landtag.nrw.de ↗

Thorsten Klute

SPD 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes Nordrhein-Westfalen befassen wir uns mit einem wichtigen Baustein der Sozialpolitik. Es geht um die Stärkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen, die Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten benötigen. Kern des Entwurfs ist die sogenannte erweiterte Unterstützung. Sie soll Menschen dabei helfen, ihre Angelegenheiten möglichst eigenständig zu regeln, und zwar noch bevor eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Dabei handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fallmanagement, das vor allem darauf abzielt, rechtliche Betreuungen zu vermeiden, wo dies möglich ist. Der Gesetzentwurf schafft Klarheit, vereinfacht Verfahren und stellt sicher, dass die erweiterte Unterstützung allen Betroffenen in Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zugänglich ist. Dieser Gesetzentwurf ist zwar kein großer Systemwechsel, jedoch eine pragmatische Weiterentwicklung bestehender Regelungen. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf deshalb zu. 17.06.2026

Alle Reden von Thorsten Klute Protokoll ↗