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Ralf Witzel

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Vielen Dank, Herr Präsident. – Gern nutze ich die Gelegenheit, diese letzte Nachfrage in dieser Fragestunde zu stellen. Frau Ministerin, Sie haben eben deutlich gemacht, dass eine besondere Sensibilität vorliegt, wenn hoheitliche Befugnisse wahrgenommen werden und da auch Grundrechtsfragen der Bürger angesprochen sind. Das teile ich. Das gilt aber natürlich auf der anderen Seite der Rechtsdurchsetzung auch hinsichtlich der Konfliktsituationen, die für den Beamten bedeuten, dass oftmals – auch unter dem Einsatz eigener Gesundheit und schlimmstenfalls bei großen Gewaltlagen auch Einsatz ihres Lebens – Recht und Gesetz für den Staat und für die Allgemeinheit durchgesetzt werden müssen, auch wenn dies auf der Gegenseite dann mit Widerständen beantwortet wird. Deshalb empfinden viele Beamte das grundlegende Misstrauen der Landesregierung als ihrem obersten Dienstherrn, das in dieser Gesetzgebung deutlich wird, als eine Zumutung. Das haben die Beamtenvertreter in der Ausschussanhörung der Sachverständigen deutlich gemacht. Aus häufigen Diskriminierungsbeschwerden – selbst bei Revanche-Anzeigen – erwachsen natürlich eigene dienstliche Nachteile, beispielsweise für Beförderungsperspektiven, die man als Beamter noch hat. Deshalb verzichten die allermeisten Bundesländer auch auf LADGs. Mich interessiert Ihre Antwort, Frau Ministerin, auf folgende Frage: Warum bringen Sie proaktiv ein LADG auf den Weg, das von Landesbeamten verständlicherweise als Misstrauensbeweis und dienstliche Zumutung sowie als Schwächung der eigenen Autorität empfunden wird, wenn es ein zusätzliches Instrument ist – auch für kriminelle Strukturen –, um damit diejenigen Ordnungshüter anzugreifen, die Recht und Gesetz im Sinne der Allgemeinheit durchsetzen?

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