Dr. Martin Vincentz
Als Arzt habe ich gelernt, dass Vertrauen die Grundlage jeder Behandlung ist. Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die Person vor ihnen über die notwendige Qualifikation verfügt, unsere Standards kennt und unsere Sprache sicher beherrscht. Genau deshalb betrachten wir diesen Gesetzentwurf mit großer Skepsis. Die Landesregierung verkauft ihn als Modernisierung und Entbürokratisierung. Tatsächlich geht es aber vor allem darum, Anerkennungsverfahren weiter zu erleichtern und Hürden abzusenken. Man könnte auch sagen: Die Folgen einer verfehlten Fachkräftepolitik sollen nun verwaltungstechnisch kaschiert werden. Nordrhein-Westfalen leidet nicht deshalb unter Fachkräftemangel, weil Anerkennungsverfahren bislang zu gründlich wären. Nordrhein-Westfalen leidet unter Fachkräftemangel, weil seit Jahren zu wenig in Ausbildung investiert wird, weil Krankenhäuser unter wirtschaftlichem Druck stehen und weil immer mehr qualifizierte Fachkräfte ihrem Beruf den Rücken kehren. Wer diese Probleme nicht löst, behandelt Symptome statt Ursachen. Besonders kritisch sehen wir die weitere Öffnung gegenüber fremdsprachigen Unterlagen. Natürlich ist Englisch heute internationale Wissenschaftssprache. Aber wir reden hier nicht über einen medizinischen Fachkongress. Wir reden über Verwaltungsverfahren in Deutschland, die rechtssicher, nachvollziehbar und überprüfbar sein müssen. Der deutsche Staat darf sich nicht von seinen eigenen Standards verabschieden. Und noch wichtiger: Wer in unserem Gesundheitswesen arbeitet, trägt Verantwortung für Menschenleben. Deshalb dürfen Qualifikation, Sprachkompetenz und berufliche Eignung niemals nur auf dem Papier geprüft werden. Patienten haben ein Recht darauf, dass dieselben hohen Maßstäbe gelten – unabhängig davon, ob ein Abschluss in Düsseldorf, Dresden oder Damaskus erworben wurde. Die Bürger erwarten keine beschleunigte Bürokratie um jeden Preis. Sie erwarten Qualität. Sie erwarten Sicherheit. Und sie erwarten, dass der Staat seine Kontrollfunktion ernst nimmt. Landtag Wir brauchen qualifizierte Fachkräfte. Daran besteht kein Zweifel. Aber der richtige Weg ist nicht die schrittweise Absenkung von Anforderungen, sondern die Stärkung der Ausbildung im eigenen Land, die Rückgewinnung von Fachkräften, die ihren Beruf verlassen haben, und attraktive Arbeitsbedingungen für diejenigen, die unser Gesundheitswesen täglich tragen. Deutschland darf nicht zum Land werden, das jeden Fachkräftemangel reflexartig mit immer neuen Erleichterungen bei Anerkennungsverfahren beantwortet. Wir brauchen nicht weniger Standards, wir brauchen mehr Nachwuchs. Wir brauchen mehr Wertschätzung für die eigenen Fachkräfte. Und wir brauchen eine Politik, die die Ursachen bekämpft, statt die Symptome zu verwalten. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. 17.06.2026 Landtag Anlage 11 Zu TOP 30 – Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das im Jahr 2023 durch das Bundesrecht eingeführte Instrument der sogenannten erweiterten Unterstützung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend zugänglich werden, statt es zunächst nur in ausgewählten Modellprojekten zu erproben. Dazu wird die in § 3a Landesbetreuungsgesetz enthaltene Modellklausel gestrichen. Die erweiterte Unterstützung ist ein zeitlich begrenztes, persönliches Fallmanagement für Menschen, bei denen die Bestellung einer rechtlichen Betreuungsperson eigentlich bereits erforderlich erscheint, weil die betroffene Person akut nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Gleichwohl kann es Fälle geben, in denen die Prognose Anlass zu der Hoffnung gibt, dass die betroffene Person mit engmaschiger Unterstützung durch die Betreuungsbehörde wieder in die Lage versetzt werden kann, ihre rechtlichen Angelegenheiten zukünftig dauerhaft eigenständig zu regeln. In den Fällen, die für dieses Instrument der erweiterten Unterstützung geeignet sind, wäre die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung somit unverhältnismäßig. Der Bundesgesetzgeber hat 2023 die erweiterte Unterstützung für diese spezielle Zielgruppe in das Betreuungsorganisationsgesetz aufgenommen und damit eine neue Aufgabe der örtlichen Betreuungsbehörden geschaffen, die der Vermeidung von rechtlichen Betreuungen dient. Die Länder hatten die Möglichkeit, sich vor der landesweiten Einführung für eine Modellphase zu entscheiden, um das Instrument zu erproben. Nordrhein-Westfalen hat zunächst von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die erweiterte Unterstützung unter wissenschaftlicher Begleitung in Modellprojekten zu erproben. Die Modellprojekte sind in § 3a des derzeitig geltenden Landesbetreuungsgesetzes geregelt. Ziel der Modellklausel war es, Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln. Mittlerweile liegen uns aber ausreichend Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor. Beispielsweise wird deutlich, dass das Angebot nur für eine sehr kleine Personengruppe geeignet ist. 17.06.2026 Wir schlagen daher vor, auf nordrhein-westfälische Modellprojekte zu verzichten. Das Angebot soll stattdessen direkt landesweit ermöglicht werden, indem die Modellklausel im Landesbetreuungsgesetz gestrichen wird. Immer mehr Menschen kommen in eine Situation, in der sie mit ihren rechtlichen Angelegenheiten – seien es zum Beispiel Mietverhältnisse oder Anträge bei Behörden – nicht mehr alleine zurechtkommen. Dies kann aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheiten jeden treffen. Die rechtliche Betreuung sieht dann vor, dass eine Betreuungsperson stellvertretend für den Betroffenen rechtlich wirksam handeln kann. Das ist ein gutes System, welches die rechtliche Handlungsfähigkeit für alle Menschen sicherstellt. Allerdings sollte es auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen die Fähigkeit, eigene rechtliche Entscheidungen zu treffen, wirklich dauerhaft eingeschränkt ist. Bei manchen Menschen entstehen vorübergehend besondere Lebenssituationen, in denen sie zum Beispiel aufgrund von akuten Lebenskrisen zeitweise nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu überblicken und eigenständig angemessen zu regeln. Genau für solche Fälle wurde die erweiterte Unterstützung in das Bundesgesetz aufgenommen. Sie kann eine gute Hilfe sein, um den Betroffenen einige Monate lang so eng zu begleiten, dass mit dieser Hilfe die anstehenden rechtlichen Angelegenheiten mit Unterstützung durch die örtliche Betreuungsbehörde geordnet werden können. Das erhält die Selbstständigkeit, anstatt dass ein rechtlicher Betreuer dauerhaft die Arbeit für die betroffene Person erledigt. Eine gute Sozialpolitik stärkt die Selbstwirksamkeit Betroffener. Die erweiterte Unterstützung ist ein geeignetes Instrument, Menschen in besonderen Akutsituationen zu stärken und die Einrichtung rechtlicher Betreuungen zu vermeiden. Die Aussetzung der flächendeckenden Einführung der erweiterten Unterstützung soll nun beendet und das Instrument direkt in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Damit setzen wir das Bundesrecht um.
