Norwich Rüße
Wenn wir über Tiergesundheit sprechen, dann sprechen wir nicht über ein Randthema. Wir sprechen über den Schutz unserer Tierbestände, über den Schutz landwirtschaftlicher Betriebe, über die Handlungsfähigkeit unserer Veterinärverwaltung und am Ende auch über Vertrauen – Vertrauen darauf, dass der Staat im Seuchenfall schnell, rechtssicher und verlässlich handeln kann. Genau darum geht es bei dieser Gesetzesnovelle. Sie ist keine große politische Show. Sie ist ein Stück notwendige, handwerklich saubere Gesetz-Landtag gebung. Aber gerade solche Gesetze sind wichtig. Denn sie entscheiden im Ernstfall darüber, ob Maßnahmen sofort greifen, ob Zuständigkeiten klar sind und ob Betriebe, Behörden und Ehrenamtliche wissen, woran sie sind. Deshalb ist es richtig, dass wir unser Landesrecht an den neuen europäischen und bundesrechtlichen Rahmen anpassen. Das ist nicht nur eine juristische Formalie. Wenn Begriffe, Zuständigkeiten und Verfahren nicht mehr zum geltenden Recht passen, dann entsteht Unsicherheit. Und Unsicherheit kann man sich in einer Tierseuchenlage nicht leisten. Ein zentraler Punkt ist die schnellere Bekanntgabe von Tierseuchenverfügungen. Künftig sollen Allgemeinverfügungen im Internet bekannt gemacht werden und bereits am Tag der Bereitstellung wirksam werden. In der Praxis kann das entscheidend sein. Wenn ein Bestand gesperrt werden muss, wenn Tiere nicht mehr verbracht werden dürfen, wenn Schutzmaßnahmen sofort gelten müssen, dann darf der Staat nicht an formalen Bekanntgabefristen hängen bleiben. In diesem Zusammenhang ist zudem wichtig, dass unsere kommunalen Veterinärämter personell ausreichend ausgestattet sind. Die beste Rechtsgrundlage hilft wenig, wenn im Krisenfall nicht genügend Personal vorhanden ist, um Maßnahmen schnell und wirksam umzusetzen. Tierseuchenlagen verlangen den Beschäftigten vor Ort oft innerhalb kürzester Zeit ein hohes Maß an Einsatz, Fachwissen und Organisationsfähigkeit ab. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Veterinärverwaltung auch künftig leistungsfähig aufgestellt bleibt. Ob es perspektivisch zwingend erforderlich ist, dass die Leitung eines Veterinäramtes ausschließlich einer Amtstierärztin oder einem Amtstierarzt übertragen werden kann, daran darf man aus unserer Sicht durchaus ein Fragezeichen setzen. Veterinärmedizinische Fachkenntnisse sind selbstverständlich wertvoll und in einer Fachverwaltung immer von Vorteil. Zugleich geht es bei der Leitung eines Amtes aber auch in erheblichem Maße um Personalführung, Organisation und Verwaltungserfahrung. Deshalb können wir uns durchaus vorstellen, hier künftig über mehr Flexibilität und eine Öffnung nachzudenken, ohne dabei die notwendige fachliche Expertise in den Veterinärämtern infrage zu stellen. Auch das Ehrenamt spielt im Bereich der Seuchenbekämpfung eine wichtige Rolle. Deshalb begrüßen wir, dass die Kadaversuchhundeeinheit rechtlich abgesichert wird. Wer sich mit der Afrikanischen Schweinepest beschäftigt, weiß: Das Auffinden verendeter Wildschweine ist ein Schlüssel in der Bekämpfung. Jeder nicht gefundene Kada-17.06.2026 ver kann ein Risiko für die weitere Ausbreitung sein. Deshalb ist diese Arbeit so wichtig. Und wir sollten an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen: Diese Arbeit wird nicht allein am Schreibtisch erledigt. Da sind Menschen mit ihren Hunden unterwegs, oft unter schwierigen Bedingungen, in Wald und Feld, bei jedem Wetter, unter Zeitdruck und mit hoher Verantwortung. Wenn wir dieses ehrenamtliche Engagement brauchen, dann müssen wir es auch ordentlich absichern. Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und klare Zuständigkeiten sind zentral. Das ist die Grundlage dafür, dass Engagement dauerhaft funktioniert. In diesem Kontext müssen wir aber auch über die Kosten von Bekämpfungsmaßnahmen sprechen, und zwar offen. Tierseuchenbekämpfung ist notwendig. Wenn eine Seuche ausbricht, muss der Staat handeln können. Das steht für uns nicht infrage. Aber wir dürfen nicht jede kostspielige Maßnahme automatisch für richtig halten, nur weil sie unter dem Etikett der Seuchenbekämpfung läuft. Gerade bei der Afrikanischen Schweinepest sehen wir, wie schnell hohe Summen entstehen können. Deshalb müssen wir uns immer wieder fragen: Welche Maßnahme ist rechtlich erforderlich? Welche Maßnahme ist fachlich wirksam? Und welche Maßnahme ist vor allem teuer, ohne dass sie dauerhaft zu einer besseren Vorsorge führt? Die Antwort kann aus unserer Sicht nicht sein, im Zweifel das ganze Land einzuzäunen und immer neue großflächige Strukturen aufzubauen. Wir brauchen zielgenaue Maßnahmen dort, wo tatsächlich ein Risiko besteht. Wir brauchen eine gute Kadaversuche, saubere Biosicherheitskonzepte, klare Zuständigkeiten und funktionierende Kommunikation vor Ort. Aber wir brauchen auch mehr betriebsindividuelle Verantwortung. Wer Tiere hält, muss den eigenen Betrieb so aufstellen, dass Seuchenrisiken möglichst gering bleiben. Das gilt besonders dort, wo große Tierbestände auf engem Raum gehalten werden und ein Ausbruch enorme Folgekosten nach sich ziehen kann. An dieser Stelle leistet insbesondere der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer eine wichtige Arbeit. Er unterstützt die Betriebe bei Fragen der Biosicherheit, berät bei konkreten Schutzmaßnahmen und entwickelt betriebsindividuelle Konzepte zur Seuchenprävention. Diese praxisnahe Unterstützung hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Hier noch stärker anzusetzen und alle Betriebe bestmöglich bei der Umsetzung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Denn jede erfolg-Landtag reiche Präventionsmaßnahme im Betrieb reduziert am Ende das Risiko für die gesamte Region. Wir sollten ehrlich sagen: Die öffentliche Hand kann nicht dauerhaft jedes Risiko einer hochintensiven Tierhaltung absichern. Seuchenbekämpfung schützt Tiere, Betriebe und ländliche Räume. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Strukturen stabilisiert werden, die besonders krisenanfällig sind. Deshalb müssen wir stärker in Prävention, Biosicherheit, Beratung und betriebsbezogene Lösungen investieren, statt immer erst im Ausbruchsfall mit hohem Aufwand zu reagieren. Das ist am Ende wirksamer, günstiger und vermutlich auch im Sinne des Tierschutzes der ehrlichere Weg. Dieses Gesetz schafft keine neuen Schlagzeilen. Aber es schafft etwas, was im Ernstfall deutlich wichtiger ist: Klarheit, Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit. Wir sorgen dafür, dass unsere Behörden schnell und wirksam handeln können. Wir sichern ehrenamtliches Engagement dort ab, wo es für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung unverzichtbar ist. Und wir passen unser Landesrecht an die geltenden europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben an. Insgesamt ist diese Novelle ein sinnvoller und notwendiger Schritt. Sie verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tierseuchenbekämpfung in unserem Land und stärkt die Fähigkeit, im Krisenfall schnell und verlässlich zu handeln. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
