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Dorothee Feller

17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sind klar und wichtig. Der Schutz vor allem junger Menschen und die Bekämpfung von Wett- und Glücksspielsucht werden von der Landesregierung sehr ernst genommen. Wichtig ist auch, dass beim Glücksspiel alles ordnungsgemäß und legal abläuft. Grundsätzlich hat sich das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag bewährt, allerdings hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, vereinzelte Bestimmungen anzupassen, um den Zielen des Gesetzes noch besser gerecht zu werden. Neben redaktionellen Änderungen und Klarstellungen wird eine Verordnungsermächtigung für die Aufsichtsanforderung an Spielhallen eingeführt. Sie ermöglicht einen flexibleren und einheitlicheren Vollzug. Änderungen finden sich auch im Rahmen der Bestandsschutzregelung für Spielhallen. Nach der derzeit geltenden Fassung dieses Gesetzes gilt der Bestandsschutz für Spielhallen mit ausreichendem Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unbeschränkt. Nach der Neuregelung bleibt es dabei, dass Spielhallen, die keinen ausreichenden Abstand zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wahren, bis zum 31. Dezember 2028 Bestandsschutz genießen. Dies ist sinnvoll und orientiert sich am Vorbild anderer Bundesländer. Neu eingeführt wird, dass der Bestandsschutz bei einem Betreiberwechsel in der Regel entfällt. Damit wird zum einen dem Spielerschutz Rechnung getragen, zum anderen werden die Interessen von Spielhallenbetreibern berücksichtigt, so etwa beim grundgesetzlich geschützten Erbrecht. Außerdem kann die Spielhalle bei einem Betreiberwechsel unter klaren Voraussetzungen weitergeführt werden. Wir passen das Gesetz auch dem Stand der Suchtforschung an, sodass unter bestimmten Umständen nur Personen ab dem 21. Lebensjahr die Spielhalle betreten dürfen. Aufgenommen wurde auf Anregung des Landtags auch ein Cannabisverbot für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Der Konsum von Cannabis kann dazu führen, dass die Risiken, die mit dem Glücksspiel zusammenhängen, nicht mehr klar erkannt werden. Die Situation ist ähnlich wie beim Alkohol, der in Wettvermittlungsstellen aus guten Gründen bereits seit längerer Zeit verboten ist. Mit diesen sinnvollen Änderungen ist Nordrhein-Westfalen bei der Glücksspielregulierung wieder gut aufgestellt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗