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Dr. Benjamin Limbach

17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin immer entsetzt, dass man es schafft, wirklich jeden Antrag dazu zu benutzen, um gegen Menschen mit Migrationshintergrund zu hetzen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Hendrik Schmitz [CDU]: Ja! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Versuchen wir, wieder zur Realität zurückzukommen. Vorweg: Vieles von dem, was in dem Antrag der SPD steht, ist richtig, nur neu ist das alles nicht. Es ist vollkommen unbestritten, dass das Internet, so viele Möglichkeiten es mit sich bringt, auch große Risiken birgt. Digitale Gewalt gehört absolut dazu. Selbstverständlich bekämpft die Landesregierung diese Form der Gewalt ebenso wie die analoge. Allerdings gilt im digitalen wie im analogen Raum: Eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Gern nehme ich Sie ein Stück mit zu den zahlreichen Aktivitäten, die wir im Kampf gegen die digitale Gewalt anstrengen. Erstens. Der Digital Services Act sieht ein von der Fraktion der SPD gefordertes Pflichten- und Sanktionsregime zu Melde- und Löschverfahren bereits 17.06.2026 vor. Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich diesbezüglich mit der EU-Kommission in Kontakt. Wir fordern immer wieder eine konsequente Umsetzung des Digital Services Act ein. Zweitens. Es stimmt: KI-generierte Inhalte und Deepfakes finden immer weitere Verbreitung im Internet. Mittlerweile sehen selbst KI-Videos täuschend echt aus, und man muss schon dreimal hinschauen. – Die Fähigkeit, das zu erkennen, ist daher eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere und selbstbestimmte Mediennutzung. Genau deswegen spielt Prävention für die Landesregierung eine wichtige Rolle. Dafür hat sich die von mir äußerst geschätzte Kollegin Marenholtz schon bei den Koalitionsverhandlungen mit Nachdruck eingesetzt. Mit dem #DigitalCheckNRW steht in Nordrhein-Westfalen bereits ein etabliertes und niedrigschwelliges Angebot zur Förderung digitaler Kompetenzen zur Verfügung. Im Übrigen begleitet das Ministerium der Justiz bereits seit 2024 die Anpassung des Strafrechts zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, insbesondere im Kontext von Deepfakes. Auch das Verfahren zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt begleiten wir eng und konstruktiv. Die Landesregierung setzt sich auch über diesen Gesetzentwurf hinaus mit der Frage der Verantwortlichkeit von Akteuren im Netz, insbesondere von Plattformbetreibern, auseinander und hat in diesem Zusammenhang auf der aktuellen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen Vorschlag eingebracht, in dem sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Online-Plattformen befasst wird. Insbesondere geht es darin um die Erweiterung der Verantwortlichkeit und Haftung von Plattformbetreibern im europäischen Rechtsrahmen. Drittens. Auch bei der Polizei ist eine Menge passiert. Mein Kollege Minister Herbert Reul könnte Ihnen dazu jetzt lang und breit erzählen, aber Sie wissen: Er ist für die heutige Sitzung bereits seit Längerem entschuldigt, weil parallel zum Plenum die Innenministerkonferenz stattfindet. Daher in aller Kürze nur so viel: Es gibt inzwischen Cyber-Cops in Nordrhein-Westfalen, in jeder Polizeibehörde im gesamten Land – insgesamt 800 –, die gezielt gegen Cybercrime vorgehen. Digitale Streifen im Netz gibt es mittlerweile auch. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗