Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen: Sicherheit und Ordnung sind nicht nur Aufgabe der Polizei. Im Gegenteil: Dem staatlichen Sicherheitsversprechen sind eine ganze Menge Akteure verpflichtet. Neben der Polizei reden wir dabei über den Verfassungsschutz, die Feuerwehr, die Hilfsorganisationen, die Bundeswehr, das THW und an vielen Stellen eben auch über die Ordnungsbehörden. Und um die geht es heute; denn wir brauchen starke Ordnungsbehörden. Es sind oft die Ordnungsämter und -bereiche der Städte und Gemeinden, die originär zuständig sind, wenn es um Sicherheitsfragen geht. Sie leisten somit neben unserer Polizei einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Das Ordnungsbehördengesetz ist schon etwas in die Jahre gekommen. Er stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahre 1957, und auch die letzte Überarbeitung ist mittlerweile schon wieder rund zehn Jahre her. Es wird also Zeit für eine Generalüberholung. Denn in den letzten Jahren und Jahrzehnten sind die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-17.06.2026 ter der kommunalen Ordnungsbehörden immer vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Dazu kommt, dass es immer häufiger vorkommt, dass sich Menschen aggressiver und unberechenbarer verhalten. Wer tagtäglich für Sicherheit und Ordnung einsteht, verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch die rechtlichen Instrumente, die er für seine Arbeit benötigt. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Erstens. Er überführt bewährte Befugnisse in eigenständige Regelungen des Ordnungsbehördenrechts. Bislang wurde auf das Polizeigesetz verwiesen. Das ist, selbst für Juristen, unnötig kompliziert und unübersichtlich. Da kommt jetzt also erst einmal nichts Neues dazu. Und doch wird es auf diesem Wege transparenter und verständlicher – aber nicht nur das. Zweitens. Der Gesetzentwurf schafft auch neue Befugnisse, die den gewachsenen Herausforderungen an die Ordnungsbehörden Rechnung tragen. Das Gesetz schafft jetzt die Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen Aufenthaltsverbote auszusprechen und diesbezügliche Ingewahrsamnahmen vorzunehmen, um gefährliche Situationen frühzeitig zu entschärfen. In dem Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU ist auch die Nutzung von Pre-Recording bei den Bodycamps enthalten. Das macht zum Eigenschutz und zur Dokumentation und Aufklärung gefährlicher Einsatzlagen auch Sinn. Der Gesetzentwurf fördert darüber hinaus eine effektive Verkehrsüberwachung, um die Sicherheit im Straßenverkehr an Gefahrenstellen zu erhöhen. Die Novellierung wurde nicht im stillen Kämmerlein erarbeitet. Ganz im Gegenteil: Städte und Gemeinden haben ihre Erfahrungen aus der Praxis eingebracht. Sachverständige Experten und Expertinnen wurden angehört. Klar ist: Der Entwurf erfüllt womöglich nicht alle Wünsche. Im Übrigen: Je nachdem, wen man fragt, liegen die Vorstellungen von einem Ordnungsbehördengesetz auch weit auseinander oder widersprechen sich teilweise. Ja, auch ich finde es klug, das Thema „Videoüberwachung“ für die Kommunen nicht für alle Ewigkeit ad acta zu legen. Die allermeisten Anregungen aus der kommunalen Praxis finden sich allerdings im aktuellen und mit dem Änderungsantrag nochmals nachgesteuerten Entwurf. Mit diesem Gesetzentwurf geht ein klares Signal an die kommunalen Ordnungskräfte: Wir sehen Ihre Arbeit, Ihre Herausforderungen, und wir geben Ihnen die Instrumente, die Sie brauchen. – Das Signal an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist ebenfalls unmissverständlich: Der Staat ist handlungsfähig und kümmert sich um die öffentliche Sicherheit und Ordnung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
