Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine muntere Debatte zur Wohnungsbaupolitik, die wir in diesem Plenum einmal mehr führen, ist erst einmal sehr begrüßenswert. (Zuruf von der SPD) Wie Sie wissen, ist Nordrhein-Westfalen die Bundesrepublik im Kleinen. Ich werde nicht müde, in diesem Plenum zu sagen, dass nicht an allen Ecken und Enden der Wohnungsmarkt angespannt ist, sondern wir haben auch an ganz vielen Ecken und Enden im Land Nordrhein-Westfalen mehr Angebot als Nachfrage. Wir haben in Teilen auch ausgeglichene Märkte. Ein gutes Gefühl bekommen Sie, wenn Sie Landtag mal nach der Durchschnittsmiete in Nordrhein-Westfalen googeln. Ich empfehle das ab und zu; denn Fakten erleichtern die Meinungsfindung. Die Netto-Durchschnittskaltmiete in Nordrhein-Westfalen beläuft sich derzeit auf 8,89 Euro pro Quadratmeter. Bundesweit sind wir bei 9,23 Euro. Das heißt, die Durchschnittsmiete ist in Nordrhein-Westfalen geringer als im Bundesdurchschnitt. Übrigens ist der günstigste Kreis Höxter mit unter 6 Euro für den Quadratmeter. Da haben wir auch mehr Angebot als Nachfrage. Wir haben gleichzeitig mit Köln, Bonn oder Münster natürlich Städte und Gemeinden, die besonders nachgefragt sind – auch, weil hier Hochschulen angesiedelt sind, die mit einem ungeheuren Renommee versehen sind, sodass wir dort über höhere Netto-Kaltmieten sprechen. Die Grundfrage ist doch immer – das kann jeder nur individuell beantworten –: Was heißt eigentlich Bezahlbarkeit? Dafür werbe ich ja: Bezahlbarkeit ist für jede, für jeden etwas anderes. Sie kokettieren damit, per se und immer. Das ist schwierig und herausfordernd. Denn am Ende des Tages ist und bleibt das Wohnen eine soziale Frage. Wir werden als Landesregierung nicht müde, das zu betonen. Diese soziale Frage ist nicht nur unser Auftrag, sondern es ist auch unsere Verantwortung, und wir stellen uns ihr mehr als andere es vielleicht tun. Denn wir haben im Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise mit einer öffentlichen Wohnraumförderung, die in dieser Legislatur mit 12 Milliarden Euro ausgestattet ist und zweimal um insgesamt 2,5 Milliarden Euro erhöht wurde, während andere Länder schon lange einen Förderstopp ausgerufen haben, dazu beigetragen, dass weiter Bauanträge kommen, dass gebaut wird, dass Beschäftigung abgesichert wird, dass auch Ausbildungsplätze ermöglicht bleiben. Das kommt auch dazu. Und dann kommt das Soziale, das mit dem Bauen verbunden ist: mietpreisgebundener Wohnraum entsteht. (Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU]) Diese Landesregierung hat zusammen mit CDU und Grünen bereits vorzeitig das im Koalitionsvertrag hinterlegte Ziel von 45.000 mietpreisgebundenen Einheiten erreicht. Sie haben mit den Mietwohnungen gerechnet. Dann kommen Sie auf 25.000. Beziehen Sie aber beispielsweise auch die Wohnungen ein, die über die Modernisierung neu mietpreisgebunden werden, und beziehen Sie Eigentumsmaßnahmen mit ein, dann kommen Sie auf rund 46.000 Wohneinheiten. Das heißt: Das Ziel von Schwarz und Grün, in Nordrhein-Westfalen für Stabilität zu sorgen, ist vorzeitig erreicht. Die Herausforderung ist natürlich, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen aus den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weitaus überdurchschnittlich über 17.06.2026 öffentlich geförderte Wohnungen verfügen, die jetzt mit Macht in den Auslauf der Bindung kommen. Auch damit spielen Sie. Denn „Auslauf der Bindung“ bedeutet nicht, dass von jetzt auf gleich die Mieten exorbitant steigen. Das ist nicht der Fall. Das wissen Sie auch, weil es gesetzliche Regularien gibt, die letztlich für eine Nachwirkung greifen. Nichtsdestotrotz haben wir diese Vielfalt im Land Nordrhein-Westfalen, und darauf will ich hinwirken. Diese Landesregierung hat viele Instrumente ergriffen, um den Herausforderungen im Land Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden. Wir haben viel mehr Geld in die Hand genommen, um das Wohnen für Auszubildende und Studierende zu stärken, weil man, wenn man auszieht, natürlich mit anderen Sorgen befasst ist – zum Beispiel die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums betreffend –, als sich mit einer Wohnraumversorgung auseinanderzusetzen. Wir haben im öffentlichen Studierendenwohnen eine Garantiemiete von unter 400 Euro. Ich will Ihnen das nur einmal sagen, weil das auch immer politisch durch die Gegend geistert. Im öffentlichen Wohnen haben wir diese Garantiemiete im Land Nordrhein-Westfalen. Wir sind im Land Nordrhein-Westfalen sehr gut vorangekommen, wenn es darum geht, die Wohnungssituation im Alter zu verbessern. Denn das ist auch etwas, was wir hier immer miteinander austauschen. Viele ältere Menschen wohnen möglicherweise irgendwann in zu großem Eigentum und haben einfach kein vernünftiges Angebot vor Ort. Das geht nur mit Städten und Gemeinden zusammen. So könnten wir an diesen Stellen noch viel vortragen, was wir getan haben. Aber es ist eine Block-I-Debatte, die Redezeit ist zu Ende, und der Präsident gestattet mir bitte noch zwei Sätze. Die Bauordnung wird hier heute deshalb nicht Thema, weil die Baugesetzbuchnovelle an zwei Stellen ins Bauordnungsrecht im Land Nordrhein-Westfalen eingreift. Es muss einer Prüfung und Wertung zugeführt werden, welche Auswirkungen das auf das Landesrecht hat. Das andere Thema ist das barrierefreie Wohnen. Das ist im Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 von CDU und FDP in die Tat umgesetzt und von CDU und Grünen danach weiterentwickelt worden. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Thema nicht permanent mit einem Fake-News-Konvolut der SPD belegen würden. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Dagmar Hanses [GRÜNE] – Sarah Philipp [SPD]: Ah, das ist gut!)
