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Marco Schmitz

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Bei diesem Gesetzentwurf geht es um eine überschaubare Änderung, aber um ein wichtiges Ziel: Menschen sollen ihre Angelegenheiten möglichst lange selbstständig regeln können. Die erweiterte Unterstützung setzt genau dort an. Sie soll helfen, bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. In geeigneten Fällen kann durch Beratung, Begleitung und ein gutes Zusammen-Landtag spiel der vorhandenen Hilfen eine Betreuung vermieden werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings auch, dass deutlich weniger Fälle dafür geeignet sind als ursprünglich angenommen. Statt der erwarteten 15 % liegt der Anteil wohl nur bei etwa 2 %. Deshalb wäre es nicht sinnvoll, zunächst aufwendig weitere Modellprojekte aufzubauen. Die Erkenntnisse liegen vor. Jetzt können wir das Instrument unmittelbar landesweit anwenden. Dabei geht es nicht darum, notwendige rechtliche Betreuung infrage zu stellen. Wer Unterstützung und Vertretung braucht, muss diese auch weiterhin verlässlich erhalten. Aber wo Menschen mit einer zeitlich begrenzten Unterstützung selbst entscheiden und handeln können, sollten wir ihnen diese Möglichkeit geben. Das stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen und entspricht dem Grundgedanken der UN Behindertenrechtskonvention. Wichtig ist zugleich, die Auswirkungen auf die Kommunen im Blick zu behalten. Deshalb werden die tatsächlichen Belastungen erfasst und in die Evaluation des Belastungsausgleichs einbezogen. Der Gesetzentwurf ist damit pragmatisch, sachgerecht und im Interesse der betroffenen Menschen. Wir werden ihm zustimmen.

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