Angela Freimuth
Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage zu den Beteiligungsmöglichkeiten von NGOs, denn der Gesetzentwurf sieht weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten vor. In der Sachverständigenanhörung haben mehrere Expertinnen und Experten kritisiert, dass hierfür weder ein Anerkennungsverfahren noch verbindliche Qualitätsanforderungen vorgesehen sind. Deshalb frage ich Sie, Frau Ministerin: Warum sollen NGOs künftig weitreichende Beteiligungsrechte erhalten, ohne dass das Land zuvor ihre fachliche Qualifikation oder die politische Neutralität überprüft hat bzw. irgendwelche Kriterien, die zugrunde gelegt werden sollen, im Gesetz verankert werden?
