Dr. Benjamin Limbach
Mit dem eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, das Verfahren zur Vergabe wichtiger Justizämter gesetzlich klar, transparent und rechtssicher zu regeln. Das Verfahren zur Vergabe richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Ämter ist bislang nicht oder nur sehr lückenhaft gesetzlich bestimmt. Das gilt insbesondere auch für die Besetzung hervorgehobener Leitungsämter in der Justiz, der sogenannten Spitzenämter. Die wesentlichen Regelungen zum Verfahren folgen hier derzeit noch aus den Vorgaben der Gerichte – vor allem der höchstrichterlichen Rechtsprechung – und werden im Übrigen durch Verwaltungsvorschriften vorgegeben. Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu Rechtsunsicherheit. Zur Reform des Stellenbesetzungsverfahrens habe ich daher bereits 2024 dem Rechtsausschuss des Landtags erste Eckpunkte mit Reformvorschlägen vorgestellt. Mitte des letzten Jahres habe ich in einem nächsten Schritt eine breit aufgestellte, 16-köpfige Arbeitsgruppe zur Reform der Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz einberufen und diese gebeten, konkrete Empfehlungen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat Anfang des Jahres ihre Empfehlungen vorgelegt, für die ich allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe auch an dieser Stelle noch einmal herzlich danke. Mit dem nun eingebrachten Gesetzentwurf werden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe nahezu vollständig aufgegriffen und umgesetzt. Das Verfahren zur Vergabe von Richter- und Staatsanwaltsämtern wird mit dem Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Zügen erstmals gesetzlich geregelt. Mit dem Gesetzentwurf werden klare und transparente Regelungen eingeführt: Bewerbungen können künftig nur noch innerhalb einer einmonatigen Ausschlussfrist eingereicht werden. Der Abbruch von Besetzungsverfahren – dies hat in der Praxis oft zu Unsicherheit geführt – wird eng begrenzt und klarer geregelt. Bei Spitzenämtern – gemeint sind hier die Leitungen der oberen Landesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften – sind bei gleich benoteten Beurteilungen Auswahlgespräche 17.06.2026 vor einer eigens hierfür eingerichteten Kommission zu führen. Dies verbreitert die Entscheidungsgrundlage und stärkt die Akzeptanz der Personalauswahl. Die zur Mitbestimmung berufenen Richterund Staatsanwaltsvertretungen werden früher in das Auswahlverfahren eingebunden. Sie können damit effektiver ihre Mitbestimmungsrechte ausüben. Alle Vorschriften des Entwurfs sind speziell auf die Vergabe von Justizämtern zugeschnitten und auf diesen Bereich beschränkt. Die mit dem Entwurf vorgesehene gesetzliche Regelung des Besetzungsverfahrens ist in dieser Form im bundesweiten Vergleich – soweit ersichtlich – bislang einmalig. Die vorgesehenen Regelungen stärken die Justiz, die richterliche Mitbestimmung sowie die Transparenz und damit Akzeptanz von Personalentscheidungen. Sie stützen insgesamt das Vertrauen in eine unabhängige Justiz.
