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Franziska Müller-Rech

FDP 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte direkt auf den Schulbereich zu sprechen kommen, wie Sie sich sicherlich vorstellen können. Ich möchte ansprechen, was die Sachverständige Sabine Mistler, Vorsitzende des Philologenverbandes NRW, in der Expertenanhörung beschrieben hat. Sie hat beschrieben, wie das LADG zu einer Verhaltensvorsicht bei Lehrkräften führt und pädagogisch sinnvolle Entscheidungen bis hin zu einer sachgerechten Notengebung hemmt. Ich möchte Ihren Ausführungen insoweit widersprechen, als man als Lehrerin oder Lehrer nicht schon zu dem Zeitpunkt der Notengebung wissen kann, ob die Note einmal versetzungsrelevant werden kann oder nicht, sodass – das ist nicht nur meine Auffassung, sondern auch die Auffassung der Lehrkräfteverbände – es tatsächlich jede einzelne Notengebung betreffen kann. Auch das hat Sabine Mistler in der Expertenanhörung deutlich gemacht. Dadurch wird jede einzelne Leistungsbewertung als behaupteter Diskriminierungsfall beklagbar, genauso wie in diesem Rechtsstaat auch jetzt unterschiedliche Einspruchsregelungen für jede einzelne Note unabhängig von der Versetzungsrelevanz gegeben sind. Frau Ministerin, mich interessiert Ihre Antwort auf folgende Frage: Wie wollen Sie viele heute schon überlastete Lehrkräfte entlasten, wenn Sie hier mit dem LADG im großen Stil neue Dokumentationsnotwendigkeiten einführen?

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