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Andrea Stullich

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Neue Antworten auf neue Bedrohungen“ – so überschreibt die SPD ihren Antrag, der sich mit dem Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor Gewalt und Einschüchterungsklagen befasst. Diese Bedrohungen sind real; daran gibt es keinen Zweifel. Wer Journalistinnen und Journalisten angreifen, einschüchtern oder gar mundtot machen will, greift die Pressefreiheit und damit einen Grundpfeiler unserer Demokratie an. Die Zahlen, die Sie in Ihrem Antrag anführen, sind besorgniserregend: 55 politisch motivierte Straftaten gegen Medienschaffende in Nordrhein-Westfalen und sogar vier gewaltsame Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten im vergangenen Jahr. Die SPD thematisiert in ihrem Antrag im Schwerpunkt sogenannte SLAPPs. Das sind Klagen – wir haben es gerade gehört –, die eben nicht der Wahrheitsfindung dienen, sondern einschüchtern sollen. Mit solchen Klagen sollen kritische Stimmen, zum Beispiel im Journalismus, durch hohe Kosten, langwierige Gerichtsverfahren und juristischen Druck zum Schweigen gebracht werden. Auf Antrag Ihrer Fraktion hat sich der Ausschuss für Kultur und Medien Ende Mai mit diesem Thema beschäftigt. Die Landesregierung hat dazu einen Bericht vorgelegt. Das Ergebnis ist eindeutig: Den Gerichten in Nordrhein-Westfalen ist bislang kein nennenswertes Aufkommen solcher Verfahren bekannt. (Rodion Bakum [SPD]: Weil sie nicht gemeldet werden!) Trotzdem wird das Thema natürlich bearbeitet, und zwar dort, wo es hingehört, auf Bundesebene. Deshalb ist Ihre Forderung, die Landesregierung solle den Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie konstruktiv begleiten, völlig obsolet. Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie wird durch Bundesrecht umgesetzt. Nordrhein-Westfalen hat daran über den Bundesrat mitgewirkt und dem Gesetzentwurf schon im Januar ausdrücklich zugestimmt. (Rodion Bakum [SPD]: Der reicht aber nicht!) Mit anderen Worten: Einen zentralen Teil dessen, was Sie in Ihrem Antrag fordern, hat die Landesregierung längst erledigt und dafür, Herr Bakum, keinerlei Aufforderung gebraucht. (Beifall von der CDU, Anja von Marenholtz [GRÜNE] und Josefine Paul [GRÜNE]) Völlig klar ist auch, dass Nordrhein-Westfalen die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt und gegebenenfalls zusätzliche gesetzgeberische Schritte unterstützt. Die Frage, ob der Schutz auf rein nationale Fälle ausgeweitet werden sollte, kann man in der Tat diskutieren. Interessant dabei ist, dass der Deutsche Richterbund und die Bundesrechtsanwaltskammer in der Anhörung im Bundestag erklärt haben, dass sie 17.06.2026 in Deutschland kein strukturelles SLAPP-Problem sehen. Trotzdem hat Minister Limbach im Bundesrat zu Recht gesagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –: „Die Entwicklungen auf dem Gebiet missbräuchlicher Klagen müssen wir deswegen eng im Blick behalten. Und wir dürfen uns nicht scheuen, zeitnah weitere gesetzgeberische Schritte in Angriff zu nehmen, um Personen, die sich öffentlich beteiligen, noch besser zu schützen.“ So geht verantwortungsvolle Politik. (Beifall von der CDU)

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