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Stephan Wolters

CDU 17.06.2026 Sitzungen 18/124

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die RAG-Stiftung trägt eine besondere Verantwortung für ganz Nordrhein-Westfalen, das Ruhrgebiet und die ehemaligen Bergbauregionen. Es geht um dauerhaft zu finanzierende Aufgaben, Grubenwassermanagement, Poldermaßnahmen, Altlastensanierung und weitere Folgelasten des Steinkohlenbergbaus. Deshalb besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass die Stiftung stabil, transparent und risikobewusst arbeitet – mit klaren Zuständigkeiten sowie soliden Governance- und Compliance-Strukturen. Im Antrag der FDP werden diese Punkte aufgegriffen, daraus aber nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Zunächst ist festzuhalten: Die RAG-Stiftung erfüllt ihren satzungsgemäßen Auftrag. Die veröffentlichten Zahlen zeigen ihre Fähigkeit, die Ewigkeitsaufgaben zuverlässig zu finanzieren. Im vergangenen Jahr lag der Überschuss bei rund 420 Millionen Euro. Davon flossen über 300 Millionen Euro in diese Ewigkeitskosten und 110 Millionen Euro in die Rückstellungen. Diese betragen inzwischen 9,87 Milliarden Euro. Seit 2018 hat die Stiftung insgesamt mehr als 2 Milliarden Euro in die Ewigkeitsaufgaben eingebracht. Der Stiftungszweck wird damit erfüllt, und die Anlagestrategie war in der Gesamtbetrachtung ertragreich. Ja, es stimmt, es gab verlustreiche Einzelinvestitionen. Die FDP verweist insbesondere auf das Engagement im Umfeld der SIGNA-Gruppe und stellt deswegen grundsätzlich die Frage nach Risiko, Kontrolle und Aufsicht. Zum Rechtsrahmen. Die RAG-Stiftung ist eine privatrechtliche Stiftung bürgerlichen Rechts, kein Landesbetrieb. Die öffentliche Hand ist im Kuratorium vertreten. Daraus erwächst aber keine politische Weisungsbefugnis. Das Kuratorium überwacht den Vorstand, stimmt besonders wichtigen Geschäften zu und berät in Grundsatzfragen. Die operative Verantwortung liegt beim Vorstand. Zusätzlich besteht die Stiftungsaufsicht. Politische Aufmerksamkeit ist richtig, politische Steuerung hat rechtliche Grenzen. Genau diese Grenze wird im FDP-Antrag verwischt. Zur Risikobewertung. Kapitalanlagen ohne Risiko in dieser Form gibt es nicht. Eine Stiftung, die dauerhaft Erträge erwirtschaften muss, kann ihr Vermögen nicht ausschließlich risikolos anlegen. Sie hat Chancen und Risiken verantwortungsvoll auszutarieren. Die RAG-Stiftung überprüft ihr Beteiligungsportfolio fortlaufend, baut Konzentrationsrisiken ab und entwickelt die Balance weiter. Dafür braucht es aber keinen Antrag der FDP. Zur Rolle im Strukturwandel. Der Nachbergbau bietet Chancen bei der Nutzung von Grubenwasser – Kollege Brockes erwähnte das bereits – für Wärme, der Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen, Fragen der Rohstoffgewinnung und neuen industriellen Wertschöpfungsketten. Landtag Die FDP fordert im Antrag eine deutlich risikoärmere Ausrichtung und zugleich mehr Engagement genau in diesen nicht risikolosen Feldern. Wer Innovation, Transformation und neue Geschäftsmodelle will, muss unternehmerische Risiken akzeptieren. Man kann nicht jedes Risiko problematisieren und gleichzeitig mehr Unternehmertum verlangen. Die RAG-Stiftung ist bereits heute ein wichtiger Partner in Sachen „Bildung“, „Wissenschaft“, „Start-ups“ und „Transformationsprojekte“. Sie bringt Flächen, Know-how und Beteiligungen ein, die für die Zukunft des Ruhrgebiets relevant sind. Entscheidend bleibt jedoch, dass der Kernauftrag die dauerhafte Finanzierung der Ewigkeitslasten ist. Dieser Auftrag darf nicht verwässert werden. Wir teilen das Ziel Stabilität, Transparenz und Zukunftsorientierung. Wir erwarten, dass die Stiftung ihre Strukturen prüft, Risiken verantwortungsvoll steuert und ihre Verantwortung für die ehemaligen Bergbauregionen verlässlich wahrnimmt. Im FDP-Antrag werden berechtigte Fragen mit falschen Schlussfolgerungen vermischt, die unmittelbare politische Steuerbarkeit der Stiftung überschätzt, und er ist in seiner wirtschaftspolitischen Logik widersprüchlich. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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