Susanne Schneider
Danke, Frau Präsidentin. – Werte Frau Ministerin, in der Expertenanhörung wurde herausgearbeitet, dass zukünftig schrankenlos jedwedes Merkmal von Unterscheidungen als potenziell diskriminierend für Schadensersatzforderungen in Anspruch genommen werden kann. Sie können dann als Fußballfan, als Brillenträger, als Autofahrer klagen. Ihr LADG ist geht damit um ein Vielfaches weiter als das LADG in Berlin oder das AGG des Bundes. Mich interessiert, Frau Ministerin, Ihre Begründung: Warum verteidigen Sie das deutschlandweit am weitesten gehende LADG hinsichtlich der Ansprüche und Klagemöglichkeiten als richtig, das den Rahmen jeder Sinnhaftigkeit überschreitet?
