Christof Rasche
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Planungsund Verfahrensbeschleunigung bei der Infrastruktur und den Verkehrsträgern ist unglaublich wichtig, gerade in Nordrhein-Westfalen. Wir haben hier nämlich das größte Infrastrukturdefizit in ganz Deutschland, die meisten Staus und die meisten maroden Brücken. Deswegen müsste Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bund und zu allen anderen Bundesländern ganz vorne dabei sein, hier eine moderne Planungsbeschleunigung zu organisieren. Bei Ihrem Antrag geht vieles in die richtige Richtung, lieber Kollege Krauß. Das sehen auch wir so. Es stimmt. Ich stimme auch dem Kollegen Martin Metz insofern zu, dass wir alles, erst recht um diese Uhrzeit, ganz gelassen sehen, aber das sollten wir auch morgens um zehn. Trotzdem sind wir mit dem Antrag nicht ganz einverstanden. Das möchte ich an drei Punkten klar machen. Erstens. Sie haben eine Begrenzung eingebaut: Die Brücke inklusive Ausbau darf nicht länger als 500 m sein. Wenn wir eine neue Brücke brauchen, die bedarfsgerecht und sinnvoll ist, dann kann es doch nicht entscheidend sein, ob sie 499 m oder 501 m lang ist, sondern nur, ob die Brücke gebraucht wird oder nicht. Weil es dafür in der Sachverständigenanhörung viel Kritik gab – dort wurde klar gesagt, dass so eine Begrenzung völlig überflüssig ist, weil sie überhaupt keinen Sinn ergibt –, haben Sie die Länge bei solchen Brücken auf 1.000 Meter inklusive Ausbau erhöht. Das hat der Kollege Martin Metz gerade richtig geschildert. Man muss sich das jedoch einmal vor Augen führen: Da wird eine neue Brücke mit Ausbau gebaut. Die ist nicht 950 Meter, sondern 1.050 Meter lang – wir sagen dann ja alle, dass der Bedarf da ist, sonst würden wir es nicht tun –, und weil das so ist, ist die Planungsbeschleunigung plötzlich weg. Wie kann es nur von der Brückenlänge abhängig sein, ob es eine Planungsbeschleunigung gibt oder nicht? Das ist völliger Unsinn. Ich weiß nicht, welches politische Kriterium dahinter steckt. Wir als FDP lehnen jede künstliche Beschränkung von Brückenlängen ab, was die Planungsbeschleunigung betrifft. Zweiter Kritikpunkt: Die Gesetzesänderung setzt lediglich den Bund-Länder-Pakt von November 2023 um. Fast alle anderen Bundesländer waren viel schneller, der Bund sowieso. Wir hinken also zweieinhalb Jahre hinterher, was wir natürlich kritisieren. Das ist doch selbstverständlich. Drittens. Im Deutschen Bundestag wird aktuell das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beraten. Dabei geht es auch um Planungsbeschleunigung – die sind schon 17.06.2026 wieder zweieinhalb Jahre schneller als wir – und zum Beispiel um den Begriff des überragenden öffentlichen Interesses. Warum kann so etwas nicht auch in eine Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen einfließen? Warum geschieht es nicht jetzt, da wir die Gelegenheit haben? Weil es offensichtlich nicht gewollt ist. Wir hinken also zu weit hinterher und nutzen unsere Möglichkeiten nicht aus. Entweder fehlt es in der Koalition an Mut, oder es herrscht in der Koalition doch ein bisschen mehr Knatsch, als wir es öffentlich wahrnehmen. Unterm Strich: Wir sind für jegliche Planungsbeschleunigung. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten, die wir haben – der Bund macht es deutlich –, nicht ausgeschöpft. Es wird eine künstliche Begrenzung eingebaut, die nicht notwendig ist. Deswegen können wir, lieber Kollege Krauß, lieber Martin Metz, nicht zustimmen. Aber ich sage Ihnen voraus: Es wird sicherlich auch Anträge der Koalition geben, die noch besser sind als dieser Gesetzentwurf, und denen stimmen wir dann zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von Martin Metz [GRÜNE])
