Lena Teschlade
Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt das richtige Ziel, die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Dies ist sowohl mit Blick auf den Fachkräftemangel als auch für die Integration von Menschen aus dem Ausland, die nach Deutschland kommen, sehr wichtig. Wir brauchen ausländische Fachkräfte, die hier ein zügiges und nachvollziehbares System vorfinden sollen. Der Gesetzentwurf orientiert sich am Mustergesetzentwurf der Länder. Auch dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung. Wir können diesem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen. Positiv hervorzuheben ist zunächst die stärkere Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen zwischen den Ländern. Einheitliche Maßstäbe erhöhen die Transparenz der Verfahren und erleichtern es den Antragstellenden ebenso wie den zuständigen Behörden, sich im System zurechtzufinden. Von praktischer Bedeutung ist auch die vorgesehene Öffnung bei den einzureichenden Unterlagen. Künftig sollen regelmäßig auch englischsprachige Dokumente akzeptiert werden. Das reduziert bürokratische Hürden und vermeidet unnötige Verzögerungen im Verfahren. Der Gesetzentwurf trägt zudem zur besseren Umsetzung der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie bei. Eine stärkere Konformität mit dem europäischen Rechtsrahmen ist erforderlich, um Rechtsklarheit zu schaffen und die Mobilität von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen. Von besonderer arbeitsmarktpolitischer Relevanz ist die Änderung im Aufenthaltsgesetz. Fachkräften mit anerkannter Berufsausbildung wird künftig die Aufnahme jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen ermöglicht. Die bisherige Beschränkung auf Tätigkeiten, die der im Ausland erworbenen Qualifikation entsprechen, entfällt. Das erweitert die Beschäftigungsmöglichkeiten und erleichtert die Integration in den Arbeitsmarkt. Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Zielsetzung, Anerkennungsverfahren künftig unver-17.06.2026 züglich zu bearbeiten. Angesichts bestehender Fachkräftebedarfe ist eine Beschleunigung der Verfahren dringend geboten. Entscheidend wird sein, ob diese Vorgabe in der Praxis erreicht wird. Dazu sind ausreichende personelle und organisatorische Voraussetzungen in den zuständigen Stellen notwendig. Schließlich wird mit dem Gesetz auch das Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz an veränderte bundesrechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen konsequent. Zusammenfassend verbessert der Gesetzentwurf die bestehenden Regelungen, baut einzelne Verfahrenshürden ab und passt das Landesrecht an bundes- und europarechtliche Entwicklungen an. Offene Fragen bestehen vor allem bei der praktischen Umsetzung, insbesondere bei der Verfahrensdauer. Vor diesem Hintergrund tragen wir den Gesetzentwurf mit.
