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Angela Erwin

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Bevor ich auf den Antrag der FDP eingehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Justiz in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zu danken. Ob bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, im Rechtspflegerdienst, im Justizvollzug oder in den Serviceeinheiten – tagtäglich leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Sie sorgen dafür, dass Recht durchgesetzt wird, Verfahren bearbeitet werden und die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates haben können. Gerade vor dem Hintergrund hoher Belastungen und großer Herausforderungen verdienen diese Beschäftigten unseren Respekt und unsere Anerkennung. Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die geburtenstarken Jahrgänge verlassen nach und nach den Arbeitsmarkt. Das betrifft die Wirtschaft, die Krankenhäuser, die Schulen, die Polizeibehörden, die Kommunalverwaltungen und selbstverständlich die Justiz. Der Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte wird überall intensiver. Deshalb ist die Nachwuchsgewinnung eine Daueraufgabe für den gesamten öffentlichen Dienst. Insofern hat die FDP recht: Wir müssen alles dafür tun, auch künftig genügend qualifizierte Menschen für die Justiz zu gewinnen. Wer diesen Antrag liest, könnte allerdings meinen, die Landesregierung habe das Thema „Nachwuchsgewinnung“ erst gestern entdeckt. Tatsächlich beschäftigt uns diese Herausforderung seit Jahren – und entsprechend lange arbeiten wir bereits an Lösungen. Die Justiz Nordrhein-Westfalen hat ihre Nachwuchsgewinnung modernisiert, ihre Werbe- und Informationsangebote ausgebaut, ihre Präsenz auf digitalen Kanälen verstärkt, Bewerbungsverfahren vereinfacht und die Sichtbarkeit der Justizberufe insgesamt erhöht. Vor allem aber hat die Landesregierung nicht nur geredet, sondern gehandelt. Mit dem zusätzlichen Studienstandort der Fachhochschule für Rechts-Landtag pflege in Essen wurden die Ausbildungskapazitäten im Rechtspflegerdienst erheblich erweitert. Das war eine bewusste Investition in die Zukunft unserer Justiz. Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Besetzungssituation im Rechtspflegerdienst zu verbessern. Deshalb ist es richtig, die Ausbildungskapazitäten regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächliche Entwicklung anzupassen. Das ist kein Widerspruch zu einer starken Justiz, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Planung. Der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, als gäbe es bislang keine Strategie und keine Maßnahmen. Das entspricht schlicht nicht den Tatsachen. Natürlich müssen wir die Personalentwicklung in der Justiz weiterhin genau beobachten. Natürlich müssen wir regelmäßig prüfen, welche Ausbildungskapazitäten benötigt werden. Und selbstverständlich müssen wir auch künftig intensiv für die vielfältigen Berufe in der Justiz werben. Aber verantwortungsvolle Personalpolitik besteht nicht darin, allein auf möglichst hohe Zahlen bei Studienplätzen zu schauen. Sie besteht darin, Personalbedarf, Bewerberlage und Ausbildungskapazitäten sorgfältig aufeinander abzustimmen. Viele Forderungen der FDP beschreiben daher nicht neue Lösungen, sondern Maßnahmen, die bereits umgesetzt werden oder längst auf den Weg gebracht worden sind. Eine starke Justiz braucht gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb investieren wir in Nachwuchsgewinnung, Ausbildung und attraktive Arbeitsbedingungen. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Der Antrag der FDP liefert dazu keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen.

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