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Gregor Golland

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Glücksspiel ist Teil unserer Lebenswirklichkeit. Menschen spielen Lotto, gehen in eine Spielhalle, geben Sportwetten ab, tippen Ergebnisse, und sie suchen den Reiz, mit der eigenen Einschätzung richtig zu liegen. Gerade rund um die Fußball-Weltmeisterschaft sieht man, wie verbreitet dieses Bedürfnis ist. In vielen Büros, Vereinen, Familien und Freundeskreisen laufen Tippspiele. Man tippt Ergebnisse, Gruppensieger oder Torschützen. Für viele gehört das zu einem großen Turnier einfach dazu. Beim Glücksspiel braucht es einen klaren Blick. Es gibt ein reales Interesse am Spiel, aber eben auch reale Risiken. Beides muss die Politik ernst nehmen. Die Aufgabe des Staates ist es, Glücksspiele in geordnete Bahnen zu lenken. Es braucht klare Regeln, wirksame Kontrolle und einen Rechtsrahmen, in dem die Menschen geschützt und legalen Anbietern verlässliche Rahmenbedingungen geboten werden. Das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag hat sich in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich bewährt. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass einzelne Regelungen präzisiert werden müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine sachgerechte Weiterentwicklung aus der Praxis heraus. Es geht um klarere Vorgaben für Behörden, um besseren Kinder- und Jugendschutz, um die Abgrenzung zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem, und es geht um Verlässlichkeit für diejenigen Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Legale Anbieter sind greifbar. Sie haben eine Erlaubnis. Sie werden kontrolliert. Sie müssen sich an Regeln halten. All das tun die illegalen Anbieter nicht. Beim illegalen Glücksspiel sprechen wir über Organisierte Kriminalität. Das Geld landet nicht beim Beschäftigten, nicht bei den Kommunen, nicht beim Gemeinwesen. Es landet in kriminellen Strukturen. Damit werden genau die Milieus finanziert, die wir mit aller Konsequenz bekämpfen und weiter bekämpfen werden. Deshalb wäre es naiv, den legalen Bereich immer weiter einzuengen und dann zu glauben, das Problem Landtag sei verschwunden. Es verschwindet eben nicht. Die Nachfrage bleibt, und das Geld fließt zu den Falschen. Dieses modernisierte Ausführungsgesetz steht für einen ausgewogenen ordnungspolitischen Ansatz. Wir bringen unterschiedliche Interessen in ein vernünftiges Verhältnis: den Schutz von Kindern und Jugendlichen, den Schutz gefährdeter Spielerinnen und Spieler, die Belange der Kommunen sowie der Aufsichtsbehörden und auch die Interessen der legal arbeitenden Branche. Das zeigt sich exemplarisch an den geänderten Regelungen für Spielhallen. Für neue Spielhallen gilt grundsätzlich ein Abstand von 350 m zu Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das ist Ausdruck einer klaren Wertung: Der Schutz junger Menschen steht dort an erster Stelle, wo sie einen wesentlichen Teil ihres Alltags verbringen. Zugleich behandeln wir bestehende Betriebe nicht so, als hätten sie erst gestern eröffnet. Viele dieser Unternehmen arbeiten seit Jahren legal, beschäftigen Menschen und haben auf die geltende Rechtslage vertraut. Wer ordnungsgemäß wirtschaftet, verdient diese Verlässlichkeit. Deshalb schaffen wir beim Bestandsschutz ein abgestuftes System. Bis Ende 2028 bleibt es beim bisherigen Schutz. Ab dem Jahr 2029 wird für bestehende Spielhallen bei fortlaufender Genehmigung ein reduzierter Mindestabstand von 100 m eingeführt. Damit bekommt der Kinder- und Jugendschutz mehr Gewicht, ohne dass legale Standorte über Nacht aus dem Markt verdrängt würden. Mit dem Änderungsantrag regeln wir zugleich den Erbfall ausgewogen. Wenn ein Betreiber verstirbt, sollen die Erben nicht allein deshalb unter Druck geraten, weil die Genehmigung bald ausläuft. Sie sollen die notwendige Zeit erhalten, um den Betrieb geordnet zu veräußern. Auch hier gilt: Wir achten Eigentum und Erbrecht, aber wir behalten den Spielerschutz im Blick. Bei Cannabis ziehen wir eine Linie nach, die bei Alkohol längst gilt. In Spielhallen und Wettvermittlungsstellen hat Rausch nichts zu suchen. Wer spielt, soll bei klarem Kopf bleiben. Deshalb wird Cannabis dort genauso behandelt wie Alkohol. Das ist der rote Faden dieses Gesetzes. Wir nehmen die Praxis ernst, schützen dort, wo Schutz notwendig ist, geben dem Vollzug klare Regeln und lassen legale Anbieter nicht im Regen stehen. Glücksspiel wird es immer geben. Menschen wollen spielen. Sie spielen gerne, denn es macht Spaß. Die Frage ist, ob es unter staatlicher Kontrolle stattfindet oder ob wir das Feld denen überlassen, die sich nicht um Recht, Jugendschutz und Spielerschutz scheren. Für uns ist die Antwort klar. Deshalb stimmen wir diesem Vorhaben mitsamt unserem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 17.06.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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