Julia Kahle-Hausmann
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Sache einsteigen, ist mir eine Klarstellung wichtig, weil sie auch für meine eigenen Kollegen durchaus nachvollziehbar sein muss. Wir sprechen heute ausdrücklich über den Einsatz von Rodentiziden in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben. Wir sprechen nicht über die private Anwendung von Rattengift im häuslichen Bereich. Diese ist seit Ende April in dieser Form nicht mehr zulässig und das aus gutem Grund. Denn dort, wo Ratten im privaten Umfeld auftreten, wird die Lösung häufig vorschnell im Gift gesucht, anstatt zunächst bei den Ursachen anzusetzen, (Beifall von den GRÜNEN) und zwar bei offen zugänglichen Nahrungsquellen, bei unsachgemäßer Müllentsorgung, beim Füttern von Tieren in öffentlichen Anlagen oder bei mangelhaft geführtem Kompost. Prävention bleibt auch hier der erste und wirksamste Schritt. Das gilt im privaten Bereich ebenso wie im professionellen. Darauf hat Herr Rüße gerade hingewiesen. Deshalb ist es uns gerade wichtig, diese Debatte heute sauber einzuordnen, denn der vorliegende Antrag greift das Thema, das in der landwirtschaftlichen Praxis ohne Zweifel von erheblicher Bedeutung ist, auf. Schadnager stellen dort, wo Tiere gehalten, Futtermittel gelagert und hygienische Standards eingehalten werden müssen, ein ernstzunehmendes Risiko dar. Sie verursachen wirtschaftliche Schäden, gefährden die Betriebshygiene und können im Einzelfall zur Verbreitung von Tierseuchen beitragen. Das ist Landtag unbestritten. Insofern ist es richtig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie Betriebe handlungsfähig bleiben. Aber genauso richtig ist: Der Umgang mit Rodentiziden ist keine Nebensächlichkeit. Denn wir sprechen hier über hochwirksame Biozide und vielfach blutgerinnungshemmende Wirkstoffe. Diese Stoffe können erhebliche Risiken für Nichtzielorganismen, also Nichtratten, entfalten: für Wildtiere, für Haustiere und im ungünstigsten Fall auch für Menschen – gerade dann, wenn sie nicht fachgerecht eingesetzt, überwacht und entsorgt werden. Und das ist kein theoretisches Problem. Sachverständige haben uns in der eben genannten Anhörung im Landtag deutlich gemacht, dass nach ihrer Einschätzung bis zu 99 % des ausgelegten Rattengifts nicht sachgerecht platziert werden. Genau diese Zahl muss uns aufhorchen lassen. Denn sie zeigt sehr deutlich: Wir haben weniger ein Verfügbarkeitsproblem als vielmehr ein Qualitäts- und Anwendungsproblem. Genau deshalb sollten wir sehr sorgfältig prüfen, welche Schlüsse wir daraus ziehen. Der Antrag setzt stark darauf, bestehende Sachkunde im Pflanzenschutz als Grundlage für den Umgang mit Rodentiziden anzuerkennen. Dieser Gedanke ist nachvollziehbar. Denn selbstverständlich verfügen viele Landwirtinnen und Landwirte bereits über hohe Fachkompetenz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Aber Rodentizide unterscheiden sich in ihrer Wirkung, ihrer Risikostruktur und ihren Anforderungen erheblich. Deshalb halte ich es für fachlich sinnvoll, diese Unterschiede auch in der Ausbildung und Fortbildung deutlicher abzubilden. Du hast gerade das neue Modul angesprochen. Das hatte ich im Antrag anders wahrgenommen. Der sogenannte Spritzenschein, den es jetzt gibt, könnte zwar hierfür ein durchaus geeigneter Anknüpfungspunkt sein. Aber es muss substanziell vertieft werden: zur sicheren Köderausbringung, zur Vermeidung von Sekundärvergiftungen, zum Monitoring von Befallsdruck, zur sachgerechten Entsorgung von Kadavern und zu Alternativen im integrierten Schädlingsmanagement. Denn am Ende muss es doch unser gemeinsames Ziel sein, dass weder Menschen noch Tiere unnötig leiden und elendig zugrunde gehen, weil hoch toxische Stoffe fehlerhaft eingesetzt wurden. Das gilt für die Landwirtschaft genauso wie für den Natur- und Artenschutz. Ich will an dieser Stelle für die SPD ausdrücklich sagen: Wir sehen die Belastungen in landwirtschaftlichen Betrieben, wir sehen den Handlungsdruck, und wir wissen, dass Schädlingsmanagement Teil funktionierender Biosicherheit ist. Aber Handlungsdruck darf nicht dazu führen, dass wir Anforderungen an Qualifikation und Kontrolle relativieren. Im Gegenteil: 17.06.2026 Wo Risiken hoch sind, muss auch Sachkunde hoch sein. Deshalb sollten wir aus meiner Sicht den Fokus stärker auf die drei Punkte „bessere und vertiefte Schulung“ – du hast es gerade angesprochen –, „wirksamere Kontrollen der Anwendung“ und „Ausbau professioneller Schädlingsbekämpfung dort, wo besondere Risiken bestehen“ legen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Dies bedeutet Prävention, Monitoring und Hygiene im gezielten, verantwortungsvollen Mitteleinsatz. Daran, ob die vorgeschlagenen Vereinfachungen allen Anforderungen an Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutz bereits im ausreichenden Maße gerecht werden, bestehen aus unserer Sicht aber noch Zweifel – nach dem Text, den ihr vorgetragen habt, nicht den Redebeiträgen. Deshalb werden wir uns enthalten. Zum Änderungsantrag der AfD will ich abschließend noch sagen: Dass ausgerechnet die AfD das Ratting aufgreift, passt zu ihrer ideologischen Verklärung vom Hundefetisch, den sie in den letzten Monaten hier immer vorgetragen hat. Seriöse Politik bewertet solche Methoden jedoch nicht populistisch, sondern prüft sie zunächst sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht sowie auf ihre fachliche und rechtliche Umsetzbarkeit. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab. (Beifall von der SPD)
