Berivan Aymaz
Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Novellierung des Straßen- und Wegegesetzes leisten wir einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Umsetzung eines zentralen Ziels unserer Landespolitik: Nordrhein-Westfalen soll das Bundesland mit den schnellsten, effizientesten und zugleich rechtssichersten Planungs- und Genehmigungsverfahren werden. Herr Rasche, dieser Gesetzentwurf enthält Regelungen, die der Bund erst jetzt mit seinen Gesetzentwürfen realisiert. (Christof Rasche [FDP]: Wir doch auch!) Nordrhein-Westfalen ist hier zumindest in einigen Punkten führend. Längst nicht alle Bundesländer haben bis heute das aus den vergangenen Paketen umgesetzt. Da ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter. Wir alle wissen: Lange Verfahren, komplexe Zuständigkeiten und überbordende Bürokratie verzögern dringend notwendige Infrastrukturprojekte, sei es beim Straßenbau, beim Radverkehrsbau oder im Bereich der Energiewende. Genau hier setzen wir an. Ein zentraler Baustein ist dabei die Vereinfachung der Verfahren für Brückenersatzneubauten. Gerade das aktuelle Beispiel der Bonner Nordbrücke, auch wenn es eine Autobahnbrücke des Bundes ist, führt uns wieder eindringlich die Notwendigkeit vor Augen, in Fragen des Ersatzneubaus von Brücken schneller zu werden. Auch wenn die Nordbrücke eine Autobahnbrücke in der Verantwortung des Bundes ist, wollen wir in unserem Straßen- und Wegegesetz folgende Regelung einführen: Künftig sollen Brücken mit einer Länge von bis zu 1.000 m kein eigenes Landtag Planfeststellungsverfahren mehr erforderlich machen, sofern sie unselbstständiger Bestandteil einer Ausbaumaßnahme sind. Hierzu möchte ich klarstellen, weil das in der Debatte gerade eine Rolle spielte: In Nordrhein-Westfalen gibt es nach unserer Kenntnis keine Brücke, jedenfalls keine Landesstraßenbrücke, die überhaupt in die Nähe von 1.000 m kommt. Insofern ist das, was gerade aufgemacht wurde, eine völlig theoretische Debatte. Das ist ein wichtiger Schritt; denn gerade Brückenbauwerke sind häufig neuralgische Punkte unserer Infrastruktur. In diesen Fällen auf ein Planfeststellungsverfahren zu verzichten, reduziert Verwaltungsund Planungsaufwand erheblich, baut Bürokratie ab und sorgt dafür, dass notwendige Ersatzneubauten schneller umgesetzt werden können, ohne – das finde ich wichtig – Abstriche bei Sicherheit und Umweltstandards machen zu müssen. Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist die Beschleunigung und Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir gehen sogar so weit, dass in bestimmten Fällen auf Genehmigungserfordernisse ganz verzichtet werden kann. Zudem wird der Anwendungsbereich von Anzeige- und Plangenehmigungsverfahren noch erweitert. Das hat viele konkrete Vorteile – nicht nur für Verwaltungen, sondern für Bürgerinnen und Bürger: Es wird unkompliziert, digital und modern. Außerdem erschließen wir – es wurde schon erwähnt; ich will es gar nicht im Einzelnen erläutern – Synergien im Zusammenhang mit anderen großen gesellschaftlichen Herausforderungen, beispielsweise bei der Energiewende, indem wir Photovoltaik an Straßen leichter möglich machen, genauso wie bei der Verkehrswende, für die Geh- und Radwege an Landes- und Kreisstraßen erleichtert werden. Das fördert den Klimaschutz und am Ende die nachhaltige Mobilität. Schließlich – das ist ein sehr wesentlicher Punkt – packen wir auch das immer wieder beklagte Problem an, dass verschiedene Baumaßnahmen von unterschiedlichen Baulastträgern nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Auch darüber haben wir heute Morgen diskutiert. Deshalb schaffen wir erstmals eine verpflichtende landesweite Baustellenkoordinationsplattform. Diese Plattform sorgt für standardisierte Baustelleninformationen in ganz Nordrhein-Westfalen. Sie verbessert die Abstimmung zwischen den Straßenbaulastträgern und erhöht den Informationsfluss. Davon profitieren alle Kommunen und alle Baulastträger, aber vor allen Dingen auch die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Last, not least ändern wir auch das Landesplanungsgesetz. Es wurde noch gar nicht erwähnt, dass wir den Regionalräten bei den Planungen für die Rad-17.06.2026 vorrangroute stärkere Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten einräumen, um die regionale Kompetenz zu nutzen. Mit diesem Gesetz machen wir Nordrhein-Westfalen schneller, moderner und effizienter. Wir beschleunigen Verfahren, bauen Bürokratie ab und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass wichtige Infrastrukturprojekte endlich zügig realisiert werden können. Das ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Zukunft unseres Landes. Ich möchte mich bei den Fraktionen hier im Landtag ausdrücklich für das konstruktive Verfahren, durch das am Ende dieser Gesetzentwurf verbessert werden konnte, bei meinem Ministerium sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, die dieses gute Gesetz möglich gemacht haben, bedanken. Danke für die breite Unterstützung. Die Menschen werden es uns danken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
