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Dr. Benjamin Limbach

17.06.2026 Sitzungen 18/124

Seit 2023 ist es der Landesregierung sukzessive gelungen, das über Jahre bestehende Problem der zahlreichen unbesetzten Stellen bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu lösen. Die Ausbildungsoffensive dieser Landesregierung hat inzwischen zu dem gewünschten Erfolg geführt: Wir haben wieder ein Niveau der Stellenbesetzung erreicht, mit dem wir zufrieden sein können. Ich nehme den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion daher sehr gerne zum Anlass, mich bei den Bediensteten der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel und Essen sowie allen Bediensteten, die sich in meinem Hause oder an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Theorie und Praxis mit überobligatorischem Einsatz und mit viel Herzblut der justizeigenen Ausbildung der jungen künftigen Kolleginnen und Kollegen gewidmet haben und in den kommenden Jahren weiter widmen werden, ganz herzlich zu bedanken. Um auf dem Arbeitgebermarkt langfristig wettbewerbsfähig zu sein und qualifizierten Nachwuchs für die Justiz zu gewinnen, setzt mein Haus bereits seit mehreren Jahren verschiedene Online- und Offlinekampagnen zur Bewerbung der Justiz als Arbeitgeberin sowie ihrer vielfältigen Berufswelt um, insbesondere auch zur Bewerbung des dualen Studiums der Rechtspflege. Aufgrund des kleineren Abiturjahrgangs 2026 wurden diese Maßnahmen gerade im laufenden Jahr erfolgreich intensiviert. Neben den strategischen Maßnahmen des Ministeriums werben die Oberlandesgerichte sowie nachgeordneten Behörden in Schulen und auf Karrieremessen gezielt für das duale Studium der Rechtspflege. Diesen Maßnahmen ist es zu verdanken, dass wir die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern nunmehr wie von vornherein geplant wieder auf ein Normalmaß zurückfahren können. Um es aber deutlich zu sagen: Wir bilden im Langzeitvergleich immer noch viele Anwärterinnen und Anwärter aus. Dies ist auch notwendig, nicht nur vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, sondern auch aufgrund der steigenden Aufgaben und Arbeitsbelastung des Rechtspflegerdienstes der Justiz. Inwieweit diese zur Etatisierung zusätzlicher Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger führen muss, wird auch vor dem Hintergrund der anstehenden bundesweiten Neuerhebung des Personalbedarfs der Justiz in 17.06.2026 den kommenden Jahren intensiv geprüft werden müssen. Insgesamt stellen sich die Fakten somit gänzlich anders dar, als es der vorliegende Antrag unterstellt. Es wäre daher gut, wenn Sie, lieber Herr Dr. Pfeil, dies zur Kenntnis nehmen und nicht die Panikmache eines einzelnen Verbandes zum Anlass nehmen würden, dieses Hohe Haus mit einem weiteren Antrag zu befassen.

Protokoll ↗