Susanne Schneider
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW regelt mittlerweile seit 2013 das Verfahren für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für die meisten landesrechtlich geregelten Berufe. Mit bundesrechtlichen Änderungen im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung wurden die Länder aufgerufen, auch ihre Regelungen anzupassen. Die Bundesländer haben dazu einen neuen Mustergesetzentwurf abgestimmt. Bundesweit vergleichbare Rahmenbedingungen sollen die Gleichbehandlung im Verfahren und die länderübergreifende Akzeptanz der Anerkennungsbescheide fördern. Zudem sollen Verwaltungsverfahren vereinfacht und entbürokratisiert werden. Diese Ziele unterstützen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Schnelle Berufsanerkennungsverfahren sind nicht nur eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Sie verbessen auch die Integration von Zugewanderten, die dann in ihrem erlernten Beruf für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Als FDP-Landtagsfraktion haben wir uns daher auch schon mit eigenen Initiativen für eine Beschleunigung von Anerkennungsverfahren eingesetzt. Sie müssen vor allem die Möglichkeiten der Digitalisierung und des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz stärker nutzen. Da kann Nordrhein-Westfalen auch nach dieser Anpassung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes noch besser werden. Neben der Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf noch einen weiteren Punkt. Nach dem Auslaufen der bisherigen Modellklauseln ermöglichen die neuen bundesrechtlichen Übergangsregelungen im Ergotherapeutengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseurund Physiotherapeutengesetz die Fortführung der bisherigen Modellstudiengänge als unbefristete regelhafte Studienmöglichkeiten. Auch dies muss 17.06.2026 landesrechtlich umgesetzt werden. Ungeachtet dessen sind die ausstehenden grundlegenden Novellierungen der Berufsgesetze auf Bundesebene aber weiterhin notwendig. Gerade um den Bürokratieabbau bei den Berufsanerkennungsverfahren voranzutreiben, wird die FDP-Landtagsfraktion dem vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen.
