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Dr. Marcus Optendrenk

17.06.2026 Sitzungen 18/124

Mit Vorlage 18/1818 vom 31. Oktober 2023 wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss über die Neuausrichtung des Rechnungswesens berichtet. Die Gründe haben wir nicht nur in der ersten Lesung im Plenum am 7. Mai 2026 miteinander diskutiert, sondern auch im Haushalts- und Finanzausschuss am 9. Juni 2026 vertieft. Wir beabsichtigen, auf eine Fortentwicklung des Programms EPOS.NRW in Richtung Produkthaushalt und Konzernabschluss zu verzichten, um einen signifikanten Mittelmehrbedarf für die kommenden Jahre zu vermeiden. Ziel der Neuausrichtung ist eine effektive und effiziente Haushaltssteuerung im Rahmen der Kameralistik auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im bestehenden doppischen System. Dazu soll die Kosten- und Leistungsrechnung durch die Buchungskreise vertieft werden. Es muss nicht mehr die für eine Haushaltsdarstellung optimierte hohe Abstraktionsebene eines Produkthaushalts bedient werden. An ihre Stelle tritt eine Neuausrichtung auf Strukturen, die eine Hebung wirtschaftlicher Potenziale bis auf die Ebene einzelner Dienststellen ermöglicht. Abschlüsse stehen des Weiteren nicht mehr im Fokus, außer in Teilbereichen für die Haushaltsrechnung. Die Änderungen zu § 25 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans 2024 stellten einen ersten Schritt der rechtlichen Umsetzung dar. Die Aufhebung des § 17b LHO, die Folgeänderung des § 66 LHO sowie die Neufassung des § 71a LHO dienen nun als weiterer Schritt dazu, die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit dem geplanten praktischen Handeln und dem Haushaltsgesetz wieder in Einklang zu bringen, wie dies der LRH auch gefordert hat. Eine Änderung der Verwaltungsvorschriften und Richtlinien erfolgt im weiteren Verlauf. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung.

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