André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Die Ministerin hat das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich möchte nicht anmaßend sein; ich kann nicht für Herrn Reul sprechen. Ich erinnere mich an die Diskussion damals zum LADG in Berlin, als es beschlossen wurde. Aber ich kann – da bitte ich um Verständnis – nicht darauf eingehen, welche Argumente damals vorgebracht wurden. Mir ist noch wichtig, zu sagen – das habe ich eben vergessen, als Frau Schneider sagte, das NRW-Gesetz gehe so viel weiter als in Berlin –: Diese Position teile ich nicht. Insbesondere bei § 8 – das Landtag Thema „Beweiserleichterung“ – würde ich sagen, dass das Gesetz in Berlin deutlich weiter geht. Was ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen möchte – danke, Herr Hafke, für die Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen –: Damals, als das Gesetz in Berlin beschlossen wurde, gab es große Bedenken, es würde aufgrund des LADG große Klagewellen geben und es sei für die öffentliche Verwaltung alles ganz schwierig. Hier muss man sehr deutlich sagen: Diese Klagewellen sind nicht eingetreten, ganz im Gegenteil. Das hat nicht stattgefunden, und deshalb mache ich mir darüber auch keine Sorgen hier in Nordrhein-Westfalen.
