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Dr. Martin Vincentz

AfD 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Heute beraten wir in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes. Nach den Beratungen im Ausschuss bleibt festzustellen: Die Landesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf ein grundsätzlich nachvollziehbares Anliegen. Menschen sollen nach Möglichkeit selbstbestimmt leben können, ohne dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss. 17.06.2026 Diesem Ziel wird sich wohl kaum jemand im Hause verschließen. Dennoch hat die Ausschussberatung gezeigt, dass die tatsächliche Reichweite dieses Vorhabens deutlich begrenzter ist, als die Landesregierung es ursprünglich dargestellt hat. Die erweiterte Unterstützung soll nun flächendeckend eingeführt werden. Gleichzeitig wurde im Ausschuss deutlich, dass lediglich ein vergleichsweise kleiner Anteil der Betreuungsverfahren hiervon überhaupt erfasst wird. Die Landesregierung spricht selbst von etwa 2 % der Fälle. Gerade deshalb hätten wir uns eine deutlich kritischere Auseinandersetzung mit der Frage gewünscht, ob der zusätzliche organisatorische Aufwand tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht. Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Betreuungsbehörden in den Kommunen arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. Fachkräftemangel, steigende Fallzahlen und immer neue gesetzliche Anforderungen gehören längst zum Alltag. Wer neue Aufgaben überträgt, muss daher auch ehrlich benennen, welche personellen und finanziellen Folgen dies haben wird. In den Ausschussberatungen wurde zwar wiederholt auf positive Erfahrungen aus anderen Bundesländern verwiesen, allerdings blieb aus unserer Sicht offen, ob diese Erfahrungen ohne Weiteres auf Nordrhein-Westfalen übertragbar sind und ob die dort erzielten Ergebnisse tatsächlich den flächendeckenden Ausbau rechtfertigen. Wir halten es grundsätzlich für richtig, vor einer rechtlichen Betreuung alle geeigneten Hilfsmöglichkeiten auszuschöpfen. Eine Betreuung darf immer nur das letzte Mittel sein. Dieser Gedanke entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Respekt vor der Eigenverantwortung des Einzelnen. Gleichzeitig muss Politik aber auch den Mut haben, Maßnahmen nüchtern zu bewerten. Nicht jede gut gemeinte Regelung entfaltet automatisch eine große praktische Wirkung. Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte erwarten die Bürger zu Recht, dass neue Aufgaben sorgfältig geprüft und ihre Ergebnisse regelmäßig evaluiert werden. Wir werden daher auch künftig sehr genau darauf achten, ob die mit diesem Gesetz verbundenen Erwartungen tatsächlich erfüllt werden und ob die Belastungen für die Kommunen im vertretbaren Rahmen bleiben. Der Maßstab muss stets derselbe sein: mehr Hilfe für die Betroffenen, aber keine unnötige Ausweitung staatlicher Strukturen. Landtag Anlage 12 Zu TOP 31 – Siebtes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – zu Protokoll gegebene Reden

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