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Arndt Klocke

GRÜNE 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist immer gut, über Wohnungspolitik zu diskutieren. Mein Tag begann heute Morgen mit „WDR 5 Morgenecho“ mit ausführlichen Berichten zum Thema „Wohnen in NRW“, zu Bilanzzahlen zum Thema „Wohnungsbau und Mieterschutzverordnung“ etc. Es wird ein für die Landtagswahl wahlentscheidendes Thema werden, und alle werden sich da zu positionieren haben. Nachdem ich den SPD-Antrag gelesen habe, ist meine Sorge, dass die SPD einen Wahlkampf plant, den man bei der Linkspartei vermuten würde. Ich lese zwei Aussagen aus diesem Antrag, der vier Seiten umfasst, vor, anhand der ich begründen kann, warum ich zu dieser Einschätzung komme. Auf Seite 3 heißt es: „Die Landesregierung […] bleibt […] in der Umsetzung untätig. Aus den vielen großen Ankündigungen […] ist bis heute […] kein politisches Handeln erwachsen.“ 17.06.2026 Ich war in der letzten Wahlperiode selbst in der Opposition. Man kann gerne – das ist Aufgabe von Opposition – den Finger in die Wunde legen und sagen, was zu tun ist und man tun würde, wenn man selber dran wäre. Nach diesen fünf Jahren, bei der ersten Novelle der Landesbauordnung mit den ganzen Änderungen, die wir da vorgenommen haben, bei der Ausweitung der Mieterschutzverordnung, bei der Fastverdoppelung der NRW-Wohnraumförderung, im Wissen, dass eine zweite Novelle der Landesbauordnung kommt und mit großer Wahrscheinlichkeit vor der Sommerpause, also in der nächsten Sitzungswoche, eingebracht werden wird, und bei dem Faire-Wohnen-Gesetz, was noch kommt, von komplettem Nichthandeln zu sprechen, ist Heidi Reichinnek. Das ist eigentlich nicht Sebastian Watermeier und das ist auch nicht Sarah Philipp, wie ich sie jedenfalls bisher kennengelernt habe. Nur sagen, es sei gar nichts gelaufen? Wo ist der konkrete Vorschlag? Ich erkenne ihn nicht. Die zweite Aussage bezieht sich auf die Mieterschutzverordnung. Man findet sie schon auf der ersten Seite. Da steht geschrieben, die Landesregierung habe bis heute „keine wirksame Ausweitung und Durchsetzung des Mieterschutzes sichergestellt“. Das hat auch Kollege Jochen Ritter eben gesagt. Wir haben nach dem neuen Gutachten die Mieterschutzverordnung – Mietpreisbremse ist Bundesrecht – von 18 auf 57 Kommunen ausgeweitet. Statt 1,8 Millionen Menschen stehen jetzt 6,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen unter verbessertem Mieterschutz. Das ist eine Verdreifachung. Ich bin der Auffassung, dass man sich das mit Blick auf die nächste Wahlperiode – dieses Gutachten ist ja schon ein paar Jahre her – noch mal angucken sollte – gerne mit einem neuen Gutachten –, weil die Zeit voranschreitet. Mir stellt sich da zum Beispiel bezüglich Essen eine Frage. Die Stadt ist letztes Mal knapp nicht unter die Mieterschutzverordnung gefallen. Die Zahlen, die ich kenne, die mir vorliegen, weisen darauf hin, dass das eine Stadt ist, die man aufnehmen sollte. Es gibt andere Städte im Ruhrgebiet, die das genauso betrifft. Zu sagen, beim Mieterschutz habe die Landesregierung gar nicht gehandelt, wenn die Anzahl der Städte und auch der Menschen in Nordrhein-Westfalen in der Mieterschutzverordnung verdreifacht wurde, ist aber einfach Populismus, liebe Leute. Lasst das doch einfach sein. Das bringt überhaupt nichts – keine Gewinne in irgendeiner Radiosendung, im Wahlkampf oder wo auch immer. Lasst uns konkret darüber reden, was zu tun ist. Zu der Landeswohnungsbaugesellschaft hatte ich von Anfang an die Position: Ich bewerte das, wenn ein Konzept vorliegt. – Dann gab es Anfang des Jahres so sieben, acht Schlagworte. Das haben wir – also wir Grüne, wissenschaftliche Mitarbeiter und ich – für Landtag uns strukturiert durchgerechnet und kamen zu dem Ergebnis, dass es nur eine Stadt gibt, nämlich Viersen am Niederrhein, die aufgrund dieser Topics, die da genannt worden sind, keine kommunale Wohnungsbaugesellschaft hat und nicht von der NRW-Wohnraumförderung profitieren würde. Meine Frage ist: Was ist der zusätzliche Gewinn bei einer solchen neuen Landeswohnungsbaugesellschaft, der über das Maß hinausgeht, was an Wohnungsbauförderung über das Land, in kommunaler Hand, über Genossenschaften etc. läuft? Wir sind kurz vor dem Wahlkampf. Ich war letztes Mal in der Opposition. Wir hatten da ein komplettes Fahrradgesetz vorgelegt, komplett durchdekliniert. Wo ist der SPD-Gesetzentwurf für eine Landeswohnungsbaugesellschaft, anhand dessen man ganz klar sagen könnte: „So würde das aussehen, so würden wir es finanzieren, das ist der Mehrwert etc.“? (Sarah Philipp [SPD]: Wir brauchen keinen Gesetzentwurf! Das haben wir heute schon fünfmal gesagt! Du musst den Antrag mal lesen! Das haben wir fünfmal gesagt! Das weißt du doch ganz genau!) – Nur Schlagworte, liebe Sarah Philipp – wir kennen uns lange genug –, mögen für einen WDR-O-Ton für 30 Sekunden reichen, aber für keine Podiumsdiskussion, für keine Veranstaltung wird das ausreichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sa- rah Philipp [SPD]: Sehr arrogant!) In vier Jahren seid ihr nicht weiter als dieses Schlagwort. Das finde ich …

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