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Dr. Christos Katzidis

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Seit dem 1. Januar 1957 gibt es das Ordnungsbehördengesetz. Seit 1957 ist es eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Da Sie auf die Finanzverantwortlichkeit hinauswollen: Vor unserer Zeit, vor 2017, gab es auch SPDgeführte Landesregierungen. Da hat es nichts gegeben, was die früheren Landesregierungen zur Unterstützung getan haben. Aktuell bekommen die Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen so viel Geld wie noch nie zuvor – aus dem Sondervermögen, aus dem NRW-Plan und auch mit Blick auf die Altschuldenlösung, die wir vorgenommen haben. Insofern sollten für die gesetzlichen Pflichtaufgaben, die eigentlich schon seit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen bestehen, Gelder da sein. Wenn Sie sich die Prioritäten in den Städten und Kommunen anschauen und feststellen, dass die gesetzlichen Pflichtaufgaben gar nicht in dem Maße wahrgenommen werden, wie es eigentlich sein müsste, dann 17.06.2026 erkennen Sie, dass wir an der Stelle einen politischen Handlungsbedarf und Änderungsbedarf haben. Daher geht es nicht um die Frage, ob das Land Nordrhein-Westfalen jetzt noch mehr Geld in die Kommunen stecken muss, wie Sie es gerade dargestellt haben. Die Verantwortung liegt also bei den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, die ihre kommunalen Ordnungskräfte ausbilden müssen. Ich finde es im Übrigen unverantwortlich, dass, wenn man Menschen in eine Uniform steckt, ihnen ein Reizstoffsprühgerät, einen Schlagstock und Handschellen an die Hand gibt und sie auf die Straße schickt, um sich für den Staat einzusetzen und Maßnahmen durchzuführen, auch mit Zwang, was sie draußen auf der Straße auch tun müssen, sie dafür überhaupt nicht ausgebildet sind. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Das finde ich einen Skandal im Jahr 2026. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die Aus- und Fortbildung verbessert wird. Aber noch einmal: Im Moment ist es von der personellen Situation und von der technischen Situation, wenn wir beispielsweise über Videobeobachtung im öffentlichen Raum reden, so, dass mir noch kein einziger Oberbürgermeister, kein einziger Bürgermeister, keine einzige Oberbürgermeisterin, keine einzige Bürgermeisterin erklären konnte, woher er oder sie das Geld für die Anschaffung von Videoanlagen nehmen möchte. (Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) Das konnte mir noch niemand erklären. Mir konnte auch noch niemand erklären, woher man das Personal nehmen will, außer es von der Straße herunterzunehmen und dann vor den Bildschirm zu setzen. Und es kann nicht sein, dass die Leute von der Straße heruntergeholt werden und es weniger Präsenz gibt, nur damit man Videobeobachtungen durchführen kann. Das ist nicht unser Ansatz. (Beifall von den GRÜNEN) Noch einmal: Wir teilen inhaltlich Ihren Änderungsantrag. Es müssen aber ein paar Bedingungen erfüllt werden, um noch weiter zu gehen als mit dem, was wir jetzt tun. Ich wünsche mir und hoffe, dass wir gemeinsam die kommunale Sicherheitsverantwortung stärken und dass auch die Opposition dem Gesetzentwurf inklusive unseres Änderungsantrags zustimmt. Wenn die weiteren Bedingungen erfüllt sind, dann können wir gerne gemeinsam noch einmal über die beiden Punkte der SPD-Fraktion reden und werden sicherlich auch gemeinsam dazu kommen, dies später umzusetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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