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Angela Erwin

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten habe ich einen Antrag gelesen, der so viele richtige Begriffe enthält und dennoch an den entscheidenden Stellen falsch abbiegt. Selbstverständlich müssen wir darüber sprechen, wie wir den Strafvollzug entlasten. Selbstverständlich müssen wir bestehende Möglichkeiten der Vollstreckungsübertragung konsequent nutzen. Selbstverständlich müssen ausländische Straftäter ohne Bleibeperspektive unser Land nach Verbüßung ihrer Strafe wieder verlassen. Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass die AfD behauptet, sie habe eine neue Lösung gefunden. Tatsächlich beschreibt sie aber überwiegend Instrumente, die längst existieren. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Landtag In dem Antrag wird – Herr Röckemann, Sie haben es eben selbst gesagt – auf § 71 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen verwiesen. Damit bestätigt die AfD schwarz auf weiß, dass die Übertragung von Strafvollstreckungen ins Ausland bereits heute möglich ist. Die Rechtsgrundlage existiert; die Verfahren existieren; die internationalen Abkommen existieren. Die Frage lautet also nicht: Dürfen wir das? Die eigentliche Frage lautet: Wann funktioniert es, wann funktioniert es nicht, und woran scheitert es in der Praxis? Auf diese Frage bleiben die Antragsteller aber jede ernsthafte Antwort schuldig. Stattdessen wird alles in einen Topf geworfen: Strafvollzug, Abschiebung, Ausreisepflicht, Rückführung, internationale Rechtshilfe. Das sind unterschiedliche Rechtsmaterien mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Eine Freiheitsstrafe wird nicht abgeschoben. Ein Strafurteil wird nicht ausgewiesen. Eine Vollstreckungsübertragung ist kein Ersatz für ein Rückführungsverfahren. Diese Unterschiede verwischt die AfD in ihrem Antrag aber durchgehend. Das wird bei der ständigen Verknüpfung von Strafvollzug und Abschiebung besonders deutlich. Beides kann denselben Menschen betreffen, rechtlich handelt es sich aber um völlig unterschiedliche Verfahren. Die Übertragung einer Freiheitsstrafe hängt nicht davon ab, ob jemand ausreisepflichtig ist. Sie hängt davon ab, ob internationale Abkommen bestehen, ob der andere Staat zur Übernahme bereit ist, ob rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Vollstreckung rechtsstaatlich abgesichert werden kann. Diese Hürden und nicht fehlende politische Willenskraft sind der Grund dafür, warum die Verfahren oft schwierig sind. Das internationale Recht, das Völkerrecht, Rechtshilfeverfahren und die Mitwirkung anderer Staaten sind die Gründe. Wir können die Übernahme der Vollstreckung nämlich nicht einseitig anordnen. Die AfD hingegen tut so, als müsse man nur einen Beschluss fassen, und schon verbüßt morgen jeder ausländische Straftäter seine Strafe im Herkunftsstaat. Man fordert die Prüfung von Modellen, die angeblich Kosten sparen sollen, ohne dabei die erheblichen rechtlichen Risiken auch nur ansatzweise zu benennen. Das ist keine Rechtspolitik, sondern politisches Wunschdenken. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP und Christian Dahm [SPD]) Noch etwas: Die AfD verkauft Selbstverständlichkeiten als politische Sensation. Natürlich müssen Vollstreckungsübertragungen frühzeitig geprüft werden. Natürlich müssen bestehende Abkommen genutzt werden. Natürlich muss die Zusammenarbeit zwischen der Justiz und den Ausländerbehörden funktionieren. Genau daran arbeitet die Landesregierung aber, und das kontinuierlich. Dafür braucht es keinen vierseitigen Antrag mit großem Alarmismus. 17.06.2026 Wir als CDU stehen für einen starken Rechtsstaat. Wir wollen konsequente Rückführungen. Wir wollen die vorhandenen Möglichkeiten der internationalen Vollstreckungsübertragung besser nutzen. Wir wollen mehr Effizienz und weniger Bürokratie. Wir machen den Menschen aber nichts vor: Wir behaupten nicht, dass komplexe internationale Rechtshilfeverfahren durch politische Schlagworte ersetzt werden können. Wir vermischen die Strafvollstreckung, das Aufenthaltsrecht und das Völkerrecht auch nicht zu einem einzigen populistischen Narrativ. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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