Oliver Krauß
Guten Abend. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es? Es geht beim Straßen- und Wegegesetz darum, die Rechtsverhältnisse, den Bau und die Unterhaltung sowie die Nutzung unserer öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in NRW zu regeln. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen aktualisiert werden. Im Fokus stehen dabei der Interessenausgleich zwischen der Allgemeinheit und den Straßenanliegern. Es geht bei der Novellierung um wichtige Neuerungen, insbesondere für die Baustellenkoordination, für die Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie für erneuerbare Energien. 17.06.2026 Da die Menschen in unserem Land von diesem Gesetz unmittelbar betroffen sind, ist uns größtmögliche Zustimmung wichtig. Diese Zustimmung haben uns die Sachverständigen in der durchgeführten Anhörung ganz überwiegend signalisiert, und das nicht nur, weil die im Entwurf vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen und die verstärkte Digitalisierung dem Bundesrecht folgen. Entscheidender ist, dass die Vereinfachung und die Digitalisierung wichtige Schritte sind, um Projekte schneller zu realisieren und um den Standort Nordrhein-Westfalen zu stärken. Ich bin froh, dass wir in diesem Haus immer wieder den Anspruch haben, bei Beratungen auf externen Sachverstand zu hören. So haben wir erfahren, welche Sorgen mit der Verkürzung von Fristen und mit der Reduzierung von Informationsrechten zu Straßenprojekten des Bundes verbunden sein könnten. Ferner wurde uns aufgegeben, darauf zu achten, dass die Straßenbauprogramme des Landes nicht unterfinanziert sind. Diese Argumente haben wir in einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag aufgegriffen. Wir haben festgestellt, dass sich die kritischen Stimmen insbesondere auf folgende Punkte konzentriert haben: erstens auf den 10-Meter-Abstand für PV-Anlagen, zweitens darauf, dass die Verfahren bei Brückenersatzneubauten nur bis zu einer Brückenlänge von maximal 500 m erleichtert werden sollten, drittens auf die Umsetzung der verpflichtenden Nutzung von TIC Kommunal. Diese Projekte gehen wir konkret an. Wo es notwendig war, schaffen wir Klarheit für die konsequente Digitalisierung der Verfahren. Wir schaffen jetzt die Möglichkeit, auch innerhalb des 10-Meter-Abstands zu Straßen PV-Anlagen aufzustellen. Wichtig bleibt aber auch hierbei, dass Nutzungskonflikte frühzeitig ausgeräumt werden. Die Grenze für planfeststellungsfreie Brückenersatzneubauten erhöhen wir auf 1.000 m. Das wird unserer Überzeugung nach dem tatsächlichen Bedarf der Infrastruktur an Landes- und an kommunalen Straßen gerecht. Wir nehmen außerdem die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände zu den Zuständigkeiten bei der Baustellenkoordination auf und schaffen auch hierfür praxistaugliche Regelungen. Ich bedauere, dass wir nicht mit der Zustimmung aller demokratischen Fraktionen rechnen können. Letztlich scheitert die Zustimmung der Freien Demokraten eigentlich nur an einem Punkt. Umso dankbarer bin ich jedoch für die aktive, konstruktive Mitwirkung von SPD, Grünen und nicht zuletzt meiner Fraktion. Sie alle haben sich im Sinne der in unserem Land lebenden Menschen und im Sinne des Standortes Nordrhein-Westfalen für ein starkes Gesetz eingesetzt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag
