auf Bundesebene aber weiterhin notwendig. Gerade um den Bürokratieabbau bei den Berufsanerkennungsverfahren voranzutreiben, wird die FDP-Landtagsfraktion dem vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Als Arzt habe ich gelernt, dass Vertrauen die Grundlage jeder Behandlung ist. Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die Person vor ihnen über die notwendige Qualifikation verfügt, unsere Standards kennt und unsere Sprache sicher beherrscht. Genau deshalb betrachten wir diesen Gesetzentwurf mit großer Skepsis. Die Landesregierung verkauft ihn als Modernisierung und Entbürokratisierung. Tatsächlich geht es aber vor allem darum, Anerkennungsverfahren weiter zu erleichtern und Hürden abzusenken. Man könnte auch sagen: Die Folgen einer verfehlten Fachkräftepolitik sollen nun verwaltungstechnisch kaschiert werden. Nordrhein-Westfalen leidet nicht deshalb unter Fachkräftemangel, weil Anerkennungsverfahren bislang zu gründlich wären. Nordrhein-Westfalen leidet unter Fachkräftemangel, weil seit Jahren zu wenig in Ausbildung investiert wird, weil Krankenhäuser unter wirtschaftlichem Druck stehen und weil immer mehr qualifizierte Fachkräfte ihrem Beruf den Rücken kehren. Wer diese Probleme nicht löst, behandelt Symptome statt Ursachen. Besonders kritisch sehen wir die weitere Öffnung gegenüber fremdsprachigen Unterlagen. Natürlich ist Englisch heute internationale Wissenschaftssprache. Aber wir reden hier nicht über einen medizinischen Fachkongress. Wir reden über Verwaltungsverfahren in Deutschland, die rechtssicher, nachvollziehbar und überprüfbar sein müssen. Der deutsche Staat darf sich nicht von seinen eigenen Standards verabschieden. Und noch wichtiger: Wer in unserem Gesundheitswesen arbeitet, trägt Verantwortung für Menschenleben. Deshalb dürfen Qualifikation, Sprachkompetenz und berufliche Eignung niemals nur auf dem Papier geprüft werden. Patienten haben ein Recht darauf, dass dieselben hohen Maßstäbe gelten – unabhängig davon, ob ein Abschluss in Düsseldorf, Dresden oder Damaskus erworben wurde. Die Bürger erwarten keine beschleunigte Bürokratie um jeden Preis. Sie erwarten Qualität. Sie erwarten Sicherheit. Und sie erwarten, dass der Staat seine Kontrollfunktion ernst nimmt. Landtag Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte. Daran besteht kein Zweifel. Aber der richtige Weg ist nicht die schrittweise Absenkung von Anforderungen, sondern die Stärkung der Ausbildung im eigenen Land, die Rückgewinnung von Fachkräften, die ihren Beruf verlassen haben, und attraktive Arbeitsbedingungen für diejenigen, die unser Gesundheitswesen täglich tragen. Deutschland darf nicht zum Land werden, das jeden Fachkräftemangel reflexartig mit immer neuen Erleichterungen bei Anerkennungsverfahren beantwortet. Wir brauchen nicht weniger Standards, wir brauchen mehr Nachwuchs. Wir brauchen mehr Wertschätzung für die eigenen Fachkräfte. Und wir brauchen eine Politik, die die Ursachen bekämpft, statt die Symptome zu verwalten. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. 17.06.2026 Landtag Anlage 11 Zu TOP 30 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das im Jahr 2023 durch das Bundesrecht eingeführte Instrument der sogenannten erweiterten Unterstützung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zugänglich werden, statt es zunächst nur in ausgewählten Modellprojekten zu erproben. Dazu wird die in § 3a Landesbetreuungsgesetz enthaltene Modellklausel gestrichen. Die erweiterte Unterstützung ist ein zeitlich begrenztes, persönliches Fallmanagement für Menschen, bei denen die Bestellung einer rechtlichen Betreuungsperson eigentlich bereits erforderlich erscheint, weil die betroffene Person akut nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Gleichwohl kann es Fälle geben, in denen die Prognose Anlass zu der Hoffnung gibt, dass die betroffene Person mit engmaschiger Unterstützung durch die Betreuungsbehörde wieder in die Lage versetzt werden kann, ihre rechtlichen Angelegenheiten zukünftig dauerhaft eigenständig zu regeln. In den Fällen, die für dieses Instrument der erweiterten Unterstützung geeignet sind, wäre die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung somit unverhältnismäßig. Der Bundesgesetzgeber hat 2023 die erweiterte Unterstützung für diese spezielle Zielgruppe in das Betreuungsorganisationsgesetz aufgenommen und damit eine neue Aufgabe der örtlichen Betreuungsbehörden geschaffen, die der Vermeidung von rechtlichen Betreuungen dient. Die Länder hatten die Möglichkeit, sich vor der landesweiten Einführung für eine Modellphase zu entscheiden, um das Instrument zu erproben. Nordrhein-Westfalen hat zunächst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die erweiterte Unterstützung unter wissenschaftlicher Begleitung in Modellprojekten zu erproben. Die Modellprojekte sind in § 3a des derzeitig geltenden Landesbetreuungsgesetzes geregelt. Ziel der Modellklausel war es, Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln. Mittlerweile liegen uns aber ausreichend Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor. Beispielsweise wird deutlich, dass das Angebot nur für eine sehr kleine Personengruppe geeignet ist. 17.06.2026 Wir schlagen daher vor, auf nordrhein-westfälische Modellprojekte zu verzichten. Das Angebot soll stattdessen direkt landesweit ermöglicht werden, indem die Modellklausel im Landesbetreuungsgesetz gestrichen wird. Immer mehr Menschen kommen in eine Situation, in der sie mit ihren rechtlichen Angelegenheiten – seien es zum Beispiel Mietverhältnisse oder Anträge bei Behörden – nicht mehr alleine zurechtkommen. Dies kann aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheiten jeden treffen. Die rechtliche Betreuung sieht dann vor, dass eine Betreuungsperson stellvertretend für den Betroffenen rechtlich wirksam handeln kann. Das ist ein gutes System, welches die rechtliche Handlungsfähigkeit für alle Menschen sicherstellt. Allerdings sollte es auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Fähigkeit, eigene rechtliche Entscheidungen zu treffen, wirklich dauerhaft eingeschränkt ist. Bei manchen Menschen entstehen vorübergehend besondere Lebenssituationen, in denen sie zum Beispiel aufgrund von akuten Lebenskrisen zeitweise nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu überblicken und eigenständig angemessen zu regeln. Genau für solche Fälle wurde die erweiterte Unterstützung in das Bundesgesetz aufgenommen. Sie kann eine gute Hilfe sein, um den Betroffenen einige Monate lang so eng zu begleiten, dass mit dieser Hilfe die anstehenden rechtlichen Angelegenheiten mit Unterstützung durch die örtliche Betreuungsbehörde geordnet werden können. Das erhält die Selbstständigkeit, anstatt dass ein rechtlicher Betreuer dauerhaft die Arbeit für die betroffene Person erledigt. Eine gute Sozialpolitik stärkt die Selbstwirksamkeit Betroffener. Die erweiterte Unterstützung ist ein geeignetes Instrument, Menschen in besonderen Akutsituationen zu stärken und die Einrichtung rechtlicher Betreuungen zu vermeiden. Die Aussetzung der flächendeckenden Einführung der erweiterten Unterstützung soll nun beendet und das Instrument direkt in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Damit setzen wir das Bundesrecht um.

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Marco Schmitz CDU

Bei diesem Gesetzentwurf geht es um eine überschaubare Änderung, aber um ein wichtiges Ziel: Menschen sollen ihre Angelegenheiten möglichst lange selbstständig regeln können. Die erweiterte Unterstützung setzt genau dort an. Sie soll helfen, bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. In geeigneten Fällen kann durch Beratung, Begleitung und ein gutes Zusammen-Landtag spiel der vorhandenen Hilfen eine Betreuung vermieden werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings auch, dass deutlich weniger Fälle dafür geeignet sind als ursprünglich angenommen. Statt der erwarteten 15 % liegt der Anteil wohl nur bei etwa 2 %. Deshalb wäre es nicht sinnvoll, zunächst aufwendig weitere Modellprojekte aufzubauen. Die Erkenntnisse liegen vor. Jetzt können wir das Instrument unmittelbar landesweit anwenden. Dabei geht es nicht darum, notwendige rechtliche Betreuung infrage zu stellen. Wer Unterstützung und Vertretung braucht, muss diese auch weiterhin verlässlich erhalten. Aber wo Menschen mit einer zeitlich begrenzten Unterstützung selbst entscheiden und handeln können, sollten wir ihnen diese Möglichkeit geben. Das stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen und entspricht dem Grundgedanken der UN Behindertenrechtskonvention. Wichtig ist zugleich, die Auswirkungen auf die Kommunen im Blick zu behalten. Deshalb werden die tatsächlichen Belastungen erfasst und in die Evaluation des Belastungsausgleichs einbezogen. Der Gesetzentwurf ist damit pragmatisch, sachgerecht und im Interesse der betroffenen Menschen. Wir werden ihm zustimmen.

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Thorsten Klute SPD

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen befassen wir uns mit einem wichtigen Baustein der Sozialpolitik. Es geht um die Stärkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen, die Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten benötigen. Kern des Entwurfs ist die sogenannte erweiterte Unterstützung. Sie soll Menschen dabei helfen, ihre Angelegenheiten möglichst eigenständig zu regeln, und zwar noch bevor eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Dabei handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fallmanagement, das vor allem darauf abzielt, rechtliche Betreuungen zu vermeiden, wo dies möglich ist. Der Gesetzentwurf schafft Klarheit, vereinfacht Verfahren und stellt sicher, dass die erweiterte Unterstützung allen Betroffenen in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zugänglich ist. Dieser Gesetzentwurf ist zwar kein großer Systemwechsel, jedoch eine pragmatische Weiterentwicklung bestehender Regelungen. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf deshalb zu. 17.06.2026

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Jule Wenzel GRÜNE

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir eine gezielte, aber für die Betroffenen bedeutsame Änderung im Landesbetreuungsgesetz vor. Im Mittelpunkt steht die „erweiterte Unterstützung“. Dahinter verbirgt sich der Ansatz, Menschen dabei zu helfen, ihre rechtlichen Angelegenheiten weiterhin selbstständig zu regeln und dadurch die Bestellung einer rechtlichen Betreuung in geeigneten Fällen zu vermeiden. Unser Ziel ist es nicht, Entscheidungen für Menschen zu treffen, sondern sie darin zu stärken, ihre Entscheidungen selbst treffen zu können. Wir wollen Selbstbestimmung dort fördern, wo sie möglich ist, und Unterstützung anbieten, bevor eine rechtliche Stellvertretung überhaupt erforderlich wird. Als Nordrhein-Westfalen die Regelung im Jahr 2022 in das Landesbetreuungsgesetz aufgenommen hat, war vorgesehen, die erweiterte Unterstützung zunächst in Modellprojekten zu erproben. Das war ein sinnvoller und bedachter Ansatz. Inzwischen liegen umfassende Erfahrungen vor – nicht nur aus Betreuungsbehörden in Nordrhein-Westfalen, die dies bereits freiwillig umsetzen, sondern vor allem aus anderen Bundesländern. Dabei hat sich gezeigt, dass die Zahl der Fälle, in denen eine erweiterte Unterstützung tatsächlich geeignet ist, deutlich geringer ausfällt als angenommen. Aber bei den Fällen, bei denen eine erweiterte Unterstützung infrage kommt, verändert sie tatsächlich Lebensrealitäten. Auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ist es jetzt wichtig, die Möglichkeit der erweiterten Unterstützung ab 2027 allen Menschen in Nordrhein-Westfalen landesweit zugänglich zu machen. Denn auch wenn die Fallzahlen gering sind: Hinter jedem dieser Fälle steht ein Mensch, dessen Selbstbestimmung erhalten werden kann. Genau dafür lohnt sich dieses Instrument. Wer mit gezielter Unterstützung seine Angelegenheiten weiterhin selbst regeln kann, behält ein höheres Maß an Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Durch die Möglichkeit, die erweiterte Unterstützung an Betreuungsvereine oder Berufsbetreuer zu delegieren, kann ein breites Spektrum an betreuungs- und sozialrechtlichem Fachpersonal niedrigschwellig und fallspezifisch tätig werden. Einen Aspekt gilt es noch aus den bisherigen Erprobungsmodellen hervorzuheben: Es entstanden Synergien innerhalb der sozialen Hilfesysteme, zwischen psychiatrischer Versorgung, Schuldnerberatung und Pflegediensten. Genau das zeigt: Gute Unterstützung entscheidet sich nicht am Paragrafen, sondern daran, ob die Systeme für die Menschen zusammenarbeiten und dadurch die Hilfe passend bei Betroffenen ankommt. Genau dieses Ziel verfolgt das Betreuungsrecht. Landtag Diese Änderung am Gesetz steht für einen konsequenten Schritt: Wir stärken die Selbstbestimmung der Betroffenen und schaffen Klarheit für die Betreuungsbehörden. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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Susanne Schneider FDP

Die erweiterte Unterstützung nach § 11 Abs. 3 und 4 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) stellt eine bereits seit 2023 bestehende Aufgabe der örtlichen Betreuungsbehörden dar. Die Betreuungsbehörden sollen in geeigneten Fällen und mit Zustimmung des Betroffenen diesen Menschen durch erweiterte Unterstützungsleistungen ermöglichen, um auch ohne Bestellung eines rechtlichen Betreuers ihre rechtlichen Angelegenheiten noch selbstständig zu erledigen. Nordrhein-Westfalen hatte ursprünglich von dieser Möglichkeit insofern Gebrauch gemacht, dass für diese neue Aufgabe zunächst eine Erprobung in einzelnen Modellprojekten vorzusehen sei. Dies wurde in § 3a LBtG verankert. Erkenntnisse aus verschiedenen anderen Bundesländern weisen aber darauf hin, dass die Zahl der für eine erweiterte Unterstützung geeigneten Fälle sehr weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben würde. Nur ca. 2 % der Betreuungen können so vermieden werden. Daher soll künftig auf eine vorgeschaltete Durchführung von Modellprojekten verzichtet und das Instrument der erweiterten Unterstützung ab dem Jahr 2026 landesweit unmittelbar anwendbar werden. Auch wenn nur wenige Fälle geeignet sind, trägt die erweiterte Unterstützung dazu bei, dass betroffene Menschen in der eigenen Handlungsund Entscheidungskompetenz gestärkt werden und damit eine rechtliche Betreuung vermieden werden kann. Einer Anpassung, die die Selbstbestimmung von Menschen stärken soll, stimmt die FDP-Landtagsfraktion natürlich zu.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Heute beraten wir in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes. Nach den Beratungen im Ausschuss bleibt festzustellen: Die Landesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf ein grundsätzlich nachvollziehbares Anliegen. Menschen sollen nach Möglichkeit selbstbestimmt leben können, ohne dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss. 17.06.2026 Diesem Ziel wird sich wohl kaum jemand im Hause verschließen. Dennoch hat die Ausschussberatung gezeigt, dass die tatsächliche Reichweite dieses Vorhabens deutlich begrenzter ist, als die Landesregierung es ursprünglich dargestellt hat. Die erweiterte Unterstützung soll nun flächendeckend eingeführt werden. Gleichzeitig wurde im Ausschuss deutlich, dass lediglich ein vergleichsweise kleiner Anteil der Betreuungsverfahren hiervon überhaupt erfasst wird. Die Landesregierung spricht selbst von etwa 2 % der Fälle. Gerade deshalb hätten wir uns eine deutlich kritischere Auseinandersetzung mit der Frage gewünscht, ob der zusätzliche organisatorische Aufwand tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Betreuungsbehörden in den Kommunen arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. Fachkräftemangel, steigende Fallzahlen und immer neue gesetzliche Anforderungen gehören längst zum Alltag. Wer neue Aufgaben überträgt, muss daher auch ehrlich benennen, welche personellen und finanziellen Folgen dies haben wird. In den Ausschussberatungen wurde zwar wiederholt auf positive Erfahrungen aus anderen Bundesländern verwiesen, allerdings blieb aus unserer Sicht offen, ob diese Erfahrungen ohne Weiteres auf Nordrhein-Westfalen übertragbar sind und ob die dort erzielten Ergebnisse tatsächlich den flächendeckenden Ausbau rechtfertigen. Wir halten es grundsätzlich für richtig, vor einer rechtlichen Betreuung alle geeigneten Hilfsmöglichkeiten auszuschöpfen. Eine Betreuung darf immer nur das letzte Mittel sein. Dieser Gedanke entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Respekt vor der Eigenverantwortung des Einzelnen. Gleichzeitig muss Politik aber auch den Mut haben, Maßnahmen nüchtern zu bewerten. Nicht jede gut gemeinte Regelung entfaltet automatisch eine große praktische Wirkung. Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte erwarten die Bürger zu Recht, dass neue Aufgaben sorgfältig geprüft und ihre Ergebnisse regelmäßig evaluiert werden. Wir werden daher auch künftig sehr genau darauf achten, ob die mit diesem Gesetz verbundenen Erwartungen tatsächlich erfüllt werden und ob die Belastungen für die Kommunen im vertretbaren Rahmen bleiben. Der Maßstab muss stets derselbe sein: mehr Hilfe für die Betroffenen, aber keine unnötige Ausweitung staatlicher Strukturen. Landtag Anlage 12 Zu TOP 31 – Siebtes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Marcus Optendrenk

Mit Vorlage 18/1818 vom 31. Oktober 2023 wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss über die Neuausrichtung des Rechnungswesens berichtet. Die Gründe haben wir nicht nur in der ersten Lesung im Plenum am 7. Mai 2026 miteinander diskutiert, sondern auch im Haushalts- und Finanzausschuss am 9. Juni 2026 vertieft. Wir beabsichtigen, auf eine Fortentwicklung des Programms EPOS.NRW in Richtung Produkthaushalt und Konzernabschluss zu verzichten, um einen signifikanten Mittelmehrbedarf für die kommenden Jahre zu vermeiden. Ziel der Neuausrichtung ist eine effektive und effiziente Haushaltssteuerung im Rahmen der Kameralistik auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im bestehenden doppischen System. Dazu soll die Kosten- und Leistungsrechnung durch die Buchungskreise vertieft werden. Es muss nicht mehr die für eine Haushaltsdarstellung optimierte hohe Abstraktionsebene eines Produkthaushalts bedient werden. An ihre Stelle tritt eine Neuausrichtung auf Strukturen, die eine Hebung wirtschaftlicher Potenziale bis auf die Ebene einzelner Dienststellen ermöglicht. Abschlüsse stehen des Weiteren nicht mehr im Fokus, außer in Teilbereichen für die Haushaltsrechnung. Die Änderungen zu § 25 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans 2024 stellten einen ersten Schritt der rechtlichen Umsetzung dar. Die Aufhebung des § 17b LHO, die Folgeänderung des § 66 LHO sowie die Neufassung des § 71a LHO dienen nun als weiterer Schritt dazu, die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem geplanten praktischen Handeln und dem Haushaltsgesetz wieder in Einklang zu bringen, wie dies der LRH auch gefordert hat. Eine Änderung der Verwaltungsvorschriften und Richtlinien erfolgt im weiteren Verlauf. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung.

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Alexander Baer SPD

Bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs im Mai habe ich darauf hingewiesen, dass es sich nur auf den ersten Blick um eine technische Anpassung der Landeshaushaltsordnung handelt. Vielmehr wird hier bei genauerem Hinsehen ein finanz-17.06.2026 politischer Sinneswandel vollzogen. Dies hat sich nun, nach der Beratung im Ausschuss und der Anhörung der Sachverständigen, bestätigt. Der Entwurf geht über technische Fragen deutlich hinaus. Im Kern geht es nämlich um die Frage, wie transparent die finanzielle Lage des Landes künftig dargestellt wird und auch darum, welche Rolle dem Parlament bei dieser Darstellung zukommt. Die Landesregierung begründet den Gesetzentwurf mit einer notwendigen Weiterentwicklung des Haushaltsrechts. Die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass zentrale Elemente dieser Weiterentwicklung nicht hinreichend konkret ausgestaltet sind. Der Landesrechnungshof hat hierzu deutlich Stellung bezogen. Er kritisiert insbesondere, dass die sogenannte angereicherte Kameralistik im Gesetz selbst nicht näher definiert wird und wesentliche Ausgestaltungsfragen in nachgelagerte Verfahren oder Verwaltungsvorschriften verlagert werden. Damit entsteht eine Situation, in der der gesetzliche Rahmen zwar verändert wird, die konkrete Ausgestaltung jedoch erst später festgelegt werden soll. Aus Sicht des Landesrechnungshofs führt dies zu einer erheblichen Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Systematik des Haushalts- und Rechnungswesens. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen. Künftig sollen wesentliche Fragen – etwa zur Anwendung von Kosten- und Leistungsrechnung, zur Ausgestaltung doppischer Elemente oder zu Abweichungen von bestehenden Standards – durch das Finanzministerium im Rahmen von Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Das ist eine Verschiebung von Regelungskompetenz aus dem Parlament in die Exekutive. Der Landesrechnungshof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass damit eine Chance ungenutzt bleibt, das Budgetrecht des Parlaments weiter zu stärken. Diese Einschätzung nehmen wir ernst. Denn Haushaltsrecht ist immer auch Parlamentsrecht. Je stärker die Ausgestaltung zentraler Steuerungsinstrumente in die Verwaltung verlagert wird, desto geringer wird die unmittelbare Steuerungsmöglichkeit des Gesetzgebers. Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage der Transparenz der Haushaltslage. Mit der Streichung des bisherigen § 17b wird die bisherige Systematik einer integrierten, doppischen Rechnungslegung nicht fortgeführt. Damit entfällt auch ein Instrument, das bislang dazu beitragen sollte, die Vermögens- und Ertragslage des Landes umfassender darzustellen. Landtag Gerade der Verzicht auf diese Systematik wirft die Frage auf, ob die Transparenz der Haushaltslage tatsächlich gestärkt wird. Nach den Stellungnahmen in der Anhörung ist eher das Gegenteil der Fall: Die Aussagekraft der Haushaltsdarstellung nimmt nicht zu, sondern wird in einzelnen Bereichen reduziert. Hinzu kommt, dass durch die neue Ausgestaltung auch zentrale langfristige Verpflichtungen des Landes weniger sichtbar werden. Insbesondere Pensionsverpflichtungen und andere Rückstellungen werden nicht mehr in der bisherigen systematischen Form erfasst oder sind zumindest nicht mehr in gleicher Weise transparent abgebildet. Damit stellt sich die Frage, wie vollständig die Darstellung der tatsächlichen finanziellen Belastungen des Landes künftig noch ist. Auch im Vergleich zu den Kommunen ergibt sich ein bemerkenswerter Befund. Die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen arbeiten seit Jahren mit einer doppischen Haushaltsführung und stellen ihre Vermögens- und Finanzlage entsprechend umfassend dar. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung darauf hingewiesen, dass eine Weiterentwicklung auf Landesebene die Vergleichbarkeit und Transparenz grundsätzlich verbessert hätte. Die Landesregierung bewegt sich damit bewusst nicht in Richtung eines einheitlicheren und transparenteren Rechnungsrahmens innerhalb des Landes. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der Gesetzentwurf enthält sinnvolle technische Anpassungen und reagiert auf praktische Erfordernisse der Verwaltung. Gleichzeitig bleiben jedoch zentrale Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung des Haushalts- und Rechnungswesens offen. Insbesondere die fehlende Konkretisierung des künftigen Systems, die Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf die Ebene des Finanzministeriums sowie die begrenztere Transparenz bei langfristigen Verpflichtungen werfen aus unserer Sicht parlamentarische und systematische Fragen auf. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Einschätzung des Landesrechnungshofs, dass die mit der Reform verbundene Chance, das Budgetrecht des Parlaments nachhaltig zu stärken, nicht genutzt wird. Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

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Simon Rock GRÜNE

Aufgrund des engen haushaltswirtschaftlichen Rahmens hat das Land bereits entschieden, auf 17.06.2026 eine Fortentwicklung des Rechnungswesens des Landes in Richtung Produkthaushalt und Konzernabschluss zu verzichten. Ziel ist es stattdessen, auf eine effektive und effiziente Haushaltssteuerung im Wege einer angereicherten Kameralistik auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rahmen des bestehenden doppischen Systems hinzuwirken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit der geplanten Fortentwicklung des Rechnungswesens in Einklang gebracht. In einer schriftlichen Sachverständigenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Haushaltsund Finanzausschuss hat der Sachverständige Professor Tappe von der Universität zu Köln klargestellt, dass rechtlich keine Einwände gegen die Änderung der LHO und das vorgesehene „Erweiterte Rechnungswesen“ bestehen. Ferner hat Professor Tappe festgehalten, dass die Fortentwicklung in Richtung eines Produkthaushaltes den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu folgen hat. Genau dies ist Gegenstand der Richtungsentscheidung der Landesregierung. Die Kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände gegen die konkrete Änderung der LHO zum Ausdruck gebracht, von der sie sich auch nicht direkt betroffen sehen. Neben der Landeshaushaltsordnung werden auch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und das Haushaltsgesetz 2027 entsprechend angepasst. Voraussetzung für eine Anpassung des Haushaltsgesetzes 2027 ist eine rechtzeitige Änderung der LHO. Daher begrüßen wir die Möglichkeit, das Gesetzgebungsverfahren heute abschließen zu können, und stimmen der Änderung der LHO zu.

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Dirk Wedel FDP

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Landeshaushaltsordnung dahin gehend geändert werden, dass in Bezug auf den Landeshaushalt von einer Umstellung auf einen Produkthaushalt abgesehen und auf Fortentwicklungen in Richtung eines Konzernabschlusses verzichtet wird. Stattdessen soll die Steuerung des kameralen Haushalts mittels einer vertieften Kosten- und Leistungsrechnung auf der Basis des bestehenden doppischen Rechnungssystems verbessert werden. Dadurch werden nicht nur die bei einer Umstellung des Landeshaushalts auf einen Produkthaushalt anfallenden Sachkosten in zweistelliger Millionenhöhe sowie ein Personalmehrbedarf von etwa 200 zusätzlichen Stellen vermieden, sondern auch das durch die Umstellung bedingte Entfallen von in der Kameralistik vorhandenen steuerungsrelevanten Informationen für die Politik. Landtag Wie ich bereits in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf ausgeführt habe, bedarf es allerdings weiterhin einer auf dem doppischen Rechnungssystem aufbauenden flächendeckenden Kostenund Leistungsrechnung. Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung dies nicht ausreichend gewährleistet. Nach § 7 Abs. 3 LHO ist eine Kosten- und Leistungsrechnung lediglich „in geeigneten Bereichen“ einzuführen. Die Verwaltungsvorschriften zur LHO werden nach § 5 LHO durch das für Finanzen zuständige Ministerium nach Beteiligung der zuständigen Ministerien, mithin ohne Parlamentsbeteiligung, erlassen. Über den Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung würde somit nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Exekutive entschieden. Unser Änderungsantrag sieht daher vor, in § 7 Abs. 3 LHO zu regeln, dass in haushalterisch und organisatorisch abgegrenzten Bereichen der Landesverwaltung eine Kosten- und Leistungsrechnung als Vollkostenrechnung zu führen ist, wobei Ausnahmen, wie sie der Minister der Finanzen laut seinen Ausführungen in der 97. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 9. Juni 2026 etwa im Einzelplan 20 für sinnvoll hält, der Zustimmung des Landtags bedürfen. Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme zudem kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in § 71a LHO ermöglicht, die Anwendung doppischer Regeln im Bereich des Rechnungswesens in mehrfacher Hinsicht einzuschränken. Die Exekutive soll nicht nur die doppische Buchführung auf „geeignete Bereiche“ beschränken, sondern auch von den in § 7a Haushaltsgrundsätzegesetz normierten Standards staatlicher Doppik abweichen können. Zudem ist die Erstellung von Vermögens- und Ergebnisrechnungen nicht länger gefordert. Mit unserem Änderungsantrag wird daher in § 71a Abs. 1 Satz 1 LHO geregelt, dass in haushalterisch und organisatorisch abgegrenzten Bereichen der Landesverwaltung zusätzlich zur Kameralistik eine den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung gemäß § 7a Haushaltsgrundsätzegesetz entsprechende doppische Buchführung einschließlich Vermögens- und Ergebnisrechnung zu betreiben ist. Der zu begrüßende Verzicht der Umstellung des Landeshaushalts auf einen Produkthaushalt darf nicht dahin gehend missverstanden werden, dass damit auch auf eine Weiterentwicklung des Haushaltsrechts in Richtung einer wirkungsorientierten Haushaltsführung verzichtet werden soll. Basis dafür soll jedoch die erweiterte Kameralistik mit einer vertieften Kosten- und Leistungsrechnung auf 17.06.2026 der Grundlage des doppischen Buchungssystems sein. Da die Koalitionsfraktionen unserem Änderungsantrag nicht folgen, wird sich die FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Hier geht es um die Buchführung des Landes. Mit dem Gesetz legt sich das Land dafür auf das Verfahren einer angereicherten Kameralistik fest. Nicht mehr verfolgt wird die bereits beschlossene Reformüberlegung hin zur Einführung eines Produkthaushalts mit einer doppischen, stärker wirkungsorientierten Steuerung. Nun sind die Kommunen des Landes moderner unterwegs als das Land. Sie stellen ihre Haushalte deutlich transparenter dar. Das ist misslich. Transparenz, Vergleichbarkeit, strategische Steuerungsfähigkeit und nicht zuletzt parlamentarische Kontrolle bleiben nämlich auf der Strecke. Die Reform sollte ja nicht ohne Grund eingeführt werden. Der für die Abkehr von der Reform genannte Grund lautet: der enge haushaltsrechtliche Rahmen. Auf Deutsch heißt das: Es ist kein Geld da. Wir haben also kein Geld, um Werkzeuge einzurichten, mit denen man besser steuern könnte, um Kosten zu sparen und besser Schwerpunkte setzen zu können. Man muss schlechter regieren, weil gutes Regieren Geld kostet, das nicht da ist. Na toll! An der Stelle ist mir noch etwas aufgefallen: Grund war ja der enge haushaltsrechtliche Rahmen. Aber wer setzt den? Richtig, die Regierung. Was ist also die Begründung, wenn man das zu Ende denkt? Wir haben kein Geld, weil wir beschlossen haben, dafür kein Geld zu haben. – Da kommt man sich etwas veralbert vor. Denn es ist nur eine Frage von Schwerpunkten. Wenn die Regierung anstatt für die Luftschlösser von grün produziertem Stahl das Geld für gutes Regieren ausgegeben hätte, wäre das billiger gewesen und hätte deutlich mehr gebracht. Wir lehnen das Gesetz ab. Landtag Anlage 13 Zu TOP 32 – Zweites Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes stellen wir die rechtlichen Weichen für eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein zentraler, bürgerfreundlicher und zeitgemäßer Verwaltungsprozess geschaffen werden – in einem Bereich, der landesweit mit rund 50.000 Vorgängen pro Jahr zu den fallzahlstärksten Handlungsfeldern zählt. Hiermit wenden wir die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes konsequent an. Für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen soll es erstmals flächendeckend möglich sein, Fischereischeine jederzeit, ortsunabhängig und bequem von zu Hause aus online zu beantragen und die Fischereiabgabe digital zu entrichten. Gleichzeitig bleiben die klassischen Behördenwege erhalten. Die Digitalisierung des Fischereischeins erweitert somit das bestehende Angebot und verbessert den Service. Darüber hinaus reagiert die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf auf ein reales und zunehmendes Problem: In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Fälle gefälschter Fischereischeine und Fischerprüfungszeugnisse im Papierformat aufgedeckt. Die Umstellung auf ein digitales, fälschungssicheres Verfahren erhöht die Rechtssicherheit und schützt sowohl die Verwaltung als auch die verantwortungsbewussten Anglerinnen und Angler. Der Gesetzentwurf enthält zugleich wichtige Schritte zur Entbürokratisierung und zur länderübergreifenden Harmonisierung des Fischereirechts. Dazu zählen insbesondere die Einführung des Fischereischeins auf Lebenszeit sowie die Abschaffung des Jugendfischereischeins, ohne die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren einzuschränken. Zudem wird das Mindestalter zur Erteilung des Fischereischeins vom 14. auf das vollendete 12. Lebensjahr abgesenkt. Damit stärkt die Landesregierung die eigenständige Teilhabe junger Menschen an der Fischerei und schließt sich denjenigen Bundesländern an, die den Erwerb eines Fischereischeins bereits ab dem 12. Lebensjahr oder früher ermöglichen. 17.06.2026 Die Verbändebeteiligung hat verdeutlicht, dass dieser Gesetzentwurf auf breite Zustimmung trifft. Sowohl der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen als auch der Verband der Fischereigenossenschaften, der Beirat für das Fischereiwesen sowie die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Digitalisierungsvorhaben im Fischereischeinwesen. Dieser Gesetzentwurf steht im Ergebnis für eine moderne, digitale und serviceorientierte Verwaltung. Er stärkt die Rechtssicherheit, baut Bürokratie ab und erleichtert insbesondere jungen Menschen den Zugang zur Fischerei. Damit leistet er einen weiteren Beitrag zu einem leistungsfähigen und bürgernahen Staat in Nordrhein-Westfalen.

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Klaus Hansen CDU

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes bringen wir das Fischereiwesen in Nordrhein-Westfalen auf einen modernen Stand. Dieses Gesetz verbindet drei Dinge, die aus Sicht der CDU-Fraktion zusammengehören: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einen verantwortungsvollen, begleiteten Zugang junger Menschen zur Fischerei. Künftig werden zentrale Verfahren rund um den Fischereischein digitaler, einfacher und medienbruchfreier. Das betrifft den digitalen Fischereischein, das elektronische Fischereiregister, Onlineantragsverfahren und die Möglichkeit automatisierter Verwaltungsabläufe. Das ist ein wichtiger Schritt für Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für eine moderne Verwaltung. Besonders wichtig ist uns die Herabsetzung des Mindestalters für den Fischereischein auf 12 Jahre. Damit eröffnen wir jungen Menschen früher den Zugang zur Fischerei – und damit auch zu Naturerfahrung, Verantwortung, Gewässerkunde und praktischem Artenschutz. Gleichzeitig gehen wir diesen Schritt mit Augenmaß. Kinder ab 10 Jahren können weiterhin in Begleitung angeln. Für den eigenständigen Fischereischein setzen wir zunächst auf 12 Jahre. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ausgleich zwischen Ermöglichung und Verantwortung. Denn Fischerei ist mehr als Freizeit. Sie verlangt Sachkunde, Sorgfalt und Respekt vor Tier und Natur. Deshalb bleiben Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Aufsicht und klare Standards wichtige Bestandteile dieses Gesetzes. Wir modernisieren das Landesfischereigesetz also digital, praxisnah, jugendfreundlich und verantwortungsvoll. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu. Landtag

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Heute beraten wir über eine Änderung, die für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen vielleicht auf den ersten Blick klein erscheinen mag, für den Fischerei- und Angelsport ist sie aber eine wichtige Verbesserung: Das Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeins wird von 14 auf 12 Jahre abgesenkt. Ich sage ausdrücklich: Das ist eine gute Nachricht. Denn Angeln ist mehr als nur ein Hobby. Es verbindet Menschen mit Natur, vermittelt Verantwortung und schafft Verständnis für Gewässer, Artenvielfalt und nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt. Gerade deshalb ist es wichtig, jungen Menschen frühzeitig den Zugang zu ermöglichen. Die SPD-Fraktion hat diese Absenkung des Mindestalters mehrfach eingefordert. Wir haben in den Beratungen zum Landesfischereigesetz darauf gedrängt, dass nicht nur über Digitalisierung gesprochen wird, sondern auch über die Frage: Wie stärken wir den Fischerei- und Angelsport in Nordrhein-Westfalen langfristig? Denn die Digitalisierung des Fischereiwesens ist gut und richtig, aber es geht noch mehr. Doch mehr haben CDU und Grüne im ersten Aufschlag für das Gesetz nicht vorgeschlagen. Dabei war für uns klar: Die Praxis muss gehört werden. Deshalb haben wir die Fachleute einbezogen. Und die Rückmeldungen aus Verbänden und Fachkreisen waren eindeutig: Ein Mindestalter von 12 Jahren ist sinnvoll und machbar. Dass die Landesregierung diesen Schritt nun übernimmt, begrüßen wir. Denn am Ende zählt nicht, welche demokratische Fraktion einen Antrag einbringt, sondern ob wir etwas für die Menschen im Land verbessern. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass CDU und Grüne bei diesem Thema anders handeln. Denn die Absenkung des Mindestalters ist kein parteipolitischer Streitpunkt. Sie ist keine Frage von „Regierung gegen Opposition“. Andere Bundesländer haben längst gezeigt, dass dieser Weg funktioniert. Dort haben ganz unterschiedliche politische Konstellationen erkannt: Wenn es um Nachwuchsgewinnung, Ehrenamt und Naturerfahrung geht, sollten wir gemeinsam handeln. Leider hat Schwarz-Grün auch bei diesem Thema den Weg des Alleingangs gewählt. Ein gemeinsamer Antrag über Fraktionsgrenzen hinweg wäre ein gutes Signal gewesen. Gerade beim Ehrenamt und bei Themen, die viele Menschen unmittelbar betreffen, sollten wir nicht in politischen Mustern verharren. Aber entscheidend ist die Sache. Daher stimmen wir der Absenkung des Mindestalters und dem Fischereigesetz insgesamt selbstverständlich zu. 17.06.2026 Denn sie erleichtert den Zugang zum Angelsport und hilft dabei, junge Menschen für dieses wichtige Stück Natur- und Freizeitkultur zu gewinnen. Klar ist auch: Mit dieser Änderung endet unsere Arbeit für den Fischerei- und Angelsport nicht. Es gibt weitere Themen, bei denen wir gemeinsam mit den Verbänden und Praktikern Lösungen finden müssen. Heute können wir aber festhalten: Ein Schritt in die richtige Richtung wird gemacht.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

In Nordrhein-Westfalen besitzen rund 240.000 Menschen einen Fischereischein. Viele von ihnen sind in Vereinen und Fischereigenossenschaften vor Ort organisiert und begehen nicht nur ihr Hobby, sondern sind auch ehrenamtlich in Naturschutz und Umweltbildung unterwegs. Dafür an dieser Stelle erst einmal herzlichen Dank. Mit der hier zur Debatte stehenden Novelle des Landesfischereigesetzes modernisieren wir das Fischereischeinwesen in Nordrhein-Westfalen nun grundlegend und bringen es endlich in das digitale Zeitalter. Dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig zum Amt müssen, um einen Fischereischein zu verlängern, der im Kern immer wieder auf denselben Voraussetzungen beruht, passt nicht mehr in die Zeit und in eine moderne Verwaltung. Mit diesem Gesetz schaffen wir deshalb den digitalen Fischereischein. Anträge können künftig online gestellt und die Nachweise sowie die Zahlung digital erbracht werden. Zudem wird der Fischereischein künftig auf Lebenszeit erteilt. Somit entfallen regelmäßige Verlängerungen. Das ist eine konkrete Entlastung für Anglerinnen und Angler – und langfristig auch für unsere Städte und Gemeinden. Die Bündelung der technischen Zuständigkeiten beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) ist der Schritt, der Kommunen entlasten soll. IT-Sicherheit und Registerführung werden zentral organisiert. Vor Ort bleibt aber weiterhin die Möglichkeit erhalten, den analogen Weg über die Stadt oder Gemeinde zu nutzen. Digitalisierung darf nämlich nicht bedeuten, Menschen auszuschließen. Sie muss Verfahren einfacher machen. Ein zweiter wichtiger Punkt dieser Novelle betrifft junge Menschen. Wir wollen Kindern und Jugendlichen einen einfacheren Zugang zur Fischerei ermöglichen. Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Junge Menschen zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können künftig gemeinsam mit einer sachkundigen Begleitperson angeln – ohne zusätzliche Anträge und Gebühren. Landtag Das ist aus meiner Sicht genau der richtige Ansatz. Denn Angeln ist viel mehr als nur der Fang eines Fisches. Es bedeutet Naturerfahrung. Es bedeutet, Gewässer kennenzulernen. Es bedeutet, ökologische Zusammenhänge zu verstehen. Viele Menschen, die sich heute für Gewässer- und Artenschutz engagieren, haben ihren ersten Zugang zur Natur über genau solche praktischen Erfahrungen gefunden. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Sachkunde vermittelt wird und Verantwortung erhalten bleibt. Kinder und Jugendliche angeln weiterhin nur begleitet von Personen mit Fischereischein. Und wir gehen mit unserem Änderungsantrag noch einen weiteren Schritt: Wir senken das Mindestalter für die Fischerprüfung von 14 auf 12 Jahre. Die Anhörung im zuständigen Umweltausschuss hat deutlich gezeigt: Dafür gibt es viel Unterstützung. Wer früh Interesse entwickelt und die notwendige Sachkunde nachweisen kann, soll diese Möglichkeit auch bekommen. Bei aller Digitalisierung dürfen wir aber eines nicht vergessen: Fischerei bedeutet Verantwortung gegenüber unseren Gewässern und Lebewesen. Wer angelt, muss wissen, wie man verantwortungsvoll mit Fang, Betäubung und Tötung umgeht. Deshalb ist für uns klar: Nach der Digitalisierung muss der nächste Schritt die Weiterentwicklung der Ausbildung und der Fischerprüfung sein. Schon heute gehören Artenkenntnis, Fangmethoden, Fischereirecht und Tierschutz zur Prüfung. Aber gerade der praktische Umgang am Gewässer kann weiter gestärkt werden. Den Vorschlag der Fischereiverbände für einen verpflichtenden Praxistag sehen wir deshalb ausdrücklich positiv. Theorie ist wichtig, aber wer später am Gewässer Verantwortung übernimmt, sollte auch praktisch gelernt haben, wie man Fischarten erkennt, Fanggeräte sicher nutzt und tierschutzgerecht handelt. Daher begrüßen wir sehr, dass bis zum Herbst 2027 ein solcher Praxistag vor einer Fischereischeinprüfung für alle eingeführt werden soll. Heute schaffen wir die Grundlage für ein modernes, digitales und bürgerfreundliches Fischereischeinwesen. Wir reduzieren Bürokratie, erleichtern jungen Menschen den Einstieg und behalten gleichzeitig Sachkunde und Verantwortung im Blick. Deshalb stimmen wir dieser Novelle zu.

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Dietmar Brockes FDP

Mit dem vorliegenden Landesfischereigesetz schaffen wir einen moderneren Rechtsrahmen für die Fischerei in Nordrhein-Westfalen. Digitalisierung, weniger Bürokratie und einfachere Verfahren sind 17.06.2026 richtige Ziele. Deshalb begrüßen wir Freie Demokraten viele Elemente dieser Reform ausdrücklich. Der lebenslange Fischereischein, digitale Antragsverfahren und der Abbau unnötiger Verwaltungsschritte entlasten Bürgerinnen und Bürger, und es macht Behörden effizienter. Genau das erwarten die Menschen von einem modernen Staat. Besonders positiv ist aus unserer Sicht die Abschaffung regelmäßiger Verlängerungen des Fischereischeins. Wer die erforderliche Sachkunde einmal nachgewiesen hat, sollte nicht immer wieder dieselben Verwaltungsvorgänge durchlaufen müssen. Der lebenslange Fischereischein reduziert Bürokratie, spart Zeit und entlastet die Kommunen. Gleichzeitig bleibt die Fischereiabgabe als Steuerungsinstrument erhalten. Das ist ein vernünftiger und ausgewogener Ansatz. Ebenso richtig ist die Digitalisierung der Verfahren. Onlineanträge, digitale Nachweise und moderne Kontrollmöglichkeiten müssen 2026 zum Standard gehören. Weniger Behördengänge und schnellere Verfahren sind ein Gewinn für Bürger, Vereine und Verwaltung. Positiv bewerten wir auch die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Die bisherige Sonderregelung wird durch einen Fischereischein mit Begleitung ersetzt. Gleichzeitig werden diskriminierende Automatismen bei Versagungsgründen abgeschafft und durch Einzelfallprüfungen ersetzt. Das stärkt die Teilhabe und entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nachwuchsförderung. Die Absenkung des Mindestalters für die Fischereiprüfung auf 12 Jahre geht in die richtige Richtung. Sachkunde, Verantwortungsbewusstsein und ein respektvoller Umgang mit Natur und Tierwelt sollten früh vermittelt werden. Der Rheinische Fischereiverband und der Fischereiverband NRW haben in der Anhörung überzeugend dargestellt, welche positiven Effekte eine frühere Heranführung an die Fischerei haben kann. Aus Sicht der FDP wäre hier allerdings noch mehr möglich gewesen. Wir hätten uns eine Absenkung auf 10 Jahre gewünscht, und auch die vollständige Abschaffung des Jugendfischereischeins wäre der konsequente nächste Schritt gewesen. Das bisherige Nebeneinander unterschiedlicher Scheine erzeugt unnötige Bürokratie, zusätzliche Verwaltungsverfahren und vermeidbare Abgrenzungsfragen. Eine einheitliche Regelung wäre einfacher, verständlicher und bürgerfreundlicher gewesen. Sie hätte jungen Menschen frühzeitig den Erwerb von Sachkunde ermöglicht und zugleich die Vereine bei der Nachwuchsgewinnung unterstützt. Landtag Kritisch sehen wir hingegen die Einführung eines zentralen Fischereiregisters. Digitalisierung darf nicht zulasten von Datenschutz und Bürgerrechten gehen. Deshalb erwarten wir klare Regelungen zu Zugriffsrechten, Löschfristen und Datensicherheit. Gerade bei zentralen Registern muss der Grundsatz gelten: so viele Daten wie nötig, aber so wenige wie möglich. Unter dem Strich enthält dieses Gesetz viele richtige Ansätze: mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und eine modernere Verwaltung. Gleichzeitig bleibt die Aufgabe, Datenschutz, kommunale Praxistauglichkeit und Bürgerrechte dauerhaft im Blick zu behalten. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt den eingeschlagenen Weg. Bei der Nachwuchsförderung hätten wir uns allerdings mehr Mut gewünscht. Eine Absenkung auf 10 Jahre und die vollständige Abschaffung des Jugendfischereischeins wären konsequenter gewesen. Denn moderne Politik bedeutet, Regeln einfacher zu machen, Verantwortung früher zu ermöglichen und den Menschen mehr zuzutrauen. Dem Gesetz stimmen wir zu.

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Zacharias Schalley AfD

Die im vorliegenden Gesetzentwurf geforderte Einführung digitaler, medienbruchfreier Verwaltungsleistungen wird mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) begründet. Das OZG rechtfertigt zwar in seiner Umsetzung eine Digitalisierung, aber nicht zwingend eine Zentralisierung und vollständige Verlagerung zentraler Zuständigkeiten von unten nach oben. Die im Landesamt für Verbraucherschutz (LAVE) zu bündelnden Aufgaben dürften erkennbar auch das Ziel verfolgen, die erst jüngst neu geschaffene Landesbehörde „LAVE“ selbst zu legitimieren – entgegen anders lautender Beteuerungen der zuständigen Ministerin Gorißen von der CDU. Vonseiten der AfD, die für die bürgerfreundliche Stärkung einer „Demokratie von unten“ einsteht, greift hier der Grundsatz, der Freiheit der Regionalebene den Vorzug vor unnötigen Zentralisierungstendenzen zu geben, ebenso Raum wie das Prinzip der Bürokratiebekämpfung. Dass durch eine zentralisierende Digitalisierung, wie im Gesetzentwurf gefordert, per se die Zukunftsfähigkeit der Fischereiverwaltung sichergestellt ist, bleibt so lange eine normative Behauptung, wie sie nicht durch eine belastbare Evaluation vergleichbarer Systeme oder zumindest ein Pilotprojekt unterlegt werden. Die Umsetzungsphase, die in Schleswig-Holstein schon seit Ende 2025 erfolgt, zeigt bereits, dass die digitale Pflicht 17.06.2026 zur RecFishing-App in der Praxis ihre Tücken hat, vor allem hinsichtlich Problemen mit Feuchtigkeit, Empfang und Geräteschutz, wie Angler kritisieren. Dies wiederum befeuert Kontroll- und Bürokratiebefürchtungen unter betroffenen Bürgern. Auch wenn eine Harmonisierung des Fischereischeinwesens auf Länderebene grundsätzlich den Charme bürokratischer Vereinfachungen bedeuten kann, da Verwaltungsaufwand durch Standardisierungen und Automatisierungen minimiert werden, birgt sie bei Nutzern und Bürgern vor Ort das potenzielle Problem eines bloß verlagerten Aufwandes, da nun die Eigenpflege digitaler Nachweise ebenso eingefordert wird wie nötige Fehlerkorrekturen. Auch die Ermessens- und Gestaltungsspielräume der Kommunen können dabei eingeengt werden, auch wenn sich auf der anderen Seite der Verwaltungsaufwand durch verpflichtende Nutzungen von EDV-Lösungen durchaus verringern können. Aber Exit-Optionen, gerade auch für Kommunen, wären bei technischen oder organisatorischen Problemen mit dem Digitalvollzug durchaus anzuraten. Dass für das Land NRW keine zusätzlichen Kosten entstünden, da Gebühren den Mehraufwand abdecken würden, mag zwar zutreffend sein, aber bedeutet nur eine direkt spürbare Kostenverlagerung auf den Bürger, die sich durch neue Gebührenstrukturen, Aktualisierungspflichten etc. ergibt. Ob langfristige Einsparungen, wie im Gesetzentwurf prognostisch behauptet, tatsächlich erfolgen, kann nicht – zumindest noch nicht – durch langfristig günstigere Verfahren belegt werden. Zusammenfassend muss also kritisch angemerkt werden, dass Umsetzungsrisiken, Akzeptanzprobleme und Alternativen weitgehend ausgeblendet werden. Aktuelle Erfahrungen aus anderen Digitalprojekten im Fischereisektor zeigen überdies, dass Rechtssicherheit allein keine Praxistauglichkeit garantiert. Daher besteht vor einer potenziellen Gesetzesimplementierung zunächst der Bedarf einer Klärung von Exit- und Korrekturmechanismen bei Systemproblemen. Auch müsste eine echte Wahlfreiheit zwischen digitalem und analogem Zugang sichergestellt sein. Eine Evaluations- und Berichtspflicht vonseiten der Bürokratie wäre nach einer möglichen Gesetzeseinführung ebenso zu gewährleisten, um dem betroffenen Bürger ein Instrument zur Überprüfbarkeit der bürokratischen Prozeduren an die Hand zu geben. Landtag Anlage 14 Zu TOP 33 – Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Tierischen Nebenprodukte und von Vorschriften zu Wahlen der Landwirtschaftskammer – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen zeitgemäßen und verlässlichen Rechtsrahmen für zentrale Bereiche der Veterinärverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Dass der Entwurf in den Ausschussberatungen auf eine breite Zustimmung gestoßen ist, ist Beleg dafür, dass die vorgesehenen Regelungen sachgerecht sind und die notwendigen Anpassungen des Landesrechts konsequent umsetzen. Seit dem Geltungsbeginn des europäischen Tiergesundheitsrechtsakts im April 2021 hat sich der Rechtsrahmen für die Tiergesundheit grundlegend verändert. Nachdem der Bund das Tiergesundheitsgesetz angepasst hat, ist es folgerichtig, nun auch das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz umfassend zu modernisieren. Wie wichtig ein leistungsfähiges Tiergesundheitsrecht ist, zeigt sich leider weiterhin sehr deutlich am Beispiel der Afrikanischen Schweinepest. Ein schnelles, rechtssicheres und entschlossenes Handeln ist notwendig, um die Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen und die Folgen für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie für die gesamte Landwirtschaft zu begrenzen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen weiterentwickeln, um den zuständigen Behörden auch künftig wirksame und zeitgemäße Instrumente an die Hand zu geben. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige Ausführungsgesetz wegen der Vielzahl notwendiger Änderungen aufzuheben und durch ein neues Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsrecht und zum Recht der Tierischen Nebenprodukte zu ersetzen. Darin werden zunächst Begriffsdefinitionen an das EU-Tiergesundheitsrecht angepasst. Ferner werden die Vorschriften zur Bekanntgabe tiergesundheitsrechtlicher Allgemeinverfügungen weiterentwickelt, um einen schnelleren Eintritt der Rechtswirkungen zu ermöglichen. Das bislang vor der Entschädigung von Tierverlusten durchzuführende Schätzverfahren wird durch ein Tierwertermittlungsverfahren ersetzt, das sich an landeseinheitlichen Richtlinien zur Wertbestimmung orientieren soll. Nicht zuletzt werden auch Regelungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Kadaversuchhunde-17.06.2026 einheit geschaffen, mit denen ihr unermüdlicher Einsatz im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gewürdigt und auf ein klares rechtliches Fundament gestellt wird. Bewährte Regelungen und die bekannte Struktur des Gesetzes werden im Übrigen fortgeführt. Darüber hinaus ist die vorgesehene Ergänzung des Landwirtschaftskammergesetzes relevant. Mit der neuen Regelung zur Wählbarkeit in die Organe der Landwirtschaftskammer werden Interessenkollisionen vermieden und die Integrität und die Unabhängigkeit der Selbstverwaltung gestärkt. Ein zügiges Inkrafttreten des Gesetzes sorgt dafür, dass bereits die in diesem Herbst anstehenden Wahlen zur Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer unter Geltung der neuen Regelung durchgeführt werden können. Mit diesem Gesetzentwurf passen wir mithin das Landesrecht an die aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen an. Wir stärken die Tiergesundheit, verbessern die Handlungsfähigkeit der Behörden im Seuchenfall, würdigen den wichtigen ehrenamtlichen Einsatz bei der Tierseuchenbekämpfung und schaffen zugleich die erforderliche Rechtssicherheit für die bevorstehenden Wahlen zur Landwirtschaftskammer.

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Markus Höner CDU

Wir beraten heute eine wichtige Anpassung des nordrhein-westfälischen Rechtsrahmens im Bereich der Tiergesundheit, der Tierkörperbeseitigung sowie angrenzender Regelungsbereiche. Diese Anpassung ist notwendig, weil sich die rechtlichen Grundlagen auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren grundlegend verändert haben. Mit der Verordnung (EU) 2016/429 wurde das europäische Tiergesundheitsrecht umfassend neu geordnet. Seit ihrem Inkrafttreten gelten neue Anforderungen an Prävention, Bekämpfung und Organisation von Tierseuchen in den Mitgliedstaaten. Auch das bisherige Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist hiervon unmittelbar betroffen und wird mit diesem Gesetzentwurf grundlegend neu gefasst. Nordrhein-Westfalen muss seinen Rechtsrahmen also an diese veränderten Bedingungen anpassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das bisherige Ausführungsgesetz modernisiert, neu geordnet und an die aktuellen europäischen Vorgaben sowie die praktischen Anforderungen der Tierseuchenbekämpfung angepasst. Zugleich trägt der Entwurf den praktischen Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung. Die Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest, der hoch-Landtag pathogenen aviären Influenza sowie weiterer Tierseuchen haben gezeigt, wie entscheidend klare Zuständigkeiten, schnelle Verfahren und rechtssichere Entscheidungsgrundlagen im Krisenfall sind. Der Gesetzentwurf setzt genau hier an. Er schafft einen modernisierten und in sich stimmigen Rechtsrahmen für die Tierseuchenbekämpfung in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der Begriffsbestimmungen an das Unionsrecht sowie die Weiterentwicklung der Verfahren zur Bekanntgabe tiergesundheitsrechtlicher Maßnahmen, um in Krisensituationen eine schnellere Wirksamkeit zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neugestaltung des Entschädigungsverfahrens. An die Stelle der bisherigen Schätzung tritt künftig ein einheitliches Tierwertermittlungsverfahren. Maßgeblich sind dabei festgelegte und genehmigte Richtlinien, die eine nachvollziehbare und einheitliche Bewertung der Tierwerte sicherstellen. Damit schaffen wir mehr Klarheit für die Betroffenen und eine verlässlichere Grundlage für Entschädigungsentscheidungen. Gleichzeitig werden die Verfahren im Seuchenfall effizienter ausgestaltet. Durch klarere Zuständigkeiten und gestraffte Abläufe können Entscheidungen schneller getroffen und Entschädigungen zügiger bearbeitet werden. Das stärkt die Handlungsfähigkeit der zuständigen Stellen gerade in Krisensituationen. Neben den tiergesundheitsrechtlichen Anpassungen werden auch die Vorschriften zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte grundlegend weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Neuordnung der Verfahren zur Vergabe, Organisation und Durchführung der Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall. Künftig werden landesweit verbindliche Mindestvorgaben für Ausschreibungen festgelegt, die etwa Anforderungen an technische Ausstattung, Transportwege und die Behandlung unterschiedlicher Tierarten enthalten. Gleichzeitig werden Zuständigkeiten bereinigt und Verfahrensschritte vereinheitlicht, indem bislang vorgesehene Anhörungen gestrafft werden und auf nicht mehr erforderliche Beteiligungen verzichtet wird. Zugleich werden bisherige Verfahrensschritte gestrafft und Doppelstrukturen abgebaut. Beteiligungs- und Anhörungsprozesse werden dort zurückgeführt, wo sie sich in der Praxis nicht bewährt haben, um Verfahren effizienter und klarer zu gestalten. Auch die Kosten- und Zuständigkeitsregelungen werden neu geordnet. Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Bereich der Vorschriften zu den Wahlen der Landwirtschaftskammer, mit denen insbesondere rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen aktualisiert werden. 17.06.2026 Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf ein zeitgemäßer, europarechtskonformer und praxisorientierter Rechtsrahmen geschaffen, der die Tierseuchenbekämpfung, die Tierkörperbeseitigung und die weiteren betroffenen Regelungsbereiche in Nordrhein-Westfalen strukturell stärkt und auf künftige Herausforderungen ausrichtet.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das nordrhein-westfälische Tiergesundheitsrecht an die europäische und bundesrechtliche Entwicklung an. Das ist notwendig, sinnvoll und folgerichtig. Die vergangenen Jahre haben uns deutlich gezeigt: Tierseuchen sind kein abstraktes Risiko mehr. Mit der Afrikanischen Schweinepest, der Geflügelpest und zuletzt der Maul- und Klauenseuche erleben wir eine Dynamik, die schnelles, entschlossenes und rechtssicheres Handeln verlangt. Genau darauf gibt dieses Gesetz die richtigen Antworten. Besonders hervorheben möchte ich die Unterstützung der Kadaversuchhundeeinheiten. Gerade bei der Bekämpfung der ASP ist die schnelle Auffindung infizierter Wildschweine entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dass ehrenamtlich Engagierte künftig rechtlich besser abgesichert werden – etwa bei Verdienstausfall, Auslagen oder Freistellung –, ist nicht nur fair, sondern stärkt auch unsere Einsatzfähigkeit im Ernstfall. Positiv ist zudem, dass Verfahren beschleunigt und entbürokratisiert werden: durch digitale Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen, flexiblere Wertermittlungsverfahren und klarere Zuständigkeiten. Das ist kein spektakuläres Gesetz, aber es ist ein wichtiges. Es sorgt dafür, dass unsere Behörden handlungsfähig bleiben, Tierhalter Verlässlichkeit bekommen und wir im Seuchenfall schneller reagieren können. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

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Norwich Rüße GRÜNE

Wenn wir über Tiergesundheit sprechen, dann sprechen wir nicht über ein Randthema. Wir sprechen über den Schutz unserer Tierbestände, über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebe, über die Handlungsfähigkeit unserer Veterinärverwaltung und am Ende auch über Vertrauen – Vertrauen darauf, dass der Staat im Seuchenfall schnell, rechtssicher und verlässlich handeln kann. Genau darum geht es bei dieser Gesetzesnovelle. Sie ist keine große politische Show. Sie ist ein Stück notwendige, handwerklich saubere Gesetz-Landtag gebung. Aber gerade solche Gesetze sind wichtig. Denn sie entscheiden im Ernstfall darüber, ob Maßnahmen sofort greifen, ob Zuständigkeiten klar sind und ob Betriebe, Behörden und Ehrenamtliche wissen, woran sie sind. Deshalb ist es richtig, dass wir unser Landesrecht an den neuen europäischen und bundesrechtlichen Rahmen anpassen. Das ist nicht nur eine juristische Formalie. Wenn Begriffe, Zuständigkeiten und Verfahren nicht mehr zum geltenden Recht passen, dann entsteht Unsicherheit. Und Unsicherheit kann man sich in einer Tierseuchenlage nicht leisten. Ein zentraler Punkt ist die schnellere Bekanntgabe von Tierseuchenverfügungen. Künftig sollen Allgemeinverfügungen im Internet bekannt gemacht werden und bereits am Tag der Bereitstellung wirksam werden. In der Praxis kann das entscheidend sein. Wenn ein Bestand gesperrt werden muss, wenn Tiere nicht mehr verbracht werden dürfen, wenn Schutzmaßnahmen sofort gelten müssen, dann darf der Staat nicht an formalen Bekanntgabefristen hängen bleiben. In diesem Zusammenhang ist zudem wichtig, dass unsere kommunalen Veterinärämter personell ausreichend ausgestattet sind. Die beste Rechtsgrundlage hilft wenig, wenn im Krisenfall nicht genügend Personal vorhanden ist, um Maßnahmen schnell und wirksam umzusetzen. Tierseuchenlagen verlangen den Beschäftigten vor Ort oft innerhalb kürzester Zeit ein hohes Maß an Einsatz, Fachwissen und Organisationsfähigkeit ab. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Veterinärverwaltung auch künftig leistungsfähig aufgestellt bleibt. Ob es perspektivisch zwingend erforderlich ist, dass die Leitung eines Veterinäramtes ausschließlich einer Amtstierärztin oder einem Amtstierarzt übertragen werden kann, daran darf man aus unserer Sicht durchaus ein Fragezeichen setzen. Veterinärmedizinische Fachkenntnisse sind selbstverständlich wertvoll und in einer Fachverwaltung immer von Vorteil. Zugleich geht es bei der Leitung eines Amtes aber auch in erheblichem Maße um Personalführung, Organisation und Verwaltungserfahrung. Deshalb können wir uns durchaus vorstellen, hier künftig über mehr Flexibilität und eine Öffnung nachzudenken, ohne dabei die notwendige fachliche Expertise in den Veterinärämtern infrage zu stellen. Auch das Ehrenamt spielt im Bereich der Seuchenbekämpfung eine wichtige Rolle. Deshalb begrüßen wir, dass die Kadaversuchhundeeinheit rechtlich abgesichert wird. Wer sich mit der Afrikanischen Schweinepest beschäftigt, weiß: Das Auffinden verendeter Wildschweine ist ein Schlüssel in der Bekämpfung. Jeder nicht gefundene Kada-17.06.2026 ver kann ein Risiko für die weitere Ausbreitung sein. Deshalb ist diese Arbeit so wichtig. Und wir sollten an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen: Diese Arbeit wird nicht allein am Schreibtisch erledigt. Da sind Menschen mit ihren Hunden unterwegs, oft unter schwierigen Bedingungen, in Wald und Feld, bei jedem Wetter, unter Zeitdruck und mit hoher Verantwortung. Wenn wir dieses ehrenamtliche Engagement brauchen, dann müssen wir es auch ordentlich absichern. Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und klare Zuständigkeiten sind zentral. Das ist die Grundlage dafür, dass Engagement dauerhaft funktioniert. In diesem Kontext müssen wir aber auch über die Kosten von Bekämpfungsmaßnahmen sprechen, und zwar offen. Tierseuchenbekämpfung ist notwendig. Wenn eine Seuche ausbricht, muss der Staat handeln können. Das steht für uns nicht infrage. Aber wir dürfen nicht jede kostspielige Maßnahme automatisch für richtig halten, nur weil sie unter dem Etikett der Seuchenbekämpfung läuft. Gerade bei der Afrikanischen Schweinepest sehen wir, wie schnell hohe Summen entstehen können. Deshalb müssen wir uns immer wieder fragen: Welche Maßnahme ist rechtlich erforderlich? Welche Maßnahme ist fachlich wirksam? Und welche Maßnahme ist vor allem teuer, ohne dass sie dauerhaft zu einer besseren Vorsorge führt? Die Antwort kann aus unserer Sicht nicht sein, im Zweifel das ganze Land einzuzäunen und immer neue großflächige Strukturen aufzubauen. Wir brauchen zielgenaue Maßnahmen dort, wo tatsächlich ein Risiko besteht. Wir brauchen eine gute Kadaversuche, saubere Biosicherheitskonzepte, klare Zuständigkeiten und funktionierende Kommunikation vor Ort. Aber wir brauchen auch mehr betriebsindividuelle Verantwortung. Wer Tiere hält, muss den eigenen Betrieb so aufstellen, dass Seuchenrisiken möglichst gering bleiben. Das gilt besonders dort, wo große Tierbestände auf engem Raum gehalten werden und ein Ausbruch enorme Folgekosten nach sich ziehen kann. An dieser Stelle leistet insbesondere der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer eine wichtige Arbeit. Er unterstützt die Betriebe bei Fragen der Biosicherheit, berät bei konkreten Schutzmaßnahmen und entwickelt betriebsindividuelle Konzepte zur Seuchenprävention. Diese praxisnahe Unterstützung hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Hier noch stärker anzusetzen und alle Betriebe bestmöglich bei der Umsetzung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Denn jede erfolg-Landtag reiche Präventionsmaßnahme im Betrieb reduziert am Ende das Risiko für die gesamte Region. Wir sollten ehrlich sagen: Die öffentliche Hand kann nicht dauerhaft jedes Risiko einer hochintensiven Tierhaltung absichern. Seuchenbekämpfung schützt Tiere, Betriebe und ländliche Räume. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Strukturen stabilisiert werden, die besonders krisenanfällig sind. Deshalb müssen wir stärker in Prävention, Biosicherheit, Beratung und betriebsbezogene Lösungen investieren, statt immer erst im Ausbruchsfall mit hohem Aufwand zu reagieren. Das ist am Ende wirksamer, günstiger und vermutlich auch im Sinne des Tierschutzes der ehrlichere Weg. Dieses Gesetz schafft keine neuen Schlagzeilen. Aber es schafft etwas, was im Ernstfall deutlich wichtiger ist: Klarheit, Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit. Wir sorgen dafür, dass unsere Behörden schnell und wirksam handeln können. Wir sichern ehrenamtliches Engagement dort ab, wo es für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung unverzichtbar ist. Und wir passen unser Landesrecht an die geltenden europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben an. Insgesamt ist diese Novelle ein sinnvoller und notwendiger Schritt. Sie verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tierseuchenbekämpfung in unserem Land und stärkt die Fähigkeit, im Krisenfall schnell und verlässlich zu handeln. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

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Dietmar Brockes FDP

Tierseuchen machen nicht Halt – nicht an Gemeindegrenzen, nicht an Kreisgrenzen und nicht an Landesgrenzen. Die Afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest und andere Tierkrankheiten zeigen uns immer wieder: Schnelles Handeln ist wichtig. Rechtssicheres Handeln ist wichtig. Und entschlossenes Handeln ist wichtig. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passt Nordrhein-Westfalen sein Landesrecht an das europäische Tiergesundheitsrecht an. Das ist notwendig und richtig. Deshalb wird die FDP-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Der Entwurf enthält zahlreiche sinnvolle Modernisierungen. Diese begrüßen wir ausdrücklich. Erstens. Verfahren werden beschleunigt. Künftig können tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Internet wirksam werden. Gerade in Krisensituationen zählt jede Stunde. Schnelle Entscheidungen helfen, die Ausbreitung von Tierseuchen einzudämmen. Und sie helfen, erhebliche wirtschaft-17.06.2026 liche Schäden für landwirtschaftliche Betriebe zu verhindern. Zweitens. Das Gesetz sorgt für mehr Rechtssicherheit. Die Anpassung an das europäische Tiergesundheitsrecht schafft klare Zuständigkeiten und verständliche Regelungen. Davon profitieren die Behörden und die Betriebe. Drittens. Die FDP begrüßt ausdrücklich die rechtliche Absicherung der Kadaversuchhundeeinheiten. Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Wer sich hier engagiert, braucht Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Gleichzeitig ist es richtig, dass die Mitarbeit freiwillig bleibt und dass kein zusätzlicher bürokratischer Zwang entsteht. Viertens. Mit dem neuen einheitlichen Tierwertermittlungsverfahren werden Abläufe vereinfacht, und die Veterinärämter werden entlastet. Einheitliche Standards für ganz Nordrhein-Westfalen sorgen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Auch die Stärkung der Tierseuchenkasse und die Vereinheitlichung der Regelungen zu tierischen Nebenprodukten gehen in die richtige Richtung. Verwaltungsverfahren werden effizienter und Doppelstrukturen werden abgebaut. Als Freie Demokraten unterstützen wir Maßnahmen, die Digitalisierung fördern, die Entbürokratisierung voranbringen und Verwaltungsabläufe effizienter machen. Genau diese Ziele verfolgt dieser Gesetzentwurf. Gleichzeitig werden wir die Umsetzung aufmerksam begleiten. Neue Strukturen und zusätzliche Ausgleichsregelungen dürfen nicht dazu führen, dass die Kosten dauerhaft steigen – weder zulasten der Betriebe noch zulasten der Steuerzahler. Deshalb erwarten wir Kostentransparenz, eine regelmäßige Evaluation und die konsequente Überprüfung, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich den gewünschten Nutzen bringen. Der Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit. Er beschleunigt Verfahren. Er stärkt die Tierseuchenvorsorge, und er reduziert bürokratische Hürden. Damit ist er ein sinnvoller Schritt, um Nordrhein-Westfalen besser auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Aus diesen Gründen stimmt die FDP-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf zu.

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Zacharias Schalley AfD

Der vorliegende Gesetzentwurf ist in seiner Zielrichtung teilweise nachvollziehbar, bleibt aber aus unserer Sicht ambivalent. Erstens. Die Anpassung an das EU-Tiergesundheitsrecht – insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/429 – ist formal erforderlich. Gleichzeitig Landtag zeigt sich hier ein strukturelles Problem: Nationale Spielräume werden kaum genutzt, sondern europäische Vorgaben weitgehend eins zu eins übernommen. Das Risiko besteht darin, dass zusätzliche Bürokratie und Vollzugsdichte entstehen, ohne dass der praktische Seuchenschutz proportional verbessert wird. Zweitens. Das Tierseuchengeschehen rechtfertigt grundsätzlich beschleunigte Verfahren. Die Ausbreitung von ASP, HPAI und jüngst MKS wird im Entwurf selbst als „dynamisch“ beschrieben und dient als zentrale Begründung für Eingriffs- und Beschleunigungsmechanismen. Die Einführung sofort wirksamer Allgemeinverfügungen – Inkrafttreten am Tag der Veröffentlichung – ist aus Seuchenschutzsicht konsequent. Gleichzeitig reduziert sie aber Rechtsschutzmöglichkeiten und kann zu Fehlsteuerungen führen, wenn Maßnahmen nicht hinreichend geprüft sind. Drittens. Die Straffung der Behördenstruktur und Stärkung der Tierseuchenkasse birgt Chancen: klarere Verfahren, schnellere Entschädigung, bessere Vorbereitung von Bekämpfungsstrukturen, etwa bei Rahmenvereinbarungen oder Tierwertermittlung. Die Tierseuchenkasse bleibt Sondervermögen der Landwirtschaftskammer und darf ihre Mittel zweckgebunden verwenden; Beiträge für eine Tierart sollen grundsätzlich auch nur für diese Tierart verwendet werden. Dies ist durchaus sachgerecht. Die Gefahr liegt aber in Macht- und Kostenverschiebungen. Wenn Anhörungen entfallen, Verfahren verkürzt und Aufgaben erweitert werden, müsste parlamentarisch und fachlich kontrolliert werden, ob die Tierhalter, die Beiträge zahlen, überhaupt noch ausreichend Einfluss haben und ob auch noch hinreichende Transparenz für sie besteht. Gerade im Seuchenfall darf das alleinige Effizienz-Argument Mitwirkung und Nachvollziehbarkeit als Argumente ausstechen. Auch müssten die über Bande entstehenden Ausgaben klar ersichtlich sein. Viertens. Die Regelungen zu tierischen Nebenprodukten sind im Kern sinnvoll, insbesondere Vorgaben zu Ausschreibungen (zum Beispiel kurze Transportwege zur Seuchenvermeidung). Übrigens zeigt sich hier ein klassisches Problem staatlicher Steuerung: Detailvorgaben im Vergaberecht erhöhen oft die systemische Komplexität. Die Gefahr, dass dadurch regionale Flexibilität und Entscheidungsfreiheit vor Ort eingeschränkt werden, sollte dabei nicht unterschätzt werden. Fünftens. Was die Landwirtschaftskammerwahl betrifft, ist der Ausschluss von Bediensteten der Kammer von der Wählbarkeit grundsätzlich als sinnvoll zu erachten. Wer in der Kammer arbeitet oder sie beaufsichtigt, sollte nicht zugleich in ihren Organen sitzen. So dürften Integritätsschutz und die Vermeidung von Interessenkollisionen genü-17.06.2026 gend sichergestellt sein. Denkbar wären zusätzlich auch noch mildere Instrumente: Offenlegungspflichten, Befangenheitsregeln, Enthaltungspflichten etc. Aber der klare Wählbarkeitsausschluss ist einfacher, rechtssicherer und konfliktärmer. Der Entwurf ist in Teilen zustimmungsfähig. Insbesondere auf tatsächliche Defizite im Seuchenschutz trifft dies zu. Kritisch zu sehen ist jedoch die weitgehende Übernahme europäischer Vorgaben, ohne dass dies mit einer erkennbaren Reduktionsstrategie einherginge. Die Tendenz zur Zentralisierung und Verfahrensverkürzung zulasten von Transparenz bei potenziellen Belastungen für Tierhalter ist hoch. Sie entsteht durch indirekte Kosten- und Einflussverschiebungen. Eine Zustimmung kann von AfD-Seite daher allenfalls unter der Maßgabe erfolgen, dass praktischer Nutzen, Kostenkontrolle und Einflussmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe noch stärker abgesichert werden. Landtag Anlage 15 Zu TOP 40 – Zweites Gesetz zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Benjamin Limbach

Mit dem eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, das Verfahren zur Vergabe wichtiger Justizämter gesetzlich klar, transparent und rechtssicher zu regeln. Das Verfahren zur Vergabe richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Ämter ist bislang nicht oder nur sehr lückenhaft gesetzlich bestimmt. Das gilt insbesondere auch für die Besetzung hervorgehobener Leitungsämter in der Justiz, der sogenannten Spitzenämter. Die wesentlichen Regelungen zum Verfahren folgen hier derzeit noch aus den Vorgaben der Gerichte – vor allem der höchstrichterlichen Rechtsprechung – und werden im Übrigen durch Verwaltungsvorschriften vorgegeben. Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu Rechtsunsicherheit. Zur Reform des Stellenbesetzungsverfahrens habe ich daher bereits 2024 dem Rechtsausschuss des Landtags erste Eckpunkte mit Reformvorschlägen vorgestellt. Mitte des letzten Jahres habe ich in einem nächsten Schritt eine breit aufgestellte, 16-köpfige Arbeitsgruppe zur Reform der Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz einberufen und diese gebeten, konkrete Empfehlungen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat Anfang des Jahres ihre Empfehlungen vorgelegt, für die ich allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe auch an dieser Stelle noch einmal herzlich danke. Mit dem nun eingebrachten Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe nahezu vollständig aufgegriffen und umgesetzt. Das Verfahren zur Vergabe von Richter- und Staatsanwaltsämtern wird mit dem Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Zügen erstmals gesetzlich geregelt. Mit dem Gesetzentwurf werden klare und transparente Regelungen eingeführt:  Bewerbungen können künftig nur noch innerhalb einer einmonatigen Ausschlussfrist eingereicht werden.  Der Abbruch von Besetzungsverfahren – dies hat in der Praxis oft zu Unsicherheit geführt – wird eng begrenzt und klarer geregelt.  Bei Spitzenämtern – gemeint sind hier die Leitungen der oberen Landesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften – sind bei gleich benoteten Beurteilungen Auswahlgespräche 17.06.2026 vor einer eigens hierfür eingerichteten Kommission zu führen. Dies verbreitert die Entscheidungsgrundlage und stärkt die Akzeptanz der Personalauswahl.  Die zur Mitbestimmung berufenen Richterund Staatsanwaltsvertretungen werden früher in das Auswahlverfahren eingebunden. Sie können damit effektiver ihre Mitbestimmungsrechte ausüben. Alle Vorschriften des Entwurfs sind speziell auf die Vergabe von Justizämtern zugeschnitten und auf diesen Bereich beschränkt. Die mit dem Entwurf vorgesehene gesetzliche Regelung des Besetzungsverfahrens ist in dieser Form im bundesweiten Vergleich – soweit ersichtlich – bislang einmalig. Die vorgesehenen Regelungen stärken die Justiz, die richterliche Mitbestimmung sowie die Transparenz und damit Akzeptanz von Personalentscheidungen. Sie stützen insgesamt das Vertrauen in eine unabhängige Justiz.

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