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Nadja Lüders

SPD 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Der vorliegende Antrag der FDP beschäftigt sich mit den Studienplätzen im Rechtspflegerdienst des Justizbereiches. Aber was machen Rechtspfleger eigentlich so? Sie sind im Grundbuchamt tätig und für die Eigentumsumschreibungen zuständig. Sie eröffnen Testamente und erteilen Erbscheine. Sie entscheiden über die Einrichtungen von Betreuungen, bestellen Betreuer und überwachen diese. Sie überwachen den Verlauf von Insolvenzverfahren und die Insolvenzverwalter. In der Zwangsvollstreckung sind sie unter anderem für die Zwangsversteigerungen zuständig, und bei den Staatsanwaltschaften sind sie es, die die richter-17.06.2026 lichen Urteile – so zum Beispiel die Ladung zum Strafantritt – umsetzen. Diese beispielhafte Aufzählung der vielfachen Aufgaben der Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen in der Justiz zeigt eines: Sie sind unersetzlich und zugleich „Nadelöhr“ für das Funktionieren der Justiz. Sie sind unerlässlich für die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Deswegen sind die Forderungen der FDP bezüglich der Modernisierung des Rechtspflegerdienstes selbst sowie der Nachwuchsgewinnung durch Informationsangebote an Schulen und Hochschulen richtig. Es bedarf dringend einer Personalbedarfsplanung, die sich an den Realitäten orientiert und die tatsächlichen Belastungen in der Praxis berücksichtigt. Wenn aber nur nach Bedarf anhand veralteter Erhebungssytematiken ausgebildet wird, ist dies kein Konzept für eine moderne, auf die Zukunft ausgerichtete Justiz. Wir stimmen dem Antrag zu.

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