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Dr. Hartmut Beucker

AfD 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Hier geht es um die Buchführung des Landes. Mit dem Gesetz legt sich das Land dafür auf das Verfahren einer angereicherten Kameralistik fest. Nicht mehr verfolgt wird die bereits beschlossene Reformüberlegung hin zur Einführung eines Produkthaushalts mit einer doppischen, stärker wirkungsorientierten Steuerung. Nun sind die Kommunen des Landes moderner unterwegs als das Land. Sie stellen ihre Haushalte deutlich transparenter dar. Das ist misslich. Transparenz, Vergleichbarkeit, strategische Steuerungsfähigkeit und nicht zuletzt parlamentarische Kontrolle bleiben nämlich auf der Strecke. Die Reform sollte ja nicht ohne Grund eingeführt werden. Der für die Abkehr von der Reform genannte Grund lautet: der enge haushaltsrechtliche Rahmen. Auf Deutsch heißt das: Es ist kein Geld da. Wir haben also kein Geld, um Werkzeuge einzurichten, mit denen man besser steuern könnte, um Kosten zu sparen und besser Schwerpunkte setzen zu können. Man muss schlechter regieren, weil gutes Regieren Geld kostet, das nicht da ist. Na toll! An der Stelle ist mir noch etwas aufgefallen: Grund war ja der enge haushaltsrechtliche Rahmen. Aber wer setzt den? Richtig, die Regierung. Was ist also die Begründung, wenn man das zu Ende denkt? Wir haben kein Geld, weil wir beschlossen haben, dafür kein Geld zu haben. – Da kommt man sich etwas veralbert vor. Denn es ist nur eine Frage von Schwerpunkten. Wenn die Regierung anstatt für die Luftschlösser von grün produziertem Stahl das Geld für gutes Regieren ausgegeben hätte, wäre das billiger gewesen und hätte deutlich mehr gebracht. Wir lehnen das Gesetz ab. Landtag Anlage 13 Zu TOP 32 – Zweites Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes stellen wir die rechtlichen Weichen für eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein zentraler, bürgerfreundlicher und zeitgemäßer Verwaltungsprozess geschaffen werden – in einem Bereich, der landesweit mit rund 50.000 Vorgängen pro Jahr zu den fallzahlstärksten Handlungsfeldern zählt. Hiermit wenden wir die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes konsequent an. Für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen soll es erstmals flächendeckend möglich sein, Fischereischeine jederzeit, ortsunabhängig und bequem von zu Hause aus online zu beantragen und die Fischereiabgabe digital zu entrichten. Gleichzeitig bleiben die klassischen Behördenwege erhalten. Die Digitalisierung des Fischereischeins erweitert somit das bestehende Angebot und verbessert den Service. Darüber hinaus reagiert die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf auf ein reales und zunehmendes Problem: In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Fälle gefälschter Fischereischeine und Fischerprüfungszeugnisse im Papierformat aufgedeckt. Die Umstellung auf ein digitales, fälschungssicheres Verfahren erhöht die Rechtssicherheit und schützt sowohl die Verwaltung als auch die verantwortungsbewussten Anglerinnen und Angler. Der Gesetzentwurf enthält zugleich wichtige Schritte zur Entbürokratisierung und zur länderübergreifenden Harmonisierung des Fischereirechts. Dazu zählen insbesondere die Einführung des Fischereischeins auf Lebenszeit sowie die Abschaffung des Jugendfischereischeins, ohne die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren einzuschränken. Zudem wird das Mindestalter zur Erteilung des Fischereischeins vom 14. auf das vollendete 12. Lebensjahr abgesenkt. Damit stärkt die Landesregierung die eigenständige Teilhabe junger Menschen an der Fischerei und schließt sich denjenigen Bundesländern an, die den Erwerb eines Fischereischeins bereits ab dem 12. Lebensjahr oder früher ermöglichen. 17.06.2026 Die Verbändebeteiligung hat verdeutlicht, dass dieser Gesetzentwurf auf breite Zustimmung trifft. Sowohl der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen als auch der Verband der Fischereigenossenschaften, der Beirat für das Fischereiwesen sowie die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Digitalisierungsvorhaben im Fischereischeinwesen. Dieser Gesetzentwurf steht im Ergebnis für eine moderne, digitale und serviceorientierte Verwaltung. Er stärkt die Rechtssicherheit, baut Bürokratie ab und erleichtert insbesondere jungen Menschen den Zugang zur Fischerei. Damit leistet er einen weiteren Beitrag zu einem leistungsfähigen und bürgernahen Staat in Nordrhein-Westfalen.

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