Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dienstag, 16. Juni 2026: Das EU-Parlament beschließt nach monatelangen Verhandlungen eine Regulierung Künstlicher Intelligenz, mit der insbesondere sexualisierte Deepfakes verboten werden sollen. Mittwoch, 17. Juni 2026: Der Landtag in NRW berät einen Antrag der SPD, der auch so etwas zum Inhalt hat und im Grunde eigentlich nur ein Aufguss des FDP-Antrags, der eben schon angesprochen wurde, ist. Und der Redner der SPD redet hauptsächlich über die AfD. Herr Bakum, ich wusste gar nicht, dass das jetzt hier Ihr Therapiestuhlkreis für Ihr AfD-Derangement-Syndrom werden soll, aber wie dem auch sei. Ob uns das jetzt weiterbringt, lasse ich mal dahingestellt. Eines ist jedenfalls unstreitig: Künstliche Intelligenz wirft gerade eine Menge Fragen auf. – Ist es zum Beispiel in Ordnung, wenn der CDU-Ministerpräsident von Thüringen seine Sonntagsreden von einer Maschine schreiben lässt? Wie sind die Auswirkungen auf unseren Alltag, die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt? Uns besorgt dabei vor allem eines: Während in den USA im letzten Jahr gewaltige 285 Milliarden Dollar in KI investiert wurden, ist es in der ganzen EU nur 17.06.2026 ein kleiner Bruchteil: rund 19 Milliarden Euro, rund 5 Milliarden davon in Deutschland. Es handelt sich um die nächste Zukunftstechnologie, bei der die Alte Welt den Anschluss zu verlieren droht. Das wundert auch nicht, wenn man sieht, wie die etablierte Politik, im konkreten Fall die SPD, sich des Themas annimmt. Von Ihnen kommt nichts, aber auch gar nichts, was den KI-Standort Deutschland stärken würde, aber erst einmal Dutzende von Ideen zur Regulierung: runde Tische, Beauftragte, Bürokratie usw. Begründet wird das alles mit Ihrem neuen Lieblingsphantom, der sogenannten digitalen Gewalt, mit der Herr Bakum zumindest die Senioren im SPD-Unterbezirk offenbar noch richtig in Wallung versetzen kann. Wir wollen auch gar nicht abstreiten, dass Künstliche Intelligenz wie jede neue Technologie auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen stellt. Natürlich ist es nicht in Ordnung, Fake-Videos von Menschen ohne deren Zustimmung zu schaffen oder in Umlauf zu bringen – sei es, um für irgendetwas zu werben oder aus irgendeinem sexuellen Zusammenhang heraus. Letzteres ist übrigens gar kein so neues Phänomen, wie Sie hier tun, sondern das gibt es gerade im Zusammenhang mit Prominenten schon seit Jahrzehnten. Bekannt ist etwa der Fall einer deutschen Tennisspielerin, von der um das Jahr 2001 vermeintliche pornografische Bilder in Umlauf gebracht wurden. (Zuruf von Christina Osei [GRÜNE]) Neu ist dagegen die technische Perfektion, mit der das heute möglich ist, und der geringe Aufwand, den die Täter betreiben müssen. Dem allem kann man aber mit dem bestehenden Straf- und Zivilrecht ohne Weiteres beikommen. § 184 StGB stellt schon heute die Verbreitung pornografischer Darstellungen allgemein unter Strafe. § 185 f. bestrafen Beleidigungen und Verleumdungen auch in Form von Bildern und Videos. § 210a schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich von Menschen. Auch die Strukturen sind längst vorhanden. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime – ZAC – bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln ist prädestiniert für diese Aufgaben und könnte sich diesen Aufgaben sehr viel mehr widmen, wenn sie nicht ständig Strafverfahren von irgendwelchen Mimosen aus der Politik bearbeiten müsste, die irgendeinen kritischen Kommentar nicht vertragen. Insgesamt kann man sich bei Ihrem Antrag jedenfalls nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie sich Scheinprobleme suchen, weil Sie den echten Problemen nicht ins Auge blicken wollen. Landtag Damit das noch mal ganz klar ist: Wer andere sexualisiert oder in anderer Weise herabwürdigend darstellt, der gehört mit aller Härte verfolgt. Meinetwegen kann die SPD das dann digitale Gewalt nennen. Werfen wir aber einmal einen Blick auf echte, auf physische Gewalt. Seit Jahren verzeichnet die offizielle Kriminalstatistik einen stark wachsenden Anteil an Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen. Auch die Ursachen sind selbst an der amtlichen Statistik relativ klar ablesbar: Zuletzt waren bei den Vergewaltigungen 39,2 % der Tatverdächtigen ohne deutschen Pass, bei den Gruppenvergewaltigungen sogar rund die Hälfte. (Christina Osei [GRÜNE]: Zum Thema!) Weiter wird der Migrationshintergrund übrigens nicht erfasst. Meine Herren und vor allem meine Damen von der SPD, wenn Sie gerade Frauen vor echter Gewalt schützen wollen, dann sollten Sie einmal darangehen und darüber sprechen. Das wäre glaubwürdig. Ihren Antrag in dieser Form jedenfalls braucht kein Mensch, genauso wie mittlerweile Ihre Partei. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
