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Thomas Nückel

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Digitale Räume sind Teil des Alltags. Wie die analoge Welt ist auch die digitale Welt oft kein angenehmer, sondern mitunter ein gefährlicher Ort. Da sind wir uns einig. Online kommt es zu Bedrohungen, Erniedrigungen, Einschüchterungen, sexualisierter Gewalt. Natürlich bleibt das nicht ohne Folgen für das reale Leben. Die Grenzen zwischen digitaler und analoger Welt sind längst fließend. Beide verschmelzen miteinander. Das wird sich in den kommenden Jahren eher noch verstärken. Auch ich bin davon überzeugt, dass mehr Medienkompetenz bei Kindern und Eltern wichtig ist, ein Thema, über das wir – danke für den Hinweis der Kollegin von der grünen Fraktion – in verschiedenen Zusammenhängen hier schon gesprochen haben, vor allem anlässlich unseres Antrags, den Sie gerade genannt haben. Deswegen kann ich das auslassen. Das ist erst anderthalb Jahre her. Wir haben einige Problematiken adressiert und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Die Anhörung war auch sehr gut. Nun ja, mit Anträgen der Opposition passiert eben das, was mit ihnen passiert. Die Sozialdemokraten beschreiben in ihrem Antrag das Problem zutreffend. Die dort skizzierten Lösungen überzeugen aber in wesentlichen Teilen nicht. Ich würde mir beispielsweise eine Maßnahme wünschen, die der Marburger Jurist Georgios Gounulakis in der FAZ forderte: Die Algorithmen sollten nicht nur transparent sein, sondern von den Nutzern gesteuert werden können. – Das ist heute nicht der Fall – und wenn doch, sind diese Einstellungen oft versteckt und kompliziert. Seit heute gibt es digital einen neuen Versuch, ein Angebot. Schauen wir mal, was daraus wird. Es wäre aber ein Weg, den Eltern zumindest die Möglichkeit zu geben, zu bestimmen, was die Kinder auf den Plattformen erleben und wem sie dort begegnen. Eine stärkere Verantwortung von Plattformbetreibern für die Verbreitung strafbarer Inhalte ist vernünftig. Bereits heute können Plattformen durch den DSA Landtag verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Kommen sie dem nicht nach, können sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das passiert zu selten, aber es ist möglich. Ein Fehler in dem Antrag der SPD ist: Messangerdienste sind eher mit klassischen Postdiensten zu vergleichen. Sie sind also nicht durch Algorithmen gesteuert und oft verschlüsselt. Würden sie haftbar gemacht, müsste das auch für Postdienste gelten, wenn Briefe oder Pakete transportiert werden. Viele Ihrer Vorschläge haben mit Beratung, Hilfe, Unterstützung zu tun und sind auch gut, keine Frage, kein Zweifel, aber was das alles mit NRW als Standort digitaler Souveränität zu tun hat und wie Kindern durch – ich zitiere – gemeinwohlorientierte digitale Infrastrukturen, die bislang vor allem in der Fantasie von re:publica-Besuchern existieren, geholfen werden soll, erschließt sich mir nicht. Wir müssen den Betroffenen in der digitalen Welt helfen, das ist völlig klar. Manch Sinnvolles in Ihrem Antrag geht aber in Aktivistenprosa und Schlagwortlyrik unter. Mehr Ernsthaftigkeit hätte dem Text gutgetan. Der Überweisung stimmen wir aber natürlich mit Freuden zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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