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Julia Kahle-Hausmann

SPD 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das nordrhein-westfälische Tiergesundheitsrecht an die europäische und bundesrechtliche Entwicklung an. Das ist notwendig, sinnvoll und folgerichtig. Die vergangenen Jahre haben uns deutlich gezeigt: Tierseuchen sind kein abstraktes Risiko mehr. Mit der Afrikanischen Schweinepest, der Geflügelpest und zuletzt der Maul- und Klauenseuche erleben wir eine Dynamik, die schnelles, entschlossenes und rechtssicheres Handeln verlangt. Genau darauf gibt dieses Gesetz die richtigen Antworten. Besonders hervorheben möchte ich die Unterstützung der Kadaversuchhundeeinheiten. Gerade bei der Bekämpfung der ASP ist die schnelle Auffindung infizierter Wildschweine entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dass ehrenamtlich Engagierte künftig rechtlich besser abgesichert werden – etwa bei Verdienstausfall, Auslagen oder Freistellung –, ist nicht nur fair, sondern stärkt auch unsere Einsatzfähigkeit im Ernstfall. Positiv ist zudem, dass Verfahren beschleunigt und entbürokratisiert werden: durch digitale Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen, flexiblere Wertermittlungsverfahren und klarere Zuständigkeiten. Das ist kein spektakuläres Gesetz, aber es ist ein wichtiges. Es sorgt dafür, dass unsere Behörden handlungsfähig bleiben, Tierhalter Verlässlichkeit bekommen und wir im Seuchenfall schneller reagieren können. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

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