Thomas Nückel
Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, ich bleibe bei den Ordnungshütern. Das LADG soll nur für den Landesdienst gelten; gottlob nehmen Sie die Kommunen ausdrücklich aus. Das führt aber natürlich zu einer schwierigen Situation. Nehmen wir einmal an, kommunale und Landesbedienstete sind beim gemeinsamen Einsatz, sagen wir im Bermudadreieck in Bochum; da ist eine Doppelstreife die Regel, also Ordnungsamt und Polizei gemeinsam. Die werden dann demnächst unterschiedlich behandelt. Deswegen meine Frage: Geht es Ihnen bei der Ausklammerung des kommunalen Sektors ausschließlich um die Vermeidung teurer Konnexitätspflichten, oder haben Sie für die Unterscheidung eine fachliche Begründung?
