Dr. Julia Höller
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ärgert mich schon ein bisschen. Ich habe mir fest vorgenommen, in dieser Rede nur über die Ordnungsbehörden und nicht über die SPD zu sprechen, (Christina Kampmann [SPD]: Schon mal ein guter Ansatz! – Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) aber schon kommt die Steilvorlage. Liebe Frau Kampmann, es ist ein sehr schmaler Grat, wenn ihr aus dem Innenbereich davon redet, dass eine Fraktion mit mehreren Stimmen spricht. Bei anderen Themen hat die SPD nicht nur zwei, sondern mindestens fünf Meinungen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von Carsten Löcker [SPD] und Frank Mül- ler [SPD]) Es geht hier aber um das Ordnungsbehördengesetz. Insofern möchte ich Sie gerne einmal fragen: Was kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie an Sicherheit in Ihrer Stadt denken? Ich wette, es ist ein Polizist, vielleicht in blauer Einsatzkleidung, gut ausgestattet und vor einem Streifenwagen stehend. Dieses Bild ist nicht falsch, aber es ist unvollständig. Natürlich ist die Polizei unser Garant für Sicherheit, aber sie ist es nicht allein. Die kommunalen Ordnungsdienste sind der essenzielle Teil unserer Sicherheitsarchitektur. Ob auf Stadtfesten oder an öffentlichen Plätzen, also überall dort, wo das öffentliche Leben tobt: Die Mitarbeiter des KOD sind im Alltag sehr häufig die allerersten Ansprechpartner der Menschen. Näher am eigentlichen Geschehen, an den Menschen, dran zu sein, geht 17.06.2026 gar nicht. Dafür möchten wir den Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes, die dies jeden Tag für uns leben, Danke sagen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb stärken wir mit der Novelle des Ordnungsbehördengesetzes den kommunalen Ordnungsdienst, und zwar nicht als Ersatzpolizei, sondern als bürgernahe Akteure im öffentlichen Raum – mit klaren Regeln und mit dem Bewusstsein, dass Grundrechte und soziale Verantwortung dabei nicht unter die Räder kommen dürfen. Vier Punkte möchte ich heute zur zweiten Lesung herausgreifen, obwohl es in diesem Gesetz noch viel mehr gäbe. Erstens. Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz. Wer bisher wissen wollte, welche Befugnisse das Ordnungsamt hat, musste ins Polizeigesetz schauen. Das ist so ein bisschen so, als würde man in der Bedienungsanleitung des Staubsaugers nachlesen, wie man denn den Herd bedient. Es hat irgendwie funktioniert, aber alltagsnah war es nicht. Mit dieser Novelle heben wir diese alte Verweistechnik auf. Die Befugnisse stehen künftig dort, wo sie hingehören. Das klingt technisch, ist aber politisch bedeutsam. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Regeln nicht verständlich formuliert, verliert Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Beschäftigten, die sich täglich an diese Regeln halten müssen. Zweitens. Das Gesetz schafft mehr Verkehrssicherheit. Bislang durften nur kreisfreie Städte und große kreisangehörige Gemeinden den fließenden Verkehr kontrollieren. Das ergibt wenig Sinn, denn Geschwindigkeitsverstöße beschränken sich nicht nur auf die großen Städte. Mit der Novelle ermöglichen wir künftig allen Kommunen, auf Antrag Höchstgeschwindigkeiten und Rotlichtverstöße zu überwachen. Auf Antrag geht noch mehr, auch mit Blick auf Durchfahrtsverbote, wenn also ganze Autokolonnen offensichtlich meinen, dass sie einen schnelleren Weg kennen. Das kann ein echter Gamechanger für bestimmte Viertel sein. Ich bin Anwohnerin an der Bonner Nordbrücke und weiß, wovon ich spreche. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Drittens. Das Gesetz führt zu mehr Aufklärung. Damit komme ich auch zu dem Herzstück unseres Änderungsantrags, dem Pre-Recording der Bodycams. Es war übrigens überhaupt nicht so, dass wir über einen großen Graben springen mussten. Natürlich ist es so: In dem Moment, in dem eine Situation kippt, bleibt oft nicht diese eine Sekunde, um die Kamera anzuschalten. Wenn die Hand zu dem Gerät greift, ist der entscheidende Augenblick vielleicht schon Geschichte. Das Pre-Recording löst genau dieses Problem. Das heißt: Die Kamera läuft im Stand-by-Modus und spei-Landtag chert bei Auslösung die 30 Sekunden davor. Wird sie nicht ausgelöst – das zu benennen, ist mir total wichtig –, werden die Daten automatisch und spurlos gelöscht. Sie ist also kein Überwachungs-, sondern ein Aufklärungsinstrument – ein Instrument für Transparenz, für den Schutz der Beschäftigten, für Beweissicherheit in den Momenten, in denen es darauf ankommt, und für das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliches Handeln. Jetzt mache ich es schon wieder. Aber die SPD hat eben gefragt, warum wir das zuerst für den KOD und nicht zunächst für die Polizei regeln. Ehrlich gesagt hätte ich mir die Reihenfolge auch anders vorstellen können. Aber warum sollten wir eine sinnvolle Regelung im Wissen darum, dass andere sie ebenfalls brauchen werden, nicht jetzt beschließen? Das steht auf unserer To-do-Liste, und ich sehe überhaupt keinen Grund, das jetzt nicht einfach zu tun, auch wenn wir wissen, dass es andere vielleicht auch brauchen. Viertens: Augenmaß. Ich höre die Forderung der Opposition nach mehr Befugnissen, mehr Instrumenten, mehr Durchsetzungskraft, mehr Geld. Mehr, mehr, mehr – das klingt superentschlossen, ist aber wenig durchdacht. Mehr Befugnisse ohne eine Ausbildungsreform sind nämlich keine Stärkung, sondern auch ein Risiko. Bisher hängt es vom Zufall ab, wie gut die Ausbildung der Ordnungskräfte ist. Wir brauchen deshalb Standards, übergeordnete Regeln und Mindestanforderungen. Der kommunale Ordnungsdienst ist nicht der kleine Bruder der Polizei. Er ist etwas anderes – und das ist seine Stärke –: Er ist nah, sichtbar und ansprechbar. Diese Qualität entsteht nicht durch Gesetze, sondern durch gute Ausbildung, interkulturelle Kompetenz und eine Haltung, die von Augenmaß geprägt ist. Solange die Frage offen ist, wie diejenigen Menschen, die Befugnisse anwenden, geschult werden, ist eine Ausweitung nicht verantwortbar. Das ist keine Absage an den kommunalen Ordnungsdienst, sondern Respekt vor seiner Arbeit. In diesem Sinne bitte ich alle um eine breite Zustimmung zu diesem Ordnungsbehördengesetz. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
