Markus Höner
Wir beraten heute eine wichtige Anpassung des nordrhein-westfälischen Rechtsrahmens im Bereich der Tiergesundheit, der Tierkörperbeseitigung sowie angrenzender Regelungsbereiche. Diese Anpassung ist notwendig, weil sich die rechtlichen Grundlagen auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren grundlegend verändert haben. Mit der Verordnung (EU) 2016/429 wurde das europäische Tiergesundheitsrecht umfassend neu geordnet. Seit ihrem Inkrafttreten gelten neue Anforderungen an Prävention, Bekämpfung und Organisation von Tierseuchen in den Mitgliedstaaten. Auch das bisherige Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist hiervon unmittelbar betroffen und wird mit diesem Gesetzentwurf grundlegend neu gefasst. Nordrhein-Westfalen muss seinen Rechtsrahmen also an diese veränderten Bedingungen anpassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das bisherige Ausführungsgesetz modernisiert, neu geordnet und an die aktuellen europäischen Vorgaben sowie die praktischen Anforderungen der Tierseuchenbekämpfung angepasst. Zugleich trägt der Entwurf den praktischen Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung. Die Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest, der hoch-Landtag pathogenen aviären Influenza sowie weiterer Tierseuchen haben gezeigt, wie entscheidend klare Zuständigkeiten, schnelle Verfahren und rechtssichere Entscheidungsgrundlagen im Krisenfall sind. Der Gesetzentwurf setzt genau hier an. Er schafft einen modernisierten und in sich stimmigen Rechtsrahmen für die Tierseuchenbekämpfung in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der Begriffsbestimmungen an das Unionsrecht sowie die Weiterentwicklung der Verfahren zur Bekanntgabe tiergesundheitsrechtlicher Maßnahmen, um in Krisensituationen eine schnellere Wirksamkeit zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neugestaltung des Entschädigungsverfahrens. An die Stelle der bisherigen Schätzung tritt künftig ein einheitliches Tierwertermittlungsverfahren. Maßgeblich sind dabei festgelegte und genehmigte Richtlinien, die eine nachvollziehbare und einheitliche Bewertung der Tierwerte sicherstellen. Damit schaffen wir mehr Klarheit für die Betroffenen und eine verlässlichere Grundlage für Entschädigungsentscheidungen. Gleichzeitig werden die Verfahren im Seuchenfall effizienter ausgestaltet. Durch klarere Zuständigkeiten und gestraffte Abläufe können Entscheidungen schneller getroffen und Entschädigungen zügiger bearbeitet werden. Das stärkt die Handlungsfähigkeit der zuständigen Stellen gerade in Krisensituationen. Neben den tiergesundheitsrechtlichen Anpassungen werden auch die Vorschriften zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte grundlegend weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Neuordnung der Verfahren zur Vergabe, Organisation und Durchführung der Tierkörperbeseitigung im Seuchenfall. Künftig werden landesweit verbindliche Mindestvorgaben für Ausschreibungen festgelegt, die etwa Anforderungen an technische Ausstattung, Transportwege und die Behandlung unterschiedlicher Tierarten enthalten. Gleichzeitig werden Zuständigkeiten bereinigt und Verfahrensschritte vereinheitlicht, indem bislang vorgesehene Anhörungen gestrafft werden und auf nicht mehr erforderliche Beteiligungen verzichtet wird. Zugleich werden bisherige Verfahrensschritte gestrafft und Doppelstrukturen abgebaut. Beteiligungs- und Anhörungsprozesse werden dort zurückgeführt, wo sie sich in der Praxis nicht bewährt haben, um Verfahren effizienter und klarer zu gestalten. Auch die Kosten- und Zuständigkeitsregelungen werden neu geordnet. Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch Anpassungen im Bereich der Vorschriften zu den Wahlen der Landwirtschaftskammer, mit denen insbesondere rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen aktualisiert werden. 17.06.2026 Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf ein zeitgemäßer, europarechtskonformer und praxisorientierter Rechtsrahmen geschaffen, der die Tierseuchenbekämpfung, die Tierkörperbeseitigung und die weiteren betroffenen Regelungsbereiche in Nordrhein-Westfalen strukturell stärkt und auf künftige Herausforderungen ausrichtet.
