Klaus Hansen
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes bringen wir das Fischereiwesen in Nordrhein-Westfalen auf einen modernen Stand. Dieses Gesetz verbindet drei Dinge, die aus Sicht der CDU-Fraktion zusammengehören: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einen verantwortungsvollen, begleiteten Zugang junger Menschen zur Fischerei. Künftig werden zentrale Verfahren rund um den Fischereischein digitaler, einfacher und medienbruchfreier. Das betrifft den digitalen Fischereischein, das elektronische Fischereiregister, Onlineantragsverfahren und die Möglichkeit automatisierter Verwaltungsabläufe. Das ist ein wichtiger Schritt für Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für eine moderne Verwaltung. Besonders wichtig ist uns die Herabsetzung des Mindestalters für den Fischereischein auf 12 Jahre. Damit eröffnen wir jungen Menschen früher den Zugang zur Fischerei – und damit auch zu Naturerfahrung, Verantwortung, Gewässerkunde und praktischem Artenschutz. Gleichzeitig gehen wir diesen Schritt mit Augenmaß. Kinder ab 10 Jahren können weiterhin in Begleitung angeln. Für den eigenständigen Fischereischein setzen wir zunächst auf 12 Jahre. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ausgleich zwischen Ermöglichung und Verantwortung. Denn Fischerei ist mehr als Freizeit. Sie verlangt Sachkunde, Sorgfalt und Respekt vor Tier und Natur. Deshalb bleiben Fischerprüfung, Fischereiabgabe, Aufsicht und klare Standards wichtige Bestandteile dieses Gesetzes. Wir modernisieren das Landesfischereigesetz also digital, praxisnah, jugendfreundlich und verantwortungsvoll. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu. Landtag
